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DE2615567A1 - Scheibenabdeckvorrichtung, insbesondere fuer scheiben von kraftfahrzeugen - Google Patents

Scheibenabdeckvorrichtung, insbesondere fuer scheiben von kraftfahrzeugen

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DE2615567A1
DE2615567A1 DE19762615567 DE2615567A DE2615567A1 DE 2615567 A1 DE2615567 A1 DE 2615567A1 DE 19762615567 DE19762615567 DE 19762615567 DE 2615567 A DE2615567 A DE 2615567A DE 2615567 A1 DE2615567 A1 DE 2615567A1
Authority
DE
Germany
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vehicle
covering device
tarpaulin
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Application number
DE19762615567
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English (en)
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DE2615567C2 (de
Inventor
Wolfgang Dipl Ing Eichstaedt
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE2615567C2 publication Critical patent/DE2615567C2/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J11/00Removable external protective coverings specially adapted for vehicles or parts of vehicles, e.g. parking covers
    • B60J11/06Removable external protective coverings specially adapted for vehicles or parts of vehicles, e.g. parking covers for covering only specific parts of the vehicle, e.g. for doors
    • B60J11/08Removable external protective coverings specially adapted for vehicles or parts of vehicles, e.g. parking covers for covering only specific parts of the vehicle, e.g. for doors for windows or windscreens

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Window Of Vehicle (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE
Menges & Prahl
Erhardtstrasse 12. D-8000 München
Patentanwälte Menges & Prahl. Erhardtstr 12, D-8000 München 5
Dipl.-Ing. Rolf Menges Dipl.-Chem.Dr. Horst Prahl
Telefon (089) 26 3847 Telex 529581 BIPATd Telegramm BIPAT München
IhrZeichen/Yourref. Unser Zeichen/Our ref. Datum/Date
E
' 8. April 1978
Dipl.-Ing. Wolfgang Eichstaedt Bad Helmstedt Brunnenweg 1 8
Scheibenabdeckvorrichtung, insbesondere für Scheiben von Kraftfahrzeugen
Zusatz zu Patent .... (Patentanmeldung P 24 32 651.0-21) und zu 1. Zusatzpatent .... (1. Zusatzpatentanmeldung P 25 44 988.1)
Die Erfindung betrifft eine Scheibenabdeckvorrichtung, insbesondere für Scheiben von Kraftfahrzeugen, mit einer aus Kunststoffolie, Gummi, Gewebe oder dgl. bestehenden und an zwei einander gegenüberliegenden Endseiten mit jeweils mindestens einer Vorrichtung
'7 09842/0348
zum Befestigen an der Scheibe ausgestatteten Abdeckplane, die eine an alle gängigen Scheibengrößen anpaßbare Standardform hat, zum Aufspannen auf die Scheibe eine geringe Stärke aufweist und an den beiden Endseiten jeweils mindestens eine Versteifungsleiste trägt, nach Patent .... (Hauptpatentanmeldung P 24 32 651 .0-21).
In der Hauptpatentanmeldung und in der 1 . Zusatzpatentanmeldung sind Scheibenabdeckvorrichtungen vorgeschlagen, die einen größtmöglichen Nutzwert und eine kostengünstigste Gestaltung haben und als Massenartikel herstellbar sind.
Die vorliegende Zusatzerfindung betrifft eine verbesserte Ausbildung der Scheibenabdeckvorrichtungen nach dem Hauptpatent . . . (Patentanmeldung P 24 32 651 .0-21) und dem 1 . Zusatzpatent ,.. (Patentanmeldung P 25 44 988.1).
Gemäß der Darstellung in den Fig. 14 bis 16 des Hauptpatents .... (P 24 32 651 .0-21) rasten Profilansätze 7, 8 oder 9 der Versteifungsleiste 2 in_ fest an der Windschutzscheibe angebrachte Gegenprofilausnehnnungen 7a bzw. 8a bzw. 9a ein.
