DE2630774A1 - Gabelstapler sowie verfahren und vorrichtung zum verstauen desselben - Google Patents
Gabelstapler sowie verfahren und vorrichtung zum verstauen desselbenInfo
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Description
Grabelstapler sowie Verfahren und Vorrichtung
zum Verstauen desselben
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verstauen eines
Gabelstaplers auf einer gegenüber dem Boden erhöht angeordneten Plattform, ζ·Β· der Ladefläche oder dem Boden eines Transportfahrzeugs
sowie einen in Verbindung mit einer solchen Vor« richtung benutzbaren Gabelstapler»
Es sind bereits Gabelstapler bekannt, die von einem Transportfahrzeug
mitgefilhrt werden können, nachdem sie sich mit eigener Kraft gegenüber der Unterseite des Fahrzeugs hochgezogen haben
und an einer unteren Außenfläche des Fahrzeugs befestigt worden
sind· Diese bekannten Gabelstapler können sich selbst in Richtung auf die Unterseite der Ladefläche eines Transportfahrzeugs
hochziehen, nachdem die Zinken der Gabel in eine erhöhte Stellung gebracht und dann auf beliebige Weise an der Unterseite
der Ladefläche befestigt worden sind; nachdem dies geschehen ist, wird der hydraulische Antrieb der Hubgabel umgesteuert, so daß
die Gabel nicht weiter nach oben, sondern nach unten gedrückt
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wird. Dies hat zur Folge, daß der Hauptteil des Gabelstaplers
durch die nach unten gerichtete Kraft der Gabel angehoben wird, bis der Gabelstapler die Höhenlage erreicht hat, in der er verstaut werden soll.
Gabelstapler der soeben beschriebenen Art sind aus den üS-PSen 3 710 965 und 3 799 379 bekannt. Gemäß Fig. 6 der US-PS 3 710
und Fig. 8 und 12 der US-PS 3 799 379 ragen diese Gabelstapler
in ihrer Staustellung nach hinten über das hintere Ende des Transportfahrzeuge hinaus. Daher wird die Länge des Transportfahrzeugs,
auf dessen Unterseite die Gabelstapler verstaut sind, auf unerwünschte Weise vergrößert. Außerdem sind die Gabelstapler
bei dieser Anordnung nicht nur den Einflüssen der Witterung ausgesetzt, sondern sie können mit anderen Fahrzeugen oder ortsfesten
Bauwerken, z„B. Garagenwänden, kollidieren und hierdurch beschädigt werden«,
In der US-PS 3 563 3^1 ist ein Gabelstapler beschrieben, der
sich selbst hochziehen und in eine Beladestellung auf der Ladefläche eines Transportfahrzeugs bringen kann, doch benötigt man
hierzu eine sperrige, unhandliche Stabilisierungseinrichtung, die dazu dient, das Gerät zu stabilisieren, während es sich
selbst auf die Ladefläche des Transportfahrzeugs hebte Vor der Durchführung dieses Hebevorgangs und während desselben muß außerdem
bei diesem bekannten Gabelstapler der Unterbau bzw. das eigentliche Fahrzeug so weit nach hinten bewegt werden, daß es
die Bewegungen der Bedienungsperson im Bereich hinter dem Transportfahrzeug, auf das der Gabelstapler aufgeladen werden soll,
auf unerwünschte Weise behindert.
Der Erfindung liegt,die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und
einen Gabelstapler der eingangs genannten Art zu schaffen, bei denen die Nachteile der vorstehend kurz beschriebenen bekannten
Gabelstapler vermieden sind.
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Wie erwähnt,, dient die Vorrichtung nach der Erfindung dazu, einen
Gabelstapler auf der Oberseite einer erhöhten Plattform und nicht etwa auf ihrer Unterseite zu verstauen· Um den benötigten Stauraum
möglichst klein zu halten, ist der Gabelstapler vorzugsweise so ausgebildet, daß er sich gegenüber einer Gebrauchsstellung,
bei welcher die Hauptstützräder gegenüber dem Fahrgestell des Gabelstaplers nach vorn verlagert sind, zusammenlegen und in eine
Staustellung bringen läßt, bei der die Hauptstützräder im wesentlichen
vollständig hinter dem vordersten Teil des Fahrgestells bzw. des Hubmastes und der Einrichtung zum Heben der Lade« oder
Lastgaben angeordnet sind.
Zu der erfindungsgemäßen Selbststauvorrichtung für einen auf einer erhöhten Plattform anzuordnenden Gabelstapler gehören zwei
auf der Oberseite der erhöhten Plattform angeordnete Bügel zum Aufnehmen der Gabelzinken. Diese beiden Bügel sind vom freien
Rand der Plattform durch einen Abstand getrennt, der kleiner ist als die Strecke, über die die Zinken gegenüber dem vordersten
Teil des stehend angeordneten Hubmastes des Gabelstaplers, der Einrichtung zum Heben der Zinken und der Hauptstützeinrichtung
vorspringen, wenn der Gabelstapler zusammengelegt ist. Ferner gehört zu der Vorrichtung ein einschwenkbarer Stützarm, der an
der erhöhten Plattform angebracht ist und sich zwischen einer Stau- oder Ruhestellung und einer Gebrauchsstellung schwenken
läßt, in welch letzterer er sich im wesentlichen auf gleicher Höhe mit der Oberseite der Plattform befindet.
Wenn man bei dieser Konstruktion die Gabelzinken in die beiden Bügel einführt, den Gabelstapler zusammenlegt und die Gabelzinken
gegenüber dem stehenden Hubmast genügend weit senkt, so daß das eigentliche Fahrzeug bis- auf die Höhe der Plattform gehoben
wird, kann man den einschwenkbaren Stützarm in seine Gebrauchsstellung bringen, in der er mit dem am weitesten hinten angeordneten
Rad des Gabelstaplers zusammenarbeitet; wird dann das Antriebsrad betätigt, bewegt sich der Gabelstapler mit eigener Kraft
längs der Plattform nach vorn, bis die Gabelzinken vollständig in
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Eingriff mit den zugehörigen Bügeln stehen und sich sämtliche Teile des Gabelstaplers innerhalb der Grundrißfläche der Plattform,
d.h. vor der betreffenden Kante, befinden.
Der erfindungsgemäße Gabelstapler, der geeignet ist, sich selbst in der soeben beschriebenen Weise auf einer erhöhten Plattform
zu verstauen, kann eine Bereitschaftsstellung einnehmen, in der er sich auf der erhöhten Plattform in eine Selbststaustellung
bringen läßt, bei welcher es möglich ist, nach vorn ragende Radanordnungen innerhalb einer begrenzten "Einschwenkzone" zu
bewegen, die vorbestimmte Grenzen hat, um die Hadanordnungen in ihre Staustellungen zu bringen. Diese Stauräume sind im wesentlichen
vollständig vor dem hinteren Ende des Gabelstaplers angeordnet, wenn sich der Gabelstapler in seiner Betriebsstellung
befindet, und im wesentlichen vollständig hinter dem vordersten Teil des Hubmastes und der Einrichtung zum Heben der Gabelzinken.
Die Einschwenkzone hat eine obere Begrenzung, die dort, wo diese Zone vor dem vordersten Teil des stehenden Hubmastes und der
Einrichtung zum Heben der Gabelzinken liegt, in einer Höhe von nicht mehr als etwa 610 mm über dem Boden verläuft, sowie eine
hintere Begrenzung, die über das hintere Ende des Gabelstaplers nicht wesentlich hinausragt, wenn sich der Gabelstapler in seiner
Betriebsstellung befindet. Bei einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gabelstaplers verläuft die obere Begrenzung des
genannten Teils der Einschwenkzone nicht höher als etwa 410 mm über dem Boden, und bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform beträgt diese Höhe nicht mehr als etw 205 mm übör dem Boden.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung läßt sich ein Gabelstapler
auf der Oberseite anstelle der Unterseite einer erhöhten Plattform verstauen, bis auf deren Höhe sich der Gabelstapler
vom Erdboden aus selbfet anhebt, woraufhin die Antriebseinrichtung
des Gabelstaplers betätigt werden kann, um den Gabelstapler auf die Plattform zu überführen. Der erfindungsgemäße Gabelstapler
kann innerhalb eines Transportfahrzeugs vollständig verstaut werden, nachdem er sich selbst auf die Ladefläche des
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Fahrzeugs gehoben hat, woraufhin er sich auf der Ladefläche des Fahrzeugs nach Bedarf bewegen läßt. Dies wird gemäß der Erfindung
ohne Benutzung irgendwelcher unhandlicher Stabilisierungseinrichtungen
ermöglicht, und bei Benutzung eines erfindungsgemässen
Gabelstaplers kommen keine Teile des Gabelstaplers in die Gefahr, an den Unterbau, die Stoßstangen oder andere Teile des
Fahrgestells des Transportfahrzeugs anzustoßen·
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Gabelstaplers besteht darin, daß der Gabelstapler in seiner Staustellung mit
Ausnahme der nach vorn ragenden Gabelzinken in Richtung der Fahrzeuglängsachse nur sehr wenig Raum einnimmt und daher den
Nutzraum des Transportfahrzeugs nur sehr geringfügig verkleinert, nachdem sich der Gabelstapler selbst auf das Fahrzeug gehoben
und sich in das Fahrzeug hinein bewegt hat. Die Tatsache, daß der Gabelstapler mit Ausnahme der Gabelzinken eine sehr kleine
Längsabmessung hat, bedeutet, daß keine Vorsprünge vorhanden sind, die die Bewegungsfreiheit der Bedienungsperson hinter dem
Transportfahrzeug einschränken, wenn der Gabelstapler in die Stellung gebracht worden ist, in der er sich selbst in die Staustellung
heben kann, bzw. während sich der Gabelstapler auf die Höhe der Oberseite der Ladefläche hebt«,
Im folgenden werden mehrere Ausführungsformen von Stützradanordnungen
beschrieben. Bei einer Ausführungsform weist der Gabelstapler Hauptstützradanordnungen auf, zu denen nach vorn
ragende Stützarme gehören, die auf dem Fahrgestell des Gabelstaplers schwenkbar gelagert sind, und am hinteren Ende jedes
Stützarms ist eine Buchse befestigt, die einen Stützarm aufnimmt, welcher zu einem kleineren Hilfsrad gehört. Dieser letztere
Stützarm ist in der zugehörigen Buchse verschiebbar gelagert, so daß beim Schwenken der Hauptstützräder in ihre Staustellung
die Hilfsräder nach vorn geschoben werden können, um den Gabelstapler
in der Stellung abzustützen, aus der er sich selbst auf die erhöhte Plattform heben kann.
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Bei einer zweiten Ausführungsform werden die Hauptstützräder von Armen getragen, die sowohl waagerecht als auch senkrecht
schwenkbar gelagert sind.
Bei einer dritten Ausführungsform ist jeder der die Hauptstützräder
tragenden Arme in einem Buchsenteil gleitend geführt, das auf dem Hubmast des Gabelstaplers schwenkbar gelagert ist, so
daß sich das Buchsenteil in eine allgemein senkrechte Stellung drehen kann, wenn der Gabelstapler gegenüber dem Erdboden angehoben
wird, und daß sich gleichzeitig der zugehörige Stützradarm gegenüber dem Buchsenteil verschieben läßt, um das Stützrad
in seine Staustellung zu bringen·
Bei einer weiteren Ausführungsform werden Hilfsstützräder von
kurzen Armen getragen, die unabhäjnglg von den die Hauptstützräder
tragenden Armen zwischen einer Gebrauchs- bzw, Stützstellung und einer Staustellung schwenkbar sind.
