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Die Erfindung bezieht sich auf eine Entlüftungsvorrichtung für
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Kraftfahrzeuge, bestehend aus einem in einer Öffnung der Karosserieaußenhaut
angeordneten Einsatz, der nach außen hin eine mit Durchbrechungen versehene Blende
aufweist und im Innern einen Streifen aus Filterschaum zum Verhindern des Eindringens
von Wasser enthält.
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Bei einer bekannten Anordnung dieser Art ist ein Streifen aus Filterschaum
am oberen Ende eines nach oben gerichteten kurzen Kanals angeordnet. Ein auf den
Entlüftungseinsatz in bestimmter Richtung auftreffender kräftiger Wasserstrahl kann
dabei durch die Blende hindurch nach einer gewissen Umlenkung nach oben nahezu mit
voller Intensität auf den Filterschaum auftreffen. Der Filterschaum ist, um den
Luftdurchgang nicht negativ zu beeinflussen, derart porös, daß auch Wasser hindurchtreten
kann, das unter Druck und besonders als geschlossener Strahl dagegen gespritzt wird.
Im vorliegenden Fall ist dies nicht sehr schlimm, da das nach oben gelenkte Wasser
im Kanal wieder zurückfällt bzw. zurückfließt.
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Ein mit einem nach oben gerichteten Kanal versehener Entlüftungseinsatz
ist jedoch unter anderem wegen des umständlicheren Einsetzens nachteilig. Soll der
Einsatz in seinem
Querschnitt nicht größer als die Öffnung in der
Karosserieaußenwand sein, in die er eingesetzt wird, so kann auch eine vertikale
Anordnung des Filterschaumstreifens zweckmäßig sein, da dadurch im Entlüftungseinsatz
insgesamt ein größerer Durchströmquerschnitt erzielt werden kann. Hier kann aber
der Filterschaum seine Aufgabe des Zurückhaltens von Wasser nicht mehr ganz erfüllen,
denn es wurde gefunden, daß die üblichen Blenden der Entlüftungseinsätze nicht ausreichen,
um zu bewirken, daß durch den Einsatz insgesamt verhindert wird, daß Wasser in das
Fahrzeuginnere gelangt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, auf einfachste Weise
unter Verwendung von Filterschaum einen Entlüftungseinsatz zu schaffen, der das
Eindringen von Wasser verhindert.
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Der Entlüftungseinsatz soll dabei leicht herstellbar und einfach zu
montieren sein, indem er z.B. einfach in eine Öffnung der Karosserieaußenwand durch
Einklipsen eingesetzt wird.
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Erfindungsgemäß sind zwischen dem Streifen od. dgl. aus Filterschaum
und der Außenseite der Blende Mittel vorgesehen, die als Prallflächen für das durch
die Blende hindurchtretende Wasser dienen. Auf diese Weise wird erreicht, daß ein
auf die Blende gerichteter Wasserstrahl nicht mit voller Kraft auch gegen den Filterschaum
trifft. Der Wasserstrahl wird vielmehr durch die Prallflächen zerteilt und verwirbelt
bzw. verprüht, so daß das Wasser nun nicht mehr unter Druck und
weiteren
Merkmal der Erfindung die untere Wandung von der Blende aus bogenförmig nach hinten
ansteigt und oberhalb der Unterkante des Streifens hinter diesem im Abstand zu dem
Streifen endet.
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Die Prallflächen können in vorteilhafter Weise auch dadurch erzeugt
werden, daß die Blende von im Querschnitt einen spitzen Winkel bildenden Stegen
gebildet ist.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
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Es zeigen: Fig. 1 eine Teilansicht der hinteren Dachsäule eines Kraftfahrzeuges
mit angrenzenden Teilen, Fig. 2 den erfindungsgemäßen Entlüftungseinsatz in Vorderansicht,
Fig. 3 einen Schnitt nach Linie III - III in Fig. 2, Fig. 4 einen Schnitt ähnlich
Fig. 3, Fig. 5 eine andere Ausbildung des Entlüftungseinsatzes in Vorderansicht,
konzentriert
auf den Filterschaum einwirkt, an oder in dem nun das Wasser ablaufen kann.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ergibt sich dann, wenn
zwischen der Blende und dem Streifen od. dgl. aus Filterschaum eine zur Blende und
zum Streifen einen Abstand aufweisende Trennwand mit zu der Blende versetzten Durchbrechungen
vorgesehen ist. In diesem Falle kann das Wasser zwischen der Trennwand und dem Filterschaum
leicht nach unten abfließen.
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Sollte sich trotz der versetzten Durchbrechungen in der Blende und
der Trennwand bei einem bestimmten spitzen Winkel ein direkter Durchgang für das
Wasser zu dem Filterschaum ergeben, so ist das nicht so schlimm. Der Bruchteil des
Wasserstrahles, der direkt an den Filterschaum gelangt wird durch die übrige Ablenkung
des Wassers beeinflußt und tritt nicht wesentlich durch den Filterschaum hindurch.
Dieser darf eine bestimmte Dicke natürlich nicht überschreiten.
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Werden die Ränder der versetzten Durchbrechungen an den sich zugekehrten
Seiten von Blende und Trennwand mit Wandungsteilen versehen, so kann leicht ein
direkter Zutritt des Wassers zu dem Filterschaum verhindert werden.
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Sollte dennoch Wasser in geringem Maße durch den Filterschaum hl!idurchtreten,
so ist dies dann unschädlich, wenn nach einem
Fig. 6 einen Schnitt
nach Linie VI - VI in Fig. 5 und Fig. 7 einen waagerechten Schnitt durch eine andere
Ausführungsform der Erfindung.
