DE2614087A1 - Verfahren zum entfernen des grates an den haareinlassoeffnungen des aeusseren messerblattes von elektrischen trockenrasiergeraeten - Google Patents
Verfahren zum entfernen des grates an den haareinlassoeffnungen des aeusseren messerblattes von elektrischen trockenrasiergeraetenInfo
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Description
PATENTANWALT DIPL.-ING. HANS-PETER GAUGER
TAL 71
80OO MÜNCHEN 2 TELEFON 089/297363 PRIVAT: 089/93 62 41
TELEORAMMADRESSE/CABLE ADDRESS
GAUPAT MÜNCHEN
betreff= Anwaltsakte: Mat-2578
MATSUSHITA ELECTRIC WORKS., LTD., OSAKA (JAPAN)
Verfahren zum Entfernen des Grates an den Haareinlaßöffnungen des äußeren Messerblattes von elektrischen Trockenrasiergeräten.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Entfernen eines an den Haareinlaßöffnungen des nach dem Lochen einer Metallfolie
noch halbfertigen äußeren Messerblattes am Scherkopf von elektrischen Trockenrasiergeräten vorhandenen Grates.
Zu der Ausbildung eines solchen Grates kommt es beispielsweise dadurch, daß bei der hier angesprochenen Fertigung des äusseren
Messerblattes am Scherkopf von elektrischen Trockenra-
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STADTSPARKASSE MÖNCHEN. KTO. NR. 29- Il 6621 BLZ 70150000
POSTSCHECKKONTO MÜNCHEN N R. 2270 98 - 807 BLZ 700100 80
- a-
siergeräten die Metallfolie, die gewöhnlich eine Dicke von etwa o,öl bis o,3 mm hat, zur Erzeugung der Haareinlaßöffnungen
willkürlicher Formgebung und Anordnung gestanzt wird. Oder es wird die Metallfolie geprägt und dabei mit etwa konkaven
und konvexen Auswölbungen versehen, von welchen die einen Auswölbungen, die nach der später dem inneren Messerblock
des Scherkopfes zugewandten Innenseite der Metallfolie vorstehen, dann bis in eine Tiefe abgeschliffen werden, in
welcher die für die dadurch erzeugten Haareinlaßöffnungen gewünschte Öffnungsgröße erreicht ist. Bei diesem Abschleifen
kommt es ebenso zwangsläufig zur Ausbildung eines Schleifgrates an den Haareinlaßöffnungen wie es bei dem vorerwähnten
Ausstanzen solcher Haareinlaßöffnungen zu einem entsprechenden Stanzgrat kommt, und weil dieser Grat an dem mithin
nur halbfertigen äußeren Messerblatt hauptsächlich wegen einer dadurch möglichen Beschädigungsgefahr der Messer des
inneren Messerblockes und weiter wegen einer bei seinem Vorhandensein schlechten Schneidwirkung fertigungstechnisch nicht
zugestanden werden kann, muß die gelochte Metallfolie anschließend noch weiter bearbeitet werden, um diesen Grat zu
entfernen und so erst dann ein gebrauchsfähiges Messerblatt zu erhalten.
