DE2618681A1 - Vorrichtung zur ausgabe von vorzugsweise der verpackung dienenden baendern - Google Patents
Vorrichtung zur ausgabe von vorzugsweise der verpackung dienenden baendernInfo
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Description
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28. April 1976
Owens-Corning Fiberglas Corp. Toledo, Ohio 43 659 / USA
Vorrichtung zur Ausgabe von vorzugsweise der Verpackung dienenden Bändern
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ausgabe eines, vorzugsweise Verpackungszwecken dienenden Bandes von einer
beliebigen Position längs eines gegebenen Verschiebeweges in Querrichtung zur Bandausgaberichtung, bevorzugt zur Übergabe
auf einen zugeordneten, das Band übernehmenden Förderer. Allgemein ist die vorliegende Erfindung dazu geeignet, ein läng-
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liches, flexibles Streifenmaterial auszugeben, wobei es sich
im speziellen dann um Streifen oder Bänder handelt, die dazu dienen, ein streifenförmiges Isolationsmaterial in Rollenform
mit Hilfe einer Verpackungsmaschine zu verpacken.
In dieser Hinsicht ist die Erfindung daher insbesondere auch geeignet, das in der DT-OS 2 451 149 beschriebene Verpackungssystem zu ergänzen und stellt zu diesem einen Zusatz dar.
Streifen aus Isoliermaterial werden gegenwärtig, in spiraliger
Aufwicklung in Form einer Rolle oder eines Zylinders verpackt. Es sind auch schon Maschinen zur Verpackung solcher isolierender
Materialstreifen vorgeschlagen worden, die so ausgebildet sind, dass sie zwei oder mehr solcher Seite an Seite liegender
Isoliermaterialstreifen vom Endpunkt der Fertigungsstrasse aufnehmen und verpacken. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang
wiederum auf das in der DT-OS 2 451 149 beschriebene System. Jede so gefertigte Packung kann einen langen Streifen oder eine
Anzahl kürzerer Streifen oder Matten aus Isoliermaterial enthalten, die dann in einer Ende an Ende liegenden Beziehung
verpackt sind. Bei vielen Anwendungsfällen werden auf die isolierenden Schichten bei ihrer Herstellung noch Dampfbarrieren
oder verstärkende Rückschichten aufgebracht. In diesem Falle wird lediglich eine einzige, sich zentral vollständig
um jede fertige Packung herum erstreckende Bandlänge verwendet und zum endgültigen Verpacken aufgebracht. Ist jedoch keine
weitere Rückschicht vorhanden, dann bringt man bevorzugt zwei, der Verpackung dienende Bänder auf jede Packung auf, um so den
gewünschten einwandfreien Druck auf die zusammengepressten isolierenden Streifen aufrecht zu erhalten.
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Dabei lassen sich die Streifen in einer Vielzahl von Breiten herstellen und verpacken; dies bestimmt sich durch den Ort
von Messern, die längs der Fertigungsstrasse angeordnet sind und den hergestellten Primärstreifen aufschlitzen. Dabei sind
üblich Nennbreiten von 38 cm oder 58,4 cm, wobei dann üblicher-
drei
weise zwei,/oder selbst mehr Streifen einer gegebenen Breite oder einer Vielzahl von unterschiedlichen Breiten gleichzeitig Seite an Seite verpackt werden können. Daher müssen die den einzelnen Packungen zugeführten Bänder (die sozusagen dem Verschnüren der Packungen dienen), in der Lage sein, von einer Vielzahl von verschiedenen Positionen, in Querrichtung zum Zufuhrförderer für die Packungsmaschine gesehen, ausgegeben zu werden. Diese Bänder müssen gelegentlich aber auch aus eng benachbarten Positionen heraus ausgegeben werden, wenn sie beispielsweise nahe den aneinandergrenzenden Randkanten von zwei, eine Breite von 38 cm auf v/eisenden Packungen aufgebracht werden müssen.
weise zwei,/oder selbst mehr Streifen einer gegebenen Breite oder einer Vielzahl von unterschiedlichen Breiten gleichzeitig Seite an Seite verpackt werden können. Daher müssen die den einzelnen Packungen zugeführten Bänder (die sozusagen dem Verschnüren der Packungen dienen), in der Lage sein, von einer Vielzahl von verschiedenen Positionen, in Querrichtung zum Zufuhrförderer für die Packungsmaschine gesehen, ausgegeben zu werden. Diese Bänder müssen gelegentlich aber auch aus eng benachbarten Positionen heraus ausgegeben werden, wenn sie beispielsweise nahe den aneinandergrenzenden Randkanten von zwei, eine Breite von 38 cm auf v/eisenden Packungen aufgebracht werden müssen.
Bei bisher verwendeten Systemen konnten solche Bänder nur von einigen ausgewählten Positionen, in Querrichtung zum Förderer
gesehen, ausgegeben werden, auch ergaben sich erhebliche Einschränkungen mit Bezug auf den Abstand, der bei eng aneinandergrenzenden
Packungen noch erzielt v/erden konnte. Nachteilig ist auf jeden Fall, dass bisher verwendete Bandausgabevorrichtungen
nicht in der Lage waren, sämtlichen an sie gestellten Anforderungen zu genügen und Bänder dort auszugeben, wo es bei der
Vielzahl der verschiedenen Packungen gelegentlich erforderlich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Ausgabe von insbesondere einer Verpackung dienende Bänder
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zu schaffen, die so ausgebildet ist, dass die Bänder an jeder beliebigen Position, auch eng aneinander benachbart, zur Umschlingung
einer oder mehrerer fertiger Packungen ausgegeben v/erden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von der eingangs genannten Vorrichtung und besteht erfindungsgemäss darin,
dass ein Rahmen und ein längliches, von dem Rahmen getragenes Antriebselement vorgesehen ist, dessen Länge mindestens gleich
ist der Länge des Verschiebeweges, dass auf dem Rahmen das Gehäuse einer Bandausgabevorrichtung an jedem beliebigen Punkt
mit Bezug auf das längliche Antriebselement angeordnet und gelagert ist und dass eine Bandantriebsrolle vorgesehen ist,
die mindestens mittelbar von dem länglichen Antriebselement angetrieben und so angeordnet ist, dass von einem vom Gehäuse
gelagerten Bandvorrat auszugebendes Band von ihr erfassbar ist.
