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DE2624983A1 - Rasenmaeher - Google Patents

Rasenmaeher

Info

Publication number
DE2624983A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
turbine
cutting knife
lawn mower
mower according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19762624983
Other languages
English (en)
Inventor
Gerard Habar
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from FR7517220A external-priority patent/FR2312938A1/fr
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE2624983A1 publication Critical patent/DE2624983A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D34/00Mowers; Mowing apparatus of harvesters
    • A01D34/001Accessories not otherwise provided for
    • A01D34/005Mulching means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D2101/00Lawn-mowers

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)

Description

iNQ. JULIUS QILIARD 8 MÜNCHEN 70
PATENTANWALT MITTENWALDER STRASSE 34
FERNRUF 7457 75 TELEX 05 24655
Patent- und Hilfsgebrauchsmustergesuch vom 2. Juni 1976
Anmelder: Gerard Habar
Chemin de Dangu, NUCOURT
F - 95420 MAGNY EN VEXIN
unser Zeichen: 2222/3
Rasenmäher
Die vorliegende Erfindung betrifft Rasenmäher, die aus einem auf Rädern montierten Gehäuse und aus von einem Motor getriebenen Schneidblättern bestehen.
Bei solchen Rasenmähern wird das geschnittene Gras in einen Auffangkasten geworfen oder, mehr oder weniger zerkleinert, aber immer in grobem Zustand, über den Rasen verstreut. In beiden Fällen erfordert das Mähen einen zusätzlichen Arbeitsgang, nämlich entweder das Aufsammeln der gröbsten Grasreste oder das Leeren und Reinigen des Auffangbehälters.
Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, diese Nachteile zu vermeiden. Die Vorrichtung nach der Erfindung besteht darin, daß das Schneidmesser so geformt ist, daß es bei seinem Umlauf eine am Umfang des Gehäusehohlraums vorzugsweise aufsteigende Kreisbewegung der Luft erzeugt und daß weitere, eine Art Turbine bildende Schneidmesser kleineren Durchmessers wie das rotierende Schneidmesser im Zentrum des Gehäusehohlraums vorgesehen sind und daß diese Turbine im Raum zwischen der Gehäusedecke und der Turbine eine kreisende und absteigende und/oder zentrifugale
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DEUTSCHE BANKAQ. MÜNCHEN. PROMENADEPLATZ KTO. NR. 17/22842 · POSTSCHECK: MÜNCHEN 153878-804
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Luftbewegung erzeugt und das Schnittgut im Zentrum des Gehäusehohlraums angesaugt und beim Durchtritt durch ihren Arbeitsbereich weiter zerkleinert. Die Vorrichtung laut Erfindung ermöglicht den Ausstoß sehr fein geschnittener Grashalme, die ohne weiteres auf dem Rasen liegen gelassen, oder, falls erwünscht, in einem Auffangbehälter gesammelt werden können. Xm ersten Fall wirkt das feine Schnittgut als wertvoller Dünger für den Boden und trägt so zur Erhaltung eines guten Bodens bei. Im zweiten Fall können die kleingeschnittenen Halme viel regelmäßiger und dichter in den Auffangbehälter gefüllt werden, so daß dieser seltener geleert und gereinigt werden muß.
Die Vorrichtung laut Erfindung hat einen Rotor, der sich um eine vertikale oder schräge Achse in einem Hohlraum eines nach oben geschlossenen und nach unten ganz oder teilweise offenen Gehäuses dreht. Dieser Rotor wird durch einen Gehäuserand begrenzt, der eine mit der Drehachse des Rotors koaxiale Drehfläche bildet. Xn diesem Hohlraum kann eine seitliche Öffnung vorgesehen sein, durch die das geschnittene Gras ausgeworfen werden kann. Der Rotor kann eine beliebige Form haben, besitzt aber Schneidkanten und ist so geformt, daß er an der Peripherie des Hohlraums im Gehäuse einen Luftwirbel oder einen wirbelnden und aufsteigenden Luftstrom hervorruft.
