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DE2611034A1 - Befestigungsvorrichtung fuer eine schiene auf einer schwelle, halter und klemme fuer dieselbe - Google Patents

Befestigungsvorrichtung fuer eine schiene auf einer schwelle, halter und klemme fuer dieselbe

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DE2611034A1
DE2611034A1 DE19762611034 DE2611034A DE2611034A1 DE 2611034 A1 DE2611034 A1 DE 2611034A1 DE 19762611034 DE19762611034 DE 19762611034 DE 2611034 A DE2611034 A DE 2611034A DE 2611034 A1 DE2611034 A1 DE 2611034A1
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clamp
holder
rail
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hole
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Lodewijk Goderbauer
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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
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    • E01B9/02Fastening rails, tie-plates, or chairs directly on sleepers or foundations; Means therefor
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

Lodewijk Goderbauer, Schaesberg, Niederlände
" Befestigungsvorrichtung für eine Schiene auf einer Schwelle, Halter und Klemme für dieselbe."
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für eine Schiene auf einer Schwelle mit einer federnden, doppel C-förmigen Klemme und einem entsprechenden Halter mit einem Klüsenloch, in dem der schleifenartige Teil der Klemrre zum Liefern der Befestigungskraft abgestützt werden kann. Solche Befestigungsvorrichtungen eignen sich zur Befestigung von Schienen auf Holzschwellen sowie auf Betonschwellen und sie lassen sich auch zur Befestigung von Schienen, z.B. auf einem Stahluntergrund z.B. im Falle einer Brücke, einer Ueberführung oder eines Tunnels verwenden. Die federnde Klemme soll grosse Kräfte aufnehmen können, da beim Fahren über die Schienen grosse Belastungen der Schiene auftreten und insbesondere beim Ausrichten einer Schienenbahn können sehr grosse Kräfte und Impulse auf die Befestigungsvorrichtung ausgeübt werden.
Die Erfindung bezweckt, eine Befestigungsvorrichtung der erwähnten Art zu schaffen, die grosse Kräfte und Impulse aufnehmen kann ohne dass die Klemme unzulässig schwer ausgebildet zu werden braucht, wobei ausserdem Mittel zum Verhüten einer Ueberlastung der Klemme im Betrieb vorhanden sind.
Gemäss der Erfindung kann der auf den Schienenfuss drückende Teil der Klemme mit wenigstens einem freien Ende über den Rand des Schienenfusses hinragen, während der Halter auf der der Schiene zugewandten Seite Flächen aufweisen kann,
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die in der Bahn von wenigstens einem der freien Enden der Klemme liegen, wenn diese Enden in der Betriebsstellung zur Freigabe des Schienenfusses aufgebogen werden. In dieser Weise wird eine zu grosse Verformung der Klemme in der Aufwärtsrichtung zweckvoll verhütet. Dies ist besonders von Bedeutung, wenn die Klemme in einer bestimmten Stellung ohne Demontage gehoben werden soll, z.B. um die Schienen in der Längsrichtung der Bahn zu entlasten. Die die Druckkraft der Klemme auf den Schienenfuss bestimmenden Flächen sind hier völlig unabhängig von den Flächen, welche die Federstrecke von wenig einem der freien Enden der Klemme in der Aufwärtsrichtung begrenzen. Die Federstrecke kann derart begrenzt werden, dass die Klemme in der Betriebsstellung eine freie Federstrecke hat, die innerhalb des elastischen Teils der Federkennlinie liegt. Bei Ueberlastung, d.h. bei einer Belastung, die eine grössere Verformung hervorruft als der erwähnten, freien Federstrecke entspricht, stossen die verlängerten Schenkel der Klemme gegen die Begrenzungsflächen, so dass eine nachhaltige Verformung der Klemme ausgeschlossen ist.
