DE2708140B1 - Brennschneideinrichtung - Google Patents
BrennschneideinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Brennschneideinrichtung,
bestehend aus einer Brennschneidmaschine mit einer Querlaufbahn, an der ein oder mehrere, die Schneidbrenner tragende Brennerwagen querverfahrbar angeordnet sind und mit beiderseits an der Querlaufbahn
befestigten, auf Führungsschienen längsverfahrbaren Radkästen sowie bestehend aus einem unterhalb der
Querlaufbahn und zwischen den Führungsschienen angeordneten Auflagetisch zur Aufnahme der zu
bearbeitenden Werkstücke.
Während des Brennschneidevorganges entstehen unter der Wirkung des Schneidsauerstoffstrahles
Rauchgase, die besonders beim Durchtrennen legierter Stähle auftreten. Aus Gründen des Umweltschutzes ist
es daher erforderlich, diese Rauchgase unmittelbar nach
ihrem entstehen aus dem Maschinenbereich abzuführen.
unterhalb des Rollganges vorhandenen Schneidgrube
abzusaugen (DT- PS 15 08 909). Diese bekannte Einrichtung ist aber baulich bedingt auf einen bestimmten
Bearbeitungsbereich beschränkt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, aufbauend vom Stand der Technik eine Absaugung bei
einer Brennschneideinrichtung (Koordinaten-Brennschneidmaschine) vorzusehen, die ohne zusätzlichen
Platzanspruch in die Einrichtung integriert werden kann.
Zur Lösung der genannten Aufgabe wird gemäß der
Erfindung vorgeschlagen, daß in den den Auflagetisch
tragenden Füßen eine Rauchgasabsaugeinrichtung vorgesehen ist.
Durch diese Anordnung der Einrichtung innerhalb der sich beiderseitig längs des Auflagetisches erstrek
kenden Füße ist gewährleistet, daß kein unnötiger Platz
erforderlich ist und darüber hinaus bedingt durch die Anordnung der Einrichtung in unmittelbarer Nähe der
Entstehungszone der Rauchgase, diese schnell und mit einem Minimum an Falschluft abgesaugt werden
können. Dieses Minimum an Falschluft und dadurch bedingter optimaler Rauchgasabsaugung ergibt sich
auch noch daraus, daß die auf dem Auflagetisch ruhenden Bleche im wesentlichen verhindern, daß die
Rauchgase nach oben entweichen, sondern sich
&° vielmehr im Innenraum des Auflagetisches sammeln und
von dort abgesaugt werden.
Zu diesem Zweck wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, daß an der Innenseite der Füße
öffnungen vorhanden sind, die mit dem von den
f> Werkstücken nach oben hin begrenzten Innenraum des
Auflagetisches in Wirkverbindung stehen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß eine Blende an der Innenseite
des die Öffnungen aufweisenden Fußbleches angeordnet und über eine Verstelleinrichtung verschiebbar ist.
Erfindungsgemäß ist hierbei vorgesehen, daß die Verstelleinrichtung einen an ihrem einen Ende drehbar
gelagerten Hebel aufweist, dessen anderes freies Ende einen an der Blende angeordneten Nocken umgreift,
und wobei in vorteilhafter Weise gemäß einem weiteren Erfindungsvorschlag, der Hebel von einem Nocken
verschwenkbar ist, welcher an einer den Fußraum durchdringenden Welle befestigt ist
Um eine Brennschneideinrichtung optimal nutzen zu können, ist es erforderlich eine größere Werkstückauflage zu schaffen. Hierzu wird gemäß der Erfindung
vorgeschlagen, daß mehrere Auflagetische zur Bildung einer großen Werkstückauflagefläche miteinander verbunden sind, und daß die an einem jeden Tisch
vorhandene Welle über eine Kupplung mit der benachbarten Welle verbunden ist
Durch die Verbindung der einander benachbarten Wellen miteinander ist gewährleistet, daß alle Offnungen in den Füßen der Auflagetische in vorteilhafter
Weise durch einen gemeinsamen Antrieb (zur Betätigung aller Wellen), mittels der Blenden geöffnet oder
verschlossen werden können.