Im Sinne einer Möglichkeit zur Verbesserung ist eine Scheibenabdeckvorrichtung der eingangs genannten Art gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die mit der Abdeckplane verbundenen oder in diese eingearbeiteten Versteifungsleisten ein Profil haben, das über einer komplementär gestalteten niedrigen Erhebung eines fest an oder in der Nähe der Fahrzeugscheibe angebrachten
'709842/0348
Gegenprofils aufklemmt, einhakt oder einrastet.
Bei der Scheibenabdeckvorrichtung nach der vorliegenden Erfindung, bei welcher das Profil der Versteifungsleiste über der komplementären Erhebung des fest an der Windschutzscheibe angebrachten Gegenprofils einrastet, ergibt sich hauptsächlich der Vorteil, daß bei nicht angebrachter Abdeckplane, d.h. insbesondere während der Fahrt des Fahrzeuges, sich kein Schmutz, Schnee oder Eis in der Profil ausnehmung absetzen können, da diese in die Versteifungsleiste verlegt ist. Fremdkörper, wie Schmutz, Schnee oder Eis, wurden vor dem Anbringen der Abdeckplane sonst ein sorgfältiges Säubern des an der Windschutzscheibe angebrachten Gegenprofils erforderlich machen, um ein sicheres Einrasten der Versteifungsleiste zu ermöglichen.
Wie bereits im Hauptpatent .... (P 24 32 651.0-21) ausführlich dargestellt, ist eine möglichst kostengünstige Gestaltung der Abdeckvorrichtung eine wesentliche Voraussetzung für ihre praktische Verwertbarkeit als Massenkonsumartikel. Im Sinne dieser Kostenersparnis werden gemäß der vorliegenden Erfindung Versteifungsleisten und Gegenprofile so niedrig wie möglich und aus möglichst dünnem Material gestaltet, ohne dadurch ihre Funktion und ihre Handlichkeit zu beeinträchtigen. Die niedrige Erhebung des fest an einer Windschutzscheibe angebrachten Gegenprofils erbringt die weiteren Vorteile, daß weder das Äußere des Fahrzeuges noch die Sicht des Fahrers beeinträchtigt wird. Außerdem bietet es den Bürsten automatischer Waschanlagen wenig Ansatzfläche, wodurch ein Abreißen der Gegenprofile während des Waschvorganges
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vermieden wird.
Im Sinne einer weiteren Möglichkeit zur Verbesserung ist eine Scheibenabdeckvorrichtung der eingangs genannten Art gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungsleisten der Abdeckplane auf der dem Fahrzeug zugekehrten Seite mit je einem Klettenband versehen sind, das durch Andrücken an ein am Fahrzeug als Gegenstück angebrachtes Klettenband einhakt und somit die gewünschte Verbindung zwischen Abdeckvorrichtung und Fahrzeug herstellt.
Weiterbildungen und zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung bilden den Gegenstand der Ansprüche 1 -9 und 11-16.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittansicht einer an einer
Fahrzeugscheibe angebrachten Scheibenabdeckvorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 2 in einer gleichen Ansicht wie in Fig.
eine weitere Ausführungsform der Scheibenabdeckvorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 3 in einer gleichen Ansicht wie in Fig.
noch eine weitere Ausführungsform der Scheibenabdeckvorrichtung nach der Erfindung,
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AO
Fig. 4a eine perspektivische Darstellung einer !
i abgewandelten Ausführungsform der j
Versteifungsleiste einer Scheibenab- !
