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Lagerung für Spinnrotoren für Offen-End-Spinnvorrichtungen
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Bei einer bekannten Lagerung für Spinnrotoren von Offen-End-Spinnvorrichtungen,
bei der der Spinnrotor mit seiner Axialbohrung auf das eine Endstück einer beidseits
aus einem Gehäuse herausstehenden Welle aufgesetzt ist, die auf zwei im Gehäuse
im axialen Abstand voneinander angeordneten Wälzlagern gehalten ist (DT-OS 2 113
905), ist für die nach einer gewissen Betriebsdauer erforderlich werdende Nachschmierung
der Wälzlager im Mantel des Lagergehäuses eine Zuführöffnung für das Schmiermittel
vorgesehen. Wenn die Nachschmierung bei in der Spinnvorrichtung befestigtem Lagergehäuse
vorgenommen werden soll, muß die an der Vorrichtung ausgebildete Halterung für das
Lagergehäuse ebenfalls eine Xffnung o.dgl. enthalten und das Lagergehäuse muß mit
seiner Zuführbffnung mit dieser Öffnung o.dgl. fluchtend in der Halterung festgelegt
sein. Bei einigen Bauarten von Offen-End-Spinnvorrichtungen ist bei an der Maschine
befestigter Spinnvorrichtung die Halterung für das Lagergehäuse nur schwer von der
Seite her zugänglich, so daß ein Nachschmieren nur nach einem Lösen der Spinnvorrichtung
von der Maschine möglich ist, und in Umgehung der dann trotzdem noch bestehenden,
anfangs erwähnten Besonderheiten wird in der Praxis das Lagergehäuse im von der
Spinnvorrichtung gelöstem Zustand nachgeschmiert, siehe z.B. DT-OS 2 113 805. Diese
besondere Nachschmiervorrichtung ist sehr aufwendig, und der Aus- und Einbau der
Lagerung ist umständlich.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die genannten
Schwierigkeiten zu beheben und für eine Lagerung der anfangs genannten Art Anordnungen
zu schaffen, die bei an der Spinnmaschine verbleibender Spinnvorrichtung und in
dieser befestigt verbleibenden Lagerung deren Nachschmierung von der Bedienungsseite
der Maschine her ermöglichen, ohne da3 an der Spinnvorrichtung besondere Gestaltungen
hierfür getroffen zu sein brauchen.
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Diese Aufgabe ist durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches
1 ansegebenen Merkmale gelöst.
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Es ist zwar eine Lagerung bekannt (DT-PS 1 082 088), bei der eine
hochtourig in zwei im axialen Abstand voneinander in einem Gehäuse angeordneten
Wälzlagern laufende Welle als Hohlwelle ausgebildet ist, die nahe den einander zugekehrten
Stirnflächen der Wälzlager in den zwischen der Hohlwelle und dem Gehäuse bestehenden
Ringraum mündende Radialkanäle aufweist. Diese Hohlwelle ist aber beidendig offen,
und sie wird während ihres Laufes von einem Schmierol-Luft-Gemisch durchströmt,
dessen Schmierölanteil zufolge der Fliehkraft auswandert, sich an der Hohiraumwand
als ölfilm absetzt und durch die Radialkanäle den Walzlagern zugeführt wird.
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Diese das Schmieröl den Lagern ständig zuführende Vorrichtung ist
aber nur für die Anwendung an öldicht gekapselten Lagerungen geeignet.
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Bei einer anderen bekannten Lagerung mit Hohlwelle (DT-OS 1 525 142)
ist in die Hohlwelle als Schmiermittel ein Schmierfett eingefüllt. Hier ist aber
die Hohlwelle zwischen auf ihre beiden Stirnseiten einwirkenden, als Kugeln ausgebildeten
Lagerkörpern gehalten. Die Stirnseiten der Hohlwelle sind mit den Kugeln angepaßten
Einbuchtungen versehen, und diese weisen eine nicht bis ganz an die Stirnseite der
Welle reichende Schmiernut auf, so daß sich auch beim Lauf dieser Lagerung unter
Wirkung der Fliehkraft eine ständige Schmiermittelzufuhr zur Lagerstelle ergibt.