Wie zuvor erwähnt, ist es von Vorteil, möglichst wenig Falschluft mit anzusaugen. Um dies zu verhindern, sind immer nur die öffnungen desjenigen
Auflagetisches frei, über dem sich während des Brennschneidevorganges gerade die Brennschneidmaschine befindet Zur Steuerung der Auf-Zu-Stellung der
Blenden für die öffnungen wird gemäß einem weiteren Erfindungsgedanken vorgeschlagen, daß die für die
Hebelbetätigung vorgesehenen Nocken gegeneinander um einen vorgegebenen, jedoch jeweils gleichen
Winkelbetrag versetzt an den Wellen angeordnet sind.
Durch die versetzte Anordnung der Nocken zueinander und den Wellen ist sichergestellt, daß stets immer
nur ein Nockenpaar (zwei Nocken pro Tisch) mit den entsprechenden Hebeln in Verbindung steht, d. h. diese
in die Offenstellung verschwenkt haben; wogegen die anderen Nocken außer Eingriff mit den ihnen
zugeordneten Hebeln sind, so daß die öffnungen dieser
anderen Tische geschlossen bleiben.
Auf diese Weise ist somit gewährleistet, daß immer
nur durch die öffnungen Rauchgas abgesaugt wird, über
denen die Brennschneidmaschine gerade verfährt während die öffnungen der anderen Tische g^^hlossen
sind.
Um dieses gezielte öffnen und Schließen der an den
Tischfüßen vorgesehenen Rauchgasabsaugöffnungen steuern zu können, ist gemäß einem weiteren Erfindungsvorschlag jedem Auflagetisch ein Endschalter
zugeordnet der durch einen an der Brennschneidmaschine angeordneten Steuernocken betätigbar ist
Weitere Vorteile ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung im Zusammenhang mit der zugehörigen Zeichnung.
In dieser Zeichnung ist dargestellt in F i g. 1 die vereinfachte Vorderansicht einer Brennschneideinrichtung,
Fig.2 einer vergrößerten Ansicht eines Fußes des Auflagetisches einschließlich der erfindungsgemäßen
Rauchgasabsaugeinrichtung,
F i g. 3 eine Seitenansicht von rechts der F i g. 2, F i g. 4 eine Draufsicht der F i g. 2 im Schnitt
F i g. 5 eine Draufsicht auf zwei miteinander verbun
ίο
dene Tische nebst Absaugleitungen und
F i g. 6 die zur Steuerung der Blenden vorgesehenen
Wellen einschließlich der Nockenanordnung.
In F i g. 1 ist eine Brennschneideinrichtung 10 dargestellt, bestehend aus einer verfahrbaren Brennschneidmaschine 12, der ein Auflagetisch 14 zugeordnet
ist. Die Brennschneidmaschine 12 weist eine über den Tisch 14 erstreckende Querlaufbahn 16 auf, an der
querverfahrbar zwei die Schneidbrenner 18 tragende Brennerwagen 20 angeordnet sind. Beidseits der
Querlaufbahn sind zwei Radkasten 22 vorgesehen, in denen die auf Führungsschienen 24 fahrenden Laufräder
26 gelagert sind. Die Führungsschienen 24 sind ihrerseits auf einem Fundament 28 befestigt.
Wie aus Fig. 1 zu entnehmen, ist unterhalb der Brennschneidmaschine 12 der Auflagetisch 14 vorgesehen. Dieser Tisch besteht aus einem kastenförmigen
Unterbau 30, an dessen beiden Längsseiten jeweils ein sich über die gesamte Tischlänge erstreckender, in sich
geschlossener kastenartiger Fuß 32 befestigt ist.
Auf den Unterbau 30 ist auswechselbar ein Winkelprofilrahmen 34 aufgesetzt, welcher als Auflage für die
zu schneidenden Werkstücke 36 dient. Unterhalb dieses Rahmens und vom Unterbau 30 getragen ist ein
Gitterrost 38 vorgesehen, auf welches der beim Brennschneiden anfallende Schrott fällt.
Gemäß der Erfindung sind die beiden, den Auflagetisch 14 tragenden Füße 32 zur Rauchgasabsaugung
ausgebildet. Hierzu ist jeder der beiden Füße konstruktiv so ausgebildet wie es an Hand des in F i g. 1 linken
und in der Zeichnung durch die Fig.2 bis 5 näher gekennzeichneten Fußes 32 dargestellt ist.