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung wird im folgenden mit weiteren Einzelheiten anhand schematischer Zeichnungen von Ausführungsbeispielen erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Gabelstaplers, der sich in seiner Gebrauchsstellung befindet, wobei die Gabelzinken eine Stellung
nahe dem unteren Ende ihres Hubbereichs einnehmen;
Fig. 2 die Rückansicht des Gabelstaplers nach Fig» 1 in seiner Bereitsohaftsstellung, bei der die Hauptstützräder in
ihre Staustellung und die Hilfsstützräder nach vorn in
ihre Stützstellung geschwenkt sind;
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Pig. 3 einen Teil der Vorderansicht des Gabelstaplers nach
Pig· 1, wobei die Hauptstützräder ihre äußere Gebrauchsstellung einnehmen, um beim Gebrauch des Gabelstaplers
eine Palette in der Breitenrichtung zu umgreifen;
Fig. 4 einen Teil einer Seitenansicht des Gabelstaplers nach
Pig· 1, wobei die Gabelzinken so weit gesenkt worden sind, daß sie in Berührung mit dem Erdboden stehen, und
wobei die Hauptstützräder vom Erdboden abgehoben sind;
Pig· 5 einen Teil einer Seitenansicht des Gabelstaplers nach
Fig. 1, wobei die Hauptstützräder nach oben in ihre Staustellung geschwenkt worden sind, um die Hilfsstützräder
in ihre mit gestrichelten Linien angedeutete Lage zu bringen, aus der sie mit Hilfe der zugehörigen Stützarme
so weit vorgebracht worden sind, daß die Hilfsstützräder den Erdboden nahezu berühren;
Pig· β eine Seitenansicht des Gabelstaplers nach Pig· 1 in seiner Bereitschaftsstellung, wobei die Gabelzinken angehoben
und in die Bügel auf der erhöhten Plattform eingeführt worden sind, wobei bestimmte Teile im Schnitt
gezeichnet sind und die Antriebseinrichtung der Deutlichkeit halber fortgelassen ist;
Fig. 7 eine Seitenansicht des Gabelstaplers nach Pig, 6, wobei
die Gabelzinken gegenüber dem Hubmast so weit gesenkt worden sind, daß der Hubmast zusammen mit dem Unterbau
vom Erdboden abgehoben worden ist;
Fig· 8 eine Seitenansicht des Gabelstaplers nach Pig· 7* wobei der Fahrzeugteil des Gabelstaplers bis auf die Höhe der
Oberseite der Plattform angehoben und der einschwenkbare Arm in seine Gebrauchsstellung geschwenkt worden ist;
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Fig· 9 eine perspektivische Teildarstellung der Bügel auf der erhöhten Plattform und des der Plattform zugeordneten
Stützarms;
Pig· 10 einen Teilschnitt durch eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Bügelanordnung;
Pig. 11 einen Teil der Draufsieht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gabelstaplers, wobei eine
Stützradanordnung mit Vollinien in ihrer Betriebsstellung gezeigt ist, wobei eine während des Verstauens
durchlaufene Zwischenstellung mit gestrichelten Linien angedeutet ist, und wobei eine erhöhte Plattform bruchstückhaft
gestrichelt angedeutet ist;
Pig· 12 einen Teil einer Seitenansicht des Gabelstaplers nach Pig» 11, wobei der Gabelstapler seine Bereitschaftsstellung einnimmt, aus welcher er sich selbst auf einer
erhöhten Plattform verstauen kann;
Fig. 13 einen Teil der Draufsicht des Gabelstaplers nach Fig.11,
wobei die Hauptstützradanordnung in einer waagerechten Ebene in Richtung auf die Staustellung in eine Zwischenstellung
geschwenkt worden ist;
Fig« 14 einen Teil einer Seitenansicht des Gabelstaplers nach
Fig, 13, wobei die Hauptstützradanordnung senkrecht
nach oben in ihre endgültige Staustellung geschwenkt worden ist, und wobei sich das Antriebsrad an einem
einschwenkbaren Arm am hinteren Ende der erhöhten Plattform abstützt, auf der der Gabelstapler verstaut werden
soll;
Fig. 15 einen Teil einer Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform
eines Gabelstaplers, wobei die Gabelzinken in die zugehörigen Bügel auf der Oberseite der erhöhten
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Plattform eingeführt worden sind, und wobei sich der
Gabelstapler in seiner Bereitschaftsstellung befindet, aus der er sich selbst auf die erhöhte Plattform heben
läßt, um verstaut zu werden;
Pig, 16 einen Teil einer Seitenansicht des Gabelstaplers nach
Pig· 15> wobei der Fahrzeugteil mit dem Hubmast durch
Absenken der Gabelzinken vom Erdboden abgehoben worden ist, und wobei die die Hauptstützräder tragenden Arme
in den zugehörigen Buchsen während des Hebevorgangs nach hinten geschoben worden sind;
Fig. 17 eine Fig. 16 ähnelnde Darstellung, in der jedoch der
Fahrzeugteil mit dem Hubmast noch weiter angehoben worden ist, wobei die die Hauptstützräder tragenden Arme
in den zugehörigen Buchsen vollständig nach oben geschoben und in ihre Staustellung gebracht worden sind;
und
Figo 18 einen Teil einer Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform
eines Gabelstaplers, wobei die Hauptstützräder ihre Gebrauchsstellung einnehmen, und wobei die Hilfsstützräder
mit Vollinien in Ihrer Staustellung wiedergegeben und mit gestrichelten Linien in ihrer Gebrauchs-Stützstellung
angedeutet sind.
Vorrichtung zum Verstauen eines Gabelstaplers Zusammenlegbarer Gabelstapler
Fig· 1 ist eine Seitenansicht eines Gabelstaplers, der in Verbindung
mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verstauen des Gabelstaplers benutzbar jsb· Zu dem dargestellten, insgesamt
mit 20 bezeichneten Gabelstapler gehört eine Rahmen- oder Gestellbaugruppe 22 mit einem waagerechten Basisteil 24 und einem
sich von diesem aus nach oben erstreckenden Rahmen oder Hubmast 2β· Ferner sind zwei Hauptstützräder 28 vorhanden, die gegenüber
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der Vorderseite des Gabelstaplers 20 nach vorn versetzt sind und jeweils von einem Stützarm 30 getragen werden, der einen
rechteckigen Querschnitt hat und auf einer in den stehenden Hubmast 26 eingebauten Achse 32 schwenkbar gelagert ist. Jeder
Stützarm 30 wird in seiner Gebrauchsstellung dadurch festgehalten,
daß ein herausnehmbarer Lagebestimmungsbolzen 34 in
eine zugehörige öffnung der Achse 32 eingeführt wird. Ferner ist jeder Stützarm 30 auf eine im folgenden anhand von Fig.
erläuterte Weise in seitlicher Richtung verstellbar.
Auf dem rückwärtigen Teil des Gabelstaplers 20 ist ein hydraulisch
antreibbares Antriebsrad 36 in einem Gabelteil 38 drehbar
gelagert, das in einem an dem stehenden Hubmast 26 befestigten Lagerteil 40 schwenkbar ist, damit der Gabelstapler beim Gebrauch
nach Bedarf gelenkt werden kann. Mit der Schwenkachse des Gabelteils 38 ist ein Lenkhebel 42 verbunden, damit die Bedienungsperson
den Gabelstapler bei der Fahrt auf dem Erdboden 46 nach Wunsch lenken kann. Gemäß Fig. 7 kann die Bedienungsperson
des Gabelstaplers den Lenkhebel 42 nach Bedarf in verschiedene Stellungen bringen.
Zu der Gabel 48 des Gabelstaplers gehören zwei allgemein waagerecht
angeordnete Zinken 50. Die Gabel ist auf der Vorderseite des stehend angeordneten Hubmastes 26 senkrecht bewegbar gelagert«
Die Zinken 50 erstrecken sich von einer Platte 52 und
von einem stehend angeordneten Säulenteil 54 aus, das von der Platte aus nach oben ragt, zum vorderen Ende des Gabelstaplers.
Die Platte 52 und das Säulenteil 54 bilden zusammen eine Einrichtung
zum Heben und Senken der Zinken 50 längs des stehend
angeordneten Hubmastes 26#
Gemäß FIg. 1 und 2 sind auf dem oberen Ende des stehenden Hubmastes
26 ein Elektromotor 60 und eine hydraulische Kraftquelle 62 angeordnet» Der Elektromotor 60 wird mit Hilfe von Strom betrieben,
der ihm über ein Kabel 64 von einer Stromquelle aus zugeführt wird. Das Kabel 54 läßt sich von einer drehbaren Trom-
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mel 66 abspulen, so daß sich der Gabelstapler beim Gebrauch ungehindert
bewegen läßt.
Pig. 2 zeigt in einer Rückansicht des Gabelstaplers nach Fig. 1 die die Hauptstützräder tragenden Arme 30, die in diesem Fall
nach oben geschwenkt und in eine im wesentlichen senkrechte Stellung gebracht worden sind, die sie einnehmen, wenn der Gabelstapler zusammengelegt ist, um verstaut zu werden* in Fig. 2 ist
der Lenkhebel 42 der Deutlichkeit halber fortgelassen. In Fig. 1 befindet sich der Gabelstapler 20 in seiner Gebrauchsstellung,
bei der die Hauptstützräder 28 gegenüber dem stehenden Hubmast 26 ausgeschwenkt sind, während bei der in Fig. 7 gezeigten Staustellung
die Hauptstützräder 28 eine Lage einnehmen, in der sie sich im wesentlichen vollständig hinter dem vordersten Teil des
stehenden Hubmastes 2.6 und der Einrichtungen 52 und 54 zum Heben
der Gabelzinken 50 befinden. Um die Arme 30 gemäß Fig. 2 in
ihrer im wesentlichen senkrechten Stellung zu halten, führt man Lagebestimmungsbolzen 34 in zwei weitere Öffnungen der Achse 32
ein, die entsprechend angeordnet sind.
Gemäß Fig. 2 liefern ein Hydrozylinder 68 und eine Kolbenstange
69 die Kraft, mittels welcher die Einrichtungen 52 und 54 betätigt
werden, um die Gabelzinken 50 zu heben bzw. zu senken. Die hydraulische Energie wird von der Energiequelle 62 aus zu
dem hydraulisch antreibbaren Antriebsrad 36 und dem Hubzylinder 68 durch nicht dargestellte Hochdruckschläuche bekannter Art
übertragen.
Die Kolbenstange 69 des Hydrozylinders 68 trägt an ihrem oberen
Ende eine Halterung 70, in deren unteren Teil eine waagerechte Achse 71 und in deren oberen Teil eine waagerechte Achse 72 eingebaut
ist. Die Achse 71 trägt an ihren Enden zwei in Fig. 2
durch Antriebsketten 73 verdeckte Umlenkzahnräder, während die Achse 72 in der Mitte zwischen ihren Enden ein durch eine Antriebskette
74 verdecktes Umlenkzahnrad trägt.
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Der gemäß Figo 2 dem Betrachter zugewandte Strang jeder Antriebskette 72 ist mit seinem unteren Ende an einer Verankerungsstange
75 befestigt, die ihrerseits mit ihrem unteren Ende fest in den Hubmast 22 eingebaut ist· Der gemäß Fig. 2 vom Betrachter weiter
entfernte Strang jeder Antriebskette 75, d.ho der Strang jy,
ist an seinem unteren Ende mit einem Halteteil 76 verbunden, das
an der Rückseite der beweglichen Platte 52 befestigt ist. Jede Antriebskette 73 läuft über ein zugehöriges Umlenkzahnrad am
betreffenden Ende der Achse 71.
Der dem Betrachter zugewandte Strang der Antriebskette 74 ist
an seinem oberen Ende mit dem Hubmast 22 durch ein nicht dargestelltes Haltestück verbunden· Die Antriebskette 74 läuft unter
dem Umlenkzahnrad hindurch, das auf der in den oberen Teil der Halterung 70 eingebauten Achse 72 angeordnet ist, und das obere
Ende des vom Betrachter abgewandten Strangs ist durch ein Halteteil 70 mit dem oberen Ende des Säulenteils 54 verbunden«,
Wird die Kolbenstange 69 zusammen mit dem an ihrem oberen Ende befestigten Halteteil 70 nach oben bewegt, ziehen die Antriebsketten 75 die bewegliche Platte 52 und das stehend angeordnete
Säulenteil 54 gegenüber dem Hubmast 22 nach oben. Hierbei bewegen sich die Gabelzinken 50 zusammen mit einer ggf· darauf
angeordneten Last längs der Platte 52 und des Säulenteils 54
ebenfalls nach oben. Während das Säulenteil 54 gehoben wird,
hält es die Antriebskette 74 in der bereits beschriebenen Weise
gespannt und in Eingriff mit dem Umlenkkettenrad auf der Achse 72.
Wird die Kolbenstange 69 zusammen mit dem Halteteil 70 gegenüber dem Hydrozylinder 68 gesenkt, bewirkt das mit der Antriebskette
74 zusammenwirkende Umlenkkettenrad auf der Achse 72, daß das Säulenteil 54 gegenüber dem Hubmast 22 nach unten gezogen wird.
Durch diese Bewegung werden die Gabelzinken 50 zusammen mit
einer ggf. darauf angeordneten Last nach unten bewegt, oder wenn die Zinken in einer erhöhten Lage festgehalten werden, hat diese
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Bewegung zur Folge, daß die übrigen Teile des Gabelstaplers vom Erdboden abgehoben werdene Gleichzeitig bewegen sich die an der
beweglichen Platte 52 befestigten Halteteile 76 gegenüber dem
Hubmast 22 nach unten, und hierdurch werden die Antriebsketten 73* 73! gegenüber den Umlenkkettenrädern auf den Enden der Achse
71 gespannt gehalten, mit denen die Ketten in der schon beschriebenen
Weise zusammenarbeiten.
