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Wegwerfbarer Sammelbehälter aus Karton oder Kunststoff für
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gebrauchte Kleingegenstände und Abfall, insbesondere für medizinische
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Die Erfindung bezieht sich auf einen wegwerfbaren Sammelbehälter aus
Karton oder Kunststoff für gebrauchte Kleingegenstände und Abfall, insbesondere
für medizinische Artikel, aus einem zu einem achteckigen Kasten auffaltbaren, im
wesentlichen doppellagigen Zuschnitt.
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Es sind versackungskartons für Kekse und andere Nahrungsmittel bekannt,
die aus einem zu eine achteckigen Kasten auffaltbaren, im wesentlichen doppellagigen
Zuschnitt bestehen, wobei der Behälterboden durch in die Bodenebene umlegbare Verlängerungen
der Behälterseitenwände und ein Deckel durch eine über den oberen Behälterrand ragende
Verlängerung einer der Seitenwände gebildet werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, in Verbesserung und Weiterentwicklung
der bekannten Behälter einen wegwerfbaren Sammelbehälter für Kleingegenstände und
Müll zu schaffen, der ohne großen Zeitaufwand und ohne technische Hilfsmittel, wie
Klammern od.dgl., durch unkomplizierte Handgriffe aus seinem im wesentlichen zweilagigen
Transport-, Lager- und Nichtgebrauchszustand in seinen aufgefalteten Gebrauchszustand
gebracht werden kann und die Einfüllöffnung so gestaltet ist, daß das Einfüllen
der gebrauchten Gegenstände und des Abfalls leicht erfolgen kann, das Herausfallen
jedoch derselben, z.B.
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beim Umfallen des Behälters, ebenso wie das Herausnehmen gebrauchter
Gegenstände verhindert wird. Weiterhin soll der Behälter nach dem Füllen vollständig
und nachhaltig verschlossen werden können, so daß z.B. bei Anwendung des Behälters
auf medizinischem Gebiet Kanülen, Skalpelle, Spritzen u.dgl.
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nicht nur nicht aus dem Behälter entweichen können, sondern auch die
spitzen, scharfen und infektionsverdächtigen Teile dieser Gegenstände nicht aus
der Einfüllöffnung herausragen und Schaden verursachen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung einen Sammelbehälter
der eingangs genannten Gattung vor, bei dem die in aufgefaltetem Zustand des Kastens
die obere horizontale Behälterlängswand bildende Wand mit einer Einfüllöffnung versehen
ist, die durch aus Wandteilen gebildete, in das Behälterinnere federnd nachgiebig
bewegbare Klappen verschließbar ist.- Zur Erzielung eines vollständigen Verschlusses
nach Beendigung des Füllens besteht eine der Behälterseitenwände aus zwei Lagen,
von denen die äußere Lage mindestens mit einem Abschnitt als Verschlußklappe für
die Einfüllöffnung um eine Längskante auf die obere Behälterlängswand schwenkbar
ist.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung besitzt die auf die obere
Behälterlängswand schwenkbare Verschlußklappe eine der Breite oder ungefähr der
Breite dieser Längswand entsprechende Breite und trägt eine Einsteckzunge, die in
einen entsprechenden Schlitz an der oberen Behälterlängswand einsteckbar ist.
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Vorzugsweise ist die Verschlußklappe an ihrem unteren Rand durch eine
aufreißbare Perforierung begrenzt, durch die sie mit einem nicht verschwenkbaren
Restabschnitt der äußeren Längswandlage verbunden ist, wobei die Perforierung im
Abstand oberhalb des unteren Randes der Behälterseitenwand verläuft.
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Bei einer der möglichen Ausbildung der Verschlußklappe kann die Perforierung
in senkrechte Seitenschenkel verlängert sein, die sich im Abstand von den Querrändern
der Behälterseitenwand bis zur oberen Schwenkkante der Verschlußklappe erstrecken.
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Der Behälter selbst kann auf vielfältige Weise hergestellt werden.
