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DE2618205C3 - Muffeneinsatz - Google Patents

Muffeneinsatz

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Publication number
DE2618205C3
DE2618205C3 DE19762618205 DE2618205A DE2618205C3 DE 2618205 C3 DE2618205 C3 DE 2618205C3 DE 19762618205 DE19762618205 DE 19762618205 DE 2618205 A DE2618205 A DE 2618205A DE 2618205 C3 DE2618205 C3 DE 2618205C3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
insert according
socket insert
bores
optical fibers
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19762618205
Other languages
English (en)
Other versions
DE2618205A1 (de
DE2618205B2 (de
Inventor
Hans 5000 Koeln Piter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Philips Kommunikations Industrie AG
Original Assignee
Felten and Guilleaume Carlswerk AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Felten and Guilleaume Carlswerk AG filed Critical Felten and Guilleaume Carlswerk AG
Priority to DE19762618205 priority Critical patent/DE2618205C3/de
Priority to FR7636122A priority patent/FR2349985A1/fr
Publication of DE2618205A1 publication Critical patent/DE2618205A1/de
Publication of DE2618205B2 publication Critical patent/DE2618205B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2618205C3 publication Critical patent/DE2618205C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/08Cable junctions
    • H02G15/10Cable junctions protected by boxes, e.g. by distribution, connection or junction boxes
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G1/00Methods or apparatus specially adapted for installing, maintaining, repairing or dismantling electric cables or lines
    • H02G1/14Methods or apparatus specially adapted for installing, maintaining, repairing or dismantling electric cables or lines for joining or terminating cables

Landscapes

  • Mechanical Coupling Of Light Guides (AREA)
  • Light Guides In General And Applications Therefor (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Muffeneinsatz zum Verbinden von jeweils aus elektrischen Leitern und Lichtleitfasern bestehenden Kabeln.
Die Verbindung von aus elektrischen Leitern und Lichtleitfasern gebildeten Kabeln, bei denen die elektrischen Leiter, z. B. zwei Vierer zur Stromversorgung und die Lichtleitfasern zur Nachrichtenübertragung dienen, bereitet in der Praxis Schwierigkeiten.
Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß die Lichtleitfasern bei Druck-, Reibungs-, Zug- und Knickbeanspruchung leicht beschädigt werden können. Die zu verbindenden elektrischen Leiter einerseits und die zu verbindenden Lichtleitfasern andererseits müssen daher in einer Kabelmuffe auf getrennten Wegen geführt und befestigt werden, so daß eine gegenseitige Beschädigung ausgeschlossen ist. Dieser Umstand verlangt einen beträchtlichen Montageaufwand und erschwert etwa später erforderlich werdende Reparaturarbeiten sowie etwaige spätere Anzapfungen erheblich.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, einen Muffeneinsatz zu schaffen, der geeignet ist, sowohl die elektrischen Leiter als auch die Lichtleitfaso sern von entsprechend aufgebauten Kabeln jeweils miteinander zu verbinden und die Gefahr einer gegenseitigen Beschädigung der Leiter und Lichtleitfasern auszuschließen. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch einen Einsatzkörper, der gebildet ist aus einem die Verbindungsstelle der elektrischen Leiter aufnehmenden Gehäuse und zumindest einen daran angebrachten Verbindungskörper zur Aufnahme von Verbindungsmitteln für die Lichtleitfasern. Auf diese Weise wird eine einwandfreie Trennung von Stromteil und Nachrichtenteil erzielt. Besonders zweckmäßig ist es, wenn erfindungsgemäß das Gehäuse kastenförmig und mit einem abnehmbaren Deckel ausgebildet ist. Damit können die Verbindungen der einzelnen Leiterdrähte außerhalb des Gehäuses und ohne Behinderung durch die Lichtleitfasern hergestellt, in das Gehäuse eingelegt durch den Deckel von den Lichtleitfasern räumlich getrennt angeordnet werden, bevor eine Verbindung der einzelnen Lichtleitfasern