deckvorrichtung nach der Erfindung, j
die Fig. 4b und 4.c perspektivische Darstellungen von
Gegenprofilen für die in Fig. 4a dargestellte Versteifungsleiste,
Fig. 4d im Querschnitt eine Variante der in
den Fig. 4a bis 4c dargestellten Versteifungsl eiste bzw. Gegenprofile,
die Fig. 5a und 5b weitere Ausfuhrungsformeri des
Profils der Versteifungsleiste bzw. des komplementären Gegenprofils,
Fig. 6 eine Ausführungsform der Scheiben
abdeckvorrichtung nach der Erfindung, bei welcher die Verbindung zwischen der Versteifungsleiste und der Fahrzeugscheibe durch Klettenbänder hergestellt wird,
Fig. 7 ein Ausführungsbeispiel der Verbindung
zwischen der Abdeckplane und der Versteifungsleiste, und
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Fig. 8 ein Ausführungsbeispiel der Ver
bindung zwischen dem Gegenprofil und der Fahrzeugscheibe.
Fig. 1 zeigt eine auf eine Fahrzeugscheibe 4, bei welcher es sich beispielsweise um die Windschutzscheibe handeln kann, aufgespannte Abdeckplane 1 , an der eine Versteifungsleiste 2 mit einem zur Fahrzeugscheibe hin offenen Profil 5 befestigt ist. Das Profil 5 ist über einer wulstartigen Erhebung 3a eines an der Fahrzeugscheibe befestigten Gegenprofils 3 aufgeklemmt. Aus den einleitend dargelegten Gründen ist die Höhe der Erhebung 3a gering und liegt in der Größenordnung von einigen Millimetern.
Wenn die Höhe der Erhebung 3a des Gegenprofils 3 auf beispielsweise nur 2 bis 3 mm begrenzt wird, so muß das über dieses Profil einrastende Profil 5 der ebenfalls aus möglichst dünnem Material hergestellten Versteifungsleiste 2 eine ähnlich geringe Höhe aufweisen. Das kann jedoch zu Schwierigkeiten
führen, da beim Abheben der Abdeckvorrichtung vom Fahrzeug die Versteifungsleiste 2 am Profil 5 nicht richtig mit den Fingern ergriffen werden kann und beim Anfassen der Versteifungsleiste 2 am Profil 5 das aus dünnem und flexiblem Material bestehende Profil 5 noch fester an das von ihm überlappte Gegenprofil 3 angedrückt würde. Das Ausrasten bzw. Abheben des Profils 5 der Versteifungsleiste 2 vom Gegenprofil 3 würde dadurch ei— schwert oder gar verhindert und es könnte passieren, daß das Gegenprofil 3 von der Fahrzeugscheibe 4 abgerissen wird.
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Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform ist deshalb das Profil 5 der Versteifungsleiste 2 mit zwei zusätzlichen Schenkeln 6 versehen. Wenn das Profil 5 einschließlich der Schenkel 6 eine Gesamthöhe von nur beispielsweise ca. 8 mm hat, werden die Finger 8 die Versteifüngsleiste 2 nicht mehr im Bereich 5 anfassen und zusammendrücken, sondern durch Erfassen des Profils im Bereich der Schenkel 6 das Profil über der Erhebung 3a dank der sich übertragenden Hebelwirkung öffnen. Das Abheben der Versteifungsleiste 2 von ihrem Gegenprofil 3 wird dadurch entscheidend erleichtert. Außerdem ist die Versteifungsleiste 2, deren Profil 5 aus den oben dargelegten Gründen möglichst klein gehalten werden sollte, dank der durch die Schenkel 6 erzielten Gesamterhöhung wieder besser mit den Fingern 8 greifbar.
Eine weitere Verbesserung der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ist in Fig. 3 dargestellt. Durch die Länge der beiden Schenkel 6 sowie deren gegenseitigen Abstand in ihren Endbereichen 7 läßt sich die auf das Profil 5 der Versteifungsleiste 2 auszuübende Hebelwirkung steuern bzw. begrenzen. Dadurch wird vermieden, daß es durch zu festes seitliches Erfassen der Schenkel 6 und deren infolgedessen große Hebelwirkung zum Bruch oder zum dauerhaften Verbiegen des Profils 5 kommt. Andererseits ist jedoch durch die in etwa parallele Anordnung der beiden Schenkel 6 deren Hebelwirkung besonders wirksam und dennoch kontrolliert. Um ein sicheres Erfassen der insgesamt beispielsweise nur ca. 8 mm hohen Versteifüngsleiste 2 (Profil plus Schenkel 6) zu ermöglichen, empfiehlt sich die seitliche
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Abwinkelung der Schenkel 6 in ihrem Bereich 7, wie ebenfalls in Fig. 3 dargestellt.