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Bei der erfindungsgemäßen Lagerung ist dagegen die Hohlwelle weder
ein Teil, durch das hindurch den Wälzlagern ständig Schmiermittel zugeführt wird
noch ein Teil, das einen Schmiermittelvorrat enthält, der sich beim Lauf der Lagerung
durch Verbrauch langsam aufzehrt, vielmehr wird gemäß der Erfindung die Hohlwelle
dazu ausgenutzt, die für eine nach längerer Betriebsdauer erforderlich werdende
Nachschmierung benötigte Fettmenge in sich aufzunehmen, die beim nachfolgenden Wiederanlaufen
der Welle innerhalb sehr kurzer Frist unter Fliehkraft durch die Radialkanäle hindurch
den Wälzlagern zugeführt wird. Das Einbringen des Schmierfettes durch eine dffenbare
Stirnseite der Hohlwelle hindurch ist wesentlich einfacher als die Handhabungen
bei der Nachsenmierung der anfangs genannten
bekannten Lagerung,
vor allem kann die Nachachmierung bei an der Maschine verbleibender Spinnvorrichtung
und bei in dieser befestigt verbleibenden Lagerung von der Bedienungsseite der Maschine
her vorgenommen werden, weil die im Zentrum des Spinnrotors liegende Wellenstirnfläche
nach dem öffnen des Gehäusedeckels der Spinnvorrichtung bei den meisten dieser Vorrichtungen
dann von dieser Seite her frei zugänglich ist. Die Nachschmierung kann aber auch
von der dem Spinnrotor entgegengesetzten Hohlwellenstirnfläche her vorgenommen werden,
die bei manchen Bauarten von Spinnvorrichtungen ebenfalls gut zugänglich ist.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
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Durch die Maßnahme nach Anspruch 2 ist gewährleistet, daß die beim
Wiederanlaufen der Hohlwelle sich unter Fliehkraft auf deren Innenfläche verteilende
Schmierfettmenge gleich dosiert im nahen Bereich des zugehörigen Radialkanals bzw.
der -kanalreihe gehalten und entsprechend den beiden Wälzlagern zugeführt wird.
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Weiter ist es für die bequemen Handhabungen beim Nachschmieren von
Vorteil, wenn die in den Ansprüchen 3 und 4 angegebenen Anordnungen getroffen werden.
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Die in den weiteren Ansprüchen beschriebenen Gestaltungen gewährleisten
es, daß bei einer mittels einer Schmierfettpresse erfolgenden Nachschmierung die
in die-Hohlwelle eingebrachte Fettmenge gleich dosiert in den Bereich der Radialkanäle
gelangt und so auch den Wälzlagern zugeführt wird.
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Die in den Ansprüchen 17 bis 24 genannten Weiterbildungen der Erfindung.
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ermöglichen in besonders günstiger Weise das Einbringen der Nachschmier-Fettmenge
in die Hohlwelle und deren Aufteilung in die den beiden Wälzlagern zuzuführenden
gleichen Teilmengen.
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Die Ausbildung der Lagerung nach Anspruch 25 ist besonders vorteilhaft,
jedoch ist es auch ohne weiteres möglich, die beschriebeneii Anordnungen für die
Nachschmierung an einer Rotorlagerung vorzunehmen, bei der die Walzlagerkörper in
besonderen Innen- und Außenlaufringen gehalten sind.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher
beschrieben.
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Alle Figuren zeigen in Seitenansicht im Schnitt eine gleiche Wälzlagerung
für Spinnrotoren. Die Figuren unterscheiden sich lediglich durch unterschiedliche
innerhalb der Hohlwelle getroffene Gestaltungen und Anordnungen voneinander.
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Es zeigen: Fign. 1 bis 7 Anordnungen zur Nachachmierung mittels einer
Fettpresse; Fign. 8 bis 11 Anordnungen zur Nachschmierung durch das Einbringen der
innerhalb eines besonderen Behältniases befindlichen Fettmenge in die Hohlwelle,
wobei die Fig. 11 eine Ansicht längs der Schnittlinie XI-XI der Fig. 10 ist; Fign.