Die Erfindung beseitigt daher die bisher bestehenden Nachteile von Bandausgabesystemen, wobei die Gesamtvorrichtung über eine
Vielzahl individueller Ausgabevorrichtungen verfügt, die verwendet v/erden können, um das Band von einer beliebigen Anzahl
von Positionen in Querrichtung zum Zufuhrförderer der Verpackungsmaschine ausgeben zu können. Darüber hinaus ist es mit
der neuen Vorrichtung möglich, die Bandausgabevorrichtungen in einem gewünschten engen Abstand zueinander anzuordnen. Dabei
v/erden mehrere oder sämtliche der einzelnen Bandausgabevorrichtungen von einem gemeinsamen Antrieb angetrieben, der getrennt
zu den Bandausgabevorrichtungen angeordnet ist, so dass sich die Abmessungen jeder einzelnen Vorrichtung beträchtlich
reduzieren lassen, was indirekt auch dazu führt, dass der gegenseitige Abstand der einzelnen Vorrichtungen zueinander herab-
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gesetzt werden konnte. Der Antrieb für sämtliche Einzelsysteme besteht in seiner bevorzugten Form in einem Längsantriebselement
insbesondere einer Keilwelle, die von einem Rahmen getragen ist, der sich im wesentlichen über die gesamte Breite des
Zufuhrförderers erstreckt. Die einzelnen Ausgabevorrichtungen verfügen dann über getrennte Mittel, um an beliebiger Stelle
über die Länge dieser Keilwelle gesehen mit ihr in eine Wirkverbindung zu gelangen. Daher ist es auch möglich, die Ausgabevorrichtungen
irgendwo quer zur Breite des Zufuhrförderers der Verpackungsmaschine anzuordnen.
Die Erfindung stellt daher insgesamt eine Vorrichtung zur Verfügung,
die Bänder ausgibt, die um in eine Rollen- oder Walzenform gebrachte Isoliermaterialien gewickelt werden, um so die
üblicherweise streifenförmigen Isoliermaterialien in ihrem zusammengedrückten Zustand aufrecht zu erhalten. Maschinen, die
solche eng gewickelten Packungen aus Isoliermaterialstreifen herstellen, sind schon vorhanden. Wenn dann die letzten Teile
der Isoliermaterialstreifen aufgewickelt worden sind, werden die von der vorliegenden Vorrichtung ausgegebenen Bänder um
die äusseren Oberflächen dieser Streifen gewickelt oder auf diese aufgebracht, um so die gesamte Packung in ihrem zusammengepressten
Zustand aufrecht zu erhalten. Befinden sich auf den äusseren Oberflächen der Isoliermaterialstreifen die schon erwähnten
Dampfbarrieren oder verstärkenden Rückschichten, dann werden die Bänder auf diese aufgebracht, sonst erfolgt das Umwickeln
der Packungen durch Auflegen unmittelbar auf die äusseren Isoliermaterialbereiche. Die Ausgabevorrichtungen für die
Bänder sind dabei angrenzend an den Zufuhrförderer angeordnet,
der die Isoliermaterialstreifen der Verpackungsmaschine zuführt.
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Der Erfindung gelingt es daher von praktisch jeder beliebigen Stelle in Querrichtung zu einem Förderer gesehen flexible länglicha
Materialstreifen·,, nämlich die schon erwähnten, einer Verpackung
dienenden Bänder auszugeben, wobei auch sehr enge Abstände zwischen den einzelnen Bändern möglich sind.
Besonders vorteilhaft ist noch, dass die mögliche Vielzahl von einzelnen Ausgabevorrichtungen über einen gemeinsamen Antrieb
verfügen, der auch für die synchrone Abgabe der Bänder Sorge trägt.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche
und in diesen niedergelegt.
Im folgenden v/erden Aufbau und Wirkungsweise der Erfindung anhani
von bevorzugten Ausführungsbeispielen im einzelnen näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine schematische Übersichtdarstellung einer
Fertigungsstrasse in Seitenansicht zur Herstellung von Isolierstreifen und zum Aufwickeln derselben
zu zusammengepressten fertigen Packungen,
Fig. 2 in vergrösserter Seitenansicht das Gesamtsystem
der zur Fertigungsstrasse der Fig. 1 gehörenden Bandausgabevorrichtung,
Fig. 3 eine Vorderansicht des unteren Gestell- oder Banksystems mit den einzelnen Bandausgabevorrichtungen,
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Fig. 4 zeigt eine ,Draufsicht auf das untere Gestellsystem
der Bandausgabevorrichtungen der Fig. 3,
Fig. 5 zeigt in stark vergrösserter Seitendarstellung eine der Bandausgabevorrichtungen,
Fig. 6 zeigt eine Vorderansicht der Bandausgabevorrichtung der Fig. 5, v/obei Teile v/eggebrochen sind und
Fig. 7 zeigt eine Draufsicht auf die Bandausgabevorrichtung der Fig. 5.
