DE2618205C3 - Muffeneinsatz - Google Patents
MuffeneinsatzInfo
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- H02—GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
- H02G—INSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
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- H02G15/08—Cable junctions
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Description
Die Erfindung betrifft einen Muffeneinsatz zum Verbinden von jeweils aus elektrischen Leitern und
Lichtleitfasern bestehenden Kabeln.
Die Verbindung von aus elektrischen Leitern und Lichtleitfasern gebildeten Kabeln, bei denen die
elektrischen Leiter, z. B. zwei Vierer zur Stromversorgung und die Lichtleitfasern zur Nachrichtenübertragung
dienen, bereitet in der Praxis Schwierigkeiten.
Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß die Lichtleitfasern bei Druck-, Reibungs-, Zug- und
Knickbeanspruchung leicht beschädigt werden können. Die zu verbindenden elektrischen Leiter einerseits und
die zu verbindenden Lichtleitfasern andererseits müssen daher in einer Kabelmuffe auf getrennten Wegen
geführt und befestigt werden, so daß eine gegenseitige Beschädigung ausgeschlossen ist. Dieser Umstand
verlangt einen beträchtlichen Montageaufwand und erschwert etwa später erforderlich werdende Reparaturarbeiten
sowie etwaige spätere Anzapfungen erheblich.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, einen Muffeneinsatz zu schaffen, der geeignet ist,
sowohl die elektrischen Leiter als auch die Lichtleitfaso sern von entsprechend aufgebauten Kabeln jeweils
miteinander zu verbinden und die Gefahr einer gegenseitigen Beschädigung der Leiter und Lichtleitfasern
auszuschließen. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch einen Einsatzkörper, der gebildet
ist aus einem die Verbindungsstelle der elektrischen Leiter aufnehmenden Gehäuse und zumindest einen
daran angebrachten Verbindungskörper zur Aufnahme von Verbindungsmitteln für die Lichtleitfasern. Auf
diese Weise wird eine einwandfreie Trennung von Stromteil und Nachrichtenteil erzielt. Besonders zweckmäßig
ist es, wenn erfindungsgemäß das Gehäuse kastenförmig und mit einem abnehmbaren Deckel
ausgebildet ist. Damit können die Verbindungen der einzelnen Leiterdrähte außerhalb des Gehäuses und
ohne Behinderung durch die Lichtleitfasern hergestellt, in das Gehäuse eingelegt durch den Deckel von den
Lichtleitfasern räumlich getrennt angeordnet werden, bevor eine Verbindung der einzelnen Lichtleitfasern
vorgenommen wird. Weiterhin ist es zweckmäßig, daß erfindungsgemäß das Gehäuse zumindest eine abnehmbare
Seitenwand besitzt. Hierdurch können die Leiterverbindungen zu Reparaturzwecken oder für
vorübergehende Anzapfungen seitlich aus dem Gehäuse herausgeführt werden, ohne hierfür den Nachrichtenteil
lösen zu müssen, so daß keine Dejustierung für den Nachrichtenteil bzw. für die einzelnen miteinander
verbundenen Lichtleitfasern auftritt. Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, daß zwei gegenüberliegende
Seitenwände des Gehäuses Kabeldurchführöffnungen aufweisen. Diese können zwecks Vereinfachung der
Montage randoffen ausgebildet und durch einschiebbare Formstücke mit Ausnehmungen für die Kabel
verschließbar sein.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß am Gehäuseboden und am Deckel
jeweils ein Verbindungskörper angeformt ist Zufolge dieser erfindungsgemäßen Maßnahme köni.en die das
Nachrichtenieil bildenden Lichtleitfasern in zwei Ebenen
aufgeteilt werden, wodurch zum einen die Montage vereinfacht und zum anderen die Übersichtlichkeit
verbessert wird. Im einzelnen können die Verbindungskörper erfindungsgemäß stegförmig ausgebildet und
jeweils gehäusemittig sowie vertikal ausgebildet sein und Bohrungen zur Aufnahme von Kopplungssteckern
für die Lichtleitfasern aufweisen. Dabei kann jede Bohrung einen Kopplungsstecker und jeder Kopplungsstecker zwei mit ihren freien Enden exakt gegeneinander
ausgerichtete Lichtleitfasern aufnehmen.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die am Gehäuseboden und am
Deckel angeformten Verbindungskörper miteinander einen Kreis bilden, der mittig durch das Gehäuse
unterbrochen ist, wobei das Gehäuse beidseitig die Kreisperipherie überragt. Die kreisförmige Ausbildung
der Verbindungskörper bringt den Vorteil, daß sich der Einsatzkörper der Form einer Muffe besonders gut
anpaßt und die vorspringenden Gehäuseteile bringen den Vorteil einer günstigen Abteilung der vorzugsweise
in zwei Ebenen anzuordnenden Lichtleitfasern.