Gemäß Pig· 1 sind auf beiden Seiten des Gabelstaplers 20 je zwei Hilfsstützräder 90 angeordnet, zu denen jeweils ein Stützarm
von rechteckigem Querschnitt gehört, der in einem Buchsenteil 94 gleitend geführt ist, welches mit dem zugehörigen Stützarm
30 für das betreffende Hauptstützrad 28 an dem von dem Hauptstützrad
abgewandten Ende verbunden ist. Bei der Ausführungsform nach Pig· 1 bis 4 ist jede Buchse 94 mit dem zugehörigen Stützarm
30 durch eine Rippe bzw. einen Steg 96 verbunden«,
Wie im folgenden erläutert, bildet die Hilfsstützradanordnung 90, 92, 94 ein wichtiges Merkmal des erfindungsgemäßen Gabelstaplers.
Allerdings sind Hilfsstützradanordnungen, die eine ähnliche Aufgabe zu erfüllen haben, bekannt, doch erfüllen diese bekannten
Anordnungen ihre Aufgabe in einer weniger zweckmäßigen Weise. Allgemein gesprochen bildet die Hilfsstützradanordnung 90* 92*
94 eine einschwenkbare Hilfsstützradanordnung, die von einem Hubmast 22 getragen wird und geeignet ist, den Gabelstapler
abzustützen, wenn die Hauptstützräder 28 in ihre Staustellung nach Pig· 2 geschwenkt worden sind, und die zweitens selbst in
eine Staustellung bringbar ist, wenn die Hauptstützräder 28 in ihre Gebrauchsstellung rach Fig. 1 gebracht worden sind.
Der Gabelstapler 20 bildet zusammen mit der soeben allgemein beschriebenen Hilfsstützradanordnung einen Gabelstapler der in
der US-PS 3 799 379 beschriebenen Art« Im folgenden wird eine Vorrichtung beschrieben, die es ermöglicht^ diesen Gabelstapler
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erfindungsgemäß auf einer erhöhten Plattform so zu verstauen, daß die Nachteile der verschiedenen bis jetzt bekannten Anordnungen
vermieden werden, bei denen ein Gabelstapler auf der Unterseite der Ladefläche eines Transportfahrzeugs, ζ ·Ββ eines
Lastkraftwagens, verstaut wird.
Ein wichtiges Merkmal der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
Verstauen eines Gabelstaplers wird durch zxuei Haltebügel 100
gebildet, die gemäß Pig«, 9 auf der Oberseite 102 der erhöhten Plattform angeordnet sind, auf der der Gabelstapler 20 verstaut
werden soll. Einzelheiten einer Ausführungsform solcher Haltebügel sind in Fig. β bis 8 dargestellt, während Pig· 9 eine
zweite Ausführungsform in einer perspektivischen Darstellung
zeigt«, Die beiden Haltebügel 100 sind von dem Rand 104 der Plattform bzw· der Ladefläche 104 durch eine Strecke getrennt,
die kleiner ist als die Strecke, über welche die Zinken 50
gegenüber dem vordersten Teil des stehend angeordneten Rahmens 26, den Einrichtungen 52, 52J- zum Heben der Gabelzinken und der
Hauptstützradanordnung 28 vorspringen, wenn der Gabelstapler in der aus Pig· 7 und 8 ersichtlichen Weise zusammengelegt ist.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 9 können sich die beiden Bügel
100 zwischen einer unteren Staustellung und einer oberen Gebrauchsstellung bewegen· Mit anderen Worten, die Bügel können
immer dann gehoben werden, wenn sie die Gabelzinken 50 aufnehmen sollen, damit es möglich ist, den Gabelstapler zu heben und
ihn in seine Staustellung auf der Plattform 102 zu bringen; werden
die Bügel 100 nach Pig. 9 nicht benötigt, kann man sie absenken, so daß sie die Bewegung von Gegenständen auf der Plattform
nicht behindern.
Fig· 10 zeigt eine dritte Ausführungsform von Haltebügeln«, In
"ig· 10 befinden sich die Bügel IQo in ihrer Gebrauchsstellung,
imc die Gabelzinken 50 stehen vollständig in Eingriff mit den
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Bügeln. Zu Jedem Bügel 106 gehört nur ein einziger senkrecht angeordneter Schaftabschnitt bzw· eine Stange 108, die in der
Plattform 102 in einer öffnung 110 drehbar gelagert ist. Nachdem
der Gabelstapler auf die Plattform 102 vorgeschoben worden ist, kann ein waagerechter Schenkel 112 jedes Bügels 106 um
90° geschwenkt werden, so daß es möglich ist, beide Bügel nach unten in eine Staustellung zu bringen, woraufhin man den Gabelstapler
nach Bedarf gegenüber der Plattform noch weiter nach vorn bewegen kann.
Ein zweites wichtiges Merkmal der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht in der Verwendung eines einschwenkbaren Stützarms 120,
der in Fig, 9 seine Gebrauchsstellung einnimmt, bei der sich
seine Oberseite im wesentlichen in gleicher Höhe mit der Plattform 102 befindet. Bei der dargestellten Ausführungsform ist der
Stützarm 120 mit der Plattform durch ein Gelenk oder Scharnier 122 so verbunden, daß er sich in einer waagerechten Ebene in
eine Staustellung schwenken läßt, wenn er nicht benötigt wird; gemäß Fig. 8 ist außerdem eine Stütseinrichtung 124 vorhanden,
die den Stützarm 120 in seiner Gebrauchsstellung hält, wenn das Antriebsrad ^6 des Gabelstaplers in der aus Fig. 8 ersichtlichen
Weise damit zusammenarbeitet.
Ggf. kann der einschwenkbare Stützarm 120 an der Plattform auch
so angelenkt sein, daß er sich senkrecht nach unten in eine Staustellung schwenken läßt. Alternativ könnte man den Stützarm
so ausbilden, daß man ihn in seiner Gebrauchsstellung an der Plattform 102 befestigen und bei Nichtgebrauch von der Plattform
abnehmen kann»
Soll der Gabelstapler 20 auf der erhöhten Plattform 102 verstaut werden, bewegt man die Zinken 50 aus ihrer Stellung nach
Fig. 1 nach unten, bis sie eine tiefere Lage einnehmen als die
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Hauptstützräder 28 und das Antriebsrad 36, wie es in Fig. 4 gezeigt
ist. Hierbei werden die Hauptstützräder 28 vom Erdboden 46 abgehoben, so daß es möglich ist, die Haltebolzen 34 außer
Eingriff zu bringen, woraufhin man die die Hauptstützräder tragenden
Arme 3° hochschwenken kann, bis sie die aus Pig. 5 ersjchtliche
senkrechte Stellung erreichen.
Da jedes Buchsenteil 94, das mit dem zugehörigen Hilfsstützarm
92 zusammenarbeitet,, an dem zugehörigen Hauptstützarm 30 unter
einem Winkel -/on etwas weniger als 900 befestigt ist, wird beim Aufrichten Jedes Hauptstützarms j?G die zugehörige Buchse 94
automatisch in eine Stellung gebracht, bei der «ie gegenüber
der Waagerechten etwas nach vorn und unten geneigt ist. Daher ist auch der zugehörige Hiifsstützarm 92 gegenüber der Waagerechten
etwas nach unten geneigt, wie es in Fig. 5 mit gestrichelten Linien angedeutet ist, und gemäß Fig. 2 und 3 wird jeder
Hiifsstützarm durch einen Haltebolzen 95 in dieser Stellung
festgelegt. V/erden die Haltebolzen 95 gelöst, können die Hilfsstützarme
92 längs der zugehörigen Buchsen 94 vorgeschoben und
in ihre in Fig. 5 mit Vollinien wiedergegebene Stellung ge-
Όνε ht werden, bei der die Hilfsstützräder 90 den Erdboden 46
gerade noch nicht berühren. Dann werden die Haltebolsen 95 wieder in die Hilfsstü'aaarme 92 eingesetzt, um diese in ihrer
neuen Stellung festzulegen.
V/erden jetzt die Gabelzinken 50 erneut vom Erdboden 46 abgehoben,
kommen die Hilfsstützräder 90 zur Anlage am Erdboden, so daß sie gemäß Fig. 6 den Gabelstapler zusammen mit dem Antriebsrad
36 abstützen. Da die Räder 90, 36, 90 jetzt für den·
Gabelstapler 20 eine stabile Dreipunktunterstützung bilden, kann man nunmehr die Einrichtungen 52 und 54 betätigen, um die Gabelzinken
50 bis zur Höhe der Oberseite der Plattform 102 zu heben. Sobald dies geschehen ist, wird der Gabelstapler nach vorn gerollt,
um die Gabelzinken 50 in die Bügel 100 einzuführen und hierdurch den Gabelstapler in die Lage zu versetzen, sich selbst
in der aus Fig. 6 und 1J ersichtlichen Weise bis zur Höhe der
Oberseite der Plattform zu heben.
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Während der Bewegung aus der Stellung nach Fig. 6 bis in die
Stellung nach Fig. 7 sind die Hilfsstutζrad-Tragarme 92 in
den zugehörigen Buchsen 9^ nach hinten geschoben und in ihre
Staustellung gebracht worden. Wie im folgenden in Verbindung mit der Beschreibung des erfindungsgemäßen Gabelstaplers erläutert,
befindet sich der Gabelstapler 20 jetzt in seiner Staustellung, wobei auch die Hilfsstützrad-Tragarme 90 in ihre Staustellung
gebraht worden sind.
Sobald die Gabelzinken 50 gegenüber dem stehenden Hubmast bzw.
dem Rahmen 26 so weit abgesenkt worden sind, daß der das Antriebsrad
56 tragende Rahmen auf die Höhe der Plattform 102 gehoben worden ist, wird die Bewegung der Gabelzinken unterbrochen.
Dann wird der einschwenkbare Stützarm 120 gemäß Fig. 8 in seine Gebrauchsstellung geschwenkt, so daß er mit dem Antriebsrad
J>6 zusammenarbeitet. Wird jetzt das sich an dem Arm
120 abstützende Antriebsrad "$6 gedreht, um den Gabelstapler nach
vorn zu bewegen, so daß das Antriebsrad schließlich mit der Oberseite der Plattform 102 zusammenarbeitet, bewegt sich der Gabelstapler
auf der Plattform nach vorn, bis die Gabelzinken 50 vollständig in die zugehörigen Bügel 100 eingeführt sind.
Der erfindungsgemäße Gabelstapler ist besonders zur Verwendung in Verbindung mit der vorstehend beschriebenen Selbststauvorrichtung
geeignet, die es ermöglicht, den Gabelstapler bis zur Höhe der Oberseite einer erhöhten Plattform anzuheben, woraufhin
der Gabelstapler auf der Plattform nach vorn bewegt werden kann, um dort verstaut zu werden.
Damit auch sperrige Lasten aufgenommen werden können, ragen bei Gabelstaplern zum Handhaben von Kartons, wie sie gewöhnlich
auf Transportfahrzeugen bekannter Art verladen werden, häufig bis zu etwa 900 mm oder mehr über die Vorderseite des Hubmastes
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hinaus. Wenn der Gabelstapler Im belasteten Zustand eine ausreichende
Stabilität haben soll, müssen die Drehachsen der Hauptstützräder 28 z.B. bei dem Gabelstapler 20 gegenüber der Vorderseite
des stehend angeordneten Rahmens um eine Strecke versetzt sein, die mindestens annähernd gleich der halben Länge
der nach vorn ragenden Gabelzinken 50 oder noch größer ist. Bei der Ausführungsform nach Fige 1 bis 8 ist zu erkennen, daß diese
Strecke tatsächlich im wesentlichen gleich der Gesamtlänge der Gabelzinken 50 ist.
Selbst wenn die Hauptstützrad-Tragarme JO auf dem Rahmen 26 des
Gabelstaplers 20 schwenkbar gelagert sind, ist es unter diesen Umständen unmöglich, die Stützarme nach oben in eine Staustellung
zu schwenken, bei der sich der Gabelstapler auf der Oberseite einer erhöhten Plattform bzw. auf gleicher Höhe mit der
Ladefläche eines Transportfahrzeugs der üblichen Art verstauen läßt, nachdem der Gabelstapler genügend weit nach vorn gerollt
worden ist, um die Gabelzinken in die Bügel auf der Oberseite der Plattform einzuführen· Figo 6, wo zu erkennen ist, daß die
Ihre Staustellung einnehmenden Stützräder 28 des Gabelstaplers 20 ein gutes Stück über die Oberseite der Plattform 102 und
daher längs einer noch größeren Strecke nach oben über die Unterseite der Plattform hinausragen, veranschaulicht, daß es
physikalisch bzw. mechanisch unmöglich ist, die nach vorn ragenden Hauptstützräder 28 mit den Stützarmen J>0 in ihre Staustellung
zu bringen, nachdem die Zinken 50 in die Bügel 100 eingeführt worden sind.
