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"Elastische Kettenwirkware"
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Die Erfindung bezieht sich auf eine elastische Kettenwirkware, insbesondere
für Miederwaren, mit einem Fadensystem unelastischer, in halber Tüllegung gelegter
Fäden, in dem im Abstand von drei oder mehr Maschenreihen Länge aus elastischen
Fäden gebildete Schüsse angeordnet sind, und mit unvermascht in die Maschenstäbchen
eingearbeiteten elastischen Fäden.
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Bei einer derartigen bekannten elastischen Kettenwirkware, einer
sogenannten Weftloc-Ware, sind die unelastischen Fäden eines Maschenstäbchens in
einer halben Tüllegung angeordnet, also nach einem Fransenabschnitt von zwei Maschenreihen
Länge in das auf einer Seite benachbarte Maschenstäbchen versetzt und wieder in
das Ausgangsmaschenstäbchen zurückversetzt gelegt, wonach ein weiterer Fransenabschnitt
von zwei Maschenreihe Länge folgt sowie eine erneute Versetzung, jedoch in das auf
der anderen Seite benachbarte Maschenstäbchen und zurück. Während die unvermascht
in die Maschenstäbchen eingearbeiteten elastischen Fäden gleich liegen und in Kettrichtung
verlaufen,
werden die im Abstand von drei oder mehr Maschenreihen Länge aus elastischen Fäden
gebildeten Schüsse durch jeweils quer durchlaufende Schußfäden ausgeführt.
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Während das erste System elastischer, in Kettrichtung verlaufender
Fäden im wesentlichen für den Längszug der Kettenwirkware verantwortlich ist, wird
der Querzug der Kettenwirkware durch die elastischen Schußfäden bestimmt. Auf diese
Weise ist zwar das elastische Verhalten der Kettenwirkware im gewünschten Sinne
verhältnismäßig leicht zu beeinflussen, jedoch wird in Kauf genommen, daß der Produktionsvorgang
nur langsam vonstatten gehen kann, da das Einbringen der Schußfäden den an sich
schnellen Wirkvorgang hemmt. Darüber hinaus ist der Anteil an elastischen Fäden
in der Kettenwirkware vergleichsweise hoch, so daß sie in der Herstellung vergleichsweise
teuer ist und wegen der entsprechenden Eigenschaften des Werkstoffs dieser elastischen
Fäden auch vergleichsweise leicht vergilbt.
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Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Kettenwirkware
der eingangs genannten Art zu schaffen, die unter Beibehaltung der elastischen Eigenschaften
im gewünschen Umfang mit vergleichsweise großer Produktionsgeschwindigkeit hergestellt
werden kann und zugleich preiswerter in der Herstellung ist und weniger vergilbt.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß alle elastischen Faden jeweils
drei oder mehr Maschenreihe lange Fadenabschnitte
bilden, die um
zwei oder mehr Stäbchenteilungen nach derselben Seite und zurück zueinander versetzt
sind.
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Für die Erfindung ist die Erkenntnis von Bedeutung, daß eine der
sogenannten Weftloc-Ware im elastischen Verhalten sehr ähnliche Kettenwirkware auch
dann erhalten werden kann, wenn von den in Schußrichtung durchlaufenden, ununterbrochenen
Schußfäden abgegangen wird und statt dessen an den Schußstellen Schüsse der Kettfäden
gelegt werden. Es ist in der Wirkereitechnik bekannt, über die ganze Breite der
Ware gehende Schuß fäden durch schußartig wirkende Abschnitte von Kettfäden zu ersetzen.
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um elastische Fäden, mit denen erfindungsgemäß
zugleich auch an den Stellen der Weftloc-Schußfäden der elastische Querzug erzeugt
wird. Von besonderem Vorteil ist dabei, daß zur Herstellung der erfindungsgemäßen
elastischen Kettenwirkware eine übliche Wirkmaschine verwendet werden kann, die
mit hoher Produktion arbeitet, so daß sich die Herstellung der Kettenwirkware verbilligt.
