DE2715112A1 - Nachlaufeinrichtung fuer anbaumaschinen - Google Patents
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Description
LEINWEBER & ZIMMERMANN
Dipl.-Ing. H. Leinweber Dipl.-Ing. Heinz Zimmermann
Dipl.-Ing. A. Gf. v. Wengersky
2. Aufgang (Kustermann-Passage) Telefon (089) 2603989
Telex 528191 lepat d Telegr.-Adr. Leinpat München
*n 4. April 1977
Z/II/Sd
Klöckner-Humboldt-Deutz AG Zweigniederlassung
Fahr, 7702 Gottmadingen
Fahr, 7702 Gottmadingen
Nachlaufeinrichtung für Anbaumaschinen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Nachlaufeinrichtung
zum Verbinden eines landwirtschaftlichen Arbeitsgerätes mit der Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers,
bestehend aus einem mit der Dreipunkt-Hebevorrichtung verbindbaren Dreipunktrahmen, mit dem der Rahmen des Arbeitsgerätes
um eine vertikale Achse schwenkbar verbunden ist, und aus einer Vorrichtung, die den Geräterahmen in der
angehobenen Transportstellung an einer Verschwenkung gegenüber dem Dreipunktrahmen hindert.
Eine derartige Nachlaufeinrichtung hat die Aufgabe, in
der Betriebsstellung des Arbeitsgerätes beim Durchfahren von
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Kurven eine seitliche Verschwenkung des Arbeitsgerätes gegenüber der Längsachse des Schleppers zu ermöglichen. In der angehobenen Transportstellung des Arbeitsgerätes muß dieses jedoch
gegen eine seitliche Verschwenkung gesichert sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Bei einer in der DT-PS 1.228.842 beschriebenen Nachlaufeinrichtung der eingangs genannten Bauart ist die Gelenkverbindung zwischen dem Geräterahmen und dem Dreiponktrahmen als
vertikale Schwenkachse ausgebildet, die aus zwei ineinandergesteckten und gegeneinander verdrehbaren Rohren besteht, wobei
das innere Rohr am Dreipunktrahmen und das äußere Rohr am Geräterahmen befestigt ist. In dem äußeren Rohr sind zwei dekkungsgleiche dreieckige Aussparungen ausgebildet, und in dem
inneren Rohr sind zwei deckungsgleiche Langlöcher ausgebildet. Ein in den Langlöchern verschiebbar geführter Stift ragt durch
die dreieckigen Aussparungen hindurch. An dem Stift greift ein Umlenkhebel an, der diesen beim Anheben des Arbeitsgerätes unter dem Einfluß des Eigengewichtes desselben in den Langlöchern
zu der Spitze der dreieckigen Ausschnitte hin verlagert. Das hat zur Folge, daß das äußere Rohr gegenüber dem inneren Rohr
und damit der Geräterahmen gegenüber dem Dreipunktrahmen ausgerichtet und festgelegt wird.
Bei dieser bekannten Nachlaufeinrichtung wird die Rück-Stellung des Arbeitsgerätes in die Mittellage beim Anheben desselben durch das Bigengewicht des Gerätes über ein Hebelsystem
und eine Kulissenanordnung eingeleitet. In manchen Fällen, insbesondere beim Arbeiten am Hang, reicht diese Rückstellkraft
zum Zurückführen des Arbeitsgerätes in die Mittellage jedoch nicht aus, da die Rückstellkraft vom Winkel zwischen Oberlenker und Arbeitsgerät und auch von der Gleitreibung der KuIissenanordnuflg abhängig ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Nachlaufeinrichtung
zu schaffen, die beim Anheben des Arbeitsgerätes in die Transportstellung eine sichere und einwandfreie Rückstellung
desselben in die Mittellage gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
die dem Geräterahmen zugeordnete vertikale Achse am oberen Ende mit dem Dreipunktrahmen um eine quer zur Fahrtrichtung verlaufende
horizontale Achse schwenkbar verbunden und am unteren Ende in einem in Fahrtrichtung verlaufenden Langloch geführt
ist, das in einer an dem Dreipunktrahmen befestigten Platte ausgebildet ist, und daß ein von der vertikalen Achse durchsetzter
horizontaler Quersteg mit dem Geräterahmen drehfest verbunden ist, dessen Enden an einer quer zur Fahrtrichtung
verlaufenden, am Dreipunktrahmen befestigten Anschlagplatte zur Anlage bringbar sind.
