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DE2632699A1 - Tuerbeschlag - Google Patents

Tuerbeschlag

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Publication number
DE2632699A1
DE2632699A1 DE19762632699 DE2632699A DE2632699A1 DE 2632699 A1 DE2632699 A1 DE 2632699A1 DE 19762632699 DE19762632699 DE 19762632699 DE 2632699 A DE2632699 A DE 2632699A DE 2632699 A1 DE2632699 A1 DE 2632699A1
Authority
DE
Germany
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door fitting
receptacle
fitting according
cover plate
door
Prior art date
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DE19762632699
Other languages
English (en)
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DE2632699C2 (de
Inventor
Heinrich Wilke
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B15/00Other details of locks; Parts for engagement by bolts of fastening devices
    • E05B15/02Striking-plates; Keepers; Bolt staples; Escutcheons

Landscapes

  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)
  • Hinges (AREA)

Description

  • Türbeschlag
  • Die Erfindung betrifft einen Türbeschlag mit einem in einer Borung gelagerten Riegelbetätigungsorgan, das auf der Seite der Türbeschlagoberfläche eine Aufnahme für ein Notöffnungswerkzeug und auf der entgegengesetzten Seite eine Aufnahme für einen eine Riegelnuß durchsetzenden Mehrkantstift aufweist.
  • Alle bekannten Türbeschläge dieser Art (z.B. DT-OS 24 37 051) zeichnen sich dadurch aus, daß die Aufnahmen für die Notöffnungswerkzeuge relativ weit über die äußere Oberfläche der Türbeschläge vorstehen. Hierdurch ergeben sich gewisse Probleme bei der Sauberhaltung, weil durch die erhaben vorstehenden Teile Schmutzecken gebildet werden, die nur schwer zugänglich sind. Türbeechläge mit vorspringenden Teilen genügen daher insbesondere nicht denjenigen Anforderungen, die z.B. in öffentlichen Bauten wie Krankenhäusern, Altenheimen, Rehabilitationszentren oder Schwimmbädern gestellt werden. Abgesehen davon werden die erhaben vorstehenden Aufnahmen für die Notöffnungswerkzeuge häufig auch aus optischen Gründen abgelehnt, wejl sie den Türbeschlägen ein unschönes Aussehen geben und insbesondere dann, wenn es sich um kleine Rosetten handelt, das Gesamtbild des Türbesohlags beherrschen.
  • Bei Türbeschlägen mit Sichtöffnungen und Schauscheiben, mittels denen die Riegelstellung der mit dem Beschlag versehenen Tür angezeigt wird, stellen auch die Sichtöffnungen in der sonst glatten Oberfläche des Türbeschlags Bereiche dar, an denen sich Schmutz ansammeln kann und die dem Türschild ein unruhiges Aussehen verleihen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Türbeschläge der eingangs genannten Art insbesondere in hygienischer Hinsicht zu verbessern und ihnen außerdem ein formschönes, modernen Ansprüchen genügendes Aussehen zu geben.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet daß die Aufnahme für das Notöffnungswerkzeug derart versenkt in der Bohrung gelagert ist, daß die Oberflächen der erhabenen ,be AarfnihH1 wesentlichen bündig mit der Türbeschlagoberfläche abschließen.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Türbeschlag eine Sichtöffnung und eine auf seiner Rückseite angeordnete Schauscheibe aufweist und daß in der Sichtöffnung ein durchsichtiger Einsatz entsprechender Form unverschieblich gehalten ist, wobei die Oberfläche des Einsatzes vorzugsweise bündig mit der Türbeschlagoberfläche abschließt.
  • Die Erfindung bringt den wesentlichen Vorteil mit sich, daß das Türschild eine praktisch ebene Oberfläche aufweist, von der keine erhabenen Teile vorstehen und die lediglich im Bereich der Aufnahme eine von der Art des Notöffnungswerkzeugs abhängige Vertiefung aufweist. Hierdurch ird sowohl die Sauberhaltung erleichtert als auch eine eigentümliche, vom bekannten völlig abweichende Formgestaltung ermöglicht.
