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Elastisch nachqiebicte Abstützvorrichtung für Gegenstände
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Elastisch nachgiebige Ahstützvorrichtungen für Gegenstände wie Maschinen
und Apparate dienen dazu, den Gegenstand derart zu halten, dass Erschütterungen
oder Schwingungen, die durch Bewegungen einzelner Teile des Gegenstandes hervorgerufen
werden, von dem die Abstützvorrichtung tragenden Fundament ferngehalten werden.
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Die Erfindung betrifft eine elastisch nachgiebige Abstützvorrichtung,
bei der ein den Gegenstand abstützender Träger auf mehreren Seiten mit einem eine
Bodenfläche aufweisenden Sockel über sich parallel zur Bodenfläche erstreckende
Gummileisten verbunden ist.
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Bei einer bekannten Abstützvorrichtung dieser Art greift jede der
im Querschnitt runden oder ellipsenförmigen Gummi leisten mit ihren Lär,gsseiter.
in zwei sich gegenüberstehende U-förmige Balken ein, von denen der eine am Träger
und der andere am Sockel befertigt ist. In dem senkrechten, zwischen den beiden
Balken liegenden Querschnitt wird die Gummileiste durch das Gewicht des Gegenstandes
vornehmlich auf Abscherung beansprucht. Dies ist eine Belastungsart, die zwar die
Abfederung grosser Ausschläge des abgestützten Gegenstandes ermöglicht, die aber
nur die Abstützung verhältnismässig kleiner Gewichte zulässt.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Abstützvorrichtung
der eingangs genannten, bekannten Art derart auszubilden, dass sie sowohl die Abfederung
grosser Ausschläge des Gegenstandes in senkrechter Richtung als auch die Abstützung
eines grossen Gewichtes ermöglicht.
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Erfindungsgemäss weist jede Gummi leiste zwei zueinander schief stehende,
flache Teile auf, von denen der eine, zur Abstützung des
Gegenstandes
parallel zur Bodenfläche bestimmte Teile quer zu dieser Fläche gerichtet ist, während
der andere, zur Abstützung des Gegenstandes in zur Bodenfläche rechtwinkliger Richtung
bestimmte Teil den Träger untergreift, und jeder Teil der Leisten ist an zwei sich
gegenüberstehenden Flächen des Sockels und des Trägers befestigt.
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Zweckmässigerweise wird der Winkel, den die beiden Teile der Gummileisten
miteinander einschliessen, zwischen 35° und 40° gewählt. Besonders zweckmässig ist
es, die Dicke des den Träger untergreifenden Teiles der Gummi leisten gleich oder
grösser zu machen als die Dicke des anderen Teiles der Leisten. Dadurch ergibt sich
in senkrechter Richtung, in der sich auf die Leisten das Gewicht des Gegenstandes
auswirkt, eine grössere zusammenpressbare Stärke des Gummis als in Richtung quer
dazu, wo lediglich seitliche Ausschläge des Gegenstandes abzufedern sind.
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Ferner ist es vorteilhaft, sowohl an den Enden wie auch an den seitlichen
Rändern der Gummileisten freien Raum vorzusehen, der eine Ausdehnung der Gummileisten
bei ihrer Belastung ermöglicht.
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Zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sind nachfolgend
anhand der Zeichnung beschrieben. In dieser zeigt: Fig. 1 den Grundriss einer Abstützvorrichtung
für Maschinen nach dem ersten Beispiel, die als Nivellierschuh ausgebildet ist,
Fig. 2 einen Längsschnitt nach Linie 2-2 in Fig. 1, Fig. 3 einen Querschnitt nach
Linie 3-3 in Fig. 1, Fig. 4 den Grundriss einer Abstützvorrichtung für Maschinen
nach dem zweiten Beispiel, und Fig. 5 einen Querschnitt nach Linie 5-5 in Fig. 4.
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Der in Fig. 1 mit 10 bezeichnete Sockel ist als Metallrahmen ausgebildet,
auf dessen Bodenfläche 7 ein Gummibelag 11 aufvulkanisiert ist, um den Nivellierschuh
rutschfest zu gestalten.