Die Notwendigkeit, den Gabelstapler in seiner Bereitschaftsstellung nach Fig. 6 zu stabilisieren, in der er sich in seine
Staustellung bringen läßt, stellt ein ähnliches Problem dar wie dasjenige, welches sich gemäß FIg, 1 bezüglich der Stellung zum
Transportieren von Lasten ergibt· Wie erwähnt, ist es wichtig, die Baulänge des Gabelstaplers, der auf einem Motorfahrzeug verstaut
werden soll, so klein wie möglich zu halten, damit der Gabelstapler nur einen möglichst kleinen Teil des wertvollen
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nutzbaren Laderaums des Transportfahrzeugs einnimmt. Ein weiterer Vorteil einer geringen Baulänge eines Gabelstaplers zur Verwendung
in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Selbststauvorrichtung
besteht darin, daß der einschwenkbare Stützarm keine große Länge zu erhalten braucht, damit er sich bis unter das
Antriebsrad erstreckt, wenn sich der Gabelstapler bis auf die Höhe der Oberseite der erhöhten Plattform gehoben hat, auf der
er verstaut werden soll. Ein weiterer Vorteil, dem vielleicht eine etwas geringere Bedeutung zukommt, besteht darin,daß das
nach unten wirkende Drehmoment, das auf die hinteren Endender
Gabelzinken wirkt, wenn sich der Gabelstapler vom Erdboden abhebt, kleiner ist, wenn der Gabelstapler eine geringere Baulänge
hat.
Aus den genannten Gründen soll der Abstand zwischen dem hinteren Ende des Gabelstaplers und dem vordersten Teil des Rahmens,
der Einrichtung zum Heben der Gabelzinken und der Hauptstützradanordnung bei der Staustellung des Gabelstaplers vorzugsweise
kleiner sein als die Länge der Gabelzinken. Beispielsweise hat der Gabelstapler 20 nach Fig. 1 unter Ausschluß der nach vorn
ragenden Gabelzinken 50 eine BaulMnge, die nur etwa der halben
Länge der Zinken entspricht. Zwar wird bei einer solchen geringen Baulänge des Gabelstaplers der Laderaum eines Transportfahrzeugs,auf
dem der Gabelstapler verstaut ist, sehr wirtschaftlich ausgenutzt, und hierbei ergeben sich gleichzeitig die weiteren
schon genannten Vorteile, doch tritt gleichzeitig ein schwerwiegendes Stabilitätsproblem auf, wenn man den Gabelstapler in seine
Bereitschaftsstellung bringt, damit er nach vorn gerollt werden kann, um die Zinken 50 in die Bügel 100 auf der Oberseite der
Plattform 102 einzuführen,,
Gemäß der Zeichnung sind die erfindungsgemäßen Gabelstapler von sehr kräftiger Konstruktion und haben daher ein erhebliches Gewicht.
Um die Baulänge zu verringern, kann man ferner den Elektromotor 6o und die hydraulische Kraftquelle 62 auf dem oberen Teil
des Hubmastes 22 des Gabelstaplers anordnen. Wegen der geringen
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Baulänge und der hohen Lage des Schwerpunktes könnte der Gabelstapler
leicht nach vorn oder hinten umgekippt werden, und dies könnte zu einer Beschädigung des Gabelstaplers sowie zu Verletzungen
bei in der Nähe befindlichen Personen führen, wenn nicht ein möglichst langer Radstand vorhanden ist, und zwar selbst
dann, wenn sich der Gabelstapler nicht in seiner Gebrauchsstellung zum Heben und Transportieren einer Last befindet, sondern
lediglich in seiner Bereitschaftsstellung bewegt werden soll, damit die Gabelzinken 50 in die Bügel 100 eingeführt werden können.
dann, wenn sich der Gabelstapler nicht in seiner Gebrauchsstellung zum Heben und Transportieren einer Last befindet, sondern
lediglich in seiner Bereitschaftsstellung bewegt werden soll, damit die Gabelzinken 50 in die Bügel 100 eingeführt werden können.
Wurden Hilfsstützräder benutzt, wie sie in Fig. 7 der US-PS
3 799 579 als Beispiel dargestellt sind, um den Gabelstapler 20 in seine Bereitschaftsstellung zu bringen, aus der er in seine
Selbststaustellung überführt werden kann, würden die Drehachsen der Hilfsstützräder bei ihrer Stützstellung ein erhebliches Stück hinter dem vordersten Teil des stehend angeordneten Hubmastes liegen, und dies würde zu einer gefährlichen Beeinträchtigung
der Stabilität führen. Bei dem Gabelstapler nach der Erfindung
besteht ein wichtiges Merkmal darin, daß dann, wenn sich der
Gabelstapler in seiner Bereitschaftsstellung für das Verstauen
befindet, die Drehachsen der vordersten Räder mindestens in
einem Abstand von dem vordersten Teil des stehend angeordneten
Rahmens 26 angeordnet sind. Befindet sich der Gabelstapler 20
bei der Ausführungsform nach Fig. 6 in seiner Bereitschaftsstellung, sind die Drehachsen der Hilfsstützräder 90 tatsächlich durch einen Abstand von der Vorderseite des stehenden Rahmens
26 angeordnet, der größer ist als der Abstand zwischen der Drehachse des Antriebsrades 36 und der Rückseite des Rahmens 26. Um die Stabilität noch weiter zu erhöhen, kann man die Stützräder, d.hc entweder die Hilfsstützräder oder die Hauptstützräder, die bei der Bereitschaftsstellung vor dem stehenden Rahmen 26 liegen, ggf. so anordnen, daß ihre Drehachsen noch weiter nach vorn versetzt sind, als es bei der soeben beschriebenen Ausführungsform der Fall ist.
3 799 579 als Beispiel dargestellt sind, um den Gabelstapler 20 in seine Bereitschaftsstellung zu bringen, aus der er in seine
Selbststaustellung überführt werden kann, würden die Drehachsen der Hilfsstützräder bei ihrer Stützstellung ein erhebliches Stück hinter dem vordersten Teil des stehend angeordneten Hubmastes liegen, und dies würde zu einer gefährlichen Beeinträchtigung
der Stabilität führen. Bei dem Gabelstapler nach der Erfindung
besteht ein wichtiges Merkmal darin, daß dann, wenn sich der
Gabelstapler in seiner Bereitschaftsstellung für das Verstauen
befindet, die Drehachsen der vordersten Räder mindestens in
einem Abstand von dem vordersten Teil des stehend angeordneten
Rahmens 26 angeordnet sind. Befindet sich der Gabelstapler 20
bei der Ausführungsform nach Fig. 6 in seiner Bereitschaftsstellung, sind die Drehachsen der Hilfsstützräder 90 tatsächlich durch einen Abstand von der Vorderseite des stehenden Rahmens
26 angeordnet, der größer ist als der Abstand zwischen der Drehachse des Antriebsrades 36 und der Rückseite des Rahmens 26. Um die Stabilität noch weiter zu erhöhen, kann man die Stützräder, d.hc entweder die Hilfsstützräder oder die Hauptstützräder, die bei der Bereitschaftsstellung vor dem stehenden Rahmen 26 liegen, ggf. so anordnen, daß ihre Drehachsen noch weiter nach vorn versetzt sind, als es bei der soeben beschriebenen Ausführungsform der Fall ist.
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Je größer die Stabilität ist, die der Gabelstapler 20 in seiner Bereitschaftsstelltmg aufweist, desto größer ist jedoch die
Wahrscheinlichkeit, daß das Zurückschwenken der nach vorn ragenden Stützrad-Tragarmanordnung zum Überführen des Gabelstaplers
aus der Bereitschaftsstellung in die vollständig zusammengelegte Stellung zum Verstauen des Gabelstaplers auf der Oberseite
einer Ladefläche oder Plattform eines Transportfahrzeugs dazu führt, daß die genannte Anordnung an irgendwelche tief
herabhängenden Bauteile auf der Unterseite der erhöhten Plattform anstößt, wodurch es unmöglich wird, den Gabelstapler vollständig
in seine Staustellung zu bringen. Erhöhte Plattformen wie die hier genannten weisen ohne Rücksicht darauf, ob sie
ortsfest sind oder einen Bestandteil eines Fahrzeugs bilden, gewöhnlich einen Unterbau auf, der sich unterhalb der Oberseite
der Plattform über eine erhebliche Strecke erstreckt. Beispielsweise erstreckt sich der Unterbau, das Fahrgestell oder eine
Stoßstangenanordnung bei einem Lastkraftwagen häufig so weit nach unten, daß der Abstand zum Erdboden etwa 610 mm beträgt;
in vielen Fällen verringert sich dieser Abstand bis auf etwa 410 mm oder sogar bis auf nur etwa 205 mm· Als Beispiel für
einen solchen Unterbau der Ladefläche eines typischen Transportfahrzeugs sei die in Fig. 7 bis 9 der US-PS 3 799 579 dargestellte
Konstruktion genannt«
Bei dem erfindungsgemäßen Gabelstapler sind die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten dadurch vermieden, daß die nach vorn
ragenden Stützrad- und Tragarmanordnungen ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Hilfs- oder Hauptstützräder handelt, aus ihrer
Stellung vor dem stehenden Rahmen 26 innerhalb einer begrenzten, im folgenden näher bezeichneten "Einschwenkzone" in eine Staustellung
geschwenkt werden können, in der sie im wesentlichen vollständig vor dem hinteren Ende des Gabelstaplers angeordnet
sind, wenn sich der Gabelstapler in seiner Gebrauchsstellung befindet,
und in der sie sich im wesentlichen vollständig hinter
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dem vordersten Teil des stehenden Rahmens 26 und der Einrichtungen
52 und 54 zum Heben der Gabelzinken befinden. In diesem Zusammenhang
bezeichnet der Ausdruck "StUtzradanordnung" sowohl
die Stützräder als auch die sie tragenden Arme.
Es ist wichtig, daß die begrenzte Einschwenkzone bei dem erfindungsgemäßen
Gabelstapler eine obere Begrenzung hat, die um nicht mehr als etwa 610 mm über dem Erdboden verläuft, wenn man
denjenigen Teil dieser Zone betrachtet, der vor dem vordersten Teil des stehenden Rahmens 26 und den Einrichtungen 52 und 54
zum Heben der Gabelzinken liegt. Wenn dies der Fall ist, kann man die Stützradanordnung, die sich bei der Bereitschaftsstellung
des Gabelstaplers nach vorn erstreckt, in ihre Staustellung schwenken, ohne daß sie an nach unten ragende Teile der erhöhten
ortsfesten Plattform oder der Ladefläche eines Transportfahrzeugs
stößt, bei denen der Abstand vom Erdboden mindestens etwa 610 mm beträgt. Bei einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Gabelstaplers beträgt der Abstand zwischen der oberen Begrenzung des genannten Teils der begrenzten Einschwenkzone vom
Erdboden nur etwa 410 mm· Bei dner weiteren bevorzugten Ausführungsform
verläuft die genannte obere Begrenzung in einem Bodenabstand von nicht mehr als etwa 205 nun.
Ferner ist es wichtig, daß die hintere Begrenzung der begrenzten Einschwenkzone bei dem erfindungsgemäßen Gabelstapler nicht in
einem erheblichen Abstand vom hinteren Ende des Gabelstaplers verläuft, wenn sich dieser in seiner Betriebsstellung befindet.
Unter einem erheblichen Abstand ist hier jeder Abstand zu verstehen, bei dem die Bewegungsfreiheit der Bedienungsperson auf
der Rückseite des Gabelstaplers auf unerwünschte Weise eingeschränkt würde.
Fig. 6 zeigt eine Plattform oder Ladefläche 102 eines Lastkraftwagens,
die in einer typischen Höhe von etwa 1070 mm über dem
Erdboden angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform eines erfin-
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dungsgemäßen Gabelstaplers hat die begrenzte Einschwenkzone 120 des Gabelstaplers 20, die mit gestrichelten Linien angedeutet
ist, eine obere Begrenzung 122, deren Höhe über dem Erdboden 46
dort, wo sich die Einschwenkzone auf der Vorderseite des vordersten Teils des stehenden Rahmens 26 und der Gabelzinken-Hebeeinrichtungen
52 und 54 erstreckt, nur etwa 127 mm beträgt. Werden
die Stützarme 92 in den zugehörigen Buchsen 94 nach hinten geschoben,
um in ihre in Pig, 5 mit gestrichelten Linien angedeutete Staustellung gebracht zu werden, bewegen sich die Stützarme
mit den zugehörigen Hilfsstützrädern 90 nach oben nicht über die obere Begrenzung 122 hinaus, so daß sie nicht an irgendwelche
Teile anstoßen, die von der Unterseite eines Transportfahrζeugs
bekannter Art nach unten ragen, auf dem der Gabelstapler verladen werden soll.