vorgenommen wird. Weiterhin ist es zweckmäßig, daß erfindungsgemäß das Gehäuse zumindest eine abnehmbare Seitenwand besitzt. Hierdurch können die Leiterverbindungen zu Reparaturzwecken oder für vorübergehende Anzapfungen seitlich aus dem Gehäuse herausgeführt werden, ohne hierfür den Nachrichtenteil lösen zu müssen, so daß keine Dejustierung für den Nachrichtenteil bzw. für die einzelnen miteinander verbundenen Lichtleitfasern auftritt. Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, daß zwei gegenüberliegende Seitenwände des Gehäuses Kabeldurchführöffnungen aufweisen. Diese können zwecks Vereinfachung der Montage randoffen ausgebildet und durch einschiebbare Formstücke mit Ausnehmungen für die Kabel verschließbar sein.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß am Gehäuseboden und am Deckel jeweils ein Verbindungskörper angeformt ist Zufolge dieser erfindungsgemäßen Maßnahme köni.en die das Nachrichtenieil bildenden Lichtleitfasern in zwei Ebenen aufgeteilt werden, wodurch zum einen die Montage vereinfacht und zum anderen die Übersichtlichkeit verbessert wird. Im einzelnen können die Verbindungskörper erfindungsgemäß stegförmig ausgebildet und jeweils gehäusemittig sowie vertikal ausgebildet sein und Bohrungen zur Aufnahme von Kopplungssteckern für die Lichtleitfasern aufweisen. Dabei kann jede Bohrung einen Kopplungsstecker und jeder Kopplungsstecker zwei mit ihren freien Enden exakt gegeneinander ausgerichtete Lichtleitfasern aufnehmen.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die am Gehäuseboden und am Deckel angeformten Verbindungskörper miteinander einen Kreis bilden, der mittig durch das Gehäuse unterbrochen ist, wobei das Gehäuse beidseitig die Kreisperipherie überragt. Die kreisförmige Ausbildung der Verbindungskörper bringt den Vorteil, daß sich der Einsatzkörper der Form einer Muffe besonders gut anpaßt und die vorspringenden Gehäuseteile bringen den Vorteil einer günstigen Abteilung der vorzugsweise in zwei Ebenen anzuordnenden Lichtleitfasern.
Zweckmäßigerweise sind am Gehauseboden und am Deckel beidseitig und parallel zu den Verbindungskörpern Führungssegmente angeformt. Die Führungssegmente ermöglichen es, die einzelnen Lichtleitfasern gehäuseober- und gehäuseunterseitig vor ihrer jeweiligen Verbindung in Windungen zu legen, um so für etwaige neue Verbindungen ausreichende Nachsetzlängen zu erhalten. Dabei können die Führungssegmente erfindungsgemäß eine den Abmessungen der Verbindungskörper entsprechende jeweils etwa halbkreisförmige Ausbildung und Bohrungen zur Aufnahme von Zugentlastungshülsen für die Lichtleitfasern besitzen, wobei diese Bohrungen mit den Bohrungen in den Verbindungskörpern fluchten. Die jeweils etwa halbkreisförmige Ausbildung der Führungssegmente bewirkt eine günstige Lagefixierung des Einsatzkörpers in einer Muffe und die Anordnung von Zugentiastungshülsen in den Bohrungen der Führungssegmente ist insbesondere dann von Vorteil, wenn für die Verbindung der einzelnen Lichtleitfasern solche Kopplungsstecker verwendet werden, die ihrerseits nicht mit Zugentlastungen ausgerüstet sind. Von besonderem Vorteil hinsichtlich einer geordneten, übersichtlichen Anordnung der vorzugsweise in Windungen liegenden Lichtleitfasern ist es, daß erfindungsgemäß die Verbindungskörper und die Führungssegmente miteinander fluchtende Speicherbohrungen mit darin mündenden, randoffenen Schlitzen aufweisen. Hierdurch können die Endbereiche der Lichtleitfasern durch die Schlitze in die Speicherbohrungen gebracht und in etwa ellipsenförmigen Windungen um die Fühningssegmente und
Verbijidungskörper in weichen, eine Bruchgefahr ausschließenden Windungen gelegt werden.