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Der in den Fig. 2 und 3 mit 8 bezeichnete Träger für die Maschine
setzt sich aus einer rechteckförmigen Wanne 12, einem auf dieser verschiebbaren
Schieber 13 und einer eine Auflagefläche 9
bildenden Tragplatte
14 für die Maschine zusammen. In der unteren Hälfte der Fig. 1 und in der linken
Hälfte der Fig. 3 ist diese Platte weggelassen. Sowohl der Rahmen 10 wie auch die
Wanne 12 weisen auf den beiden Längsseiten geradlinig und parallel zueinander verlaufende
Seitenwände 15 bzw. 16 auf, die einander gegenüberstehende Flächen 43, 44 mit einem
lotrechten und einem zu diesem unter einem Winkel von 35° abgewinkelten Abschnitt
aufweisen.
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Zwischen den Flächen 43, 44 befinden sich flache Gummileisten 17 (Fig.
1) von im Querschnitt um denselben Winkel abgewinkelter Form, die sowohl an den
Flächen 44 der Wanne 12 als auch an den Flächen 43 des Rahmens 10 anvulkanisiert
sind. Dabei untergreifen die abgewinkelten Teile 21 der Gummi leisten 17 die Wanne
12 auf deren Längsseiten. Die Seitenwände 16 der Wanne 12 sind an ihren Enden mit
rechtwinklig umgebogenen Lappen 19 und 20 versehen, während der Rahmen 10 zwei zu
den Seitenwänden 15 quer stehende Endwände 23 und 24 aufweist. Die zur Bodenfläche
7 quer stehenden Teile 22 der Gummileisten 17 sind mit Fortsätzen 36 versehen, die
sich in die zwischen den Lappen 19, 20 der Wanne und den Endwänden 23, 24 des Rahmens
10 bestehenden Zwischenräume hinein erstrecken. Die abgewinkelten Teile 21 der Gummileisten
17 sind dagegen, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, nur bis an das durch die Lappen
19, 20 gebildete Ende der Wanne 12 geführt. Der dadurch zwischen den Enden der Teile
21 und den Endwänden 23, 24 des Rahmens 10 zustande kommende Zwischenraum ermöglicht
eine Ausdehnung der Gummileisten 17 in ihrer Längsrichtung. Wie die Fig. 3 erkennen
lässt, sind auch die oberen und unteren Ränder der Gummi leisten frei und können
sich daher nach oben und nach unten ausdehnen.
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Die Seitenwände 16 der Wanne 12 bilden mit ihrem Boden 25, der eine
zur Horizontalen geneigte Führungsfläche 26 für den Schieber 13 bildet, ein Stück.
Sowohl an dem in Fig. 1 und 2 linken wie auch am rechten Ende der Wanne 12 verläuft
der Boden 25 über deren ganze Breite, während er auf dem übrigen Teil seiner Länge
eine rechteckförmige Ausnehmung 27 aufweist. Die iii Fig. 2 linken und rechten Enden
dieser Ausnehmung werden durch je einen Steg 28 bzw.
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29 begrenzt. Der Steg 29 ist mit zwei zur Achse einer Schraube 30
rechtwinkligen
Auflageflächen 31 versehen, die sich nach oben bis in einen Aufsatz 37 am oberen
Rand des Steges 29 erstrecken, und gegen die sowohl der Kopf 32 der Schraube 30
als auch eine mit dieser fest verbundene Scheibe 33 anliegen. Im Bereich der Auflageflächen
31 ist der Steg 29 mit einer Bohrung versehen, die als Führung für die zur Verschiebung
des Schiebers 13 vorgesehene Schraube 30 dient.
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Die Schraube 30 greift in das Gewinde einer mit dem Schieber 13 fest
verbundenen Mutter 34 ein, die in der Ausnehmung 27 verschiebbar ist. Die Mutter
ist im Bereich einer Längsführung für den Schieber 13 angeordnet, die durch zwei
über die Unterseite des Schiebers vorstehende, an den Seitenwänden der Ausnehmung
27 anliegende Leisten 35 gebildet wird. Die Unterseite des Schiebers 13, dessen
in Fig. 1 linkes Ende konisch verjüngt ist, bildet auf ihrer ganzen Länge zwei zur
Mittelachse symmetrische, ebene Auflageflächen, die auf der Führungsfläche 26 der
Wanne 12 aufliegen. Der Schieber 13 weist an seinem linken Ende eine der Gewichtsersparnis
dienende Ausnehmung 38 auf, während an seinem rechten Ende eine Ausnehmung 39 vorgesehen
ist, die eine Verschiebung an der Scheibe 33 und dem Aufsatz 37 vorbei zulässt.
