DE2724280A1 - Verfahren und vorrichtung zum braten eines nahrungsmittels - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum braten eines nahrungsmittelsInfo
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Description
Pä "-"E- NTANWALfE 2 7 2 Λ ? R O
R. SPLANEMANN or B. REITZNER J. RICHTEF? F.WERDERMANN
DIPL.-INO
MONCHFN
OHM.. CHEM.
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HAMBURG
2OOO HAIUIBURG 3 6
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2507-1-3422 H. 77 092 Fl
It-(R /F ir.HT N :
PATENTANMELDUNG
PRIORITÄT: V. St. ν. A. Ser. No. 698 276 vom 21. Juni 1976
BEZEICHNUNG: verfahren und Vorrichtung zum Braten eines Nahrungsmittels
ANMELDER: Heat and Control, Inc.
225 Shaw Road, South San Francisco,
Kalif. (V.St.A.)
ERFINDER: A.A. Caridis, L.F. Klein und CK. Benson
ERFINDER: A.A. Caridis, L.F. Klein und CK. Benson
nlrn Dfulsil..· Bonk AO. Hr,mhui(|, KWn Ni Ä./tvW ^lftlJ?.-Ol£>lf " Ι'/^ΐΜ,,Η Il
Ki.nl.. Ni ?630B0?i«l |Hl/ ?J0 KKlJOl
Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Nahrungsmittelzubereitung
und betrifft insbesondere ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Braten eines Nahrungsmittels.
Viele Nahrungsmittel wie z.B. Kartoffelchips und Pommes
frites werden üblicherweise in einem Topf mit heißem öl eingetaucht und auf diese Weise gebraten. Bei der Zubereitung
von Kartoffelchips ist auch bereits bekannt, in dem das Bratmittel oder öl enthaltenden Topf umlaufende
Schaufelräder vorzusehen, durch welche das Nahrungsmittels während des Bratvorgangs mit einer bestimmten Geschwindigkeit
bewegt wird, damit sich eine vorbestimmte Bratzeit ergibt. Im Betrieb der bekannten Bratvorrichtungen
ergeben sich jedoch mehrere Schwierigkeiten, und diese unterliegen mehreren Beschränkungen. So werden
beispielsweise öldunst und Dampf vom Bratgefäß abgegeben und durch einen Abzug abgeführt, wobei erhebliche Mengen
an Bratöl und Wärmeenergie verloren gehen. Dabei werden insbesondere Vorkehrungen getroffen, um den Wiedereintritt
des öldunsts in das Bratgefäß zu verhindern, mit dem Ziel, eine Verunreinigung des Gefäßinhalts durch die in den ölschwaden
enthaltenen freien Fettsäuren zu vermeiden. Aufgrund des Ölverluste ergeben sich erhöhte Betriebskosten,
zu denen noch der Wärmeverlust der durch den Abzug entweichenden Wärme hinzukommt. Das durch den Abzug entweichende
öl stellt außerdem ein Problem hinsichtlich der dadurch möglichen Luftverschmutzung dar. Außerdem
führt bei bekannten Bratverfahren das Vorhandensein eines SauerstoffüberSchusses im Bratbereich dazu, die Qualität
des Bratmittels und die Produktqualität herabzusetzen. Bei bekannten Verfahren unter Verwendung bekannter Vorrichtungen
ist außerdem der Einsatz eines Ausgangsmaterials verhältnismäßig hoher Qualität erforderlich, um
ein gebratenes Fertigprodukt von annehmbarer Qualität zu
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erhalten. Bei der Herstellung von Kartoffelchips aus
Kartoffeln hohen Zuckergehalts weisen die erhaltenen Chips eine dunkle, unschöne Verfärbung auf. Um Verfärbungen
dieser Art zu vermeiden, werden die Kartoffelscheiben in vielen Fällen vor dem Bratvorgang mit heißem
Wasser blanchiert, um den Zuckergehalt herabzusetzen. Wie aus den vorstehenden Erläuterungen hervorgeht, besteht
daher ein echter Bedarf an einem neuen Verfahren und einer verbesserten Vorrichtung zum Braten von Nahrungsmitteln,
welche nicht mit den vorstehend beschriebenen Nachteilen behaftet sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Braten zerkleinerter Nahrungsmittel
wie z.B. Kartoffelscheiben zu schaffen, bei denen der Verbrauch an Bratmittel und Wärmeenergie gering
gehalten, weniger Bratmittel an die Atmosphäre abgegeben und die Luftverschmutzung verringert, die Bratzeit im
Vergleich zu bekannten Verfahren verringert und ein höherer Durchsatz ermöglicht wird, wobei das fertig zubereitete
Nahrungsmittel in bezug auf die Qualität des Ausgangsprodukts besseres Aussehen und bessere Farbe aufweist und
insbesondere von Rohkartoffeln minderer Güte ohne zwischengeschaltete
Blanchierung hochwertige Kartoffelchips erzeugbar sind.
