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DE270057C - - Google Patents

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Publication number
DE270057C
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tongue
closure
sleeve
parts
way
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DENDAT270057D
Other languages
English (en)
Publication of DE270057C publication Critical patent/DE270057C/de
Active legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41FGARMENT FASTENINGS; SUSPENDERS
    • A41F1/00Fastening devices specially adapted for garments

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Description

KAISERLICHES
PATENTAMT.
Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein neuartiger Verschluß, der im allgemeinen für Bekleidungsstücke aller Art verwendet werden soll. Im besonderen eignet sich dieser Verschluß aber für Bekleidungsstücke aus Leder, z. B. für Stiefel und Schuhe, aber auch für Korsetts, Gürtel, Taschen, Portemonnaies u. dgl. Natürlich läßt der Verschluß sich in angemessenen Größen und Ausführungen auch
ίο für Kleider, Blusen usw. an Stelle der Haken und ösen, Schnallen, Druckknöpfe usw. benutzen. Der Verschluß ist auf der beiliegenden Zeichnung, aber in stark vergrößertem % Maßstabe in einem Beispiel einer Ausführungsform dargestellt. In Fig. ι sind die Materialstücke gezeichnet, aus denen beispielsweise die beiden Verschlußteile hergestellt werden könnten. Das Material besteht aus Blech beliebiger Art, jedoch kann man auch Zelluloid oder andere geeignete Stoffe brauchen. Natürlich steht es ebenfalls frei, die Verschlußteile durch Zusammensetzen verschiedener Stücke oder auf andere Weise zu erzielen. Fig. 2 zeigt schaubildlich, von unten gesehen, den Verschluß. In Fig. 3 ist der Verschluß im Schnitt dargestellt, und zwar im Verschlußzustande. Fig. 4 ist der gleiche Schnitt im Augenblick der Öffnung des Verschlusses. Der Verschluß zeichnet sich dadurch aus, daß er durch Zug, auch wenn dieser sehr stark ausgeübt wird, nicht zu öffnen ist. Man kann die Öffnung nur bewirken, indem man, wie Fig. 4 es zeigt, eine Biegung beider Verschlußteile gegeneinander vornehmen muß, so daß dann ein Herausschlüpfen des einen Teiles aus dem anderen stattfinden kann. Auf eine andere Weise ist eine Lösung des Verschlusses nicht ausführbar, so daß er eine große Sicherheit gegen das Aufgehen bietet, eine größere Sicherheit als alle anderen bisher bekannt gewordenen Verschlüsse, da ein Hin- und Herschieben der Verschlußteile gegeneinander gar keinen Einfluß ausüben kann. Beide Verschlußteile sind im dargestellten Falle aus T-förmig zugeschnittenen Streifen gebildet. Bei dem Zungenteil ist der Stamm des T länger als bei dem Hülsenteil.
Bei dem Zungenteil wird die Zunge Z zunächst herunter- und dann wieder hervorgebogen, so daß sie zwischen den heruntergebogenen Seitenteilen (des T-Querbalkens) S, S hindurchgeht und nach vorn herausragt. Die Seitenteile 5, S sind unterhalb der durchgehenden Zunge Z wieder parallel zum Mittelteil M gerichtet, und dienen diese beiden so gebildeten Lappen L, L zur Befestigung an dem Leder oder dem Stoff. Sie können einfach durch Schlitze in dem Leder oder Stoff durchgesteckt und dann durch Annähen, Annieten oder auf andere Weise noch weiter befestigt werden, falls dies nötig erscheint. Das vordere Ende der Zunge hat eine Rollung 2? oder Verstärkung. Der Hülsenteil des Verschlusses, also das Gegenstück, ist in ähnlicher Weise hergestellt. Das Stammstück des T-Stückes ist hier so kurz bemessen, daß sein Ende, das ebenfalls gerollt ist oder eine Verstärkung hat, mit der Kante des über ihm befindlichen Mittelstückes abschneidet. Das Mittelstück ist mit D, die Seitenwände der
Hülse sind mit W, W, die kurze Zunge ist mit H und die Befestigungslappen sind mit B, B bezeichnet. Die Verstärkung oder ·Rollung trägt das Bezugszeichen V.
Die Verstärkung R der Zunge Z und diejenige V des Hülsenteiles H sind nun so bemessen oder gestellt, daß sie in der Hülse nur aneinander vorbeigeführt werden können, wenn die beiden Teile sich in geneigter,
ίο schräger Lage zueinander befinden. Liegen beide Verschlußteile in einer Ebene, wie es Fig. 3 angibt, ist weder ein Einführen der Zunge in die Hülse, noch ein Herausziehen der ersteren denkbar. Nur in einer Stellung, wie sie Fig. 4szeigt, läßt sich das Verschließen oder öffnen besorgen. In allen anderen Stellungen haken die Verstärkungen oder Rollungen R und V hintereinander und halten sich beide Teile aneinander fest. Durch entsprechend lange Ausbildung des Hülsenteiles kann man der Zunge Z einen genügenden Spielraum in Hinsicht einer Hin- und Herbewegung gewähren, man kann aber auch den Hülsenteil so kurz ausbilden, daß wenig oder gar kein Spielraum vorhanden ist.
Die Behandlung und Ausführungsweise des Verschlusses ist im übrigen ohne weiteres verständlich, und soll nur noch bemerkt werden, daß man die Zunge Z zweckmäßigerweise als Feder ausbilden kann, um eine entsprechende Bewegungsmöglichkeit der miteinander verbundenen Teile zu erzielen.

Claims (1)

  1. Patent-Anspruch :
    " Verschluß für Kleidungsstücke, bestehend aus Zunge und Hülsenteil, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Zunge (Z) wie die Hülse (H) einseitig mit nasenartigen Ansätzen (V und R) dergestalt versehen sind, daß das Einschieben bzw. das Ausziehen der Zunge in die Hülse bzw. aus der Hülse ohne Zwang nur in einer bestimmten Schräglage der Zunge stattfinden kann (Fig. 4), während die Sicherung der Zunge durch ihr Geradestellen in die Zugrichtung erfolgt (Fig. 3).
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
DENDAT270057D Active DE270057C (de)

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