Eine Turbine mit kleinen Flügeln und einem kleineren Durchmesser als dem des Rotors wird über dem Rotor so angeordnet, daß beide Teile die gleiche Achse haben. Diese, mit dem Rotor verbundene Turbine besitzt Schneidkanten und ist so geformt, daß sie im Zentrum des Gehäusehohlraums den gleichen kreisenden Luftstrom wie der Rotor erzeugt, wobei dieser Luftstrom aber nach unten geht oder zentrifugal ist, oderunach unten gerichtet und zentrifugal ist.
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Der Gehäusehohlraum muß solche Form haben, daß das vom Umfang des Rotors geschnittene Gras schraubenförmig in einer Bewegung nach oben geschleudert wird, um von der Turbine in einen schraubenförmigen, nach unten gehenden Sog eingefangen und im Durchlauf zerkleinert zu werden, ohne daß sich dabei Schnittgutreste im Gehäusehohlraum ansammeln können.
Der Rotor wird durch eine geeignete Vorrichtung, wie z. B. Räder, ein Luftkissen oder dgl. in einem festen oder einstellbaren Abstand zum Boden gehalten.
Die Turbine und der Rotor können nur aus einem einzigen Stück bestehen, das sich aus einem oder mehreren Flügeln mit großem Durchmesser, die als Rotor dienen und aus einem oder mehreren Flügeln mit kleinem Durchmesser, die als Turbine dienen, zusammensetzt·
Außer diesen Elementen können ein oder mehrere Teile, sogenannte Rückwurfelemente oder Leitbleche, hinzugefügt werden, die den Transport des geschnittenen Grases zur Turbine erleichtern werden. Diese Leitbleche sind an der Wand des Gehäuses befestigt und radial so verteilt, daß sie die Peripherie des Hohlraums im Gehäuse ganz oder teilweise versperren. Sie sind so geformt, daß sie das ganze oder einen Teil des durch den Rotor geschnittenen Grases, das in der Peripherie des Hohlraums zirkuliert, zur Turbine leiten·
Zwischen dem unteren Rand des Leitblechs und den Rotorblättern wird vorteilhaft ein schmaler Spielraum gelassen, so daß es zu einem zusätzlichen Zerkleinern des geschnittenen Grases kommt, wenn ein Teil davon zwischen die beiden Teile gelangt.
Vorzugsweise wird ein Leitblech gegenüber einer Öffnung in der Seitenwand des Gehäuses angebracht, so daß der
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Austritt des Schnittguts durch die dafür vorgesehene Austragsöffnung verhindert wird. Wenn der Spielraum zwischen den Rotorblättern und dem unteren Teil des Leitblechs ausreichend schmal ist, hat diese Anordnung den Vorteil, daß nur feine Grashalme durch die seitliche Austragsöffnung austreten können und der Grobschnitt durch den Rotor zur Turbine zurückbefördert wird. Die feingeschnittenen Halme, die am Leitblech vorbeikommen, geraten in den Luftsog der Turbine und werden von dort leichter ausgeworfen.
Es ist vorteilhaft, die Leitbleche in beiden Fällen durch einen Flansch an der Gehäusewand zu ersetzen, der genauso angebracht ist und die gleiche Rolle spielt, wie die Leitbleche· Die seitliche Austragsöffnung wird vorzugsweise durch einen tunnelartigen Kanal verlängert, der Teil des Gehäuses ist, wobei der eine Rand tangential an die Seitenwand des Gehäuses anschließt. An diesem Teil wird vorteilhaft ein Anschluß-System zum Befestigen einer düsenartigen Auswurfvorrichtung oder eines Auffangbehälters angebracht.
Das zweite düsenartige Auswurfleitblech hat vorzugsweise eine Tunnelform, die in eine zum Boden geneigte Wand ausläuft, so daß das Schnittgut zum Boden gelenkt wird und einen Abschnitt, der sich nach hinten erweitert, so daß das Gras bei mit Rädern versehenen Rasenmähern zwischen den Rädern herabfällt. Bei einer anderen Ausführung des Rasenmähers laut Erfindung hat dieser, neben dem Rotor, der aus dem Schneidblatt und der Turbine besteht und sich in einem Hohlraum des Gehäuses befindet, ein mit dem genannten Gehäuse verbundenes Leitblech. Dieses Leitblech kann auch aus einem Flansch oder einer Rippe des Gehäuses bestehen und ist zwischen der Rotorachse und der seitlichen Auswurföffnung des Gehäuses angebracht, hindert dadurch den Austritt nicht zerkleinerten Grases und führt solches Grobgut zur Turbine zurücko Dazu hat das Leitblech eine vertikale oder fast vertikale Fläche, die die Seitenwand des Gehäuses berührt und in der Rotationsrichtung
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In einer regelmäßigen Kurve zur Turbine führt, wo es an deren Außendurchmesser tangential oder leicht schneidend ankommt.