Das zur Lösung der gestellten Aufgabe vorgeschlagene Verfahren vom eingangs genannten Typ ist erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet, daß das Nahrungsmittel in einer Vorbehandlungszone in eine aus Bratmitteldunst und Dampf
bestehende Atmosphäre eingebracht und der Dampf zum Niederschlag auf dem Nahrungsmittel gebracht wird, wobei
dieses vermittels der 1 tenten Kondensationswärme teilweise angebraten wird, dann das teilweise angebratene
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Nahrungsmittel zum Braten in ein heißes Bratmittelbad
gebracht und anschließend aus dem Bad entnommen wird.
Die zur Ausführung dieses Verfahrens vorgeschlagene Vorrichtung ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch eine
zur Aufnahme eines Vorrats an erhitztem Bratmittel dienende Wanne, eine mit der Wanne in Verbindung stehende,
eine aus Bratmitteldunst, Luft und Dampf bestehende Atmosphäre enthaltende Vorbehandlungszone, zum Hindurchbewegen
des Nahrungsmittels entlang einem Weg durch die Atmosphäre der Vorbehandlungszone und zur Abgabe des teilweise
gegarten und angebratenen Nahrungsmittels in das Bratmittel in der Wanne dienende Förderbänder und durch
ein zum Herausnehmen des gebratenen Nahrungsmittels aus der Wanne dienendes Ableitförderband.
Weitere Ausgestaltungen des Verfahrens und der Vorrichtung nach der Erfindung bilden den Gegenstand der Unteransprüche
2-11 bzw. 13 - !8.
Das heiße Bratmittel wie z.B. öl ist in einer Wanne enthalten
und entwickelt Bratmitteldunst, der sich oberhalb der Wanne innerhalb der von einer Haube begrenzten Vorbehandlungszone
ansammelt. Das zugeführte Nahrungsmittel, welches beispielsweise aus in Scheiben geschnittenen und
gewaschenen Kartoffeln bestehen kann, wird entlang zwei übereinander angeordneten und Durchbrechungen aufweisenden
Förderbändern oberhalb des Behälters durch die Vorbehanlungszone hindurchbewegt. Dabei steht das Nahrungsmittel
in Berührung mit der aus öldunst, Luft und Wasserdampf bestehenden Atmosphäre der Vorbehandlungszone. Die Geschwindigkeit
der Förderbänder ist dabei so gewählt, daß die Hindurchbewegung des Nahrungsmittels durch die Vorbehandlungszone
in Berührung mit deren Atmosphäre einer vorbestimmten, für die Vorbratung optimalen Verweilzeit
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entspricht, bevor das Nahrungsmittel in die Wanne abgegeben wird. In der Vorbehandlungszone kondensiert Dampf
auf den Nahrungsmitteln, wobei die latente Kondensationswärme die Nahrungsmittel erhitzt, so daß bereits auf diese
Weise eine Energieeinsparung erfolgt. Der öldunst lagert sich gleichfalls in der Vorbehandlungszone auf den Nahrungsmitteln
ab und wird mit diesen zusammen wieder in die Wanne rückgeführt, wodurch sich eine öleinsparung ergibt.
Die Fortbewegung der Nahrungsmittel durch das in der Wanne befindliche heiße öl wird durch umlaufende
Schaufelräder oder auf andere Weise entsprechend einer optimalen Bratzeit bemessen.