Gemäss der Erfindung können die oberen Wände des Klüsenlochs des Halters in einer quer zur Schiene verlaufenden Richtung stufenartig ausgebildet werden, wobei der niedrigste Teil jedes stufenartigen Teils eine Stützfläche für den im Klüsenloch liegenden Teil der Klemme und der höchste Teil eine Begrenzungsfläche für die Aufwärtsbewegung von wenigstens einem der freien Enden der Klemme in deren Betriebsstellung bildet. Es ergibt sich dann in besonders einfacher Weise die erwünschte Begrenzungsflache.
Ferner kann gemäss der Erfindung jede Begrenzungsfläche für die Aufwärtsbewegung von wenigstens einem der freien Enden der Klemme in einer quer zur Achse des Klüsenlochs verlaufenden Richtung in bezug auf die untere Stützfläche in verschiedenen Höhen liegende Teile aufweisen. Dies ermöglicht
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eine Wahl verschiedener Begrenzungsflächen, indem die freienn Enden der Klemme mehr oder weniger voneinander abgebogen ■werden nachdem die Klemme montiert ist. Es können auch bereits bei der Herstellung die freien Enden in eine bestimmte/ erwünschte Stellung gebracht werden.
Nach der Erfindung können die in verschiedenen Höhen liegenden Begrenzungsflächen stufenartig ineinander übergehen. In diesem Falle ergibt sich eine genau definierte Begrenzungsfläche bei jeder Stellung der freien Enden der Klemme einander gegenüber. .
Nach der Erfindung kann im Klüsenloch an dem der Schiene zugewandten Ende ein Nocken vorgesehen werden, der einen Anschlag für das in das Loch gesteckte Ende der Klemme bildet. Es wird dadurch sichergestellt, dass die Klemme die richtige Stellung einnehmen wird, da wenigstens ein der freien Enden mit den erwähnten Begrenzungsflächen in Berührung kommen : werden.
Nach der Erfindung ist der im Halter liegende Teil der Klemme nach oben gewölbt, wobei die Klemme am höchsten Punkt des t gewölbten Teils an der oberen Stützfläche des Hlaters abgestützt wird. Bei einer solchen Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung kann die Aufnahmeleistung eines bestimmten Moments völlig ausgenutzt werden, da dann der Hebelarm genau definiert ist ohne die Notwendigkeit einer Ausbildung . des Klüsenlochs und des darin unterzubringenden Klemmenteils mit engen Toleranzen. Auch bei bestimmten Abweichungen von der Massfestigkeit und von der Genauigkeit der Bearbeitung wird der Abstand zwischen den Berührungspunkten stets nahezu den gleichen, erwünschten Wert beibehalten.
Erfindungsgemäss kann der gewölbte Teil der Klemme auf der Unterseite von einem Teil der Stützfläche abgestützt werden,' der in einem bestimmten Abstand von der von der Schiene ab- I
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gewandtenSeite des Klüsenlochs des Halters liegt. Es lässt ; sich dadurch ein grösserer Hebelarm benutzen, was für eine Aufnahme einer grossen Belastung unter Aufrechterhaltung der Klemmenbemessung vorteilhaft ist. Die Klemme ist dabei weniger empfindlich für Massabweichungen, während der Verschleiss geringer ist.
Die Erfindung bezieht sich ebenfalls auf einen Hater zur Verwendung in der vorstehend geschilderten Befestigungsvorrichtung. Der Halter nach der Erfindung kann auf der der Schiene zugewandten Seite der oberen Stützflächen weitere Flächen zur Begrenzung der Aufwärtsbewegung von wenigstens einem der freien Enden einer in diesem Halter untergebrachten Klemme aufweisen. · ;
Nach der Erfindung können die oberen Wände des Klüsenlochs des Halters in der Richtung der Mittellinie des Klüsenlochs , stufenartig ausgebildet werden, wobei der niedrigste Teil jedes stufenartigen Teils eine Stützfläche für eine im Halter unterzubringenden Klemme und der höchste Teil eine Begrenzungsfläche für die Aufwärtsbewegung von wenigstens einem der freien Enden dieser Klemme bildet. ;
Gemäss der Erfindung kann jede Begrenzungsfläche für die Aufwärtsbewegung von wenigsten einem der freien Enden der im Halter untergebrachten Klemme in einer quer zur Achse des Klüsenlochs verlaufenden Richtung in bezug auf die untere Stützfläche in verschiedenen Höhen liegende Teile aufweisen.