12 und 13 Anordnungen zur Verhinderung eines vorzeitigen Schmiermitteleindringens
in Radialkanäle während des Nachachmiervorganges.
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In allen Figuren ist mit 1 ein zylindrisches Lagergehäuse bezeichnet,
in dessen Innenwandung im axialen Abstand voneinander zwei Außenlaufbahnen für je
eine Walzkõrperreihe 2 bzw. 2' eingebracht sind, deren Innenlaufbahn in eine Hohlwelle
3 eingearbeitet ist. Auf das eine aus dem Lagergehäuse
1 herausstehende
Ende der Hohlwelle 3 ist mit seiner Axialbohrung ein Spinnrotor 4 fest aufgesetzt,
während das andere herausstehende Ende dazu bestimmt ist, direkt oder mittels eines
auf es aufgesetzten Wirtels mit einem Antriebsriemen in Verbindung gebracht werden
zu können. Die beiden Wälzlager 2, 2' sind durch in die beiden Stirnseiten des Lagergehäuses
1 eingesetzte und durch dort auch auf die Hohlwelle 3 aufgesetzte Dichtungen 5,
5' nach außen hin labyrinthartig abgeschlossen. Vor dem Einsetzen dieser Dichtungen
werden die beiden Wälzlager mit einer für lange Betriebsdauer ausreichenden Schmierfettmenge
versehen. Für ihre Benutzung wird die beschriebene Lagerung in eine das Lagergehäuse
1 umgreifende, an der Offen-End-Spinnvorrichtung ausgebildete Halterung eingesetzt.
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Die nachfolgend beschriebenen Anordnungen dienen dazu, die beiden
Wälzlager 2, 2' nach langer Betriebsdauer in einfacher Weise und bei im in der Offen-End-Spinnvorrichtung
befestigt verbleibenden Lagergehäuse 1 nachschmieren zu können.
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Hierzu ist in allen Fällen die Hohlwelle 3 mit nahe den einander zugekehrten
Stirnflächen der beiden Wälzlager 2, 2' angeordneten Radialkanälen 6 bzw. 6' versehen.
Es kann, wie dargestellt, jedem der Wälzlager 2, 2' nur ein einziger Radialkanal
6 bzw. 6' zugeordnet sein, es ist aber auch möglich, an dieser Stelle über die Umfangsfläche
der Hohlwelle 3 verteilt mehr als einen Kanal, also eine Kanaireihe, vorzusehen.
Durch diese Radialkanäle 6 und 6' bzw. die Radialkanalreihen hindurch wird eine
bei Stillstand in die Hohlwelle 3 eingebrachte Nachschmierfettmenge beim nachfolgenden
Wiederanlaufen der Hohlwelle 3 durch Fliehkraft in den nahe den beiden Wälzlagern
2, 2' befindlichen Bereich des Raumes geschleudert, der sich zwischen der Hohlwelle
3 und dem Lagergehäuse 1 befindet. Um zu gewährleisten, daß die beim Wiederanlaufen
der Hohlwelle 3 sich auf ihrer Innenfläche verteilende Fettmenge bis in den jenseits
der beiden Wälzlager 2, 2' befindlichen Raum auswandert, sind die dBr Hohlwelle
3 beidendig zugeordneten Verschlüsse mit ihren einander zugekehrten Stirnflächen
von den Wellenstirnseiten her bis in gleichen nahen Abstand von
den
Radialkanälen 6, 6' befindlich in die Hohlwelle 3 eingesetzt. Der der Wirtelseite
der Hohlwelle 3 zugeordnete Verschluß ist in allen Figuren mit 7 bezeichnet.
