DE277118C - - Google Patents
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- DE277118C DE277118C DENDAT277118D DE277118DA DE277118C DE 277118 C DE277118 C DE 277118C DE NDAT277118 D DENDAT277118 D DE NDAT277118D DE 277118D A DE277118D A DE 277118DA DE 277118 C DE277118 C DE 277118C
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- lock
- door
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Links
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B66—HOISTING; LIFTING; HAULING
- B66B—ELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
- B66B13/00—Doors, gates, or other apparatus controlling access to, or exit from, cages or lift well landings
- B66B13/02—Door or gate operation
- B66B13/14—Control systems or devices
- B66B13/16—Door or gate locking devices controlled or primarily controlled by condition of cage, e.g. movement or position
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Automation & Control Theory (AREA)
- Elevator Door Apparatuses (AREA)
Description
KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT
— JVr 277118 — KLASSE 35«. GRUPPE
Styling. L. SCHULTHEIS in FRANKFURTa. M.
Schloßsperrung.
Patentiert im Deutschen Reiche vom 24. April 1913 ab.
Um ein öffnen von Schachttüren bei fahrendem Aufzug und ein Anfahren des Aufzuges
bei offener Schachttür unmöglich zu machen, hat man bereits das Schloß der Schachttür
von der Bewegung der Kabine oder des Motors abhängig gemacht. Alle diese Ausbildungen
sind sehr kompliziert und unsicher. Bekannt ist es ferner, das Schloß der Schachttür
mit einer nur von innen zugängigen Schloßsperrung zu versehen, so daß die Tür nur
nach dem Halten der Kabine vor der Tür geöffnet werden kann. Hiermit ist aber offensichtlich das Anfahren bei offener Schachttür
noch nicht verhindert. Es ist hierzu erforderlich, daß die bekannte Stromunterbrechungsvorrichtung
mit dem Schloß der Schachttür in solche zwangläufige Verbindung gebracht wird, daß die Tür überhaupt nicht
geöffnet werden kann, solange der Stromweg noch nicht vollständig unterbrochen ist. Die
Grundlage der Erfindung bildet nun die Erkenntnis, daß diese letztere Sicherheitsmaßnahme
ohne Zuhilfenahme von Einrichtungen möglich ist, die von dem Bewegungszustand des Aufzuges abhängig sind, was eine
,sehr wesentliche Vereinfachung bedeutet. Gemäß der Erfindung ist nämlich in einfacher
Weise die nur von innen zugängige Sperrung des Türschlosses derart mit der Stromunterbrechungsvorrichtung
in zwangläufige Verbindung gebracht, daß zunächst das Türschloß gesperrt und dann erst der unterbrochene
Stromweg geschlossen wird und umgekehrt, daß zum öffnen der Schachttür erst der
Stromweg unterbrochen und dann die Sperrung des Schlosses ausgerückt wird, worauf
dann das eigentliche Türschloß von innen oder von außen geöffnet werden kann. Nur
hierdurch kann den behördlichen Sicherheitsvorschriften, die bis jetzt nur mit Hilfe von
Steuerungen erfüllbar wurden, welche von dem Bewegungszustand der Kabine in geeigneter
Weise abhängig gemacht waren, entsprochen werden. Der Verwirklichung dieser Erkenntnis stellen sich aber Ausführungs-Schwierigkeiten
in den Weg. Eine Sperrung, die das Schachttürschloß erst in der Endlage sperrt, ist bekannt und auch leicht ausführbar,
im vorliegenden Falle aber unbrauchbar, und eine Sperrung, die das Schloß in der Öffnungslage sperrt, naturgemäß nicht angängig.
Diese Schwierigkeiten sind nun gemäß der Erfindung für Aufzugskabinen mit Innensteuerungen
dadurch behoben, daß das Schloß der Schachttür mit zwei Riegeln versehen ist, die zwar beide von innen gleichzeitig zurückgezogen
werden können, von denen aber jeder nur von einer entsprechenden Schließöffnung an der inneren und äußeren Schachttür vorgeschoben
werden kann, sowie ferner, daß der nur von innen zu schließende Riegel, d. h. also die Schloßsperrung, mit Hilfe eines
zwangbeweglichen Gestänges sowohl mit dem Schalthebel des Unterbrechungskontaktes als
auch mit einer beim öffnen der Schachttür ausgelösten Sperrung derart verbunden ist,
daß vor dem Sperren des Türschlosses zuerst der Unterbrechungskontakt zwangläufig geschlossen
und vor dem Öffnen der Schloßsperrung wieder geöffnet, im letzteren Falle gleichzeitig aber eine Sperrung in die Bahn
ίο der Steuerstange geschoben wird, so daß
nach dem Önen der Tür eine Verschiebung der Steuerstange unmöglich ist. Die Verbindung
der Steuerstange mit dem Schloß erfolgt dabei vorteilhaft mit Hilfe eines durch
Lenkeraufhängung beim Schließen sowohl vor als auch ab- oder aufwärts bewegten Riegels,
der in eine dem Querschnitt des Riegels entsprechende Durchbrechung an der Steuerstange
eingreift und erst die Tür verriegelt und dann erst die Stellung der Sicherheitsvorrichtung
verändert und dann die Tür entriegelt. Der zweite, nur von innen zugängige Riegel stellt also eine Sperrung des Schlosses
dar, die es gestattet, durch die zwangbewegliehe Verbindung mit der Steuerstange nach
dem Unterbrechungskontakt die Benutzung so lange unmöglich zu machen, bis die Unterbrechungsvorrichtung
geöffnet und die Sperrung beseitigt ist und umgekehrt, daß die Unterbrechungsvorrichtung erst dann geschlossen
werden kann, nachdem die Schloßsperrung eingelegt ist. Der zweite, nur von innen zugängige Riegel ersetzt eine sehr komplizierte
zwangläufige Verbindung von Schloß und Sperrung und macht ebenso eine Steuerungsvorrichtung
zur Beeinflussung des Unterbrechungskontaktes unnötig, die von dem Bewegungszustand
der Kabine beeinflußt wird. Die beiliegende Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, und
zwar zeigt:
Fig. ι die Schachttürverriegelung in Ansicht,
Fig. 2 und 3 die Sperrung für den Steuerhebel,
Fig. 4 die Verbindung von Steuerhebel und Sperrung.