In Fig. -1 ist eine Fertigungsstrasse bzw. ein Förderersystem
gezeigt, auf welcher ein kompressibler, also zusammendrückbarer
fibröser Streifen, insbesondere eine Gebäudeisolierung, wie bei 20 gezeigt, hergestellt werden kann. Mit 22 ist dann die Verpackungsvorrichtung
bezeichnet, die die kompressiblen fibrösen Streifen, die kürzere oder grössere Längen aufweisen können,
und die üblicherweise als Matten bezeichnet werden, herstellt und verpackt. Die Fertigungsstrasse 20 ist von bekanntem Aufbau
und bekannter Auslegung und wird daher im folgenden nur noch kurz erörtert. Einem Vorherd 24 wird von einem Schmelzofen
26 in Wärme erweichtes, schmelzflüssiges Glas oder ein sonstiges, fliessfahiges, faserbildendes Material zugeführt;
in dem Schmelzofen 26 ist rohes Ausgangsgemengematerial in den fliessfähigen, schmelzflüssigen Zustand überführt worden. Das
im folgenden lediglich noch als geschmolzenes Glas bezeichnete Material wird dann unterhalb des Vorherds 24 angeordneten,
faserbildenden Einheiten 28 zugeführt, die aus der geschmolzenen Masse Glasfasern bilden. Beispielsweise kann es sich bei jeder
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dieser Einheiten um ein hohles drehbares Element oder einen
Spinnkopf handeln, der über seinen Umfang Öffnungen aufweist, durch welche das geschmolzene Glas zu sogenannten Primärfasern
oder Primärfäden ausgezogen wird. Diese Primärfäden werden dann weiter verdünnt oder ausgezogen und nach unten umgelenkt
durch die Einwirkung heisser, gasförmiger Mediumströme, die
von um die Einheiten 28 angeordneten, nicht dargestellten Gebläsen oder Brennern stammen. Die auf diese Weise hergestellten
und geformten Fasern bewegen sich duch eine Formhaube 30 nach unten und v/erden mit Hilfe geeigneter, ebenfalls nicht
dargestellter Sprühsysteme mit einem Bindemittel eingesprüht; dabei wird dieses Bindemittel in die Formhaube in Querrichtung
zu dem Bewegungspfad der Fasern eingesprüht.
Die mit dem Bindemittel besprühten Fasern sammeln sich dann willkürlich auf dem oberen Trum 32 eines bevorzugt Öffnungen
aufweisenden, aus einem endlosen Riemen oder Band bestehenden Förderers 34 an, wobei diese Ansammlung der Fasern massenförmig
oder in einer Schicht 36 erfolgt, bis eine gewünschte Dicke angenähert erreicht ist. Dio Faserschicht wird dann längs des
Förderers 34 bewegt, wobei eine unterhalb des oberen Trums oder des oberen Riementeils 32 dos Förderers angeordnete Saugkammer
38 so auf die auf dem Förderband befindlichen Fasern einwirkt, dass die Fasern mit Hilfe der Saugwirkung auf dem
Förderer festgehalten v/erden; diese Saugwirkung entsteht durch die Verbindung einer Saugleitung 40 mit einem nicht dargestellten,
entsprechenden Sauggebläse. Die Saugwirkung trägt auch dazu bei, die ursprünglichen, auf die Primärfasern einwirkenden
Gebläseströme und Gase abzuführen, wobei auch gleich organische Partikel aus dem Bindemittel mitgeführt werden.
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Die auf dem Förderer aufgebaute Faserschicht 36 v/ird dann in
einen Bereich überführt, v/o sich obere und untere, mit öffnungen
versehene Fürderbänder 42 und 4 4 befinden, die r.o angeordnet
sind, dass die Fasern in etwa zu oiner fibrösen Schicht oder einen fibrösen Körper 46 gegebener Dicke zusammengedrückt und
umgeformt werden. Die mit öffnungen versehenen Bänder 42 und
befördern die fibröse Faserschicht durch einen Ofen oder eine Wärrnekarnmer 48, in welcher das Bindemittel auf den Fasern bei
einer Temperatur in der Grössenordnung von etwa 232 bis 2 60 C wenigstens teilweise ausgehärtet wird. Wenn die so behandelte
Schicht 46 dann aus dem Ofen 48 austritt, werden die Randkanten noch mittels drehbarer Messer 50 zugeschnitten und getrimmt
und die ungleichförmigen Randstreifen von der Faserschicht 4 6 entfernt; bei dieser Gelegenheit können dann auch noch zusätzlich
ein oder mehrere drehbare nesser 50 verwendet worden, um die Faserschicht 46 in zwei oder mehr schmalere fibröse Streifen
oder Schichten 52 aufzuschneiden. So kann beispielsweise
bei einem Förderer, der eine Breite von 122 cm aufweist, die Faserschicht in drei 38 cm breite Streifen oder in zwei
58,5 cm breite Streifen aufgeschnitten werden. Es versteht sich, dass auch beliebige andere Kombinationen an Streifen durch die
Schneidwirkung der Messer gebildet werden können, dies hängt von der Breite des Förderers und dem gewünschten Enderzeugnis
ab. ■
Um die schmaleren Streifen oder Schichten 52 geringfügig gegeneinander
zu streifen oder voneinander zu entfernen, kann dann noch eine nicht dargestellt,pflugähnliche Trennanordnung verwendet
werden, so dass es möglich ist, an der unteren Fläche jeder der Streifen 52 eine Folie oder ein Blatt aus beschichtetem
Packpapier oder Hartpapier oder eine sonstige ähnliche
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Rückschicht 54 anzuordnen; diese verstärkenden Rückschichten werden, wie es bekannt ist, von unten an die Glasfaserstreifen
herangeführt. Die Faserstreifen 52 werden dann, ohne oder mit den verstärkenden Rückschichten, längs des Förderers 54 befördert
und gelangen unter ein Trenn- oder Schneidmesser 55, welches die Streifen 52 in isolierende Matten oder Streifen 56
vorgegebener Länge zerschneidet. Die Streifen können beispielsweise relativ lang sein und etwa Abmessungen zwischen 15,3
bis 23 m haben, es können aber auch kürzere Längsstücke in der Grössenordnung von beispielsweise zwischen 236 bis 243 cm geschnitten
werden, die üblicherweise allgemein als Matten bezeichnet werden und die dazu bestimmt sind, passend zwischen
Pfosten, Stehbolzen oder Zapfen einer Gebäudewand eingeschoben zu v/erden, wobei die Längsabmessungen der Streifen den Längen
der Pfosten gleich sind.
