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Stapelanlage zur Bildung von Stapeln aus
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Platten oder dergleichen Die Erfindung betrifft eine Stapelanlage
zur Bildung von Stapeln aus Platten oder dergleichen mit einer Auflagefläche zum
Lagern mehrerer Gruppen von Plattenstapeln und mehreren, jeweils einer Gruppe zugeordneten
Stapelplätzen, sowie mit Fördereinrichtungen zum Transport der Platten von der Auflagefläche
zu den Stapelplätzen.
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Bei einer bekannten Anlage dieser Art ist anschließend an die Stapelfläche,
auf der die einzelnen Stapel verschiedenen Formats, von einer Aufteilsäge kommend,
abgesetzt werden, eine Rollenbahn vorgesehen, deren Rollen eine mit dem Abstand
von der Auflagefläche zunehmende Geschwindigkeit aufweisen, so daß die auf sie gesetzten
Plattenstapel vereinzelt und voneinander getrennt werden können. Von dieser Rollenbahn
werden die einzelnen Plattenstapel abgegeben an eine zweite, quer zur ersten verlaufende
Rollenbahn, durch die sie mit hilfe quer zur Transportrichtung dieser zweiten Rollenbahn
verfahrbaren Ausricht- und
Führungseinrichtungen auf verschiedene
Hebebühnen gesetzt werden (DT-OS 25 01 012). Diese vorbekannte Einrichtung ist aufwendig
und benötigt eine sehr große Standfläche.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Stapelanlage,
die weniger Aufwand und weniger Platz benötigt und mit der eine rasche Bildung von
Plattenstapeln unterschiedlichen Formats, die für verschiedene Bestimmungsorte vorgesehen
sind, erreicht wird.
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Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß bei
der eingangs genannten Anlage ein Hubstapler oder dergleichen vorgesehen ist, der
längs oberhalb der Auflagerfläche und der hintereinander angeordneten Stapelplätze
horizontal-verlauienden Führungsschienen verfahrbar ist und zum Untergreifen der
auf der Auflagefläche liegenden Plattenstapel eine in entsprechende Lücken unter
den auf der Auflagefläche befindlichen Plattenstapel einfahrbar ausgebildete, heb-
und senkbare Gabel oder Schaufel aufweist, daß ferner ein längs der gleichen Führung
oberhalb der Stapelplätze verfahrbarer Wagen an seinem dem Hubstapler zugewandten
Ende mindestens einen um eine quer zur Fahrrichtung verlaufende, horizontale Achse
nach unten bis etwa in Stapelhöhe schwenkbaren Arm besitzt, der zum Zurückhalten
von Platten von der Gabel des Hubstaplers ausgebildet ist, und an seinem entgegengesetzten
Ende eine nach unten bis unmittelbar über den Stapel reichende, zur Fahrrichtung
vertikale, ebene Anschlagfläche aufweist, wobei der Wagen jeweils in eine solche
Position über den Stapelplätzen so steuerbar ist, daß die Anschlagfläche der seitlichen
Stapel fläche entspricht.
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Mit einer derartigen Anlage können die auf der Auflagefläche liegenden,
jeweils aus mehreren Platten bestehenden Stapel von dem Gabelstapler ergriffen und
über den
jeweiligen Stapelplatz gefahren werden. Dort werden sie
durch den Arm des zweiten Wagens von der Gabel abgeschoben, fallen auf die Oberseite
des Stapels und werden durch die Anschlagfläche des in seine Soll-Position über
dem Stapel gefahrenen Wagens ausgerichtet. Hierbei können entweder die Gabel des
Gabelstaplers oder der Arm und die Anschlagfläche an dem Wagen soweit abgesenkt
werden, daß sie sich unmittelbar über dem Stapel befinden. Oder es können, wie bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, die Stapelplätze
als Hebebühnen ausgebildet sein, welche dann mit dem jeweils auf ihnen liegenden
Plattenstapel soweit angehoben bzw. abgesenkt werden, daß die jeweilige Stapeloberseite
sich stets in gleichem Abstand dicht unter der Gabel des Hubstaplers und unter der
Anschlagfläche des Wagens befindet, welche dann nicht abgesenkt oder angehoben werden
müssen.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist die Auflagefläche durch
eine oder mehrere parallele Rollenbahnen mit je einer linealartigen Anlagekante
und schräg zu dieser hingeneigten Rollen gebildet, so daß die Platten oder Plattenstapel
nacheinander in einer, z. B. je nach Besteller verschiedenen, gewünschten Reihefolge
und Formatgröße auf die Auflagefläche gesetzt und in ihre Ausgangsposition, in der
sie hochgehoben und abgestapelt werden sollen, gefahren werden können.
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Im Rahmen der Erfindung erweist es sich als vorteilhaft, daß die Oberfläche
der Hebebühnen als Rollenbahn ausgebildet ist, so daß die darauf gesetzten Stapel
leicht abgeschoben oder gefahren werden können. Hierbei empfiehlt es sich, daß an
die Hebebühnen weitere Horizontalfördereinrichtungen angeschlossen sind, damit der
Abtransport der Stapel von den Stapelplätzen bzw. Hebebühnen rasch vonstatten geht.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise und schematisch
dargestellt. Es zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Stapelanlage gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Teils der Stapelanlage, Fig. 3 eine etwas vergrößerte
Teilansicht aus Richtung A.