So kann der Behälterboden durch in die Bodenebene umlegbare Verlängerungen der Behälterseitenwände
gebildet sein, der die obere Längswand darstellende Behälterdeckel aus einer über
die obere Behälterlängskante hinausragenden Verlängerung besteht und die innere
der beiden Lagen der einen Seitenwand ebenfalls durch eine um den entsprechenden
oberen Behälterlängsrand in das Innere des Behälters schwenkbare Verlängerung gebildet
ist. Hierbei kann die in das Innere des Behälters einschwenkbare Längsrandverlängerung
die Länge und Höhe des Behälters besitzen und am unteren Ende mit einer auf den
Behälterboden aufliegenden Leiste versehen sein.
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Eine andersartige Ausführungsform des Behälters sieht vor, daß die
Querwände des Behälters aus in die Ebene dieser Wände umfaltbare Verlängerungen
der Längswände bestehen, die teilweise überlappend sich in ihrer Lage halten, die
zwei Lagen der einen Seitenwand an ihrem oberen und unteren Rand miteinander verbunden
sind und die benachbarten Ränder dieser
verbundenen Bereiche die
Verschlußklappe nach oben und unten begrenzen. Hierbei besteht der Zuschnitt des
Behälters aus einem im wesentlichen rechteckigen Karton- oder Kunststoffstück, das
an vier parallelen Längslinien gefaltet ist, deren Abstand der Breite der Längswände
des zu bildenden Behälters entspricht, wobei die beiden endseitigen Längsabschnitte
des Zuschnitts sich in der Breite der zweilagigen Behälterseitenwand überlappen.
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In weiterer Ausbildung dieses Behälters sind die beiden Lagen der
einen Behälterseitenwand an ihrem oberen und unteren Rand in Abschnitten von 8 bis
30 mm Breite teilweise miteinander verklebt, wobei der untere Verklebungsbereich
die Breite der unverklebten Einsteckzunge der Verschlußklappe hat, deren seitlicher
Rand durch eine Verlängerung der aufreißbaren Perforierung mit dem angrenzenden
verklebten Bereich verbunden ist.- Letztlich kann der obere Rand der Verschlußklappe
eine Faltlinie tragen, deren Breite der Breite des oberen Verklebungsbereiches besitzt
und an der die Verschlußklappe über die Einfüllöffnung schwenkbar ist.
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Vorzugsweise ist die sich über einen Teil der Behälterlänge erstreckende
Einfüllöffnung mit ihren Klappen durch einen symmetrisch zu den Rändern der oberen
Behälterlängswand verlaufenden I-förmigen Schnitt gebildet, wobei der eine Lappenlängsrand
mit der oberen Behälterwand schwenkbar verbunden bleibt.
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Auf der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele eines Behälters nach der
Erfindung dargestellt und zwar zeigen Fig. 1 und 2 die beiden Seiten des Zuschnittes
einer ersten Ausführung in dessen im wesentlichen zweilagiger zusammengeklappt er
Ausgangsstellung, Fig. 3 den aufgefalteten Boden des Behälters aus diesem Zuschnitt,
Fig. 4 eine Ansicht gegen die eine Querwand des aufgefalteten Behälters mit noch
nicht eingeschwenkten oberen Seitenwandverlängerungen, Fig. 5 das Einschwenken der
Doppelwand in das Innere des Behälters, Fig. 6 die Ansicht der einen Seitenwand
des aufgefalteten Behälters mit der Perforierung, Fig. 7 das Einschwenken der oberen
Seitenwandverlängerung mit dem Einfüllschlitz in die Gebrauchsstellung, Fig. 8 das
Verschließen des Einfüllschlitzes in
der oberen Behälterwand mit
Hilfe der Verschlußklappe, Fig. 9 den Zuschnitt einer zweiten Ausführung gleichfalls
in im wesentlichen zweilagiger zusammengeklappt er Ausgangsstellung, Fig. 10 einen
Schnitt nach der Linie X-X der Fig. 9 sowie das Auffalten des Zuschnitts zu einem
rhombischen Gebilde, Fig. 11 den geschlossenen Behälter in perspekti-und 12 vischer
Ansicht und in vertikalem Querschnitt, Fig. 13 eine perspektivische Ansicht einer
dritten Ausführungsform.
