DE275320C - - Google Patents
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Classifications
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Description
KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT
275320 KLASSE 57c. GRUPPE
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Dreifarbenfilms für kinematographische
Zwecke, durch die auf einen Schirm ein Bild-in natürlichen Farben projiziert werden
kann, ohne daß man Farbfilter o. dgl. zwischenschaltet, und zwar handelt es sich um einen
einzigen Filmstreifen, auf welchem die Teilfarbbilder aufeinanderliegen.
Nach der Erfindung wird der mehrfarbige ίο Film in folgender Weise hergestellt:
Es werden zunächst auf einem mehrfach breiten Film die Teilbilder in Reihen nebeneinander
hergestellt. Von diesem Film werden farbige Positivkopien (jede Teilbilderreihe ist
L 5 in einer Grundfarbe ausgefärbt) wieder auf einem mehrfach breiten Film hergestellt, dieser
entwickelt, gewaschen und getrocknet.
Nunmehr wird der Positivfilm zerschnitten.
Es werden die in den einzelnen Grundfarben
so gefärbten Positivfilms hierauf aufeinandergelegt, und der Film in natürlichen Farben ist fertig.
Films, die in der hier beschriebenen Weise hergestellt sind, besitzen vor farbigen Films
anderer bisher bekannter Systeme folgenden großen Vorzug:
Da der Positivfilm als Ganzes entwickelt und dann erst zerschnitten wird, so daß die
beim Entwickeln, Waschen und Trocknen eintretenden Schrumpfungen also bei den drei
positiven Teilstreifen, die späterhin genau deckend über ein ander gelegt werden, genau
gleich groß sind, so ist ein genaues Übereinanderkommen der einzelnen Teilbilder gesichert.
Im nachfolgenden soll die Erfindung an Hand von Zeichnungen näher erläutert werden.
Fig. ι stellt einen Film dar von dreifacher Breite. Nebeneinander auf dem Film befinden
sich Teilbilder, und zwar in drei Farben: rot, grün und violett gefärbt oder kopiert. Der
Film soll der Länge nach auseinandergeschnitten und hierauf die Bilder aufeinandergelegt
werden.
Fig. 2 ist eine schematische Darstellung einer Vorrichtung, die zur Herstellung des
kompletten Films durch Übereinanderlegen des in drei Streifen zerschnittenen Films 1 dienen
soll.
Fig. 3 stellt ein Originalnegativ von dreifacher Breite dar. Je eines der nebeneinanderliegenden
Bilder ist für das rote, je eines für das grüne und eines für das violette Positiv
bestimmt.
Fig. 4 zeigt einen Film von dreifacher Breite auf einer Unterlage aus Metall o. dgl., von der
er abgezogen werden kann.
Fig. 5 zeigt einen Zelluloid- oder Filmstreifen auf einer Metallunterlage.
Fig. 6 ist die schematische Darstellung einer Vorrichtung, mittels derer ein Film von einer
Metallunterlage auf eine Zelluloidunterlage übertragen wird.
In Ausführung des Verfahrens wird das Originalnegativ auf einem Film von doppelter
oder dreifacher Breite gewonnen, vermittels einer Kamera, die zwei oder drei Linsen nebeneinander
besitzt und mit geeigneten Einrichtungen zur Adjustierung der optischen Achsen
versehen ist, dergestalt, daß die Teilbilder auf dem Film nebeneinander zu liegen kommen.
Die Linsen sind hierbei mit verschiedenen Farb-
. filtern versehen.
