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Steckergehäuse
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Die Erfindung betrifft ein Steckergehäuse zur Aufnahme einzelner Steckverbinder
(Federleiste oder Messerleiste) von elektronischen Baugruppen, wobei das Gehäuse
aus zwei miteinander verschraubten Gehäuseschaben besteht und Verriegelungsmittel
aufweisz-,
Derartige Steckergehäuse finden bereits vielfach Venrendung.
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Die bekannten Steckergehäuse weisen eine Reihe von Nachteilen auf,
die ihre Anwendung sehr beschränken. So bestehen diese Steckergehäuse in der Regel
aus zwei verschiedenen Halbschalen, was die Herstellung verteuert. Ein weiterer
Nachteil besteht das rin, daß die Stecker im Allgemeinen nur von vorn bzw. von hinten
gesteckt werden können. Ein wesentlicher Nachteil der bekannten Steckergehäuse ist
darin zu sehen, daß diese ohne Führung arbeiten, was den Einsteckvorgang erschwert.
Auch sind die bekannten Steckergehäuse in der Regel nur für ganz bestimmte Steckverbinder
geeignet.
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Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, die Nachteile der bekannten
Steckergehäuse zu vermeiden, und insbesondere ein verbessertes Steckergehäuse zu
schaffen, das leicht und genau gesteckt, und das einfach und billig herstellbar,
vielseitig verwendbar ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Kennzeichen
des Anspruches 1 gelöst.
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Durch die Erfindung wird ein geführtes oder zentrietes Stecken des
Gehäuses mit dem Steckverbinder ermöglicht. Die Vorteile der Erfindung sind unter
anderem auch darin zu sehen, daß alle Steckverbinder der Reihe 1, 2 und 3 der DIN-Norm
41 612 verwendet werden. können, daß der Steckverbinder sowohl von vorn als auch
von hinten gesteckt werden kann. Ausgestaltungen der Erfindung weisen den Vorteil
auf, daß mit ihnen ein kraftloses Stecken oder Ziehen'des Gehäuses über Druck-und
Zugspindeln möglich i-st. Auch erfolgt bei der Erfindung die Eraftübertragung direkt
auf die Tragschienen und nicht auf die Beiterplatte.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher erläutert.
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Es zeigen: Figur 1 eine Seitenansicht eines Steckerhäuses, wobei Teile
einer Seitenwand weggebrochen sind, so daß im oberen und unteren Teil verschiedene
vom Gehäuse aufgenommene Messerleisten sichtbar sind, Figur 2 eine zwischen Führungsschienen
aufgeht nommene Leiterplatte, an der im oberen und unteren Teil verschiedene Messerleisten
befestigt sind, und ein Steckergehäuse mit den entsprechenden Federleisten, Figur
3 eine Leiterplatte, bei der an einem Ende Feder-bzw. Messerleisten vorgesehen sind
und Steckergehäuse mit den entsprechenden Messer-bzw. Federleisten, Figur 4 eine
Beiterplatte, die an ihrer Frontseite eine Messerleiste aufweist, mit einem entsprechenden
Steckergehäuse, bei dem ein Teil der Seitenwind weggebrochen ist, so daß die i:nbelflihrung
sichtbar ist,
Figur 5 eine Leiterplatte, mit einer Messerleiste
und einem Steckergehäuse mit einer entsprechenden Federleiste, wobei wiederum ein
Teil einer Seitenwand des Gehäuses weggebrochen ist, so daß eine Kabeldurchführung
sichtbar wird, und wobei im Gehäuse eine Aussparung für den Dom des Steckverbinders
vorgesehen ist, Figur 6 eine Seitenansicht einer Gehäuseführung, Figur 7 eine Draufsicht
auf die Gehäuse führung nach Figur 6, Figur 8 eine Seitenansicht der Gehäuseführung
nach Figur 6, Figur 9 einen Schnitt durch die Gehäuseführung der Figur 7 entlang