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Beim Beispiel nach Fig. 1 ist in die Hohlwelle 3 anderen Endes ein
Uerschluß 8 eingesetzt, der bis an die in der Ebene des Spinnrotorbodens liegende
Stirnfläche der Hohlwelle 3 reichend ausgebildet ist. Der Verschluß enthält einen
Axialkanal, dessen freie Stirnseite von einem scheibenförmigen Abdeckglied 9 aus
elastischem Material verschlossen ist. Mit 10 ist eine Schmierfettpresse bezeichnet,
deren Kanüle 11 durch das Abdeckglied 9 und den Axialkanal des Verschlusses 8 hindurch
bis soweit in den Hohlraum der Welle 3 reicht, daß eine von der Presse 10 dosiert
abgegebene Schmierfettmenge 12 mittig in dem zwischen den Radialkanälen 6, 6' befindlichen
Raum der Hohlwelle 3 liegt. Diese Fettmenge 12 wird beim Anlaufen der Hohlwelle
3 zu gleichen Teilen durch die Radialkanäle 6 und 6' den beiden Wälzlagern 2 bzw.
2' zugeführt. Diese gleich dosierte Zuführung ist hier dadurch erreicht, daß, wie
erwähnt, die Kanüle 11 entsprechend weit in den Wellenhohlraum eingeführt wird.
Das ist bei der dargestellten Anlage der Fettpresse 10 am Spinnrotorboden gegeben.
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Beim Beispiel nach Fig. 2 ist der in die Rotorseite der Hohlwelle
3 eingesetzte Verschluß 13 ebenfalls mit einem Axialkanal und einem diesen verschließenden
Abdeckglied 9 versehen. In den Verschluß 13 ist anschließend an seinen Axialkanal
eine Kanüle 14 fest eingesetzt, die soweit in den Hohlraum der Welle 3 ragt, daß
eine Fettmenge 12, die von der nach dem Entfernen des Abdeckgliedes 9 an den-Verschluß
13 angesetzten Fettpresse 10 dosiert abgegeben wird, ebenso wie beim Beispiel nach
Fig. 1, mittig in dem zwischen den Radialkanälen 6, 6' befindlichen Raum der Hohlwelle
3 liegt und von dort in der schon beschriebenen Weise zu gleichen Teilen den Wälzlagern
2 und 2' zugeführt wird. Hier braucht also die Schmierfettpresse 10 nicht mit einer
in ihrer Länge speziell dem Lager angepasten Kanüle versehen zu sein.
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Beim Beispiel nach Fig. 3 ist, wie in der oberen Hälfte dargestellt,
in die Hohlwelle 3 an deren Rotorseite ein Verschluß 15 fest eingesetzt, dem ebenfalls
eine bis an die Stirnfläche der Hohlwelle 3 reichende Länge gegeben ist. Der durch
die Verschlüsse 15 und 7 begrenzte Hohlraum der Welle 3 ist durch einen mittig in
der Welle 3 angeordneten Einsatz 16 in zwei voneinander getrennte Hohlräume geteilt.
Der Einsatz 16 ist mit einer die beiden Hohlräume miteinander verbindenden mittigen
Öffnung 17 versehen. In Form eines in eine nach außen offene axiale Einsenkung eingebrachten
Gewindeganges 18 hat der Verschluß 15 ein Angriffsmittel für ein Werkzeug, mittels
dessen er aus der Hohlwelle 3 herausgezogen werden kann. Ein in seinem Außendurchmesser
der lichten Weite der Hohlwelle 3 angepaßtes Mundstück 19 einer Schmiervorrichtung
wird, wie in der unteren Hälfte der Fig. 3 dargestellt, dann soweit in die Hohlwelle
3 eingeführt, daß es bis etwa in die Mitte des Hohlraumes reicht, der sich zwischen
dem Radialkanal 6 und dem Einsatz 16 erstreckt. Das Mundstück 19 deckt den Radialkanal
6 ab und verhindert, daß während der Zeitdauer der Schmierfettzuführung schon Fett
in den Radialkanal 6 eintreten kann. Von der dosiert und unter Druck von dem Mundstück
19 abgegebenen Schmierfettmenge gelangt eine Teilmenge 12' durch die Öffnung 17
des Einsatzes 16 hindurch in den dem Radialkanal 6' zugeordneten Hohlwellenbereich
und eine gleichgroße Teilmenge 12" verbleibt in dem vor dem Einsatz 16 befindlichen
Hohlwellenbereich. Nach dem Entfernen des Mundstückes 19 und dem Wiedereinsetzen
des Verschlusses 15 ergibt sich beim Anlaufen der Hohlwelle 3 die schon beschriebene
Zufuhr der Schmierfettmengen 12' und 12" an die beiden Wälzlager.