Für diese Gratentfernung ist man innerhalb der Herstellung
beispielsweise des Messerblattes 1 nach Fig. 1 der Zeichnung, in welcher noch mit 2 die verschiedenen Haareinlaßöffnungen
willkürlicher Formgebung und Anordnung und mit 3 und 4 dessen Innen- und Außenseiten bezeichnet sind, regelmäßig wie folgt
vorgegangen. Die mit konvexen und konkaven Auswölbungen 12 versehene geprägte Metallfolie 11 gemäß Fig. 2Awurde nach
einer geeigneten Wärmebehandlung an ihren beiden Oberflächen IJ und 14 mit einer widerstandsfähigen Schutzschicht I5 überzogen,
und dieses Halbfabrikat gemäß Fig. 2B wurde dann an der einen Seite abgeschliffen, welche die mit dem inneren Messer-
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block des Scherkopfes zusammenwirkende Innenseite des fertigen Messerblattes ergibt, um so gemäß Fig. 2C die einzelnen
Haareinlaßöffnungen 16 zu erzeugen. Zur Entfernung des dabei zwangsläufig an den Öffnungsrändern auftretenden Schleifgrates
17 wurde dann diese mithin gelochte Metallfolie mit einer
Ätzlösung behandelt, wodurch das Zwischenprodukt gemäß Fig. 2D erhalten wurde, von dem dann anschließend wieder die
Schutzschichten I5 entfernt werden mußten. Weil durch den
Ätzvorgang an den einzelnen Haareinlaßöffnungen 16 für eine befriedigende Schneidqualität unbrauchbare schräge Schneidkanten
dl zur Ausbildung kommen, mußte dann noch ein abschließendes Feinschleifen vorgenommen werden, um schließlich
das fertige Messerblatt nach Fig. 2F zu erhalten, bei dem dann flache und geradlinig verlaufende Schneidkanten fl erhalten
wurden, die zur Erzielung einer optimalen Schneidqualität im Zusammenwirken mit dem inneren Messerblock des Scherkopfes
erwünscht wurden. Dabei mußte zwangsweise eine nochmalige Gratbildung bei diesem Nachschleifen oder auch Läppen
hingenommen werden.
Nachteilig an diesem bekannten Herstellungsverfahren des äusseren Messerblattes am Scherkopf von elektrischen Trockenrasiergeräten,
welches hinsichtlich der Gratentfernung bis jetzt
auch an den durch einen Stanzvorgang erzeugten gelochten Metallfolien verwirklicht worden ist, ist mithin der durch den
Ätzvorgang verursachte erhöhte Kaienaufwand, verbunden mit
einer dabei nur ziemlich schwierig steuerbaren Präzision der für die Haareinlaßöffnungen erreichten Abmessungen und natürlich
auch dem Anfall der'umweltverschmutzenden Ätzlösung, die
vor dem Wegwerfen erst noch unschädlich gemacht werden muß. Schließlich ist daran auch noch nachteilig, daß bei dem abschließenden
Nachschleifen oder Läppen nochmals eine gewisse Gratbildung auftritt, wodurch eine entsprechende Beeinträchtigung
der Schneidqualität und eine restliche Beschädigungs-
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gefahr für die Messer des inneren Messerblockes zwangsweise hingenommen werden muß.
Der Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, innerhalb
des Herstellungsverfahrens eines äußeren Messerblattes am
Scherkopf von elektrischen Trockenrasiergeräten eine weniger aufwendige und mit geringeren Kosten verbundene Entfernung eines an den Haareinlaßöffnungen eines mithin noch halbfertigen Zwischenproduktes zur Ausbildung gekommenen Stanz- oder Schleifgrates vorzuschlagen.
des Herstellungsverfahrens eines äußeren Messerblattes am
Scherkopf von elektrischen Trockenrasiergeräten eine weniger aufwendige und mit geringeren Kosten verbundene Entfernung eines an den Haareinlaßöffnungen eines mithin noch halbfertigen Zwischenproduktes zur Ausbildung gekommenen Stanz- oder Schleifgrates vorzuschlagen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß für
eine solche Gratentfernung an einer mithin gelochten Metallfolie von zwei verschiedenen Seiten her auf diese Metallfolie ein aus einem weichen Material, x*7ie insbesondere Urethangummi, bestehender Preßstempel und ein starr ausgebildeter, insbesondere aus Stahl bestehender Gegenstempel zur gratentfernenden Einwirkung gebracht werden. Dieser Stempeleinwirkung sollte dann zweckmäßig eine Bestrahlung mit einem V/asserstrahl oder einem anderen Fluidstrahl nachfolgen, um so
dann an der Metallfolie evtl. noch anhaftende Metallspäne,
die aus dieser Gratablösung stammen, von dem dann sonst sofort fertigen und allenfalls noch eine übliche Wärmenachbehandlung erfordernden Messerblatt abzuwaschen.