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Der erfindungsgemäße Behälter wird aus einem Zuschnitt 1 gebildet,
dessen eine, dem Beschauer in Fig. 1 zugekehrte Seitenwand den Zuschnittsteil 2
aufweist, der die eine Querwand des aufzufaltenden Behälters und dessen Zuschnittsteil
3 die eine Seitenwand des Behälters bilden. Der Zuschnitt besitzt ferner den Teil
4, der die zweite Behälterquerwand darstellt und letztlich den Zuschnittsteil 5,
der die zweite Behälterseitenwand ergibt.
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Die Teile 2 und 3 des Zuschnittes 1 liegen in einer gemeinsamen
Ebene
parallel zu der Ebene, in welcher sich die Teile 4 und 5 befinden. Die Kante 6 des
Teils 3 stellt eine Umbiegung um 1800 dar und bildet die äußere Begrenzung des Zuschnittsteils
4, während die Kante 7 des Teils 2 um 1800 umgelegt ist und den Teil 5 begrenzt.
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Die Teile 2, 3 und 4,5 besitzen jeweils eine Faltlinie 8,9, die zusammen
mit den Kanten 6,7 die vier senkrechten Querkanten des aufgefalteten Behälters bilden.
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Die beiden Teile 2,4 des Zuschnittes 1 weisen dreieckförmige, an die
unteren Faltkanten 10,11 der Teile 2,4 angrenzende Abschnitte 12,13 auf (Fig. 3),
die in der im wesentlichen doppellagigen Ausgangslage der Zuschnittsteile an der
Innenseite der Teile 2,4 anliegen. Durch eine Faltlinie 14,15 getrennt gehen die
Abschnitte 12,13 in die weiteren Abschnitte 16,17 über, die um die die unteren Behälterlängskanten
darstellenden Kanten 18,19 der Teile 3,5 gefaltete Verlängerungen darstellen (Fig.
3). In der Ausgangsstellung des Zuschnittes 1 liegen die Abschnitte 16,17 an der
Innenseite der Teile 3,5 an. Die beiden Abschnitte 16,17 besitzen ferner lappenartige
Ansätze 20,21, die den Jeweils benachbarten Abschnitt 16 oder 17 und die beiden
dreieckförmigen Abschnitte 12,13untergreifen, wie dies die strichpunktierten Linien
in Fig. 3 zeigen.
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Zum Erstellen des Bodens des Behälters bedarf es lediglich
eines
Druckes auf die Kanten 6,7 des Zuschnittes 1 in Richtung der Pfeile F,P in Fig.
1 und 2, wodurch sich die Abschnitte 12,13 und 16,17 von der Innenseite der Teile
2 bis 5 abheben und eine zu diesen Teilen rechtwinklige Lage einnehmen, d.h. den
Boden bilden.
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Die Teile 2,4 des Zuschnitts 1 besitzen um ihre oberen Faltkanten
22,23 in Richtung der Pfeile S,T in Fig. 6 schwenkbare obere Verlängerungen 24,25,
die mit seitlichen Ausschnitten 26,27 versehen sind (Fig. 1,2 und 4).
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Um die obere Längskante 28 des Teils 3 ist parallel zu dem Boden des
Behälters eine Verlängerung 29 dieses Teils 3 umlegbar (Fig. 1 und 5). Die Länge
b dieser Verlängerung entspricht ungefähr der Länge c des Teils 3. Um die Faltlinie
30, die von der Kante 28 in einem Abstand a gelegen ist, der seinerseits der Höhe
h des Teils 3 und damit des Behälters entspricht, ist eine lappenartige Leiste 31
faltbar. Die Verlängerung 29 kann, wie Fig. 5 zeigt, derart um die Kante 28 in die
Zwischenstellungen 29',29'' und 29 " ' verschwenkt werden, daß letztlich die Verlängerung
29 die Lage 29IV und die lappenartige Leiste 31 die Lage 31' einnehmen. Hierbei
bildet die Verlängerung 29 in ihrer Stellung 29IV eine Doppelwand zu der durch den
Teil 3 gebildeten Seitenwand des Behälters. Die lappenartige Leiste 31 liegt hierbei
auf dem Boden des Behälters (Fig. 5) auf, der durch die Abschnitte
12,
13, 16 und 17 gebildet wird, so daß sich an der Stelle 32 indem Zwischenraum zwischen
der Verlängerung 29 in ihrer Stellung 29IV und dem Teil 3, d.h. der einen Seitenlängswand
des Behälters, kein Füllgut absetzen kann.