Bisher wurden die isolierenden Streifen 56 direkt einer eine Rolleinwirkung auf diese ausübende Verpackungsmaschine zugeführt
oder wurden stromabwärts, also hinter den Trennmessern 55 von Hand von der Fertigungsstrasse abgenommen und je nach ihren
Längsabmessungen in einer Hattenverpackungsmaschine verpackt.
Es ist nunmehr jedoch möglich, die isolierenden Streifen 56' von der Verpackungsmaschine 22 automatisch verpacken zu lassen,
wenn die Streifen von dem Ende der Fertigungsstrasse, d.h. genauer gesagt, am Ende des letzten Förderers 58 der Fertigungsstrasse,
freigegeben werden. Die isolierenden Streifen werden einen geneigten Zufuhrförderer 60 hinaufgeführt und gelangen
in eine Schleife 62, die von einem endlosen Riemen oder Band 64 gebildet ist, welches im Ilauptrahmen 66 der Verpackungsmaschine
gelagert ist. Das Band 64 wird, wie der Darstellung der Fig. 1
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entnommen werden kann, allgemein in Uhrzeigerrichtung angetrieben und wird, wie bei 68 gezeigt, von Spannmitteln unter
einer kontrollierten Spannung gehalten. Wenn die Streifen den Förderer 60 hochlaufen und in die gebildete Schleife 62 gelangen,
dann werden sie im Gegenuhrzeigersinn in eine spiralige Form gedreht und gleichzeitig aufgrund der Spannung in dem
Band oder Riemen 64 zusammengedrückt. Bei fortlaufendem Einlauf
der Streifen in die Schlinge 6 2 vergrössert sich die Abmessung der Schlinge, wobei jedoch der Druck auf die Streifen aufrechterhalten
wird. Wenn schliesslich die hinteren Enden der Streifen oder der letzten Hatten, die zur Verpackung der Reihe nach
der Verpackungsmaschine 22 zugeführt werden, einlaufen, dann v/erden von einer unterhalb des Förderers 58 bei 70 angeordneten
Bandfreigabeapparatur Bänder freigegeben. Dieser Bänderausgabemechanismus
befindet sich vor dem Förderer 60. Die Bänder werden dann den Förderer 60 hinauf und in die Schleife 62 hineingeführt,
wobei sie sich um die äussere Oberfläche jeder der Packungen in der Schleife 62 in der Weise legen, dass die aufgewickelten
oder aufgerollten Streifen von diesen Bändern in ihrem zusammengedrückten Zustand gehalten werden. Zu diesem
Zeitpunkt sind dann auch die Packungen fertig und ein inneres Rahmenv/erk 62 der Maschine verschwenkt in einer Gegenuhrzeigerrichtung,
um auf diese Weise die Schlinge 62 zu öffnen oder geradezustrecken, was zu einer Freigabe der fertigen Streifenpackungen
führt.
Ein», solche Verpackungsmaschine ist genauer beschrieben in der
DT-OS 2 451 149 und braucht daher in diesem Zusammenhang nicht
im einzelnen erörtert zu werden.
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Die Vorrichtung 70 zum Ausgeben der Bänder umfasst,'wie die
Darstellung der Fig. 2 genauer zeigt, obere und untere Gestelle, Bänke oder gleichartige Teile 74 und 76 eines Bandausgabemechanismus
78. Das obere Gestell 74 verfügt über einen L-förmigen Ilauptrahmen 80, der auf Rädern 82 und 84 verschiebbar angeordnet
ist; diese Räder laufen in Schienen 86 und 88. Dabei befindet sich die Schiene 86 am Boden und die Schiene 88 ist an
einem eigenen Rahmenwerk 90 montiert. Das untere Gestell 76 weist ebenfalls einen Hauptrahmen 92 auf, an welchem sich
Räder 94 und 96 befinden, die in Schienen 98 und 100 am Boden laufen. Die beiden Gestelle oder gleichartigen Teilsysteme 74
und 76 der Bandausgabemechanismen ermöglichen aufgrund ihrer beweglichen, verschiebbaren Lagerung, dass eines der Gestelle
seitlich zum Förderer 60 herausgezogen v/erden kann, um beispielsweise
eine Reparatur vorzunehmen oder um verbrauchte Bänder aufzufüllen, während das andere Gestell, im Betrieb ist.
Abgesehen von den weiter vorn schon erwähnten Hauptrahmen sind daher die beiden Gestelle 74 und 76 gleichartig, so dass im
folgenden im einzelnen lediglich das untere Gestell 76 genauer betrachtet zu werden braucht.
Der Darstellung der Fig. 4 lässt sich entnehmen, dass für jedes der Gestelle 74 und 76 ein Zufuhrsystem oder Zufuhrgeschirr
102 vorgesehen ist, welches aus einem Gliederkettensystem 104 besteht, das seinerseits flexible Leitungen für die Zuführung
elektrischer Leistung, Luft und Wasser zu jedem Bandabgabegestell trägt. Bestimmte Luft- und Wasserleitungen sind mit von
den Gestellen getragenen Kopfstücken oder Sammelrohrsystemen 106 (Fig. 2) verbunden; das Ende jeder Kette ist an einem Rahmen
element 108 (Fig. 4) festgemacht.
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Wie die Darstellung der Fig. 3 zeigt, erstreckt sich in Längsrichtung
zum Hauptrahmenträger 92 ein längliches Antriebselement oder eine Keilwelle 110, die in Lagerblöcken 112 und
drehbar gelagert ist; falls erwünscht, können auch Zwischenlager verwendet werden. Die Keilwelle 110 v/eist eine Länge auf,
die bevorzugt gleich ist der Breite des Zufuhrförderers 60, so dass die einzelnen Ausgabemechanisraen oder Ausgabeanordnungen
78 für die Bänder im wesentlichen an irgendeiner beliebigen Stelle, über die Breite des Systems gesellen, positioniert
werden können, wie dies weiter unten noch genauer erläutert wird. Die Keilwelle 110 ist über ein Verbindungs- oder Kopplungs
stück 116 mit einer Welle 118 verbunden, die einer bevorzugt
pressluftgesteuerten Kupplung 120 zugeordnet ist. Die Kupplung 120 ist ihrerseits wieder über einen Riemen 122 von einem
Elektromotor 124 angetrieben, dor nahe einem Endbereich des
Rahmenträgers 92 montiert ist. Die Stromversorgung wird dem
Motor 124 über ein Kabel 126 zugeführt, welches ebenfalls von dem Gliederkettensystem 104 getragen ist.