Erfindungsgemäss können die in verschiedenen Höhen liegenden Begrenzungsflächen des Halters stufenartig ineinander übergehen. . i
Erfindungsgemäss kann die untere Fläche des Klüsenlochs an ; dem der Schiene zugewandten Ende einen aufrechtstehenden ■ Nocken aufweisen. j
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Bei einem Halter nach der Erfindung kann die untere Fläche des Klüsenlochs auf der von der Lagerstelle der Schiene abgewandten Seite mit einer verlängerten Stützfläche versehen sein.
Schliesslich bezieht sich die Erfindung ebenfalls auf eine Elemme zur Verwendung in einer der vorstehend beschriebenen Befestigungsvorrichtungen.
Gemäss der Erfindung haben die zur Anlage auf dem Schienenfuss bestimmten Enden der Klemme eine Verlängerung. In einer bestimmten Ausführungsform kann der im Klüsenloch unterzubringende Klemmenteil auch nach oben gewölbt ausgebildet werden.
Die Erfindung wird weiter unten an Hand einer Ausführungsform näher erläutert, die in der Zeichnung dargestellt is. . Es zeigen:
Fig. 1 eine Befestigungsvorrichtung nach der Erfindung, in einem zur Schiene senkrechten Schnitt längs der Linie I-I in fig. 2,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Befestigungsvorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 den Halter nach Fig. 2 in einem Schnitt längs der Linie III-III in fig. 2,
Fig. 4 eine Einzelheit der Fig. 3 in einer anderen Ausbildung,
Fig. 5 schematisch einen Halter in einem Schnitt entsprechend Fig. 1 in einer anderen Ausfuhrungsform.
Der in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Halter besteht aus '■"'1!1 :1 609842/0252
einer Platte 1 mit einer Stützfläche 2 und einem rückenartigen Teil 3, in dem ein sogenanntes Klüsenloch 4 vorgesehen ist. Ferner hat die Platte 1 eine Lagerungsstelle 5 für den Fuss 6 einer nicht dargestellten Schiene. Eine doppel-C-förmige Klemme 7 erstreckt sich mit einem schleifenartigen Teil 8 im Klüsenloch 4, während die freien Enden 9 der Klemme 7 auf den Fuss der Schiene 6 drücken. Die Platte
I hat Löcher 10 zur Befestigung der Platte auf einer nicht dargestellten Schwelle. Der schleifenartige Teil 8 der Klemme 7 ist nach oben gewölbt (siehe Fig. 1). Am höchsten Punkt dieses gewölbten Teil liegt die Klemme an der oberen Wand 12 des Klüsenlochs 4 des Halters. Im niedrigsten Teil liegt der schleifenartige Teil am Punkt 13 auf der Stützfläche 2 des Halters. Diese Stützfläche erstreckt sich bis ausserhalb des Klüsenlochs 4, so dass der Abstand zwischen den Punkten 11 und 13 die Grosse des Arms bedingt, durch den das von der Klemme auszuübende Moment aufgenommen werden kann. Es wird einleuchten, dass unabhängig von der Genauigkeit der Bearbeitung der Flächen des Klüsenlochs 4 und des schleifenartigen Teils der Klemme die Anlagepunkte 13 und :
II stets nahezu die gleiche Stellung einander gegenüber einnehmen werden. Da der rückenartige Teil in der Mitte des Klüsenlochs 4 eine Unterbrechung 14 aufweist, lässt sich die Klemme bequem dadurch anbringen, dass nach Fig. 2 der schleifenartige Teil 8 abwärts in das Klüsenloch geschoben wird und dabei die freien Enden 9 in Richtung aufeinander hin gedrüclt werden, so dass diese durch den freien Raum
14 den Rücken 3 passieren könne
Auf der dem Schienenfuss 6 zugewandten Seite des Halters hat das Klüsenloch eine obere Fläche 15, die eine Begrenzung für die Aufwärtsbewegung der freien Enden 9 der Klemme 7 bildet. Die gestrichelte Linie gibt an, dass die freien Enden 9 der Klemme 7 bei der Aufwärtsbewegung gegen die Flächen
15 stossen. In dieser Weise wird üeberlastung der Klemme bei einer zu grossen Verformung in der Betriebsstellung ver-
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mieden.
Fig. 4 zeigt eine einigermassen andere Ausbildung des Klüsenlochs. An Stelle einer einzigen Fläche 15 sind hier zwei Flächen 16 und 17 vorgesehen, die in verschiedenen Höhen in bezug auf die Stützfläche 2 liegen. Indem der Abstand zwischen den freien Enden 9 der Klemme 7 grosser oder kleiner gemacht wird, kann als Begrenzungsfläche die Fläche 16 oder 17 gewählt werden. Es kann dann eine gleiche oder nahezu gleiche Klemme für verschiedene, durch die Form des Halters bedingte Umstände benutzt werden.
Fig. 5 zeigt die Möglichkeit der Verwendung einer anderen Art des Halters insbesondere in Kombination mit einer Betonschwelle. Ein Gehäuse 18 mit einem Klüsenloch 19 formt einen Teil einer metallenen Bodenplatte 20. Die Bodenplatte 20 ist in einer Kunststoffmörtelplatte 21 eingebettet, die sich mit einer horizontalen oberen Fläche rings um das Gehäuse anschliesst. Das Gehäuse hat ferner Verankerungsteile 21, die ebenfalls von einer Schicht Kunststoffmörtel 23 umgeben werden. Die Ausbildung des Klüsenlochs und der unterschiedlichen Stützflächen entspricht völlig der nach den Fig. 1 bis 3. Statt Kunststoffmörtel kann auch anderes Isoliermaterial oder eine Hülle mit den erwünschten Eigenschaften verwendet werden.
Fig. 5 zeigt ferner, dass gewünschtenfalls im Klüsenloch ein Nocken 24 auf der Seite der Schiene vorgesehen werden kann. Wenn die Klemme in das Klüsenloch eingeschoben wird, stösst diese gegen den als Anschlag wirkenden Nocken, wodurch sichergestellt wird, dass die Klemme die richtige Stellung einnimmt und insbesondere dass die freien Enden der Klemme bei zu starker Abbiegung gegen die Flächen 15 stossen.
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Claims (14)

  1. PATENTANSPRÜCHE
    Befestigungsvorrichtung für eine Schiene auf einer Schwelle, welche Vorrichtung aus einer federnden, doppel-C-förmigen Klemme und einem angemessenen Halter mit einem Klüsenloch besteht, in dem der schleifenartige Teil der Klemme zum Liefern der Befestigungskraft abgestützt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass der auf den Schienenfuss drückende Klemmenteil mit wenigstens einem seiner freien Enden (9) ausserhalb des Rands des Schienenfusses (6) hinragt und dass der Halter (1,3) auf der der Schiene (6) zugewandten Seite Flächen (15 oder 16, 17) aufweist, die in der Bahn von wenigstens einem der freien Enden (9) der Klemme (7) liegen, wenn diese in der Betriebsstellung, z.B. zur Freigabe des Schienenfusses (6), zu weit aufgebogen wird.
  2. 2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Wände des Klüsenlochs (4) des Halters (3) in einer quer zur Schiene (61 verlaufenden Richtung stufenartig ausgebildet sind, wobei der niedrigste Teil (12) jedes stufenartigen Teils eine Stützfläche für den im Klüsenloch (4) liegenden Klemmenteil und der höchste Teil (15) eimee Begrenzungsfläche für die Aufwärtsbewegung von wenigstens einem der freien Enden (9) der Klemme (71 in deren Betriebsstellung bildet.