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In Ausgestaltung der Erfindung sind die elastischen Fäden um zwei
Stäbchenteilungen versetzt und die Versatzstellen sind dort, wo die in halber Tüllegung
gelegten Fäden innerhalb eines Maschenstäbchens oder, bei einer anderen Ausführungsform,
zwischen zwei Maschenstäbchen und gegensinnig zu den Schüssen der Versatzstellen
verlaufen. Bei derartiger elastischer Kettenwirkware sind nur zwei Fadensysteme
vorhanden, nämlich das
den Warengrund bildende, aus unelastischen
Fäden bestehende Fadensystem und ein zweites, aus elastischen Fäden bestehendes
Fadensystem. Diese Ware ist besonders leicht und hat einen vergleichsweise geringen
Anteil an elastischen Fäden.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind
die elastischen Fäden um drei Stäbchenteilungen versetzt, und in jedes Maschenstäbchen
ist ein weiterer elastischer Faden unvermascht eingearbeitet. Mit dieser schwereren
Ware können vergleichsweise größere Beanspruchungen aufgefangen werden, ohne daß
das Tragegefühl durch mangelnde Elastizität beeinträchtigt würde. Um ein gefälliges
Aussehen dieser Ware zu erreichen, sind die die Fadenabschnitte bildenden elastischen
Fäden und die weiteren elastischen Fäden jedes Maschenstäbchens gleichliegend eingearbeitet.
Zweckmäßigerweise sind die die Fadenabschnitte bildenden elastischen Fäden und die
weiteren elastischen Fäden jedes Maschenstäbchens gleich stark, wodurch die Längs-
und die Querelastizität in ein entsprechendes, im gewissen Umfang unabhängig voneinander
bleibendes Verhältnis gebracht werden können.
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Verfahren zur Herstellung entsprechender Kettenwirkwaren sind in
den Ansprüchen beschrieben.
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Die Erfindung wird in der Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen
erläutert. Es zeigen: Fig. 1, 2 zwei Ausführungsformen der erfindungsgemäßen elastischen
Kettenwirkware mit jeweils nur zwei
Fadensystemen, und Fig. 3 eine
weitere Ausführungsform mit drei Fadensystemen.
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Die in Fig. 1 im Legeschema dargestellte Kettenwirkware hat ein System
unelastischer Fäden, z.B. aus Polyamid, die in halber Tüllegung gelegt sind. Der
Faden 10 eines Maschenstäbchens 11 ist so gelegt, daß er in Abständen wechselnd
mit dem rechts und dem links von ihm liegenden Maschenstäbchen 11',11'' verbunden
ist. Nach einem Fransenabschnitt 12, der sich über eine Länge von zwei Maschenreihen
13,13' erstreckt wechselt der Faden 10 aus dem mittleren Maschenstäbchen 11 in das
linke Maschenstäbchen 11' und wieder zurück, worauf sich ein weiterer Fransenabschnitt
12' von zwei Maschenreihen Länge anschließt, nach dem der Faden aus dem Maschenstäbchen
11 in das rechts benachbarte Maschenstäbchen 11'' und zurück wechselt. Entsprechend
sind auch alle anderen Fäden dieses Grundgewirkes gelegt. Sie werden von der Legeschiene
L1 entsprechend der unter dem Legeschema der Fig. 1 angegebenen Kettengliederaufschreibung
gearbeitet.
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Die elastischen Fäden 14 werden von der Legeschiene L2 entsprechend
den betreffenden Angaben in Fig. 1 geführt. Sie verlaufen in zwei Maschenstäbchen
15,15' und bilden dort Fadenabschnitte von drei Maschenreihe Länge. Nach dem Fadenabschnitt
16 wird der Faden 14 aus dem Maschenstäbchen 15 in das Maschenstäbchen 15' versetzt,
und bildet dort den anschließenden Fadenabschnitt 18. Die dazwischen liegende Versatzstelle
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ist dort angeordnet, wo die Fäden 10 die Fransenabschnitte 12 bilden, also innerhalb
eines Maschenstäbchens verlaufen. Die darauf folgende Versatzstelle 17' findet sich
am Ende des Fadenabschnitts 18, zusammen mit den Fransenabschnitten 12', wo der
elastische Faden 14 aus dem Maschenstäbchen 15' zurück in das Maschenstäbchen 15
versetzt wird.
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Die vorbeschriebene Anordnung der unelastischen und der elastischen
Fäden hat zur Folge, daß in jeder Maschenreihe, auch an den Versatzstellen, zwei
elastische Fäden in die Unterlegungsfäden des Grundgewirkes eingehängt sind, wodurch
sich eine glatte elastische Wirkware ergibt.
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Die Kettenwirkware der Fig. 2 ist derjenigen der Fig. 1 sehr ähnlich.
Auch hier ist ein Grundgewirke aus elastischen Fäden 10 vorhanden, das in halber
Tüllegung angeordnet ist.