Weist beispielsweise das Band oder der Riemen 6 4 eine Breite von 116 cm auf, dann sind auf jedem der Gestelle 74 und 76 bevorzugt
6 Ausgabeanordnungen 78 für Bänder montiert; verfügt das Band oder der Riemen 64 der Verpackungsmaschine über eine
Breite von etwa 193 cm, dann werden bevorzugt 10 der Ausgabeanordnungen 78 auf jedem der Bänke oder Gestelle 74 und 76 angeordnet.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind jedoch aus Gründen eines vereinfachten Aufbaus und besseren Verständnisses
nur 4 Ausgabeanordnungen darcjestellt. Ist jedes der Gestelle in der Lage, 6 Ausgabeanordnungen zu tragnn, dann
kann die Verpackungsmaschine 22 drei Seite an Seite angeordnete
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isolierende Streifen verpacken, wobei jeder Streifen über eine Wennbreite von 38,1 cm verfügt; dabei werden jeweils zwei Bänder
nahe den Randbereichen jedes verpackten Streifens auf dessen ausserer Oberfläche angeordnet. Handelt es sich um zwei Streifen,
von denen jeder eine Kennbreite von 58,4 cm aufweist, die
in der Verpackungsmaschine 22 zu verpacken sind, dann können zwei der /vusgabeanordnungen 78 entfernt und die anderen vier
so angeordnet v/erden, dass hier wiederum die Bänder an den Randbercichen der beiden, eine Breite von 58,4 cm aufweisenden
isolierenden Packungen aufgebracht werden.
Genauer lässt sich der Darstellung der Fig. 5 bis 7 entnehmen, dass jede der Ausgabeanordnungen 78 über ein Hauptgehäuse 128
verfügt, v;elches aus Seitenplatten oder Seitenwänden 130 und
132 gebildet ist, die zwischen sich ein in Querrichtung verlaufendes Wandsystem 134 bestimmter Formgebung einschliessen.
Dieses Wandsystem 134 verfügt über sich quer zu den Seitenwänden erstreckende Wandteile 136, 138 und 140, die eine Tasche
oder eine Ausnehmung 142 bilden, die zur Aufnahme einer Rolle 144 des Bandes 146 bestimmt ist. In der Ausnehmung 142 für die
Rolle sind zwischen den Seitenwänden 130 und 132 einerseits
und der Rolle 144 andererseits einen Abstand für das Band vorgebende Platten 148 angeordnet, die zu einer Führung und einem
Halten der Bandrolle 144 beitragen. Die Abstandsplatten sind an Querlagerungen 150 montiert und gehalten.
Das Band 146 läuft in einer Rutsche oder in einem Schacht nach unten, der gebildet ist von einer geneigten Querwand 152, über
v/elcher sich eine das Band nach unten und flach haltende Platte 154 befindet. Durch eine öffnung in der Halteplatte 154 erstreck
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sich eine Druckwalze 156 und erfasst den oberen Bandbereich, während sich durch eine Öffnung in der geneigten Wand 152 eine
untere Antriebsrolle 158 erstreckt und mit der unteren Fläche des Bandes 156 in Wirkverbindung steht. Die obere Druckwalze
156 ist auf einer Achse 160 gelagert, die ihrerseits getragen ist von sich nach unten erstreckenden Ansätzen 162, die von
einer Abdeckplatte 164 ausgehen. Die Abdeckplatte ist mit Hilfe von Zapfen 166 an den oberen Eckbereichen der Seitenwände
und 132 gelagert und wird von seitlichen Schraubenfedern 168 nach unten gedrückt. Die Schraubenfedern erstrecken sich zwische
lagernden Zapfen 170 und 172, wobei die Zapfen 170 an den seitlichen
Randkanten der Abdeckplatte 164 befestigt sind und. nach aussen vorragen und die Zapfen 172 sich von den Seitenwänden
130 und 132 nach aussen erstrecken. Die Federn 168 halten auf
diese Weise ihre Druckeinwirkung auf das Band 146 über die Druckwalze 156 aufrecht, die ihrerseits wieder das Band in eine
feste Wirkverbindung mit der Antriebsrolle 158 presst.
Die Antriebsrolle 158 verfügt über eine Lagerachse 174, die drehbar von der Seitenwand 130 getragen ist; des weiteren ist
ein verlängerter Achsstummel 176 (Fig. 6) vorgesehen, der sich
durch die Seitenwand 132 erstreckt und an dem ein Antriebszahnrad, beispielsweise ein Stirnzahnrad 178 befestigt ist. Das
Zahnrad 178 kämmt mit-mit einem angetriebenen Zahnrad 180,
welches unterhalb des Zahnrads 178 ebenfalls drehbar auf einer Stummelwelle 182 gelagert ist, die sich ausgehend von der
Seitenwand 132 erstreckt. Der Darstellung der Fig. 5 lässt sich entnehmen, dass sich das angetriebene Zahnrad 180 bis unterhalb
der oberen Endbereiche von Ausnehmungen 184 erstreckt, die in die unteren Randkantenbereiche der Seitenwändc 130 und
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eingelassen sind und daher mit der Antriebslängswelle oder Keilwelle
110 in Wirkverbindung steht. Auf diese Weise kämmt das
Zahnrad 130 mit der Antriebskeilwelle 110, ist jedoch auf
dieser nicht gelagert.