In der abgesenkten Betriebsstellung des Arbeitsgerätes befindet sich das untere Ende der vertikalen Achse an dem von
der Anschlagplatte abliegenden Ende des Langlochs, so daß das Arbeitsgerät gegenüber der Längsachse des Schleppers in einem
gewissen Ausmaß seitlich ausschwenken kann, bis eines der Enden des Querstegs an der Anschlagplatte zur Anlage gelangt.
Wenn das Arbeitsgerät in die Traneportsteilung angehoben wird, dann wird die vertikale Achse infolge des Eigengewichts des
Arbeitsgerätes um die horizontale Achse verschwenkt, und sein unteres Ende und damit auch der Quersteg bewegen sich in Richtung
auf die Anschlagplatte. Das hat zur Folge, daß der Quersteg zwangsläufig in die Mittellage verschwenkt wird, bis er
mit beiden Enden an der Anschlagplatte anliegt^ Die zum ZurUckschwenken
des Arbeitsgerätes in die Mittellage zur Verfügung stehende Kraft ist daher zur Gewichtskraft proportional,
und sie bleibt während der Aushubbewegung auch gleich
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Ua die Reibungsverluste möglichst gering zu halten» ist es zweckmäßig« wenn an den Enden des Quersteges Stützrollen
drehbar gelagert sind.
Aus dem gleichen Grund ist vorgesehen« daß das untere Ende der vertikalen Achse eine drehbare Rolle aufweist« die
in das Langloch eingreift.
Bei landwirtschaftlichen Geräten, die einen unsymmetrischen Aufbau aufweisen« ist es mitunter unerwünscht« wenn in
der Transportstellung die Längsachse des Geräterahmens zu derjenigen des Schleppers parallel ist. Für diesen Fall ist in
weiterer Ausgestaltung der Erfindung eine Verriegelungsvorrichtung vorgesehen« mit deren Hilfe der Geräterahmen zum
Transport in einer gegenüber der Längsachse des Schleppers verschwenkten Stellung verriegelt werden kann. Diese Verriegelungsvorrichtung besteht darin« daß an einem Ende des Querstegs ein Bügel um die Achse der Stützrolle schwenkbar gelagert ist« der in einer seitswärts geschwenkten Lage des Gerlterahmens mit der Anschlagplatte in Stützeingriff bringbar ist.
Wenn das Arbeitsgerät in diesem Fall angehoben wird« dann bleibt es zwangsläufig in einer gegenüber der Mittellage seitwärts geschwenkten Stellung.
Der Bügel ist dabei zweckmäßigerweise längenveränderlich ausgeführt» damit sich das Ausmaß der Verschwenkung des Arbeitsgerätes gegenüber der Mittellage einstellen läßt.
Im Hinblick auf eine halbautomatische Arbeitsweise der Verriegelungsvorrichtung ist vorgesehen« daß der Bügel mit
einem Anschlag versehen ist« der seine Grenzlagen gegenüber
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den Quersteg bestimmt, and daß dem Bügel eine Zugfeder zugeordnet ist, die diesen nach Überschreiten einer Totpunktstellung in die jeweils gewünschte Grenzlage belastet.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind schließlich auch noch Vorkehrungen getroffen« um den Geräterahmen
beim Transport an einer vertikalen Schwenkbewegung um die horizontale Achse zu hindern. Dies wird dadurch erreicht,
daß in der Transportstellung das untere Ende der vertikalen Achse im Langloch durch eine Verriegelungsvorrichtung gegenüber der Platte festlegbar ist.