der Linie A-A, Figur 10 einen Schnitt durch die Gehäuse führung der Figur 7 entlang
der Linie B-B, Figur 11 einen Schnitt durch die Gehäuseführung der Figur 7 entlang
der Linie C-C, Figur 12 eine Vorderansicht einer anderen Ausgestaltung einer Gehäuseführung,
Figur 13 eine Draufsicht auf die Gehäuseführung der Figur 12,
Figur
14 eine montierte Führung des Rabelgehäuses mit Federleiste seitlich oder im Bangruppenträger,
Figur 15 einen Schnitt entlang der Linie A-A, der Figur 14, mit einer Steckerbefestigung,
Figur 16 einen Schnitt entlang der Linie A-A, mit einer Z-Schiene, Figur 17 einen
Schnitt entlang der Linie B-B, der Figur 14, Figur 18 eine Gehäuseführung, wobei
die Messerleiste auf der Karte befestigt ist und die Montage frontseitig erfolgt,
Figur 19 eine Vorderansicht der Figur 18, Figur 20 eine frontseitig auf eine Schaltungskarte
montierte Federleiste, Figur 21 eine Vorderansicht der Figur 20, Figur 22 eine Seitenansicht
einer auf die Frontplatte bzw. ein Blech montierte Messerleiste, Figur 23 eine Seitenansicht
einer auf die Frontplatte bzw. ein Blech montierte Federleiste,
Figur
24 eine Seitenansicht einer auf eine Karte montierte Messerleiste bz.
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Federleiste, wobei die Montage rückseitig zum Durchstecken erfolgt,
Figur 25 eine Draufsicht auf ein Führungselement, Figur 26 eine Vorderansicht des
Führungselementes der Figur 25, Figur 27 einen Schnitt durch das Führungselement
der Figur 25 entlang der Linie B-B, Figur 28 eine Gehäuseschale eines Steckergehäuses
mit einer Messerleiste der Bauform E, wobei die Eabeldurchführung mit einem Verschl
ußtei 1 verschlossen ist, Figur 29 einen Schnitt durch das Steckergehäuse entsprechend
der Figur 28
und Verschlußstücken, Figur 44 einen Schnitt durch
das Steckergehäuse entsprechend der Figur 43, Figur 45 eine Gehäuseschale der Figur
43 mit einer Leuchtdiodenplatte, Figur 46 eine Gehäuseschale mit einer Federleiste
der Bauform C/D tH11) und mit einer Leuchtdiodenplatte, Figur 47 die Gehäuseschale
der Figur 46, jedoch mit Kabeldurchführungseinsatz und Verschlußstücken, Figur 48
einen Schnitt durch ein Gehäuse entsprechend der Figur 47, Figur 49 eine Gehäuse
schale mit einer Messerleiste der Bauform C/I) (oil) und mit Kabeldurchführungseinsätzen
und Verschlußteilen, Figur 50 einen Schnitt durch ein Gehäuse entsprechend der Figur
49, Figur 51 eine Gehäuseschale wie in Figur 49 jedoch mit einer Leuchtdiodenplatte.
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Die allgemeine Gestaltung des Steckergehäuses ist im folgenden unter
Bezugnahme auf die Figuren 40 bis 45 beschrieben.
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Das Steckergehäuse besteht aus zwei gleichartigen Gehäuseschalen 401
und 404. Die Gehäuseschalen weisen eine GrsoS-fläche 402 bzw. 406, zwei Seitenwände
403a, 403b bzw. 407a, 407b und eine Rückwand 405 auf. Die Seitenwände 403a, 403b
bzw. 407a, 407b sind in ihrem hinteren Teil abgeschrägt und weisen in diesem Teil
Durchbrüche 408a bzw. 408b für die Kabeldurchführungen auf. In der Rückwand 405
ist ein weiterer Durchbruch 409 zur Kabeldurchführung vorgesehen. Der Durchbruch
409 in der Rückwand 405 weist seitlich Nuten 411 auf, in die ein entsprechender
Kabeldurchfu1ungseinsatz 410 mit einer Ausnehmung 416 mit seitlich angeordnete n
Federn 412 einschiebbar ist. Wahlweise kann in die Nuten 411 auch eine Platte 414
mit Leuchtdioden 415, Sehaltern, Prüfbuchsen und dergl. eIngesetzt werden. Der Durchbruch
409 ist auch zum Hindurchführen von Prüfsteckern und dergl. geeignet. Die Durchbrüche
408 bzw.. die Ausnehmung 416 sind mit Verschlußstücken 417 verschließbar.