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Die elastischen Fäden 14 bilden Fadenabschnitte von drei Maschenreihen
Länge mit dazwischen liegenden Versatzstellen, wobei der Versatz jeweils durch eine
schußartige Legung unter zwei Nadeln der Wirkmaschine abwechselnd nach rechts und
links ausgeführt wird. Der wichtigste Unterschied besteht darin, daß das Grundgewirke
im Verhältnis zu den elastischen Fäden tiefer liegt, als in Fig. 1, so daß die innerhalb
eines Maschenstäbchens verlaufenden Fransenabschnitte 12 unterhalb der Versatzstellen
17'' liegen. Infolgedessen ist in einen Fransenabschnitt eines Unterlegungsfadens
10 nur ein elastischer Faden 14 eingehängt. In den Fadenabschnitt 19 des aus dem
Maschenstäbchen
11 in das rechte benachbarte Maschenstäbchen 11'' wechselnden Unterlegungsfadens
10 sind hingegen drei elastische Fäden eingehängt, da in dieser Maschenreihe auch
die Versatzstellen der elastischen Fäden angeordnet sind. In den Fadenabschnitt
20 eines aus einer benachbarten Maschenreihe wieder zurück wechselnden Fadens 10
sind hingegen zwei elastischen Fäden eingehängt. Durch diese Anordnung der elastischen
Fäden im Verhältnis zu den unelastischen Fäden ergibt sich eine abweichende Strukturierung
der Kettenwirkware.
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Die Herstellung erfolgt, indem die Wirkmaschine mit der Legeschiene
L1 unelastische Polyamidfäden entsprechend der aus Fig. 2 zu entnehmenden Kettengliederaufschreibung
verlegt, während die Legeschiene L2 elastische Polyurethanfäden entsprechend der
ebenfalls in Fig. 2 angegebenen Kettengliederaufschreibung arbeitet.
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Bei der in Fig. 3 im Legeschema dargestellten Kettenwirkware sind
die Fäden 10 eines aus unelastischem Material bestehenden Grundgewirkes entsprechend
Fig. 1,2 in halber Tüllegung angeordnet. Elastische Fäden 14 sind ähnlich Fig. 2
eingezogen. Die Versatzstelle 17''' des elastischen Fadens 14 befindet sich oberhalb
des Fransenabschnitts 12 des Fadens 10. Zur Erhöhung des Querzuges ist jeder elastische
Faden 14 jedoch unter drei Nadeln der Maschine abwechselnd nach rechts oder links
versetzt. Dadurch ergibt sich eine größere Länge der Schüsse 21 im Vergleich zu
den Schüssen 22 der Fig. 1,2.
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Das resultiert in größerem Querzug der Kettenwirkware, da nunmehr
drei elastische Fäden in jeden Fadenabschnitt eines Unterlegungsfadens einer versetzte
elastische Fäden aufweisenden Maschenreihe eingehängt werden.
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Außerdem hat die in Fig. 3 dargestellte Kettenwirkware ein drittes
Fadensystem, bei dem elastische Fäden 24 jeweils in ein Maschenstäbchen 11 eingearbeitet
werden. Ein Versatz dieser elastischen Fäden findet nicht statt. Das Einarbeiten
erfolgt derart, daß die elastischen Fäden 24 mit den Fadenabschnitten 25 dieses
Maschenstäbchens 11 bzw. mit den Faden-111V abschnitten 26 des übernächsten Maschenstäbchens
11in gleich liegen. Die Fäden 14,24 sind gleich stark, haben jeweils aber geringere
Stärke, als die elastischen Fäden der Kettenwirkwaren gemäß Fig. 1,2. Fig. 3 zeigt,
daß die Fadenabschnitte 23 der Fäden 10 über fünf elastischen Fäden liegen, während
die Fadenabschnitte 27 bzw. 28 über jeweils vier bzw. zwei elastischen Fäden liegen.
Die Ware wird hergestellt, indem die Fäden 10,14,24 durch die Legeschienen L1 bis
L3 entsprechend der in Fig. 3 angegebenen Kettengliederaufschreibungen gearbeitet
werden.
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Es versteht sich, daß die Fadenabschnitte der elastischen Fäden 14,24
nicht zwangsläufig lediglich drei Maschenreihen lang sein müssen. Es ist auch möglich,
diese Fadenabschnitte länger bzw., wenn auch unter Nachteilen, kürzer zu arbeiten.
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L e e r s e i t e