Der Fuß 32 ist ein in sich geschlossenes und über die gesamte Tischlänge sich erstreckendes Bauteil, welches
lediglich an seinen Stirnseiten 40 offen ist Wie insbesondere aus den Fig.2 bis 4 ersichtlich, ist im
Innern des Fußes 32 eine Halterung 42 vorgesehen, an deren oberen freien Ende ein Hebel 44 verschwenkbar
gelagert ist Das freie Ende dieses Hebels bildet eine Klaue 46, weiche — vgl. hierzu F i g. 4 — einen Nocken
48 umgreift. Dieser Nocken ist Bestandteil einer an der Innenseite des Fußbleches 50 verschiebbar angeordneten Blende 52, welche von Leisten 54 geführt ist.
Die in horizontaler Ebene verschiebbare Blende 52 weist mehrere öffnungen 56 auf, die in ihrer Form,
gegenseitigen Anordnung, Größe und Anzahl der im Fußblech 50 vorgesehenen öffnungen 58 entsprechen.
Die in den Fußblechen 50 der beiden Füße 32 eines Tisches vorgesehenen öffnungen 58 verbinden den
Fußraum 60 mit dem Innenraum 62 des Tisches, der nach oben von den aufliegenden Werkstücken 36, nach
unten vom Boden und seitlich von den Füßen begrenzt ist.
Wie zuvor erwähnt, steht der von der Halterung 42 getragene Hebel 44 mit der Blende 52 in Wirkverbindung. Dieser Hebel weist einen Nocken 64 auf, der
seinerseits mit einem an einer Welle 66 angeordneten Nocken 68 in Verbindung gelangt. Die Welle 66
erstreckt sich längs durch den Fußraum 60 und ist in diesem von einem Lagerbock 70 drehbar gehalten.
An dem einen Ende des Lagerbockes ist eine seitlich abstehende Platte 72 angeordnet, welche zur Aufnahme
einer Feder 74 dient. Das andere Ende der Feder ist am Hebel 44 eingehakt. Durch die Feder 74 wird der Hebel
immer so gehalten, daß die von ihm geführte Blende in Schließstellung steht, d. h. die zwischen den
öffnungen 56 vorhandenen Bereiche 75 der Blende 52 decken die öffnungen 58 des Fußbleches 50 ab, so daß
auf diese Weise praktisch keine Falschluft in den Fußraum 60 einströmen kann. Im Falle einer Verwendung
von nur einem einzigen Auflagetisch 14 sind an den beiden einen Stirnseiten zwei Abgangsleitungen 76
angeordnet, die in eine gemeinsame Hauptleitung 78 Λ>
münden. Diese Hauptleitung endet in einem die Rauchgase ansaugenden Ventilator mit nachgeschalteten
Filter, aus dem die gereinigte Abluft dann ins Freie ausströmt. Diese Ventilator-Filter-Einheit ist in Fig.5
vereinfacht dargestellt und mit dem Bezugszeichen 80 gekennzeichnet.
Die beiden anderen Stirnseiten 40 sind mittels einer Verschlußplatte abgesperrt. Jede dieser Verschlußplatten
weist eine Bohrung auf, durch welche die Welle 66 hindurchragt. f>
An dem in F i g. 5 linken Wellenende ist ein Antrieb 84 angeflanscht, durch den die Welle 66 in Rotation
versetzt wird. Über eine vom Antrieb 84 abgehende Zweigwelle 86 ist dieser mit einem Umlenkgetriebe 88
verbunden, welches der (rechten) Welle 66 zugeordnet ist. Durch diese Antriebsausbildung ist es möglich,
mittels eines einzigen Motors beide Wellen eines Tisches 14 zu bewegen.
Es liegt im Rahmen der Erfindung an Stelle eines einzigen Tisches, zwei (vgl. hierzu F i g. 5) und noch
mehr Auflage tische zur Bildung einer großen Werkstückauflage miteinander zu verbinden. Hierbei werden
die einzelnen Tische mit ihren Breitseiten direkt aneinandergestellt, so daß die Fußräume des einen
unmittelbar und fluchtend in die des anderen, sich anschließenden Tisches übergehen.