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Im Bereich des abgeschrägten Teiles der Seitenwände ist eine zweite
Seitenwand 418abzw. 418b vorgesehen, die parallel zur ersten Seitenwand 403 a bzw.
403b verläuft. Der dadurch gebildete Raum nimmt entweder die Verschlußstücke 417
oder aber eine Wabelschelle 419 auf. Die Kabelschelle 419 bzw. das Verschlußstück
417 benötigt dann keine weitere Befestigung.
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An den Seitenwänden 403a, 403b bzw. 407a, 407b sind Fortsätze 420a
und 420b vorgesehen, von dem einer (420a) eine Ausnehmung 422 zur Aufnahme eines
(hier nicht dargestellten) Codierelementes aufweist; der andere Fortsatz 402b weist
eine durchgehende Öffnung 424 und eine darin angeordnete Zugschraube 428 auf. Beim
Zusammensetzen zweier Gehäusehälften trifft Jeweils ein Fortsatz 420a mit einem
Fortsatz 420b zusammen. Die Gehäusehälften weisen Löcher -429 auf, die die terbindungsschrauben
aufnehmen. Die Fortsätze 420 dienen gleichzeitig als Griffleisten.
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Der vordere Teil der Seitenwände 403a, 403b, 407a, 407b weist eine
in Richtung der Seitenwand verlaufende Führungsnut 450 auf, die mit dem entsprechend
geformten RUhrungsteil eines Führungselementes zusammen wirkt. Dieses Führungselement
ist weiter unten noch naher beschrieben.
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Die allgemein Gestaltung der Führung ist im folgenden unter Bezugnahme
auf die Figuren 33 bis 39 beschrieben.
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Das Führungselement 331 weist im wesentlichen eine U-förmige Gestalt
auf, wobei ein Schenkel 332 des U als Anschlag für das Gehäuse und der andere Schenkel
333 zur Befestigung des Führungselementes am Bauträger dient. Auf der Seite des
Schenkels 333 befindet sich ein Fortsatz 334, der zur Befestigung einer Leitungsplatte
dient. Der Schenkel 333 ist mit dem Schenkel 332 durch das eigentliche Führungsteil
335
verbunden. Dieses Führungsteil ist der Nut im Gehäuse, mit
der es zusammen die Führung bildet, angepaßt. Die durchgehenden Schenkel 332,333
sind mit\Bohrungen versehen und der Schenkel 332 weist eine Ausnehmung 338 zur Aufnahme
einer Nutter auf.
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Es können jeweils zwei Führungselemente durch einen Rahmensrahmen
zu einem Führung/verbunden sein. Besondere Ausgestaltungen der Führungen sind in
Verbindung mit den Figuren 7 bis 33 beschrieben.
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Es wird nun auf die Figur 1 Bezug genommen, die die Seitenansicht
eines Front- Steckergehäuses zeigt, wobei Teile einer Seitenwand weggebrochen sind,
so daß im oberen und unteren Teil verschiedene vom Gehäuse aufgenommene Messerleisten
sichtbar sind. Das Gehäuse 1 besteht aus zwei Gehäuseschalen 6 und 7, die symmetrisch
und gleichartig sind, ;und von denen hier nur eine Gehäuseschale 6 sichtbar ist.