eine solche Gratentfernung an einer mithin gelochten Metallfolie von zwei verschiedenen Seiten her auf diese Metallfolie ein aus einem weichen Material, x*7ie insbesondere Urethangummi, bestehender Preßstempel und ein starr ausgebildeter, insbesondere aus Stahl bestehender Gegenstempel zur gratentfernenden Einwirkung gebracht werden. Dieser Stempeleinwirkung sollte dann zweckmäßig eine Bestrahlung mit einem V/asserstrahl oder einem anderen Fluidstrahl nachfolgen, um so
dann an der Metallfolie evtl. noch anhaftende Metallspäne,
die aus dieser Gratablösung stammen, von dem dann sonst sofort fertigen und allenfalls noch eine übliche Wärmenachbehandlung erfordernden Messerblatt abzuwaschen.
Das erfindungsgemäße Verfahren der Gratentfernung an den Haareinlaßöffnungen
eines noch halbfertigen äußeren Messerblattes ist so mit einem geringeren Kostenaufwand verbunden und bringt
noch den besonderen Vorteil, daß damit die Haareinlaßöffnungen ihre Abmessungen unverändert präzise beibehalten, die ihnen
während des anfänglichen Stanzvorganges bzw. während des anfänglichen Präge- und AbschleifVorganges aufgegeben wurden.
Insbesondere ist dieses Verfahren aber auch in der Richtung vorteilhaft, daß es eine kontinuierliche Verfahrensführung mit
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einer vergleichsweise schnellen Aufeinanderfolge der einzelnen Verfahrensschritte ermöglicht, beispielsweise dann, wenn
die Stempel als achsparallel angeordnete Rollen oder Walzen ausgebildet werden, zwischen denen dann das von einem Vorratswickel abgezogene Band der gelochten Metallfolie hindurchgezogen
wird, um dann anschließend wiederum innerhalb eines Abzuges vom Wickel in die Teilgrößen aufgeteilt zu werden, welche
jeweils ein fertiges Messerblatt ergeben.
Weitere vorteilhafte und zweckmäßige Ausbildungen der Erfindung sind in den einzelnen Unteransprüchen erfaßt. Ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 und 2 die bereits erläuterten Darstellungen des Ausgangspunktes
der vorliegenden Erfindung,
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung zur Erläuterung
der einzelnen Verfahrensschritte nach der Erfindung,
Fig. 4 in etwas vergrößertem Maßstab die Darstellung der Stempeleinwirkung
auf eine gelochte Metallfolie und das dadurch bewirkte Ablösen eines vorhandenen Schleifdrahtes,
Fig. 5 bis 7 entsprechende Darstellungen zur Erläuterung von
erfindungsgemäßen Alternativen und
Fig. 8 und 9 Schemadarstellungen von zwei alternativen Einrichtungen
für eine kontinuierliche Verfahrensführung.
In Fig. 3 ist wie bei dem nach Fig. 2 näher geschilderten Ausgangspunkt
der vorliegenden Erfindung eine mit konkaven und konvexen Auswölbungen 22 versehene geprägte Metallfolie 21 berücksichtigt,
bei der die einen Auswölbungen an der Innenseite 25, die also mit dem inneren Messerblock am Scherkopf eines
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elektrischen Trockenrasiergerätes zusammenwirkt, während die
gegenüberliegende Außenseite 24 für die Hautberührung während der Rasur vorgesehen ist, abgeschliffen werden. Das Abschleifen
wird dabei bis in die Tiefe der strichpunktierten Linie 23-23' vorgenommen, wodurch gemäß Fig. 3B die bekannten Haareinlaßöffnungen
26 erzeugt werden, an deren Rand ein jeweiliger Schleifgrat 27 zur Ausbildung kommt. Das bei diesem Abschleifen
entfernte Material ist in Fig. 4A mit sich kreuzenden
Schnittlinien J>1 verdeutlicht, womit praktisch die Gesamtheit
y\ der konkaven Auswölbungen entfernt wird, während die
Gesamtheit 32 der konvexen Auswölbungen durch diesen Abschleifvorgang
praktisch unberührt bleibt, um so schließlich zwischen der fertigen Schliffebene und der dazu parallelen Berührungsebene an diese konvexen Auswölbungen das fertige Abstandsmaß
T zu erhalten, das folglich während der weiteren Verfahrensschritte nicht mehr verändert wird.