Bei einer Alternativausführung können erfindungsgemäß die Führungssegmente aus Zapfen bestehen, die jeweils paarweise links und rechts neben den Verbindungskörpern an den Längsenden des Gehäusebodens und des Deckels angeformt sind. Dabei besitzt zweckmäßigerweise jeder Zapfen zwei übereinanderliegende Speicherbohrungen mit darin mündenden randoffenen Schlitzen, die jeweils mit in den Verbindungskörpern vorgesehenen Speicherbohrungen mit randoffenen Schlitzen fluchten. Auch bei dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform ist eine gut geordnete, übersichtliche Anordnung der Lichtleitfasern in ellipsenförmigen Windungen und in zwei aufgeteilten Ebenen gegeben.
Es empfiehlt sich jedoch, bei dieser Ausführungsform der Erfindung Kopplungsstecker mit Zugentlastung für die Lichtleitfasern zu verwenden.
Die Bohrungen zur Aufnahme der Kopplungsstecker können an sich in beliebiger Anordnung und Anzahl in den Verbindungskörpern vorgesehen sein, wobei jedoch darauf zu achten ist, daß zwischen jedem Kopplungsstecker ein genügend großer Raum verbleibt, der eine Montage der Lichtleitfasern ohne Behinderung der Nachbarelemente erlaubt. Vorzugsweise sieht die Erfindung vor, daß die Bohrungen zur Aufnahme der Kopplungsstecker in den Verbindungskörpern auf einer kreisförmigen Verbindungslinie angeordnet sind, und daß jeder Verbindungskörper drei solcher Bohrungen besitzt, die jeweils gleichen Abstand voneinander einhalten. Dabei können erfindungsgemäß zur Festlegung der Kopplungsstecker Feststellschrauben dienen, die vom Außenrand der Verbindungskörper jeweils radial in die Bohrungen eindringen.
Erfindungsgemäß besteht der Muffeneinsatz aus Plexiglas oder einem anderen Kunststoff und ist somit einfach und kostengünstig herzustellen.
Der Gegenstand der Erfindung ist auf der Zeichnung in zwei Ausführungsformen beispielhaft dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 einen ersten Muffeneinsatz in perspektivischer Darstellung,
F i g. 2 eine Seitenansicht nach Fig. 1,
F i g. 3 eine perspektivische Ansicht auf das Oberteil eines zweiten Muffeneinsatzes und
Fig. 4 ein zu Fig. 3 gehörendes Unterteil eines Muffeneinsatzes in Seitenansicht.
Der Muffeneinsatz nach F i g. 1 und 2 besteht aus einem Einsatzkörper 1, der gebildet ist aus einem Gehäuse 2, einem Deckel 3 sowie aus sowohl an der Unterseite des Gehäusebodens 4 als auch an der Oberseite des Deckels 3 angeformten Verbindungskörpern 5. Das Gehäuse 2 weist an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden 6 Kabeleinführöffnungen 7 auf, die, wie in F i g. 1 gestrichelt angedeutet ist, auch randoffen ausgebildet und durch einen in Nuten 8 geführten Formkörper 9 verschließbar sein können. Alternativ können auch an der Unterseite des Deckels 3 Formkörper 9 angeformt sein. Von den Gehäuseseitenwänden 10 ist zumindest eine abnehmt»?..' ani Gehäuse 2, z.B. mittels Klippverschluß oder Schrauben It, angeordnet. Selbstverständlich können auch heide Seitenwände 10 abnehmbar am Gehäuse 2 sitzen. Der Deckel 3 weist an seiner, endseitigen Endbereichen
Löcher 12 zur Durchführung von Befestigungsschrauben zur schraubgemäßen Festlegung am Gehäuse 2 auf, das entsprechende Gewindebohrungen 13 besitzt.