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Der Teil 3 des Zuschnittes 1 besitzt eine hufeisenförmige Perforierung
33 (Fig. 1) mit den beiden im Abstand von der Kante 6 und der Faltlinie 8 gelegenen
Bereichen 34,35, die an der die eine obere Behälterlängskante bildenden Kante 28
ansetzen, und ferner mit dem mittleren Abschnitt 36, der in seiner Mitte eine Faltlinie
37 besitzt. An den Enden dieser Faltlinie beginnt eine weitere Perforierung 38,
die eine Zunge 39 mit einem halbkreisförmigen Ausschnitt 40 umschließt.
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Um die obere Kante 41 des Abschnittes 5 ist eine Verlängerung 42 über
die Stellung 42' in die Lage 42 " schwenkbar, wodurch der aufgefaltete Behälter
durch die Verlängerung 42 verschlossen wird (Fig. 7). Um die Faltkante 43 der Verlängerung
42 ist ebenfalls eine Leiste 44 schwenkbar. Die Breite f der Verlängerung 42 entspricht
der Breite g der beiden Teile 2 und 4, während die Länge der Verlängerung 42 der
Länge c der beiden Teile 3,5 und damit der Länge des Behälters entspricht.
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Die Verlängerung 42, die die obere Behälterwand bildet, besitzt symmetrisch
zu ihren Längs- und Querkanten 41,45 einen I-förmigen Einschnitt 46 mit den beiden
parallelen Abschnitten
47,48 und dem stegartigen Verbindungsschnitt
49. Die Enden der Abschnitte 47,48 sind durch Faltlinien 50,51 paarweise miteinander
verbunden, wodurch die Lappen oder Zungen 52,53 gebildet werden.
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Die Länge und der Abstand der Abschnitte 47,48 des Einschnitts 46
und damit die durch die Lappen oder Zungen 50,51 verschließ bare Öffnung der Verlängerung
42, die den Deckel des Behälters bildet, entspricht einem in Richtung des Pfeiles
K in Fig. 7 in das Innere I des Behälters einzubringenden Gegenstandes G. Nach dem
Einbringen desselben in den Behälter schwenken die beiden Zungen oder Lappen 52,53
in ihre Ausgangslage, in welcher sie die gebildete Einfüllöffnung E annähernd verschließen.
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Das Auffalten des Zuschnittes 1 aus der Stellung nach Fig. 1 und 2
zu einem bestimmungsgemäßen Behälter und das Verschliessen desselben zum Abwerfen
in den Abfalltransport geschieht wie folgt: Nach dem Zusammendrücken der Kanten
6,7 des Zuschnittes in Richtung der Pfeile F,P, wie dies vorstehend beschrieben
ist, und dem hierdurch bedingten Aufziehen des Bodens in die Stellung nach Fig.
3, wird die Verlängerung 29 mit der lappenartigen Leiste 31 über die Zwischenstellungen
29',29 " ,29 " ' in das Innere des Behälters geschwenkt (Fig. 5). Die Leiste 31
gelangt in ihre Stellung 31'.
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Hiernach werden die beiden Verlängerungen 24,25 der Teile 2,4 gemäß
Fig. 6 längs der Pfeile S,T in die Lage 24' und 25' verschwenkt und hiernach die
Verlängerung 42 des Teiles 5 in Richtung des Pfeiles L in die Lage 42'' gebracht
(Fig.7).
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Hierbei wird die Leiste 44, die, wie die Fig. 2 erkennen läßt, seitliche
Abschrägungen 60,61 aufweist, an den Ausschnitten 26,27 vorbei in das Behälterinnere
eingeschoben.
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In dieser Lage der Teile ist der Behälter benutzungsfähig, d.h. die
einzufüllenden Gegenstände oder der Abfall können in Richtung des Pfeiles K in den
Behälter eingebracht werden.