Die Oberseite des Schiebers 33 ist mit einer ebenen, horizontalen Auflagefläche
40 versehen, auf welcher die Tragplatte 14 aufliegt. Diese ist an ihrem in Fig.
1 rechten Ende mit einem zu ihrer Auflagefläche 9 rechtwinklig abgebogenen Führungsstück
41 und mit einer Ausnehmung 42 versehen.
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Das Führungsstück 41 ist zwischen dem Steg 29 und den Lappen 19 der
Wanne 12 verschiebbar geführt, wobei der Aufsatz 37 des Steges 29 als zusätzliche
seitliche Führung für die Tragplatte 14 in die Ausnehmung 42 eingreift.
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Die Höhe der Tragplatte 14 über der den Rahmen 10 tragenden Unterlage
zwischen einer unteren und einer oberen Endstellung kann durch Drehen der Schraube
30 verstellt werden. Der Schraubenkopf 32 ist hierzu mit einem Innen-Sechskant versehen,
in das durch die Ausnehmung 45 im Rahmen 10 ein Schlüssel eingesetzt werden kann.
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Bei einer Drehung der Schraube 30 gleitet der Schieber 13 auf der
Führungsfläche 26 der Wanne 12 und hebt oder senkt die Tragplatte 14. Dabei verhindert
das Führungsstück 41 eine Längs- oder Querverschiebung der Tragplatte.
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Für die Gummi leisten 17 wird zweckmässigerweise Neopren verwendet,
da dieses keine Alterungserscheinungen zeigt. Die Dicke der Gummileisten 17 ist
so gewählt, dass auch bei den grössten vorkommenden Belastungen die Bodenfläche
18 der Wanne sich stets über der den Rahmen 10 trayenden Unterlage befindet. Die
Dicke der die Wanne 12 untergreifenden Teile 21 ist grösser gewählt als diejenige
der Teile 22, da die hauptsächlich durch das Gewicht der Maschine bestimmte Belastung
der Teile 21 grösser ist als diejenige der Teile 22 und die Abfederung grösserer
Ausschläge erfordert.
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Bei Belastung des Nivellierschuhes mit einer auf die Tragplatte 14
aufgesetzten und mit dieser verbundenen Maschine, die sowohl in senkrechter Richtung
als auch in Richtung quer zu den Seitenwänden 15 des Sockels 10 Rüttelbewegungen
ausführt, wie dies z.B. bei Webmaschinen oder Waschmaschinen der Fall ist, werden
diese Bewegungen unmittelbar auf den Träger 8 übertragen. Infolge der Befestigung
der Gummi leisten 17 an den Aussenwänden 44 der Wanne 12 werden dabei die diesen
Wänden unmittelbar benachbarten Lagen der Gummi leisten ebenfalls in Bewegung versetzt.
Dagegen verbleiben die an den Innenwänden 43 des Rahmens 10 befestigten Partien
der Gummileisten in Ruhe. Bei der in dieser Weise zustande kommenden Abfederung
nehmen die durch das Gewicht der Maschine vorgespannten Teile 21 der Gummi leisten
die senkrechten, die Teile 22 dagegen in erster Linie die horizontalen Ausschläge
des Trägers 8 auf. Während dabei in den Teilen 22 vornehmlich Zug- und Druckspannungen
entstehen, kommen in den Teilen 21 infolge ihrer zur Senkrechten schiefen Stellung
sowohl Schubspannungen als auch Zug- und Druckspannungen zustande. Die mittels der
Teile 21 erreichbaren Federwege sind infolge dieser kombinierten Beanspruchung des
Gummis grösser als bei alleiniger Beanspruchung auf Zug und Druck bzw.
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auf Schub. Versuche haben ergeben, dass eine Abwinkelung der Teile
21 gegenüber den Teilen 22 von 35° - 400 zu den besten Ergebnissen führt.
