DE2748675B2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von kaschierten Bögen, wonach auf eine Trägerbahn
Deckbögen aufkaschiert und anschließend die kaschierte Bahn in einzelne kaschierte Bögen getrennt wird.
Ferner betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Herstellen von kaschierten Bögen, mit einer Trägerbahn-Zufuhreinrichtung
zum Zuführen einer Trägerbahn, einer Bogenzufuhreinrichtung zum Zuführen von Deckbögen, einer Kaschiereinrichtung, welche die
Deckbögen auf die Trägerbahn aufkaschiert, und mit einer Trenneinrichtung zum Abtrennen von kaschierten
Bögen von der kaschierten Bahn. Die Deckbögen sind häufig mit einem Druckbild versehen.
Bei bekannten Verfahren und Vorrichtungen dieser Art wird die Bahn nach dem Kaschieren geschnitten.
Dazu ist ein registergesteuerter Querschneider erfor-
derlich, der die Schnittkante einem auf dem Deckbogen
aufgedruckten Bild zuordnet Durch die Registersteuerung werden das Druckbild abgetastet und die Messer
des Querschneiders so gegeneinander verschoben, daß die Schnittkante von einer aufgedruckten Registermarke
des Druckbildes immer gleich weit entfernt ist Trotz eines hohen technischen Aufwandes kann diese
Forderung aber nur annähernd erreicht werden. Der hohe technische Aufwand für das Abtasten einer
aufgedruckten Registermarke ist erforderlich, weil sich eine unbrauchbare Addition von Toleranzen beispielsweise
dann ergeben, würden, wenn man statt dessen bei jedem Bearbeitungsschritt die vordere Bogenkante als
Bezugsmaß verwenden würde. Zu diesen einzelnen Schritten gt.hört das Bedrucken der Bögen, das
Aufbringen und Aufkaschieren auf die Trägerbahn, das anschließende Trennen der kaschierten Bahn in einzelne
kaschierte Bögen, und das Anbringen der kaschierten Bögen auf Gegenständen, beispielsweise als VerpakkungsmateriaL
Außer dem der Erfindung zugrundeliegenden System, bei welchem hauptsächlich bedruckte Bögen
auf ein bahnförmiges Trägermaterial aufkaschiert werden, gibt es noch ein System, bei welchem sowohl
die bedruckten Bögen als auch das Trägermaterial in zugeschnittener Bogenform der Kaschierstation zugeführt
werden.
Wird das Trägermaterial gemäß dem anderen System, insbesondere wenn es sich um einseitig
gedeckte Wellpappe handelt, beim Kaschieren von vornherein als Bogen eingesetzt, so ergeben sich,
besonders bei erhöhter Geschwindigkeit, Schwierigkeiten in der Bogenzuführung und in der deckungsgenauen
Zuordnung von Trägerbogen und Deckbogen. Außerdem haben die einzelnen Trägerbögen beim Beleimen
das Bestreben, mit der Vorderkante an der Leimauftragswalze festzukleben. Es wurden deshalb Maschinen
entwickelt, bei denen die einseitig gedeckten Wellpappenbögen
quer zu ihrer Herstellungsrichtung durch das Leimwerk gefahren werden, weil dann diese Bögen eine
größere Steifigkeit in Durchlaufrichtung aufweisen. Dies hat jedoch den Nachteil, daß die Leimauftragsmenge
relativ groß sein kann, da der Spalt zwischen Leimauftragswalze und Stützwatze auf die kleinste
Wellenhöhe eingestellt werden muß. Die normal hohen Wellen werden also über das normale Maß hinaus
zusammengedrückt, so daß der Leim von den Wellenkämmen weggedrückt wird. Es sind auch
Vorrichtungen entwickelt worden, bei denen das bogenförmige Trägermaterial mittels Greifern an einer
Leimauftragswalze vorbeigeführt wird. Solche Greifer sind aber konstruktiv aufwendig und anfällig gegen
Verschmutzung. Auch haben Vorrichtungen, bei denen das Trägermaterial gerade oder mit einer entgegengesetzt
zur Krümmung der Leimauftragswalze verlaufenden Krümmung an der Leimauftragswalze vorbeigeführt
werden, den Nachteil, daß die Berührungszeit zwischen Leimauftrags walze und Trägermaterial nur
kurz ist und zusätzlich eine Stützwalze benötigt wird. Leimauftragswalze und Stützwalze müssen, wie bereits
erwähnt, auf Spalt eingestellt werden, mit den damit verbundenen Nachteilen.
