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Schleppkettenförderanlage mit Hilfsmitnehmern an
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den Laufwagen Die Erfindung betrifft eine sogenannte transferlose
Schleppkettenförderanlage mit anhebbaren Mitnehmern und anhebbaren Hilfsmitnehmern
an den Laufwagen und mit als Gewichtshebel ausgebildeten, aus je einer Sperrklinke
und einer Mitnehmerklinke bestehenden Klinkenpaaren an den Kettensträngen.
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Bei derartigen Schleppkettenförderanlagen ist es an den Übergangsstellen
des Antriebs der Laufwagen von in Fahrrichtung ersten Kettensträngen in jeweils
zweite Kettenstrecken bekannt, den ersten Kettenstrang stillzusetzen, wenn der jeweils
zweite Kettenstrang, in den der erste wirkungsmäßig hineinmundet, infolge einer
Störung stillgesetzt hat. Eine Störung in einem einzigen Kettenstrang kann sich
dadurch als Stillstand der gesamten Anlage auswirken.
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Bei Anlagen mit sogenannten Transferketten an den Übergangsstellen
der Kettenstränge, beispielsweise an Weichen, wird durch elektrische Verriegelung
dafür gesorgt, daß bei Stillstand einer Hauptstrecke eine darin einmündende Speicherstrecke
im Sinne des Aufstauens nachfolgender Laufwagen weiterbetreibbar ist. Bei transferlosen
Anlagen mit Hilfsmitnehmern an den Laufwagen sind solche elektrischen Verriegelungen
jedoch nicht vorhanden, so daß ein in einen stillstehenden Kettenstrang eingeschobener
Wagen mit der nächsten Sperrklinke der dortigen Kette kollidieren würde, wenn der
in Fahrrichtung erste Kettenstrang nicht gleichzeitig mit dem durch eine Störung
stillstehenden zweiten Kettenstrang abgeschaltet wird.
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Die Erfindung bezweckt, eine Schleppkettenförderanlage der bezeichneten
Art zu schaffen, bei der die einmündenden ersten Kettenstränge ohne Unterbrechung
als Speicherstrecken weiterbetreibbar sind, wenn der jeweilige zweite Kettenstrang
aus irgendeinem Grunde stillgesetzt wurde.
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Gemäß der Erfindung sind an den Übergangsstellen des Antriebs von
in Fahrrichtung jeweils ersten Kettensträngen in zweite Kettenstränge hinein Vorrichtungen
vorhanden, die geeignet sind, die betreffende Sperrklinke der Ketten über die angehobenen
Mitnehmer hinaus anzuheben.
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In zweckmäßiger Ausführungsform kann die Vorrichtung zum Anheben der
Sperrklinken einesteils aus je einem an der Sperrklinke angebrachten, seitlich über
das Fahrprofil des Mitnehmers auskragenden Finger bestehen und anderenteils aus
einer den Finger anhebbaren Rampenleiste in der Länge des durch den Ausschub aus
dem jeweils ersten Kettenstrang heraus bewirkten Einfahrbereiches des Laufwagens
im zweiten Kettenstrang.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an zwei Ausführungsbeispielen dargestellt.
im weiteren wird die Zeichnung erläutert. Es zeigen: Figur 1 schematisch die Ubergangsstelle
einer Speicherstrecke in eine Hauptstrecke mit einem in der Speicherstrecke festgehaltenen
Laufwagen.
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Figur 2 das Schema nach Figur 1 nach Hinaus schub des Laufwagens aus
der Speicherstrecke in die Hauptstrecke.
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Fig. 3 schematisch die Übergangsstelle eines Kettenqechsels in einer
Geradeaus strecke der Anlage mit einem Laufwagen beim Verlassen des in Fahrrichtung
ersten Kettenstranges.
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F g. 4 das Schema nach Fig. 3 nach dem Ausschub des Laufwagens aus
dem Bereich des ersten Kettenstranges.
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Fig. 5 im Aufriß in praktischer Ausführungsform ein Stück eines Kettenstranges
in Mitnahmeposition eines Laufwagens.
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Fig. 6 die Anordnung nach Fig. 5, jedoch mit stillstehender Kette
und angehobener Sperrklinke und mit vom Hilfsmitnehmer aus vorgeschobenem Laufwagen.
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In einer Speicherstrecke 1 einer Schleppkettenförderanlage gemäß Fig.
