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Scwimmbare Kaianlage
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Die Erfindung betrifft eine Kaianlage mit Vorrichtungen zum Laden
und Löschen von Schiffen, Schuten oder dgl. auf Landfahrzeuge.
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In herkömmlichen Häfen können die Seeschiffe die direkt an den vorhandenen
Kaianlagen anlegen und dort mit Hilfe von Kränen oder dgl. entladen werden. Die
Entladung erfolgt beispielsweise auf Lastkraftwagen oder Eisenbahnwaggons.
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Es ist bekannt, daß in vielen Ländern die Hafenkapazitäten nicht im
entferntesten ausreichen, um die ankommenden Schiffe in vertretbaren Zeiten zu entladen.
Die Schiffe müssen verhältnismäßig lange auf Reede liegen, bis sie entladen werden
können. Dieses ist nicht nur sehr kostspielig, sondern kann, beispielsweise bei
Lebensmitteln auch zum Verderben der Ladung führen. Dies gilt auch fflr Zement.
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1)ie Erfindung hat sich nun die Aufgabe gestellt, eine Kaianlage der
eingangs genannten Art zu schaffen, die an unterschiedlichen geographischen Plätzen
eingesetzt werden kann und in ihrer Arbeitsweise von maschinellen EIilfen im wesentlichen
unabhängig toni
Diese Aufgabe wird grundsätzlich durch Ausbildung
als schwimmendes, wie Schuten oder dgl. transportierendes Wasserfahrzeug gelöst,
wobei die Entladung der Schuten von diesem Wasserfahrzeug am Bestimmungsort in der
unterschiedlichsten Weise durchgeführt werden kann. Es ist beispielsweise möglich,
die Schuten dadurch zu ent- und ggf. auch aufzuladen, daß das Wasserfahrzeug durch
Fluten abgesenkt wird. Es ist auch möglich die Schuten durch r]1rimmen seitlich
)er Rollen oder dgl. zu entladen. Das Trimmen kann durch Fluten entsprechend abgeschotteter
Kammern im Bereich der ausgewählten seitlichen Bordwand geschehen. Ilach einer anderen
AusfAharuXgsform ist es möglich, die Schuten dadurch zu entladen, daß einem Kopfende
eine Slipkonstruktion vorgesehen ist, der die Schuten beispielsweise durch Winschen
über Ketten zugeführt werden, und auf denen sie an dem Kopfende ins Wasser rutschen.
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Grundsätzlich ist die erfindungsgemäße Kaianlage also nicht ortsfest,
sondern als Wasserfahrzeug, d.h. als Schwimmhafen ausgebildet, der auf dem Wasserwege
überall dort hintransportiert werden kann, wo ein entsprechender Bedarf besteht.
Wenn beispielsweise zur Erschließung eines neuen Gebietes plötzlich der Bedarf besteht,
viele Seeschiffe -zu entladen, so kann die schwimmende Kam anlage nach der Erfindung
zu diesem Bestimmungsort, beispielsweise mit Schlepperhilfe oder auch mit eigener
Kraft gebracht werden. Auf dem Ladungsdeck befindet sich dann bereits eine Anzahl
von Schuten, die so wie vorstehend geschildert nach dem Erreichen des Hestimungsortes
von dem Ladungsdeck entladen werden. Es ist also keine zusätzliche Hilfe durch andere
Vorrichtungen und Maschinen erforderlich, die nicht an ord der schwimmenden Kaianlage
sind, um die Schuten zu entladen. Einige entsprechend kleirlere Schlepper zur Bewegung
der Schuten kann ebenfalls mittransportiert werden.
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Nach dem Entladen der Schuten, d.h. nachdem diese von dem Entladungsdeck
entfernt wurden, steht das Ladungsdeck zu seinem
eipentlicheri Zweck
zur Verfilgung. Die Kaianlage kann dann direkt silber eine Landeklappe oder dgl.
oder durch Zwischenschaltung entsprechender Koppelpontons mit dem Land verbunden
werden, so daß die Landfahrzeuge, beispielsweise LastkraftwaC~en auf das Ladungsdeck
fahren können. Die Schuten pendeln zwischen dem auf der Reede ankernden Seeschiffen
und der Kaianlage hin und her. Von den SeeFchiffen werden sie durch das >tordzeschirr
beladen. Die Entladung auf der Kaianlage erfolgt durch Kräne, die in herkömmlicher
Weise auf der Kaianlage vorgesehen sind und die Ladung von den Schuten in die Landfahrzeuge
umladen. Wenn die Kaianlage an diesem Bestimmungsort nicht mehr benötigt wird, können
die Schuten wieder auf das Ladungsdeck geladen und zu einem anderen Bestimmungsort
gebracht werden.
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Die Kaianlage nach der Erfindung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet,
die zumindest alternativ vorgesehen sein können: 1. Ausbildung als schwimmendes
Wasserfahrzeug.