Dieses Leitblech wird vorzugsweise auf der Seite der Turbine durch eine vertikale oder fast vertikale Wand verlängert, die den Bereich des durch das Schneidblatt erzeugten Luftstroms von dem Bereich des durch die Turbine erzeugten Luftstroms trennt. Dazu umgibt es die Turbine in einer Länge, die vom geringfügigen Teil ihres Umfangs bis fast zum ganzen Umfang reicht.
Das Leitblech und die Wand, die es evtl. verlängert, haben auf der ganzen Länge an die Gehäusewand angeschlossene obere Ränder. Diese Teile sind so hoch, daß sie das Schneidblatt unter ihrem unteren Rand passieren lassen.
Vorteilhaft wird unter dem Gehäuse eine horizontale oder fast horizontale Platte, die das Weggleiten des vom Ableitblech abgebremsten Schnittguts nach unten verhindert, befestigt. Diese Platte wird durch den unteren Rand des Leitblechs, mit dem sie auf der ganzen Länge in Kontakt ist, begrenzt. Sie wird zur Turbine hin durch einen Kreisbogen begrenzt, dessen Durchmesser vorzugsweise etwas größer ist, als der der Turbine. Diese Platte verlängert sich vorteilhaft entgegen der Rotorrotation zu einem Ring, der durch den äußeren und tangential an das Leitblech stoßenden Gehäuserand und einem Kreis, dessen Durchmesser vorzugsweise etwas größer ist, als der der Turbine, begrenzt wird. Sie läuft in einen Rand minimaler Stärke aus, der einen Radius des Gehäusehohlraums oder vorzugsweise einen spitzen Winkel mit diesem Radius des Gehäuses, an der Berührungsstelle mit der Seitenwand oder der Ableitwand an der Turbine bildet. Diese Platte ist in einer höheren Ebene als die Turbine befestigt, wenn letztere mindestens zum Teil zentrifugal arbeitet, so daß die zentrifugale Luftbewegung unterhalb dieser Platte spürbar wird.
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Wenn die Turbine zumindest zum Teil zentrifugal arbeitet, wird sie vorteilhaft auf einen Teil ihres Umfangs von einer Wand umgeben, so daß die zentrifugale Luftbewegung nur dort entstehen kann, wo sie zur seitlichen Auswurföffnung im Gehäuse gelenkt wird. Diese Anordnung hat den Vorteil, das Austreten des zerkleinerten Grases zu erleichtern, das hierbei durch die von Schneidblatt und Turbine gemeinsam erzeugten Zentrifugalkräfte zur Seitenöffnung geschleudert wird.
Man kann auch eine von der vorher beschriebenen geringfügig abweichende Anordnung vornehmen. Sie besteht darin, das Leitblech zwischen der Turbine und dem Gehäuseoberteil zu verlängern und die horizontale Platte zwischen der Turbine und dem Gehäuseoberteil zu verlängern, so daß sie die gesamte Oberfläche der Turbine bis auf einen konzentrischen Kreis an dieser Turbine einnimmt, der einen solchen Radius hat, daß sein Umfang am Ende des verlängerten Leitblechs anschließt. Um den Transport des Schnittguts von der Gehäuseperipherie zur zentralen Turbine zu erleichtern, hat der Gehäusehohlraum vorteilhaft eine in der Richtung des Grastransports bis zur Turbine zunehmende Höhe.
Die Seitenöffnung kann durch ein düsenförmiges Auslaßteil verlängert oder evtl. so ausgeführt werden, daß daran ein Auffangbehälter für das geschnittene Gras befestigt wird.