Bei dem Verfahren und der Vorrichtung nach der Erfindung
wird weniger Bratmittel verschwendet und zugleich die Luftverschmutzung weitgehend herabgesetzt. Die Nahrungsmittel
werden in einer Atmosphäre hohen Feuchtigkeitsgehalts vorgegart und vorgebraten, wobei sie weniger der
Sauerstoffeinwirkung ausgesetzt sind, so daß nur eine minimale Degradation der Nahrungsmittel erfolgen kann,
wobei die vorgebratenen Nahrungsmittel selbst als Filterbett dienen.
Das Verfahren und die Vorrichtung nach der Erfindung sind im nachfolgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten
bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Fig. 1 ist ein seitlicher Aufriß einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung.
Fig. 2A und 2B sind Längsschnitte in einem größeren Maßstab durch einen Teil der Vorrichtung
von Fig. 1, zur Veranschaulichung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Fig. 3 ist ein in einem größeren Maßstab gehaltener Querschnitt entlang der Linie 3-3 von Fig.2A.
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In den Figuren 2A und 2B ist mit dem Bezugszeichen 10 ganz allgemein die zur Ausführung des erfi nd ungsgemäßen
Verfahrens zum Braten von Nahrungsmitteln wie z.B. Kartoffelchips vorgeschlagene Vorrichtung bezeichnet. Die
nachstehende Beschreibung ist der Einfachheit halber zwar auf die Zubereitung und das Braten von Kartoffelchips
gerichtet, wobei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden soll, daß das Verfahren und die Vorrichtung nach der
Erfindung nicht auf dieses Anwendungsbeispiel beschränkt sind, sondern auch die Zubereitung anderer Nahrungsmittel
im ganzen oder in zerkleinerter Form gestatten. Als Beispiele seien Pommes frites oder extrudierte und
vorgefertigte Teigwaren und dgl. genannt.
Die Vorrichtung 10 weist eine langgestreckte, sich nach
oben öffnende Wanne 11 auf, die in einem Gestell 12 oberhalb eines Fundaments 13 gehalten ist. Die Wanne 11
dient zur Aufnahme eines Vorrats 15 an erhitztem Bratmittel
wie z.B. tierischem oder pflanzlichem öl, das ganz oder teilweise hydriert sein kann. Als Bratöle sind z.
B. geeignet Baumwollsamenöl, Sojabohnenöl, Olivenöl, Erdnußöl, Palmenöl und Gemische verschiedener Fette und
öle. Das öl wird vermittels eines hier nicht dargestellten
äußeren Wärmetauschers erhitzt, der durch Dampf oder einen mit Gas oder Heizöl betriebenen Brenner erhitzt
wird. Der erhitzte Bratmittel wird vom Wärmetauscher vermittels einer hier nicht dargestellten Pumpe durch die
Ölleitung 14 hindurch zum aufstromseitigen Ende der Wanne
11 zugeführt und fließt von dieser über einen am abstromseitigen Ende der Wanne angeordneten ölauslaß 16 über eine
entsprechende Rohrleitung wieder zum Wärmetauscher zurück. Die Bodenwand der Wanne 11 fällt zum abstromseitigen Ende
hin ab, wodurch das Ablaufen des Öls begünstigt wird. Der Pumpendurchsatz an öl ist so bemessen, daß die
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Strömungsgeschwindigkeit des Öls in der Wanne 11 vorzugsweise
im Bereich von 15 bis 27,5 m/min beträgt.
Oberhalb der Wanne 11 ist eine langgestreckte, gewölbte
Haube 17 angeordnet, welche eine Vorbehandlungszone 18
bildet. Die Haube 17 ist durch paarweise angeordnete, senkrechte Hebezylinder 19, 20 gehalten, welche an ihrem
unteren Ende an dem Gestell 12, und an ihrem kolbenstangenseitigen Ende an mit gegenüberliegenden Seiten der
Haube verbundenen Halterungen 22, 23 befestigt sind. Die Hebezylinder werden vermittels hier nicht dargestellter
mechanischer Mittel betätigt, um die Haube bei Bedarf anzuheben und den Zugang zur Vorbehandlungszone 18 zwecks
Wartungs- und Inspektionsarbeiten freizugeben. An entgegengesetzten Enden der Haube sind zwei zylindrische Abzüge
24, 25 angeordnet, durch welche überschüssiger Dampf, Öldunst und Luft aus der Vorbehandlungszone entweichen
können. Die beiden Abzüge 24, 25 sind zu einem gemeinsamen Abzug 2 6 zusammengeführt, der beispielsweise nach Bedarf
an eine Abluftreinigungsvorrichtung angeschlossen ist. Im unteren Bereich jedes Abzugs 24, 25 angeordnete Drosselklappen
28 bzw. 29 dienen zur wahlweisen Begrenzung des Abluftdurchsatzes.