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In Fig. 1 sind die hintere Dachsäule mit 2 das Seitenfenster mit 4
und die Heckscheibe mit 6 bezeichnet. In gestrichelten Linien ist die Hutablage
8 angedeutet, unterhalb derer sich der Kofferraum 10 befindet. In einer Öffnung
der Dachsäule 2 ist der Entlüftungseinsatz 12 angeordnet. Die Dachsäule 2 ist, wie
Fig. 3 zeigt, von einem Außenblech 14 und einem Innenblech 16 gebildet. Die Luft
aus dem Fahrgastraum gelangt z.B. in bekannter Weise in den Kofferraum 10 und von
da entsprechend der Pfeillinie 18 in die Dachsäule 2. Die Abluft kann natürlich
auch auf andere Weise in die Dachsäule 2 gelangen.
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Der Entlüftungseinsatz 12 besteht in Fig. 2 und 3 aus der Blende 20,
die mit kreisrunden Durchbrechungen 22 versehen ist.
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An die Blende 20 angeformt sind seitliche Wandungen 24 sowie eine
untere Wandung 26. Die untere Wandung 26 verläuft, wie Fig. 3 zeigt, von der Blende
20 aus zuerst etwa im rechten Winkel dazu nach innen und steigt dann bogenförmig
nach oben bis zu Ihrem Ende 28 an.
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An eine obere Wandung 30 ist die Trennwand 32 angeformt, die ebenfalls
mit kreisrunden Durchbrechungen 34 versehen ist, die jedoch zu den Durchbrechungen
22 der Blende 20 versetzt zu liegen kommen wie Fig. 2 erkennen läßt. An der Wandung
30 sind ferner Stege 36 angeformt, zwischen denen ein Streifen 38 aus Filterschaum
durch Klemmung gehalten ist. Der Filterschaum erstreckt sich dabei über die gesamte
von den Wandungen 24, 26 und 30 eingeschlossene Fläche. Die Trennwand 32 dagegen
endet in einem Abstand von der unteren Wandung 26.
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Wie sich aus Fig. 3 ergibt, befindet sich das obere Ende 28 der unteren
Wandung 26 im Abstand hinter dem Streifen 38 und oberhalb dessen Unterkante. Die
Luft strömt etwa entsprechend dem Pfeil 40 in den Entlüftungseinsatz 12 ein, durchströmt
den Filterschaum und die Durchbrechungen 34 der Trennwand 32 und tritt durch die
Öffnungen 22 der Blende 20 aus. Von außen auf den Einsatz 12 gespritztes Wasser
prallt entweder bereits an der Blende 20 oder an der Trennwand 32 ab. Von letzterer
läuft es nach unten ab und läuft an der Wandung 26, die auch schon von der Blende
20 aus ansteigen kann, nach außen ab. Sofern Wasser noch durch die Durchbrechungen
34 der Trennwand 32 hindurchtritt, wird es von Filterschaum aufgefangen, an dem
es ebenfalls nach unten abläuft. Selbst gegebenenfalls noch nach hinten durch den
Filterschaum durchtretendes Wasser wird, wenn es nach unten abläuft, von der Wand
26 aufgefangen.
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Die obere Wand 30 ist mit Ansätzen 42 (Fig. 2) versehen. Damit wird
die obere Wand 30 mit der Trennwand 32 und dem Streifen 38 als ein Bauteil von oben
her in die Seitenwände 24 eingesetzt. Der gesamte Entlüftungseinsatz 12 wird dann
durch an der Blende 20 befindliche Klipse 44 in die Dachsäule 2 eingeklipst. Mit
45 ist eine Dichtungsschnur bezeichnet.
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In Fig. 4 ist gezeigt, wie die Durchbrechungen 22' und 34' der Blende
20' bzw. der Trennwand 32' mit Wandungsteilen 46 versehen sein können, durch die
ein direkter Zutritt des Wassers zum Filterschaum auch ganz verhindert werden kann.
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Fig. 5 zeigt einen kreisrunden Entlüftungseinsatz, der mit 12' bezeichnet
ist. Die Blende 20" ist mit Durchbrechungen 22" versehen. Die Durchbrechungen 34"
der Trennwand 32" haben hier verschieden großen Durchmesser, und zwar hat man die
kleinen Durchmesser deshalb gewählt, um diese Durchbrechungen nicht in die Projektion
der Durchbrechungen der Blende 22" geraten zu lassen, was einen direkten Durchgang
zum Filterschaum begünstigen würde.
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Der Streifen 38' aus Filterschaum ist hier entsprechend dem Gehäuse
50 kreisrund ausgebildet, dessen oberer hinterer Abschnitt für den mit dem Pfeil
52 angedeuteten Lufteintritt dient. Der Streifen 38' aus Filterschaum ist hier zwischen
zwei
Drahtgittern 54' gehalten. An der Blende 20" und der Trennwand
32" sind Zapfen 56 bzw. 56' für eine Schnappbefestigung an dem Außenblech 14' vorgesehen.
Es wird hier verzichtet im einzelnen auf die Ausbildung und Verbindung des Gehäuses
50 einzugehen.
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Es wird hier im wesentlichen die gleiche Wirkung wie bei der Anordnung
nach Fig. 1 und 2 erzielt.
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In Fig. 7, das einen Horizontalschnitt durch eine andere Ausführungsform
des Entlüftungseinsatzes zeigt, ist das Gehäuse wieder mit 50' und der Streifen
aus Filterschaum mit 38" bezeichnet, der wieder von zwei Drahtgittern 54" gehalten
sein kann. Die Blende 20"' besteht hier aus Stegen 58, die einen spitzen Winkel
einschließen und somit für fast jeden Winkel des auftreffenden Wassers Prallflächen
bilden.