Zur Lagerung der Ausgabevorrichtungen 7 8 für die einer Verpackung
dienenden Bänder mit Bezug auf den Hauptrahmen 92 und die Keilwelle 110 verfügt der Hauptrahmen über eine vordere,
der Positionierung dienende Stange 186, die eine gekrümmte obere Fläche aufweist, mit welcher umgekehrt angeordnete V-Blöcke
188 in Wirkverbindung stehen, die an den Seitenwänden 130 und 132 befestigt sind. Eine weitere Lagerstange 190 befindet
sich am hinteren Teilbereich des Lagerrahmens 92, wobei auf dieser Lagerstange dann ein Montageblock 192 aufliegt, der
sich zwischen den Seitenwänden 130 und 132 erstreckt. Auf diese Weise wird das Gewicht der Ausgabevorrichtung 73 von den Lagerstangen
186 und 190 getragen, wobei das Zusammenwirken der vorderen Lagerstange 186 mit den V-Blöcken 188 die Ausgabevorrichtung
in Querrichtung positioniert, so dass eine einwandfreie Zusammenarbeit zwischen der Antriebskeilwelle 110 und dem verbindenden
oder das Drehmoment übertragenden Zahnrad 180 sichergestellt ist.
Um die Ausgabevorrichtung 78 in Position auf dem Hauptrahmen zu halten, kann, wie bei 194 gezeigt, eine Übertotpunkt-Klemmvorrichtung
verwendet i^erden. Diese Übertotpunkt-Klemmvorrichtung
(siehe Fig. 5) umfasst eine Schwenkbacke 196, die mit der
unteren Fläche des Hauptrahmens 92 in Wirkverbindung tritt; sie ist schwenkbar von einem Ansatz oder Ohrelement 198 getragen,
welches an der Lagernlatte 192 befestigt ist. Die Schwenkbacke
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196 verfügt über einen oberen Endbereich, der schwenkbar mit einem sich nach hinten erstreckenden Teilbereich 200 eines
Handgriffs 202 verbunden ist, der seinerseits wieder über ein gelenkig gelagertes Verbindungsglied 204 mit einem oberen Teil
des Ansatzes 198 verbunden ist. Eine solche Anordnung erlaubt die Bewegung des Handgriffs 202 aus der in Fig. 5 mit durchgezogenen
Linien dargestellten Position in die Position der strichpunktierten Linienführung, wodurch gleichzeitig die
Schwenkbacke 196 in diese strichpunktierte Position überführt und dadurch die Ausgabevorrichtung 78 freigegeben wird. Die
Ausgabevorrichtung 78 lasst sich dann in Querrichtung zu dem Zufuhrfürderer 60 in jede gewünschte Relativpositiön zu diesem
bewegen, anschliessend wird dann die Klemmvorrichtung 194 wieder betätigt und die Ausgabevorrichtung in ihre Position festgeklemmt.
Es gelingt so in einfacher Weise die Ausgabevorrichtung 78 an einer beliebigen Stelle längs der* Bank 76 anzuordnen
und zu verschieben, so dass die Bänder an jeder gewünschten Position ausgegeben werden kpnnen-
Um das Band 146 durch die Ausgabevorrichtung 78 zur Ausgabe
oder Abgabe zu bringen, wird dann dip. Kupplung 120 durch eine elektro-optische Abtasteinrichtung oder ein sonstiges Abtastorgan
erregt, welches in geeigneter Weise relativ zum Förderer 58 angeordnet ist und dann betätigt wird, wenn die Rückkante
des letzten Isolierstreifens, der mit den vorhergehenden als Einheit zu verpacken ist, die Abtasteinrichtung passiert hat.
Der Motor 124 dreht dann die Keilwelle 110 und treibt die Antriebswalze 158 an. Von dem vorderen Endbereich dor Ausgabevorrichtung
wird dann Band freigegeben, bis eine Zeitschaltung abläuft und die Kupplung 120 entregt und eine Bremse erregt
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wird. Nach einer zusätzlichen vorgegebenen Zeitverzögerung
wird dann dan Band an den vorderen Ende der Ausgabevorrichtung
abgeschnitten, wobei ein Teil des Bandes zwischen den beiden Walzen 156 und 158 im Eingriff verbleibt und so für den nächsten
Zyklus vorbereitet ist.
Um das Band 146 auf eine vorgegebene Länge abzuschneiden, ist am vorderen Endbereich der Ausgabevorrichtung 78 ein stationäres
Schneidmesser oder ein Schneidblatt 206 (siehe Fig. 5 und 6) angeordnet; welches von einem Montagebügel 208 getragen ist.
Die untere Schneidkante des Messers 208 ist unmittelbar oberhalb des Bandes 146 dort angeordnet, wo dieses aus der Ausgabevorrichtung
78 austritt. Eine untere bewegliche Schneide oder ein unteres bewegliches Messer 210 verfügt über eine obere,
schräge Schneidkante 212, die mit dem stationären Messer 208
zusammenwirkt und das Band dann abschneidet, wenn sich das Messer 210 nach oben bewegt. Zu diesem Zweck ist das Messer
zwischen seitlichen Führungen 214 gelagert und mit einer Kolbenstange
216 eines nicht dargestellten Kolbens verbunden, der sich in einem von einem Druckmittel betätigten Zylinder 218 befindet.
Das Druckmittel wird dem geschlossenem Endbereich des Zylinders 218 über einen Fitting 220 zugeführt, um das Messer
210 nach oben zu bewegen; über einen Fitting 222 gelangt das Druckmittel zum kolbenstangenseitigen Ende des Zylinders, um
das Messer 210 zurückzuziehen.
Das Druckmittel, beispielsweise Luft, wird dem unteren Fitting oder Anschlußstück 220 über eine Leitung 224 (siehe Fig. 5)
und dem oberen Anschlußstück 222 über eine Leitung 226 (siehe Fig. 6) zugeführt. Diese Leitungen können mit dem Kopfstück
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oder Sammelrohrsystem 106 über Schnellverbindungskopplungen 227 verbunden werden.