  • Bei einer in konstruktiver Hinsicht besonders vorteilhaften Ausführungsform besteht die Aufnahme für das Notöffnungswerkzeug aus einem auswechselbar im Riegelbetätigungsorgan befestigten Einsatzstück.
  • Hierdurch sind die Aufnahme für das Notöffnungswerkzeug und die Aufnahme für den Mehrkantstift zwei verschiedenen Teilen des Riegelbetätigungsorgans zugeordnet, was die Herstellungs- und Lagerkosten wesentlich verringert.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung läßt sich in gleicher Weise auf Türbeschläge aller Art, insbesondere auf Rosetten und Türschilder aus Kunststoff anwenden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 und 2 eine Draufsicht und einen Schnitt längs der Linie A-A einer Ausführungsform der Erfindung und Fig. 3 bis 6 der Fig. 1 und 2 ähnliche Ansichten bzw. Schnitte von drei weiteren Ausführungsformen der Erfindung.
  • Nach der in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform enthält ein Türschild ein Unterteil 1, das mittels nicht dargestellter Schraublöcher am Türblatt befestigt wird, und eine Deckplatte 2, die an ihrem unteren Rand einen ringförmigen Vorsprung 3 aufweist, der im montierten Zustand mit einem korrespondierenden Vorsprung am Unterteil 1 einen Schnappverschluß bildet. Die Deckplatte 2 besitzt eine mittlere Bohrung 4 und eine außermittige Sichtöffnung 5, in die ein Einsatz 6 aus durchsichtigem Material eingeklebt ist, dessen Oberfläche mit der irnwesentlichen ebenen oder leicht gewölbten äußeren Oberfläche der Deckplatte 2 bündig abschließt..
  • Zwischen dem Unterteil 1 und der Deckplatte 2 ist eine Schauscheibe 7 angeordnet, die farblich oder auf andere Weise gekennzeichnete Bereiche aufweist, die bei Drehung der Schauscheibe 7 unter der Sicht öffnung 5 vorbeiwandern und eine Anzeige der jeweiligen Riegelstellung eines nicht dargestellten Türschlosses ermöglichen. Die Schauscheibe 7 besitzt ferner eine mittlere Öffnung 8 mit beispielsweise quadratischem Querschnitt, während das Unterteil 1 eine mittlere Bohrung 9 aufweist, deren Durchmesser etwa gleich dem Durchmesser der Bohrung 4 der Deckplatte 2 ist.
  • In die Bohrungen 4 und 9 ist ein einstückiges, im wesentlichen zylindrisches Riegelbetätigungsorgan 10 eingesetzt, das an seinem von der Bohrung 4 abgewandten Ende eine Aufnahme für einen eine Schloßnuß durchsetzenden Mehrkantstift 11 aufweist.
  • Am anderen Ende des Riegelbetätigungsorgans 10 ist eine in der Bohrung 4 versenkt angeordnete Aufnahme 12 für ein Notöffnungswerkzeug, z.B. eine Vierkanthülse, vorgesehen, die aus einer zylindrischen Ausnehmung im Riegelbetätigungsorgan 10 und einem in deren Zentrum angeordneten Mehrkantstift 13 besteht, wobei die Ausnehmung eine derartige Tiefe besitzt, daß der Mehrkantstift nicht oder nicht wesentlich über die äußere Oberfläche der Deckplatte 2 hinausragt. Die Seitenwandung 14 der Aufnahme 12 ist so bemessen, daß sie bündig mit der Oberfläche der Deckplatte 2 abschließt, so daß die Oberfläche des gesamten Türbeschlags aus einer im wesentlichen ebenen oder im Bedarfsfall schwach gewölbten Fläche besteht, die nur im Bereich der Aufnahme 12 eine durch einen Hohlraum gebildete Unterbrechung aufweist.