Eine weitere Variante der in den Fig. 14, 15, 16 des Hauptpatents .... (P 24 32 651.0-21) dargestellten Anordnung, bei welcher eine mit einem Spezialprofil versehene Versteifungsleiste in ein entsprechendes, am Fahrzeug fest angebrachtes Gegenprofil einrastet, ist in Fig. 4 dargestellt. Die Vei— steifungsleiste 2 ist mit einem oder mehreren Schlitzen 5a versehen, in die komplementär geformte entsprechende Ei— hebungen 3a des fest an der Fahrzeugscheibe oder am Fahrzeug angebrachten Gegenprofilkörpers 3 einrasten, so daß die Versteifungsleiste 2 und somit die gesamte Scheibenabdeckvorrichtung am. Fahrzeug anhaftet. Der Gegenprofilkörper 3 kann die Gesamtlänge der Versteifungsleiste 2 haben, wie in Fig. 4b dargestellt, oder er kann aus mehreren Teilstücken bestehen, wie in Fig. 4c veranschaulicht.
Fig. 4d zeigt eine solche Versteifungsleiste 2 sowie den entsprechenden Gegenprofilkörper 3 im Schnitt. Wie aus Fig. 4d zu ersehen, kann durch Verjüngung der Erhebung 3a in ihrem unteren Bereich sowie durch komplementäre Formgebung der Ausnehmung des Profils 5 ein besonders wirksames Einrasten erzielt werden.
In Fig. 4d ist außerdem der Versteifungsleiste 2 der Schenkel 6 mit beiderseitiger Abwinkelung 7 beigegeben, um die aus Gründen
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der Kostenersparnis sehr dünne Versteifungsleiste für die Finger eines Benutzers besser greifbar zu machen.
Die Fig. 5a und 5b zeigen eine den Fig. 4a bzw. 4b entsprechende Ausführungsform, bei welcher an Stelle der Schlitze 5a runde Löcher vorgesehen und die Erhebungen 3a als rundstiftförmige Ansätze ausgebildet sind.
Bei allen oben beschriebenen Ausführungsbeispielen kann das Gegen profil 3 über dessen Erhebung 3a das Profil der Versteifungsleiste einrastbar, einhakbar oder aufklemmbar ist, anstatt an der Windschutzscheibe oder neben dieser angebracht zu werden, auch bereits in einen festen Bestandteil des Fahrzeuges eingearbeitet sein, z.B. in die Windschutzscheibe selbst, oder in die die Windschutzscheibe umgebende Dichtung aus Gummi oder sonstigem Material, oder in den die Windschutzscheibe und Dichtung umgebenden (meist verchromten) Zierrahmen, oder in den üblicherweise aus Blech oder anderem Material bestehendem Teil der Karosserie, der die Windschutzscheibe oder die sonstigen Fahrzeugscheiben umgibt.
Gemäß der Darstellung in Fig. 6 ist die dem Fahrzeug zugekehrte Seite der Versteifungsleiste 2 mit einem sogenannten Klettenband 9 mit Trägerband 9a versehen, so daß bei Andrücken der Versteifungsleiste an ein an der Fahrzeugscheibe oder neben dieser ebenfalls an gebrachtes Klettenband 9 mit Trägerband 9a die Versteifungsleiste und somit die gesamte Abdeckvorrichtung am Fahrzeug anhaftet und auch wieder leicht entfernt werden kann.