In der Zeichnung stellt α die Steuerstange
dar, die am oberen Ende über das Gelenk b mit dem Unterbrechungskontakt bzw. Unterbrechungshebel
c zwangbeweglich verbunden ist. Die Steuerstange α ist, wie Fig. 4 zeigt,
durch Schlitz d und Bolzen e mit einer Klappe f verbunden, die, wie Fig. 2 und 3
zeigen, an einer längs der oberen Kante des Türrahmens durchgehenden Welle g aufgehängt
ist. Unterhalb dieser Klappe befindet sich an dem Türrahmen h befestigt das Winkeleisen
i. An dem Türschloß ist außer dem Schnepper k der an den Lenkern Z und m
aufgehängte Riegel η vorgesehen, während das untere Ende der Steuerstange a mit einer
dem Querschnitt des Riegels η entsprechenden Durchbrechung 0 versehen ist. Der Riegel k
kann nur von außen geschlossen werden, während der Riegel I nur von innen zu schließen
ist. Letzterer ist durch den zweiarmigen Hebel r mit dem Riegel k für die Rückzugsbewegung
zwangbeweglich verbunden.
Die Wirkungsweise der Einrichtung ist fol-. gende:
Sobald die Tür geöffnet ist, befindet sich die Klappe f in der Stellung gemäß Fig. 3. In
dieser Lage wird sie von dem auf dem Türrahmen h befestigten Winkeleisen * in der horizontalen
Lage gehalten, wodurch die Steuerstange α und ebenso der Unterbrechungskontakt
c in der nach oben geschobenen, in der Zeichnung mit ausgezogenen Strichen dargestellten
Lage gesperrt gehalten wird. Wird die Tür geschlossen, so springt zuerst der
Schnepper k ein, und erst nachdem auch der Riegel η ordnungsmäßig von innen geschlossen
ist, wobei er sich zuerst vorwärts und dann nach unten bewegt, kann der Fahrkorb in Bewegung
gesetzt werden. Während sich nämlich der Riegel η nach unten bewegt, nimmt er durch die
Durchbrechung 0 die Steuerstange α mit. Da durch das Schließen der Tür der Winkel i
in die Stellung gekommen ist, wie sie Fig. 2 veranschaulicht, kann die Steuerstange α heruntergeschoben
werden, da die Klappe f keinen Widerstand mehr findet. Hierdurch wird gleichzeitig der Kontakthebel c herunterbewegt
und die Stromunterbrechung aufgehoben.
Mit Hilfe dieser Verriegelungsorgane, die natürlich durch Verschalungen vollkommen
unzugänglich gemacht sind, ist es unmöglich gemacht, einen Fahrstuhl bei offener Schachttür
in Bewegung zu setzen, oder aber eine Tür bei in Bewegung befindlichem Fahrstuhl
zu öffnen, da die Schließöffnung zur Betätigung des Riegels η nur nach dem Innern des
Schachtes vorgesehen ist, während sich für die Betätigung des Schneppers k noch eine
Schließöffnung an dem äußeren Kastenteil befindet. Sobald jedoch der Fahrkorb vor der
betreffenden Schachttür hält, kann von innen infolge des Hebels r sowohl der Riegel η als
auch der Riegel k zurückgeschlossen werden. Der Erfindungsgedanke läßt sich naturgemäß
in der verschiedensten Weise verwirklichen. An Stelle des Unterbrechungskontaktes c
könnte insbesondere für nicht elektrisch anr getriebene Aufzüge durch die Steuerstange a
unmittelbar oder mittelbar eine solche Bremse betätigt werden, ebenso wie das Gesperre
e, d, f je nach dem besonderen Zweck anders ausgebildet sein könnte. iao
Claims (1)
- Patent-Anspruch:
Schachttürverriegelung für Aufzugsanlagen u. dgl. mit einer nur von innen zugänglichen Schloßsperrung, dadurch gekennzeichnet, daß der z. B. mit Hilfe einer Lenkeraufhängung (/, m) schräg nach unten bzw. schräg nach oben schwingbar gelagerte Sperriegel (n) durch eine in der Sperrfalle senkrecht verschiebbar geführte Schlinge (o) zwangbeweglich mit der Strom-Unterbrechungsvorrichtung (a, b, c) und zugleich durch einen zweiarmigen Hebel (r), dessen Ende an der Vorderseite einer Nase am Schloßriegel aufliegt, zwangbeweglich mit den Schloßorganen (k) verbunden ist.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE277118C true DE277118C (de) |
Family
ID=533250
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT277118D Active DE277118C (de) |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE277118C (de) |
-
0
- DE DENDAT277118D patent/DE277118C/de active Active
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