Es ist auch bereits vorgeschlagen worden, die Trägerbahn erst nach dem Beleimen, jedoch vor dem
Kaschieren, in einzelne Bögen zu zerlegen. Dabei ist es erforderlich, daß die Schneideinrichtung in den noch
nassen Klebstoff schneidet. Dadurch setzt sich aber nach kurzer Zeit Klebstoff an den Messern fest, der
aushärtet und ein weiteres störungsfreies Schneiden verhindert
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, die Vorteile der Verarbeitung eines bahnförmigen
Materials ohne großen konstruktiven Aufwand zu nutzen und gleichzeitig eine große Genauigkeit der
Lage des Deckbogens bzv>. dessen Druckbildes auf dem von der Bahn abgetrennten kaschierten Bogen sowie
auf dem Gegenstand zu erzielen, auf weichen der
ίο kaschierte Bogen später angebracht wird.
Diese Aufgabe wird nach dem Verfahren gemäß der Erfindung dadurch gelöst daß die Trägerbahn mit quer
zu ihrer Bewegungsrichtung verlaufenden Perforationen versehen oder eine bereits mit solchen Perforationen
versehene Trägerbahn verwendet wird, daß die Deckbögen in bestimmter Zuordnung zu den Perforationslinien
auf die Trägerbahn aufkaschiert werden, und daß danach die Trägerbahn mit einem aufkaschierten
Bogen an einer Perforationslinie abgerissen wird, derart daß die Vorderkante und/oder die Hinterkante
des bedruckten Bogens ober die vordere bzw. die hintere Perforationslinie des abgetrennten Trägerbahnabschnittes
übersteht
Die Vorrichtung nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrenneinrichtung eine die kaschierten Bögen von der kaschierten Bahn an einer Perforation abreißende Einrichtung ist und daß die Trägerbahn-Zufuhreinrichtung und die Bogenzufuhreinrichtung derart miteinander synchronisiert sind, daß die Deckbögen in einer solchen Zuordnung zu Perforationen, die in der Trägerbahn quer zu ihrer Bewegungsrichtung vorhanden sind, auf die Trägerbahn aufkaschiert werden, daß nach dem Abreißen die Vorder- und/oder Hinterkante des Deckbogens über die Perforationslinie des zugehörigen abgerissenen Trägerbahnabschnittes übersteht
Die Vorrichtung nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrenneinrichtung eine die kaschierten Bögen von der kaschierten Bahn an einer Perforation abreißende Einrichtung ist und daß die Trägerbahn-Zufuhreinrichtung und die Bogenzufuhreinrichtung derart miteinander synchronisiert sind, daß die Deckbögen in einer solchen Zuordnung zu Perforationen, die in der Trägerbahn quer zu ihrer Bewegungsrichtung vorhanden sind, auf die Trägerbahn aufkaschiert werden, daß nach dem Abreißen die Vorder- und/oder Hinterkante des Deckbogens über die Perforationslinie des zugehörigen abgerissenen Trägerbahnabschnittes übersteht
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Ansprüchen enthalten.
Die Perforationen bilden genau festgelegte Trennlinien. Durch die Erfindung wird keine Registereinrichtung mehr benötigt, welche ein Druckbild bzw. eine aufgedruckte Markierung abtastet. Dadurch entfällt eine Quelle für Ungenauigkeiten in der Lage des Druckbildes mit Bezug auf die Bogenkanten. Die Vorderkante und/oder die Hinterkante der Derkbögen, welche über den zugehörigen Trägerbahnabschnitt übersteht, kann jetzt für alle anfallenden Arbeitsgänge als Bezugskante verwendet werden, die beispielsweise jeweils an einem Anschlag ausgerichtet wird. Eine
Die Perforationen bilden genau festgelegte Trennlinien. Durch die Erfindung wird keine Registereinrichtung mehr benötigt, welche ein Druckbild bzw. eine aufgedruckte Markierung abtastet. Dadurch entfällt eine Quelle für Ungenauigkeiten in der Lage des Druckbildes mit Bezug auf die Bogenkanten. Die Vorderkante und/oder die Hinterkante der Derkbögen, welche über den zugehörigen Trägerbahnabschnitt übersteht, kann jetzt für alle anfallenden Arbeitsgänge als Bezugskante verwendet werden, die beispielsweise jeweils an einem Anschlag ausgerichtet wird. Eine
oder seines Druckbildes bezüglich seiner Lage gibt es nicht mehr, weil immer die gleiche Kante alt;
F i g. 1 eine schematische Seitenansicht einer Vorrichtung nach der Erfindung,
F i g. 2 bis 9 verschiedene Möglichkehen zur Herstellung
von kaschierten Bögen nach der Erfindung und
Fig. 10 eine erfindungsgemäße, bedruckte und mit Querperforationen versehene Bahn.