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Bei sehr sparsamen Ausführungen kann die Versteifungsleiste 2 der Abdeckfolie sogar die Funktion des Trägerbandes 9a übernehmen, so daß letzteres entfällt, oder es können sowohl das Trägerband 9a als auch die Versteifungsleiste 2 eingespart werden, indem die Funktion des Trägerbandes 9a direkt von der Abdeckfolie 1 übernommen wird, während die Funktion der Endseitenversteifung der Abdeckfolie 1 nach Anheften der mit dem Klettenband ausgestatteten Endseiten der Abdeckfolie an das fest am Fahrzeug angebrachte Gegenklettenband von dem betreffenden Fahrzeugteil selbst übernommen wird.
Fig. 7 zeigt eine Möglichkeit zur Verbindung der Versteifungsleiste 2 mit der Abdeckfolie 1 . Die Versteifungsleiste 2 ist im Verbindungsbereich mit einem doppelseitig haftenden Klebeband 10a mit selbsthaftenden Klebeschichten 1 0 versehen. Dadurch braucht im "do-it-yourself"-Verfahren nach Anpassen der Abdeckfolie an die gegebene Breite der abzudeckenden Scheibe des Fahrzeuges die Folie lediglich fest an das sich bereits an der Versteifungsleiste 2 befindliche Klebeband 10a bzw. dessen selbsthaftenden Klebefilm 10 angepresst zu werden, um eine feste Verbindung zwischen der Versteifungsleiste und der Abdeckfolie herzustellen. Der übliche umständliche Aufwand des konventionellen Verleimens oder Verschweißens entfällt dadurch.
Auf ähnliche Weise, d.h. mittels selbsthaftenden Klebebandes läßt sich auch die Verbindung zwischen dem Gegenprofil 3 und der Fahrzeugscheibe 4 herstellen. In Fig. 8 ist das schematisch dargestellt, und zwar zusammen mit einer weiteren wichtigen Verbesserung: Stellt man das Gegenprofil 3 aus geeignetem
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flexiblem Material her, so daß die an die Windschutzscheibe anzuklebende Fläche sich jeder Wölbung derselben leicht anpasst bzw. anschmiegt, so kann das Profil 3 selbst die Funktion des Trägermaterials eines doppelseitig haftenden Klebebandes 10a übernehmen. Wie in Fig 8 dargestellt, braucht man dann nur noch einseitig mit einem selbsthaftenden Transfer-Selbstklebefilm 10 versehenes Schutzpapier 11 an das Profil 3 als Trägermaterial anzurollen, wobei sich der Klebefilm 10 fest mit dem letzteren verbindet. Das imprägnierte und daher wenig am Klebefilm 10 haftende Schutzpapier 11 läßt sich später leicht abheben, während der Klebefilm 10 fest auf dem Profil 3 haftet und zugleich die erforderliche selbsthaftende Kl ebeschicht zum festen Ankleben des Profils 3 an der Fahrzeugscheibe 4 bildet. Die Produktionskosten lassen sich dadurch senken, da das eigentliche Klebeband, d.h. das Trägermaterial und eine der beiden Klebeschichten eingespart werden. Weiterhin wird die Gefahr umgangen, daß durch Reißen des Trägermaterials 10 sich das Gegenprofil leicht von der Fahrzeugscheibe abreißen läßt.
Das Einsparen des Klebefilmtragermaterials durch direktes Auftragen eines Transfer-Selbstklebefilms läßt sich auch bei der Verbindung zwischen der Abdeckfolie 1 und der Versteifungsleiste 2 anwenden. Hier wird die vom Trägermaterial verlangte Elastizität, d.h. Anschmiegsamkeit nicht von der Versteifungsleiste geboten, sondern von der später auf den selbsthaftenden Klebefilm der Versteifungsleiste aufzupressenden Abdeckfolie.
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Es versteht sich, daß die Erfindung nicht auf die oben beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen beschränkt ist. Im Rahmen der Erfindung bietet sich dem Fachmann eine Vielzahl von Abwandlungs- und Verbesserungsmöglichkeiten. Es ist klar, daß die Scheibenabdeckvorrichtung für alle Scheibenarten, d.h. nicht nur für Fahrzeugscheiben und insbesondere Windschutzscheiben verwendbar ist.
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L e e r s e i t e

Claims (16)

  1. Patentansprüche :

    1 J Scheibenabdeckvorrichtung, insbesondere für Scheiben von Kraftfahrzeugen, mit einer aus Kunststoffolie, Gummi, Gewebe oder dgl. bestehenden und an zwei einander gegenüberliegenden Endseiten mit jeweils mindestens einer Vorrichtung zum Befestigen an der Scheibe ausgestatteten Abdeckplane, die eine an alle gängigen Scheibengrößen anpassbare Standardform hat, zum Aufspannen auf die Scheibe eine geringe Stärke aufweist und an den beiden Endseiten jeweils mindestens eine Versteifungsleiste trägt, nach dem Hauptpatent .... (Patentanmeldung P 24 32 651 .0-21), dadurch gekennzeichnet, daß die mit der Abdeckplane (1) verbundenen oder in diese eingearbeiteten Vei— steifungsleisten (2) ein Profil (5) haben, das über einer komplementär gestalteten niedrigen Erhebung (3a) eines fest an oder in der Nähe der Fahrzeugscheibe (4) angebrachten Gegenprofils (3) aufklemmt, einhakt oder einrastet.
  2. 2. Scheibenabdeckvorrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungsleisten (2) der Abdeckplane (1) in dem Bereich, der über dem am Fahrzeug angebrachten Gegenprofil (3) aufklemmt, einhakt oder einrastet, mit zwei zusätzlichen Schenkeln (6) versehen sind, die an der dem Gegen— profil abgewandten Oberseite abgewinkelt nach seitwärts oben abgespreizt angeordnet sind.
  3. 3. Scheibenabdeckvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die über dem Profil der Versteifungsleisten (2) an-
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    gebrachten beiden zusätzlichen Schenkel (6) derart angeordnet sind, daß sie sich beim seitlichen Andrücken infolge der Flexibilität des die beiden Schenkel verbindenden Profilbereichs an einander anlegen und somit den Weg der Hebelwirkung, die durch das Andrücken der Schenkel auf den sie verbindenden Profilbereich ausgeübt wird, begrenzen.
  4. 4. Scheibenabdeckvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkel (6) an ihren dem Profil (5) abgekehrten Enden eine zusätzliche seitlich Abwinkelung oder Erhebung (T) für ein sicheres Erfassen dieser Schenkel durch die Finger (8) eines Benutzers besitzen.
  5. 5. Scheibenadeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die fest am Fahrzeug angebrachten Gegenprofile (3) viereckige oder runde Erhebungen (3a) besitzen, die in komplementär gestaltete Schlitze oder Löcher (5a) der Versteifungsleisten (2) an der Abdeckplane (I) fest und sicher einrasten oder einhaken.
  6. 6. Scheibenabdeckvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebungen (3a)der Gegenprofile nach unten, d.h. zum Fahrzeug hin verjüngt sind und daß die entsprechenden Schlitze oder Löcher (5a) an den Versteifungsleisten (2) für das feste und sichere Einrasten oder Einhaken komplementär gestaltet sind.
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  7. 7. Scheibenabdeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungsleisten (2) zum besseren Erfassen der Abdeckvorrichtung bei deren Abheben vom Fahrzeug über ihre gesamte Länge oder über Teilbereiche mit nach oben, d.h. vom Fahrzeug abgekehrten Ansätzen oder Schenkeln (Q, T) ausgestattet sind.
  8. 8. Scheibenabdeckvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze oder Löcher (5^, in die die Erhebungen (3a) der fest am Fahrzeug angebrachten Gegenprofile (3) einrasten, einklemmen oder einhaken, statt in Versteifungsleisten direkt in die Abdeckplane eingearbeitet sind.
