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Türbeschlag
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Die Erfindung betrifft einen Türbeschlag mit einem in einer Borung
gelagerten Riegelbetätigungsorgan, das auf der Seite der Türbeschlagoberfläche eine
Aufnahme für ein Notöffnungswerkzeug und auf der entgegengesetzten Seite eine Aufnahme
für einen eine Riegelnuß durchsetzenden Mehrkantstift aufweist.
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Alle bekannten Türbeschläge dieser Art (z.B. DT-OS 24 37 051) zeichnen
sich dadurch aus, daß die Aufnahmen für die Notöffnungswerkzeuge relativ weit über
die äußere Oberfläche der Türbeschläge vorstehen. Hierdurch ergeben sich gewisse
Probleme bei der Sauberhaltung, weil durch die erhaben vorstehenden Teile Schmutzecken
gebildet werden, die nur schwer zugänglich sind. Türbeechläge mit vorspringenden
Teilen genügen daher insbesondere nicht denjenigen Anforderungen, die z.B. in öffentlichen
Bauten wie Krankenhäusern, Altenheimen, Rehabilitationszentren oder Schwimmbädern
gestellt werden. Abgesehen davon werden die erhaben vorstehenden Aufnahmen für die
Notöffnungswerkzeuge häufig auch aus optischen Gründen abgelehnt, wejl sie den Türbeschlägen
ein unschönes Aussehen geben und insbesondere dann, wenn es sich um kleine Rosetten
handelt, das Gesamtbild des Türbesohlags beherrschen.
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Bei Türbeschlägen mit Sichtöffnungen und Schauscheiben, mittels denen
die Riegelstellung der mit dem Beschlag versehenen Tür angezeigt wird, stellen auch
die Sichtöffnungen in der sonst glatten
Oberfläche des Türbeschlags
Bereiche dar, an denen sich Schmutz ansammeln kann und die dem Türschild ein unruhiges
Aussehen verleihen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Türbeschläge der eingangs
genannten Art insbesondere in hygienischer Hinsicht zu verbessern und ihnen außerdem
ein formschönes, modernen Ansprüchen genügendes Aussehen zu geben.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet
daß die Aufnahme für das Notöffnungswerkzeug derart versenkt in der Bohrung gelagert
ist, daß die Oberflächen der erhabenen ,be AarfnihH1 wesentlichen bündig mit der
Türbeschlagoberfläche abschließen.
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Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
daß der Türbeschlag eine Sichtöffnung und eine auf seiner Rückseite angeordnete
Schauscheibe aufweist und daß in der Sichtöffnung ein durchsichtiger Einsatz entsprechender
Form unverschieblich gehalten ist, wobei die Oberfläche des Einsatzes vorzugsweise
bündig mit der Türbeschlagoberfläche abschließt.
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Die Erfindung bringt den wesentlichen Vorteil mit sich, daß das Türschild
eine praktisch ebene Oberfläche aufweist, von der keine erhabenen Teile vorstehen
und die lediglich im Bereich der Aufnahme eine von der Art des Notöffnungswerkzeugs
abhängige Vertiefung aufweist. Hierdurch ird sowohl die Sauberhaltung erleichtert
als auch eine eigentümliche, vom bekannten völlig abweichende Formgestaltung ermöglicht.
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Bei einer in konstruktiver Hinsicht besonders vorteilhaften Ausführungsform
besteht die Aufnahme für das Notöffnungswerkzeug aus einem auswechselbar im Riegelbetätigungsorgan
befestigten Einsatzstück.
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Hierdurch sind die Aufnahme für das Notöffnungswerkzeug und die Aufnahme
für den Mehrkantstift zwei verschiedenen Teilen des Riegelbetätigungsorgans zugeordnet,
was die Herstellungs- und Lagerkosten wesentlich verringert.
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Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
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Die Erfindung läßt sich in gleicher Weise auf Türbeschläge aller Art,
insbesondere auf Rosetten und Türschilder aus Kunststoff anwenden.
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Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden
Zeichnung an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 und 2 eine
Draufsicht und einen Schnitt längs der Linie A-A einer Ausführungsform der Erfindung
und Fig. 3 bis 6 der Fig. 1 und 2 ähnliche Ansichten bzw. Schnitte von drei weiteren
Ausführungsformen der Erfindung.
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Nach der in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform enthält ein
Türschild ein Unterteil 1, das mittels nicht dargestellter Schraublöcher am Türblatt
befestigt wird, und eine Deckplatte 2, die an ihrem unteren Rand einen ringförmigen
Vorsprung 3 aufweist, der im montierten Zustand mit einem korrespondierenden Vorsprung
am Unterteil 1 einen Schnappverschluß bildet. Die Deckplatte 2 besitzt eine mittlere
Bohrung 4 und eine außermittige Sichtöffnung 5, in die ein Einsatz 6 aus durchsichtigem
Material eingeklebt ist, dessen Oberfläche mit der irnwesentlichen ebenen oder leicht
gewölbten äußeren Oberfläche der Deckplatte 2 bündig abschließt..