Die Verbindung der Wellen miteinander erfolgt über eine Kupplung 90. Der Übergang von einem Fuß zum
anderen ist vorzugsweise mittels eines Gummistreifens od. dgl. abgedichtet, so daß dadurch keine Falschluft
angesaugt wird. Bei der Bildung einer größeren Auflage werden die »Zwischentische« stets zwischen dem die
Absaugleitung 76, 78 aufweisenden und dem die Antriebseinrichtung 84—88 aufnehmenden Tisch vorgesehen.
Wie die F i g. 5 zeigt, ist jedem Fuß 32 eine die Blende 52 verschiebende Welle 66 zugeordnet. Beim Aneinanderfügen
mehrerer Tische ergibt sich somit auch ein Aneinanderkuppeln mehrerer Wellen, wie dies an Hand
der F i g. 6 vereinfacht veranschaulicht ist.
Wie ersichtlich, sind hier vier Wellen 66 mit jeweils einem Nocken 68 zu einer Einheit verbunden. Die
einzelnen Wellen sind so gegeneinander verdreht, daß die vom ihnen getragenen Nocken 68 untereinander um
einen bestimmten Winkelbetrag (in Fig.6 z. B. = 90°) r>o
versetzt sind.
Die erfindungsgemäße Brennschneideinrichtung arbeitet wie nachstehend beschrieben:
Nachdem die Auflagetische mit den zu schneidenden Werkstücken belegt sind, wird nach erfolgter Ausrich- ν>
tung der Schneidbrenner der eigentliche Brennschneidvorgang gestartet.
Während dieses Brennschneidvorganges verfährt die Brennschneidmaschine entlang den Führungsschienen
aus ihrer Ausgangs- bis in die Endstellung. Dabei <<<>
gelangt die Maschine mit den Schneidbrennern über den ersten Auflagetisch und betätigt dabei mittels eines am
Radkasten 22 vorgesehenen Steuernockens 92 einen Endschalter 94, der im Ausführungsbeispiel am Fundament
befestigt ist. Durch diesen Endschalter 94 wird der < · Antrieb 84 eingeschaltet und dreht dabei die Wellen 66
um einen vorgegebenen Winkelbetrag und zwar so lange, bis der Nocken 68 der ersten Welle (im ersten
Auflagetisch) in seine obere Betätigungsstellung (0°-Stellung) gedreht ist. Während dieser Drehung des
ersten Nockens in die 0°-Stellung, gelangt dieser in Kontakt mit dem Nocken 64 des Hebels 44 und
verschwenkt diesen gegen die Wirkung der Feder 74 in seine Offenstellung (in F i g. 4 im Gegenuhrzeigersinn).
Bei dieser Hebelverschwenkung wird auch die Blende 52 verstellt, so daß deren öffnungen 56 über die bisher
von den Zwischenbereichen 75 der Blende 52 verdeckten öffnungen 58 im Fußbereich 50 gelangen
und auf diese Weise der Fußraum 60 mit dem Innenraum 62 des Auflagetisches in Wirkverbindung gelangt.
Über die Filter-Ventilator-Einheit 80 werden die im Innenraum sich ansammelnden Rauchgase in die
kastenförmigen Füße 32 gesaugt und strömen aus diesen über die Leitung 76, 78 zur Einheit 80 und von
dort gereinigt ins Freie.
Solange die Brennschneidmaschine sich über dem ersten Auflagetisch befindet, stehen dessen Blenden 52
offen und es werden die in diesem Tisch sich bildenden Rauchgase unmittelbar abgesaugt. Die anderen, benachbarten
Auflagetische sind »geschlossen«, so daß auf diese Weise keine Falschluft angesaugt wird.
Wenn nun die Brennschneidmaschine den ersten Auflagetisch verläßt und über den zweiten Tisch fährt,
wird durch den Steuernocken 92 der dem zweiten Auflagetisch zugeordnete Endschalter 94 betätigt, über
den der Antrieb 84, erneut eingeschaltet wird. Nun drehen sich die Wellen 66 um den gleichen Winkelbetrag
und im gleichen Drehsinn, so daß nunmehr der zweite Nocken (zweite Welle im zweiten Auflagetisch)
in die obere 0° -Stellung gelangt und dabei den ihm zugeordneten Hebel verschwenkt, so daß nun die
Blenden dieses zweiten Tisches sich in die Offenstellung bewegen.