Zweckmäßigerweise sind am Gehauseboden und am Deckel beidseitig und parallel zu den Verbindungskörpern
Führungssegmente angeformt. Die Führungssegmente ermöglichen es, die einzelnen Lichtleitfasern
gehäuseober- und gehäuseunterseitig vor ihrer jeweiligen Verbindung in Windungen zu legen, um so für
etwaige neue Verbindungen ausreichende Nachsetzlängen zu erhalten. Dabei können die Führungssegmente
erfindungsgemäß eine den Abmessungen der Verbindungskörper entsprechende jeweils etwa halbkreisförmige
Ausbildung und Bohrungen zur Aufnahme von Zugentlastungshülsen für die Lichtleitfasern besitzen,
wobei diese Bohrungen mit den Bohrungen in den Verbindungskörpern fluchten. Die jeweils etwa halbkreisförmige
Ausbildung der Führungssegmente bewirkt eine günstige Lagefixierung des Einsatzkörpers in
einer Muffe und die Anordnung von Zugentiastungshülsen in den Bohrungen der Führungssegmente ist
insbesondere dann von Vorteil, wenn für die Verbindung der einzelnen Lichtleitfasern solche Kopplungsstecker verwendet werden, die ihrerseits nicht mit
Zugentlastungen ausgerüstet sind. Von besonderem Vorteil hinsichtlich einer geordneten, übersichtlichen
Anordnung der vorzugsweise in Windungen liegenden Lichtleitfasern ist es, daß erfindungsgemäß die Verbindungskörper
und die Führungssegmente miteinander fluchtende Speicherbohrungen mit darin mündenden,
randoffenen Schlitzen aufweisen. Hierdurch können die Endbereiche der Lichtleitfasern durch die Schlitze in die
Speicherbohrungen gebracht und in etwa ellipsenförmigen Windungen um die Fühningssegmente und
Verbijidungskörper in weichen, eine Bruchgefahr
ausschließenden Windungen gelegt werden.
Bei einer Alternativausführung können erfindungsgemäß die Führungssegmente aus Zapfen bestehen, die
jeweils paarweise links und rechts neben den Verbindungskörpern an den Längsenden des Gehäusebodens
und des Deckels angeformt sind. Dabei besitzt zweckmäßigerweise jeder Zapfen zwei übereinanderliegende
Speicherbohrungen mit darin mündenden randoffenen Schlitzen, die jeweils mit in den Verbindungskörpern
vorgesehenen Speicherbohrungen mit randoffenen Schlitzen fluchten. Auch bei dieser erfindungsgemäßen
Ausführungsform ist eine gut geordnete, übersichtliche Anordnung der Lichtleitfasern in ellipsenförmigen
Windungen und in zwei aufgeteilten Ebenen gegeben.
Es empfiehlt sich jedoch, bei dieser Ausführungsform
der Erfindung Kopplungsstecker mit Zugentlastung für die Lichtleitfasern zu verwenden.
Die Bohrungen zur Aufnahme der Kopplungsstecker können an sich in beliebiger Anordnung und Anzahl in
den Verbindungskörpern vorgesehen sein, wobei jedoch darauf zu achten ist, daß zwischen jedem Kopplungsstecker ein genügend großer Raum verbleibt, der eine
Montage der Lichtleitfasern ohne Behinderung der Nachbarelemente erlaubt. Vorzugsweise sieht die
Erfindung vor, daß die Bohrungen zur Aufnahme der Kopplungsstecker in den Verbindungskörpern auf einer
kreisförmigen Verbindungslinie angeordnet sind, und daß jeder Verbindungskörper drei solcher Bohrungen
besitzt, die jeweils gleichen Abstand voneinander einhalten. Dabei können erfindungsgemäß zur Festlegung
der Kopplungsstecker Feststellschrauben dienen, die vom Außenrand der Verbindungskörper jeweils
radial in die Bohrungen eindringen.