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Zwischen dem Unterteil 1 und der Deckplatte 2 ist eine Schauscheibe
7 angeordnet, die farblich oder auf andere Weise gekennzeichnete Bereiche aufweist,
die bei Drehung der Schauscheibe 7 unter der Sicht öffnung 5 vorbeiwandern und eine
Anzeige der jeweiligen Riegelstellung eines nicht dargestellten Türschlosses ermöglichen.
Die Schauscheibe 7 besitzt ferner eine mittlere Öffnung 8 mit beispielsweise quadratischem
Querschnitt, während das Unterteil 1 eine mittlere Bohrung 9 aufweist, deren Durchmesser
etwa gleich dem Durchmesser der Bohrung 4 der Deckplatte 2 ist.
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In die Bohrungen 4 und 9 ist ein einstückiges, im wesentlichen
zylindrisches
Riegelbetätigungsorgan 10 eingesetzt, das an seinem von der Bohrung 4 abgewandten
Ende eine Aufnahme für einen eine Schloßnuß durchsetzenden Mehrkantstift 11 aufweist.
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Am anderen Ende des Riegelbetätigungsorgans 10 ist eine in der Bohrung
4 versenkt angeordnete Aufnahme 12 für ein Notöffnungswerkzeug, z.B. eine Vierkanthülse,
vorgesehen, die aus einer zylindrischen Ausnehmung im Riegelbetätigungsorgan 10
und einem in deren Zentrum angeordneten Mehrkantstift 13 besteht, wobei die Ausnehmung
eine derartige Tiefe besitzt, daß der Mehrkantstift nicht oder nicht wesentlich
über die äußere Oberfläche der Deckplatte 2 hinausragt. Die Seitenwandung 14 der
Aufnahme 12 ist so bemessen, daß sie bündig mit der Oberfläche der Deckplatte 2
abschließt, so daß die Oberfläche des gesamten Türbeschlags aus einer im wesentlichen
ebenen oder im Bedarfsfall schwach gewölbten Fläche besteht, die nur im Bereich
der Aufnahme 12 eine durch einen Hohlraum gebildete Unterbrechung aufweist.
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Das Riegelbetätigungsorgan 10 weist schließlich noch eine Hinterschneidung
15 und einen Bund 16 mit im wesentlichen quadratischem Querschnitt auf. Im montierten,
aus Fig. 1 und 2 ersichtlichen Zustand des Türbeschlags ist der Bund 16 in der oeffnung
8 angeordnet, so daß die Schauscheibe 7 drehfest mit dem Riegelbetätigungsorgan
10 verbunden ist, während die Hinterschneidung 15 hinter die Unterkante des Unterteils
1 greift und das mit seinem Bund 16 auf dem Unterteil 1 aufliegende Riegelbetätigungsorgan
10 nach Art einer Schnappverbindung drehbar im Unterteil 1 fixiert.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 sind ein Unterteil 18 und eine
Deckplatte 19 vorgesehen, die durch eine Schnappverbindung zusammengehalten sind.
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Die Deckplatte 19 weist eine mittlere Bohrung 20 und eine aussermittige
Sichtöffnung 21 auf, in die ein durchsichtiger Einsatz 22 eingeklebt ist, dessen
Oberfläche mit der Oberfläche der Deckplatte 19 bündig abschließt. Zwischen dem
Unterteil 18 und der Deckplatte 19 ist eine als Schauscheibe ausgebildete Scheibe
23 drehbar gelagert1 die Teil eines einstückigen, mit
Paßsitz drehbar
im Unterteil 18 gelagerten Riegelbetätigungsor gans 24 ist, das in seinem von der
Bohrung 20 abgewandten Ende eine Aufnahme für den Mehrkantstift 11 und am anderen
Ende eine in der Bohrung 20 versenkt angeordnete Aufnahme 25 für ein Notöffnungswerkzeug,
z.B. eine Vierkanthülse, aufweist. Die Aufnahme 25 besteht in diesem Fall im wesentlichen
aus einem Vierkantansatz 26, dessen Länge so bemessen ist, daß er nicht über die
Oberfläche der Deckplatte 19 hinausragt. Dadurch, daß die Seitenwand der den Vierkantansatz
26 umgebenden Bohrung 20 bis auf den Boden der Aufnahme 25 herabgezogen ist, ergibt
sich ein besonders formschönes Aussehen. Die Oberfläche des Türbeschlags ist bis
auf die den Vierkantansatz umgebende Ausnehmung eben und zusammenhängend und weist
keine erhabenen Teile auf.