Diese v/eiteren Verfahrensschritte umfassen nach den Fig. 3 C
bzw. Fig. 4B und 4C eine Anordnung der mithin gelochten Metallfolie zwischen einem aus einem weichen Material bestehenden
Preßstempel 35 und einem starr ausgebildeten Gegenstempel 33*
die dann relativ zueinander bewegt werden, d.h. wird die gelochte Metallfolie auf den stationär angeordneten und beispielsweise
als eine Stahlplatte ausgebildeten Gegenstempel 33 aufgelegt,
dann wird durch eine Bewegung des darüber angeordneten und beispielsweise aus Urethangummi bestehenden Preßstempels
35 gegen den Gegenstempel 33 bei der Berührung mit der Metallfolie
der Schleifgrat 27 bzw. 31f vom Rand der Haareinlaßöffnungen
26 bzw. 36 abgelöst, ohne daß es dabei wegen der Weichheit
des Reststempels zu einer Beschädigung der späteren Schneidkanten y\x kommt, die bei dem vorausgegangenen Abschleifen in
der fertigen Schliffebene am Fuß der konvexen Auswölbungen zur Ausbildung gebracht worden sind. In den Fig. 4B und 4C ist mit
den verschiedenen Kräftepfeilen die Kräfteeinwirkung des Preß-
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y 26HÜ87
-1'
stempeis 35 auf die Metallfolie verdeutlicht, wobei klar werden
sollte, daß sich hierbei die maximale Kräfteeinwirkung an der Widerstandskraft bemißt, welche die Gesamtheit der
Schleifgrate diesem Ablösevorgang entgegensetzt. Da diese
Widerstandskraft wesentlich kleiner ist als die Materialfestigkeit des restlichen, im Vergleich zu diesen Schleifgraten
vielfach dickeren Bereichs der Metallfolie besteht damit für diesen Ablösevorgang keine Beschädigungsgefahr für die späteren
Schneidkanten 34' an der Innenseite 25 der Metallfolie,
die mit dem inneren Messerblock des Scherkopfes zusammenwirken. Sofern festgestellt werden sollte, daß es entsprechend
der Darstellung nach Fig. 3C durch dieses Einwirken des weichen
Preßstempels 35 nicht zu einem vollständigen Ablösen des Schreifgrates gekommen ist, der Schleifgrat dann allerdings
nur noch an einigen wenigen Stellen 25' eine mithin mehr brückenhafte Verbindung mit dem Rand der jeweiligen Haareinlaßöffnüngen
hat, dann wird zweckmäßig in einem weiteren Verfahrensschritt von der Außenseite 24 her ein genügend starker
Wasserstrahl auf die Metallfolie zur Einwirkung gebracht, die dann auch noch solche restlichen Schleifgrate vollständig
von den Haareinlaßöffnungen ablöst und gleichzeitig wegwäscht. Mithin kann eine solche abschließende Bestrahlung auch noch
ergänzend zu dem Zweck vorgesehen sein, die abgelösten Schleifgrate, also Metallspäne von der Metallfolie abzuwaschen. Ist
dieser Waschvorgang beendet, dann hat die Metallfolie die in Fig. 3D gezeigte fertige Querschnittsform, und es wird keine
weitere Behandlungsstufe benötigt, um die Metallfolie als ein folglich dann fertiges Messerblatt einzusetzen.