Außerdem ragen bei der Ausführungsform nach Fig· 6 die hinteren
Enden der Stützarme 92 nach hinten nicht über die durch eine gestrichelte
Linie 124 bezeichnete hintere Begrenzung der Einschwenkzone 120 hinaus· Dies bedeutet, daß die Stützarme 92 gegenüber
dem hinteren Ende des Gabelstaplers im Sinne der vorstehenden Definition nicht über eine erhebliche Strecke hinausragen,
so daß die Bewegungen der Bedienungsperson auf der Rückseite des Gabelstaplers nicht auf unerwünschte Weise behindert
werden«
Pig· 3 zeigt als Teil der Vorderansicht des Gabelstaplers nach
Pig, 1 ein weiteres Merkmal dieser Ausführungsform· Gemäß Fig. läßt sich jeder Stützarm 30 für die Hauptstützräder 28
auf der Achse 32 längs einer bestimmten Strecke nach außen verschieben,
so daß sich die beiden Hauptstützräder an beiden Längsseiten einer Palette der üblichen Größe vorbei bewegen können,
wenn sich der Gabelstapler in Gebrauch befindet« Jedes Hauptstützrad
30 wird dadurch in dieser äußeren Stellung festgelegt, daS
ein Haltebolzen 34 in eine entsprechende öffnung der Achse 32
eingeführt wird.
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Brauchen die Hauptstützräder 28 keine Palette mehr zu übergreifen,
kann man die Stützarme 30 zusammen mit diesen Rädern gegenüber
der Stellung nach Pig, 3 wieder nach innen schieben, so daß die Gesamtbreite des Gabelstaplers nur noch etwa der Breite
einer Palette entspricht. Dieses Merkmal ermöglicht eine weitere Verkleinerung des Raums, der von dem Gabelstapler eingenommen
wird, wenn er sich selbst auf die Plattform hebt und nach vorn bewegt wird, um seine Staustellung auf dem Transportfahrzeug
einzunehmenj das gleiche gilt für den Fall, daß der Gabelstapler
in Bodenhöhe, z.B. in einem Lagerhaus, verstaut werden soll, wobei die Hauptstützrad-Tragarme 30 entweder nach vorn geschwenkt
sind oder ihre hochgeschwenkte senkrechte Staustellung einnehmen.
In Fig. 11 bis 14 ist eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Gabelstaplers dargestellt.
Fig. 11 ist ein Teil einer Draufsicht und zeigt in Vollinien ein
auf einem nach vom ragenden Stützarm 1J5O gelagertes Stützrad
128. Der Arm I30 mit dem Stützrad 128 erstreckt sich vom eigentr
liehen Gabelstapler aus nach vorn und ragt in den Raum unter der mit gestrichelten Linien bruchstUckhaft angedeuteten Plattform
102. Ferner läßt Fig. 11 eine mit gestrichelten Linien
angedeutete Zwischenstellung erkennen, die auf eine im folgenden anhand von Fig. 13 erläuterte Weise auf dem Wege zu einer
endgültigen Staustellung durchlaufen wird.
Am hinteren Ende des Stützarms 130 ist ein sich in seitlicher
Richtung erstreckender Ansatz 132 mit einer quadratischen Auflenform
und einer kreisrunden Innenform befestigt. Befindet sich der Stützarm 130 in seiner Gebrauchsstellung«, ragt der Ansatz
132 längs einer kurzen Strecke in ein Unförmiges Aufnahmeteil
134 von quadratischer Querschnittsform hinein^ das an dem stehend angeordneten Rahmen bzw. dem Hubmast 26 so befestigt ist,
daß sein offenes Ende naeh hinten gerichtet iste Ferner ist ein
zylindrischer- YerMnäimgsbolzen 136 vorhanden., der in dem Auf-,
nahs-steil 131;- mit eines Ende mittels eines senkrecht angeordne-
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ten Lagerbolzens 1^8 schwenkbar gelagert ist, um den Stützarm
150 gelenkig mit dem Rahmen 26 zu verbinden«
An seinem anderen Ende ist der Verbindungsbolzen 136 drehbar
mittels einer Halteschraube 14O festgelegt, die in Eingriff mit einer Ringnut 142 steht, mit welcher der zylindrische Verbindungsbolzen
156 nahe dem betreffenden Ende versehen ist. Befindet
sich der Stützarm 1j5O mit dem Stützrad 128 in seiner Gebrauchsstellung,
wird der Verbindungsbolzen 1j56 durch einen Lagebestimmungs-
oder Anschlagbolzen 144 gesichert, der durch miteinander fluchtende Öffnungen des Aufnahmeteils 1^4, des seitlichen
Ansatzes 1J52 und des Verbindungsbolzens 136 ragt. Ist der
Verbindungsbolzen 1j56 in dem Auf nähme teil 1j54 auf diese Weise
festgelegt, verhindert die quadratische Außenform des seitlichen Ansatzes 1^2 Jede Schwenkbewegung des Stützarms I30 in
einer senkrechten Ebene um die Achse des Verbindungsbolzens.
Ist gemäß Pig· 11 der herausnehmbare Haltebolzen 144 zum Pest«
halten des seitlichen Ansatzes 1J52 in das Aufnahmeteil 1^4 eingebaut,
ist der Gabelstapler betriebsbereit, d.h. die Stützarme 150 mit den Stützrädern 128 ragen gegenüber dem Gabelstapler
nach vorn, um ihn abzustützen, wenn die Gabelzinken 50 belastet werden. Nach dem Entfernen der Haltebolzen 144 auf beiden
Seiten läßt sich der Gabelstapler in seine Bereitschaftsstellung bringen, so daß er in eine Stellung gerollt werden kann,
bei der es möglich ist, die Gabelzinken in die zugehörigen Bügel auf der Plattform 102 einzuführen, woraufhin sich der Gabelstapler
selbst anheben kann, um auf der Plattform verstaut zu werden«,
Pig« 12 zeigt die Stellung der Teile des Gabelstaplers, nachdem die Räder 128 und J>6 dadurch vom Erdboden 46 abgehoben worden
sind, daß die Gabelzinken 50 ihnen gegenüber längs einer kurzen Strecke nach unten bewegt worden sind« Bei dieser Stellung ist
es möglioh, die Stützarme 1j50 mit den Stützrädern 128 in einer
waagerechten Ebene um die stehend angeordneten Lagerbolsen
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seitlich nach außen zu schwenken, bis sie auf dem Wege in ihre Staustellung die in Fig. 11 mit gestrichelten Linien angedeutete
und in Fig. 15 mit Vollinien wiedergegebene Zwischenstellung erreicht
haben.
Fig» 13 ist ein Teil der Draufsicht dieser zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gabelstaplers, bei dem einer der
Stützarme 1JO mit dem Stützrad 128 in der soeben beschriebenen
Weise in einer waagerechten Ebene in die genannte Zwischenstellung
geschwenkt worden ist, wobei der Gabelstapler angehoben wurde, bis sich das Antriebsrad 36 auf gleicher Höhe mit der Oberseite
der erhöhten Plattform 102 befindete Di diesem Zeitpunkt ist es ggf· möglich, die Stützarme 130 mit den Stützrädern 128 gegen
eine Abwärtsschwenkbewegung durch Einführen der Lagebestimmungsbolzen 144 in die miteinander fluchtenden öffnungen der seitlichen
Ansätze I32 und der Verbindungsbolzen 136 zu sichern«
Werden die Lagebestimmungsbolzen 144 wieder entfernt, oder wurden
sie nicht eingeführt, kann man die seitlichen Ansätze 132 um die Verbindungsbolzen 136 drehen, d.h. man kann die Stützarme
130 mit den Hauptstützrädern 128 senkrecht nach oben schwenken,
um sie in ihre endgültige Staustellung zu bringen, wie es in Fig. 14 dargestellt ist. In dieser Stellung kann man die Stützarme
130 auf beliebige Weise aneinander befestigen.
Bei dieser Ausführungsform hat gemäß Figo 12 die begrenzte Einschwenkzone
150, innerhalb welcher sich die nach vorn ragenden
Stützradanordnungen aus ihrer Gebrauchsstellung in ihre Staustellung bewegen lassen, eine obere Begrenzung 152 innerhalb
des Teils dieser Zone, der vor dem vordersten Teil des stehenden Rahmens 26 und den zugehörigen Einrichtungen zum Heben der
Gabelzinken liegt, und die Begrenzung 152 verläuft in einer Höhe
von etwa 255 mm über dem Erdboden 46, wenn die Räder 128 und
36 bis zu einer Höhe von etwa 25 mm über dem Boden angehoben
worden sind, wie es in Fige 12 gezeigt ist, um ein seitliches
Herumschwenken der Tragarme I30 zu ermöglichen. Die hintere
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Begrenzung 154 der Einschwenkzone 150 fällt annähernd mit dem
hinteren Ende des Gabelstaplers zusammen, wenn dieser sich in seiner Gebrauchsstellung befindet.
In Fig« 15 "bis 17 ist eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Gabelstaplers dargestellt.
Pig· 15 zeigt einen Teil einer Seitenansicht dieses Gabelstaplers
mit nach vorn ragenden Stützarmen 162 und Hauptstützrädern 16O
in seiner Gebrauchsstellung zum Aufnehmen einer Last. Jeder Stützarm 162 ist in einer Buchse 164 gleitend geführt, die ihrerseits
an einer Buchse 166 befestigt ist, welche auf einer am stehend angeordneten Rahmen 26 des Gabelstaplers befestigten
Achse 168 drehbar gelagert ist.
Der stehende Rahmen 26 trägt eine Anschlageinrichtung 170, während
die drehbare Buchse I66 mit einer damit zusammenarbeitenden Anschlageinrichtung 172 versehen ist. Die beiden Anschlageinrichtungen
170 und 172 begrenzen den Schwenkbereich der Buchse
164 und halten hierdurch den Stützarm 162 mit dem Stützrad I60
in seiner Gebrauchsstellung.
Bei der in Fig. 15 gezeigten Gebrauchsstellung des Gabelstaplers
handelt es sich gleichzeitig auch um die Bereitschaftsstellung, aus der heraus sich der Gabelstapler auf erfindungsgemäße Weise
selbst auf eine erhöhte Plattform heben kann« Gemäß Fig· 15 ist der Gabelstapler durch Einführen der Gabelzinken 50 in die zugehörigen
Bügel 100 auf der Oberseite der erhöhten Plattform 102 in die gezeigte Stellung gebracht worden, in der er bereit ist,
sich selbst zu heben und sich auf der Plattform zu verstauen, nachdem die Stützräder 160 innerhalb einer begrenzten Einschwenkzone
180 auf erfindungsgemäße Weise unmittelbar aus der Stellung nach Fig. 15 in ihre Staustellung gebracht worden sind.
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In Pig, 16 sind die Gabelzinken 50 gesenkt worden, um den stehenden
Rahmen 2β und die zugehörigen Teile des Gabelstaplers vom Erdboden 46 abzuheben« Während dieses Hubvorgangs zieht die Bedienungsperson
Griffe 174 an den Stützarmen 162 nach oben und
hinten, so daß die Stützräder 16O nach hinten rollen, wodurch die Höhe verringert wird, bis zu welcher sich die vorderen Teile
der Stützarme 162 in dem Bereich vor dem stehenden Rahmen 26 und
den Einrichtungen 52 und 54 zum Heben der Gabelzinken nach oben
bewegen« Fig. 17 zeigt den Gabelstapler in seinem zusammengelegten Zustand, bei dem die Stützarme 162 mit den Griffen 174 in
eine allgemein senkrechte Stellung gebracht worden sind, in der sie sich mit Hilfe von Halterungen 186 lösbar an dem stehenden
Rahmen 26 befestigen lassen.
Gemäß Pig. 15 und 16 hat die begrenzte Einschwenkzone 18O, innerhalb
welcher sich die nach vorn ragenden Stützarme 162 mit den
Hauptstützrädern 16O bewegen, während sie aus ihrer Gebrauchsstellung in ihre Staustellung gebracht werden, eine obere Begrenzung
182, die in einem Abstand von etwa 457 bis 48j5 mm über dem
Erdboden 46 verläuft. Die hintere Begrenzung 184 der Einschwenkzone
180 fällt annähernd mit dem hinteren Ende des seine Gebrauchsstellung einnehmenden Gabelstaplers zusammen.
Bei dieser in Fige 18 gezeigten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Gabelstaplers sind Hilfsstützräder I90 vorhanden, die
von Stützarmen 192 getragen werden«? welche auf dem stehenden Rahmen
26 mit Hilfe von Achsen 194 schwenkbar gelagert sind, Ih
Figo 18 ist einer der Eilfssttttzarme 192 mit dem zugehörigen
Hilfsstützrad I90 In seiner Staustellung mit Yollinien wiedergegeben!