Die Herstellung von Negativen in der hier beschriebenen Art ist nicht neu. Die weitere
Benutzung erfolgte jedoch in ganz anderer Weise wie in vorliegendem Falle, nämlich es
wurde von dem Negativ ein Positiv von gleichfalls doppelter oder dreifacher Breite hergestellt,
und dieser Film vermittels eines Projektionsapparates mit zwei oder drei Linsen projiziert,
und zwar so, daß die einzelnen farbigen Bilder auf dem Projektionsschirm übereinanderlaufen,
so daß ein vollkommenes farbiges Bild entstand. Das eigentliche Filmbild ist hier ein
schwarzes Silberbild, das durch feststehende Farbplatten projiziert wird, oder man versieht
den Film mit Farbfiltern. Man hat auch schon die Bilder selbst farbig kopiert, in welchem
Falle sich die Benutzung von Farbfiltern erübrigt. Jedenfalls müssen bei einer derartigen
Verwendung die Filter das Zwei- oder Dreifache der normalen Breite besitzen. Ein
anderes Verfahren, das jetzt vielfach Verwendung findet, läßt die Bilder bei der Aufnahme
und bei der Projektion alternieren, nämlich so, daß zwar nur eine Linse und ein Filmstreifen,
aber verschiedene schwingende oder rotierende Filter Verwendung finden, die nacheinander
eingeschaltet werden. In diesem Fall muß naturgemäß die Länge des Films vergrößert
und die Geschwindigkeit der Bewegung desselben erhöht werden.
Ganz anders bei dem Verfahren der vorliegenden Erfindung. Hier ist eine Verdopplung
oder Verdreifachung der Ausdehnung des Films in der Länge oder Breite ausgeschlossen. Es
wird ein "einziger Filmstreifen verwendet, bei welchem Bild auf Bild folgt. Jedes Bild ist ein
vollkommenes farbiges Ganze, und der Film wird so behandelt wie ein gewöhnlicher einfarbiger
Film.
Im nachfolgenden soll an Hand von Beispielen die Herstellung derartiger Films genauer
beschrieben werden: .
Das Negativ A wird auf den Film B der Zeichnung in gewöhnlicher Weise kopiert; die
drei Abteilungen δ1, δ2, δ3 stellen drei farbige
Teilbilder dar, die zusammen das farbige Gesamtbild ergeben. Die Teilbilder können beispielsweise
rot, grün und violett gefärbt sein. Der in dieser Weise hergestellte Film B, der
also aus drei Abteilungen, nämlich für jede Komplementärfarbe eine, besteht, wird perforiert,
und zwar so, daß jede der drei Abteilungen mit zwei Reihen Löcher δ versehen ist,
und zwar dergestalt, daß die Löcher der einen Abteilung genau. mit denen der anderen Abteilung
übereinstimmen.
Der Film wird nunmehr in drei schmale Streifen zerschnitten, und diese werden aufeinandergelegt,
und zwar so, daß sie auch optisch genau übereinanderfallen. Dies wird dadurch
erreicht, daß die Öffnungen b durch Stifte, die durch sie hindurchgesteckt werden, genau übereinandergebracht
werden.
Das Material, das für die Films B zur Verwendung gelangt, ist überaus dünn, so daß der
fertiggestellte Mehrfarbenfilm ungefähr nur dieselbe Dicke hat wie ein gewöhnlicher Einfarbenfilm
für kinematographische Zwecke. Allerdings ist der Film nach der Erfindung bedeutend
widerstandsfähiger.
Der Aufbau des Films erfolgt gemäß der Erfindung zweckmäßig mittels einer Einrichtung,
die die einzelnen Filmstreifen von verschiedenen Rollen herunterzieht, sie mit Klebstoff
versieht, die Bilder dadurch adjustiert, daß die einzelnen Streifen über Dorne o. dgl.
gezogen werden, die in die Löcher b der einzelnen Filmstreifen eingreifen, die einzelnen
Streifen zusammendrückt und schließlich den fertigen Kombinationsfilm mit einem wasserdichten
Überzug versieht.