  • Das Riegelbetätigungsorgan 10 weist schließlich noch eine Hinterschneidung 15 und einen Bund 16 mit im wesentlichen quadratischem Querschnitt auf. Im montierten, aus Fig. 1 und 2 ersichtlichen Zustand des Türbeschlags ist der Bund 16 in der oeffnung 8 angeordnet, so daß die Schauscheibe 7 drehfest mit dem Riegelbetätigungsorgan 10 verbunden ist, während die Hinterschneidung 15 hinter die Unterkante des Unterteils 1 greift und das mit seinem Bund 16 auf dem Unterteil 1 aufliegende Riegelbetätigungsorgan 10 nach Art einer Schnappverbindung drehbar im Unterteil 1 fixiert.
  • Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 sind ein Unterteil 18 und eine Deckplatte 19 vorgesehen, die durch eine Schnappverbindung zusammengehalten sind.
  • Die Deckplatte 19 weist eine mittlere Bohrung 20 und eine aussermittige Sichtöffnung 21 auf, in die ein durchsichtiger Einsatz 22 eingeklebt ist, dessen Oberfläche mit der Oberfläche der Deckplatte 19 bündig abschließt. Zwischen dem Unterteil 18 und der Deckplatte 19 ist eine als Schauscheibe ausgebildete Scheibe 23 drehbar gelagert1 die Teil eines einstückigen, mit Paßsitz drehbar im Unterteil 18 gelagerten Riegelbetätigungsor gans 24 ist, das in seinem von der Bohrung 20 abgewandten Ende eine Aufnahme für den Mehrkantstift 11 und am anderen Ende eine in der Bohrung 20 versenkt angeordnete Aufnahme 25 für ein Notöffnungswerkzeug, z.B. eine Vierkanthülse, aufweist. Die Aufnahme 25 besteht in diesem Fall im wesentlichen aus einem Vierkantansatz 26, dessen Länge so bemessen ist, daß er nicht über die Oberfläche der Deckplatte 19 hinausragt. Dadurch, daß die Seitenwand der den Vierkantansatz 26 umgebenden Bohrung 20 bis auf den Boden der Aufnahme 25 herabgezogen ist, ergibt sich ein besonders formschönes Aussehen. Die Oberfläche des Türbeschlags ist bis auf die den Vierkantansatz umgebende Ausnehmung eben und zusammenhängend und weist keine erhabenen Teile auf.
  • Die Deckplatte 19 ist an ihrem unteren Rand vorzugsweise mit einem ringförmigen Vorsprung 27 versehen, der mit einem entsprechenden, am Unterteil 18 ausgebildeten Vorsprung einen Schnappverschluß bildet. Dabei ist der Außendurchmesser der Scheibe 23 im Verhältnis zum Innendurchmesser des Vorsprungs 27 vorzugsweise derart bemessen, daß die durch Vormontage in die Deckplatte 19 eingesetzte Scheibe 23 nicht herausfallen kann.
  • Die Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 3 sind ohne Abänderungen auch für solche Deckplatten geeignet, die keine Sichtöffnungen aufweisen.
  • Die aus Fig. 4 und 5 ersichtlichen Türbeschläge erhalten ein Unterteil 30, das mittels Schraublöcher 31 durchsetzender Schrauben am Torblatt befestigt wird, und eine mittels einer Schnappverbindung am Unterteil 30 befestigbare Deckplatte 32. Die Deckplatte 32 ist mit einer mittleren Bohrung 33 und einer außermittigen Sichtöffnung 34 versehen.
  • Unterhalb der Deckplatte 32 ist eine Scheibe 36 aus durchsichtigem Material angeordnet, die im Bereich der Sichtöffnung34 zu einem erhaben ausgebildeten Einsatz 37 verbreitert ist, dessen Höhe und Form genau der Höhe und Form der Sichtöffnung 34 entsprechen, so daß die Oberfläche des Einsatzes 37 in dem aus der Zeichnung ersichtlichen montierten Zustand bün.dia mit der Oberfläche der Deckplatte 32 abschließt.