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Die Deckplatte 19 ist an ihrem unteren Rand vorzugsweise mit einem
ringförmigen Vorsprung 27 versehen, der mit einem entsprechenden, am Unterteil 18
ausgebildeten Vorsprung einen Schnappverschluß bildet. Dabei ist der Außendurchmesser
der Scheibe 23 im Verhältnis zum Innendurchmesser des Vorsprungs 27 vorzugsweise
derart bemessen, daß die durch Vormontage in die Deckplatte 19 eingesetzte Scheibe
23 nicht herausfallen kann.
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Die Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 3 sind ohne Abänderungen auch
für solche Deckplatten geeignet, die keine Sichtöffnungen aufweisen.
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Die aus Fig. 4 und 5 ersichtlichen Türbeschläge erhalten ein Unterteil
30, das mittels Schraublöcher 31 durchsetzender Schrauben am Torblatt befestigt
wird, und eine mittels einer Schnappverbindung am Unterteil 30 befestigbare Deckplatte
32. Die Deckplatte 32 ist mit einer mittleren Bohrung 33 und einer außermittigen
Sichtöffnung 34 versehen.
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Unterhalb der Deckplatte 32 ist eine Scheibe 36 aus durchsichtigem
Material angeordnet, die im Bereich der Sichtöffnung34 zu einem erhaben ausgebildeten
Einsatz 37 verbreitert ist, dessen Höhe und Form genau der Höhe und Form der Sichtöffnung
34 entsprechen, so daß die Oberfläche des Einsatzes 37 in dem aus der Zeichnung
ersichtlichen montierten Zustand bün.dia mit der Oberfläche der Deckplatte 32 abschließt.
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In der Bohrung 33 und einer in der Scheibe 36 vorgesehenen Bohrung
gleicher Größe ist ein Riegelbetätigungsorgan 38 gelagert, das von einer als Schäuscheibe
ausgebildeten Scheibe 39 getragen ist, die zwischen der Scheibe 36 und dem Unterteil
30 drehbar gelagert ist und mit dem Riegelbetätigungsorgan 38 vorzugsweise aus einem
Stück besteht. Das Riegelbetätigungsorgan 38 ist auf seiner von der Scheibe 36 abgewandten
Seite mit einer Aufnahme 40 für den Mehrkantstift 11 und auf der entgegengesetzten
Seite mit einer Ausnehmung 41 versehen, deren Seitenwand einen Vorsprung 42 und
deren Boden Löcher 43 aufweist. In die Ausnehmung 41 lassen sich Aufnahmen 44 bzw.
45 für unterschiedliche Notöffnungswerkzeuge einsetzen. Die Aufnahmen 44/sfnd an
ihrer Seitenwand mit einer Hinterschneidung versehen, die in dem aus Fig. 4 und
5 ersichtlichen montierten Zustand hinter dem Vorsprung 42 einrastet und einen Schnappverschluß
bildet, wodurch die Aufnahme 44 bzw. 45 im übrigen Teil des Riegelbetätigungsorgans
38 in axialer Richtung fixiert ist. Am Boden sind die Aufnahmen 44 bzw. 45 mit zwei
nach unten ragenden, den Löchern 43 angepaßten Vorsprüngen 46 versehen, die im montierten
Zustand in den Löchern 43 angeordnet sind und die Aufnahme 44/rehfe5st mit dem übrigen
Teil des Riegelbetätigungsorgans 38 verbindet.
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Die Aufnahme 44 nach Fig. 4 ist als sogenannter Schlitzkopf ausgebildet
und besteht im wesentlichen aus einem massiven Kunststoffteil, das in seiner ebenen
oder leicht gewölbten äußeren Oberfläche einen Schlitz 47 aufweist, in den im Falle
der Notöffnung eine Schraubenzieherklinge oder ein Geldstück eingeführt werden kann.
Die Höhe der Aufnahme 44 ist so bemessen, daß sie in dem aus Fig. 4 ersichtlichen
montierten Zustand bündig mit der Oberfläche der Deckplatte 32 abschließt.
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und 6 Die Aufnahme 45 nach Fig. 5/dient zur Aufnahme einer Vierkanthülse
und weist zu diesem Zweck eine mittlere Bohrung 48 auf, in deren Zentrum ein Vierkantansatz
49 angeordnet ist. Die Höhe der ringförmigen Seitenwand 50 der Bohrung 48 ist so
bemessen, daß sie bündig mit der Oberfläche der Deckplatte 32 abschließt, während
das obere Ende des Vierkantansatzes 49 entweder ebenfalls bündig mit der Oberfläche
der Deckplatte 32 abschließt oder gegenüber dieser etwas versrenkt angeordnet ist.