In einer anderen Ausführungsart besteht der Rotor aus einem Schneidblatt und einer Turbine wie im vorgenannten Beispiel, aber die Turbine befindet sich in einer Kammer über dem GeHaUSex in dem sich das Schneidblatt bewegt. Das Leitblech hat die gleiche Form wie in der vorhergehenden Ausführung, aber es verhindert nicht mehr den Austritt von grobem Schnittgut, denn der Hohlraum des Gehäuses hat keine seitliche Austragsöffnung mehr. In dieser Ausführung wird das Leitblech auf einem Teil des Umfangs durch eine gleich hohe Wand verlängert. Der Durchmesser
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dieser Wand hat natürlich keinen Zusammenhang mehr mit dem Durchmesser der Turbine. Die unter dem Gehäuse befestigte Platte besitzt im Zentralbereich eine Verlängerung, die durch die Wand,mit der das Leitblech verlängert ist, begrenzt wird. In dieser Ausführung befindet sich die Öffnung zum Auswurf des geschnittenen Grases auf der Höhe der Turbine, d. h. in der Wand der Kammer im oberen Bereich des Rasenmähers.
Ein wesentliches Merkmal dieser Ausführung besteht darin, daß im Haupthohlraum des Gehäuses,im Vergleich mit außen, Unterdruck besteht·
Zum leichteren Verständnis der Erfindung folgt eine Beschreibung und sind Zeichnungen beigefügt, die anhand von Beispielen verschiedene Ausführungen der Erfindung zeigen. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Unteransicht eines Rasenmähers laut Erfindung;
Fig. 2 einen lotrechten Schnitt nach der Linie H-II der Fig. 1ϊ
Fig. 3 eine perspektivxsche Darstellung einer aus dem Schneidblatt und der Turbine bestehenden Einheit;
Fig. k und 5 eine an der Austragsöffnung des Rasenmähers anbringbare Austragsdüse;
Fig. 6 die Unteransicht einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 7 einen lotrechten Schnitt nach der Linie VII-VII der Fig, 6|
Fig. 8 eine Unteransicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung und
Fig. 9 einen lotrechten Schnitt nach der Linie IX-IX der Fig. 8.
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Laut Fig. 1 besteht der Rasenmäher It. Erfindung aus
einem Rotor 1 mit Schneidkanten 2 und schrägen, erhöhten Flügeln 3, die beim Umlauf des Rotors 1 einen nach oben
gehenden Luftstrom im Gehäuse 4 bilden. Auf der Welle
des Rotors 1 ist eine Turbine 5 angebracht und mit ihm
verbunden. Die Turbine 5 hat Blätter mit Schneidkanten
6, die in entgegengesetzer Richtung wie die Flügel 3 gebogen sind und so im Gehäuse 4 einen nach unten gehenden Luftstrom erzeugen. Ein Leitblech 7 verschließt teilweise den Ausgang zur tunnelförmigen Öffnung 8.
Das vom Rotor 1 geschnittene Gras wird durch den Wirbelluftstrom gemäß Pfeil 9 und durch das Leitblech 7 zur
Turbine 5 geleitet und beim Passieren der Schneidkanten
6 erneut geschnitten.
Ein Teil des Schnittguts wird nun auf dem Weg gemäß Pfeil 11 aus dem Gehäuse durch die Öffnung 8 ausgetragen, der
andere Teil wird gemäß Pfeil 12 durch den von den Rücken 3 erzeugten Luftstrom wieder zurückgeführt. Der Schnitt
erfolgt dabei an den Schneidkanten 2 und 6 und evtl. im
Spalt 13 zwischen dem Leitblech 7 und den Rücken 3» wenn der Zwischenraum ausreichend klein ist (Fig. 2).
Der in Fig. 3 dargestellte rotierende Teil besteht aus
einem einzigen Stück, dem Rotor 1 und der Turbine 5» die beide in einer Ebene liegen. Er besitzt, wie der in Fig. 1 und 2 dargestellte Rotor, Schneidkanten 2 und 6 und
gebogene Blätter, die die Flügel 3 bilden.
Die Fig. 4 und 5 zeilen als Beispiel eine düsenförmige
Austragsvorrichtung l4, die an die Austragsöffnung 8 anschließbar ist und verhindert, daß etwaige Laufräder des Rasenmähers im Schnittgut steckenbleiben.