1 und 2 befinde-t sich ein Laufwagen 2, dessen an beiden Enden mit Stoßpuffern versehener
Lastträger 3 als dicker Strich gezeichnet ist und dessen zwei zweiachsige Fahrwerke
als Punkte 4 eingetragen sind. Die Punkte 4 stellen in der gezeichneten Ausführungsform
nach Fig.5 und 6 die vertikalen Gelenkzapfen des Wagens dar. Die ausgezogenen dünneren
Linien stellen die Laufschienen für den Wagen 2 dar und zugleich die vertikal darüber
befindlichen Kettenstränge 5 und 6. Die Kettenstränge außerhalb der Laufschienen,
das sind die Rücklauftrums, sind strichpunktiert gezeichnet. Auf diese Weise und
durch Einzeichnung der Fahrrichtungspfeile sowie der Umlenkräder der Kettenabschnitte
ist erkenntlich, daß der Kettenstrang 5 in Fahrrichtung ein erster
Kettenstrang
und 6 ein zweiter Kettenstrang ist. Letzterer ist in dem Beispiel der schleppende
Kettenstrang einer Hauptstrecke 7, die nicht unbedingt ein leerlaufendes Rücklauftrum
benötigt. Der erste Kettenstrang 5 endet an dem Umlenkrad 8. In dem Zwischenbereich
zwischen dem Kettenstrang 5 und dem Kettenstrang 6 ist keine Kette, sondern nur
eine bogenförmige Einlaufschiene 9 vorhanden mit einer Weiche 10 an der Einlaufstelle
in die Hauptstrecke 7. Am Ende des ersten Kettenstranges 5 befindet sich eine in
Sperrstellung befindliche Einlaufsperre 11. Nachfolgende, nichtgezeichnete Laufwagen
laufen auf diesen einen Laufwagen auf, wobei sie durch die in Fig. 5 gezeichneten
Betätigungsorgane 17a und 17b, die den Mitnehmer 18 aus dem Mitnahmebereich heraus
herabziehen, abstandslos zum Stillstand kommen und damit in stetiger Folge die Speicherstrecke
1 füllen.In weiterer bekannter Weise wird durch Zurückziehen der Sperre 11 in die
in Fig. 1 punktiert gezeichnete Stellung, die in Fig. 2 ausgezogen ist, der erste
Laufwagen 2 für den Aus schub durch den Kettenstrang 5 freigegeben, bis die Mitnehmerklinke
dieses Kettenstranges am Umlenkrad 8 ausweicht und den Ausschub beendet. Der Laufwagen
2 nimmt dann die in Fig. 2 gezeichnete Stellung ein. Beginnend an der Weiche 10
is-t damit in der Hauptstrecke 7 ein Einfahrbereich 12 abgeteilt. Die Lange dieses
Einfahrbereiches ist maßgebend für die Länge von Rampenleisten 13, die weiter unten
näher beschrieben sind.
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In dem anderen Beispiel einer Übergangsstelle, nämlich Fig. 3 und
4, ist eine hinsichtlich der Führungsschienen des Laufwagens 2 durchgehende Geradeausstrecke
14 vorhanden. Die Schleppkette geht jedoch an der Stelle nicht durch, sondern ist
fahrrichtungsmäßig unterteilt in einen ersten Kettenstrang 15 und einen zweiten
Kettenstrang 16. Die Kettenstränge enden bzw. beginnen an den Umlenkrädern 8. Der
Lauwagenantrieb wird an der Stelle, an der der Laufwagen 2 gezeichnet ist,
wegen
Auã}eicnens des Kettenmitnehmers unterbrochen,aber kurz darauf durch Aktivierung
des Hilfsmitnehmers fortgesetzt, so daß der Hilsmitnehmer den Aus schub aus dem
ersten Kettenstrang 1 in den zweiten Kettenstrang 16 hinein entsprechend Fig. 4
bewirkt. ach ebenfalls ganz kurzer Antriebsunterbrechung wird £r den am Laufwagen
vorn befindlichen Mitnehmer die Bewegung V-D. zweiten Kettenstrang 16 fortgesetzt.
Im übrigen wird auch in Fig. 2 die Bewegung des Laufwagens 2 vom Kettenstrang 6
der Haupt strecke aus über den am Wagen vorn befindlichen Mitnehmer fortgesetzt,
wie noch beschrieben wird.
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Zllnachst lassen die Figuren 2 und 4 erkennen, daß ein in den jeweils
zweiten Kettenstrang 6 bzw. 16 hineingeschobener Laufwagen nur dann in diese Stellung
hineingeschoben sein kann, wenn sich in dem gezeichneten Einschubbereich 12 nicht
zufällig ein Kettenmitnehmer einer stillstehenden Kette befunden hat.