Die Verbindungskörper 5 besitzen ein stegförmige·= Profil mit rechteckigen! Querschnitt und sind in Seitenansicht g^ehen etwa halbkreisförmig ausgebildet. Sie weisen jeweils drei auf einem Kreisbogen liegende Bohrungen 15 auf, die zur Aufnahme von nicht gezeigten Kopplungssteckern zur Verbindung von nicht gezeigten Lichtleitfasern dienen. Zur Arretierung der Kopplungsstecker dienen Madenschrauben 16. Beidseitig neben den mittig am Deckel 3 und Gehäuseboden 4 angeformten Verbindungskörpern 5 sind an den Gehäuselängsenden Führungssegmente 17 angeformt, die sich jeweils parallel zu den Verbindungskörpern 5 erstrecken und eine diesen entsprechende geometrische Ausbildung besitzen. Die Führungssegmente 17 besitzen drei jeweils mit den Bohrungen 15 der Verbindungskörper 5 fluchtende Bohrungen 18 zur Aufnahme von Zugentlastungshülsen für die Lichtleitfasern.
Die Verbindungskörper 5 sowie die Führungssegmente 17 besitzen jeweils außenseitige Speicherbohrungen 19, deren gedachte Verbindungslinien parallel zum Deckel 3 bzw. Gehäuseboden 4 verlaufen. In die Speicherbohrungen dringen jeweils randoffene Schlitze 20 ein.
Das Gehäuse 2 überragt die jeweils abgeflachten Seiten der Verbindungskörper 5 und Führungssegmente 17, wie insbesondere aus Fig. 2 ersichtlich ist, jeweils beidseitig zwecks besserer Abteilung.
Zur Bestückung des Einsatzkörpers 1 wird zunächst der Deckel 3 entfernt und die Verbindungen der elektrischen Leiter (nicht gezeigt) vorgenommen. Dabei werden die Lichtleitfasern des Kabels zur Seite gelegt. Die miteinander verbundenen Leiter werden im Gehäuse 2 untergebracht und das Gehäuse 2 durch Aufschrauben des Deckels 3 verschlossen. Alsdann werden die Lichtleitfasern durch die Schlitze 20 in die Speicherbohrungen 19 eingefädelt und in Windungen um die Führungssegmente 17 und die Verbindungskörper 5 gelegt und mit einem freien Ende in einen Koppliinesstecker einjustiert. Nach beendeter Montag befinden sich die miteinander verbundenen elektrisch Leiter innerhalb des Gehäuses 2, während sich di Lichtleitfasern auf zwei Ebenen verteilen und einma oberhalb des Deckels 3 und einmal unterhalb de Gehäusebodens 4 in geordneten, durch die Speicher bohrung 19 fixierten Windungen mit einsprechende NachsetzliMigen angeordnet sind.
ίο Das Ausführungsbeispie! gemäß F i g. 3, 4 unterschei Jet mUi von zuvor beschriebenen im wesentliche lediglich dadurch, daß die Führungssegmente hier al Zapfen 21 ausgebildet sind. Im übrigen sind di Ausführungsbeispiele gleich und demgemäß mit über einstimmenden Positionsziffern versehen. Die Zapfet 21 sind jeweils paarweise links und rechts neben de Verbiridi.i;g3körpern 5 an den Längsenden des Gehäu sebodens 4 und des Deckels 3 angeformt. Sie besitze jeweils zwei übereinander angeordnete Speicherboh rungen 19 mit darin einmündenden randoffene Schlitzen 20, die mit den Speicherbohrungen 19 de Verbindungskörper 5 fluchten. Beim Ausführungsbei spiel nach F i g. 3,4 empfiehlt es sich, für die Verbindunj der hier angedeuteten Lichtleitfasern 22 Kopplungs stecker zu verwenden, die mit Zugentlastungen für di Lichtleitfasern ausgerüstet sind.