Bei der zweiten Ausführung der Erfindung laut Fig. 6 und
7 hat die Vorrichtung einen Rotor 21, der zwei Schneidblätter mit Schneidkanten 22 und schräg hochstehende und
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Flügel bildende Teile 23 hat, die einen schraubenförmig nach oben in den Hohlraum 24 fließenden Luftstrom hervorrufen. Außerdem hat die Vorrichtung eine mit kleineren Flügeln versehene Turbine 25, die im entgegengesetzten Sinn zu den Flügeln 23 gebogen sind, so daß sie einen von oben nach unten gehenden und zentrifugalen Luftstrom entstehen lassen. Diese Flügel haben Schneidkanten 26.
Das Leitblech 27 erstreckt sich von Punkt 30 zu Punkt und wird durch das Blatt 28 verlängert, das sich von Punkt 31 zu Punkt 32 nach vorne erstreckt. Eine horizontale Platte 29, die durch die Punkte 30, 31, 32 und 33 begrenzt wird, wird am unteren Rand des Leitblechs 27 und am Blatt 28 bis zum Punkt 32 und dann wieder am Gehäuse längs der Linie 30 bis 33 befestigt.
Das vom Schneidblatt 21 geschnittene Gras wird durch das Zusammenwirken der Rotor-Luftströmung und demLuftsog der Turbine 25 in deren oberen Bereich zur Turbine geleitet. Das Schnittgut läuft auch zwischen der Decke des Gehäuses und der Platte 29 durch zur Turbine, die es beim Durchlauf weiter zerkleinert und in kleinen Stücken unter der Platte 29 wieder herausfördert. Anschließend wird das Schnittgut durch die Öffnung 34 unter dem Einfluß der zentrifugalen Luftbewegung, die durch das Schneidblatt 21 und die Turbine 25 (Fig. 7) entsteht, durch die Öffnung 34 ausgeworfen. Die Pfeile in der Zeichnung zeigen den Weg des Schnittguts im Gehäuse.
Fig. 8 zeigt eine andere Variante des Rasenmähers laut Erfindung, zu der ein Rotor 4l mit Schneidkanten 42 und Flügeln 43 gehört. Der Rotor 4l befindet sich in einem Gehäuse 50,über dem die Turbine 45 in einer Kammer 51 vorgesehen ist. Diese Kammer 51 hat eine Auswurföffnung 44 für das geschnittene Gras.
Das Gehäuse 50 wird durch ein Leitblech 47 begrenzt, das sich vom Punkt 53 zu Punkt 54 ausdehnt, und wird durch
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eine Wand 48 verlängert, die sich von Punkt 54 zu Punkt 55 erstreckt. Eine horizontale Platte 49 ist am unteren Rand des Leitblechs 47 und auch an der Wand 48 befestigt, so daß ein Gang entsteht, durch den das Schnittgut in die Kammer 51 gefördert wird, aus der es durch die Öffnung 44 ausgestoßen wird. Bei dieser Ausführung kann die Turbine größere Abmessungen haben und so ausgeführt sein, daß sie einen Sog im Gehäuse 50 des Rotors 4l hervorruft.
Die Vorrichtung laut Erfindung kann bei allen Rasenmähern unabhängig von der Art ihrer Abstützung auf dem Boden und ihres Antriebs verwendet werden. Im besonderen Fall eines Luftkissen-Rasenmähers hat die Turbine gleichzeitig neben dem Ansaugen und Zerkleinern auch noch die Aufgabe, im Gehäusehohlraum einen Überdruck zu erzeugen, der das Gehäuse in einem gewissen Abstand vom Boden hält. Dies bedingt natürlich, daß die seitliche Auswurföffnung verkleinert, ja sogar unter Umständen weggelassen wird, so daß das Schnittgut längs des ganzen Umfangs des Apparates herausfallen kann.
Die Vorrichtung laut Erfindung kann allgemein in allen Fällen verwendet werden, in denen kurzstielige Pflanzen gemäht werden, die gleichzeitig zerkleinert werden sollen.