  3. 3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede Begrenzungsfläche (16,171 für die Aufwärtsbewegung von wenigstens einem der freien Enden (9) der Klemme (7) in einer zur Achse des Klüsenlochs (4) quer verlaufenden Richtung in verschiedenen Höhen in bezug auf die untere Stützfläche (2) liegende Teile aufweist.
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  4. 4. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die in verschiedenen Höhen liegenden Begrenzungsflächen (16,17) stufenartig ineinander übergehen.
  5. 5. Befestigungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass an dem der Schiene (6) zugewandten Ende im Klüsenloch (19) ein Nocken (24) vorgesehen ist, der einen Anschlag für das in das Klüsenloch (19) eingeführte Ende (8) der Klemme (7) bildet.
  6. 6. Befestigungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der im Halter (1,3) untergebrachte Klemmenteil (8) in der Aufwärtsrichtung gewölbt ist, wobei die Klemme (7) am höchsten Punkt (11) des gewölbten Teils (8) an der oberen Stützfläche .(12) des Halters und am niedrigsten Punkt (13) an der unteren Stützfläche (2) des Halters (1,3) anliegt.
  7. 7. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der gewölbte Klemmenteil (8) auf der Unterseite von einem Teil der Stützfläche (2) abgestützt wird, der in einem bestimmten Abstand von der von der Schiene (6) abgewandten Seite des Klüsenlochs (4) des Halters (1,3) liegt.
  8. 8. Halter zur Verwendung in einer Befestigungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der Schiene (6) zugewandten Seite der oberen Stützflächen der Halter (1,3) weitere Flächen (16,17) zur Begrenzung der Aufwärtsbewegung von wenigstens einem der freien Enden (91 einer in diesem Halter (1,3) untergebrachten Klemme (71 aufweist.
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  9. 9. Halter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Wände des Klüsenlochs (4) des Halters (1, 3) in der Richtung der Achse des Klüsenlochs (4) stufenartig ausgebildet sind, wobei der niedrigste Teil (12) jedes stufenartigen Teils eine Stützfläche für eine in diesem Halter unterzubringenden Klemme (7) und der höchste Teil (15) eine Begrenzungsfläche für die Aufwärtsbewegung von wenigstens einem der freien Enden (9) der Klemme bildet.
  10. 10. Halter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass jede Begrenzungsfläche für die Aufwärtsbewegung von wenigstens einem der freien Enden (9) der in diesem Halter (1,3) untergebrachten Klemme (7) in einer quer zur Achse des Klüsenlochs (4) verlaufenden Richtung in bezug auf die untere Stützfläche (2) in verschiedenen Höhen liegende Teile (16,17) aufweist.
  11. 11. Halter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die in verschiedenen Höhen liegenden Begrenzungs— flächen (16,17) des Halters stufenartig ineinander übergehen.
  12. 12. Halter nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Fläche (2) des Klüsenlochs (19) an dem der Schiene (6) zugewandten Ende einen aufrechtstehenden Nocken (24) aufweist.
  13. 13. Halter zur Verwendung in einer Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Fläche (2) des Klüsenlochs (4) auf der von der Lagerungsstelle der Schiene (6} abgewandten Seite eine verlängerte Stützfläche aufweist.
  14. 14. Klemme zur Verwendung in einer Befestigungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
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    gekennzeichnet, dass wenigsten ein der zur Anlage auf dem Schienenfuss bestimmten Enden (9) der Klemme eine Verlängerung aufweist.
    13. Klemme zur Verwendung in einer Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der in das Klüsenloch (4) einzuführende Teil (8) nach oben gewölbt ist.
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DE2611034A 1975-03-24 1976-03-16 Vorrichtung zum Befestigen einer Schiene auf einer Schwelle Expired DE2611034C2 (de)

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