In dieser Stellung werden die Hilfsstützarme mit Hilfe von an dem stehenden Rahmen 26 angebrachten Halterungen I96 so
festgelegt, daß sie Yoilsfcän&Ig hinter dem "vordersten Teil des
stehenden Rahmens und der Einrichtungen sum Heben der Gabelzinken
liegen,
48 211
In Pig. 18 sind die Stützarme 192 mit den HiIfsstützrädern I90
mit gestrichelten Linien in ihrer vorderen Stützstellung angedeutet, bei der die Hilfsstützräder gegenüber den Hauptstützrädern
198 nach innen versetzt sind, wenn sich letztere in ihrer Gebrauchsstellung befinden· Die Hauptstützräder I98 werden von
Stützarmen 200 getragen, die in Fig. 18 ihre Gebrauchsstellung
einnehmen, in der sie nach außen geschwenkt sind«
Um den Gabelstapler bei dieser Ausführungsform in seine Bereitschaftsstellung
zu bringen, aus der heraus er in seine Selbststaustellung auf der Oberseite der erhöhten Plattform 102 gebracht
werden kann, werden die Hilfsstützarme I92 mit den Hilfsstützrädern
I90 nach unten in ihre Gebrauchsstellung geschwenkt,
in der sie mit Hilfe nicht dargestellter Anschläge festgelegt werden; dann werden die Hauptstützarme 200 mit den Hauptstützrädern
198 unabhängig davon senkrecht nach oben in ihre Stau?- stellung geschwenkt* Nunmehr wird der Gabelstapler vorgerollt,
um die Gabelzinken 50 in die zugehörigen Bügel 100 auf der Oberseite
der erhöhten Plattform 102 einzuführen; schließlich werden die Hilfsstützarme 192 mit den Hilfsstützrädern I90 wieder
in ihre Staustellung geschwenkt« Dann wird der Gabelstapler so betätigt, daß er sich selbst hochhebt; zu diesem Zweck werden
die Gabelzinken 50 gegenüber dem stehenden Rahmen 26 nach unten
bewegt, bis sich das Antriebsrad 56 auf gleicher Höhe mit der
Oberseite der erhöhten Plattform 102 befindet·
Gemäß Pig» 18 hat die Einschwenkzone 202 in diesem Fall eine
obere Begrenzung 204, die in einem Abstand von etwa 610 mm über dem Erdboden 46 verläuft· Die hintere Begrenzung 206 ist gegenüber
dem hinteren Ende des Gabelstaplers um einen erheblichen Betrag nach vorn versetzt, wenn der Gabelstapler seine Gebrauchsstellung einnimmt«,
Bei denjenigen AiAsführimgsformen erfinöungsgemäßer Gabelstapler
nach der vorstehenden Beschreibung, bei denen der Gabelstapler in der beschriebenen Bereitschaftsstellung durch Hilfsräder ab«
7Q9809/02S3
211
gestützt wird, wenn die Hauptstützräder in ihre Staustellung gebracht
worden sind, sind die vordersten Teile der Hilfsstützradanordnungen
dann, wenn sie ihre Stützstellung einnehmen, gewöhnlich gegenüber den vordersten Teilen der ihre Gebrauchsstellung
einnehmenden Hauptstützradanordnungen in Richtung auf den Gabelstapler weiter nach innen versetzt· Wenn die Hilfsstützräder aus
ihrer Stützstellung in ihre Staustellung geschwenkt werden, besteht in jedem dieser Fälle ein wichtiges Merkmal darin, daß
die Hilfsstützarme zusammen mit den Hilfsstützrädera Stellungen durchlaufen, in denen sie sich stets auf einem Niveau befinden,
das erheblich niedriger ist als die Höhe, bis zu der die Hauptstützräder angehoben werden, während sie in ihre Staustellung
gebracht werden. Dieses Merkmal ermöglicht es, die Hilfsstützräder
in ihre Staustellung zu bringen, nachdem die Gabelzinken des Gabelstaplers in die zugehörigen Bügel auf der erhöhten
Plattform eingeführt worden sind, und bevor sich der Gabelstapler selbst bis zur Höhe der Oberseite der Plattform gehoben hato
Claims (1)
- ANSPRÜCHE1« ) Vorrichtung zum Verstauen eines Gabelstaplers auf eineröhten Plattform, wobei der Gabelstapler eine Rahmenbaugruppe bzw, einen Hubmast mit einem waagerechten Basisteil und einem daran befestigten stehenden Rahmenteil aufweist, ferner durch die Rahmenbaugruppe unterstützte Hauptstützrad- und Antriebsradeinrichtungen, die es ermöglichen, den Gabelstapler beim Gebrauch zu bewegen, eine auf dem stehenden Rahmen an dessen Vorderseite gelagerte Gabel mit zwei allgemein waagerechten Zinken, eine Einrichtung zum Heben und Senken der Gabelzinken längs des stehenden Rahmens sowie eine Antriebseinrichtung zum Betätigen der zuletzt genannten Einrichtung, um die Gabel nach Bedarf zu heben bzw· zu senken, wobei sich der Gabelstapler durch Zusammenlegen aus einer Betriebsstellung, bei der sich die HauptstUtzradanordnung gegenüber dem stehenden Rahmen nach vorn erstreckt, in eine Staustellung bringen läßt, bei der die Hauptstützradanordnung im wesentlichen vollständig hinter dem vordersten Teil des stehenden Rahmens und der Einrichtung zum Heben und Senken der Zinken liegt, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberseite der erhöhten Plattform (102) zwei Bügel (10Oj 106) zum Aufnehmen der Zinken (50) angeordnet sind, daß Jeder dieser Bügel in einem Abstand vom Rand (1O4) der Plattform angeordnet ist, der kleiner ist als die Strecke, über die die Zinken über den vordersten Teil des stehenden Rahmens (26), der Einrichtungen (52, 54) zum Heben der Zinken sowie der HäuptstUtzradanordnungen (28, jJOj 128, 13Ο; 16O, i62j I98, 200) nach vorn ragen, wenn sich der Gabelstapler (20) in seiner zusammengelegten Stellung befindet, und daß auf der erhöhten Plattform ein einschwenkbarer Stützarm (120) gelagert ist, der sich zwischen einer Staustellung und einer Gebrauchsstellung bewegen läßt, in welcher er sich im wesentlichen auf gleicher Höhe mit der Oberseite der Plattform befindet, so daß es dann,709809/029348 211wenn die Gabelzinken in die Bügel eingeführt sind und der Gabelstapler zusammengelegt worden ist, möglich ist, die Gabelzinken gegenüber dem stehenden Rahmen so weit zu senken, daß der Hubmast (22) mit der Antriebsradanordnung (36) bis auf die Höhe der Oberseite der Plattfo. m gehoben wird, "woraufhin sich der einschwenkbare Stützarm in seine Gebrauchsstellung bringen läßt, in der er mit der hintersten der durch den Hubmast unterstützten Radanordnungen zusammenarbeitet, woraufhin es möglich ist, die Antriebsradanordnung zu betätigen, die mit dem Stützarm bzwo der erhöhten Plattform zusammenarbeitet, um zu bewirken, daß sich der Gabelstapler auf der Plattform nach vorn bewegt, bis die Zinken vollständig in die zugehörigen Bügel eingeführt sind und sich der Gabelstapler vollständig innerhalb des Randes der Plattform befindet.2„ Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn sich der Gabelstapler (20) in seiner Gebrauchsstellung befindet, die Drehachse der Hauptstützräder (28; 128; 16O; 198) durch einen Abstand von der Vorderseite des stehenden Rahmens (26) getrennt ist, der annähernd mindestens gleich der halben Länge der Gabelzinken (50) ist.3ο Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen dem hinteren Ende des Gabelstaplers (20) und den vordersten Teilen des Hubmastes (22), der Einrichtungen (52, 54) zum Heben der Zinken (50) und der Hauptstützradanordriungen nach dem Zusammenlegen des Gabelstaplers in seine Staustellung kleiner ist als die Länge der Gabelzinken,4ο Vorrichtung nach Anspruch J>9 dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtungen (βθ, 62) zum Betätigen der Einrichtungen (52, 54) der Zinken (50) auf dem oberen Ende des stehenden Rahmens (26) angeordnet sind.709809/029348 2115· Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der Oberseite der Plattform (102) angeordneten Bügel (100; 10β) zwischen einer unteren Stäustellung und einer oberen Gebrauchsstellung bewegbar sind, bevor die Zinken (50) in die Bügel eingeführt werden.6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der Oberseite der Plattform (102) angeordneten Bügel (1O6) aus ihrer Gebrauchsstellung in ihre Staustellung bewegbar sind, während die Zinken (50) in Eingriff mit ihnen stehen«7· Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Gabelstapler (20) einschwenkbare Hilfsstützräder (9O; I90) aufweist, die von dem Hubmast (22) getragen werden und den Gabelstapler abstützen, wenn die Hauptstützräder (28, j50j I98, 200) in ihre Staustellung gebracht worden sind, und daß es möglich ist, die Hilfsstützräder aus ihrer Staustellung in eine Stellung vor dem vordersten Teil des stehenden Rahmens (26) zu bringen, in der sie jedoch dem Rahmen näher benachbart sind als die vordersten Teile der Hauptstützradanordnungen, wenn diese beim Betrieb des Gabelstaplers ihre Gebrauchsstellung einnehmen,,8. Vorrichtung nach Anspruch "J9 dadurch gekennzeichnet, daß sich die Hilfsstützräder (90j I90) in eine Stellung bringen lassen, bei der ihre vordersten Teile im wesentlichen vollständig hinter den vordersten Teilen des stehenden Rahmens (26), der Einrichtungen (52, 54) zum Heben der Zinken (50) und der Hauptstützradanordnungen (28, 3>0| 198, 200) liegen, wenn sich der Gabelstapler in seiner Staustellung befindet·9e Gabelstapler^ der geeignet ist^ sich selbst in eine Staustellung auf einer erhöhten Plattform mit zwei auf ihrer Oberseite angeordneten Bügeln zu bringen, wobei der Gabelstapler eine Rahmenbaugruppe bzwo einen Hubmast mit einem waagerechten Basisteil und einem daran befestigten stehenden Rahmen aufweist, ferner durch den Hubmast unterstützte Hauptstützrad« imd Än-?09809/029348 211triebsradanordnungen, die es ermöglichen, den Gabelstapler beim Gebrauch zu bewegen, eine auf der Vorderseite des stehenden Rahmens gelagerte Gabel mit zwei allgemein waagerechten Zinken, auf dem stehenden Rahmen angeordnete Einrichtungen zum Heben und Senken der Gabelzinken sowie eine Antriebseinrichtung zum Betätigen der Einrichtung zum Heben und Senken der Gabel, wobei sich der Gabelstapler aus einer Gebrauchsstellung, bei der die Hauptstützradanordnungen gegenüber dem stehenden Rahmen nach vorn ragen, zusammenlegen und in eine Staustellung bringen läßt, bei der die Hauptstützradanordnungen im wesentlichen vollständig hinter den vordersten Teilen des stehenden Rahmens und der Einrichtungen zum Heben der Zinken liegen, dadurch gekennzeichnet, daß der Gabelstapler (20) in eine Bereitschafts- bzw. Zwischenstellung bringbar ist, in der es ihm möglich ist, sich selbst auf der erhöhten Plattform (102) zu verstauen, daß Stützradanordnungen (128, 1;50j 16O, 162; I98, 200) vorhanden sind, bei denen die Drehachsen der zugehörigen Räder vor dem vordersten Teil des stehenden Rahmens (26) liegen, wenn sich der Gabelstapler in seiner Gebrauchsstellung befindet, daß die Stützradanordnungen aus ihrer Stellung vor dem stehenden Rahmen innerhalb einer begrenzten Einschwenkzone (15O; I8O; 202) in eine Staustellung bringbar sind, wobei die Einschwenkzone im wesentlichen vollständig vor dem hinteren Ende des Gabelstaplers liegt, wenn der Gabelstapler seine Gebrauchssteliung einnimmt, und wobei die Einschwenkzone im wesentlichen vollständig hinter dem vordersten Teil des stehenden Rahmens und der Einrichtungen (52, 54) zum Heben der Zinken (50) liegt, daß die Einschwenkzone eine obere Begrenzung (152| i82j 204) hat, deren Höhe über dem Erdboden (46) dort, wo sie vor den vordersten Teilen des stehenden Rahmens und der Einrichtungen zum Heben der Zinken liegt, nicht mehr als etwa 610 mm beträgt, und daß die Einschwenkzone eine hintere Begrenzung (154| 184| 206) hat, die in einem nur unbedeutenden Abstand vom hinteren Ende des Gabelstapiers verläuft* werni dieser sich in seiner Gebrauchsstellung fcsfin&et, so daß aann«, wenn die Gabelzinken in Eingriff mit den Bügeln (100; 10β) gebraoiit v&iä gegenüber dem stehenden Rahmen so48 211weit gesenkt worden sind, daß der seine Bereitschaftsstellung einnehmende Gabelstapler gerade vom Erdboden abgehoben ist, eine Bewegung der Stützradanordnungen, die sich hierbei gegenüber dem stehenden Rahmen nach vorn erstrecken, innerhalb der Einschwenkzone möglich ist, um den Gabelstapler zusammenzulegen