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Claims (1)

  1. Pat enta<nsprüche
    flyRasenmäher zum gleichzeitigen Zerkleinern des geschnittenen Grases mit einem durch Räder oder Luftkissen in einem bestimmten Bodenabstand gehaltenen Gehäuse und von einem Motor angetriebenen, rotierenden Schneidmesser, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidmesser so geformt ist, daß es bei seinem Umlauf eine am Umfang des Gehäusehohlraums vorzugsweise aufsteigende Kreisbewegung der Luft erzeugt und daß weitere, eine Art Turbine bildende Schneidmesser kleineren Durchmessers wie das rotierende Schneidmesser im Zentrum des Gehäusehohlraums vorgesehen sind, und daß die Turbine im Raum zwischen der Gehäusedecke und der Turbine eine kreisende und absteigende oder zentrifugale Luftbewegung erzeugt und das Schnittgut zum Zentrum des Gehäusehohlraums angesaugt und beim Durchtritt durch ihren Arbeitsbereich zerkleinert.
    2«Rasenmäher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Turbine Propellerform und schräggestellte Flügel hat und auf der Höhe des rotierenden Schneidmessers oder zwischen der Gehäusedecke und dem rotierenden Schneidmesser vorgesehen ist.
    3»Rasenmäher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Turbine Schneidflügel und senkrechte oder schräggestellte Flügel zur Erzeugung des zentrifugalen oder saugenden Luftströme hat und in gleicher Höhe mit dem rotierenden Schneidmesser oder in einer Ebene darüber zwischen der Gehäusedecke und dem rotierenden Schneidmesser vorgesehen ist.
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    4. Rasenmäher nach den Ansprüchen 1 bis 3i dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse die Form eines um die Achse des rotierenden Elements gebildeten und einen glockenförmigen Hohlraum einschließenden Drehkörpers hat, nach unten offen ist und das geschnittene Gras vom Umfang des Hohlraums gegen seinen Mittelbereich ableitet.
    5· Rasenmäher nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuse ein oder mehrere Leitbleche vergesehen sind, -welche den von der kreisenden oder kreisend hochsteigenden Luft durchströmten Hohlraum radial ganz oder teilweise sperren, das rotierende Schneidmesser aber passieren lassen und von der Gehäuseseitenwand ausgehend mit regelmäßiger Krümmung verlaufen und das am Umfang des Hohlraums kreisende Schnittgut gegen das Zentrum der Turbine ableiten.
    6. Rasenmäher nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in der Gehäusewand eine verschließbare Öffnung für den Austrag und ggf. die Aufnahme des Schnittguts in einem Behälter vorgesehen ist.
    7· Rasenmäher nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß vor der seitlichen Austragsöffnung ein Ableitblech vorgesehen ist, das den Zugang des vom rotierenden Schneidmesser abgeschleuderten Schnittgut zur Austragsöffnung sperrt und lediglich das von der Turbine bearbeitete feine Schnittgut durchtreten läßt.
    8. Rasenmäher nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß das Leitblech eine vertikale oder annähernd vertikale, an die Gehäuseseitenwand anschließende Fläche ist, in regelmäßiger Krümmung auf die Turbine zugeführt ist und dort tangential oder schwach als Sekante ankommt.und an der Gehäusedecke befestigt so tief nach unten reicht, daß das rotierende Schneidmesser darunter noch durchlaufen kann.
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    9· Rasenmäher nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitblech rings um die Turbine mit einer dazu konzentrischen und sich auf ein bis dreiviertel des Umfangs der Turbine erstreckenden Wand verlängert ist, die Verlängerung mit ihrem Oberrand an der Gehäusedecke befestigt ist und solche Tiefe hat, daß das rotierende Schneidmesser darunter noch durchlaufen kann, wodurch im Gehäuse ein peripherer und von dem vom rotierenden Schneidmesser kommenden Schnittgut durchlaufener Raum und ein zentraler Raum entstehen, der von der Förderluft der Turbine durchströmt ist.