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Gegen einen solchen stillstehenden Kettenmitnehmer, d.h., wie noch
erklärt wird, gegen die Sperrklinke des aus Mitnehmerklinke und Sperrklinke bestehenden
Kettenmitnehmers würde der Wagen gewaltsam vorgeschoben. Diese Kollision gilt es
zu vermeiden.
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Hierzu dient eine Vorrichtung, von der zu Fig. 1 bis 4 bereits die
Rampenleiste 13 erwähnt wurde. Der andere Teil dieser Vorrichtung ist gemäß Fig.
5 und 6 ein Finger 19, der eine als Gewichtshebel ausgebildete Sperrklinke 20 durchdringt.
Die Höhenlage der Rampenleisten 13 entspricht der Höhenlage des Fingers 19. Die
Sperrklinke gehört zu einem gelenkig an einem Rahmen 21 aufgehängten Klinkenpaar,
dessen andere Klinke ein Mitnehmerklinke 22 ist. Der Rahmen 21 ist an einer Kette
23 befestigt, die an einem Träger 24 hängt und daran geführt wird.
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Die Kette 23 gilt allgemein für die zuvor erwähnten Kettenstränge
5, 6, 15 und 16. Die Teilungsabstände der Klinkenpaare 20/22 an der Kette sind größer
als die Länge des Wagens 2,
der an Fahrschienen 25 hängt.
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Der Schleppzustand nach Fig. 5 entspricht dem ungestörten Normalfall
etwa in der Hauptstrecke 7. Dabei liegt der Mitnehmer 18 des Wagens an der Mitnehmerklinke
22 an. Die Sperrklinke 20 verhindert in Gefällestrecken der Bahn ein Vorauslaufen
des Wagens 2. Wenn jetzt in diesem Zustand während der Geradeausfahrt in der Hauptstrecke
7 die Sperrklinke 20 die Rampe 13 erreicht, wird sie von dem auf die Rampe auflaufenden
Finger 19 bis über die Höhe des Mitnehmers 18 hinaus angehoben. An jener Stelle
ist die Strecke horizontal verlegt, so daß der in diesem Augenblick nicht mehr gegen
Vorauslaufen gesicherte Wagen nicht von selbst vorauslaufen kann. Nach dem Passieren
der Rampenleiste 13 stellt sich der in Fig. 5 gezeichnete Zustand mit herabgefallener
Sperrklinke 20 wieder ein.
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Die Fig. 6 stellt die Stellung des Waufwagens 2 entsprechend Fig.
2 oder Fig. 4 dar; d.h. in jenem Zustand, in dem die Kette 23 mit angehobener Sperrklinke
20 stillsteht. Der Wagen 2 ist vorher durch den Aus schub von dem ersten Kettenstrang
5 oder 15 widerstandslos unter die Mitnehmerklinke 22 hindurchgeschoben worden,
weil diese Klinke von dem angehobenen Mitnehmer 18 nach oben auslenkend verdrängt
wird. Die Sperrklinke dagegen ist durch Auflaufen auf die Rampe 13 aus dem Fahrprofil
des Mitnehmers 18 heraus entfernt worden, so daß der Wagen in der gezeichneten Stellung
ohne Kollision mit dieser Sperrklinke zum Stehen gekommen ist. Bei Wiederinbetriebnahme
der Kette 23 in Fahrrichtung 26 wird der Mitnehmer 18 bald von der Mitnehmerklinke
22 erfasst, und es fällt die Sperrklinke 20 nach Passieren der Rampenleiste 13 wieder
in die ARtivstellung herab.
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Mit diesem Weitertransport des Wagens 2 werden die Bahnen der Jeweils
ersten Kettenstränge 5 und 15 wieder frei, so daß sich der in diesen Bahnen jeweils
gebildete Stau zügig wieder auflösen kann, ohne daß irgendein Steuermittel in Tätigkeit
gesetzt zu werden braucht.
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Die beschriebenen Beispiele sahen an den Übergangsstellen der Kettenstränge
jeweils zwei Rampenleisten 13 vor. Im Grunde genügt dort eine einzige Leiste, die
entweder links oder rechts neben der Kette angeordnet ist, und es genügt im Grunde
auch, den Finger 19 nur einseitig aus der Sperrklinke 20 auskragen zu lassen.
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