Erfindungsgemäß besteht der Muffeneinsatz aus
Plexiglas oder einem anderen Kunststoff und ist somit einfach und kostengünstig herzustellen.
Der Gegenstand der Erfindung ist auf der Zeichnung in zwei Ausführungsformen beispielhaft dargestellt. Es
zeigt
F i g. 1 einen ersten Muffeneinsatz in perspektivischer Darstellung,
F i g. 2 eine Seitenansicht nach Fig. 1,
F i g. 3 eine perspektivische Ansicht auf das Oberteil eines zweiten Muffeneinsatzes und
F i g. 3 eine perspektivische Ansicht auf das Oberteil eines zweiten Muffeneinsatzes und
Fig. 4 ein zu Fig. 3 gehörendes Unterteil eines Muffeneinsatzes in Seitenansicht.
Der Muffeneinsatz nach F i g. 1 und 2 besteht aus einem Einsatzkörper 1, der gebildet ist aus einem
Gehäuse 2, einem Deckel 3 sowie aus sowohl an der Unterseite des Gehäusebodens 4 als auch an der
Oberseite des Deckels 3 angeformten Verbindungskörpern 5. Das Gehäuse 2 weist an zwei gegenüberliegenden
Seitenwänden 6 Kabeleinführöffnungen 7 auf, die, wie in F i g. 1 gestrichelt angedeutet ist, auch randoffen
ausgebildet und durch einen in Nuten 8 geführten Formkörper 9 verschließbar sein können. Alternativ
können auch an der Unterseite des Deckels 3 Formkörper 9 angeformt sein. Von den Gehäuseseitenwänden
10 ist zumindest eine abnehmt»?..' ani Gehäuse 2,
z.B. mittels Klippverschluß oder Schrauben It, angeordnet. Selbstverständlich können auch heide
Seitenwände 10 abnehmbar am Gehäuse 2 sitzen. Der Deckel 3 weist an seiner, endseitigen Endbereichen
Löcher 12 zur Durchführung von Befestigungsschrauben zur schraubgemäßen Festlegung am Gehäuse 2 auf,
das entsprechende Gewindebohrungen 13 besitzt.
Die Verbindungskörper 5 besitzen ein stegförmige·=
Profil mit rechteckigen! Querschnitt und sind in Seitenansicht g^ehen etwa halbkreisförmig ausgebildet.
Sie weisen jeweils drei auf einem Kreisbogen liegende Bohrungen 15 auf, die zur Aufnahme von nicht
gezeigten Kopplungssteckern zur Verbindung von nicht gezeigten Lichtleitfasern dienen. Zur Arretierung der
Kopplungsstecker dienen Madenschrauben 16. Beidseitig neben den mittig am Deckel 3 und Gehäuseboden 4
angeformten Verbindungskörpern 5 sind an den Gehäuselängsenden Führungssegmente 17 angeformt,
die sich jeweils parallel zu den Verbindungskörpern 5 erstrecken und eine diesen entsprechende geometrische
Ausbildung besitzen. Die Führungssegmente 17 besitzen drei jeweils mit den Bohrungen 15 der Verbindungskörper
5 fluchtende Bohrungen 18 zur Aufnahme von Zugentlastungshülsen für die Lichtleitfasern.
Die Verbindungskörper 5 sowie die Führungssegmente 17 besitzen jeweils außenseitige Speicherbohrungen
19, deren gedachte Verbindungslinien parallel zum Deckel 3 bzw. Gehäuseboden 4 verlaufen. In die
Speicherbohrungen dringen jeweils randoffene Schlitze 20 ein.
Das Gehäuse 2 überragt die jeweils abgeflachten Seiten der Verbindungskörper 5 und Führungssegmente
17, wie insbesondere aus Fig. 2 ersichtlich ist, jeweils beidseitig zwecks besserer Abteilung.
