DE69600062T2 - Elektrischer Verbinder - Google Patents
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Description
- Die Erfindung betrifft einen elektrischen Verbinder.
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Verbinder mit einem Körper aus isolierendem Material, der Reihen von Kanälen aufweist, in deren jeden ein steckerartiges oder buchsenartiges elektrisches Kontaktorgan eingesetzt wird, das am einen Ende mit einem elektrischen Leiter verbunden ist.
- Im Stand der Technik (siehe die CB-A-2 186 748 und die DE-A-43 25 371) sind derartige Verbinder bekannt, die einen Verriegel ungsschlüssel aufweisen, der aus einem U-förmigen Element gebildet ist, von dessen jochteil sich eine Reihe von Leisten weg erstreckt, die den Reihen der Kanäle zugeordnet sind, wobei der Körper aus isolierendem Material Schlitze aufweist, die sich senkrecht zu den Kanälen erstrecken und in die die Leisten eintreten, die sich auf diese Weise gegen eine Schulter der elektrischen Kontaktorgane abstützen, um einem unerwünschten Herausziehen derselben entgegenzuwirken.
- Die verschiedenen Verbinder weisen eine gewisse Anzahl von Nachteilen auf. Wenn man wünscht, daß sie unterschiedliche elektrische Kontaktorgane enthalten, d.h. elektrische Verbindungen mit unterschiedlichen Stromstärken ermöglichen, kann man komplexe Gehäuseelemente und gleichermaßen komplexe Schlüssel vorsehen, was zu einer Erhöhung des Herstellungspreises solcher Verbinder führt.
- Außerdem eignet sich die Komplexität der Formen schlecht zur Herstellung von Verbindern mit sehr kleinen Abmessungen.
- Ein erstes Ziel der Erfindung ist es, diesen Nachteil zu beheben.
- Der elektrische Verbinder gemäß der Erfindung ist von der Art, bei der ein Körper aus isolierendem Material vorgesehen ist, der eine Reihe von Kanälen aufweist, die in parallelen Reihen angeordnet und jeder zur Aufnahme eines steckerartigen oder buchsenartigen elektrischen Kontaktorganes bestimmt sind, das am einen Ende mit einem Leiter verbunden ist und an einer innerhalb seiner Länge gelegenen Stelle eine Schulter besitzt, wobei der genannte Körper einerseits Schlitze in Wänden aufweist, die die Reihen der Kanäle trennen, und andererseits Durchgänge aufweist, die in der Nähe der zwei einander gegenüberliegenden Wände ausgebildet sind, und ein Schlüssel für die Verriegelung der Kontaktorgane vorgesehen ist, der aus einem U-förmigen Element mit zwei Schenkeln, die dazu bestimmt sind, in die Durchgänge eingesetzt zu werden und darin zu gleiten, und mit einem Jochteil gebildet ist, von deni sich eine Reihe paralleler Leisten erstreckt, die dazu bestimmt sind, in die Schlitze einzutreten und mit den Schultern der elektrischen Kontaktorgane zusammenzuwirken, um diese in den Kanälen festzulegen, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze sich senkrecht zu den Achsen der Kanäle vom einen der Durchgänge, welcher zur Aufnahme eines Schenkels des Schlüssels bestimmt ist, bis zum anderen Durchgang erstrecken, der zur Aufnahme des anderen Schenkels bestimmt ist, dergestalt, daß in jeder die Reihen der Kanäle trennenden Wand zwei Führungsflächen gebildet werden, daß die sämtlich gleich ausgebildeten Leisten profiliert sind, um zum einen mindestens eine Rippe zu bilden, die der Seite einer der Führungsflächen zugekehrt ist, welche eine entsprechende Nut aufweist, und zum anderen Ränder zu bilden, die als Vorsprünge in die Kanäle zweier benachbarter Reihen ragen, um mit den Schultern zusammenzuwirken und so dem Herausziehen der Kontaktorgane entgegenzuwirken.
- Dank dieser Anordnung wird ein Verbinder mit einfachem Aufbau geschaffen, bei dem die Leisten sämtlich gleich ausgebildet sind und die Kanäle für die Aufnahme von elektrischen Kontaktorganen eingerichtet werden können, die unterschiedliche Abmessungen besitzen, jedoch sämtliche auf gleicher Höhe einen gleichen verjüngten Teil zum Einsetzen in die die Leisten trennenden Bereiche aufweisen.