In F i g. 3 ist ein Kabel 23 angedeutet, das au elektrischen Leitern (zwei Vierern) 24 und sech Lichtleitfasern 22 besteht. Dem Muffeneinsatz wird voi der gegenüberliegenden Seite ein zweites Kabel T. zugeführt. Die Verbindung der Leiter 24 erfolgt in Gehäuse 2, während die Verbindung der Lichtleitfasen jeweils durch in die Bohrungen 15 einzusetzend« Kopplungsstecker erfolgt. Die Lichtleitfasern 22 eine jeden Kabels werden jeweils zur Hälfte, wie in F i g.! beispielhaft verdeutlicht, nach oben und unten abge lenkt und in Windungen 25 um die Zapfen 21 bzw. durcl deren Bohrungen 19 gelegt, bevor ihre Enden 26 it Kopplungsstecker mit Zugentlastung eingeführt wer den.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (16)

Patentansprüche:
1. Muffeneinsatz zum Verbinden von jeweils aus elektrischen Leitern und Lichtleitfasern bestehenden Kabeln, gekennzeichnet durch einen Einsatzkörper (1), der gebildet ist aus einem die Verbindungsstelle der elektrischen Leiter aufnehmenden Gehäuse (2) und zumindest einem daran angebrachten Verbindungskörper (5) zur Aufnahme von Verbindungsmitteln für die Lichtleitfasern.
2. Muffeneinsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß das Gehäuse (2) kastenförmig und mit einem abnehmbaren Deckel (3) ausgebildet ist
3. Muffeneinsatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) zumindest eine abnehmbare Seitenwand (10) besitzt
4. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet daß zwei gegenüberliegende Seitenwände (6) des Gehäuses (2) Kabeldurchführöffnungen (7) aufweisen.
5. Muffeneinsatz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet daß die Kabeldurchführöffnungen (7) randoffen ausgebildet und durch einschiebbare Formstücke (9) mit Ausnehmungen für die Kabel verschließbar sind.
6. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuseboden (4) und am Deckel (3) je ein Verbindungskörper (5) angeformt ist.
7. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche t bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungskörper (5) stegförmig ausgebildet und jeweils gehäusemittig sowie vertikal ausgerichtet sind und Bohrungen (15) zur Aufnahme von Kopplungssteckern für die Lichtleitfasern aufweisen.
8. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet daß die am Gehäuseboden (4) und am Deckel angeformten Verlvindungskörper (5) miteinander einen Kreis bilden, der mittig durch das Gehäuse (2) unterbrochen ist. wobei das Gehäuse (2) beidseitig die Kreisperipherie überragt.
9. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuseboden (4) und am Deckel (3) beidseitig und parallel zu den Verbindungskörpern (5) Führungssegmente (17) angeformt sind.
10. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungssegmente (17) eine den Abmessungen der Verbindungskörper (5) entsprechende etwa halbkreisförmige Ausbildung und Bohrungen (18) zur Aufnahme von Zugentlastungshülsen für die Lichtleitfasern besitzen, wobei diese Bohrungen (18) mit den Bohrungen (15) in den Verbindungskörpern (5) fluchten.
11. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungskörper (5) und die Führungssegmente (17) miteinander fluchtende Speicherbohrungen (19) mit darin mündenden randoffenen Schlitzen (20) aufweisen.
12. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungselemente aus Zapfen (21) bestehen, die jeweils paarweise links und rechts neben den Verbindungskörpern (5) an den Längsenden des Gehäusebodens (4) und des Deckels (3) angeformt sind.
13. Muffeneinsatz nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet daß jeder Zapfen (21) zwei übereinanderliegende Speicherbohrungen (19) mit darin mündenden randoffenen Schlitzen (20) besitzt, die jeweils mit in den Verbindungskörpern (5) vorgesehenen Speicherbohrungen (19) mit randoffenen Schlitzen (20) fluchten.
14. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet daß die Bohrungen (15) zur Aufnahme der Kopplungsstekker in den Verbindungskörpern (5) auf einer kreisförmigen Verbindungslinie angeordnet sind.
15. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch radial vom Außenrand der Verbindungskörper (5) in die Bohrungen (15) eindringende Feststellschrauben (15).
16. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) mit Verbindungskörpern (5) und Führungssegmenten (17) aus Kunststoff besteht.
DE19762618205 1976-04-26 1976-04-26 Muffeneinsatz Expired DE2618205C3 (de)

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FR7636122A FR2349985A1 (fr) 1976-04-26 1976-11-30 Dispositif de manchonnage pour relier des cables constitues de conducteurs electriques et de fibres optiques

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DE2618205B2 DE2618205B2 (de) 1978-06-22
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