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Zeichnungen dargestellten bevorzugten Ausführungebeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Nachlaufeinrichtung
in der Arbeitsstellung«
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Nachlaufeinrichtung nach
Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht ähnlich wie Fig. 1« wobei die
Nachlaufeinrichtung jedoch in der TransportStellung dargestellt ist,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Nachlaufeinrichtung nach
Fig. 3,
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine abgewandelte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Nachlaufeinrichtung in
der entriegelten Arbeitsstellung«
Fig. 6 eine Seitenansicht der Verriegelungsvorrichtung, und
Fig. 7 eine Draufsicht ähnlich wie Fig. 5, wobei die Nachlaufeinrichtung
jedoch in der verriegelten Transportstellung dargestellt ist.
In den Fig. 1 bis 4 ist mit 1 der Rahmen eines (nicht gezeigten) landwirtschaftlichen Arbeitsgerätes bezeichnet, der
in einer nachfolgend noch näher erläuterten Weise mit einem Dreipunktrahmen 3 verbunden ist, der seinerseits mit der
(nicht gezeigten) Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers verbunden ist.
Der Geräterahmen 1 ist um eine feststehende, vertikale
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Achse 2 schwenkbar gelagert. Die vertikale Achse 2 ist am oberen Ende mit dem Dreipunktrahmen 3 über eine horizontale, quer
zur Fahrtrichtung verlaufende Achse 4 gelenkig verbunden. Das untere Ende 5 der vertikalen Schwenkachse 2 ist mit einer drehbaren Rolle 51 versehen, die in einem Langloch 6 einer mit dem
Dreipunktrahmen 3 fest verbundenen Platte 7 in Längsrichtung des Arbeitsgerätes beweglich geführt ist.
Nahe dem unteren Ende der vertikalen Schwenkachse 2 ist ein Quersteg 8 gegenüber dem Geräterahmen 1 ortsfest angeordnet, der an seinen freien Enden links und rechts von der
Schwenkachse 2 je eine Stützrolle 9 trägt. Die Schwenkbewegung des Geräterahmens 1 um die Achse 2 ist dadurch begrenzt,
daß die Stützrollen 9 an einer eich quer zur Fahrtrichtung erstreckenden Platte 10 zur Anlage kommen, die an dem Dreipunktrahmen 3 befestigt ist. Die Stützrollen 9 können aus Stahl-,
Kunststoff- oder Gußmaterial sein. Der Oberlenker der Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers wird in einer Bohrung
11 des Dreipunktrahmens 3 angelenkt.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Lage des Geräterahmens 1 entspricht der Arbeitsstellung des Gerätes. Das Arbeitsgerät kann dabei um die vertikale Achse 2 in einem durch das
Zusammenwirken der beiden Stützrollen 9 und der Anschlagplatte 10 bestimmten Winkelbereich beim Durchfahren von Kurven
Schwenkbewegungen ausführen.
Wenn das Arbeitsgerät in der in Fig. 2 strichpunktiert dargestellten, seitlich ausgeschwenkten Lage mit Hilfe der
Dreipunkt-Hebevorrichtung des Schleppers angehoben wird, dann schwenkt der Oeräterahmen 1 infolge seines Eigengewichts um
die horizontale Achse 4 gegenüber dem Dreipunktrahmen 3 im Ohrseigersinn (Fig. 3). Dabei wälzt sich die am Dreipunktrahmen
anliegende Stützrolle 9 auf der Anschlagplatte 10 solange ab.
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bis auch die andere Stützrolle 9 an der Anschlagplatte 10 anliegt.
In dieser Stellung befindet sich der Geräterahmen 1 in seiner Mittelstellung (Fig. 4), in der seine Längsachse zu
derjenigen des Schleppers parallel ist.
Bei landwirtschaftlichen Geräten, die einen unsymmetrischen
Aufbau aufweisen, ist es mitunter unerwünscht, wenn in der Transportstellung die Längsachse des Geräterahmens zu derjenigen
des Schleppers parallel ist. Bei einem Kreiselheuer übersteigt beispielsweise der seitlich ausragende, die Zinkenkreisel
tragende Querträger oftmals die zugelassene Transportbreite. In diesem Fall muß der Querträger mit den Zinkenkreiseln
schräggestellt werden, um eine kleinere Transportbreite zu erhalten.