Nach einer praktischen Aus führ ungs form wurde/Ln Übereinstimmung
mit dem vorgeschilderten Herstellungsverfahren eine aus rostfreiem Stahl unter dem Handelsnamen SUS 420 bestehende Metallfolie
einer Dicke von o,o4 mm geprägt und anschließend wärmebehandelt, um für den AbschleifVorgang eine Vicker's-Härte von
etwa 57o bis 6oo zu erhalten. Die geprägte Metallfolie wurde
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dann auf eine Dicke T von 7o Mikrons abgeschliffen und zur
Gratentfernung zwischen einer aus Werkzeugstahl bestehenden
Auflageplatte als Gegenstempel und einem aus Urethangummi bestehenden Preßstempel angeordnet,, der eine Gummihärte von 99°,
gemessen nach der Japanischen Industrie-Norm A 90, hatte. Der
Gummistempel wurde mit einer Kraft von etwa 6 bis 7 kg/m gegen
die Metallfolie angedrückt, wodurch alle Schleifgrate vollständig abgelöst werden konnten.
In Fig. 5 ist der Anwendungsfall berücksichtigt, bei dem der
Gummistempel 35 und sein Gegenstempel 33 an einer Metallfolie
zur Einwirkung gebracht wird, die zur Erzeugung der Haareinlaßöffnungen 36 einem kombinierten Präge- und StanzVorgang
unterworfen worden ist. Auch hierbei werden die zur Ausbildung gekommenen Stanzgarte 3I! vo*i den Rändern der einzelnen Haareinlaßöffnungen
wirksam abgelöst, sobald der Preßstempel 35 auf die Metallfolie entsprechend der exngezexchneten Kräftepfeile
einwirkt. Gleiche Wirkungen treten auch auf, wenn es sich bei der Metallfolie 73 nach F1 g. 7 um ein nur einem
vorausgegangenen Stanzvorgang zur Erzeugung der verschiedenen Haareinlaßöffnungen 74 unterworfenes Zwischenprodukt handelt,
von dem dann also die einzelnen Stanzgrate 75 ebenfalls durch das Einwirken eines weichen Preßstempels und eines harten Gegenstempels
von verschiedenen Seiten der Metallfolie her entfernt werden. Schließlich kann auch dann noch von einer vergleichbaren
Wirkung ausgegangen v/erden, wenn nach Fig. 6 das weiche Preßkissen 44 von der Außenseite her auf die konvexen
Auswölbungen 43 der Metallfolie zur Einwirkung gebracht wird,
die dann also an der Innenseite durch einen höckerartigen Gegenstempel 41 abgestützt werden muß, dessen einzelne Hocker
innen an den Auswölbungen 43 anliegen. Sofern zwischen den einzelnen
Höckern des Gegenstempels Fallöffnungen ausgebildet sind, können dann die abgelösten Grate 43' direkt in diese Fallöffnungen
hineinfallen oder pneumatisch abgesaugt werden.