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Geringfügige Erschütterungen des Trägers 8 in Richtung quer zu den
Endwänden 23, 24 des Rahmens 10 werden durch die Fortsätze 36 der Gummi leisten
17 abgefedert.
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Die Abstützvorrichtung nach dem zweiten Beispiel gemäss den Fig.
4 und 5 dient zur Abstützung von Maschinen, die Rüttelbewegungen sowohl in senkrechter
Richtung als auch in beliebigen horizontalen Richtungen ausführen. Dementsprechend
ist der metallene Sockel 50 mit drei symmetrisch zueinander angeordneten und miteinander
je einen Winkel von 600 bildenden Seitenwänden 51 versehen, von denen je zwei durch
Stege 52 verbunden sind. Zwei der Seitenwände 51 laufen nach unten in je einen Flansch
53 aus. In diesen Flanschen sind Bohrungen 54 zur Befestigung der Abstützvorrichtung
am Boden vorgesehen. Die Bodenfläche 55 der Vorrichtung wird durch einen an der
Unterseite des Sockels 50 anvulkanisierten Gummibelag 56 gebildet. Die Innenseite
57 und 58 der Seitenwände 51 und der Stege 52 bilden zwei zueinander unter einem
Winkel von 35° stehende Abschnitte, von denen der obere Abschnitt ungefähr senkrecht
steht.
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In den Sockel 50 ist der Träger 59 eingesetzt, der mit einer ebenen
Auflagefläche 60 für den abzustützenden Gegenstand versehen ist. Zur Befestigung
des letzteren am Träger 59 ist der SchrauSenbolzen 61 vorgesehen, der von unten
in eine untere Ausnehmung 62 und in eine obere Ausnehmung 63 im Träger 59 gesteckt
werden kann.
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Mittels einer auf den Bolzen 61 aufschraubbaren Mutter 64 kann der
Kopf des Bolzens 61 gegen den Boden der Ausnehmung 62 gepresst werden. Der Träger
59 ist mit drei Aussenseiten 65 versehen, von denen jede aus zwei miteinander einen
Winkel von 35° bildenden Abschnitten besteht, und die zu je einer der Innenseiten
der Seitenwände 51 des Sockels 50 parallel verlaufen. Je zwei der Aussenwände 65
stossen an ihren Enden an ein Wandstück 66, das ebenfalls aus zwei miteinander einen
Winkel von 350 bildenden Abschnitten besteht, und das parallel zur Innenwand 57
eines der Stege 52 verläuft.
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zwischen jeder der drei Seitenwände 51 und der zu ihr parallen Aussenwand
65 des Trägers 59 ist eine Gummi leiste 67 angeordnet, die aus zwei zueinander schief
stehenden und miteinander einen Winkel von 350 bildenden Teilen 68 und 69 besteht.
Der Teil 68 untergreift den Träger 59 und ist zur Abfederung der Ausschläge der
Maschine in senkrechter Richtung bestimmt. Der andere Teil 69 steht quer zur Bodenfläche
55 und federt die in horizontaler Richtung erfolgenden Bewegungen der Maschine ab.
Beide Teile 68 und 69 sind an den Aussenwänden 65 des Trägers 59 und an den Innenwänden
37 des Sockels 50 anvulkanisiert. Die Enden 70 der Teile 68 verlaufen schief zur
Längsrichtung der Gummi leisten, sodass der untere Rand des Teiles 68 kürzer ist
als sein oberer Rand. Dadurch entsteht zwischen den sich gegenüberstehenden Enden
je zweier Gummis leisten ein freier, von der Aussenwand 66 des Trägers 59 und der
Innenwand 58 eines der Stege 52 begrenzter Raum, in den sich die Leisten bei Belastung
durch das Gewicht und die Rüttelbewegungen der Maschine ausdehnen können. Da auch
die oberen und unteren Ränder der Gummileisten gegen keine festen Begrenzungen stossen,
können sich die Gummi leisten auch quer zu ihrer Längsrichtung bei Belastung frei
ausdehnen.
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Die Abfederung des Trägers 59 bei Belastung mit einer Rüttelbewegungen
ausführenden Maschine kommt in derselben Weise zustande, wie vorangehend anhand
der Fig. 1-3 beschrieben.