  • In der Bohrung 33 und einer in der Scheibe 36 vorgesehenen Bohrung gleicher Größe ist ein Riegelbetätigungsorgan 38 gelagert, das von einer als Schäuscheibe ausgebildeten Scheibe 39 getragen ist, die zwischen der Scheibe 36 und dem Unterteil 30 drehbar gelagert ist und mit dem Riegelbetätigungsorgan 38 vorzugsweise aus einem Stück besteht. Das Riegelbetätigungsorgan 38 ist auf seiner von der Scheibe 36 abgewandten Seite mit einer Aufnahme 40 für den Mehrkantstift 11 und auf der entgegengesetzten Seite mit einer Ausnehmung 41 versehen, deren Seitenwand einen Vorsprung 42 und deren Boden Löcher 43 aufweist. In die Ausnehmung 41 lassen sich Aufnahmen 44 bzw. 45 für unterschiedliche Notöffnungswerkzeuge einsetzen. Die Aufnahmen 44/sfnd an ihrer Seitenwand mit einer Hinterschneidung versehen, die in dem aus Fig. 4 und 5 ersichtlichen montierten Zustand hinter dem Vorsprung 42 einrastet und einen Schnappverschluß bildet, wodurch die Aufnahme 44 bzw. 45 im übrigen Teil des Riegelbetätigungsorgans 38 in axialer Richtung fixiert ist. Am Boden sind die Aufnahmen 44 bzw. 45 mit zwei nach unten ragenden, den Löchern 43 angepaßten Vorsprüngen 46 versehen, die im montierten Zustand in den Löchern 43 angeordnet sind und die Aufnahme 44/rehfe5st mit dem übrigen Teil des Riegelbetätigungsorgans 38 verbindet.
  • Die Aufnahme 44 nach Fig. 4 ist als sogenannter Schlitzkopf ausgebildet und besteht im wesentlichen aus einem massiven Kunststoffteil, das in seiner ebenen oder leicht gewölbten äußeren Oberfläche einen Schlitz 47 aufweist, in den im Falle der Notöffnung eine Schraubenzieherklinge oder ein Geldstück eingeführt werden kann. Die Höhe der Aufnahme 44 ist so bemessen, daß sie in dem aus Fig. 4 ersichtlichen montierten Zustand bündig mit der Oberfläche der Deckplatte 32 abschließt.
  • und 6 Die Aufnahme 45 nach Fig. 5/dient zur Aufnahme einer Vierkanthülse und weist zu diesem Zweck eine mittlere Bohrung 48 auf, in deren Zentrum ein Vierkantansatz 49 angeordnet ist. Die Höhe der ringförmigen Seitenwand 50 der Bohrung 48 ist so bemessen, daß sie bündig mit der Oberfläche der Deckplatte 32 abschließt, während das obere Ende des Vierkantansatzes 49 entweder ebenfalls bündig mit der Oberfläche der Deckplatte 32 abschließt oder gegenüber dieser etwas versrenkt angeordnet ist. Andere Aufnahmen, in die weitere Notöffnungswerkzeuge eingeführt werden können, sind insoweit entsprechend ausgebildet und in der Bohrung 33 versenkt angeordnet, Die Ausführungsformen nach Fig. 4 und 5 können auch in Verbindung mit Deckplatten verwendet werden, die keine Sichtöffnung 34 aufweisen. In diesem Fall werden anstelle der Scheiben 36 solche Scheiben verwendet, bei denen das erhabene, die Sichtöffnung ausfüllende Stück fehlt. Im übrigen sind keine änderungen erforderlich.