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In Pig. 8 ist schematisch eine Einrichtung gezeigt, die eine Eingliederung der vorgeschilderten Gratentfernung in eine
kontinuierliche "Verfahrensführung erlaubt. Hierbei wird die bereits gelochte Metallfolie als Metallband 5I mittels gegenläufiger
Abziehwalzen 52 und 53 von einem Vorratswickel abgezogen
und mittels weiterer, ebenfalls gegenläufiger Transportwalzen 58 und 59 durch den Spalt hindurchbewegt, der zwischen
einer aus Stahl bestehenden Walze 5^ und einer gegen diese angedrückten
Gummiwalze 55 mit einer Größe geschaffen ist, die unter Berücksichtigung der gegenseitigen Andrückkraft der beiden
Walzen ausreicht, die Stanz- oder Schleifgrate in Übereinstimmung mit dem vorgeschilderten Prinzip von der Metallfolie
abzulösen. Da hierbei die Neigung besteht, daß sich die abgelösten Grate an der Oberfläche der Walzen 5^ und 55 ansammeln,
sind diesen Walzen zweckmäßig Kratzer 56 zugeordnet, welche
die an der Walzenoberfläche anhaftenden Metallspäne abkratzen. In Fig. 8 ist irn übrigen noch in einer Anordnung zwischen den
beiden Walzenpaaren 5^, 55 und 58, 59 eine Umlenkwalze 57 gezeigt,
die vor dem Einlauf des Metallbandes in das Walzenpaar 58, 59 eine geradlinige Bahnführung ergibt, entlang welcher
ein Wasserstrahl 72 gegen die eine Seite des Metallbandes zum Abwaschen der restlichen Metallspäne gerichtet werden kann.
Nach Fig. 9 kann diese Anlage dahin gewandelt werden, daß die
Stempel 65 und 66 taktweise mit dem nicht gezeigten Prägewerkzeug
an der auch hierbei in Bandform 61 verarbeiteten und nach dem Prägen durch einen Abschleifvorgang gelochten Metallfolie
zur Einwirkung gebracht werden. Das Ablösen der Schleifgrate ist dabei in der Richtung weiter verfeinert, daß die Metallfolie
61 für diese Stempeleinwirkung eine Anordnung zwischen zwei Kunststoffolien 62 und 63 erfährt, die kontinuierlich und
im gleichen Takt von einem jeweiligen Vorratswickel 64 abgezogen und danach wieder zu einem VJiekel 7o aufgewickelt werden.
Durch diese zusätzlich eingesetzten Kunststoffolien, die vorzugsweise
aus Polyäthylen oder Polypropylen bestehen und eine
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Dicke von weniger als 2o Mikrons haben, wird ein sauberes Ablösen der Grate von der Metallfolie begünstigt, die im
übrigen hinter den Stempeln einer Luftströmung 69 und einem Wasserstrahl Jl ausgesetzt wird, damit alle Metallspäne entfernt
sind.
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Claims (7)
1.JVerfahren zum Entfernen eines an den Haareinlaßöffnungen
^—^ des nach dem Lochen einer Metallfolie noch halbfertigen
äußeren Messerblattes am Scherkopf von elektrischen Trokkenrasiergeräten vorhandenen Grates, insbesondere des
durch ein Abschleifen der etwa konkaven Auswölbungen einer geprägten und dabei mit etwa konkaven und konvexen Auswölbungen
versehenen Metallfolie gebildeten Schleifgrates, dadurch gekennzeichnet, daß von zwei verschiedenen
Seiten her auf die gelochte Metallfolie ein aus einem weichen Material, wie insbesondere Urethangummi, bestehender
Preßstempel urti ein starr ausgebildeter Gegenstempel zur gratentfernenden Einwirkung gebracht werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß nach der Stempeleinwirkung gegen die gelochte Metallfolie ein Fluidstrahl gerichtet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Preßstempel an der später mit dem inneren Messerblock des Scherkopfes zusammenwirkenden Innenseite
der gelochten Metallfolie zur Einwirkung gebracht wird.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 2 und J>, dadurch gekennzeichnet, daß der Fluidstrahl auf. die
spätere Außenseite der gelochten Metallfolie zur Einwirkung gebracht wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stempel aneinander angedrückte
bzw. gegeneinander vorgespannte, achsparallel angeordnete Rollen oder Walzen sind.
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26U087
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die gelochte Metall·-'
folie mindestens während der Stempeleinwirkung zwischen zwei Kunststoffolien angeordnet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich net, daß die Kunststoffolien aus Polypropylen oder
Polyäthylen bestehen.
609842/0738
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE2614087C2 (de) | 1985-08-14 |
| JPS5234859A (en) | 1977-03-17 |
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