In den Fig. 5 bis 7 ist eine Verriegelungsvorrichtung gezeigt, mit deren Hilfe der Geräterahmen zum Transport in einer
gegenüber der Längsachse des Schleppers verschwenkten Stellung verriegelt werden kann.
Wie aus Fig. 5 und 6 ersichtlich, ist auf der Drehachse 12 der Stützrolle 9 ein Bügel 13 schwenkbar gelagert. Der Bügel
13 trägt eine in ihrer wirksamen Länge veränderbare Stellschraube 14ο Koaxial zum Bügel 13 ist auf der Achse 12 ein Hebel
15 schwenkbar gelagert. Die Schwenkbewegung des Hebels 15 gegenüber dem Bügel 13 ist durch ein abgewinkeltes Teil 16 des
Hebels 15 begrenzt. Das Teil 16 schlägt einerseits an der Seitenkante 17 und andererseits am freien Ende des Bügels 13 an.
Die Schwenkbewegung des Bügels 13 gegenüber dem Quersteg 8 ist durch einen an dem Bügel 13 befestigten Anschlag 18 begrenzt.
Der Anschlag 18 kommt einerseits an der Seitenkante 19 und andererseits an der Vorderkante 20 des Quersteges 8 zur Anlage.
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In der in Fig. 5 dargestellten entriegelten Stellung der Verriegelungsvorrichtung schlägt der Hebel 15 am freien
Ende des Bügels 13 an, und der Bügel 13 liegt mit seinem Anschlag 18 an der Seitenkante 19 des Quersteges 8 an. Eine
Zugfeder 21 ist einenends an dem Hebel 15 und andernends an dem Geräterahmen 1 befestigt. Diese Zugfeder belastet den
Hebel 15 und damit den Bügel 13 zu einer Verdrehung im Gegenuhrzeigersinn, so daß der Bügel 13 in der unwirksamen Stellung gehalten wird.
Zum Verriegeln des Geräterahmens 1 in der in Fig. 7 dargestellten seitlich ausgeschwenkten Lage, wird der Hebel 15
gegen die Kraft der Zugfeder 21 im Uhrzeigersinn verschwenkt, bis das abgewinkelte Teil 16 des Hebels 15 an der Seitenkante
des Bügels 13 zur Anlage kommt. Sodann werden der Hebel 15 und der Bügel 13 gemeinsam im Uhrzeigersinn verdreht, bis der Bügel
13 mit dem Anschlag 18 an der Vorderkante 20 des Quersteges 8 zur Anlage kommt. Die Zugfeder 21 hat bei diesem Vorgang den
Zustand ihrer maximalen Auslenkung überschritten und belastet jetzt den Hebel 15 zu einer Verdrehung im Gegenuhrzeigersinn,
so daß der Bügel 13 mit seinem Anschlag 18 an der Vorderkante 20 des Quersteges 8 anliegt. In dieser Stellung (Fig. 7) liegt
die Stellschraube 14 mit ihrem Kopf an der Anschlagplatte 10 des Dreipunktrahmens 3 an. Der Geräterahmen 1 ist in seiner
ausgeschwenkten Lage arretiert und kann nicht mehr um die vertikale Achse 2 schwenken.
Der Entriegelungsvorgang erfolgt dann in umgekehrter Reihenfolge.
Zum Transport wird der Hebel 15 über einen Totpunkt nach vorne geschwenkt, wobei er den Bügel 13 mitnimmt, bis dieser
an der Anschlagplatte 10 anschlägt. Beim Durchfahren einer Kur-
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ve (je nach Einschwenkseite) wird der Bügel 13 über den Hebel
15, auf den die Kraft der vorgespannten Feder 21 einwirkt, bis zu einem Anschlag zwischen Anschlagplatte 10 und Quersteg 8
geschwenkt. Der Quersteg 8 ist jetzt verriegelt, d.he' er kann
nicht mehr zurückschwenken; beim Anheben stützt sich der Geräterahmen 1 über eine Rolle 9 und den Bügel 13 an der Anschlagplatte 10 ab.