In Fig. 1 gelangt eine als Trägerbahn dienende, einseitig gedeckte Wellpappenbahn 1 durch eine
Perforiereinrichtung 2, ein Leimauftragswerk 3, eine Kaschiereinrichtung 4 und eine Trennvorrichtung 5 auf
eine Stapeleinrichtung 6. Die Perforationseinrichtung 2 versieht die Trägerbahn in bestimmten Längsabständen
mit quer über die Bahnbreite verlaufenden Perforierun-
gen. Im Leimauftragswerk 3 umschlingt die Trägerbahn 1 einen Teil der oberen Hälfte einer Leimauftragswnlze
7. Dadurch ergibt sich eine ausreichend lange Berührungszeit zwischen Auftragswalze 7 und den Wellenbergen
der Trägerbahn 1 und damit an den Stellen, an denen der Leim zum Auf kaschieren von Deckbögen 8
erforderlich ist Auch wird damit Leim gespart, weil der Leim nicht in die Wellentäler der Trägerbahn 1
abfließen kann.
Von einem Vorratsstapel 9 werden Deckbögen H in Form von bedruckten Bögen mittels einer Zuführeinrichtung
10 zusammen mit der Trägerbahn 1 in die Kaschiereinrichtung 4 eingegeben. Dabei kommen die
Deckbögen 8 auf die Wellenberjge der Trägerbahn 1 zu liegen. Die Zufuhreinrichtung 10 kann beispielsweise
Sauger 11 zum Abheben der Deckbögen und endlose Transportbänder 12 zum Einschieben der abgehobenen
Deckbögen 8 in die Kaschiereinrichtung 4 aufweisen. Die Kaschiereinrichtung 4 drückt die Deckbögen auf die
Trägerbahn 1 und verbindet sie dadurch fest miteinander.
Die Trenneinrichtung 5 kann beispielsweise Transportbänder
haben, weiche schneller laufen als die Transportbänder der Kaschiereinrichtung 4. Dadurch
wird die kaschierte Trägerbahn 1 an ihrer jeweils vordersten Perforationslinie abgerissen. Die dadurch
gebildeten kaschierten Bögen 12 werden in der Stapeleinrichtung 6 gestapelt
Das Leimauftragswerk 3 ist unmittelbar vor der Kaschiereinrichtung 4 angeordnet Dazwischen befinden
sich keinerlei weitere Einrichtungen. Die Kaschierung erfolgt somit unmittelbar nach dem Beleimen, so
daß der Leim nahezu gleichzeitig in die Trägerbahn 1 und die Deckbögen 8 eindringen kann. Dadurch wird die
Feuchtigkeit des Leims gleichmäßig auf beide Materialien verteilt Man erhält eine gleichmäßige, feucht igkeitsbedingte
Längenänderung sowohl in der Trägerbahn 1 als auch in den Deck bögen 8. Dies hat eine
besonders günstige Wirkung auf die Flachlage der fertig
kaschierten Bögen.
Die Trägerbahn ist beim Kaschiervorgang noch ils
vollständige Bahn vorhanden. Ein Verdrehen ocier Aufrollen der durch die Perfora.tionslinien vorbestimmten
Bahnabschnitte kann nicht auftreten, da diese Abschnitte noch miteinander verbunden sind.