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In Fig. 1 sind mit 1 die Umrisse eines Blastisches bezeichnet, auf
dem die Platten, von einer nicht dargestellten Aufteilsäge kommend, abgesetzt werden.
Von dort aus werden einzelne kleinere Stapel in Gruppen mit jeweils gewünschten,
z. B. von einem Auftraggeber bestellten Plattenformaten auf eine Auflagefläche 2
zum Zusammenstellen der gewünschten, zusammengehörigen Stapelformate geschoben.
Diese Auflagefläche 2 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch drei nebeneinanderliegende,
parallele Rollenbahnen 2a, 2b und 2c gebildet. Diese Rollenbahnen besitzen zum Ausrichten
der Platten jeweils an ihrer rechten Seite und am Ende eine an sich bekannte, linealartige
Anlagekante 3, gegenüber welcher die einzelnen Rollen leicht schräg angeordnet sind.
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Rollenbahnen sind in vielerlei Ausführungsformen bekannt, so daß hier
auf eine nähere Darstellung derselben verzichtet werden kann. Die hier beispielsweise
auf der Auflagefläche 2 befindlichen einzelnen Platten sind in ihren Umrissen mit
4 bezeichnet.
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An die Rollenbahn schließen sich nacheinander mehrere Stapelplätze
in Form von ebenfalls an sich bekannten Elebebühnen 5 an. Die Oberfläche dieser
Elebebühnen ist ebenfalls als Rollenbahn ausgebildet. hierbei sind der besseren
Übersichtlichkeit halber die Elebebühnen 5 nur schematisch und (in Fig. 1) ohne
darauf liegende Plattenstapel dartJestellt.
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An zwei oberhalb der Auflagefläche 2 und der Hebebühne 5 angeordneten
Führungsschienen 6 ist ein ilubstapler 7 hin-und herfahrbar geführt. Die Schienen
sind in geeigneter Weise an der Decke und an Vertikalträgern befestigt, was, aa
solche Befestigungen bekannt sind, nicht näher dargestellt ist. Der Hubstapler besitzt
eine Fördergabel 8, die hier an zwei am Fahrgestell des Hubstaplers auf- und abfahrbar
gelagerten Führungsstangen 9 befestigt ist.
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Die Gabel 8 wird unter die auf der Auflagefläche 2 bzw.
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den Rollenbahnen 2a, 2b, 2 c liegenden Platten 4 gefahren, wobei sie
mit ihren Zinken 10 in Lücken zwischen lialteleisten greift, wobei die Rollen abgesenkt
sind, und dann mit den Platten angehoben. Der Hubstapler 7 fährt hierauf mit der
genügend hochgehobenen, die Platten 4 tragenden Gabel 8 über den gewünschten Stapelplatz,
d. h. über eine der Hebeblühen 5. Das Absenken und Anheben der Gabel 8 und das Verfahren
des Hubstaplers 7 an eine gewünschte Position erfolgt durch an sich bekannte Steuer-
und Antriebseinrichtungen.
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An den Führungsschienen 6 ist, auf der "Zinkenseite" des Hubstaplers
7, ein weiterer Wagen 11 verfahrbar und in vorbestimmte Positionen oberhal@ der
Hebebühnen steuerbar. Befindet sich der Hubstapler über dem gewünschten Stapel 12
einer Hebebühne 5, wird ihm der Wagen 11 entye(Jen gefahren. Dieser besitzt an seinem
dem ilubstapler zugewandten Inde mehrere um eine zur Zeichenobene senkrechte Achse
nach unten schwenkbare, zwischen die Gabelzinken grei fende Arme 1 3. Wenn in der
in Fig. 2 dargcstellten Position von Hubstapler 7 und Wagen 11 die Arme 13 durch
einen auf dem Wagen montierten Zylinderantrieb 14 in die durch gestrichelte Linien
angedeutete lage geschwenkt werden, werden beim Zurückfahren des Hubstaplers nach
links die auf den Zinken 10 der Gabel 11 liegenden Platten 4 abgeschoben und rutschen
auf die Oberfläche des darunter befindlichen Stapels 12, der durch die Hebebühne
5 bis dicht unter die Gabel 8 angehoben wird.
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An dem von dem Hubstapler 7 abgewandten Ende des Wagens 11 ist an
einem Arm 15 eine Platte 16 vorgesehen, deren dem Hubstapler zugewandte Fläche,
wenn der Wagen 11 in seine Soll-Position über der Hebebühne gefahren ist, genau
bündig mit der Außenkante bzw. Außenseite des Stapels 12 auf der Hebebühne 5 ist
und eine Anlagefläche für die von der Gabel abgeschobenen Platten 4 bildet. Hierdurch
können die in der vorbeschriebenen Weise auf den Stapel 12 aufgesetzten neuen Platten
4 an dieser Stapelseite ausgerichtet werden und sind dann mit dem bereits vorhandenen
Stapel bündig.
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Hat der Stapel 12 auf einer der Hebebühnen 5 seine Soll-Höhe erreicht,
wird er von der Hebebühne auf einen dicht an dieser vorbeifahrenden Förderwagen
17, dessen Oberfläche zweckmäßigerweise ebenfalls als Rollenbahn ausgebildet ist,
abgeschoben. Anstelle eines solchen auf Schienen 18 laufenden Wagens 17 können auch
andere Fördermittel, z. B. weitere, ortsfeste Rollenbahnen an den Stirnseiten der
Hebebühnen vorgesehen sein. Die Erfindung ist daher nicht auf das dargestellte Beispiel
beschränkt.