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Die in Fig. 4 dargestellte Anordnung hat insofern mit dem Beispiel
nach Fig. 2 Ähnlichkeit, als auch hier der in das rotorseitige Ende der Hohlwelle
3 eingesetzte Verschluß 20 keine plane innere Stirnfläche hat. Wie ersichtlich,
reicht der im Verschluß 20 enthaltene Axialkanal für den Durchtritt der Kanüle der
Fettpresse bis über den Radialkanal 6 hinaus und erstreckt sich in seinem letzten
StücK in einem mittigen Ansatz 21 des Verschlusses 20, wodurch sich zwischen dem
Ansatz 21 und dem Innenmantel
der Hohlwelle 3 ein Ringspalt ergibt.
Der Ansatz 21 kann, wie dargeatellt, sich kegelförmig verjüngend ausgebildet sein.
Der Axialkanal ist an seiner freien Stirnseite, in gleicher Weise wie beim Beispiel
nach Fig. 2 dargestellt, durch ein Abdeckglied 9 verschlossen, nach dessen Entfernen
und Ansetzen einer Schmierfettpresse 10, wie sie ebenfalls in Fig. 2 schon dargestellt,
der dosiert abgegebene Schmierfettstoß in den Wellenhohlraum eintreten kann. Dieser
enthält mittig zwischen den Radialkanälen 6 und 6' einen Einsatz 22, der eine die
dann geschaffenen beiden Hohlräume miteinander verbindende öffnung 23 enthält, die
nach der Seite der Schmierfettzuführung, also zum Verschluß 20 hin, sich konisch
erweiternd ausgebildet ist. Diese konische Ausbildung wirkt sich vorteilhaft darauf
aus, daß von der in den Wellenhohlraum eindringenden Schmierfettmenge eine Teilmenge
12' in den dem Radialkanal 6' zugeordneten Wellenhohlraum gelangt, während eine
gleichgroße Teilmenge 12" im vor dem Einsatz 22 befindlichen Hohlraum verbleibt.
Für diese Teilmenge 12" wirkt der zwischen dem Ansatz 21 des Verschlusses 20 und
dem Innenmantel der Hohlwelle 3 bestehende Ringspalt drosselnd dagegen, daß beim
Eindringen des Schmierfettes in den Wellenhohlraum schon Fett durch den Radialkanal
6 treten könnte und so eine stark unterschiedlich große Schmierfettversorgung der
beiden Wälzlager erfolgen würde. Die konischen Formen der oeffnung 23 und des Ansatzes
21 sind auch förderlich dafür, daß beim nachfolgenden Anlaufen der Hohlwelle 3 die
Schmierfetteilmenge 12" schnell und vollständig dem zugehörigen Wälzlager zugeführt
wird.
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Beim Beispiel nach Fig. 5 ist der Hohlraum der Welle 3 durch einen
mittig zwischen die Radialkanäle 6 und 6' eingebrachten Einsatz 24 in zwei Räume
geteilt. In den dem Radialkanal 6' zugeordneten Raum wird die dosierte Schmierfetteilmenge
12' vom wirtelseitigen Ende der Hohlwelle 3 her eingebracht, wie die dort dargestellte
Schmierfettpresse 10 zeigt, mit deren Kanüle 11 der entsprechend ausgebildete Verschluß
7 durchstochen wird, der sich nach dem Herausziehen der Kanüle wieder schließt.