Die Gehäuseschalen 6 und 7 sind entlang einer an den Schmalseiten verlaufenden Trennlinie
getrermt. Der obere Teil der Figur 1 zeigt eine Darstellung, bei der im Innern des
Steckergehäuses 1 eine Messerleiste 2 angeordnet ist, so daß das Steckergehäuse
1 auf eine entsprechende Federleiste 3 gesteckt werden kann. Der aus der Messerleiste
2 und der Federleiste 3 bestehende Steckverbinder entspricht dabei DIN 41 612, Reihe-l,.Bauform
C, D, E, H 11. Im unteren Teil der Figur 1 ist dasselbe Steckergehäuse 1 dargestellt,
jedoch befindet sich hier im Steckergehäuse 1 eine andere Messerleiste 5 so daß
das Steckergehäuse 1 auf eine entsprechende Federleiste 4 steckbar ist. Der aus
der Messerleiste 5 und der Federleiste 4 bestehende Steckverbinder entspricht DIN
41 612, Reihe2, Bau-und ist durch Bolzen in den Seitenwänden gehalte form F, H 15,
G.lDie Messerleisten 3 bzw. 5 sind im Steckergehäuse 1 verschraubt. An der oberen
und unteren Schmalseite des Steckergehäuses sind Fortsätze 7 und 8 vorgesehen, die
einerseits als Griffleisten dienen und andererseits BeSestigungsmittel und Codierelemente
aufnehmen können, In der Figur.1 sind zwei Profiltrageschienen 10 und 12 dargestellt,
die normalerweise die hier nicht gezeichneten Führungsschienen für die elektronischen
Baugruppen tragen. Mit der oberen Profiltragescb.iene 10 ist über einen Isolierstreifen
17 eine Verdrahtungsplatte 18 und mit
der unteren Profiltrageschiene
12 ist eine Z-Schiene 19 verbunden. An der Verdrahtungsplatte 18 bzw. der Z-Schiene
19 sind die Federleisten 3 und 4 befestigt.
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Aufgrund seiner Konstruktion weist das erfindungsgemäße Steckergehäuse
eine Größe auf, die es erlaubt, daß es zwischen den Profiltragescnienen 10 und 12
durchgesteckt werden kann. Diese Möglichkeit des Durchsteckens kann sich beispielsweise
für Ubergabe- und Prüfzwecke als nützlich erweisen.
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Das Steckergehäuse 1 kann mit einer Führung versehen werden, wie sie
im Zusammenhang mit den Figuren 13 bis 32 naher beschrieben ist.
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Figur 2 zeigt eine zwischen Führungsschienen 20 und 21 eingeschobene
Leiterplatte 26, wobei die Führungsschienen ihrerseite'an je zwei vorderen und hinteren
Profiltrageschienen 10 und 12 bzw. 16 und 14 befestigt sind Im oberen und unteren
Teil der Figur 2 sind wieder verschiedene Nesserleisten 22 bzw. 25 an der Leiterplatte
26 befestigt.
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An der oberen Profiltrageschiene 10 ist wie in Figur 1 eine Verdrahtungsplatte
18 über einen~Isolierstreifen 17 befestigt.
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An der unteren Profiltrageschiene 12 ist eine Z-Schiene 19 befestigt.
An der VerdraShngsplatte 18 bzw. der Z-Schiene sind Federleisten 23 bzw. 24 befestigt,
die mit den Messerleisten der Leiterplatte 26 zusammenwirken. Im Steckergehäuse
21 befindet sich eine weitere, hier nicht sichtbare Bederleiste, so daß das Steckergehäuse
21 auf die Messerleiste 23 bzw. 24
steckbar ist. Zwischen der Verdrahtungsplatte
18 und dem Steckergehäuse 21 ist eine Distanzplatte 3<9 vorgesehen, die Durchbrüche
zur Führung der Pfosten der Messerleiste 23 bzw. 24 aufweist. Eine derartige Distanzplatte
ist in Verbindung mit der Figur 32 näher beschrieben.
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Das Steckergehäuse 21 der Figur 2 kann mit einer Führung wie sie in
den Figuren 32 und 33 dargestellt ist, versehen werden.