- Gemäß einer speziellen baulichen Eigenheit sind Rippen auf der den Schultern der elektrischen Kontaktorgane zugewandten Seite angeordnet, und die Ränder, die als Vorsprünge in die Kanäle der zwei benachbarten Reihen ragen, sind zu beiden Seiten der Rippen ausgebildet.
- Außerdem bietet bei Verbindern sehr kleiner Abmessungen die Verbindung zwischen der Führungsfläche und der Leiste eine gute mechanische Widerstandsfähigkeit, die somit einem Verbiegen der Leiste entgegenwirkt, selbst wenn eine beträchtliche Zugkraft wirksam wird, um ein elektrisches Kontaktorgan herauszureißen.
- Da die Leisten auf diese Weise verstärkt werden, kann der Schlüssel nicht in Stellung gebracht werden, falls nicht sämtliche der elektrischen Kontaktorgane einwandfrei in Stellung gebracht sind.
- Da die Kanäle in Reihen angeordnet sind und der Schlüssel parallel zu den Reihen in Stellung gebracht wird, ist der Einführweg des genannten Schlüssels beträchtlich, was es ermöglicht, einwandfrei die richtige Stellung der elektrischen Kontaktorgane zu überprüfen.
- Man hat auch festgestellt, daß bei der Montage vielfach die Schlüssel verloren gegangen sind. Ein zweites Ziel der Erfindung ist es, diese Unzulänglichkeit zu beheben. Zu diesem Zweck besitzen die Schenkel jeder auf seiner Außenseite eine Nase, die in einem Schlitz der entsprechenden Wände des Körpers gleitet.
- Auf diese Weise bleiben die Schlüssel in Verbindung mit den Körpern der Verbinder, was es gleichermaßen auch ermöglicht, die Montage der elektrischen Kontaktorgane in denselben zu erleichtern.
- Gemäß einer charakteristischen baulichen Eigenart besitzen die Schenkel in der Nähe ihres freien Endes an jedem Rand eine seitliche Auswölbung, und die Durchgänge in der Nähe der Enden sind mit Rastkerben versehen, mit denen die Auswölbungen zusammenwirken, wobei die in der Nähe des einen Endes gelegenen Rastkerben einer Bereitschaftsstellung des Schlüssels entsprechen, während die in der Nähe des anderen Endes gelegenen Rastkerben einer Verriegelungsstellung des Schlüssels entsprechen.
- Um die Elastizität der Schenkel im Bereich der Auswölbungen zu erhöhen, weist jeder Schenkel in Ausrichtung auf die Auswölbungen eine längliche Öffnung auf.
- Der erfindungsgemäße Verbinder kann zum Einsetzen in eine Schürze eines komplementären Elementes bestimmt sein, wobei der Körper einen Sitz aufweist, in den der jochteil des Schlüssels in der Verriegelungsstellung eingreift.
- Auf diese Weise ist der Schlüssel einwandfrei gehalten und kann nicht entriegelt werden, wenn der Körper in dem Hemd aufgenommen ist, und außerdem wirkt der genannte Schlüssel einem Zusammenbau von Körper und komplementärem Element entgegen, wenn der Schlüssel sich nicht in der Verriegelungsstellung befindet, nämlich der Stellung, die er, wohlverstanden, nur dann einnehmen kann, wenn sämtliche der elektrischen Kontaktorgane einwandfrei in den Kanälen in Stellung gebracht sind.
- Die Erfindung wird nun in näheren Einzelheiten unter Bezugnahme auf eine spezielle Ausführungsform beschrieben, die lediglich beispielhaft angegeben und in den beigefügten Zeichnungen dargestellt ist, in denen:
- Fig. 1 und 2 perspektivische Ansichten eines Verriegelungsschlüssels für den erfindungsgemäßen elektrischen Verbinder sind.
- Fig. 3 eine Draufsicht eines elektrischen Verbindungsorganes ist, das dazu bestimmt ist, in den erfindungsgemäßen elektrischen Verbinder eingebaut zu werden.
- Fig. 4 eine schematische Ansicht des erfindungsgemäßen elektrischen Verbinders zeigt, wobei der Schlüssel in der Bereitschaftsstellung ist.
- Fig. 5 ein Schnitt entsprechend der Linie 5-5 von Fig. 6 ist.
- Fig. 6 ein Schnitt entsprechend der Linie 6-6 von Fig. 5 ist.
