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DE2611372A1 - Verfahren zur herstellung eines doppelbodens - Google Patents

Verfahren zur herstellung eines doppelbodens

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Publication number
DE2611372A1
DE2611372A1 DE19762611372 DE2611372A DE2611372A1 DE 2611372 A1 DE2611372 A1 DE 2611372A1 DE 19762611372 DE19762611372 DE 19762611372 DE 2611372 A DE2611372 A DE 2611372A DE 2611372 A1 DE2611372 A1 DE 2611372A1
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DE
Germany
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formwork
panels
floor
screed
shuttering
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DE19762611372
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English (en)
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DE2611372C2 (de
Inventor
Erich Hoellfritsch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HOELLFRITSCH ERICH DIPL VOLKSW
Original Assignee
HOELLFRITSCH ERICH DIPL VOLKSW
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Publication date
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Priority to SE7702816A priority patent/SE418312B/xx
Priority to CH331477A priority patent/CH616196A5/de
Priority to BE175877A priority patent/BE852577A/xx
Publication of DE2611372A1 publication Critical patent/DE2611372A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2611372C2 publication Critical patent/DE2611372C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/02Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
    • E04F15/024Sectional false floors, e.g. computer floors
    • E04F15/02405Floor panels
    • E04F15/02417Floor panels made of box-like elements
    • E04F15/02423Floor panels made of box-like elements filled with core material
    • E04F15/02429Floor panels made of box-like elements filled with core material the core material hardening after application

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Floor Finish (AREA)