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Figur 3 zeigt eine Leiterplatte 36, bei der an beiden Enden Nesserleisten
32 bzw. 35 vorgesehen sind, wobei wiederum im oberen und unteren Teil der Figur
verschiedene Messerleisten dargestellt sind. 7ie Leiterplatte 36 ist zwischen zwei
Führungsschienen 18 bzw. 20 angeordnet, die von je einem Paar vorderen und hinteren
Trageprofilschienen 10 und 12 bzw.
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14 und 16 getragen werden. An der oberen Profiltrageschiene 10 ist
über einen Isolierstreifen 17 eine Verdrahtungsplatte 18 angebracht, während die
untere Profiltrageschiene 12 eine Z-Schiene 19 trägt. An der Verdrahtungsplatte
18 und der Z-Schiene 19 ist Je ein Gehäuseführungselement 295 angeschraubt.
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Diese Gehäuseführungselemente entsprechen der in Figur 29 dargestellten
Führung.
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Mit der oberen vorderen Profiltrageschiene 16 und an der unteren vorderen
Profiltrageschiene 14 ist Je ein Gehäuseführungselement 235 bzw. 5 verschraubt.
Die hier verwendeten Gehäuseführungselemente sind in Figur 23 und 24 (für Messers
leisten)
bzw. in Figur 25 und 26 ( für Federleisten) dargestellt. Bei diesen Führungen wird
die Frontplatte durch das Führungsteil ersetzt, das aus den beiden Führungselementen
25 bzw. 255 besteht und einem diese vertindenden Rahmen, der den Steckverbinder
umlasst. Die Frontplatte ist bei dieser Anordnung durch die Gehäuseführung ersetzt.
Die Gehäusef;RhrurLgselemente 295a bzw. 295 b wirken mit entsprechenden Führungen
im Steckergehäuse 31 und die Gehäuseführungselemente 235a bzw.
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235b mit Fuhrtgen im Steckergehäuse 37 zusammen. Die Gehäuseführungselemente
295a, 295b, 235a, 235b sind im wesentlichen L-förmige Teile, die mit einem Schenkel
des L an der Verdrahtungsplatte 18 bzw. an den Tragschienen 16 bzw. 14 befestigt
sind und mit dem anderen Schenkel des L in eine entsprechende Nut des Gehäuses 31
bzw. 37 eingreifen.
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In Figur 4 ist wiederum eine Leiterplatte 46 dargestellt, die zwischen
2 Führungsschienen 18 und 20 angeordnet ist. Die Leiterplatte -6 trägt an ihrer
Frontseite eine Messerleiste 45, und das Gehäuse 41 weist in seinem Innern eine
entsprechende Federleiste 43 auf. An den hier nur schematisch dargestellten Trageschienen
10 nd 12 ist ein Führungsrahmen befestigt, der zwei Fuhrungselemente 235a bzw. 235b
aufweist. Die L-förmigen Führungsteile 235a bzw. 235b weisen an ihren mit dem Gehäuse
zusammenwirkenden Schenkel je einen Anschlag 237a bzw. 237 b für die Fortsätze 4?a
bzw. 47b des Gehäuses 41 auf. Die Fortsätze-47a bzw. 47b weisen durchgehende Öffnungen
auf, in die entsprechende Befestigungsmittel, hier Zugschrauben 49a bzw.
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49b einsetzbar sind, und die in ein in dem Anschlag 237a bzw. 237t
vorgesehenes
Gewinde eingeschraubt sind. Das Gehäuse mit dem Steckverbinder (hier Bauform H 11)
wird dabei durch die Zugschrauben mit dem an der Leiterplatte angebrachten Steckverbinder
verbunden, so daß keine von Hand aufzubringenden Steckträfte erforderlich sind.
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In den Fortsätzen 47a bzw. 47b können auch Codierelemente -angeordnet
sein.