- Fig. 7 schematisiert in Draufsicht den erfindungsgemäßen elektrischen Verbinder zeigt, wobei sich der Schlüssel nicht in der Verriegelungsstellung befindet.
- Fig. 8 ein Schnitt entsprechend der Linie 8-8 von Fig. 9 ist.
- Fig. 9 ein Schnitt entsprechend der Linie 9-9 von Fig. 8 ist.
- Fig.10 ein Schnitt entsprechend der Linie 10-10 von Fig. 9 ist.
- Fig.11 in teilweise geschnittener Draufsicht den zusammengebauten Verbinder zeigt.
- Fig.12 ein Schnitt entsprechend der Linie 12-12 von Fig. 13 ist.
- Fig.13 ein Schnitt entsprechend der Linie 13-13 von Fig. 12 ist.
- Fig.14 ein Schnitt entsprechend der Linie 14-14 von Fig. 13 ist.
- Die Fig. 1 und 2 zeigen perspektivisch einen als Ganzes mit 1 bezeichneten Schlüssel, der zur Verwendung zusammen mit einem Gehäuse 20 eines Verbinders vorgesehen ist.
- Der Schlüssel ist aus einem U-förmigen Element mit zwei Schenkeln 2 und 3 und einem Jochteil 4 gebildet.
- Jeder Schenkel 2 und 3 weist auf seiner Außenseite in der Nähe seines freien Endes eine Rückhaltenase 5 auf, die auf der von dem genannten freien Ende abgewandten Seite eine Steilfläche 5a aufweist.
- Jeder Schenkel 2 und 3 weist längs jedes Seitenrandes und in der Nähe des freien Endes eine Auswölbung 6 auf, und in Ausrichtung auf jede Auswölbung eine längliche Öffnung 7, damit jede Auswölbung 6 federnd nachgiebig ist.
- Von der Innenfläche des Jochteiles 4 und parallel zu den Schenkeln 2 und 3 erstreckt sich eine Reihe von Leisten 8, wobei jede Leiste einen rechteckigen Querschnitt mit zwei kürzeren Seiten 8a und 8b und zwei längeren Seiten 8c und 8d aufweist und die längere Seite 8c eine mittlere längsverlaufende Rippe 9 besitzt und die Kanten der kürzeren Seiten 8a und 8b, die an die längere Seite 8d angrenzen, abgeschrägt sind, um Schrägflächen 11 zu bilden.
- Die Innenseite des Schenkels 2 weist einen Vorsprung 14 auf, der zur Leiste 8 parallel und in der gleichen Ebene wie diese angeordnet ist, wobei eine der Seiten dieses Vorsprungs 14 eine Schrägfläche 15 aufweist, die den Schrägflächen 11 entspricht.
- Die Innenseite des Schenkels 3 ist gleichermaßen mit einem Vorsprung 14 mit einer Schrägfläche 15 versehen.
- Das Gehäuse 20 des Verbinders ist aus einem Körper im wesentlichen in Form eines Parallelflachs gebildet, der von einer Reihe von Kanälen 17 und 18 durchzogen ist, die jeder zur Aufnahme eines elektrischen Kontaktorganes 21 bestimmt sind.
- In Fig. 3 ist das Organ 21 in größerem Maßstab dargestellt, das aus einem langgestreckten Körper gebildet ist, der aus einem Elektrizität gut leitenden Werkstoff hergestellt ist und am einen Ende eine federnde Klemme 23 bildet, die zum Klemmen eines komplementären steckerartigen Organes bestimmt ist, und welcher am anderen Ende Klemmlaschen 24 und 25 zum Einklemmen eines elektrischen Leiters aufweist. Der Körper bildet eine Schulter 27, die mit dem mit den Laschen 24 und 25 versehenen Teil über eine verjüngte Partie 26 verbunden ist, die in einer leichten Erweiterung 28 endigt.
- Das Organ 21 kann mehrere Abmessungen entsprechend der Stärke der elektrischen Ströme besitzen, die übertragen werden müssen, im Gegensatz hierzu bleibt jedoch die verjüngte Partie 26, ungeachtet, wie die Abmessungen der Organe sind, immer die gleiche, ebenso wie der Abstand, der die Schulter 27 vom freien Ende trennt.
- Die Kanäle 17 nehmen Organe 21 auf, die größere Abmessungen aufweisen als diejenigen, die in die Kanäle 18 eingesetzt werden.