  • Damit die Türbeschläge nach Fig. 4 und 5 weitgehend vormontiert werden können, ist der Innenquerschnitt eines die Schnappverbindung mit dem Unterteil 30 herstellenden, am inneren Rand der Deckplatte 32 vorgesehenen ringförmigen Vorsprungs 51 vorzugsweise kleiner als der Außenquerschnitt der Schauscheibe 39, oder eines an dieser angebrachten korrespondierenden Vorsprungs, so daß das zusammengesetzte Riegelbetätigungsorgan 38 und die Scheibe 36 von der endgültigen Montage innerhalb der Deckplatte 32 unverlierbar gehalten werden können. Nach einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform ist im Rand der Deckplatte 32 noch ein zweiter, oberhalb des Vorsprungs 51 angeordneter Vorsprung 52 vorgesehen, hinter den die Schauscheibe 39 oder ein an dieser vorgesehener Vorsprung greift und dadurch das Riegelbetätigungsorgan 38 und die Scheibe 36 axial im wesentlichen unverschiebbar hält. Durch Vormontage können daher die ursprünglich fünf losen Teile, nämlich das Unterteil 30, das Oberteil 32, das aus zwei Teilen bestehende Riegelbetätigungsorgan und die Scheibe 36, auf zwei lose Teile reduziert werden.
  • Bei den Ausführungsformen nach Fig. 4 und 5 bestehen die Riegelbetätigungsorgane 38 im Gegensatz zu den Riegelbetätigungsorganen 10 bzw. 24 nach Fig. 1 bis 3 aus zwei Teilen, wobei das eine Teil die Aufnahme 40 für den die Schloßnuß durchsetzenden Mehrkantstift 11 enthält und das andere Teil die auswechselbare Aufnahme 44 oder 45 für das Notöffnungsorgan umfaßt. Da nur die Aufnahmen 44 bzw. 45 farblich der Jeweiligen Deckplatte 32 angepaßt sein müssen, wohingegen die Aufnahme 40 und die mit dieser fest verbundenen Teile von außen nicht sichtbar sind, ergibt sich durch die zweiteilige Ausführung eine wesentliche Vereinfachung bei der Herstellung und Lagerhaltung.
  • Sind beispielsweise fünf Aufnahmen 40 für fünf unterschiedlich große oder unterschiedlich ausgebildete Nehrkantstifte 11, drei Aufnahmen 44 bzw. 45 für drei unterschiedliche Notöffnungswerkzeuge und zehn unterschiedlich farbige Deckplatten 32 erwünscht, müßten bei einteiliger Ausführung 150 unterschiedliche Teile für alle vorkommenden Riegelbetätigungsorgane hergestellt und auf Lager gehalten werden, wobei zur Herstellung, sofern es sich um Spritzgußteile aus Kunststoff handelt, fünfzehn Formen benötigt werden. Bei zweiteiliger Ausführung können dagegen alle denkbaren Kombinationen mit 35 Teilen realisiert werden, zu deren Herstellung acht Formen benötigt werden.
  • Anstelle der in der Zeichnung dargestellten Deckplatten bzw.
  • Türbeschläge mit ebenen Oberflächen können solche mit leicht gewölbten Oberflächen vorgesehen sein, in welchem Fall auch die Oberflächen der in den Sichtöffnungen angeordneten Einsätze und die Oberflächen der an die Türbeschlag bzw. Deckplattenoberfläche grenzenden Teile der Aufnahmen für die Notöffnungswerkzeuge eine entsprechende Wölbung aufweisen können.
  • Ein besonderer Vorteil der Ausführungsformen nach Fig. 4 bis 6 besteht im übrigen darin, daß die Sichtfenster und die Schauscheiben bis an die Aufnahmen 44 und 45 heranreichen können, so daß, wie es erwünscht ist, große, von außen-gut sichtbare Sichtfenster vorgesehen werden können0 Leerseite

Claims (17)

  1. Patentanspruche t Türbeschlag mit einem in einer Bohrung gelagerten Riegel betätigungsorgan, das auf der Seite der Türbeschlagoberfläche eine Aufnahme für ein Notöffnungswerkzeug und auf der entgegengesetzten Seite eine Aufnahme für einen eine Riegelnuß durchsetzenden Mehrkantstift aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (12,25v44,45) für das Notöffnungswerkzeug derart versenkt in der Bohrung (4,20,33) gelagert ist, daß die Oberflächen der erhabenen Teile der Aufnahme (12,25,44,45) im wesentlichen bündig mit der Türbeschlagoberfläche abschließen.
  2. 2) Türbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (44,45) für das Notöffnungswerkzeug aus einem auswechselbar im Riegelbetätigungsorgan (38) befestigten Einsatzstück besteht.