Während dieser Drehbewegung gelangt der erste Nocken 66 (erster Auflagetisch) außer Verbindung mit
dem Hebel 44, so daß dieser mit Hilfe der Feder 74 in seine Ausgangsstellung zurückschwenkt und dabei die
Blende 52 in ihre Schließstellung bewegt. Somit ist nun lediglich der zweite Auflagetisch für die Rauchgasabsaugung
»geöffnet«, wogegen der erste Tisch und die sich gegebenenfalls noch anschließenden weiteren
Tische »geschlossen« sind.
Bedingt durch die Aufteilung der auszuschneidenden Teile auf dem Werkstück kommt es immer wieder vor,
daß Teile beispielsweise über zwei Tische hinweg verlaufen, d. h. die Schneidbrenner müssen beim
Ausschneiden eines solchen Teils zunächst den ersten Auflagetisch verlassen, schneiden dann über dem
zweiten Auflagetisch das Teil in Vorwärtsrichtung weiter aus und fahren dann auf dem Rückweg — um
wieder an die Ausschneidposition zu gelangen — vom zweiten Tisch auf den ersten Tisch zurück. Da aber
durch den Endschalter 94 für den zweiten Auflagetisch die Rauchgasabsaugeinrichtung des ersten Tisches
durch Weiterdrehen der Welle 66 geschlossen wurde, ist es erforderlich diese wieder zu öffnen und dabei
gleichzeitig, die dem zweiten Tisch zugeordnete Einschaltung zu schließen.
Dies erfolgt in erfindungsgemäßer Weise dadurch, daß vom zweiten Endschalter 44 und allen weiteren
Endschaltern bei deren erneuter Betätigung ein Steuerimpuls ausgeht, durch den aber Antrieb 84 nun im
Gegenuhrzeigersinn die Welle 66 um den vorgegebenen Winkelbetrag zurückdreht, so daß dadurch die vorherige
Wellenposition eingenommen wird. Auf diese Weise ist somit wieder die Rauchgasabsaugeinrichtung des
ersten Tisches, über dem sich wieder die Schneidbrenner befinden, geöffnet
Wenn nun nach Beendigung des gesamten Brennschneidvorganges die Maschine über dem letzten
Auflagetisch steht, wird diese dann in ihre Ausgangsstellung zurückgefahren. Bei dieser Rückfahrt werden die
Endschalter in vorteilhafter Weise außer Funktion gesetzt.
Dies kann entweder durch die Bedienungsperson durch Ausschalten der Antriebssteuerung erfolgen oder
automatisch, indem die Maschine bis in eine vordere Endstellung verfährt und dabei einen (nicht dargestellten) Steuerschalter betätigt, durch den somit die
Antriebssteuerung gleichfalls ausgeschaltet wird.
Nachdem die Maschine in ihre Ausgangsstellung zurückgekehrt ist, steht sie mit ihrem Steuemocken 92
außer Eingriff mit dem ersten Endschalter 94 (des ersten Auflagetisches), der erst dann betätigt wird, wenn die
Maschine um eine vorgegebene Strecke aus ihrer Ausgangsstellung wieder verfahren ist
Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Brennschneideinrichtung ist es möglich, ohne großen Platzbedarf eine optimale Rauchgasabsaugung in unmittelbarer
Nähe von der Rauchquelle zu erhalten. Darüber hinaus
ist in vorteilhafter Weise gewährleistet, daß — bedingt
durch das gezielte öffnen und Schließen der Blenden — immer nur dort abgesaugt wird, wo auch die Rauchgase
entstehen. Dadurch wird verhindert, daß der Anteil der
s mitangesaugten Falschluft zu groß wird.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind stets die beiden Füße 32 eines jeden Tisches 14 zur Rauchgasabsaugung ausgebildet Es ist selbstverständlich und liegt
im Rahmen der Erfindung, auch lediglich nur einen Fuß to eines jeden Tisches mit Rauchgasabsaugung — wie
vorstehend beschrieben — auszustatten. Dies ist lediglich eine Frage der beim Brennschneiden anfallenden Rauchgaskapazität
vorzusehen, der dann an der Brennschneidmaschine
angeordnet und von den Tischen zugeordneten
an einer entsprechenden Stelle am Fundament) betätigt
wird.
In einem solchen Fall erhält der Antrieb 84 vom einzigen Endschalter die Steuerimpulse, so daß die
Wellen 66 stets um den gleichen Winkelbetrag weitergedreht werden.