Description

  • Verfahren zur Herstellung eines Dop-
  • pelbodens Zusatz zu Patent. ... (Patentanmeldung P 21 63 713.8-25) Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines Doppelbodens, bei dem in einer ersten Arbeitsstufe zum Ausgleich der Unebenheiten des Unterbodens (Massivdecke) auf diesem eine im Verarbeitungszustand fliessfähige Masse ausgegossen wird, die unter Ausbildung einer horizontalen Oberfläche auseinanderfliesst und anschliessend in diesem Zustand erstarrt, sodann in einer nachfolgenden Arbeitsstufe auf die erstarrte Ausgleichsschicht Tragelemente für den Oberboden aufgestellt bzw. aufgelegt werden, die hinsichtlich ihrer Höhe auf die Konstruktionshöhe des Doppelbodens abgestimmt sind und in einer weiteren Arbeitsstufe der Oberboden aufgebracht wird.
  • Ein solches Verfahren ist Gegenstand des Hauptpatents (Patentanmeldung P 21 63 713.8-25).
  • Bei dem im Hauptpatent beschriebenen Verfahren ist der Oberboden aus einzelnen Platten zusammengesetzt, die auf Tragschienen aufgelegt sind, die auf den vorerwähnten Tragelementen ruhen.
  • Das Verfahren nach dem Hauptpatent besitzt den wesentlichen Vorteil, dass auf die bis dahin notwendigen, verhältnismässig aufwendigen Massnahmen zur Einnivellierung der Tragelemente bzw.
  • von deren oberseitigen Auflageflächen verzichtet werden kann.
  • Die in der Praxis unvermeidbaren Unebenheiten des Unterbodens (DIN 18202 bzw. die hierzu ergangene Vornorm vom September 1970 gestattet deshalb bei Estrichen Toleranzen bis zu 15 mm) werden durch eine Ausgleichsschicht beseitigt, die vorzugsweise nach dem in der D2-AS 1 943 634 beschriebenen Verfahren erzeugt wird. Damit erübrigt sich die Nivellierarbeit vermittels verhältnismässig teuerer, längenverstellbarer Tragelemente oder das zeitraubende Nachschleifen und Abspachteln des Unterbodens.
  • In manchen Fällen kann ein Nachteil des in dem Hauptpatent beschriebenen Verfahrens noch darin gesehen werden, dass dem hiernach erhaltenen Doppelboden, ebenso wie den nach den anderen herkömmlichen Verfahren hergestellten Doppelböden, der Plattencharakter des Oberbodens anhaftet. Der Oberboden besteht also nicht aus einem durchgehenden (fugenlosen) Belag, wie dies z.B.
  • bei den Massivestrichböden auf der Basis von Anhydritbinder der Fall ist.
  • Hiernach liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, das Verfahren nach dem Hauptpatent so weiterzuentwickeln, dass der Doppelbodencharakter nach aussen nicht in Erscheinung tritt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ausgehend von dem Verfahren nach dem Hauptpatent vor, dass auf die Tragelemente eine als verlorene Schalung wirkende Plattenabdeckung aufgelegt und anschliessend auf diese Schalung eine im Verarbeitungszustand fliessfähige Estrichmasse ausgegossen wird, die unter Ausbildung einer horizontalen Oberfläche auseinanderfliesst und anschliessend in diesem Zustand erstarrt. Ein solches "Fliessestrichverfahren" ist in der bereits genannten DT-AS 1 943 634 beschrieben und wird vorzugsweise auch bei der Herstellung des erfindungsgemässen Doppelbodens zur Anwendung gebracht. Dabei kann die auf die flüssige Masse einwirkende Schwerkraft für die Einnivellierung der Ausgleichsschicht und des Estrichbelages nutzbar gemacht werden. Die Arbeitstechnik für die Herstellung des Oberbodens entspricht grundsätzlich deren nigen bei der Erzeugung der Ausgleichsschicht. Die Tragelemente für die Schalung sind vorzugsweise stegförmig in Form von beispielsweise aus Aluminium bestehenden Hohlprofilschienen ausgebildet.
  • Nach der vorliegenden Erfindung wird ein Doppelboden mit einem Oberboden aus einem Guss erhalten, dessen Doppelbodenfunktion weder optisch noch akustisch, noch als Beeinträchtigung des stabilen Gehgefühls unangenehm in Erscheinung tritt.
  • Damit die Schalungsplatten auch noch wesentlich zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Oberbodens bzw. der Erhöhung von dessen BruchlasSiderstand beitragen, ist bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Oberseite der Schalungsplatten in solcher Weise ausgebildet ist, dass sie nach dem Aufgiessen der Estrichmasse mit dieser im Zuge des Aushärtungsprozesses einen festen Verbund bildet. Diese Eigenschaft besitzen beispielsweise die bekannten Gipskartonplatten, die unter der warenzeichenrechtlich geschützten Bezeichnung "Rigips" auf dem Markt sind und aus einem Gipskern mit beiderseitig aufkaschierten Kartonabdeckungen bestehen, Diese Platten können für die Zwecke der Erfindung in verhältnismässig geringer Stärke ausgeführt sein, da sie keine Beanspruchungen aufzunehmen haben, die sich aufgrund von Verdichtungsarbeiten ergeben, wie sie beim Verlegen von Estrichen nach dem hergebrachten Verfahren, also bei der Verarbeitung teigfähiger Estrichmassen, durchgeführt werden müssen. Zur Erhöhung der Festigkeit der Gipskartonplatten können in den Gipskern Glasfasern eingearbeitet sein.
  • Zweckmässig ist die Oberseite der Schalungsplatten hydrophobiert, also mit einem als Feuchtigkeitssperre wirkenden Uberzug bzw. Abdeckung versehen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Wasseranteil in der auf den Unterboden aufgebrachten Ausgleichsschicht und in der auf der Schalung verlegten Estrichlage von Bedeutung. Bei der Verwendung der vorerwähnten Gipskartonplatten kann die hydrophobe Außenlage durch Kraft-Papier gebildet sein, in das ein Harzbindemittel eingearbeitet ist.
  • Die vorerwähnte Feuchtigkeitssperre kann aber auch durch Aufbringen eines lackartigen Anstrichs der Oberfläche der Schalungsplatten geschaffen werden, beispielsweise durch Aufbringen einer Kunstharzdispersion.
  • Die Fugen zwischen den Schalungsplatten werden zweckmässig ebe'> falls gegen das Eindringen von Feuchtigkeit abgedichtet. Dies lässt sich durch an sich bekanntes Einklemmen von dehnungselastischen Kunststoff-Profilstreifen zwischen den Platten erreichen. Dabei hat sich die Verwendung eines I-Profils für derartige Streifen nicht nur wegen der wirksamen Abdichtung und sicheren Festlegung der Streifen zwischen den Platten als besonders vorteilhaft erwiesen, sondern auch deshalb, weil durch den benachbarte Platten oberseitig übergreifenden querschenkel des I-Profils ein Hochkippen der Schalungsplatten zufolge ungleichmässiger Belastung während der Verlegearbeit verhindert wird.
  • Zur Abführung der Feuchtigkeit aus dem zwischen Ober- und Unterboden vorhandenen Raum können in dem Oberboden, einschliesslich der Schalungsplatten, Be- und Entlüftungsöffnungen vorgesehen werden, die gleichzeitig für die Anschlüsse an die zwischen dem Ober- und Unterboden verlegte Elektroinstallation nutzbar gemacht werden können.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel eines nach dem erfindungsgemässen Verfahren hergestellten Doppelbodens in schematischer Darstellung im Vertikalschnitt veranschaulicht.
  • Bei der Herstellung des Doppelbodens wird zunächst so vorgegangen, dass auf die Massivdecke 1 eine deren Unebenheiten ausgleichende Schicht 2 in der oben beschriebenen Weise aufgebracht wird. Nach dem Erstarren der Ausgleichsschicht werden auf dieser als Hohlprofilschienen 3 ausgebildete Tragelemente parallel zueinander angeordnet, wobei der Abstand sich nach der Grösse der Schalungsplatten 4 zu richten hat. Die Oberseite der Tragelemente 3 dient als Auflage für die Schalungsplatten 4, bei denen es sich um Gipskartonplatten mit dem oben beschriebenen Aufbau handeln kann. Bei grösseren Schalungsplatten kann es zweckmässig sein, zwischen den die Plattenränder aufnehmenden Schienen noch weitere Tragelemente zur Abstützung der Schalungsplatten anzuordnen.
  • Die Schalungsplatten 4 werden durch Kartonlagen 5', 5" gebildet, die einen iskern 6 nach oben und unten abdecken.
  • fluor ilydrophobierung ist auf die Kartonlagen 5', 5" eine entsprechend ausgebildete Abdeckung 7', 7" aufkaschiert, die, wie bereits erwähnt, aus Kraft-Papier bestehen kann.
  • Die zu einem Verband auf den Tragelementen 3 angeordneten Schalungsplatten 4 stossen nicht unmittelbar aneinander. Zwischen ihnen sind zwecks besserer Abdichtung I-förmig ausgebildete Dichtungsprofile 8 aus einem dehnungselastischen Kunststoff bzw. Gummi angeordnet, wobei die querschenkel des Profils die Randbereiche der Platten oben und unten übergreifen. Bei der Verarbeitung von einer besonders dünnflüssigen Fliessestrichmasse erweist es sich als zweckmässig auf der Oberseite der Schalungsplatten 4 die Fugen bzw. die in diese eingesetzten I-Profile noch mit einem Streifen 9 aus Papier od. dgl. zu überkleben.
  • Für die Be- und Entlüftung des Raumes 10 zwischen dem Ober-und Unterboden sind bei dem Ausführungsbeispiel aus den Schalungsplatten 4 kreisförmige Öffnungen 11 ausgeschnitten Damit bei dem nachfolgenden Aufbringen der den Estrichbelag 12 bildenden Fliessestrichmasse diese nicht durch die Öffnungen 11 hindurchfallen kann, ist in deren Bereich auf der Oberseite der Schalungsplatte eine Abdeckkappe 13 angeordnet, die vermittels des an ihrem unteren Ende vorgesehenen Flansches 13' unmittelbar neben dem Rand der Öffnung 11 auf der Oberseite der Schalungsplatten festgelegt sein kann. In der oberen Wandung 13" der abdeckkappe sind kleine Öffnungen vorgeseheL, die der Be- und Entlüftung des Raumes 10 dienen.
  • Nach der Aushärtung des Estrichbelages 12 wird auf dessen Oberseite der Nutzbelag 14-aufgebracht.