  3. 3) Türbeschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Sichtöffnung (5,21,34) und eine auf seiner Rückseite angeordnete Schauscheibe (7,23,39) aufweist und daß in der Sichtöffnung (5,21,34) ein durchsichtiger Einsatz (6,22,37) entsprechender Form unverschieblich gehalten ist.
  4. 4) Türbeschlag nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Einsatzes (6,2237) bündig mit der Tür beschlagoberfläche abschließt.
  5. 5) Türbeschlag nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (37) Teil einer zwischen der Türbeschlagrückseite und der Schauscheibe (39) gelagerten Scheibe (36) ist.
  6. 6) Türbeschlag nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Riegelbetätigungsorgan (10) einen zur Anordnung in einer entsprechend geformten Öffnung der Schauscheibe (7) bestimmten Bund (16) aufweist, der das Riegelbetätigungsorgan (10) drehfest mit der Schauscheibe (7) verbindet.
  7. 7) Türbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem Unterteil (1,18,30) und einer Deckplatte (2,19,32) besteht und die Aufnahme (12,25,44,45) für das Notöffnungswerkzeug derart in einer zumindest die Deckplatte (2,19,32) durchsetzenden Bohrung (4,20,33) gelagert ist, daß die Oberflächen der erhabenen Teile der Aufnahme im wesentlichen bündig mit der Deckplattenoberfläche abschließen.
  8. 8) Türbeschlag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Riegelbetätigungsorgan (10) mittels einer Schnappverbindung (15) in der Bohrung (4) gehalten ist.
  9. 9) Türbeschlag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Riegelbetätigungsorgan (24,38) mit einer zwischen der Deckplatte (19) und dem Unterteil (18) drehbar gelagerten Scheibe (23) aus einem Stück besteht.
  10. 10) Türbeschlag nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (23) als Schauscheibe ausgebildet ist.
  11. 11) Türbeschlag nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß in der Seitenwand der Deckplatte (19) ein eine Schnappverbindung mit dem Unterteil (18) herstellender Vorsprung (27) vorgesehen ist, dessen kleinster Innenquerschnitt etwas kleiner als der Außenquerschnitt der Scheibe (23) ist.
  12. 12) Türbeschlag nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in der Seitenwand der Deckplatte (32) zwei in Achsrichtung beabstandete Vorsprünge (51,52) vorgesehen sind, von denen der eine zur axialen Festlegung der Scheibe (39) und der andere zur Herstellung der Schnappverbindung mit dem Unterteil (30) dient.
  13. 13) Türbeschlag nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Riegelbetätigungsorgan (38) auf der der Türbeschlags- oder Deckplattenoberfläche zugewandten Seite eine die Aufnahme (44,45) aufnehmende Ausnehmung (41) aufweist, in deren Seitenwand ein Vorsprung (42) zur axialen Festlegung der in sie eingelegten Aufnahme (44(45) vorgesehen ist.
  14. 14) Türbeschlag nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (44,45) an ihrer Unterseite wenigstens einen, im montierten Zustand in entsprechend angeordnete, im Boden der Ausnehmung (41) ausgebildete Locher (43) eingreifende Stifte (46) zur drehfesten Verbindung der Aufnahme g44,45) mit dem Riegelbetätigungsorgan (38) ausweist
  15. 15) Türbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (122544,45) für das Notöffnungswerkzeug als Schlitzkopf oder als Aufnahme öffnung für eine Vierkanthülse ausgebildet ist.
  16. 16) Türbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme für das Notöffnungswerkzeug aus einem zylindrischen Teil mit einer mittleren Vierkantbohrung besteht.
  17. 17) Türbeschlag nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (36) zwischen der Scheibe (59) und der Deckplattenrückseite angeordnet ist 18) Türbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 11 oder 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß er in seiner rückwärtigen Seitenwand einen Vorsprung aufweist, dessen kleinster Querschnitt etwas kleiner als der Außenquerschnitt der Scheibe (23) ist.
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