- Jeder Kanal 17 und 18 weist am einen Ende eine Öffnung 30 auf, über die ein Organ 21 eingeführt wird, und weist am anderen Ende zum Zurückhalten des genannten Organes 21 eine Schulter 31 mit einem Durchbruch 32 auf.
- Das Gehäuse 20 ist zum Einsetzen in ein Hemd 35 eines dosenartigen Elementes 38 bestimmt, von dessen Boden sich Steckerorgane 36 erstrecken, die dazu bestimmt sind, durch die Durchbrüche 32 hindurchzutreten, um in die federnden Klemmen 23 eingesteckt zu werden.
- Das Gehäuse 20 weist zwei Durchgänge 35 und 36 auf, die zur Aufnahme der Schenkel 2 bzw. 3 bestimmt sind, wobei jeder Durchgang einen Schlitz 37 aufweist, in deren jedem die zugeordnete Nase 5 verschiebbar ist. Somit kann der Schlüssel frei in den Durchgängen des Gehäuses verschoben, jedoch nicht von demselben abgenommen werden.
- In jedem Durchgang 35 und 36 sind in den zwei einander gegenüberliegenden Wänden 39 und 40 erste Rastkerben 41 ausgebildet, die einer Verrastung des Schlüssels in einer Vorverriegelungsstellung entsprechen, und zweite Rastkerben 42 ausgebildet, die einer Verriegelungsstellung des Schlüssels entsprechen. Die Auswölbungen 6 können in die Rastkerben 41 oder 42 vermittels einer leichten elastischen Verformung eintreten, einer Verformung die durch die Öffnungen 7 erleichtert wird.
- Zwischen den Rastkerben 41 und 42 sind in den Wänden 39 und 40 Nuten 43 bzw. 44 ausgebildet, in denen die Auswölbungen 6 sitzen.
- Die Kanäle 17 und 18 sind in parallel ausgerichteten Reihen angeordnet, wobei jede Reihe von der benachbarten Reihe durch eine Wand 46 getrennt ist und die Seiten 8c der Lesten 8 auf der Seite der Schultern 31 über die zwei benachbarten Reihen von Kanälen 17, 18 überstehen.
- In den Wänden 46 sind parallel zu den Durchgängen 35 und 36 Schlitze 48 mit Führungsflächen 52 und 53 ausgebildet sowie Schlitze 50 in den an die Durchgänge 35 und 36 angrenzenden Wänden. Die Schlitze 48 erstrecken sich vom Durchgang 35 bis zum Durchgang 36.
- Die Führungsfläche 53 der Schlitze 48 weist eine Nut 54 auf, die zum Führen der Rippe 9 bestimmt ist.
- Die Vorsprünge 14 sind in den Schlitzen 50 aufgenommen.
- Das Gehäuse 20 weist am einen Ende einen Sitz 55 auf, in dem das Ende des Schlüssels 1 mit dem Jochteil 4, wenn der genannte Schlüssel die Verriegelungsstellung einnimmt, so aufgenommen ist, daß diesernicht über die Oberfläche des genannten Gehäuses vorsteht.
- Wie aus Fig. 14 zu ersehen ist, bilden die Leisten 8 mit ihren kürzeren Seiten 8b Vorsprünge in die Kanäle 17 einer ersten Reihe hinein und mit ihren kürzeren Seite 8a in die Kanäle hinein, die zu der genannten ersten Reihe benachbart sind. Auf diese Weise kommen die längeren Seiten 8c zur Zusammenwirkung mit den Schultern 27, um dem Herausziehen der Organe 21 entgegenzuwirken, wenn diese in den Kanälen 1 7 sitzen, während die Schrägflächen 11 die Aufnahme der Erweiterungen 28 ermöglichen.
- Es ist zu ersehen, daß, wenn ein Organ 21 nicht richtig in Stellung gebracht ist, sich die Leiste 8 gegen es abstützt und der Schlüssel 1 nicht bis zu seiner Verriegelungsstellung eingesteckt werden kann (siehe Fig. 7, 8, 9 und 10).
- Da die Leisten 8 über ihre Rippe 9 mit der Nut 54 zusammenwirken, bilden die genannten Leisten praktisch eine einstückige Einheit mit dem Verbinder und widerstehen einem unerwünschten Herausreißen der Organe 21.
- Bei der dargestellten Ausführungsform sind die elektrischen Kontaktorgane 21 buchsenartig, es versteht sich jedoch, daß diese steckerartig sein könnten.