Claims (1)

  1. Patentansprüche Verfahren zur Herstellung eines Doppelbodens, bei dem in einer ersten Arbeitsstufe zum Ausgleich der Unebenheiten des Unterbodens (Massivdecke) auf diesem eine im Verarbeitungszustand fliessfähige Masse ausgegossen wird, die unter Ausbildung einer horizontalen Oberfläche auseinanderfliesst und anschliessend in diesem Zustand erstarrt, sodann in einer nachfolgenden Arbeitsstufe auf die erstarrte Ausgleichsschicht Tragelemente für den Oberboden aufgestellt bzw. aufgelegt werden, die hinsichtlich ihrer Höhe auf die Konstruktionshöhe des Doppelbodensabgestimmt sind und in einer weiteren Arbeitsstufe der Oberboden aufgebracht wird, nach Patent....(Patentanmeldung P 21 63 713.8-25), dadurch gekennzeichnet, dass auf die Tragelemente eine als verlorene Schalung wirkende Plattenabdeckung aufgelegt und anschliessend auf die Schalung eine im Verarbeitungszustand fliessfähige Estrichmase ausgegossen wird, die unter Ausbildung einer horizontalen Fläche auf der Schalung auseinanderfliesst und anschliessend in diesem Zustand erstarrt.
    2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Schalungsplatten verwendet werden, deren Oberseite mit der aushärtenden Estrichmasse einen festen Verbund eingeht.
    5. Verfahren nach eines oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalungsplatten auf ihrer Aussenseite mit einer hydrophoben hbdeckung versehen sind.
    4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Schalung Gipskartonplatten verwendet werden.
    5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurchngekennzeichnet, dass in den Gipskern der Platten Glasfasern zur Verbesserung der Feuerfestigkeit eingearbeitet sind.
    6. Verfahren nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Kartonabdeckungen der Platten zur Hydrophobierung eine Kaschierung aus Kraft-Papier aufgebracht ist.
    7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Schalungsplatten dehnungselastische Dichtungsstreifen mit I-Profil angeordnet werden.
    8. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Schalungsplatten (4) Öffnungen (11) vorgesehen werden, die nach oben mit aus der Estrichlage (12) vorstehenden und mit Öffnungen versehenen Kappen (13) abgedeckt werden.
DE2611372A 1976-03-18 1976-03-18 Verfahren zur Herstellung eines aufgeständerten Fußbodens Expired DE2611372C2 (de)

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