Der Film verlangt, da die einzelnen Teile sehr dünn sind, eine außerordentlich sorgsame
und zarte Behandlung während seiner Herstellung ; hierbei ist zu berücksichtigen, daß ein
gewöhnlicher kinematographischer Film, der eine wasserbeständige Unterlage aus Zelluloid,
Azetylzellulose o.dgl. besitzt, ungefähr 0,127mm dick ist. Die lichtempfindliche Emulsion stellt
eine Schicht dar, die eine Dicke von 0,025 mm besitzt. Die Gesamtdicke des Films beläuft
sich also auf 0,152 mm Dicke. Ein derartiger Film ist stark und läßt sich leicht behandeln.
Die dünnen Häute, die die verschiedenen Schichten des Films der Erfindung bilden, haben
demgegenüber nur eine Stärke von 0,051 mm oder womöglich noch weniger. Ihre wasserbeständige
Zelluloseunterlage hat. eine Dicke von vielleicht 0,025 mm oder 0,038 mm. Die
lichtempfindliche Gelatineschicht o. dgl. ist etwa 0,013 mm dick.
Es empfiehlt sich, derartig dünne Films, die ja auch mit einiger Vorsicht in der gewöhnlichen
Weise verarbeitet werden können, zwecks größerer Schonung auf einer glatten Unterlage, z. B.
poliertes Metall, Glas ο. dgl., am besten jedoch auf ganz glattem Papier herzustellen. Dieses
letztere kann dann in Form eines endlosen Streifens als Unterlage für den Film bei all den
Operationen, denen er unterworfen wird, dienen. In gleicher Weise kann man auch einen endlosen
Zelluloidstreifen verwenden, der noch den Vorteil größerer Festigkeit besitzt und sich nicht
ausdehnt.
Die Films können in beliebiger bekannter Weise mit lichtempfindlichen Schichten: ver-
sehen werden, die die Herstellung von Bildern in verschiedenen Farben ermöglichen. Man
kann zum Beispiel verwenden:
A. eine Bichromatgelatine und beizende Farben,
B. Bichromatgelatine und unlösliches Pigment,
C. Bichromatgelatine mit Leim, Gummi, Albumin oder anderen Kolloiden und löslichen
»o Farbstoffen (Wasserfarben),
D. Bichromatgelatine mit Pigmenten,
E. Silberbilder in Gelatine o. dgl., die später in farbige Bilder derart umgewandelt werden,,
daß sie mit irgendwelchen Chemikalien behandelt werden, die durch Tonung oder Umwandlung
die richtigen Farben geben, oder derart, daß man das Silber durch eine Farbe ersetzt.
In Ausführung des Verfahrens der Erfindung geht man wie folgt vor:
Als Unterlage dient gut geleimtes, wasserdicht gemachtes Papier. Dasselbe ist so behandelt,
daß während des Kopierens, Entwickeins und Waschens der Firm gut an ihm haftet, sich aber
leicht abziehen läßt. Die Unterlage wird zunächst mit einer Zelluloidlösung o. dgl. versehen.
Diese Schicht bildet die eigentliche wasserdichte Unterlage des dünnen Films und
besitzt eine Dicke von etwa 0,038 mm. Hierauf wird ein Substrat der bekannten Art aufgebracht,
das dazu dienen soll, die wasserunlösliche Zelluloseunterlage mit der nicht wasserbeständigen
Kolloidschicht zu verbinden, worauf getrocknet wird. Schließlich kommt die lichtempfindliche Schicht. Dieselbe besteht
zweckmäßig aus einer kolloidalen Substanz, z. B. Gelatine, Fischleim, Agar-Agar u. dgl,
die vor dem Aufbringen (oder auch nachher) mit Kalium- oder Ammoniumbichromatlösung
behandelt wird. Am besten bewährt hat sich Fischleim und Gelatine zusammen verwendet
und Ammoniumbichromat, alles in geeigneten Mengen angewandt, wie dies bei Bichromatprozessen
bekannt ist. Nach dem Trocknen ist der lichtempfindliche Film für die Exposition
fertig.