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Fällt dieser um, so hindern die Lappen oder Zungen 52,53 den Inhalt
des Behälters am Herausfallen.
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Soll der gefüllte Behälter in einen Transportsack aus Papier oder
Kunststoff eingebracht werden, so ist zu verhindern, daß aus der Einfüllöffnung
E nicht nur Gegenstände oder Abfall aus dem Innern des Behälters herausfallen, sondern
daß auch spitze, scharfkantige und infektiöse Teile dieser Gegenstände aus dem durch
den Einschnitt 46 und die Lappen oder Zungen 52,53 gebildeten Öffnung nach außen
ragen, wodurch nicht nur das Transportmittel beschädigt wird, sondern auch Personen
zu Schaden kommen können.
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Hierzu werden die Perforierungen 33,38 aufgerissen, wozu die Zunge
39 an dem halbkreisförmigen Ausschnitt 40 ergriffen und
die Perforierung
38 gelöst wird, so daß die Zunge 39 die Stellung 39' in Fig. 8 einnimmt. Bei weiterem
Ziehen der Zunge 39 in Richtung des Pfeiles M wird auch die Perforierung 33 an den
Bereichen und Abschnitten 34 bis 36 gelöst, so daß der von der Perforierung umrandete
Teil 65 (Fig. 1) um die Kante 28 über die Stellung 65' in die Stellung 65 " verschwenkt
werden kann. Die Zunge 39 kann hierbei durch einen im mittleren Teil der Kante 41
verlaufenden Schlitz 66 in das Innere des Behälters und parallel zu dem Teil 5,
der eine Seitenwand des Behälters bildet, eingeschoben werden.- Nunmehr ist der
Behälter auch an seiner durch den Einschnitt 46 gebildeten Öffnung derart verschlossen,
daß der Inhalt des Behälters weder nach außen ragen noch gelangen kann. Der Teil
65 bildet hierzu eine Verschlußklappe für die durch den Einschnitt 46 gebildete
Einwurföffnung.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 9 bis 12 besteht der Zuschnitt,
wie Fig. 10 erkennen läßt, aus einem Abschnitt 100 von der Breite r und der Länge
1 des Behälters, der nach dem Auffalten den Boden 150 des Behälters bildet, ferner
aus dem weiteren Abschnitt 101 von der gleichen Länge und Breite s, der nach dem
Auffalten die eine Seitenwand 151 des Behälters bildet. Daran schließt sich auf
diesem Abschnitt teilweise aufliegend und die Breite t aufweisend der Abschnitt
102 an, der den Deckelteil 152 mit der Einfüllöffnung 114 zwischen den Klappen 113
bildet, während der Abschnitt 103 von der
Breite u die zweite Seitenwand
153 des Behälters bildet und sich von der 1800 faltkante 104 bis zur Kante 105 des
Abschnitts 102 erstreckt. Auf diesen Abschnitt 103 ist als Verlängerung des Abschnitts
102 der fünfte Abschnitt 106 gelegt und, wie unten noch näher beschrieben ist, über
die streifenartigen Bereiche 115,116 ganz bzw. teilweise mit dem Abschnitt 103 verklebt.-
Die Abschnitte 100, 102, 103 und 106 werden aus ihrer der in Fig. 9 und 10 ausgezogener
Linie dargestellten Lage in ihre endgültige aufgeklappte Stellung 100', 102', 103
und 106 gebracht, in welcher die Zuschnittsabschnitte ihre zu ihren Nachbarabschnitten
rechtwinklige Stellung einnehmen.
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Für den Gebrauchszweck wird der so gebildete rhombische Hohlkörper
ußO° in Richtung des Pfeiles S verschwenkt, so daß der Behälter auf dem Abschnitt
100 ruht, der Abschnitt 102 den Deckelteil des Behälters und die Abschnitte 101
und 103, 106 die Seitenwände des Behälters darstellen.
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Die Abschnitte 100 bis 103 besitzen über die seitlichen Faltlinien
107,108, die die endseitigen Begrenzungslinien des Behälters darstellen, Verlängerungen
109,110, die um die Faltlinien 107,108 derart gefaltet werden, daß hierdurch die
Querwände des Behälters gebildet werden. Die Art der Bildung dieser Querwände ist
dem Fachmann bekannt.
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Der Abschnitt 102 des Zuschnittes, der den Behälterdeckel 152 bildet,
besitzt wiederum durch einen Doppel-T-Einschnitt 111
(Fig. 11)
gebildete, um die Linien 112 in das Innere des Behälters schwenkbare Klappen 113,
die die Einfüllöffnung 114 (Fig. 12) entstehen lassen.
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Der Zuschnittsabschnitt 103 und der Zuschnittsabschnitt 106 sind auf
sich von den seitlichen Faltlinien 107 bis zur Faltlinie 108 erstreckenden Bereichen
115 und 116 miteinander verklebt, wobei der Bereich 116 die Breite W besitzt und
der Bereich 115 eine ebenso große Breite aufweisen kann. Die Verklebung des Bereiches
115 ist in dessen Mitteilteil unterbrochen. Während der Klebebereich 116 durch die
horizontale Faltkante 117 nach oben hin begrenzt ist, ist der Klebebereich 115 nach
oben durch eine Perforierung 118 begrenzt, die zur Bildung der Zunge 119 in abgewinkelte
Perforierungsabschnitte 120 ausläuft. Die Zunge 119 kann eine halbkreisförmige Ausnehmung
121 aufweisen, die das Abreißen der Perforierungsabschnitte 118 und 120 erleichtert,
wenn, wie in Fig. 12 wiedergegeben ist, der von der Perforierung 118 nach unten
begrenzte Teil, der die Verschlußklappe 124 bildet, um die untere Begrenzungskante
125 des Verklebungsbereiches 116 sowie mit der Faltlinie 126 um die obere Faltkante
117 in Richtung des Pfeiles P in Fig. 12 verschwenkt wird. Vor dem Auflegen der
Verschlußklappe 124 auf dem Deckelteil 152 zum Verschließen der Öffnung 114 wird
die Zunge 119 angeknickt und in den Schlitz 122 gesteckt, der an der Randkante 123
des Deckelteils 152 vorgesehen it und die ungefähre Länge der Zunge 119 besitzt.
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Auch bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 bis 12 ist zu erkennen,
daß die eine Seitenwand des Behälters gleichfalls eine Doppellage bildet, von der
ein Teil der äußeren Lage (Zuschnittsabschnitt 106) von der inneren Lage (Zuschnittslage
103) gelöst wird und auf den oberen Deckelteil 152 des Behälters derart verschwenkt
wird, daß hierdurch ein sicherer Verschluß der Einfüllöffnung 114 gebildet wird.
Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß die Herstellung des Zuschnittes
nach Fig. 9 und 10 verhältnismäßig einfach ist und im Prinzip durch zwei übereinandergelegene
Zuschnittsabschnitte (103,106) geschaffen wird, die an ihren Längsrändern in den
Bereichen 115,116 ganz bzw. teilweise miteinander verbunden sind.- Da das Bilden
von Behältern aus Karton oder Kunststoff durch Falten von fünf Abschnitten eines
Zuschnitts um vier Faltkanten bekannt ist, wird Schutz nicht hierfür alleine, sondern
in Verbindung mit der Perforation, der verklebungsfreien Zunge und den weiteren
Merkmalen der Ansprüche beansprucht.
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Die Ausführungsform nach Fig. 13 entspricht im wesentllchen der nach
den Fig. 10 bis 12, Jedoch weist der untere Abschnitt der Verschlußklappe 124 keine
Perforierung auf, die zum Schwenken der Klappe um die Kante 117 aufzureißen ist.
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Vielmehr endet die Klappe mit ihrer unteren Kante 160 im Abstand f
von der benachbarten Bodenkante 161, wobei die Klappe 124 mit der Seitenwand 153
des Behälters durch einen
Klebstoff-Fleck leicht lösbar miteinander
verbunden sind.
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Auch hier ist die Zunge 119 in den Schlitz 122 einsteckbar, wenn die
Verschlußklappe 124 auf der oberen Behälterwand 153 aufliegt.