- Die Erfindung ist, wohlverstanden, nicht auf die beschriebene und dargestellte Ausführungsform beschränkt. Zahlreiche Abwandlungen der Einzelheiten können vorgenommen werden, ohne deshalb den Bereich der Erfindung zu verlassen.
Claims (6)
1. Elektrischer Verbinder mit einem Körper (20) aus isolierendem
Material, der eine Reihe von Kanälen (17) aufweist, die in parallelen Reihen
angeordnet und jeder zur Aufnahme eines steckerartigen oder buchsenartigen
elektrischen Kontaktorganes (21) bestimmt sind, das am einen Ende mit einem
Leiter verbunden ist und an einer innerhalb seiner Länge gelegenen Stelle eine
Schulter (27) besitzt, wobei der genannte Körper (20) einerseits Schlitze (48) in
Wänden (46) aufweist, die die Reihen der Kanäle (17) trennen, und andererseits
Durchgänge (35, 36) aufweist, die in der Nähe der zwei einander
gegenüberliegenden Wände ausgebildet sind, und ein Schlüssel (1) für die Verriegelung
der Kontaktorgane (21) vorgesehen ist, der aus einem U-förmigen Element mit
zwei Schenkeln (2 und 3), die dazu bestimmt sind, in die Durchgänge (35, 36)
eingesetzt zu werden und darin zu gleiten, und mit einem Jochteil (4) gebildet
ist, von dem sich eine Reihe paralleler Leisten (8) erstreckt, die dazu bestimmt
sind, in die Schlitze (48) einzutreten und mit den Schultern der elektrischen
Kontaktorgane (21) zusammenzuwirken, um diese in den Kanälen (17)
festzulegen, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (48) sich senkrecht zu den
Achsen der Kanäle vom einen der Durchgänge (35), welcher zur Aufnahme
eines Schenkels (2) des Schlüssels (1) bestimmt ist, bis zum anderen Durchgang
(36) erstrecken, der zur Aufnahme des anderen Schenkels (3) bestimmt ist,
dergestalt, daß in jeder die Reihen der Kanäle trennenden Wand (46) zwei
Führungsflächen (52, 53) gebildet werden, daß die sämtlich gleich
ausgebildeten Leisten (8) profiliert sind, um zum einen mindestens eine Rippe (9) zu
bilden, die der Seite einer der Führungsflächen zugekehrt ist, welche eine
entsprechende Nut (54) aufweist, und zum andern Ränder (8c) zu bilden, die
als Vorsprünge in die Kanäle (17) zweier benachbarter Reihen ragen, um mit
den Schultern (27) zusammenzuwirken und so dem Herausziehen der
Kontaktorgane (21) entgegenzuwirken.
2. Elektrischer Verbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippen (9) auf der den Schultern (27) der elektrischen Kontaktorgane
(21) zugewandten Seite angeordnet sind und daß die Ränder (8c), die als
Vorsprünge in die Kanäle der zwei benachbarten Reihen ragen, zu beiden
Seiten der Rippen (9) ausgebildet sind.
3. Elektrischer Verbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenkel (2 und 3) jeder auf seiner Außenseite eine Nase (5) besitzt,
die in einem Schlitz (37) der entsprechenden Wände des Körpers (20) in der
Weise gleitet, daß der Schlüssel nicht vom Körper (20) getrennt werden kann.
4. Elektrischer Verbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenkel (2 und 3) in der Nähe ihres freien Endes an jedem Rand eine
seitliche Auswölbung (6) besitzen und daß die Durchgänge (35, 36) in der
Nähe der Enden mit Rastkerben (41 und 42) versehen sind, mit denen die
Auswölbungen zusammenwirken, wobei die in der Nähe des einen Endes
gelegenen Rastkerben (41) einer Bereitschaftsstellung des Schlüssels (1)
entsprechen, während die in der Nähe des anderen Endes gelegenen Rastkerben
(42) einer Verriegelungsstellung des Schlüssels entsprechen.
5. Elektrischer Verbinder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Schenkel (2, 3) in Ausrichtung auf die Auswölbungen (6) eine
längliche Öffnung (7) aufweist.
6. Elektrischer Verbinder nach den Ansprüche 1 und 4, bei dem der
Körper zum Einsetzen in eine Schürze (38) eines komplementären Elementes
bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (20) einen Sitz (55)
aufweist, in den der Jochteil (4) des Schlüssels in der Verriegelungsstellung
eingreift.
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