Das Band 146 wird so ausgegeben, dass dessen mit Klebstoff beschichtete
Seite nach oben gerichtet ist; bei dem Klebstoff handelt es sich bevorzugt um einen Klebstoff, der durch Wasserzugabe
aktiviert werden kann. Um den Klebstoff zu aktivieren, ist am vorderen Ende der Ausgabevorrichtung 78 eine Bürstenanordnung
228 angeordnet. Diese Bürstenanordnung 228 umfasst seitliche Bügel 230, die über Zapfen 232 und 2 34 mit den Seitenwänden
130 und 132 des Hauptgehäuses verbunden sind. Die Bügel 230 verfügen über eine Freigabeplattform 236, die so
angeordnet ist, dass das Band 146 unmittelbar unterhalb des stationären Messers 206 aufgenommen oder empfangen wird. Die
Freigabeplattform 236 verfügt über Öffnungen oder Bohrungen, die mit einem Sammelbecken oder einem Abzugssumpf 238 unterhalb
der Plattform 236. in Verbindung stehen; das Sammelbecken 238 ist dann seinerseits wieder mit einer geeigneten Abzugsleitung
240 verbunden.
Über Zapfen 244 ist mit den seitlichen Bügeln 230 ein Bürstenhalter
2 42 schwenkbar verbunden und wird von diesem getragen. Der Bürstenhalter 242 trägt dann wieder eine Bürste 246 am
vorderen Ende, wobei die Zapfen 244 von einer Federklemme 248 gehalten sind. Das Gewicht der Bürste 246 liegt nicht direkt
auf dem Band 146 auf, vielmehr stützen sich seitliche Platten 250 des Bürstenhalters 2 42 auf seitlichen Randkanten der Ausgabeplattform
236 ab. Ein Sprühdüsenblock 252 richtet einen Wasserstrahl auf die Bürste 246, die das Wasser auf die obere
Klebschichtseite des Bandes 146 verteilt. Das Wasser für den
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Düsenblock 2 52 wird über eine Leitung 254 vom Rohrsammeisystem
106 über eine Schnellverbindungskopplung 256 zugeführt.
Den Darstellungen der Fig. 1 und 4 lässt sich entnehmen, dass ein Übergabeförderer 258 dazu dient, das Band von den Gestellen
oder Bänken 74 und 76 für die Bandausgabe dem Zufuhrförderer 60 zu übergeben. Der Übergabeförderer 258 umfasst ein vorderes
Band- oder Riemenrad 260, welches in einer festen Position angeordnet und von einem geeigneten, nicht dargestellten Motor angetrieben
ist. Des v/eiteren ist ein hinteres Riemenrad 262 vorgesehen, welches, beispielsweise mit Hilfe eines pneumatischen
Zylinders, aufwärts und abwärts bewegt werden kann, um so die Bänder entweder von der einen Bandausgabevorrichtung oder der
anderen Bandausgabevorriclitung abzunehmen und weiterzuführen. Daher verschwenkt der Übergabeförderer um seine vordere Transportrolle
260, wenn er sich von dem einen Gestell oder Bank zum anderen bewegt.
Um die Rollen oder Riemenscheiben 260 und 262 erstrecken sich eine Vielzahl schmaler Riemen oder Bänder 264, die, wie Fig.
zeigt, so im engen Abstand zueinander angeordnet sind, dass das Band 146 von dem Übergabeförderer 258 an jedem beliebigen
Punkt über seine Quererstreckung gesehen, aufgenommen werden kann. In dem Raum zwischen den Riemenscheiben oder Lagerrollen
für die Riemen und innerhalb der Riemen wird ein Vakuum aufrechterhalten, und zwar durch Verbindung mit einer das Vakuum
zuführenden Leitung 266, die mit einem nicht dargestellten Absauggebläse zur Vakuumerzeugung verbunden ist. Die erwähnten
Riemen 264 sind tatsächlich in Nuten oder nicht dargestellten Kanälen positioniert, die die Riemen führen und lagernd unter-
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stützen, um so der einwirkenden Druckbelastung durch die Luft Widerstand zu leisten. Auf die erwähnte Weise wird somit innerhalb
der Riemen ein Vakuum erzeugt und durch die engen Abstände oder Schlitze 26 8 zwischen den Kanälen oder Lagernuten
wird Luft eingesogen, so dass die Bänder 146 auf dem Übergabeförderer
2 58 verbleiben und festgehalten werden, wenn sie von der jeweils im Betrieb befindlichen Ausgabevorrichtung dem
Zuführförderer 60 zugeführt werden. Die Riemen 26 4 sind dabei schmaler als die Bänder 146, so dass die Bänder auf jeden
Fall durch die Saugeinwirkung in den Schlitzen 268 festgehalten werden.
6 0 9 B 4 7 / 0 3 Π 7
Claims (23)
- Λ 41 646 ma - 16328. April 1976 2618681Patentansprüche:Vorrichtung zur Ausgabe eines, vorzugsweise Verpackungszwecken dienenden Bandes von einer beliebigen Position längs eines gegebenen Verschiebeweges in Querrichtung zur Bandausgaberichtung, bevorzugt zur Übergabe auf einen zugeordneten, das Band übernehmenden Förderer, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rahmen (80,92) und ein längliches, von dem Rahmen getragenes Antriebselement(110) vorgesehen ist, dessen Länge mindestens gleich ist der Länge des Verschiebeweges, dass auf dem Rahmen (80,92) das Gehäuse (128) einer Bandausgabevorrichtung an jedem beliebigen Punkt mit Bezug auf das längliche Antriebselement (110) angeordnet und gelagert ist und dass eine Bandantriebsrolle (158) vorgesehen ist, die mindestens mittelbar von dem länglichen Antriebselement (110) angetrieben und so angeordnet ist, dass von einem vom Gehäuse (128) gelagerten Bandvorrat(144) auszugebendes Band(146) von ihr erfassbar ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse ein Zwischenantriebselement (Zwischenzahnrad 180) gelagert ist, welches mit dem länglichen Antriebselement (Keilwelle 110) einerseits und mit der Bandantriebsrolle (158) andererseits in Wirkverbindung steht.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dem Hauptgehäuse (128) der Bandausgabevorrichtung eine Feststell-Klemmvorrichtung (194) zugeordnet ist, die lösbar ist und das Gehäuse (128) am Rahmen (80, 92) an jedem gewünschten Punkt längs des Verschiebeweges609847/0307A 41 646 ma - 16328. April 1976 - 23- 2618681und des Antriebselements (110) sichert.