Die Expositionszeit, die bei diesem Verfahren notwendig ist, ist eine verhältnismäßig lange,
wenn man sie mit der bei dem Silberverfahren anzuwendenden vergleicht, das bekanntlich zur
Zeit ganz allgemein für kinematographische Films Anwendung findet. Das Verhältnis zwischen
den beiden stellt sich ungefähr auf 1000 : 1.
Bei der Herstellung des aus mehreren FiImlagen bestehenden Films können, z. B-. wie die
Fig. 4, 5 und 6 erkennen lassen, die einzelnen farbigen Filmstreifen nebeneinander auf einer
sich nicht ausdehnenden Unterlage E, z. B. einem Metallbande, hergestellt, sensibilisiert,
belichtet, entwickelt, gewaschen, getrocknet werden, und zwar dies alles, während sie sich
auf dem Metallbande E befinden.
Der Zelluloidträger D wird in gleicher Weise auf einem sich nicht dehnenden Metallbande F
vorbereitet. Die beiden Bänder E und F werden nunmehr zwischen Walzen, wie Fig. 6 erkennen
läßt, miteinander in Berührung gebracht, und zwar wird das Zelluloid nacheinander mit einem
jeden Streifen des mit dem Bilde versehenen Films zusammengebracht. Die einzelnen Filmstreifen
sind bereits mit einer Schicht Klebematerials bedeckt und leicht angefeuchtet.
In dieser Weise wird ein Filmstreifen nach dem anderen auf die Zelluloidunterlage aufgebracht,
und zwar trägt hierbei die Tatsache, daß sich die Metallbänder in ihrer Länge nicht
verändern, dazu bei, daß die Schichten genau so übereinander zu liegen kommen, wie es notwendig
ist.
Überdies sorgt auch die Anordnung von Pflöcken oder Zähnen, die in in entsprechender
Weise angebrachte Löcher eingreifen, dafür, daß in dieser Hinsicht alles auf das Exakteste
vor sich geht.
Claims (4)
1. Verfahren zur Herstellung von Films für kinematographische Zwecke zur Projektion
von Bildern in natürlichen Farben, dadurch gekennzeichnet, daß von zwei oder mehreren Teilnegativen, die auf einem Film
in an sich bekannter Weise nebeneinander zwecks Herstellung von Mehrfarbenfilms aufgenommen sind, auf einem mehrfach
breiten Film Positive nebeneinander kopiert werden, die in je einer der Komplementärfarben,
die zur Erzeugung des Mehrfarbenfilms nötig sind, gefärbt sind, daß der Positivfilm
also, nachdem er im Ganzen entwickelt und fertiggestellt ist, nach der Zahl der auf ihm befindlichen Teilbilderreihen
zerschnitten wird, und daß diese zwecks Hervorbringung eines Films in natürlichen
Farben genau aufeinandergebracht werden.
2. Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Positivfilm zu beiden Seiten einer jeden der sich auf ihm befindenden Bilderreihen
mit Perforierungen u. dgl. nach dem Kopieren und Fertigstellen versehen wird, die
es ermöglichen, für das genaue Übereinanderlegen der einzelnen Bilder beim Aufeinanderkleben
der Bilderreihen Sorge zu tragen.
3. Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der lichtempfindliche Film zwecks leichteren Aufbringens der einzelnen Schichten aufeinander
zunächst auf einer Unterlage aus
Papier o. dgl. provisorisch hergestellt wird, von welcher er abgezogen und auf eine
transparente Unterlage überführt werden kann.
4. Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Herstellung und gesamte Bearbeitung des Positivfilms auf einer Unterlage aus
Metall, die sich nicht dehnt, erfolgt, von welcher er auf die transparente Unterlage
aus Zelluloid o. dgl. übertragen wird, die sich vorübergehend gleichfalls auf einer sich
nicht dehnenden Metallunterlage befinden kann.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
Publications (1)
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