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Im hinteren Teil des Steckergehäuses 41 befindet sich eine zentrale
Kabeldurchführung 440. Die Kabeldurchführung 440 besteht aus einer Ausnehmung in
den Gehäuseschalen in t.ie zwei Kabeldurchführungseinsätze eingesetzt werden können,
wobei zwischen dem Gehäuse und den Kabeldurchführungsensätzen eine Feder-Nut-Verbindung'
vorgesehen ist. Die Kabeldurchführungsöffnung kann auch zum Einführen eines Prüfsteckers
benutzt werden. Ähnliche Eabeldurchführungen sind auch in den abgeschrägten.S.chmalseiten
des Gehäuses vorgesehen (hier nicht dargestellt).
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Figur 5 zeigt wiederum eine Leiterplatte 56, die jedoch im Unterschied
zu der Leiterplatte 46 der Figur 4 an der Frontseite eine Federleiste 54 der Reihe
1 trägt. Das Steckergehäuse 51 nimmt hier eine entsprechende Messerleiste 55 auf.
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Auch die Figur 6 zeigt eine Leiterplatte 66, die an ihrer Frontseite
mit einer Messerleiste 68 versehen ist. Da hier ein breiter Steckverbinder der Bauform
F 48 benutzt ist,
weist das Steckergehäuse 61 hier in seinem vorderen
Teil eine Ausnehmung 650 für den Don des Steckverbinder s auf.
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Auch ist wieder ein Führungsrahmen vorgesehen, der die beiden Führungselemente
235a und, 235b verbindet. In die Nuten der Kabeldurchführungsöffnung 440 ist hier
eine Platte mit Leuchtdioden eingefihrt. Die Nuten können falls erforderlich auch
Platten mit Schaltern, Prüfbuchsen und dergl. aufnehmen.
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In den Figuren 40 bis 51 sind Steckergehäuse gemäß der Erfindung mit
verschiedenen Steckverbindern dargestellt.
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Die Figuren LO bis 42 zeigen ein Steckergehäuse mit einer Messerleiste
der Bauform etc Die Figuren 43 bis 45 zeigen ein Steckergehäuse mit einer Federleiste
der Bauform E.
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Die Figuren 46 bis 48 zeigen ein Steckergehäuse mit einer Bederleiste
der Bauform C/D. (H11) Die Figuren 49 bis 51 zeigen ein Steckergehäuse mit einer
Messerleiste der Bauform O/D (H11).
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Eine besondere Anordnung der Codierung ist im folgenden unter Bezugnahme
auf die Figuren 40 und 41 beschrieben.
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Der Fortsatz 420a weist eine Ausnehmung 422 auf, die zur Aufnahme
eines hier nicht dargestellten Codierelementes dient, das in der Ausnehmung 422
festgeschraubt oder auf andere Weise befestigt sein kann. Ein entsprechendes Gegenstück
139 des Codierelementes ist zweckmäßig an dem mit der Führungsnut zusammenwirkenden
Führungselement, beispielsweise dem in der Figur 14 dargestellten Führungselement
131, befestigt. Die Anordnung der Befestigungsmittel, beispielsweise der in dem
Fortsatz 420b angeordneten Zug- und Druckspindel 428, erfolgt zweckmäßig so, daß
die Befestigungsmittel erst dann zur Wirkung kommen, wenn das Codierelement mit
seinem entsprechendem Gegenstück 139 bereits in Eingriff steht.
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Die Befestigung der Stecker im Gehäuse erfolgt auf einfache Weise
dadurch, daß in den Gehäuseschalen entsprechende Ausnehmungen vorgesehen sind, in
die die Stecker eingelegt werden, so daß sie in zusammengesetzten und verschraubten
Gehäuse sicher gehaltert sind. Derartige Ausnehmungen 433 sind beispielsweise in
Figur 43 deutlich zu sehen. Für die Halterung von Nesserleisten im Gehäuse hat es
sich als zweckmäßig erwiesen, in den Gehäuseschalen an einander gegenüberliegenden
Stellen Löcher vorzusehen, in die durch die Befestigungslöcher der Messerleiste
hindurchgesteckte Bolzen 418 eingreifen, so daß die Messerleiste im zusammengesetzten
und verschrabten Gehäuse sicher befestigt ist.
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