Das unbehandelte Nahrungsmittel wird der Vorrichtung durch ein endloses Zuführförderband 32 zugeführt, das
innerhalb eines Gehäuses 33 von einer Waschvorrichtung ausgehend schräg nach oben geführt ist. Die Waschvorrichtung
erhält beispielsweise zerkleinertes Nahrungsmittel von einer Zerkleinerungsmaschine 36 und einem
Aufgabetrichter 37 zugeführt. Die Schnitten 30 treten
d durch eine Öffnung 43 in der Haube 17 in die Vorbehanlungszone
18 ein.
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Innerhalb der Vorbehandlungszone 18 befinden sich Förderbänder,
durch welche die Schnitten 30 entlang eines Weges über die Wanne 11 und durch die Dampf-Öl-Atmosphäre, welche
bei 38 von dem erhitzten Bratmittel aufsteigt, hindurchtransportiert werden. Der Dampf entsteht bei der
Erhitzung der rohen Kartoffelscheiben, die aus angenähert 80 % Wasser und 20 % Feststoffen bestehen. Die Förderbänder
bestehen aus einem oberen, waagerechten Endlosförderband 39 in Form eines weitmaschigen Riemens wie z.B.
aus einem Drahtsieb. Das Förderband 39 wird durch eine quer am abstromseitigen Ende der Haube angeordnete Walze
40 angetrieben, die ihrerseits vorzugsweise durch einen Elektromotor 41 angetrieben ist, so daß das obere Trum
mit dem auf diesem befindlichen Nahrungsmittel entlang eines Weges 42 zum abstromseitigen Ende der Haube transportiert
wird. Das Förderband 39 ist an seinem aufgabeseitigen
Ende um eine freilaufende Walze 44 herumgeführt, und nimmt an diesem Ende die gewaschenen Schnitten 30 auf,
welche aufgrund ihrer Schwerkraft von dem abgabeseitigen Ende des Zuführförderbandes 32 auf das Förderband 39
fallen. Die seitlichen Ränder von oberem und unterem Trum des Förderbands 39 sind durch seitliche Winkelleisten 46,
47 gehalten, die ihrerseits vermittels Halterungen 48, 49 innerhalb der Vorbehandlungszone 18 oberhalb der Wanne
gehalten sind.
Am abgabeseitigen Ende des Förderbands 39 fallen die Nahrungsmittel
auf das obere Trum eines unteren, waagerechten Endlosförderbands 51, das ebenfalls aus einem weitmaschigen
Riemen aus z.B. Drahtgeflecht besteht. Das untere Förderband ist durch eine Walze 52 angetrieben, die ihrerseits
ebenfalls durch den Elektromotor 41 in einem solchen Drehsinn angetrieben ist, daß die auf dem Förderband befindlichen
Nahrungsmittel entlang eines Weges 53 durch
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die Atmosphäre hindurch zum aufstromseitigen Ende der
Haube gefördert werden. Das abgabeseitige Ende des unteren Förderbands 51 ist um eine freilaufende Walze
herumgeführt, und die seitlichen Ränder von oberem und unterem Trum des unteren Förderbands sind durch Winkelleisten
56, 57 gehalten, die an den Halterungen 48 und 49 befestigt sind.
Zur wahlweisen Steuerung der Transportgeschwindigkeit beider Förderbänder ist eine Motordrehzahlsteuerung oder
dgl. 58 vorgesehen, welche in der Weise eingestellt wird, daß die Verweilzeit der Nahrungsmittel, d.h. die Zeit,
während der diese in Berührung mit dem öldunst und der Dampfatmosphäre innerhalb der Vorbehandlungszone 18 stehen,
optimal bemessen ist, bevor die Nahrungsmittel in das heiße Bratmittel in der Wanne 11 eingetaucht werden.
Diese Verweilzeit hängt von mehreren Faktoren wie z.B. der Art des Nahrungsmittels, dem verwendeten Bratmittel
und der Temperatur innerhalb der Vorbehandlungszone ab. Wenn die Nahrungsmittel beispielsweise aus Kartoffelchips
bestehen und die Atmosphäre in der Vorbehandlungszone auf eine Temperatur von 126 bis 146 0C überhitzten Dampf
enthält, beträgt die Verweilzeit vorzugsweise zwischen 20 bis 40 Sekunden. Zur Erzielung dieser Verweilzeit
ist die Förderbandgeschwindigkeit entsprechend auf die Gesamtlänge der beiden Fördertrums beider Förderbänder
abgestellt. Wenn die gewünschte Verweilzeit beispielsweise 30 Sekunden und die Gesamtförderlänge beider Förderbänder
9 m beträgt, liegt die Geschwindigkeit der Förderbänder vorzugsweise bei etwa 18 m/min.
Die teilweise angebratenen Nahrungsmittel fallen am abgabeseitigen
Ende des unteren Förderbands 51 entlang dem Weg 60 nach unten in das aufstromseitige Ende der Wanne
11 und tauchen somit in das Bad von erhitztem öl ein.
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Die Nahrungsmittel schwimmen in dem öl, und werden von
dem durch die Wanne gepumpten ölstrom entlang dem Weg 61 mitgeführt. Die Fortbewegungsgeschwindigkeit der Nahrungsmittel
in dem Ölbad wird durch eine Schaufelradvorrichtung in der Weise vorgegeben, daß die Nahrungsmittel
während einer optimalen Bratzeit innerhalb des Öls verbleiben, bevor sie durch ein am abstromseitigen Ende der
Wanne angeordnetes, schräg nach oben führendes Ableitförderband 62 aus der Wanne entnommen werden. Die Schaufelradvorrichtung
besteht aus mehreren Schaufelrädern 63, 64, die in regelmäßigen gegenseitigen Abständen entlang
der Länge der Wanne 11 angeordnet, um quer gerichtete
Achsen drehbar gelagert und vermittels eines hier nicht dargestellten Motors entsprechend der Ansicht in den Fig.
2A und 2B gegen den Uhrzeigersinn gleichmäßig angetrieben sind. Jedes Schaufelrad trägt dabei mehrere in ümfangsrichtung
vorstehende Schaufeln 66, 67, welche nach unten in das öl eintauchen und somit die in diesem befindlichen
Nahrungsmittel kontinuierlich untertauchen, wobei sie gleichzeitig die Vorwärtsbewegung der Nahrungsmittel auf
die vorbestimmte Geschwindigkeit begrenzen. Die Drehgeschwindigkeit der Schaufelräder ist abhängig von der
Länge der Wanne und der gewünschten Bratzeit. Wenn die aufzubereitenden Nahrungsmittel beispielsweise aus Kartoffelchips
bestehen und die Wanne eine Länge von etwa 7m aufweist, werden die Schaufelräder mit einer solchen
Geschwindigkeit angetrieben, daß die Eintauchbratzeit für die Chips im öl etwa 2 Minuten 7 Sekunden beträgt. Diese
Bratzeit ist wesentlich kürzer als die bei bekannten Bratvorrichtungen erforderliche Bratzeit von 2 Minuten und
20 Sekunden bis zu 2 Minuten und 25 Sekunden. Diese beim Verfahren und vermittels der Vorrichtung nach der Erfindung
verringerte Bratzeit ermöglicht eine höhere Durchsatzkapazität.
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Die am abstromseitig letzten Schaufelrad 64 vorbei gelangten Nahrungsmittel treiben im ölstrom und kommen
dann in Berührung mit dem unteren Trum eines Tauchförderbands 68, welches die Nahrungsmittel dem oberen Trum
des schräg nach oben geführten Ableitförderbands 62 zuführt, das die Nahrungsmittel nach oben aus dem Bad
herausführt.
Vom unteren Ende der Haube 17 hängt an deren hinterem
Ende eine Klappe 70 herab, welche die Größe der Öffnung oberhalb der Oberfläche des Öls begrenzt, so daß nur ein
geringer Luftzutritt zur Vorbehandlungszone erfolgen kann. Die Nahrungsmittel fallen vom Ableitförderband 62 auf
das obere Trum eines waagerechten Überleitförderbands 71, über dem ggf. eine Salzstreuvorrichtung 72 angeordnet ist,
welche die sich entlang dem Überleitförderband 71 fortbewegenden Nahrungsmittel mit Salz bestreut. Anschliessend
werden die Nahrungsmittel an ein weiteres, hier nicht dargestelltes Förderband abgegeben und von diesem
einer Verpackungsstation zugeführt.
Die Arbeitsweise des Verfahrens und der Vorrichtung seien im nachfolgenden kurz anhand eines Ausführungsbeispiels
der Herstellung von Kartoffelchips erläutert. Das dazu verwendete Bratmittel bestand aus Baumwollsamenöl, welches
in einem äußeren Wärmetauscher auf eine Temperatur von etwa 190 0C aufgeheizt worden war und durch die Ölleitung
14 in einem solchen Durchsatz in die Wanne 11 eingeleitet
wurde, daß sich in dieser eine Strömungsgeschwindigkeit von 15, 2 m/min einstellte. Die Schaufelräder wurden
sämtlich mit der gleichen Geschwindigkeit von 1,75 U/min angetrieben.
Die rohen Kartoffeln wurden in einer Schneidmaschine 36
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zu Scheiben geschnitten, dann in der Waschvorrichtung 34 gewaschen und gespült und auf das obere Trum des Zuführförderbands
32 abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt wiesen die Schnitten Temperaturen im Bereich von 10 bis 26 0C auf,
Die Schnitten fielen dann auf das obere Trum des Endlosförderbands 39, durch welches sie entlang dem ersten Weg
42 fortbewegt wurden. Vom oberen Förderband wurden sie auf das obere Trum des unteren Förderbands 51 abgeworfen,
und durch dieses entlang dem Weg 53 in entgegengesetzter Richtung transportiert und schließlich in das in der
Wanne befindliche heiße öl abgeworfen. Das von der Wanne
aufsteigende heiße öl bildete zusammen mit Wasserdampf und Luft einen durch die öffnungen in den Förderbändern
aufsteigenden Dunst, welcher mit den Kartoffelscheiben
in Berührung kommt und sich auf diesen niederschlägt. Der Dampf schlägt sich gleichfalls auf den Kartoffelscheiben
nieder, wobei die latente Kondensationswärme des Dampfs den Garvorgang der Karteifelscheiben einleitet. Bei
ihrem Forttransport entlang der Förderbänder werden die Kartoffelschnitten auf eine ausreichend hohe Temperatur
erhitzt, bei welcher ein Teil des in diesen enthaltenen Wassers verdampft und sich auf den neu zugeführten Schnitten
niederschlägt. Der in der Atmosphäre innerhalb der Vorbehandlungsζone unterhalb der beiden Förderbänder befindliche
Wasserdampf ist auf eine Temperatur in der Größenordnung von 126 bis 146 0C aufgeheizt, während die
Temperatur der Abluft durch die Abzüge etwa 88 0C beträgt.
Aufgrund des erhöhten Feuchtigkeitsgehalts innerhalb der Vorbehandlungszone ist die Menge an freiem Sauerstoff
herabgesetzt, so daß der Oxidationsgrad und die Zersetzung von öl und Kartoffeln während des Bratvorgangs herabgesetzt
sind.
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272A28Q
Das sich in der Vorbehandlungszone auf den Kartoffelscheiben oder -schnitten absetzende öl geht nicht verloren,
sondern kehrt zusammen mit diesen in das ölbad zurück. Somit geht die entsprechende ölmenge nicht
durch den Abzug verloren, sondern wird zurückgewonnen.
Die in das ölbad fallenden Schnitten schwimmen bei ihrer
Fortbewegung durch das strömende öl zur Oberfläche auf. Die Drehgeschwindigkeit der Schaufelräder 63, 64 ist
niedriger als die Geschwindigkeit der ölströmung, so daß die Schaufelräder die Fortbewegung der Kartoffelschnitten
begrenzen auf eine Bratzeit innerhalb der Wanne von 2 Minuten und 7 Sekunden. Bei der nach unten gerichteten
Schaufelbewegung werden die Schnitten gleichzeitig immer wieder untergetaucht, so daß sie in gleichförmige Berührung
mit dem öl gelangen. Durch das Tauchförderband werden die Schnitten dann dem Ableitförderband 62 zugeführt,
welches die Schnitten auf das Überleitförderband 71 unterhalb der Salzstreuvorrichtung abgibt. Die abgeführten
Kartoffelchips sind verpackungsfertig.