und ihn in seine Staustellung zu bringen»10. Gabelstapler nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Begrenzung des vorderen Teils der begrenzten Einschwenkzone in einer Höhe über dem Erdboden (46) verläuft, die nicht größer ist als etwa 407 mm.11. Gabelstapler nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Begrenzung des vorderen Teils der begrenzten Einschwenkzone in einer Höhe über dem Erdboden (46) verläuft, die nicht größer ist als etwa 203 mm.12e Gabelstapler nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Gebrauchsstellung des Gabelstaplers (20) die Drehachsen der Räder der Hauptstützradanordnungen in einem Abstand vor der Vorderseite des stehenden Rahmens (26) angeordnet sind, der mindestens etwa gleich der halben Länge der Gabelzinken (50) ist.13. Gabelstapler nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen dem hinteren Ende des Gabelstaplers (20) und den vordersten Teilen des Hubmastes (22), der Einrichtungen (52, 54) zum Heben der Zinken (50) und den Hauptsttitzradanordnungen bei der zusammengelegten Staustellung des Gabelstaplers geringe ist als die Länge der Gabelzinken«,14* Gabelstapler nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptstützräder (28j 128; I6O; I98) jeweils von zwei auf dem Hubmast (22) gelagerten Armen (3O; I3OJ i62j 200) getragen . werden, und daß sich jeder dieser Arme in eine Staustellung schwenken läßt, in der er im wesentlichen vollständig hinter den vordersten Teilen des stehenden Rahmens (26) und der Einrichtungen (52, 54) zum Heben der Zinken (50) liegt·709809/029348 211- 36 -15· Gabelstapler nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die die Hauptstützräder tragenden Arme auf dem Hubmast schwenkbar gelagert sind.16· Gabelstapler nach Anspruch 15* dadurch gekennzeichnet, daß die die Hauptstützräder (28) tragenden Arme (jJO) auf den zugehörigen Achsen (32) waagerecht verschiebbar sind, so daß sie sich gegenüber dem Gabelstapler (20) nach außen bewegen lassen, um beim Gebrauch des Gabelstaplers eine Palette zu umgreifen, und daß sich diese Arme im übrigen in Stellungen zurückschieben lassen, bei denen die zugehörigen Räder in seitlicher Richtung nicht mehr Raum einnehmen als die Palette.17· Gabelstapler nach Anspruch 15* dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Hubmast (22) Hilfsstützräder (90; I90) gelagert sind, die aus einer Staustellung in eine Gebrauchsstellung bringbar sind, um den Gabelstapler (20) abzustützen, wenn die Hauptstützräder in ihre Staustellung "gebracht worden sind, daß die vordersten Teile der Hilfsstützradanordnungen bei ihrer Stellung zum Abstützen des Gabelstaplers gegenüber derjenigen Stellung nach innen versetzt sind, welche die Hauptstützradanordnungen bei der Gebrauchsstellung des Gabelstaplers einnehmen, und daß die Hilfsstützradanordnungen in ihrer Staustellung im wesentlichen vollständig hinter den vordersten Teilen des stehenden Rahmens (26) und der Einrichtungen (52, 5^) zum Heben der Gabelzinken (50) liegen.18. Gabelstapler nach Anspruch 17* dadurch gekennzeichnet, daß die die Hauptstützräder (28 j I98) tragenden Arme (3O; 200). geeignet sind, beim Schwenken derselben um die zugehörigen Lagerachsen (32) in ihre Staustellung die zugehörigen Hauptstützräder in eine vorbestimmte Höhenlage zu bringen^, daß die Hilfsstützräder (9OJ 190) von zwei weiteren Armen (925 192) getragen werden, die auf dem Hubmast (22) ein« und ausschiebbaz5 gelagert sind, da. die Hilfsstütsrääei? mit den zugehörigen Tragarmen während ihrer Bewegung zwischen ihrer S taust ellung und der- Stellung zum' Abstützen des Gabelstaplers (20) Stellungen durchlaufen* in denen -70980 97 029348 211sie im wesentlichen unter der genannten Höhenlage verbleiben, so daß es den HiIfsstützrädern möglich ist, den Gabelstapler abzustützen, wenn die Hauptstützräder in ihre Staustellung gebracht worden sind, und daß sich die Hilfsstützräder in ihre eigene Staustellung bringen lassen, nachdem die Gabelzinken (50) in die zugehörigen Bügel (100) IO6) auf der erhöhten Plattform (102) eingeführt worden sind, jedoch bevor der Hubmast auf die Höhe der Oberseite der Plattform gehoben wird.19. Gabelstapler nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die die Hilfsstützräder (I90) tragenden Arme (192) auf dem Hubmast (22) schwenkbar gelagert sind.20. Gabelstapler nach Anspruch 19* dadurch gekennzeifchnet, daß die die Hilfsstützräder (190) tragenden Hilfsstutzarme (192) kürzer sind als die die Hauptstützräder (I98) tragenden Arme (200), und daß sie unabhängig von den die Hauptstützräder tragenden Armen zwischen ihrer Gebrauchs- bzw«, Stützstellung und einer StauiStellung schwenkbar sind.21. Gabelstapler nach Anspruch 17* dadurch gekennzeichnet, daß jeder ein Hilfsstützrad (90) tragende Arm (92) in einer mit dem zugehörigen, ein Hauptstützrad (28) tragenden Arm (30) starr verbundenen Buchse (94) gleitend geführt 1st, daß sich diese Buchse unter einem Winkel von weniger als 9O0 zur Längsachse des zugehörigen Hauptstützarms erstreckt und am vom zugehörigen Hauptstützrad abgewandten Ende des Arms befestigt ist, daß die Gabel (48) in ihrer tiefsten Stellung eine tiefere Lage einnimmt als alle übrigen Teile des seine Gebrauchsstellung einnehmenden Gabelstaplers (20), so daß es bei der tiefsten Stellung der Gabel möglich ist* die die Hauptstützräder tragenden Arme in ihre Staustellung zu schwenken, und daß hierbei die Buchsenteile gMchzeitig automatisch nach unten in eine Stellung geschwenkt werden* bei der sich die die Hilfsstützräder tragen- den Arme in den zugehörigen. Buchsenteilen verschieben lassen, um die Hilfsstützräder in eine Stellung zu bringen^ in der sieQ / η48 211den Hubmast (22) abstützen·22o Gabelstapler nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß Jeder der die Hauptstützräder (128) tragenden Arme (1^0) auf dem Hubmast (22) in einer waagerechten Ebene schwenkbar gelagert ist, so daß es dann, wenn die Gabelzinken (50) in die zugehörigen Bügel (100; I06) eingeführt und die Zinken gegenüber dem stehenden Rahmen (26) so weit gesenkt worden sind, daß die Hauptstützräder vom Erdboden (46) abgehoben sind, möglich ist, die die Hauptstützräder tragenden Arme in seitlicher Richtung auf dem Wege in ihre Staustellung in eine Zwischenstellung zu schwenken, und daß freigebbare Halteeinrichtungen (144) vorhanden sind, die geeignet sind, die Hauptstützarme nach Bedarf in ihrer Gebrauchsstellung zu halten·23· Gabelstapler nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der die Hauptstützräder (128) tragenden Arme (1J5O) außerdem auf dem Hubmast (22) in einer senkrechten Ebene schwenkbar gelagert ist, so daß sich die Arme sowohl in seitlicher Richtung als auch nach oben in ihre endgültige Staustellung schwenken lassen.24, Gabelstapler nach Anspruch 15* dadurch gekennzeichnet, daß jeder der die Hauptstützräder (I60) tragenden Arme (162) in einem auf dem Hubmast (22) drehbar gelagerten Buchsenteil (1β4) gleitend geführt ist, und daß zu jedem Buchsenteil ein auf dem Hubmast angeordneter Anschlag (170) gehört, der dazu dient, die Schwenkbewegung des Buchsenteils zu begrenzen und den zugehörigen Arm in der Stellung zu halten, bei der das zugehörige Hauptstützrad seine Gebrauchsstellung einnimmt^, so daß es möglich ist* jedes Buchsenteil in eine allgemein senkrechte Stellung zu schwenken, wenn der Gabelstapler (20) vom Erdboden (46) abgehoben worden ist* naoMsm die Gabelzinken (50) in die EUS-shSrlgen Bügel (100; 10δ) eingeführt υτΛ die Zinken gegenüber dem stehendsn "Hubmast nash unten be?jegt worden sind, und da3 sich öle die Hauptstützräder tragenden Arme in den Buchseni, Ui & Ui U O S ti £. £,' iti48 211- 39 -verschieben lassen, um die zugehörigen Stützräder in ihre Staustellung zu bringen·25ο Gabelstapler nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen (60, 62) zum Betätigen der Einrichtungen (52, 5^) zum Heben der "Zinken (50) auf dem oberen Ende des stehenden Rahmens (26) angeordnet sind.26. Gabelstapler, der geeignet ist, sich selbst auf einer erhöhten Plattform mit zwei auf ihrer Oberseite angeordneten Bügeln zu verstauen, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rahmenbaugruppe bzw. ein Hubmast (22) mit einem waagerechten Basisteil (24) und einem daran befestigten stehenden Rahmen (26) vorhanden ist, ferner durch den Hubmast unterstützte Hauptstützräder (28) und eine Antriebsradanordnung (56) zum Bewegen des Gabelstaplers (20) beim Gebrauch, wobei die Hauptstützräder von zwei auf dem Rahmen schwenkbar gelagerten Armen (j50) getragen werden, eine auf der Vorderseite des stehenden Rahmens angeordnete Gabel (48) mit zwei allgemein waagerechten Zinken (50), auf dem stehenden Rahmen angeordnete Einrichtungen (52, 54) zum Heben und Senken der Gabelzinken sowie Antriebseinrichtungen (60, 62) zum Betätigen der zuletzt genannten Einrichtungen, um die Gabel nach Bedarf zu heben und zu senken, daß sich der Gabelstapler aus einer Gebrauchsstellung, bei der die Hauptstützradanordnungen gegenüber dem stehenden Rahmen nach vorn ragen, zusammenlegen und in eine Staustellung bringen läßt, bei der die Hauptstützradanordnungen eine Staustellung im wesentlichen vollständig hinter den vordersten Teilen des stehenden Rahmens und den Einrichtungen zum Heben der Zinken einnehmen, daß die Gabel in ihrer tiefsten Stellung tiefer liegt als alle übri~ gen Teile des seine Gebrauchsstellung einnehmenden Gabelstaplers, daß der Abstand zwischen dem hinteren Ende des Gabelstaplers und den vordersten Teilen des Hubmastes, der Einrichtungen zum Heben der Zinken und der Hauptstützradanordnungen bei der zusammengelegten Staustellung des Gabelstaplers kleiner ist als die Länge der Gabelzinken, daß ein- und ausfahrbare Hilfsstützräder (90)709809/029348 211- 40 -vorhanden sind, die auf von dem Hubmast aus unterstützten Armen (92) gelagert sind und es ermöglichen, den Gabelstapler in einer Bereitschafts- bzw. Zwischenstellung abzustützen, wenn die Hauptstützradanordnungen in ihre Staustellung gebracht worden sind, daß die Länge Jedes ein Hilfsstützrad tragenden Arms geringer ist als die Länge der die Hauptstützräder tragenden Arme, daß die die Hilfsstützräder tragenden Arme jeweils in einem Buchsenteil (94) gleitend geführt sind, das starr mit dem zugehörigen schwenkbaren Arm zum Unterstützen eines Hauptstützrades verbunden ist, daß sich jedes Buchsenteil unter einem Winkel von weniger als 90° zur Längsachse des zugehörigen Hauptstützarms erstreckt und mit ihm an seinem von dem zugehörigen Hauptstützrad abgewandten Ende starr verbunden ist, so daß sich dann, wenn die Zinken ihre unterste Stellung einnehmen, die die Hauptstützräder tragenden Arme nach oben in ihre Staustellung schwenken lassen, und daß hierbei die Buchsenteile gleichzeitig automatisch nach unten in eine Stellung geschwenkt werden, bei der sich der Gabelstapler dadurch in seine Bereitschafts- bzw. Zwischenstellung bringen läßt, daß die die Hilfsstützräder tragenden Arme in den Buchsenteilen verschoben werden, um die zugehörigen Hilfsstützräder in eine Stellung zum Abstützen des Hubinas tes zu bringen.27. Vorrichtung zum Verstauen eines Gabelstaplers auf einer erhöhten Plattform, wobei zu dem Gabelstapler eine Rahmenbaugruppe bzw. ein Hubmast mit einem waagerechten Basisteil und einem daran befestigten stehenden Rahmen gehört, ferner durch den Hubmast schwenkbar unterstützte Arme mit Hauptstützrädern und eine durch den Hubmast unterstütze Antriebsradanordnung zum Bewegen des Gabelstaplers beim Gebrauch, eine auf der Vorderseite des stehenden