Die gleichdosierte Zeilmeiige 12" wird dagegen vom rotorseitigen Wellenende her
in die Hohlwelle 3 eingebracht, wie durch die dort angesetzte, gestrichelt
dargestellte
Schmierfettpresse 10 angedeutet, deren Kanüle 11 den an der Rotorseite eingesetzten
Verschluß 25 durchdringt. Hier ist also mit Sicherheit gewährleistet, daß die Teilmenge
12' vollständig nur durch den einen, und die Teilmenge 12" vollständig nur durch
den anderen Radialkanal 6' bzw. 6 den; einen bzw. dem anderen Wälzlager zugeführt
wird.
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Das ist auch beim in den Fign. 6 und 7 dargestellten Beispiel der
Fall.
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Hier ist der Innenraum der Hohlwelle 3 ebenfalls durch einen mittig
zwischen die Radialkanäle 6, 6' eingefügten Einsatz 26 geteilt, der eine Öffnung
27 enthält, die zumindest nach der Seite der Schmierfettzuführung hin sich konisch
erweiternd ausgebildet ist. Diese konische Erweiterung dient hier insbesondere dazu,
die gemäß der Fig. 6 durch den Verschluß 25 des rotorseitigen Hohlwellenendes in
die Hohlwelle 3 eingeführte überlange Kanüle 11 der Schmierfettpresse 10 in die
Öffnung 27 zu leiten, so daß die Kanüle 11 bei bis zur dargestellten Anlage an die
Wellenstirnfläche gebrachten Presse 10 in den durch den Einsatz 26 und den wirtelseitigen
Verschluß 7 begrenzten Hohlraum der Welle 3 ragt und in diesen die dosierte Teilmenge
12' des Schmierfettes abgeben kann. Wie in Fig. 7 dargestellt, wird danach von einer
nur bis in den zwischen dem Einsatz 26 und dem Verschluß 25 befindlichen Hohlraum
ragenden Kanüle 11 dort die dosierte Teilmenge 12" des Schmierfettes abgegeben.
Das kann dadurch erfolgen, daß die Schmierpresse 10 mit der Kanüle 11 gemäß der
Fig. 6 entsprechend weit und z.B. durch ein Zeichen o.dgl. auf der Kanüle markiert
aus dem Verschluß 25 herausgezogen wird oder, wie in Fig. 7 dargestellt, daß in
die wieder bis zur Anlage an die Wellenstirnfläche gebrachte Schmierfettpresse 10
eine entsprechend kürzere Kanüle 11 eingesetzt ist.
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Die Beispiele nach den Fign. 8 bis 11 zeigen Anordnungen, bei denen
die für eine Nachschmierung erforderlichen Fettmengen innerhalb eines Behälters
befindlich in den Hohlraum der Welle 3 einbringbar sind.
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Gemäß Fig. 8 wird zum Nachschmieren der rotorseitige Verschluß 28
aus der Hohlwelle 3 gelöst, in diese ein hohlzylindcrartiger Behälter 29 eingeschoben
und danach der Verschluß 28 wieder eingesetzt. Der Behälter 29
stützt
sich durch Radialvorsprünge 39, die an seinen beiden Enden über seine Umfangsfläche
verteilt angeordnet sind, im Hohlraum der Welle 3 ab und ist mittig durch eine radiale
Trennwand 31 in zwei stirnseitig offene Innenräume geteilt, die mit der für die
Nachschmierung erforderliche Fettmenge gefüllt sind. Im Bereich der Trennwand 31
ist auf der Außenfläche des Behälters 29 eine umlaufende Abstützrippe 32 ausgebildet,
die durch ihre dichte Anlage an dem Innenmantel der Hohlwelle 3 deren Innenraum
in zwei Räume trennt. Der Behälter 29 enthält im den Radialkanälen 6, 6' gegenüberstehenden
Bereich Wanddurchbrüche 33, und durch diese hindurch sowie aus den offenen Stirnseiten
heraus wird bei dem Anlaufen der Hohlwelle 3 das Schmierfett aus dem Behälter 29
herausgeschleudert und durch die Radialkanäle 6 bzw. 6' hindurch den beiden Wälzlagern
zugeführt. Durch die Abstützrippe 32 ist gewährleistet, daß die in den beiden Behälterinnenräumen
enthaltenen Schmierfettmengen getrennt voneinander in die Radialkanäle 6 bzw. 6'
geraten.