    10. Rasenmäher nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß unter der Gehäusedecke eine horizontale oder annähernd horizontale Platte in einer den freien Durchtritt des rotierenden Schneidmessers darunter verlaufenden Höhe vorgesehen ist und einen ggf. von der Turbine erzeugten zentrifugalen Luftstrom darunter passieren läßt, wobei sich diese Platte zwischen der Turbine, dem Leitblech und dem Gehäuse erstreckt und einerseits durch die Unterkante des Leitblechs, mit der sie verbunden ist und andererseits einen konzentrischen Kreisbogen um die Turbine wobei dessen Radius gleich oder größer als der der Turbine ist, und durch die Gehäuseseitenwand begrenzt ist, die sie auf eine Länge vom Wert Null bis zum halben Umfang berührt.
    11. Rasenmäher nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die das Leitblech um den Turbinenumfang herum verlängernde vertikale Wand bis zur horizontalen Platte verlängert ist und die Platte an dieser Stelle radial oder im spitzen Winkel zu einem Radius gegen die Gehäuseseitenwand verläuft und zusammen mit der Gehäusedecke eine Luftansaugoffnung für die Turbine bildet.
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    12. Rasenmäher nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Gehäuses in Transportrichtung des Schnittguts bis zum Auftreffpunkt des Leitblechs
    auf den Turbinenumfang anwächst.
    13· Rasenmäher nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Turbine zusätzlich im Gehäusehohlraum Überdruck zur Bildung eines den Rasenmäher in Bodenabstand haltenden Luftkissens erzeugt, wobei ggf. zusätzlich Luft in den über der Turbine liegenden Gehäuseteil eingeführt und die seitliche Austragsöffnung im Gehäuse verkleinert oder geschlossen ist.
    14. Rasenmäher nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Turbine in einer Kammer über dem Gehäusehohlraum für das rotierende Schneidmesser untergebracht ist, die seitliche Austragsöffnung an dieser
    Kammer vorgesehen ist und die Turbine auf die Luft im
    Gehäusehohlraum saugend wirkt und eine das klein zerstückelte Schnittgut durch die Seitenöffnung der Kammer auswerfende Luftbewegung erzeugt.
    15. Rasenmäher nach Anspruch Ik1 dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer für die Turbine vom Gehäusehohlraum, in dem
    das Schneidmesser untergebracht ist, durch einen Zwischenboden getrennt ist, der durch eine kreisförmige Öffnung für den Rotor durchbrochen ist, wobei die Öffnung einen kleineren oder gleichgroßen Durchmesser wie die Turbine hat, und daß das Leitblech in der Drehrichtung des Rotors durch eine vertikale oder annähernd vertikale Wand längs der Öffnung im Zwischenboden verlängert ist, die
    vertikale Wand sich in einer Länge von null bis dreiviertel Lochumfang erstreckt und ebenso wie das Leitblech an ihrem Oberrand mit dem Gehäuse verbunden ist,
    und daß beide Teile so tief sind, daß das Schneidmesser darunter durchlaufen kann, wodurch ein peripherer Ringraum, in dem das Schnittgut transportiert wird, und ein
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    zentraler* Bereich abgegrenzt sind, der von dem durch die Turbine erzeugten Luftstrom durchströmt ist.
    l6· Rasenmäher nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine horizontale oder annähernd horizontale Platte mit einer Öffnung für den Durchtritt der Welle des Schneidmessers in solcher Höhe unter dem Gehäuse vorgesehen ist, daß das rotierende Schneidmesser darunter frei durchlaufen kann, wobei diese Platte durch den Unterrand des Leitblechs und, die die zentrale Öffnung im Kastenboden umschließende Wand und einen vom Ende dieser Wand zur Gehäuseseitenwand ausgehenden Radius oder ein« dazu im spitzen Winkel ausgehende Linie, die vor dem Anschlußpunkt des Leitblechs (entgegen der Drehrichtung gesehen) an der Gehäuseseitenwand an dieser auftreffen, begrenzt und mit dem Unterrand des Leitblechs und der .die zentrale Öffnung umschließenden Wand und der von ihr berührten Gehäuseseitenwand verbunden ist·
    17· Rasenmäher nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der freie Rand der Platte zwischen der Gehäuseseitenwand und der die zentrale Öffnung im Zwischenboden umgebenden Wand dünn ist·
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DE19762624983 1975-06-03 1976-06-03 Rasenmaeher Withdrawn DE2624983A1 (de)

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