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2. Einrichtungen zum Entladen der Schuten am Bestimmungsort, nämlich
durch Absenken, Trimmen oder durch eine Slipkonstruktion an einem Kopfende.
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3. Mitführung von ausreichend großen Kränen zum Entladen der zwischen
Seeschiffen hin- und herpendelnden Schuten.
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In vorteilhafter Weise können die Koppelpontons zur Verbindung der
schwimmenden Kam anlage mit dem Land ebenfalls mitgeführt werden. Diese sind dann
im Bereich der seitlichen Bordwand baukastenartig aufgestapelt und können in vorteilhafter
Weise durch Kippen ins Wasser gebracht werden, wo sie in der gewünschten Weise zusammengestellt
werden.
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Die Kaianlage nach der Erfindung kann auch als Schwimmhafen bezeichnet
werden.
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Weitere konstruktive Einzelheiten sind Gegenstand weiterer Unteransprilche.
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Im folgenden wird die Erfindung unter Hinweis auf die weichnung anhand
verschiedener Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Es zeigt: Fig. 1 eine perspektivische Draufsicht auf eine schwimmende
Kaianlage nach der Erfindung nach dem Entladen der Schuten, d.h. in Betriebsstellung;
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht jedoch vor den Entladen der Schuten
von dem Ladungsdeck; Fig. 3 ebenfalls eine perspektivische Ansicht einer schwimmenden
Kaianlage nach der Erfindung mit einer Einrichtung zum Trimmen, um die Schuten im
Bereich einer seitlichen Bordwand zu entladen; Fig. 4 eine perspektivisch dargestellte
Einzelheit der Darstellung der Fig. 3; Fig. 5 eine verkürzt dargestellte perspektivische
Ansicht einer weiteren Ausführungsform zum Entladen der Schuten an einem Kopfende;
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform, die zusätzlich sogenannte
Koppelpontons transportiert, die im Bereich der seitlichen Bordwände aufgestapelt
und dort durch Abkippen entladbar sind; Fig. 7 eine perspektivische Darstellung
einer Ausführungsform einer schwimmenden Kaianlage, die auch als Steintransporter
eingesetzt werden kann; Fig. 8 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform, bei der
die schwimmende Kaianlage durch sogenannte Koppelpontons T-förmig ausgebildet und
mit der Län5srichtung parallel zum Ufer verankert ist.
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Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausführungsform der schwimmenden
Kam anlage stellt einen Schwimmponton mit seitlichen Bordwänden 1 und 2 und einem
Ladungsdeck 3 sowie zwei Türmen 4 und 5 und einem Kommandostand 6 dar.
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Zum Entladen der Schuten kann die schwimmende Kaianlage durch Fluten
abgesenkt werden, bis die Schuten schwimmen und mit Schlepperhilfe aus dem Bereich
des Ladungsdecks transportiert werden können. Damit leichtere Maschinenaggregate
nicht beim Fluten beschädigt werden, sind sie im oberen Bereich der Türme 4 und
5 bzw. im Bereich des Kommandostandes angeordnet.
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Diese Türme nehmen gleichzeitig Niedergänge, Maschinenschacht, Lüfter
für die unter Deck vorhandenen Maschinenräume und Wohnaufenthalts- und Mannschaftsräume
auf.
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Im Bereich der seitlichen Bordwände sind Schienen 13 für Kräne 7 vorgesehen.
Eine Klappe 8 an einem Kopfende dient der Verbindung mit dem Land oder der Verbindung
mit Koppelpontons die zwischen der schwimmenden Kaianlage und dem Land angeordnet
sind. Im hochgeklappten Zustand bildet die Klappe 8 gleichzeitig einen Verschluß.
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Die gezeigte Aus führungs form dient zum Entladen der mitgeführten
Schuten 10, deren Ladung auf Landfahrzeuge, nämlich auf Lastkraftwagen 11 umgeladen
wird.
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In ihrem Heimathafen wird die Kam anlage beispielsweise mit Großraumschuten
von 500 oder 600 to. (Ri 500 oder Ri 600) beladen, die dann auf dem Ladungsdeck
3 stehen. Nach Erreichen des Bestimmungsortes erfolgt ein Absenken der Kaianlage,
so daß die Schuten 10 schwimmen und wie erwähnt entfernt werden.
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Nach dem Entladen der Schuten von der Kaianlage wird diese wieder
hochgepumpt. Sie kann dann über die Klappe 8 mit dem Land verbunden werden, so daß
die Landfahrzeuge 11 auf das Ladungsdeck gelangen. Die Schuten pendeln dann zwischen
den Seeschiffen hin und her, um den Transport der Ladung von den Seeschiffen zu
der Kaianlage durchzuführen.