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Beim Beispiel nach Fig. 9 sind der rotorseitige HohlwellenverschluB
und der die Schmierfettmenge enthaltende hohizylinderartige Behälter zu einem einzigen
Bauteil vereinigt, das mit 34 bezeichnet ist und sich im Inneren der Hohlwelle 3
ebenfalls durch über den Außenumfang verteilt angeordnete Radialvorsprünge 36 abstützt.
Dieses Bauteil 34 ist ebenfalls durch eine radiale Trennwand 37 in zwei Innenräume
geteilt, jedoch ist diese Trennwand 37, wie dargestellt, mit einem Durchbruch 35
versehen, durch den hindurch das von der offenen Stirneeite her eingefüllte Schmierfett
vom einen in den anderen Innenraum treten kann. Im Bereich dieser Trennwand 37 ist
außen am Bauteil 34 gleichfalls eine umlaufende Abstützrippe 38 ausgebildet, und
das Bauteil 34 enthält auch den Radialkanälen 6 und 6' zugeordnete Wanddurchbrüche
39, so daß sich in gleicher Weise wie beim Beispiel nach Fig. 8 beim Anlauf der
Hohlwelle 3 die getrennte Zufuhr der beiden Schmierfettmengen zu den Wälzlagern
ergibt.
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Die Fign. 10 und 11 zeigen den bisher beschriebenen Figuren gegenüber
vergröbern dargestellt ebenfalls das Lagergehäuse 1 und die Hohlwelle 3 mit den
Radialkanälen 6, 6'. Wie im Beispiel nach Fig. 9 sind auch hier
der
rotorseitige Verschluß der Hohlwelle 3 und der hohizylinderartige Behälter zu einem
einzigen Bauteil vereinigt, wobei hier naser der Behälterteil durch eine axial verlaufende
Trennwand 40 in die beiden Innenräume 41 und 42 geteilt ist. Die beiden Innenräume
haben unterschiedliche axiale Längen. Während der dem Radialkanal 6 zugeordnete
Innenraum 41 nur bis wenig jenseits dieses Radialkanals 6 ragend ausgebildet und
stirnseitig durch einen Einsatz 43 verschlossen ist, ragt der Innenraum 42 bis nahe
an den Radialkanal 6' heran und ist stirnseitig offen. Die den Innenraum 41 begrenzende
Außenwand enthält in der Ebene des Radialkanals 6 zumindest einen Durchbruch 44
und am Ende dieser Wand ist an deren AuSenfläche eine Abstützrippe 45 ausgebildet,
die sich auch über die den Innenraum 42 begrenzende Außenwand fortsetzt, also umlaufend
ausgebildet ist und dichtend am Innenmantel der Hohlwelle 3 anliegt. Am stirnseitig
offenen Ende des Innenraumes 42 sind an dessen Begrenzungswand Radialvorsprünge
46 ausgebildet, die diesen Behälterteil gegenüber der Hohlwelle 3 abstützen.
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In die beiden Innenräume 41 und 42 sind die für die Nachschmierung
erforderlichen Fettmengen eingefüllt. Beim Anlaufen der Hohlwelle 3 wird die im
Innenraum 41 enthaltene Fettmenge durch den Durchbruch 44 und den Ra-Radialkanal
6 dem einen Wälzlager und die im Innenraum 42 enthaltene Fettmenge aus dessen offener
Stirnseite heraus und durch den Radialkanal 6' hindurch dem anderen Wälzlager zugeführt.
Die Abstützrippe 45 gewährleistet die voneinander getrennte Zufuhr dieser beiden
gleich großen Fettmengen.