  9. 9. Scheibenabdeckvorrichtung nach obigem Anspruch 1 oder nach Anspruch 5 des Hauptpatents .... (P 24 32 651 .0-21) oder nach einem der Ansprüche 2, 5 bis 13, 19, 22 des 1. Zusatzpatents (P 25 44 988.1), dadurch gekennzeichnet, daß das fest angebrachte Gegenprofil (3) direkt in einen festen Bestandteil des Fahrzeuges eingearbeitet ist.
  10. 10. Soheibenabdeckvorrichtung, insbesondere für Scheiben von Kraftfahrzeugen, mit einer aus Kunststoffolie, Gummi, Gewebe oder dgl. bestehenden und an zwei einander gegenüberliegenden Endseiten mit jeweils mindestens einer Vorrichtung zum Befestigen an der Scheibe ausgestatteten Abdeckplane, die eine an alle gängigen Scheibengrößen anpassbare Standardform hat,
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    zum Aufspannen auf die Scheibe eine geringe Stärke aufweist und an den beiden Endseiten jeweils mindestens eine Versteifungsleiste trägt, nach Patent .... (Patentanmeldung P 24 32 651 .0-21), dadurch gekennzeichnet, daß dieVei— steifungsleisten (2) der Abdeckplane (1) auf der dem Fahrzeug zugekehrten Seite mit je einem Klettenband (9) versehen sind, das durch Andrücken an ein am Fahrzeug als Gegenstück angebrachtes Klettenband (9) einhakt und somit die gewünschte Verbindung zwischen der Abdeckvorrichtung und dem Fahrzeug herstellt .
  11. 11 . Scheibenabdeckvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Klettenband (9) statt an Versteifungsleisten direkt an den Endseiten der Abdeckplane (1) angebracht und die Funktion der Versteifung der Endseiten der Abdeckplane über das am Fahrzeug fest angebrachte Gegenklettenband (9) auf den entsprechenden Bereich des Fahrzeuges selbst übertragen ist.
  12. 12. Scheibenabdeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11 oder nach einem der Ansprüche 1 bis 5, 8, 19 des Hauptpatents .... (Patentanmeldung P 24 32 651.0-21), dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen Abdeckplane (1) und Versteifungsleisten (2) durch selbsthaftende Klebevei— bindungen hergestellt wird.
  13. 13. Scheibenabdeckvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
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    gekennzeichnet, daß zum Herstellen der Klebeverbindungen selbsthaftendes Klebeband (1Oa) dient.
  14. 14. Scheibenabdeckvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß zum Herstellen der Klebeverbindungen ein direkt auf die Versteifungsleisten (2) aufgetragener, selbsthaftender Klebefüm ohne Trägermaterial dient.
  15. 15. Scheibenabdeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, 10 bis 13 oder einem der Ansprüche 1,3 bis 5, 8 bis 9 des Hauptpatents .... (Patentanmeldung P 24 32 651.0-21) oder nach einem der Ansprüche 2, 13, 19, 23 des 1 . Zusatzpatents.... (Patentanmeldung P 25 44 988.1), dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenprofil (3) (oder Gegenklettenband (9)), in oder über welches das an den Endseiten der Abdeckplane
    (1) angebrachte Profil (5) (bzw. Klettenband (9)) einrastbar, einhakbar oder einklemmbar ist, mittels doppelseitig haftenden Selbstklebebandes (1 Oa) fest am Fahrzeug befestigt wird.
  16. 16. Scheibenabdeckvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenprofil (3) (oder Gegenklettenband (9)) mittels eines direkt auf dieses aufgetragenen, selbsthaftenden Klebefilms ohne Trägermaterial fest mit dem Fahrzeug verbunden wird.
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DE19762615567 1976-04-09 1976-04-09 Scheibenabdeckvorrichtung, insbesondere fuer scheiben von kraftfahrzeugen Granted DE2615567A1 (de)

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