Rahmens gelagerte Gabel mit zwei allgemein waagerechten Zinken, auf dem stehenden Rahmen angeordnete Einrichtungen zum Heben und Senken der Gabelzinken sowie Antriebseinrichtungen zum Betätigen der zuletzt genannten Einrichtungen, so daß sich die Gabel nach Bedarf heben und senken läßt, wobei der Gabelstapler aus einer Gebrauchsstellung, bei der die Hauptstützrad-7098 0 97 0 29348 211- 41 -anordnungen gegenüber dem stehenden Rahmen nach vorn ragen, zusammenlegbar und in eine Staustellung bringbar ist, bei der die Hauptstützradanordnungen im wesentlichen vollständig hinter den vordersten Teilen des stehenden Rahmens und den Einrichtungen zum Heben der Zinken liegen, und wobei die Gabel in ihrer tiefsten Stellung eine tiefere Lage einnimmt als alle übrigen Teile des in seiner Gebrauchsstellung befindlichen Gabelstaplers, dadurch gekennzeichnet, daß zwei auf der Oberseite der erhöhten Plattform (102) angeordnete Bügel (100; 106) zum Aufnehmen der Gabelzinken (50) vorhanden sind, daß jeder Bügel vom Rand (104) der Plattform durch einen Abstand getrennt ist, der kleiner ist als die Strecke, über die sich die Gabelzinken gegenüber den vordersten Teilen des stehenden Rahmens (26), der Einrichtungen (52, 54) zum Heben der Zinken und den Hauptstützradanordnungen (28, JO) erstrecken, wenn sich der Gabelstapler (20) in seiner zusammengelegten Stellung befindet, daß auf der erhöhten Plattform ein einschwenkbarer Stützarm (120) gelagert ist, der sich zwischen einer Staustellung und einer Gebrauchsstellung im wesentlichen auf gleicher Höhe mit der ObersdLte der Plattform schwenken läßt, daß der Abstand zwischen dem hinteren Ende des Gabelstaplers und den vordersten Teilen des Hubmaies (22), der Einrichtungen zum Heben der Zinken und der Hauptstützradanordnungen bei der zusammengelegten Staustellung des Gabelstaplers kleiner ist als die Länge der Gabelzinken, daß zu dem Gabelstapler ein- und ausfahrbare Hilfsstützräder (90) gehören, von denen jedes von einem auf dem Hubmast schwenkbar gelagerten Arm (92) getragen wird und es ermöglicht, den Gabelstapler in einer Bereitschafts- bzwo Zwischenstellung abzustützen, wenn die Hauptstützräder (28) in ihre Staustellung gebracht worden sind, daß jeder der die Hilfsstützräder tragenden Arme kürzer ist als die die Hauptstützräder tragenden Arme, daß jeder ein Hilfsstützrad tragende Arm in einem Buchsenteil (94) gleitend geführt ist, das mit dem zugehörigen schwenkbaren Arm (30) zum Unterstützen eines Hauptstützrades starr verbunden ist,"daß sich jedes Buchsenteil unter einem Winkel von weniger als 90° zur Längsachse des zugehörigen Hauptstützrad-Tragarms709809/029348 211erstreckt und am vom zugehörigen Hauptstützrad abgewandten Ende des Tragarms befestigt ist, daß die Hilfsstützradanordnungen in eine Staustellung bringbar sind, bei der ihre vordersten Teile im wesentlichen vollständig hinter den vordersten Teilen des stehenden Rahmens, der Einrichtungen zum Heben der Zinken und der Hauptstützradanordnungen liegen, wenn sich der Gabelstapler in seiner Staustellung befindet, so daß dann, wenn die Gabelzinken bei der Bereitschaftsstellung des Gabelstaplers in die zugehörigen Bügel eingeführt worden sind, die Gabelzinken gegenüber dem stehenden Rahmen gesenkt werden, bis die Antriebsradanordnung (36) bis auf die Höhe der Oberseite der Plattform gehoben worden ist, und der einschwenkbare Stützarm in seine Gebrauchsstellung geschwenkt worden ist, in der er mit der durch den Hubmast (22) unterstützten hintersten Radanordnung (36) zusammenarbeitet, eine Betätigung des Antriebsrades, das in Berührung mit dem Stützarm bzw» der erhöhten Plattform steht, den Gabelstapler veranlaßt, sich auf der Plattform nach vorn zu bewegen, bis die Zinken vollständig in die zugehörigen Bügel eingeführt worden sind und der Gabelstapler eine Stellung vollständig innerhalb des Randes der Plattform einnimmt,28. Verfahren zum Verstauen eines Gabelstaplers auf einer an ihrer Oberseite mit zwei Bügeln versehenen erhöhten Plattform, wobei der Gabelstapler eine Rahmenbaugruppe bzw. einen Hubmast mit einem waagerechten Basisteil und einem daran befestigten stehenden Rahmen aufweist, ferner durch den Hubmast unterstützte Hauptstützradanordnungen und eine Antriebsradanordnung zum Bewegen des Gabelstaplers im Gebrauch, eine auf der Vorderseite des stehenden Rahmens gelagerte Gabel mit zwei allgemein waagerechten Zinken, die in die Bügel einfUhrbar sind, auf dem stehenden Rahmen angeordnete Einrichtungen zum Heben und Senken der Gabelzinken sowie eine Antriebseinrichtung zum Betätigen der zuletzt genannten Einrichtungen, damit sich die Gabel nach Bedarf heben und senken läßt, wobei der Gabelstapler aus einer Gebrauchsstellung5 bei der die Hauptstützradanordnungen gegenüber dem stehenden Rahmen nach vorn ragen, in eine Stau-48 211stellung bringbar ist, bei der die Hauptstützradanordnungen im wesentlichen vollständig hinter den vordersten Teilen des stehenden Rahmens und der Einrichtungen zum Heben der Zinken liegen, wobei die Strecke, über die sich die Zinken über die vordersten Teile des stehenden Rahmens, der Einrichtungen zum Heben der Zinken und der Hauptstützradanordnungen erstrecken, wenn sich der Gabelstapler in seiner zusammengelegten Staustellung befindet, größer ist als der Abstand, durch den die Bügel vom Rand der Plattform getrennt sind, gekennzeichnet durch folgende Schritte: Einführen der Zinken in die zugehörigen Bügel auf der Oberseite der Plattform, Absenken der Zinken gegenüber dem Hubmast, um den Hubmast zusammen mit der Antriebsradanordnung im wesentlichen bis auf die Höhe der Oberseite der Plattform zu heben, Zusammenlegen des Gabelstaplers in seine Staustellung, nachdem die Gabelzinken genügend weit abgesenkt worden sind, um den Gabelstapler vom Erdboden abzuheben, Herbeiführen eines Zusammenwirkens der hintersten durch den Hubmast unterstützten Radanordnung mit einer an der Plattform angebrachten Unterstützung, nachdem der Hubmast und die zugehörige Antriebsradanordnung im wesentlichen bis auf die Höhe der Oberseite der Plattform gehoben worden sind, sowie Betätigen der Antriebsradanordnung, während sie in Berührung mit der Unterstützung bzwo der erhöhten Plattform steht, wodurch der Gabelstapler veranlaßt wird, sich auf der Plattform nach vorn zu bewegen, bis die Zinken vollständig in die zugehörigen Bügel eingeführt sind-und der Gabelstapler vollständig innerhalb des Randes der Plattform angeordnet ist«,29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel aus einer unteren Staustellung in eine obere Gebrauchsstellung gebracht werden, bevor die Zinken in Eingriff mit den Bügeln gebracht werden·Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel aus ihrer Gebrauchsstellung in ihre Staustellung gebracht werden, während die Zinken in die Bügel eingeführt sind.■ 7 09809/029348 21131ο Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Gabelstapler in eine Bereitschafts- bzw. Zwischenstellung gebracht wird, in der er sich in eine Stellung bringen läßt, aus welcher es dem Gabelstapler möglich ist, sich selbst auf der erhöhten Plattform zu verstauen, wobei sich bei dieser Bereitschaftsstellung Stützradanordnungen auf der Vorderseite des stehenden Rahmens von diesem weg erstrecken, wobei sich die Stützradanordnungen und die sie tragenden Arme aus ihrer Stellung auf der Vorderseite des stehenden Rahmens innerhalb einer begrenzten Einschwenkzone in eine Staustellung bringen lassen, wobei die Einschwenkzone im wesentlichen vollständig vor dem hinteren Ende des seine Gebrauchsstellung einnehmenden Gabelstaplers bzw. im wesentlichen vollständig hinter den vordersten Teilen des stehenden Rahmens und der Einrichtungen zum Heben der Zinken liegt, wobei die begrenzte Einschwenkzone eine obere Begrenzung hat, die dort, wo sie vor den vordersten Teilen des stehenden Rahmens und der Einrichtungen zum Heben der Zinken liegt, in einer Höhe von nicht mehr als etwa 610 mm über dem Erdboden verläuft, und eine hintere Begrenzung, die hinter dem rückwärtigen Ende des Gabelstaplers in einem nur unbedeutenden Abstand vom hinteren Ende verläuft, wenn sich der Gabelstapler in seiner Gebrauchsstellung befindet, und daß danach, jedoch bevor der Hubmast mit der zugehörigen Antriebsradanordnung im wesentlichen bis zur Höhe der Oberseite der Plattform gehoben wird, die Hauptstützräder zusammen mit den zugehörigen Stützarmen innerhalb der Einschwenkzone in ihre Staustellung bewegt werden, um den Gabelstapler in eine zusammengelegte Staustellung zu bringen, bei welcher der Abstand zwischen dem hinteren Ende des Gabelstaplers und den vordersten Teilen des Hubmastes, der Einrichtungen zum Heben der Zinken und der Hauptstützradanordnungen kleiner ist als die Länge der Gabelzinken.32« Verfahren nach Anspruch 31* dadurch gekennzeichnet, daß die obere Begrenzung des vorderen Teils der Einschwenkzone in einer Höhe von nicht mehr als etwa 407 mm über dem Erdboden verläuft.709809/029348 211- 45 -33· Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Begrenzung des vorderen Teils der Einschwenkzone in einer Höhe von nicht mehr als etwa 203 mm über dem Erdboden verläuft.34, Verfahren nach Anspruch 31* gekennzeichnet durch folgende Schrittes Vor dem Einführen der Gabelzinken in die zugehörigen Bügel herbeigeführtes Absenken der Zinken in einem solchen Ausmaß, daß die Zinken in Berührung mit dem Erdboden kommen und die Hauptstützräder vom Erdboden abheben, Überführen des Gabelstaplers in seine Bereitschafts- bzw, Zwischenstellung durch Bewegen von durch den Hubmast unterstützten Hilfsstützradanordnungen aus einer Staustellung in eine Gebrauchsstellung derart, daß sie den Gabelstapler abstützen, wobei die vordersten Teile der Hilfsstützradanordnungen in ihrer Stützstellung dem Hubmast näher benachbart sind als die Hauptstützradanordnungen, wenn diese ihre Stützstellung bei der Gebrauchsstellung des Gabelstaplers einnehmen, darauf folgendes Bewegen der Hauptstützradanordnungen aus ihrer Gebrauchsstellung in ihre Staustellung, Heben der Gabelzinken gegenüber dem Hubmast, um die Hilfsstützradanordnungen zur Anlage am Erdboden zu bringen, Einführen der Gabelzinken in die zugehörigen Bügel auf der Oberseite der Plattform sowie Bewegen der Hilfsstützradanordnungen innerhalb der Einschwenkzone in ihre Staustellung, bevor die Gabelzinken gesenkt werden, um den Hubmast und die zugehörige Antriebsradanordnung im wesentlichen bis auf die Höhe der Oberseite der Plattform zu hebeno35· . Verfahren nach Anspruch 31* dadurch gekennzeichnet, daß die die Hauptstützräder tragenden Arme aus ihrer vorderen Gebrauchsstellung in seitlicher Richtung nach hinten in eine Staustellung geschwenkt werden, nachdem die Gabelzinken in die zugehörigen Bügel eingeführt und gegenüber dem Hubmast so weit gesenkt worden sind, daß die Hauptstutzrader vom Erdboden abgehoben sind, um den Gabelstapler in eine Stellung zu bringen, aus der er sich zur Oberseite der Plattform heben läßt·7 09809/099348 211Verfahren nach Anspruch 31» dadurch gekennzeichnet, daß jedes Hauptstützrad von einem Arm getragen wird, der auf dem Rahmen sowohl schwenkbar als auch verschiebbar gelagert ist, und daß die die Hauptstützräder tragenden Arme gegenüber dem Hubmast nach hinten geschoben und gleichzeitig geschwenkt werden, nachdem die Gabelzinken in die zugehörigen Bügel eingeführt worden sind, und während sie gegenüber dem stehenden Rahmen gesenkt werden, um den Gabelstapler bis zur Oberseite der Plattform zu heben»709309/0293
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