Zur Bestückung des Einsatzkörpers 1 wird zunächst der Deckel 3 entfernt und die Verbindungen der
elektrischen Leiter (nicht gezeigt) vorgenommen. Dabei werden die Lichtleitfasern des Kabels zur Seite gelegt.
Die miteinander verbundenen Leiter werden im Gehäuse 2 untergebracht und das Gehäuse 2 durch
Aufschrauben des Deckels 3 verschlossen. Alsdann werden die Lichtleitfasern durch die Schlitze 20 in die
Speicherbohrungen 19 eingefädelt und in Windungen um die Führungssegmente 17 und die Verbindungskörper
5 gelegt und mit einem freien Ende in einen Koppliinesstecker einjustiert. Nach beendeter Montag
befinden sich die miteinander verbundenen elektrisch
Leiter innerhalb des Gehäuses 2, während sich di Lichtleitfasern auf zwei Ebenen verteilen und einma
oberhalb des Deckels 3 und einmal unterhalb de Gehäusebodens 4 in geordneten, durch die Speicher
bohrung 19 fixierten Windungen mit einsprechende NachsetzliMigen angeordnet sind.
ίο Das Ausführungsbeispie! gemäß F i g. 3, 4 unterschei
Jet mUi von zuvor beschriebenen im wesentliche
lediglich dadurch, daß die Führungssegmente hier al
Zapfen 21 ausgebildet sind. Im übrigen sind di Ausführungsbeispiele gleich und demgemäß mit über
einstimmenden Positionsziffern versehen. Die Zapfet 21 sind jeweils paarweise links und rechts neben de
Verbiridi.i;g3körpern 5 an den Längsenden des Gehäu
sebodens 4 und des Deckels 3 angeformt. Sie besitze jeweils zwei übereinander angeordnete Speicherboh
rungen 19 mit darin einmündenden randoffene Schlitzen 20, die mit den Speicherbohrungen 19 de
Verbindungskörper 5 fluchten. Beim Ausführungsbei spiel nach F i g. 3,4 empfiehlt es sich, für die Verbindunj
der hier angedeuteten Lichtleitfasern 22 Kopplungs stecker zu verwenden, die mit Zugentlastungen für di
Lichtleitfasern ausgerüstet sind.
In F i g. 3 ist ein Kabel 23 angedeutet, das au elektrischen Leitern (zwei Vierern) 24 und sech
Lichtleitfasern 22 besteht. Dem Muffeneinsatz wird voi der gegenüberliegenden Seite ein zweites Kabel T.
zugeführt. Die Verbindung der Leiter 24 erfolgt in Gehäuse 2, während die Verbindung der Lichtleitfasen
jeweils durch in die Bohrungen 15 einzusetzend« Kopplungsstecker erfolgt. Die Lichtleitfasern 22 eine
jeden Kabels werden jeweils zur Hälfte, wie in F i g.!
beispielhaft verdeutlicht, nach oben und unten abge lenkt und in Windungen 25 um die Zapfen 21 bzw. durcl
deren Bohrungen 19 gelegt, bevor ihre Enden 26 it Kopplungsstecker mit Zugentlastung eingeführt wer
den.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (16)
1. Muffeneinsatz zum Verbinden von jeweils aus elektrischen Leitern und Lichtleitfasern bestehenden
Kabeln, gekennzeichnet durch einen Einsatzkörper (1), der gebildet ist aus einem die
Verbindungsstelle der elektrischen Leiter aufnehmenden Gehäuse (2) und zumindest einem daran
angebrachten Verbindungskörper (5) zur Aufnahme von Verbindungsmitteln für die Lichtleitfasern.
2. Muffeneinsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß das Gehäuse (2) kastenförmig und
mit einem abnehmbaren Deckel (3) ausgebildet ist
3. Muffeneinsatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) zumindest eine
abnehmbare Seitenwand (10) besitzt
4. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet daß
zwei gegenüberliegende Seitenwände (6) des Gehäuses (2) Kabeldurchführöffnungen (7) aufweisen.