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Bei den Beispielen nach den Fign. 12 und 13 sind, in ähnlicher Weise
wie beim Oeispiel nach rig. 3, Anordnungen getroffen, die bei der vom einen Wellenende
her erfolgenden Einfüllung der Nachschmier-Fettmenge verhindorn, daß beim Einfüllvorgang
schon vorzeitig Fett in den dem Einfüllort nächstliegende Radialkanal gelangt und
dadurch eine ungleichmäßig große Fettversorgung der beiden Wälzlager erfolgt. In
beiden Beispielen sind Anordnungen getroffen, die während des Einfüllens der Fettmenge
den dem Einfüllort nächstliegenden Radialkanal abdecken.
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Gemäß dem Beispiel nach Fig. 12 ist in das rotorseitige Ende der Hohlwelle
3 ein mit einem lösbaren Abdeckglied 9 versehener Verschluß 47 eingesetzt und in
die Mitte zwischen den Radialkanälen 6, 6' ein mit einer Öffnung 48 versehener Einsatz
49 eingefügt. Am letzteren liegt mit ihrem einen Ende eine Kegelfeder 50 an, die
andererseits einen verschieblich in der Hohlwelle 3 lagernden Hohlzylinderkörper
51 mit seiner offenen Stirnseite in Anlage an den Verschluß 47 drückt. Die geschlossene
Stirnseite dieses Körpers 51 enthält Durchbrüche 52. Das nach Abnahme des Abdeckgliedes
9 durch den Axialkanal des Verschlusses 47 von einer Fettpresse aus eintretende
Schmierfett trifft zunächst auf die Innenfläche der geschlossenen Stirnseite des
Körpers 51 und bewirkt, daß dieser entgegen der Kraft der Feder 50 so weit verschoben
wird, daß er den Radialkanal 6 abdeckt. Das weiter eindringende Fett tritt durch
die Durchbrüche 52 hindurch in den Wellenhohlraum, und durch die Öffnung 48 des
Einsatzes 49 hindurch gelangt auch eine Teilmenge in den dem Radialkanal 6' zugeordneten
Bereich. Beim Nachlassen des Fettdruckes drängt die Feder 50 den K8rper 51 wieder
in die dargestellte Lage zurück, so daß beim Anlauf der Hohlwelle 3 die eingebrachten
Fettmengen durch die Radialkanäle 6 und 6' den Wälzlagern zugeführt werden.
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Beim Beispiel nach der Fig. 13 ist nicht, wie anhand der Fig. 12 beschrieben,
das unter Druck in die Hohlwelle 3 eintretende Fett sondern das Mundstück der Schmiervorrichtung
dasjenige Teil, das eine dem Radialkanal 6 zugeordnete Abdeckung während des Einbringens
des Fettes in die Abdecklage verbringt.
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Auch hier enthält die Hohlwelle 3 den mit der Öffnung 48 versehenen
Einsatz 49, an dem sich ebenfalls eine Druckfeder 53 abstützt, die andererseits
an der Stirnflache eines in der Hohlwelle 3 verschieblich lagernden kolbenartigen
Teiles 54 anliegt und dessen Stange 55 in Anlage an die Innenseite des in das rotorseitige
Ende der Hohlwelle 3 eingesetzten Verschlusses 56 hält, dessen Axialkanal durch
ein lösbares Abdeckglied 9 verschlossen ist. Das nach dessen Lösung in den Axialkanal
eingeführte Mundstück
der Schmierfettpresse 10 verschiebt das
kolbenstangenartige Teil 55, 54 entgegen der Feder 53 in die den Radialkanal 6 abdeckende
Lage, und das vom Mundstück abgegebene Fett dringt durch Durchbrüche 57 des kolbenartigen
Teiles 54 hindurch in die Hohlwelle 3 ein und verteilt sich in den den Radialkanälen
6, 6' zugeordneten Bereichen, von denen es in der beschriebenen Weise den Wälzlagern
zugeführt wird.
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Bei Offen-End-Spinnvorrichtungen, bei denen aufgrund ihrer Bauart
oder des Maschinenaufbaues das wirtelseitige Ende der Rotorwelle besser als deren
rotorseitiges Ende zugänglich ist, können die beschriebenen Anordnungen selbstverständlich
auch am wirtelseitigen Wellenende getroffen sein.