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Bei der Ausführungsform nach den Fig. 3 und 4 wird eine andere Art
zum Entladen der Schuten gewählt. Diese Ausführungsform kann in bestimmten abgeschotteten
Kammern im Bereich einer seitlichen Bordwand geflutet werden, um für eine Trimmlage
zu sorgen, die es ermöglicht, daß die Schuten seitlich herunterrollen oder gezogen
werden können. Zu diesem Zweck sind abnehmbare Rollen 14 in lialterungen 15 (siehe
insbesondere Fig. 4) 1' A IN ß IN IN'
gelagert. Zusätzlich sind
Rollen 16 im Bereich des Bodens vorgesehen. Diese können aufblasbar sein, so daß
sie erst dann aufgeblasen werden, wenn ein Entladen erfolgen soll.
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hierdurch wird sichergestellt, daß die Rollen ihre Funktion erst dann
ausüben, wenn wirklich eine Bewegung der Schuten über die seitliche Bordwand hinaus
erwünscht wird.
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In der l)arstellurlg der Fig. 5 ist eine Schute bereits entladen.
Eine weitere Schute schwimmt bereits mit dem einen Ende, wohingegen das andere Ende
noch auf den Rollen 14 aufliegt. Die Ursprungsstellung dieser Schute ist gestrichelt
dargestellt. Weitere Schuten können in der gleichen Weise entladen werden.
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Bei der Darstellung nach Fig. 5 erfolgt das Entladen durch eine Slipkonstruktion
17 an einem Kopfende. Es sind Winschen 20 vorgesehen, die Ketten 18 bewegen. Diese
Ketten laufen über am Kopfende vorstehende Führungen 19 und die zu entladende Schute
10 wird silber Befestigungsketten 21 an den Hauptketten 18 befestigt, um sie zu
dem Kopfende und über die Slipkonstruktion 17 ins Wasser zu ziehen. Bei dieser Ausführungsform
ist ein Absenken oder Trimmen, d.h. ein Fluten zum Entladen der Schuten nicht erforderlich.
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In Fig. 6 ist veranschaulicht, wie zusätzliche Koppelpontons 22 mitgeführt
und entladen werden können. Die seitlich nach Art eines Baukastens aufgestapelten
Koppelpontons können durch Abkippen entladen werden und dann so miteinander verbunden
werden, wie es die örtlichen Gegebenheiten erfordern.
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Dieser Darstellung ist zu entnehmen, daß neben den Schuten 10 auch
mehrere Schlepper mitgeführt werden können.
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Sämtliche Ausführungsformen sind mit Kränen 7 ausgerüstet, die auf
Schienen 13 verfahrbar sind.
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Bei einer Seichtwasserausführung kann es sinnvoll sein, an einem Kopfende
eine Abschrägung oder Abflachung 12 vorzusehen, damit die schwimmende Kaianlage
möglichst nahe ans Land herangeführt werden kann.
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Die Verankerung der Kam anlage erfolgt am Bestimmungsort entweder
durch die Rammung von Pfählen oder durch Stahlseile, Ketten und entsprechende Grundanker,
wenn eine Rammung von Pfählen nicht möglich ist.
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Die Darstellung der Fig. 7 zeigt eine schwimmende Kaianlage, die grundsätzlich
derjenigen nach der Fig. 1 entspricht. Der Kommandostand 6 ist durch höhere Ausbildung
der Türme 4 und 5 entsprechend höher gelegt, so daß diese Kaianlage verhältnismäßig
tief abgesenkt werden kann, um Steine, beispielsweise zum Mohlen- und Hafenbau zu
entladen. Bei derartigen Arbeiten können die Steine dort entladen werden, wo sie
vorgesehen sind.
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Zum Entladen der Steine ist die Reling 23 insbesondere unter Wasser
seitlich verschiebbar oder abklappbar. Es können nicht nur Steine sondern bei Unterwasserarbeiten
auch andere Frachtgüter entladen werden.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 8 wird eine schwimmende Kaianlage
in Längsrichtung parallel zum Land 9, d.h. zur Küste, verankert. Zur Verbindung
mit dem Land dienen entsprechend ausgebildete und konstruierte Koppelpontons 26
und 27. Wie die Draufsicht der Fig. 8 zeigt, ist die entsprechende Kaianlage grundsätzlich
T-förmig aufgebaut. Die Schuten 10 können an einer Vielzahl von seitlichen Löschplätzen
be- und entladen werden. Ein seegehendes Schiff 28 wird an der langen Stirnseite
be- und entladen. Die Zufahrten auf den Verbindungspontons 26 und 27 können ein-
oder zweispurig ausgebildet sein. Der Kommandostand oder Kontrollturm 25 ist mittig
angeordnet, um eine besonders gute Steuerung und Koordinierung der einzelnen Ladevorgänge
zu ermöglichen.
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Die Kaianlage nach der Erfindung kann auch als Selbstfahrer mit sogenannten
Anbaumotoren (Schottelmotoren) eingesetzt werden.
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L e e r s e i t e