Zum Lösen der Sperre wird der Hebel 15 in entgegengesetzter Richtung verdreht. Beim Absenken des Geräterahmens 1 wird
der Bügel 13 entlastet, und er wird über den Hebel 15 durch die Kraft der vorgespannten Feder 21 nach außen geschwenkt.
Die Transportsperre arbeitet also halbautomatisch, d.h. der Hebel 15 kann in jeder Schwenkstellung des Geräterahmens
betätigt werden, und der Bügel 13 rastet bei Kvrvenfahrt bzw. beim Absenken des Geräterahmens selbsttätig in die gewünschte
Stellung.
Bei der gezeigten Ausführungsform der Nachlaufeinrichtung sind auch noch Vorkehrungen getroffen, um den Geräterahmen 1 beim Transport an einer vertikalen Schwenkbewegung um
die horizontale Achse 4 zu hindern. Dies wird mit einer Verriegelungsvorrichtung erreicht, die aus zwei seitlichen Laschen 6* besteht, die an der Platte 7 angeschweißt sind und
von einem Steckbolzen durchsetzbar sind. Wenn sich das untere Ende 5 der vertikalen Achse 2 in der in Fig. 3 dargestellten Lage befindet, so wird durch Einstecken des Steckbolzens
in die Bohrungen der seitlichen Laschen 6* die Beweglichkeit des Geräterahmens 1 völlig unterbunden.
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Claims (7)
1. Nachlaufeinrichtung zum Verbinden eines landwirtschaftlichen
Arbeitsgerätes mit der Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers, bestehend aus einem mit der Dreipunkt-Hebevorrichtung
verbindbaren Dreipunktrahmen, mit dem der Rahmen des Arbeitsgerätes um eine vertikale Achse schwenkbar verbunden
ist, und aus einer Vorrichtung, die den Geräterahmen in der angehobenen Transportstellung an einer Verschwenkung gegenüber
dem Dreipunktrahmen hindert, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Geräterahmen (1) zugeordnete vertikale Achse (2)
am oberen Ende mit dem Dreipunktrahmen (3) um eine quer zur
Fahrtrichtung verlaufende horizontale Achse (4) schwenkbar verbunden und am unteren Ende (5) in einem in Fahrtrichtung
verlaufenden Langloch (6) geführt ist, das in einer an dem Dreipunktrahmen (3) befestigten Platte (7) ausgebildet ist,
und daß ein von der vertikalen Achse (2) durchsetzter horizontaler Quersteg (8) mit dem Geräterahmen (1) drehfest verbunden
ist, dessen Enden an einer quer zur Fahrtrichtung verlaufenden, am Dreipunktrahmen (3) befestigten Anschlagplatte (10) zur Anlage
bringbar sind.
2. Nachlaufeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Enden des Quersteges (8) Stützrollen (9) drehbar gelagert sind.
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ORIGINAL INSPECTEO
3. Nachlaufeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das untere Ende (5) der vertikalen Achse (2) eine drehbare Rolle (5·) aufweist, die in das Langloch
(6) eingreift.
4. Nachlaufeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Ende des Quersteges (8) ein Bügel (13)
um die Achse (12) der Stützrolle (9) schwenkbar gelagert ist, der in einer seitwärts geschwenkten Lage des Geräterahmens
(1) mit der Anschlagplatte (10) in Stützeingriff bringbar ist.
5. Nachlaufeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (13) längenveränderlich ist.
6. Nachlaufeinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Bügel (13) mit einem Anschlag (18) versehen ist, der seine Grenzlagen gegenüber dem Quersteg
(8) bestimmt, und daß dem Bügel (13) eine Zugfeder (21) zugeordnet ist, die diesen nach Überschreiten einer Totpunktstellung in die jeweils gewünschte Grenzlage belastet.
7. Nachlaufeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Transportstellung das untere Ende (5) der vertikalen Achse (2) im Langloch (6) durch
eine Verriegelungsvorrichtung (61) gegenüber der Platte (7)
festlegbar ist«,
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