Bei der Zubereitung von Kartoffelchips vermittels des
Verfahrens und der Vorrichtung nach der Erfindung wurden die nachgenannten Betriebsdaten und Meßwerte erhalten.
Die erfindungsgemäß beschaffene Vorrichtung wies gegenüber einer entsprechenden, vorbekannnten Bratvorrichtung eine
um angenähert 12 % höhere Durchsatzkapazität auf. Der
ölschwund betrug angenähert 5,5 % weniger. Die Abzugstemperatur betrug 87,8 0C, wohingegen mit der bekannten
Vorrichtung eine solche von 129 0C gemessen wurde. Die
Abgase im Abzug enthielten 4,5 % weniger öldampf, und die Bratzeit war um 9,3 % verringert. Der Gehalt des
Ölbads an freien Fettsäuren lag um etwa 40 % niedriger. Diese Verringerung des Gehalts an freien Fettsäuren führt
natürlich zu einer längeren Haltbarkeit des zubereiteten Nahrungsmittels.
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Wenngleich bei der hier dargestellten Ausführungsform
die Vorbrateinheit und die Vorbehandlungszone oberhalb der Bratwanne angeordnet sind, lassen sich diese auch
getrennt von der Bratwanne anordnen. Außerdem kann in der Vorbehandlungsζone anstelle von zwei Förderbändern
auch nur ein einziges Förderband vorgesehen sein.
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Claims (18)
1.1Verfahren zum Braten eines Nahrungsmittels, dadurch
J gekennzeichnet , daß das Nahrungsmittel in einer Vorbehandlungszone in eine aus Bratmitteldunst
und Dampf bestehende Atmosphäre eingebracht und der Dampf zum Niederschlag auf dem Nahrungsmittel gebracht
wird, wobei dieses vermittels der latenten Kondensationswärme teilweise angebraten wird, dann
das teilweise angebratene Nahrungsmittel zum Braten in ein heißes Bratmittelbad gebracht und anschließend
aus dem Bad entnommen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das heiße Bratmittel im flüssigen Bratmittelbad Dunstschwaden des Bratmittels
bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die Bratmitteldunstschwaden in die Vorbehandlungszone eingeleitet
und in dieser in Berührung und zum Niederschlag auf dem Nahrungsmittel gebracht werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Nahrungsmittel auf einem oberhalb des Bratmittelbades
verlaufenden Weg durch die Vorbehandlungszone hindurchbewegt wird und die von dem Bratmittelbad
ausgehenden Bratmitteldunstschwaden nach oben quer zum Weg des Nahrungsmittels geführt und in Berührung
mit diesem gebracht werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das teilweise angebratene Nahrungsmittel am Ende
des durch die Vorbehandlungszone hindurchlaufenden
Weges in das Bratmittelbad abgegeben und während es in diesem untergetaucht fortbewegt wird, fertig
gebraten wird.
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ORIGINAL INSPECTED
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß als Nahrungsmittel in Scheiben
zerkleinerte Kartoffeln gebraten werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartoffelscheiben während einer Verweilzeit
von 20 bis 40 Sekunden in die Atmosphäre der Vorbehandlungszone gebracht werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Bratmittel in dem Bratmittelbad auf eine
Temperatur zwischen 149 und 204 0C erhitzt wird und die Kartoffelscheiben während wenigstens zwei Minuten
in das Bratmittelbad eingetaucht werden.
8. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, wobei das unbehandelte
Nahrungsmittel teilweise aus Wasser besteht, dadurch gekennzeichnet, daß das im Nahrungsmittel
enthaltene Wasser zum Verdampfen gebracht, der entstehende Dampf auf dem Nahrungsmittel verflüssigt und
die latente Kondensationswärme des Dampfes zum teilweisen Garen des Nahrungsmittels ausgenutzt wird.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 2 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die von dem heißen Bratmittel ausgehenden
Bratmitteldunstschwaden zusammen mit den vom Nahrungsmittel abgegebenen Wasserdampf in der Vorbehandlungszone zur Verflüssigung und zum Niederschlag auf den
Nahrungsmitteln gebracht und dieses dadurch aufgrund der freiwerdenden latenten Kondensationswärme teilweise
gegart wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Nahrungsmittel mit einer vorbestimmten Ge-
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schwindigkeit durch die Vorbehandlungszone durchgeleitet
wird, die entsprechend einer vorbestimmten, zum teilweisen Anbraten und Garen optimalen Verweilzeit
bemessen ist.
11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Nahrungsmittel
aus scheibenförmig zerkleinerten Kartoffeln besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Verweilzeit der
scheibenförmig zerkleinerten Kartoffeln in der Vorbehandlungszone zwischen 20 und 40 Sekunden bemessen wird.
12. Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 -11, gekennzeichnet
durch eine zur Aufnahme eines Vorrats an erhitztem Bratmittel (15) dienende Wanne (11), eine mit der
Wanne in Verbindung stehende, eine aus Bratmitteldunst, Luft und Dampf bestehende Atmosphäre enthaltende Vorbehandlungszone
(18), zum Hindurchbewegen des Nahrungsmittels entlang einem Weg durch die Atmosphäre der Vorbehandlungszone
und zur Abgabe des teilweise gegarten und angebratenen Nahrungsmittels in das Bratmittel in
der Wanne dienende Förderbänder (39, 51) und durch ein zum Herausnehmen des gebratenen Nahrungsmittels aus
der Wanne dienendes Ableitförderband (62).
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch zum Abführen eines Überschusses an Bratmitteldunst
und Dampf aus der Vorbehandlungszone (18) dienende Abzüge (24, 25, 26).
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorbehandlungszone (18) durch eine
oberhalb der Wanne (11) angeordnete Haube (17) gebildet ist und die Förderbänder (39, 51) innerhalb der
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Haube (17) angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 - 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Förderbänder (39, 51) aus langgestreckten, waagerecht verlaufenden, über der
Wanne (11) angeordneten und Durchbrechungen aufweisenden
Endlosförderbändern bestehen.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 - 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wanne (11) in waagerechter Richtung langgestreckt ausgebildet ist, die Förderbänder
aus einem waagerecht angeordneten oberen Förderband (39), durch welches das Nahrungsmittel entlang
einem in Längsrichtung der Wanne verlaufenden Weg (42) über diese hinwegführbar ist, und einem zwischen dem
oberen Förderband und der Wanne angeordneten unteren Förderband (51), durch welches das Nahrungsmittel (30)
entlang einem ebenfalls in Längsrichtung der Wanne verlaufenden Weg (53) über diese hinwegführbar ist,
und das sich mit seinem aufgabeseitigen Ende unterhalb
des abgabeseitigen Endes des oberen Förderbands befindet und an seinem Abgabeende zur Abgabe des Nahrungsmittels
in das heiße Bratmittel dient, bestehen.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Förderbänder mit einer Geschwindigkeitssteuerung (58) gekoppelt sind, vermittels welcher die Fortbewegungsgeschwindigkeit
des Nahrungsmittels durch die Vorbehandlungszone und damit die Verweilzeit desselben
in der Atmosphäre wahlweise entsprechend einem Optimalwert der teilweisen Garung und des Vorbratens durch
kondensiertes Bratmittel veränderlich einstellbar ist.
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18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 - 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorrichtung (10) eine Nahrungsmittelzerkleinerungsvorrichtung
(36) und eine Waschvorrichtung (34) vorgeschaltet sind, durch Heizvorrichtungen das in der Wanne (11) enthaltene Bratmittel
(15) auf eine Temperatur erhitzbar ist, bei welcher das Bratmittel Bratmitteldunstschwaden ausbildet, und
zur Vorgabe der Fortbewegungsgeschwindigkeit des Nahrungsmittels entlang einem Weg (61) durch das Bratmittel
dienende Fördervorrichtungen (63, 64) vorgesehen sind, durch welche das Nahrungsmittel während einer optimalen
Bratzeit in Berührung mit dem Bratmittel haltbar ist.
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| US69827676A | 1976-06-21 | 1976-06-21 |
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