Die Deckbögen 8 können einander überlappen entsprechend den Fig.2 bis 5 oder auf Lücke
entsprechend den Fig.6 bis 9 auf die Trägerbahn 1
aufkaschiert werden. Fig.2 zeigt einen Abschnitt der
Trägerbahn 1 mit aufkaschierten, überlappten Deckbögen 8. Die Fig.3 zeigt vergrößert das hintere, Fig. 4
das vordere Ende eines an einer Perforation U abgerissenen kaschierten Bogens, während Fig.5 die
überlappten Enden der Deckbögen 8 auf der Trägerbahn 1 zeigt. Hierbei sind deutlich die überstehender
Vorder- bzw. Hinterkanten der Deckbögen 8 ersichtlich s Fig.6 zeigt auf Lücke 14 auf die Trägerbahn 1
aufkaschierte Deckbögen 8. In vergrößertem Maßstab zeigen F i g. 7 das hintere und F i g. 8 das vordere Ende
eines abgerissenen kaschierten Bogens 12. F i g. 9 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der kaschierten Trägerbahn
1.
Die Zuordnung der Perforationslinien der Trägerbahn Il zu den Vorderkanten (oder Hinterkanten) der
Deckbögen 8 kann zuverlässig und technisch einfach in der Form vorgenommen werden, daß die sogenannten
Eintourenwellen, die beim Durchlaufen einer Bogenlänge eine Umdrehung machen, der Perforationseinrichtung
2 und der Bogenzufuhreinrichtung 10 miteinander verbunden werden. Verändert man das Übersetzungsverhältnis
zwischen den miteinander verbundenen Eintourenwellen (in den Zeichnungen nicht dargestellt)
und dem gemeinsamen Antrieb, so wird die Formatlänge für die Trägerbahn 1 und auch für die Deckbögen 8
gemeinsam eingestellt Die Lage der Perforationslinie zuir Vorderkante (oder Hinterkante) des Deckbogens 8
kann beispielsweise durch eine Drehwinkelverstellung an der Verbindungsstelle der beiden Eintourenwellen
oder durch andere Hilfsmittel vorgenommen werden.
Gemäß einem besonderen Vorschlag der Erfindung wird anstelle einzelner Deckbögen 8 eine Deckbahn 15
verwendet, die zwischen einzelnen Deckbogenabschnitten jeweils quer zur Bahnbewegungsrichtung in
ähnlicher Weise durch eine Perforationseinrichtung perforiert ist wie die Trägerbahn 1. Eine solche
Deckbahn 15 mit Druckbildern 16 und querverlaufenden Perforationen 17 zeigt Fig. 10. Diese Perforationen 17
können in einer die Druckbilder 16 druckenden Druckmaschine erzeugt werden. In der Kaschiereinrichtung
4 werden dann die beiden Perforationslinien 13 und 17 der Trägerbahn 1 einerseits und der Deckbahn 15
andererseits in der gewünschten Weise einander zugeordnet Für eine solche Zuordnung geeignete
Steuerungen haben einen an sich bekannten Aufbau und werden deshalb hier nicht im einzelnen beschrieben.
Durch eine zusammenhängende Deckbahn 15 ist eine schnellere Arbeitsweise möglich, weil keine Ausrichtung
von einzelnen Deckbögen erforderlich ist Ferner kann eine Bahn schneller und genauer transportiert werden
als einzelne Bogen. Nach dem Aufkaschieren der Deckbahn 15 auf die Trägerbahn 1 werden beide von
so der Trennvorrichtung 5 an der jeweils vordersten Perforationslinie 13 bzw. 17 abgerissen und auf die
Stapeleinrichtung 6 gegeben.
Claims (18)
1. Verfahren zum Herstellen von kaschierten Bögen, wonach Deckbögen auf sine Trägerbahn
auf kaschiert werden und anschließend die kaschierte Bahn in einzelne kaschierte Bögen getrennt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerbahn mit quer zu ihrer Bewegungsrichtung verlaufenden
Perforationen versehen oder eine bereits mit solchen Perforationen versehene Trägerbahn verwendet
wird, daß die Deckbögen in einer bestimmten Zuordnung zu den Perforationslinien auf die
Trägerbahn aufkaschiert werden, und daß danach die Trägerbahn mit einem aufkaschierten Deckbogen an einer Perforationslinie abgerissen wird,
derart, daß die Vorderkante und/oder die Hinterkante
des Deckbogens über die vordere bzw. die hintere Perforationslinie des abgetrennten Trägerbahnabschnitts
übersteht
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Überstand des Deckbogens über
die Perforationslinie des zugehörigen Trägerbahnabschnittes wahlweise eingestellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckbögen in einander
überlappender Form auf die Trägerbahn aufkaschiert werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckbögen in
Form einer Bahn, die zwischen einzelnen Bogenabschnitten quer zur Bahnbewegungsrichtung perforiert
ist, auf die ebenfalls perforierte Trägerbahn aufgebracht werden und daß nach dem Kaschieren
ein kaschierter Bogen durch Abreißen beider Bahnen an ihren Perforationslinien gebildet wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerbahn perforiert
wird, bevor sie mit für die Kaschierung erforderlichen Leim versehen wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerbahn hei der Beleimung
derart über eine Leimauftragswalze geführt wird, daß sie diese teilweise umschlingt.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Leim von unten her auf die
Trägerbahnunterseite aufgebracht wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Trägerbahn eine an
sich bekannte, einseitig gedeckte Wellpappe verwendet wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerbahn unmittelbar
nach dem Beleimen mit den Deckbögen kaschiert wird.
10. Vorrichtung zum Herstellen von kaschierten Bögen, mit einer Trägerbahn-Zufuhreinrichtung
zum Zuführen einer Trägerbahn, einer Bogenzufuhreinrichtung zum Zuführen von Deckbögen, einer
Kaschiereinrichtung, welche die Deckbögen auf die Trägerbahn aufkaschiert, und mit einer Trenneinrichtung
zum Abtrennen von kaschierten Bögen von der kaschierten Bahn, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trenneinrichtung (5) eine die kaschierten Bögen (12) von der kaschierten Bahn an einer Perforationslinie abreißende Einrichtung ist und daß die
Trägerbahn-Zufuhreinrichtung (2,3) und die Bogenzufuhreinrichtung (10) derart miteinander synchronisiert
sind, daß die Deckbögen (8) in einer solchen
Zuordnung zu Perforationen (13), die in der Trägerbahn (1) quer zu ihrer Bewegungsrichtung
vorhanden sind, auf die Trägerbahn (1) aufkaschiert werden, daß nach dem Abreißen die Vorder-
und/oder Hinterkante des Deckbogens (8) über die Perforationslinie des zugehörigen, abgerissenen
Trägerbahnabschnittes übersteht
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, gekennzeichnet
durch eine Perforationseinrichtung (2) zum Perforieren der Trägerbahn (1) quer über ihre Breite
in bestimmten Trägerbahn-Längsabständen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Bogenzufuhreinrichtung
(10) mit Bezug auf die Trägerbahn-Zufuhreinrichtung (2, 3) und damit mit Bezug auf die
Perforationen (13) der Trägerbahn (1) einstellbar ist
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Bogenzufuhreinrichtung
(10) als Bahn-Zufuhreinrichtung ausgebildet ist, die Deckbögen in Form einer Bahn (15)
zuführt, die zwischen den Deckbogenabschnitten (16) mit quer zu ihrer Bewegungsrichtung verlaufenden
Perforationen (17) versehen ist, und daß die Trenneinrichtung (5) beim Abreißen eines Trägerbahnabschnittes
gleichzeitig den aufkaschierten Deckbogenabschnitt abreißt
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Bogenzufuhreinrichtung ein
Perforationswerk zum Perforieren der in Form einer Bahn (15) zugeführten Deckbögen zwischen den
einzelnen Bogenabschnitten (16) aufweist
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, gekennzeichnet durch ein Leimauftragswerk (3)
für die Trägerbahn (1), das der Trägerbahn-Perforationseinrichtung
(2) in Bahnbewegungsrichtung nachgeordnet ist
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch eine Leimauftragswalze (7), die von der
Trägerbahn (1) um einen bestimmten Umfangsbereich umschlungen wird.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Leimauftragswerk
(3) die Trägerbahn (1) an ihrer Unterseite mit Leim versieht
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Kaschiereinrichtung
(4) dem Leimauftragswerk (3) unmittelbar nachgeordnet ist.
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