Andere
Aufnahmen, in die weitere Notöffnungswerkzeuge eingeführt
werden können, sind insoweit entsprechend ausgebildet und in der Bohrung 33 versenkt
angeordnet, Die Ausführungsformen nach Fig. 4 und 5 können auch in Verbindung mit
Deckplatten verwendet werden, die keine Sichtöffnung 34 aufweisen. In diesem Fall
werden anstelle der Scheiben 36 solche Scheiben verwendet, bei denen das erhabene,
die Sichtöffnung ausfüllende Stück fehlt. Im übrigen sind keine änderungen erforderlich.
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Damit die Türbeschläge nach Fig. 4 und 5 weitgehend vormontiert werden
können, ist der Innenquerschnitt eines die Schnappverbindung mit dem Unterteil 30
herstellenden, am inneren Rand der Deckplatte 32 vorgesehenen ringförmigen Vorsprungs
51 vorzugsweise kleiner als der Außenquerschnitt der Schauscheibe 39, oder eines
an dieser angebrachten korrespondierenden Vorsprungs, so daß das zusammengesetzte
Riegelbetätigungsorgan 38 und die Scheibe 36 von der endgültigen Montage innerhalb
der Deckplatte 32 unverlierbar gehalten werden können. Nach einer besonders zweckmäßigen
Ausführungsform ist im Rand der Deckplatte 32 noch ein zweiter, oberhalb des Vorsprungs
51 angeordneter Vorsprung 52 vorgesehen, hinter den die Schauscheibe 39 oder ein
an dieser vorgesehener Vorsprung greift und dadurch das Riegelbetätigungsorgan 38
und die Scheibe 36 axial im wesentlichen unverschiebbar hält. Durch Vormontage können
daher die ursprünglich fünf losen Teile, nämlich das Unterteil 30, das Oberteil
32, das aus zwei Teilen bestehende Riegelbetätigungsorgan und die Scheibe 36, auf
zwei lose Teile reduziert werden.
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Bei den Ausführungsformen nach Fig. 4 und 5 bestehen die Riegelbetätigungsorgane
38 im Gegensatz zu den Riegelbetätigungsorganen 10 bzw. 24 nach Fig. 1 bis 3 aus
zwei Teilen, wobei das eine Teil die Aufnahme 40 für den die Schloßnuß durchsetzenden
Mehrkantstift 11 enthält und das andere Teil die auswechselbare Aufnahme 44 oder
45 für das Notöffnungsorgan umfaßt. Da nur die Aufnahmen 44 bzw. 45 farblich der
Jeweiligen Deckplatte 32 angepaßt sein müssen, wohingegen die Aufnahme 40 und die
mit dieser fest verbundenen Teile von außen nicht sichtbar sind, ergibt sich durch
die zweiteilige Ausführung eine wesentliche Vereinfachung bei der Herstellung und
Lagerhaltung.
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Sind beispielsweise fünf Aufnahmen 40 für fünf unterschiedlich große
oder unterschiedlich ausgebildete Nehrkantstifte 11, drei Aufnahmen 44 bzw. 45 für
drei unterschiedliche Notöffnungswerkzeuge und zehn unterschiedlich farbige Deckplatten
32 erwünscht, müßten bei einteiliger Ausführung 150 unterschiedliche Teile für alle
vorkommenden Riegelbetätigungsorgane hergestellt und auf Lager gehalten werden,
wobei zur Herstellung, sofern es sich um Spritzgußteile aus Kunststoff handelt,
fünfzehn Formen benötigt werden. Bei zweiteiliger Ausführung können dagegen alle
denkbaren Kombinationen mit 35 Teilen realisiert werden, zu deren Herstellung acht
Formen benötigt werden.
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Anstelle der in der Zeichnung dargestellten Deckplatten bzw.
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Türbeschläge mit ebenen Oberflächen können solche mit leicht gewölbten
Oberflächen vorgesehen sein, in welchem Fall auch die Oberflächen der in den Sichtöffnungen
angeordneten Einsätze und die Oberflächen der an die Türbeschlag bzw. Deckplattenoberfläche
grenzenden Teile der Aufnahmen für die Notöffnungswerkzeuge eine entsprechende Wölbung
aufweisen können.
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Ein besonderer Vorteil der Ausführungsformen nach Fig. 4 bis 6 besteht
im übrigen darin, daß die Sichtfenster und die Schauscheiben bis an die Aufnahmen
44 und 45 heranreichen können, so daß, wie es erwünscht ist, große, von außen-gut
sichtbare Sichtfenster vorgesehen werden können0
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