W9609/W8
Claims (12)
1. Brennschneideinrichtung, bestehend aus einer Brennschneidmaschine mit einer Querlaufbahn, an
der ein oder mehrere die Schneidbrenner tragende Brennerwagen querverfahrbar angeordnet sind und
mit beiderseits an der Querlaufbahn befestigten, auf Führungsschienen längsverfahrbaren Radkästen sowie bestehend aus einem unterhalb der Querlaufbahn und zwischen den Führungsschienen angeordneten Auflagetisch zur Aufnahme der zu bearbeitenden Werkstücke, dadurch gekennzeichnet,
daß in den den Auflagetisch (14) tragenden Füßen (32) eine Rauchgasabsaugeinrichtung (44—58;
64—74) vorgesehen ist.
2. Brennschneideinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der
Füße (32) öffnungen (58) vorhanden sind, die mit dem von den Werkstücken (36) nach oben hin
begrenzten Innenraum (62) des Auflagetisches (14) in Wirkverbindung stehen.
3. Brennschneideinrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnungen (58)
durch Blenden (52) verschließbar sind.
4. Brennschneideinrichtung nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende (52)
an der Innenseite des die öffnungen (58) aufweisenden Fußbleches (50) angeordnet und über eine
Verstelleinrichtung (44—48; 64—68) verschiebbar ist.
5. Brennschneideinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstelleinrichtung einen an ihrem einen
Ende drehbar gelagerten Hebel (44) aufweist, dessen anderes, freies Ende einen an der Blende (50)
angeordneten Nocken (48) umgreift.
6. Brennschneideinrichtung, nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Hebel (44) eine diesen in Schließstellung haltende Feder (74) zugeordnet ist.
7. Brennschneideinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (44) von einem Nocken (68)
verschwenkbar ist, welcher an einer den Fußraum (60) durchdringenden Welle (66) befestigt ist.
8. Brennschneideinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Auflagetische (14) zur Bildung
einer großen Werkstückauflagefläche, miteinander verbunden sind, und daß die an einem jeden Tisch
(14) vorhandene Welle (66) über eine Kupplung (90) mit der benachbarten Welle (66) verbunden ist.
9. Brennschneideinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
einen gemeinsamen Antrieb (84) zur Betätigung aller Wellen (66).
10. Brennschneideinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die für die Hebelbetätigung vorgesehenen
Nocken (68) gegeneinander um einen vorgegebenen, jedoch jeweils gleichen Winkelbetrag versetzt an
den Wellen (66) angeordnet sind.
11. Brennschneideinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Auflagetisch (14) ein Endschalter (94)
zugeordnet ist, der durch einen an der Brennschneidmaschine (12) angeordneten Steuernocken (92)
betätigbar ist.
12. Brennschneideinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem der Antriebsseite abgewandten
Ende der Füße (32) jeweils eine die durch die öffnungen (58) angesaugten Rauchgase aufnehmende Leitung (76) angeordnet ist, und daß diese
Leitungen (76) über eine zentrale Hauptleitung (78) mit einer Ventilator-Filter-Einheit (80) verbunden
sind.
Priority Applications (5)
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|---|---|---|---|
| DE2708140A DE2708140C2 (de) | 1977-02-25 | 1977-02-25 | Brennschneideinrichtung |
| SE7802008A SE7802008L (sv) | 1977-02-25 | 1978-02-21 | Brennskerningsanordning |
| US05/880,039 US4176828A (en) | 1977-02-25 | 1978-02-22 | Flame cutting arrangement |
| FR7805418A FR2381586A1 (fr) | 1977-02-25 | 1978-02-24 | Installation d'oxycoupage |
| GB7477/78A GB1565193A (en) | 1977-02-25 | 1978-02-24 | Flame cutting installation |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2708140A DE2708140C2 (de) | 1977-02-25 | 1977-02-25 | Brennschneideinrichtung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2708140B1 true DE2708140B1 (de) | 1978-03-02 |
| DE2708140C2 DE2708140C2 (de) | 1982-12-16 |
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ID=6002129
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2708140A Expired DE2708140C2 (de) | 1977-02-25 | 1977-02-25 | Brennschneideinrichtung |
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| FR (1) | FR2381586A1 (de) |
| GB (1) | GB1565193A (de) |
| SE (1) | SE7802008L (de) |
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