- 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass Rahmen (80,92) einerseits und Gehäuse (128) andererseits so aufeinander abgestimmte, gegenseitige Lageranordnungen (186,188,192,190) aufweisen, dass das angetriebene Element (180) jederzeit in einer Wirkverbindung mit dem antreibenden Längselement (110) gehalten ist.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lageranordnungen aus einer eine obere gekrümmte Fläche aufweisenden Lagerstange (186) am Rahmen (80,92) und aus einem umgekehrten, V-förmigem Trägerblock (188) am Gehäuse (128) bestehen.
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das angetriebene Element (Zwischenzahnrad 180) an einer Wandseite (132) des Hauptgehäuses (128) gelagert ist.
- 7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass stromabwärts zur Bandantriebsrolle (158) eine Abschneideinrichtung (206,210) zum Abtrennen vorgegebener Längsstücke des Bandes (156) vorgesehen ist.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch "gekennzeichnet, dass die Abtrenneinrichtung aus einem oberhalb des Bandes(146) angeordneten stationären Messer (206) und einem beweglichen Messer (210.) besteht, welches sich in seiner609847/0307A 41 646 mzurückgezogenen Position unterhalb des Bandes befindet und dass das bewegliche Messer (210) von einer Betätigungs anordnung (216,218) in eine obere Schnittposition bringbar ist.
- 9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass hinter der Abtrenneinrichtung eine Befeuchtungseinrichtung (228) zur Aufbringung von Flüssigkeit auf die Klebschichtseite des Bandes vorgesehen ist.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Befeuchtungseinrichtung eine von seitlichen Lagerbügeln (230) getragene Bürste (246) umfasst.
- 11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis10, dadurch gekennzeichnet, dass das Längsantriebselement (110) eine Keilwelle und das am Hauptgehäuse (128) gelagerte Zwischenantriebselement ein mit d&r Keilwelle kämmendes Stirnzahnrad (180) ist.
- 12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis11, dadurch gekennzeichnet, dass am Ilauptgehäuse (128) eine Andruckrolle (156) gelagert ist, die so angeordnet ist, dass die der Antriebsrolle gegenüberliegende Bandseite erfasst wird und dass Federmittel (168) vorgesehen sind, die die Andruckrolle (156) auf die Antriebsrolle (158) pressen.
- 13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis12, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptrahmen (80,92)609847/0 3Λ 41 646 müber mehrere Räder (82 , 84;94,96) verfügt, die zur Parallelverschiebung mit Bezug auf die Keilwelle (110) in Schienen (86,88; 98,100) laufen.
- 14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis13, dadurch gekennzeichnet, dass ein oberer Trägerrahmen (80) für das Gehäuse (128) mindestens einer über die Länge des Trägerrahmens verschiebbaren Bandausgabevorrichtung (78) und ein unterer, zu dem oberen Trägerrahmen paralleler Trägerrahmen (92) zur Lagerung des Gehäuses(128) mindestens einer über die Länge des unteren Trägerrahmens (92) verschiebbaren Bandausgabevorrichtung (78) vorgesehen sind, dass sich an die oberen und unteren Bandausgabevorrichtungen ein unter Vakuumeinfluss stehender und daher einen Saugzug aufweisender Übergabeförderer (258) anschliesst mit einer vorderen Riemenrolle (260) und einer hinteren Riemenrolle (262) und dass die vordere Riemenrolle (2 60) stationär und die hintere Riemenrolle in der Weise beweglich ausgebildet ist, dass sich das Förderbandsystem zwischen den oberen und unteren Ausgabevorrichtungen verschieben kann.
- 15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis14, dadurch gekennzeichnet, dass die auf dem oberen Trägerrahmen (80) und die auf dem unteren Trägerrahmen (92) gelagerten Bandausgabevorrichtungen einschliesslich ihrer Antriebsanordnungen im wesentlichen identisch sind.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelriemen (264) des Übergabeförderers (258)609847/0-107A 41 646 meinen Abstand zueinander aufweisen, der geringer ist als die Breite des auszugebenden Bandes (156).
- 17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis16, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der oberen Riemenlage des Übergabeförderers (258) eine ein Vakuum erzeugende Sauganordnung vorgesehen ist und dass durch die zwischen den Riemen (264) gebildeten Schlitze (268) das ausgegebene Band (146) auf dem Übergabeförderer (258) festhaltende Luft gesaugt wird.
- 18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis17, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl auf dem oberen als auch auf dem unteren Rahmenträger (80,92) eine Vielzahl von in Querrichtung zu diesen verschiebbare Bandausgabevorrichtungen (78) angeordnet sind.
- 19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die beiderseitigen Antriebsmittel (124,118,116,114) von oberer und unterer Bandausgabebank zueinander unabhängig sind.
- 20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Ilauptgehäuse (128) zur Aufnahme einer Bandrolle (144) eine Ausnehmung (142) aufweist.
- 21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass eine Befeuchtungsanordnung (252) zum Aufsprühen von vorzugsweise Wasser auf die der Befeuchtung des Bandes609847/0307Λ 41 6 46 mdienende Bürste (246) vorgesehen ist.
- 22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Befeuchtungsanordnung eine Sprühdüse ist.
- 23. Vorrichtung nach· einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptgehäuse (128) eine Abdeckplatte (164) aufweist, die oberhalb der Andruckrolle (156) angeordnet ist und diese trägt und dass die der Vorspannungserzeugung für die Andruckrolle dienenden Federn (168) auf die schwenkbare Abdeckplatte einwirken./0307
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1976
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