5. Muffeneinsatz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet daß die Kabeldurchführöffnungen (7)
randoffen ausgebildet und durch einschiebbare Formstücke (9) mit Ausnehmungen für die Kabel
verschließbar sind.
6. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am
Gehäuseboden (4) und am Deckel (3) je ein Verbindungskörper (5) angeformt ist.
7. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche t bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungskörper (5) stegförmig ausgebildet und jeweils gehäusemittig sowie vertikal ausgerichtet
sind und Bohrungen (15) zur Aufnahme von Kopplungssteckern für die Lichtleitfasern aufweisen.
8. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet daß die
am Gehäuseboden (4) und am Deckel angeformten Verlvindungskörper (5) miteinander einen Kreis
bilden, der mittig durch das Gehäuse (2) unterbrochen ist. wobei das Gehäuse (2) beidseitig die
Kreisperipherie überragt.
9. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß am
Gehäuseboden (4) und am Deckel (3) beidseitig und parallel zu den Verbindungskörpern (5) Führungssegmente (17) angeformt sind.
10. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungssegmente (17) eine den Abmessungen der Verbindungskörper (5) entsprechende etwa halbkreisförmige
Ausbildung und Bohrungen (18) zur Aufnahme von Zugentlastungshülsen für die Lichtleitfasern
besitzen, wobei diese Bohrungen (18) mit den Bohrungen (15) in den Verbindungskörpern (5)
fluchten.
11. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungskörper (5) und die Führungssegmente
(17) miteinander fluchtende Speicherbohrungen (19) mit darin mündenden randoffenen Schlitzen (20)
aufweisen.
12. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungselemente aus Zapfen (21) bestehen, die jeweils paarweise links und rechts neben den
Verbindungskörpern (5) an den Längsenden des Gehäusebodens (4) und des Deckels (3) angeformt
sind.
13. Muffeneinsatz nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet daß jeder Zapfen (21) zwei
übereinanderliegende Speicherbohrungen (19) mit darin mündenden randoffenen Schlitzen (20) besitzt,
die jeweils mit in den Verbindungskörpern (5) vorgesehenen Speicherbohrungen (19) mit randoffenen
Schlitzen (20) fluchten.
14. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet daß die
Bohrungen (15) zur Aufnahme der Kopplungsstekker in den Verbindungskörpern (5) auf einer
kreisförmigen Verbindungslinie angeordnet sind.
15. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch radial
vom Außenrand der Verbindungskörper (5) in die Bohrungen (15) eindringende Feststellschrauben
(15).
16. Muffeneinsatz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (2) mit Verbindungskörpern (5) und Führungssegmenten (17) aus Kunststoff besteht.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19762618205 DE2618205C3 (de) | 1976-04-26 | 1976-04-26 | Muffeneinsatz |
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Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE19762618205 DE2618205C3 (de) | 1976-04-26 | 1976-04-26 | Muffeneinsatz |
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|---|---|
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| DE2618205C3 true DE2618205C3 (de) | 1979-02-22 |
Family
ID=5976263
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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Country Status (2)
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| DE3006131C2 (de) * | 1980-02-19 | 1983-04-28 | AEG-Telefunken Nachrichtentechnik GmbH, 7150 Backnang | Spleißmuffe mit einer Aufnahmevorrichtung für Vorratslängen von Lichtwellenleiterkabeln |
| DE3136738A1 (de) * | 1981-09-16 | 1983-03-31 | Walter Rose Gmbh & Co Kg, 5800 Hagen | "vorrichtung, insbesondere zur fuehrung und lagerung von in die vorrichtung im buendel ein- bzw. aus dieser ausgefuehrten lichtwellenleiter, sowie kammelement, insbesondere zum einsatz bei einer solchen vorrichtung" |
| DE3148614C2 (de) * | 1981-12-09 | 1986-01-09 | ANT Nachrichtentechnik GmbH, 7150 Backnang | Spleissmuffe mit einer Aufnahmevorrichtung zur Positionierung von Lichtwellenleiterspleissen |
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|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
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Owner name: PHILIPS KOMMUNIKATIONS INDUSTRIE AG, 8500 NUERNBER |
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| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |