DE2610315C3 - Aufhängevorrichtung für Würste - Google Patents
Aufhängevorrichtung für WürsteInfo
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- A22C—PROCESSING MEAT, POULTRY, OR FISH
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Description
Die Erfindung betrifft eine Aufhängevorrichtung für Würste, die in einer gemeinsamen schlauchförmigen
Hülle durch Einschnürungen dieser Hülle voneinander getrennt sind und der Aufhängevorrichtung in Längsrichtung
der Würste zugeführt werden, mit einem Aufnehmer, der einen Aufnehmerarm aufweist und im
Bereich des Austritts der Würste aus einer Zuführvorrichtung drehbar geführt ist und synchron zu dieser
derart angetrieben wird, daß der Aufnehmer eine Umdrehung in einem Zeitraum ausführt, in dem die
Zuführvorrichtung eine ganze Mehrzahl von Würsten ausstößt, wodurch der Wurststrang durch den unterfassenden
Aufnehmeraim gleichförmig in Schleifen mit einer vorgegebenen Anzahl Würste geformt und an
einer weiterführenden Transportvorrichtung aufgehängt wird.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (DE-OS 14 32 560) läuft die Wurstkette aus dem Eingriff zweier
gegenüberliegender Auszugsketten aus, an welchen mit fest vorgegebenen Abständen Einschnürfinger angebracht
sind, die durch ihren Eingriff eine Abdreh-Einschnürung zwischen den einzelnen Würsten bilden. Am
Austritt aus diesen Ketten ist dabei ein rohrförmiger Aufnehmer um eine leicht nach unten geneigte Achse
drehbar gelagert und synchron zum Auszugstakt der Förderbänder angetrieben. Auslaßseitig hai der Aufnehmer
ein spiralenförmiges und sich zum freien Auslaßende hin verjüngendes Aufnehmerrohr in Form
eines Stabkäfigs. Der Abstand dieses Auslaßendes von der Drehachse des Aufnehmers und dessen Drehgeschwindigkeit
sind dabei so auf die Auszugsgeschwindigkeit der Förderbänder abgestimmt, daß bei einer
Umdrehung des Aufnehmers jeweils eine Teilkette von mehreren Würsten ausgestoßen wird, die in Form
einzelner Schleifen an Haken eines Hakenbandes abgegeben werden, das wiederum zur Aufnehmerdrehung
synchronisiert ist.
Mit dieser bekannten Vorrichtung sind Wurstlänge und -dicke ebenso wie die Wurstzahlen je Schleife durch
die Konstruktion der Auszugsbänder fest vorgegeben. Die Arbeitsgeschwindigkeit ist vor allem aber dadurch
begrenzt, daß die Wurstketten von den Auszugsbändern durch das Aufnehmerrohr über verhältnismäßig große
Länge hindurchgeschoben werden müssen und somit einer erheblichen Beanspruchung unterworfen sind. Die
Würste werden zum Ende des Aufnehmerrohrs unter Fliehkraftwirkung aus diesem herausgezogen, sie
werden dadurch aber so stark nach außen geschleudert, daß sie sich am Ende des Aufnehmerrohres nach außen
biegen bzw. dort abknicken. Die Beanspruchung der Wursthülle ist so groß, daß nur bei Verwendung
kräftigen Kunststoffdarmes hohe Maschinentaktzahlen erreicht werden können. Empfindliche Wursthüllen
können weder mit der Abdrehvorrichtung, noch mit der Aufhängevorrichtung verarbeitet werden. Die Verarbeitung
von Naturdarm scheidet vollkommen aus, weil neben der geringen Stabilität dieses Darmes dessen
Unregelmäßigkeit in Durchmesser und Länge zu Schwierigkeiten führt. Ein anderer Nachteil der
bekannten Vorrichtung ist, daß paarweises Aufhängen nur möglich ist, wenn die Länge der Würste sehr groß
ist.
Bei einer anderen bekannten Vorrichtung (DE-AS 14 32 559, CH-PS 4 18 874), bei der die Wurstkette
ebenfalls zwischen zwei Auszugsketten mit Einschnürfingern austritt, sind zentrisch zur Austrittsachse der
Wurstkette zwei Scheiben gelagert, die durch einen schraubenförmigen Aufnehmerarm bzw. -bügel verbunden
sind. Dieser Aufnehfnerarm verläuft mit gleichbleibendem
Abstand von der gemeinsamen Drehachse vom Außenrand einer ersten Schleuderscheibe zum Außenrand
einer Aufhängescheibe, der er freitragend in solcher Weise hält, daß er dort außen an einer
hakenförmigen öffnung endet. Von der Mitte der Aufhängescheibe ausgehend können dort zur Weiterförderung
schräg nach unten geneigte Aufhängestäbe vorgesehen sein.
Dabei wird die Wurstkette, die zunächst zentrisch zur Drechachse des Aufnehmers vorrückt, in der Schleuderscheibe
nach außen geschleudert, dort teilweise abgeknickt und an einer Führungskante entlanggezogen.
Ferner trifft der Bügel von unten seitlich auf die Wurstkette auf und schleudert sie wiederum nach oben
über den Rand der Aufhängescheibe, daß die Wurstkette am schraubenförmigen Bügel entlang zur Aufhängescheibe
wandert und dort in die hakenförmige Ausnehmung gleitet, die wiederum mit einem Abstand
von ca. 60% des Scheibenradius vorgesehen ist, also einen weiteren schlagartigen Auftreffimpuls erzeugt.
Erst von dort kann die so geformte Wurstschleife auf den Aufhängestab abgleiten.
Auch bei dieser bekannten Vorrichtung ist die Wursthülle durch das Abknicken beim Austritt aus der
Schleiderscheibe, das Auftreffen des schraubenförmigen Bügels, den Gleitvorgang an diesem Bügel entlang und
das Auftreffen der Kante der hakenförmigen Ausnehmung erheblichen mechanischen Beanspruchungen
unterworfen, so daß die Anwendung bei neueren schnellaufenden Wurstherstellungsmaschinen ebenso
ausscheiden muß wie die Verwendung empfindlichen Darmmaterials.
Die Erfindung dient der Aufgabe, eine Aufhängevorrichtung für die Verwendung an recht unterschiedlichen
Maschinen zum Herstellen von Würsten so zu gestalten, daß die Wursthülle beim Aufhängevorgang möglichst
geringen mechanischen Beanspruchungen unterworfen wird und auch bei großen Herstellungs- und Zuführgeschwindigkeiten
noch relativ empfindliches Darmmateria] verwendet werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Aufhängevorrichtung
der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse des
Aufnehmers zur Austrittsachse der Würste etwas seitlich versetzt ist und der Aufnehmerarm, der von
einem in der Drehachse angeordneten Armansatz wenigstens radial wegragt, auf seiner in Umlaufrichtung
vornliegenden Angriffsseite tangential bzw. glattflächig in den Umfang des Armansatzes übergeht und so durch
die Auslaßbahn der Würste hindurchgeführt ist, daß er
diese zum Armansatz in der Drehachse hinleitet.
Die einzige bemerkenswerte Beanspruchung der
Wursthülle besteht hier darin, daß der Aufnehmerarm mit einer Geschwindigkeit, die durch den Abstand der
Auftreffstelle von der Drehachse des Aufnehmers bestimmt ist, etwas quer zur Zuführachse im Bereich
einer Einschnürung auf die Wurstkette einwirkt. Von dort kann die Wurstkette auf geneigter Bahn ohne
bemerkenswerte Belastung auf den zur Drehachse zentrischen Armansatz gleiten. Dem Abstand zwischen
Zuführachse und Drehachse kommt dabei im Prinzip nur die Bedeutung zu, daß die Wurst seitlich des
Armansatzes überhaupt in den Bereich des Aufnehmerarms gelangt. Dieser Abstand und der Radius der
Auftreffstelle von der Drehachse lassen sich daher stets so klein halten, daß die Auftreffgeschwindigkeit und
damit die im Bereich einer Einschnürung auf die Wursthülle ausgeübte Querkraft ebenso in Grenzen
bleibt wie der Gleitweg einer solchen Einschnürung auf dem Aufnehmerarm. Schlag- und Reibungskräfte
werden daher gegenüber bekannten Ausführungen wesentlich herabgesetzt, und die Zeitspanne der
mechanischen Einwirkung auf die Wursthülle wird verkürzt. Daher kann bei vergleichbarem Hüllenmaterial
mit erheblich größerer Fülleistung gearbeit werden.
Der Aufnehmerarm wird zweckmäßigerweise zu der insbesondere zur Austrittsachse etwa parallelen Drehachse
schräggestellt, insbesondere schließt er mit ihr einen Winkel von 50 bis 70° ein. Dadurch wird
berücksichtigt, daß die Wurst beim Auftreffen eine bestimmte Axialbewegung hat und diese zunächst nur
teilweise während des Gleitvorganges bis zum Armansatz herabgemindert wird. Es ist natürlich möglich, den
Aufnehmerarm bei bestimmten Betriebswerten so gekrümmt zu gestalten, daß sich exakt gleichmäßige
Verzögerungswerte ergeben. Da jedoch in der Regel mit unterschiedlichen Betriebswerten zu rechnen ist,
kommt man durchweg mit einem etwa geradlinigen Aufnehmerarm aus, der unter einem fest vorgegebenen
Winkel zur Drehachse geneigt ist Zweckmäßigerweise hat der Aufnehmerarm einen langgestreckten Querschnitt
und ist mit einer vorzugsweise abgerundeten Schmalseite gegen die Würste bewegbar. Auf diese
Weise wird der Eingriff in eine Einschnürung erleichtert, ohne daß wesentlich unterschiedliche örtliche Beanspruchungen
auftreten.
Der Querschnitt des Aufnehmerarms kann im Auftreffbereich eine Breite haben, die höchstens gleich
ist dem Einfachen, und eine Höhe, die wenigstens gleich ist dem Doppelten des kleinsten Durchmessers der zu
verarbeitenden Würste. Bei größere Wurstdurchmessern wird dann die örtliche Verformung der Wursthülle
zwar etwas größer, dabei wird dann aber normalerweise auch mit geringeren Geschwindigkeiten gearbeitet, so
daß die resultierende Beanspruchung dort kleiner ist.
Aufnehmerarm und Armansatz dienen gemeinsam zur Schleifenbildung. Zur weiteren Haltung und/oder
Führung der Wurstschleifen kann sich an den Annansatz eine etwa entlang der Drehachse verlaufende
Führung für die an dieser aufzuhängenden Wurstschleifen anschließen. Eine solche Führung läßt sich zwar
gerätsfest, insbesondere lösbar anordnen, als zweckmäßig
hat sich jedoch eine mit dem Armansatz fest verbundene und von diesem nach rückwärts wegragende
Führungswelle erwiesen.
Die Führungswelle kann zylindrisch, besser aber noch
als Schneckenwelle mit einer Steigung ausgebildet sein, die größer ist als der Durchmesser der zu verarbeitenden
Würste, wobei der Aufnehmerarm eine tangentiale Fortsetzung der Schneckenwendel bildet. Diese Schnek-
kenwelle fördert also im Takt der Schleifenbildung die einzelnen Wurstschleifen vom Aufnehmerarm weg,
ohne daß sich dabei wesentliche Reibungskräfte ergeben. Eine Schmierung durch dort aufgebrachtes
Wasser o. dgl. kann in der Regel entfallen. Die Schneckennut sollte jedoch möglichst wenigstens den
gleichen Radius haben wie die größten zu behandelnden Würste.
Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist der Aufnehmer frei vorragend mittels einer am
hinteren Ende der Führungswelle angebrachten Halterung antreibbar gelagert. Es versteht sich, daß die
Führungswelle dann so steif sein muß, daß sie durch die eingehängten Würste nicht ausgelenkt wird, der
Aufnehmerarm also durch die rückseitige Halterung der Austrittsachse in bestimmter Weise zugeordnet wird.
So lassen sich wenigstens zwei Führungswellen an einem bewegbar geführten Träger lagern und durch
dessen Verstellung in und außer Wirkstellung bringen. Auf diese Weise lassen sich die auf der ausgerückten
Führungswelle gehaltenen Wurstschleifen abheben und ggf. zum Räuchern o. dgl. weiterfördern, sofern man
nicht die Führungswelle selbst in der Ausrückstellung auswechselt.
Der bewegbare Träger wird vorzugsweise als um 2=>
gleiche Teilungswinkel schwenkbarer Revolver ausgebildet, der unter diesen Teilungswinkeln zueinander
versetzte Lagerungen und Antriebsmittel für die einzelnen Führungswellen aufweist. So kann jede
Führungswelle mit einem Zahnrad verbunden sein, das jo
in der Wirkstellung mit einem exzentrisch zur Revolver-Schwenkachse angeordneten Antriebsrad in
Eingriff zu bringen ist. Auf diese Weise lassen sich beliebig viele Führungswellen aufeinanderfolgend in
Wirkstellung schwenken und dabei mit dem Antriebsrad kuppeln. Ohne Unterbrechung des Betriebes kann man
bis zum Aufziehen einer neuen Wursthülle alle Schleifen einer zusammenhängenden Wurstkette aufeinanderfolgend
auf den sternförmig angeordneten Führungswellen des Revolvers aufhängen und dann in der
Umschaltpause abnehmen.
Nach einem anderen Vorschlag ist der Aufnehmerarm außen an einem zur Drehachse zentrischen Hüllring
befestigt, der die Auslaßbahn der Würste umschließt und zur Lagerung des Aufnehmers dient. Der Aufnehmerarm
kann dabei am auslaßseitigen Ende des Hüllringes innen angeschlossen sein, und der Armansatz
bzw. die Führungswelle sind dann rückseitig freitragend gehalten, so daß die Wurstschleifen von dort abgenommen
bzw. weitergefördert werden können.
Der Aufnehmer ist in Richtung seiner Drehachse gegenüber dem Auslaß einer Wurstzuführung zweckmäßigerweise
über einen solchen Versteilweg einstellbar, daß er gegenüber dem Wurstauslaß einen Abstand
von höchstens zwei Wurstlängen der kürzestens und wenigstens 0,8 Längen der längsten zu behandelnden
Würste hat Auf diese Weise wird auch bei recht unterschiedlich langen Würsten sichergestellt daß der
Aufnehmerarm stets wenigstens dicht an einer Einschnürung auftrifft
Die Behandlung unterschiedlich dicker, aber auch unterschiedlich langer Würste läßt es zweckmäßig
erscheinen, den Aufnehmer mit seiner Lagerung quer zur Auslaßachse der Zuführvorrichtung verstellbar
anzuordnen. Diese Verstellung erfolgt in erster Linie in der waagerechten, zweckmäßigerweise aber in zwei
Koordinatenrichtungen, also auch senkrecht Dabei sollte die maximale Querverstellung der Drehachse zur
Auslaßachse wenigstens waagerecht größer sein als der größte Durchmesser der zu behandelnden Würste.
Vor allem bei Verwendung eines Hüllringes ist es zweckmäßig, den Aufnehmer an einem Aufnehmerträger
zu lagern, der um eine zur Drehachse parallele Einstellachse auf einem Exzenter schwenkeinstellbar
gelagert ist. Auf diese Weise läßt sich jede beliebige Einstellung quer zur Drehachse mit wenigen Handgriffen
einrichten.
Damit Wurstketten mit unterschiedlicher Anzahl Würste gebildet werden können, kann der Antrieb des
Aufnehmers mit einem veränderlichen, jeweils ein ganzes vielfaches Übersetzungsverhältnis aufweisenden
Anschlußgetriebe an den Antrieb der Wurstmaschine bzw. Zuführvorrichtung angeschlossen werden. Am
einfachsten ist dabei eine Ausführung mit auf parallele Wellenzapfen aufsteckbaren Wechselradpaaren, die
jedoch möglichst jeweils in gesonderten auswechselbaren Halterungen zusammengefaßt sein sollten. Besser
ist ein Stufenschaltgetriebe, das beispielsweise wahlweise auf die zur Aufnahme der Wechselräder dienenden
Wellenzapfen aufsteckbar sein kann.
Der Aufnehmerträger und ein Exzenterarm können jeweils als wenigstens einseitig geschlossenes Getriebegehäuse
ausgebildet sein. Um dabei die Drehachse des Aufnehmers in der frei einstellbaren Lage festlegen zu
können, genügt es, den Exzenterarm in den jeweiligen Dreheinstellungen durch Spannvorrichtungen gegenüber
dem Aufnehmerträger und einem Maschinengehäuse zu verspannen. Mit dieser Verspannung kann
auch die axiale Lage des Aufnehmers festgelegt werden.
Die Drehstellung des Aufnehmerarmes beim Angriff an den Würsten sollte gesondert einstellbar sein, was auf
einfache Weise durch Verdrehen des Aufnehmers bei ausgerücktem oder gelöstem Zahnradeingriff bewerkstelligt
werden kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Umlaufgeschwindigkeit des Aufnehmers, insbesondere zyklisch
derart veränderbar ist, daß sie beim Auftreffen des Aufnehmerarmes auf die Würste gegenüber der
mittleren Umlaufgeschwindigkeit herabgesetzt ist. Da vor allem die Schlagkräfte unmittelbar von der
Umlaufgeschwindigkeit im Augenblick des Auftreffens abhängig sind, läßt sich auf diese Weise die Beanspruchung
der Wursthülle bei im übrigen gleichbleibenden Leistungsdaten weiter erheblich mindern.
Diese Geschwindigkeitsminderung macht keine besonderen Schwierigkeiten, wenn der Aufnehmer einen
gesonderten Antrieb hat, da man dabei die Umlaufgeschwindigkeit elektronisch nach Belieben wählen und
verändern kann. Vor allem dann aber, wenn, wie im Regelfall, der Antrieb von der Wurstherstellungsmaschine
her erfolgt wird dem Aufnehmer zweckmäßigerweise ein Getriebe mit zyklisch veränderlichem
Übersetzungsverhältnis wie ein Ellipsenradgetriebe vorgeschaltet
Zur Weiterförderung der Wurstschleifen auf einer glatten Führungswelle wird dieser entlang zweckmäßigerweise
ein Bandförderer mit zwischen den einzelnen Wursischleifen eingreifenden Förderfingem vorgesehen.
Es kann auch der Armansatz bzw. die Führungswelle an der Aufnahmestelle für eine Transportvorrichtung
enden, die mit dem Aufnehmer derart synchronisiert ist daß sie die vom Wellenende
abgleitenden Wurstschleifen aufeinanderfolgend aufnimmt
Die Schleifenbildung muß nicht unbedingt anschließend an die Wurstherstellung erfolgen. Es kann daher
auch die Aufhängevorrichtung mit einer von der Wurstherstellung unabhängigen Zuführvorrichtung synchronisiert
und zu einer selbständigen Maschineneinheit mit wenigstens einem gesonderten Antriebsmotor
zusammengefaßt sein. Die Aufhängevorrichtung kann dann von einem Zwischenlager arbeiten, in dem die
Wurstkette mehr oder weniger regelmäßig abgelegt ist. Selbstverständlich läßt sich die gleiche Aufhängeeinheit
auch einer Wurstherstellungsmaschine nachschalten, wenn sie mit dieser synchronisiert wird.
Zwischen Aufhänge- und Zuführvorrichtung läßt sich ein stufenloses Getriebe einschalten, das nach Synchron-Tastwerten
durch ein Vergleichs-Korrekturgerät selbsttätig verstellt werden kann. Bei dieser Synchronisierung
geht es nicht nur um einen Gleichlauf, sondern auch um die richtige Zuführung des Wurstanfanges bzw.
einer Einschnürung zur jeweiligen Aufnehmer-Drehstellung. Es sollte daher in der Zuführbahn der Würste
ein die Einschnürungen berührungsfrei abtastender Zuführ-Tastschalter wie eine Lichtschranke und an der
Aufhängevorrichtung ein Aufhänge-Tastschalter derart angebracht werden, daß dem Vergleichs-Korrekturgerät
bei Synchronlauf vorzugsweise gleichzeitig Impulse beider Tastschalter zugeführt werden. Die Antriebsgeschwindigkeit
der Zuführvorrichtung (oder auch der Aufhängevorrichtung) wird dann in Abhängigkeit davon
verändert, welches Tastsignal früher eintrifft.
Ferner kann es zweckmäßig sein, die Aufhängevorrichtung durch den Zuführ-Tastschalter ein- und
abzuschalten. Da beispielsweise eine Lichtschranke Hell- und Dunkelsignale bzw. Ein- und Aussignale
liefert, kann die Einschaltung durch das erste Dunkelsignal erfolgen, die Ausschaltung dann, wenn ein
Hellsignal langer als beim Abtasten einer Einschnürung vorhanden ist.
Dabei ist es jedoch vorteilhaft, den Aufnehmer jeweils in einer bestimmten Anfangs-Drehstellung zur
Ruhe zu bringen. Die Abschaltung der Aufhängevorrichtung kann daher zusätzlich durch einen die Stellung
des Aufnehmers abtastenden Schalter gesteuert werden.
Die Zeichnungen geben verschiedene Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise wieder. Es zeigt
F i g. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäß ausgebildete Wurstherstellungsmaschine mit Aufhängevorrichtung,
F i g. 2 einen Schnitt durch diese Maschine nach der Linie H-II in Fig. 1,
Fig.3 eine Abwandlung der Maschinenausführung
nach Fig. 1,
Fig.4 einen Teilschnitt nach der Linie IV-IV in
Fig.3,
F i g. 5 eine Teüar.sicht der in F i g. 3 gezeigten
Maschine von links gesehen,
F i g. 6 eine vergrößerte, teilweise durch die Drehachse geschnittene Darstellung des nach F i g. 3 verwendeten Aufnehmers,
F i g. 7 einen Schnitt durch den Aufnehmerarm nach
der Linie VH-VII in F i g. 6,
Fig.8 eine Ansicht des Aufnehmers von links in
F i g. 6 gesehen,
F i g. 9 einen Schnitt durch eine weitere Ausführung des Aufnehmerträgers nach der Linie IX-IX in F i g. 10,
Fig. 10 eine Ansicht dieses Aufnehmerträgers von
links in F i g. 9 gesehen,
F i g. 11 die Zuordnung eines Abstreiferbandes zu
einer Führungswelle des Aufnehmers,
Fig. II,
Fig. 13 die Zuordnung eines Aufhänger-Hakenbandes
zum freien Ende eines kurzen Armansatzes und
Fig. 14 eine schematische Darstellung einer selbständigen
Aufhängeeinheit mit Aufhängevorrichtung und Zuführvorrichtung.
Die in Fig. 1 gezeigte Wurstherstellungsmaschine 1
ist an eine Füllpumpe 2 angeschlossen und weist eine Dosierpumpe 3 und eine Abdrehvorrichtung 4 auf, die
ίο hier als Zuführvorrichtung für eine Aufhängevorrichtung
5 auf dem verlängerten Maschinenbett 6 ihres Maschinengestelles 7 dient.
In dem Maschinengestell ist unten ein elektrischer Antriebsmotor 8 angebracht, der über ein stufenloses
Riemengetriebe 9 eine Welle 10 und von dieser über Zahnräder 11,12 eine Welle 13. antreibt. Von der Welle
i3 erhäit die Dosierpumpe 3 über Kegelräder 14, 15, eine Abdrehwelle 16 über Ellipsenräder 17, 18 ihren
Antrieb. Die Abdrehwelle ändert damit kontinuierlich ihre Drehgeschwindigkeit in vorgegebener zeitlicher
Abstimmung zum Ausstoß der Dosierpumpe 3, die als doppelt wirkende Drehkolbenpumpe ausgebildet ist.
Ihre Fördermenge bzw. Portionsgröße wird durch den Handhebel 20 eingestellt, während durch den Handhe-
2r< bei 19 diese Einstellung durch Festklemmen fixiert
werden kann.
Der Auslaß der Dosierpumpe ist in bekannter Weise über eine Buchsenanordnung 21 mit der Abdrehtülle 22
verbunden, die ihren Antrieb über die Zahnräder 23,24 von der Abdrehwelle 16 erhält.
Am Maschinengestell ist drehfest, jedoch über eine Teleskoprohr-Anordnung 25 mittels Handhebel 26
längs der Abdrehtülle verschiebbar ein Abdrehtisch 27 gehalten, der zentrisch zur Abdrehtülle eine Zahnradbuchse
28 trägt, die über ein Zahnrad 29 und eine Teleskopwelle 30 mit der Abdrehwelle 16 derart
gekuppelt ist, daß sie synchron mit der Abdrehtülle mit zyklisch veränderbarer Geschwindigkeit umläuft. Ein in
der Zahnradbuchse 28 angeordneter Bremsring liegt dabei am Tüllenende an und hält den auf der Tülle
aufgezogenen Darm 31 zurück.
Wenn der Antriebsmotor 8 und der Motor der Füllpumpe 2 eingeschaltet sind, stößt die Dosierpumpe 3
in kurzer zeitlicher Aufeinanderfolge volumenmäßig dosierte Wurstportionen durch die Tülle 22 in die
Wursthülle 31 aus. Die gefüllte Wursthülle wird dicht hinter dem Tüllenende gegen Mitdrehen gehalten, so
daß zwischen einzelnen Würsten 32 durch Abdrehen am Tüllenende Einschnürungen 33 gebildet werden.
so Wenn größere Portionen abgefüllt werden sollen, kann man auf die Dosierpumpe 3 verzichten. Der
Auslaß der Füllpumpe 2 wird dann direkt an die Tülle 22 bzw. die BuChseiiänuruiiuiig 2i ängcsCmOsieii, uiitl die
Portionierung erfolgt durch die Füllmaschine. Diese wird durch einen Nocken-betätigten Schalter o. dgl. von
der Abdrehvorrichtung oder einer vorgeschalteten Welle her gesteuert
Am Ende des Maschinenbettes 6 ist an dessen Deckel 57 um eine lotrechte Achse 34 ein Aufnehmerträger 35 in Form einer zylindrischen Revolvertrommel drehbar gelagert In dieser Trommel ist exzentrisch zur Achse 34
eine weitere Zylindertromaiel 38 fest am Deckel 57
befestigt und trägt eine Welle 39, die über Winkelräder 40, Welle 41, Zahnrad 42 und Ritzel 42' so an die Welle
10 angeschlossen ist, daß sie bei acht Portionierungsund Abdrehvorgängen eine volle Umdrehung ausführt
Am oberen Ende des Aufnehmerträgers 35 sind mit 90"-Teilung wenigstens drei Haltebuchsen 44 drehbar
gelagert, die an ihrem inneren Ende jeweils ein Kegelrad 45 tragen und längseinstellbar einen Aufnehmer
46 halten, der eine zylindrische Führungswelle 47 mit einem an deren freiem Ende von einem zentrischen
Armansatz 91 ausgehenden Aufnehmerarm 48 aufweist. Durch die exzentrische Anordnung der Trommel 38 in
dem Aufnehmerträger 35 kommt ein am oberen Ende der Welle 39 angebrachtes Winkelrad 43 nur mit dem
jeweils in Betriebsstellung befindlichen Winkelrad 45 in Eingriff.
Der Trommelflansch 49 des Aufnehmerträgers 35 weist eine Verzahnung auf, in die ein Ritzel 50 eines
elektrischen Schaltmotors 5i eingreift. Durch bekannte Mittel kann der Aufnehmerträger 35 daher jeweils auf
ein Schaltkommando exakt um 90° gedreht und in einer solchen Lage ausgerichtet werden, daß die Drehachse
52 eines jeden Aufnehmers 46 jeweils wieder genau in dieselbe Lage gelangt. Diese Drehachse 52 hat, wie vor
allem Fig. 2 erkennen läßt, von der durch die Anordnung der Tülle 22 bestimmten Austrittsachse 53
der Abdreh- bzw. Zuführvorrichtung wenigstens dicht am Abdrehtisch 27 einen waagerechten Abstand χ und
verläuft normalerweise parallel zur Austrittsachse 53. Da der Abstand χ nur dicht am Abdrehtisch 27 von
Bedeutung ist und es auf die Parallelität der Achsen 52,
53 für den Aufnahmevorgang nicht sonderlich ankommt,
kann der Abstand durch Änderung der Schwenkeinstellung des Aufnehmerträgers 35 verändert
werden.
Die Ausrichtung des Aufnehmerträgers in der exakten Drehlage kann beispielsweise durch einen
konischen Indexstift 54 bewirkt werden, der in einer Deckplatte 55 durch eine nicht gezeigte Feder nach
innen in eine Paßbohrung des Aufnehmerträgers gedrückt wird und durch einen Elektromagneten 56
ausgehoben werden kann. Die Deckplatte 55 bildet ein Schwenklager für den Aufnehmerträger 35. Schwenkt
man sie um die Achse 34, so ändert sich die Indexstellung und damit der Abstand χ zwischen den
Achsen 52 und 53 im Bereich des Abdrehtisches 27.
Das Maschinenbett 6 ist nach oben durch den Deckel 57 verschlossen, der um ein Schwenklager 58 mit
waagerechter Achse schräggestellt werden kann. Die Schrägstellung läßt sich durch eine Schraube 59
verändern, die durch Muttern am Deckel gehalten und an einem Ansatz 60 des Maschinenbettes abgestützt ist.
Da der Deckei 57 nur um sehr kleine Winkel verschwenkbar ist, wird dadurch der Eingriff zwischen
den dicht am Schwenklager 58 angebrachten Zahnrädern 42', 42 praktisch nicht beeinflußt. Da jedoch der
ganze Getriebezug von der Welle 41 bis zum Aufnehmerträger 35 mit Deckplatte 55 und Schaltmotor
5J am Deckei 57 angebracht ist, äiiueri sich mit djn
gegebenen Hebelverhältnissen die Höhenlage der Achse 52 im Bereich des Abdrehtisches 27. Mittels der
Schraube 59 kann dort daher der lotrechte Abstand y zwischen den beiden Achsen 52, 53 verändert werden.
Als zweckmäßig wurde für den Abstand χ eine Stellstrecke von 35 mm ermittelt
Bedeutsam für die Funktion der Vorrichtung ist noch der Abstand ζ zwischen dem Ende der Tülle 22 und dem
ersten Auftreffen des Aufnehmerarmes 48 auf die Wurstkette. Wegen der Schrägstellung des Aufnehmerarmes
ist dieser Abstand wiederum abhängig von den Einstellwerten der Abstände χ und y. ζ kann
durch Längsverschieben der Führungswelle 47 in der Haltebuchse 44 geändert werden. Alle drei Einstellwerte
lassen sich an nicht gezeigten Skalen ablesen und werden zweckmäßigerweise, sofern sie nicht gesondert
durch Versuche ermittelt werden, aus Einrichttabellen für bestimmte Wurstgrößen entnommen. Der Abstand ζ
ist normalerweise 20 bis 30% kleiner als der Abstand zwischen zwei Einschnürungen 33, damit eine Einschnürstelle
schon angehoben werden kann, bevor die folgende Abdrehstelle fixiert ist, und dann am
Aufnehmerarm entlang zum Armansatz 91 gleitet. Dessen Abstand u vom Tüllenende entspricht etwa
ίο einer Wurstlänge. Bei kurzen Würsten kann ζ auch in
der Größenordnung von zwei Wurstlängen liegen.
Fig. 2 zeigt den Augenblick, in welchem der dort linksdrehende Aufnehmerarm 48 die Wurstkette von
unten im Bereich einer Einschnürung 33 erfaßt und sie so anhebt, daß diese Einschnürung beim Weiterdrehen
des Aufnehmerarmes an diesem entlang bis zum Armansatz 9i bzw. der Führungsweiie 47 abgleiten
kann. Nach F i g. 2 sind bei einer Drehung des Aufnehmerarmes um 90° zwei weitere Würste fertiggestellt.
Nach einer Drehung von weiteren 270° in die Stellung gemäß Fig.2 ist daher jeweils eine Wurstschleife
37 mit acht Würsten fertiggestellt und wird erneut über die Führungswelle gehängt. Da der Abstand
x, dessen Maximalwert in F i g. 2 eingezeichnet ist, verhältnismäßig klein ist und der Aufnehmerarm sich
gegenüber dem Maschinentakt im Verhältnis 1 : 8 dreht, ist die Auftreffgeschwindigkeit im Bereich einer
Wursteinschnürung entsprechend klein. Alle Einstellmittel für die Abstände x, y und ζ bzw. u können dann
entfallen, wenn die Maschine dauernd für die Herstellung einer unveränderten Wurstart eingerichtet wird.
Bei der Maschinenausführung gemäß F i g. 3 bis 5 wird ein Aufnehmer 461 verwendet, der wie in den
F i g. 6 bis 8 dargestellt, von einem Hüllring 61 getragen wird. Die vom Armansatz 91 ausgehende Führungsweiie
471 ist als Schneckenwelle mit einer Schneckennut 62 ausgebildet, deren Radius etwas größer ist als derjenige
der dicksten zu verarbeitenden Würste. Auch die Steigung s ist entsprechend größer als der Wurstdurchmesser,
normalerweise um 20 bis 50%. Die abgerundete Vorderfläche 64 des Aufnehmerarmes 481, siehe F i g, 7,
bildet eine tangentiale Fortsetzung der Schneckenwendel. Der etwas langgestreckte Querschnitt des Aufnehmerarmes
hat dabei eine Breite b, die etwas größer ist als der Durchmesser der kleinsten zu verarbeitenden
Würste, und eine Höhe h, die wiederum etwas größer ist als der Durchmesser der größten zu verarbeitenden
Würste, wenigstens-, aber diesem Durchmesser entspricht.
Wie vor allem F i g. 8 erkennen läßt, liegt die Auslaßachse 53 innerhalb des Hüllringes 61. Diese
Darstellung läßt auch erkennen, wie klein der Abstand χ zwischen den Achsen 53, 52 und damit die Auftreffgeschwindigkeit
des Aufnehmerarmes sein kann. Meist kommt man mit 25 bis 30 mm aus. Da die Wursthüllen
vor dem Aufziehvorgang meist gewässert sind, können die einzelnen Wurstschleifen (37) in der Schneckennut
ohne Beschädigungsgefahr durch Drehen der Führungsweiie bis zum freien Wellenende weitergefördert
werden.
Nach Fig.3 ist der Hüllring 61, an dem innen das äußere Ende des Aufnehmerannes 481 befestigt ist,
drehbar in einem Aufnehmerträger 351 gelagert, der über einen Exzenterarm 65 frei dreheinstellbar und
verspannbar mit dem Maschinengestell T verbunden ist Der Exzenterarm 65 ist als Getriebegehäuse ausgebildet,
das fest eine Führungsbuchse 66 und eine Exzenterbuchse 67 trägt Die Führungsbuchse 66 ist
längs- und dreheinstellbar zentrisch in einer gehäusefesten Spannbuchse 68 gehalten und kann in dieser gemäß
F i g. 4 mittels einer rohrschellenartigen Spannvorrichtung 69 festgestellt werden. Die Exzenterbuchse S7 läßt
sich wiederum durch ihren Flansch 70 mittels Schrauben 71 und Spannring 72 verspannen. Dadurch kann die
Drehachse 52 des Aufnehmers radial zur Auslaßachse 53 frei eingestellt und dann durch die beiden
Spannvorrichtungen in dieser Lage festgelegt werden. Zur axialen Einstellung des Aufnehmers bei gelöster
Spannvorrichtung 69 dient eine Einstellschraube 73, die im Maschinengestell axial festgelegt ist und eine Mutter
74 verstellt, die mit einer Gabel 75 in eine Nut der Führungsbuchse 66 eingreift
Die Führungsbuchse 66 ist zentrisch zu einer maschinenfest gelagerten Antriebswelle 76 angeordnet,
die ihren Antrieb vom Motor 8 über das stufenlose Riemengetriebe 9 und Zahnräder 77, 78 erhält. Die
Antriebswelle ist drehschlüssig mit einer teleskopisch ausziehbar an ihr geführten Welle 79 gekuppelt, die im
Exzenterarm 65 gelagert ist und dort mittels Zahnrädern 80,81 eine Exzenterwelle 82 antreibt, die durch die
Exzenterbuchse hindurch in den Aufnehmerträger 351 eingeführt ist und dort in einer lösbaren Klauenkupplung
83 endet.
In dem als geschlossenes Getriebegehäuse ausgebildeten Aufnehmerträger 351 sind zwei weitere Wellen
92, 93 gelagert. Auch die Welle 92 endet in einer Klauenkupplung 94. Zwischen den beiden Klauenkupplungen
83, 94 können in später geschilderter Weise Getriebe zur Änderung des Übersetzungsverhältnisses
und damit der Schleifenlänge eingefügt werden.
Die Wellen 92, 93 sind durch zwei Ellipsenzahnräder 95,96 gekuppelt. Die Welle 93 trägt ferner ein Zahnrad
97, das in die Verzahnung 98 des Hüllringes 61 eingreift und gleichen Durchmesser und Zähnezahl hat wie
dieses.
Durch das Ellipsenradgetriebe 95, 96 wird die Drehgeschwindigkeit des Aufnehmers 461 zyklisch etwa
im Verhältnis 1 :3 bis 1:4 verändert. Es muß einmal dafür gesorgt werden, daß die geringste Geschwindigkeit
beim Auftreffen des Aufriehmerarmes 481 auf die Wurstkette erreicht wird. Hierzu dreht man die
Zahnräder 95,96 in die entsprechende Betriebsstellung, hebt dann die Eingriffsverbindung zwischen Zahnrad 97
und Verzahnung 98 auf, dreht den Aufnehmer in die gewünschte Auftreffstellung und stellt den Zahnradeingriff
wieder her. Ebenso ist durch Außereingriffbringen zwischen den Klauenkupplungen 83,94 die Abdrehvo-richtung
in die jeweilige Abdrehstellung zu bringen. Dann ist gewährleistet, daß beim weiteren Betrieb stets
eine mehrfach verminderte Auftreffgeschwindigkeit erreicht wird, der Aufnehmer über den restlichen
Drehwinkel, wenn also die Wurstschleifen lediglich in der Schneckennut weitergefördert werden, schneller
dreht.
Nach F i g. 3 ist die Tülle 22 an einer Revolverscheibe 113 gelagert, die um 180° versetzt eine weitere Tülle 22'
trägt und auf einem zur Abdrehachse parallelen Lagerbolzen 111 sitzt. Jeder Tülle ist dabei ein Zahnrad
112 zugeordnet, das in der Betriebsstellung mit einem maschinenfest gelagerten Zahnrad 114 in Eingriff
kommt.
Die Änderungen des Übersetzungsverhältnisses zwischen den Klauenkupplungeii 83, 94 können in
einfachster bekannter Weise durch an einer Schere oder Schwinge lösbar anzubringende Wechselräder bewirkt
werden. Nach Fig. 3 ist am Aufnehmerträger 351 mittels Schrauben 84 auswechselbar eine Lagerplatte 85
befestigt, die fest an ihr gelagerte Zahnräder 86, 87 trägt Die beiden Zahnräder stehen durch die Klauen
kupplungen 83, 94 mit der Exzenterwelle 82 bzw. dei Welle 92 in Eingriff. Sie haben hier gleichen
Durchmesser, können aber bei einer anderen Lagerplatte ein beliebig anderes ganzzahliges Durchmesser- bzw
Zähnezahlverhältnis 1 :2 bzw. 2 :1 oder auch 1 :3
haben. Die Übersetzung dieser Zahnräder bestimmt das Verhältnis der Umdrehung des Aufnehmers zum
Abfülltakt der Maschine. Für jede Schleifenlänge braucht daher nur eine entsprechende Lagerplatte 85
eingesetzt zu werden.
Gemäß den F i g. 9 und 10 ist mittels der Schrauben 84
anstelle der Lagerplatte 85 aus F i g. 3 das Gehäuse IOC eines Schieberädergetriebes angeflanscht Seine Welle
831, die in die Klauenkupplung 83 eingreift, trägt drei Zahnräder 101 bis 103. Auf der Welle 941, die in die
Klauenkupplung 94 greift ist längseinstellbar eii Dreierblock aus Zahnrädern 104 bis 106 geführt, die
jeweils mit den Zahnrädern 101 bis 103 in Eingrifl gebracht werden können. Der Dreierblock wird mittel!
Handgriff 107 durch eine Gabel 108 verstellt die au ihrem Führung stab 109 durch eine Rastvorrichtung 1K
festgelegt ist. Das vorspringende Gehäuse 100 liegi gemäß F i g. 10 seitlich unter dem Aufnehmer, damit die
Wurstschleifen nicht behindert werden.
Wie die Fig. 11 und 12 zeigen, ist dort einer zylindrischen Führungswelle 47 ein Abstreifband 115
jo zugeordnet, das mit quer abstehenden Abstreiffingerr
116 jeweils hinter eine Wurstschleife greift und diese dann mit gleichbleibender Geschwindigkeit zum freier
Wellenende hin fördert Der Abstand zwischen der Abstreiffingern ist nur zu Demonstrationszwecker
vergrößert dargestellt, normalerweise ist er nich größer als die doppelte Wurstdicke.
Gemäß Fig. 13 läuft der Aufnehmerarm 481 nur ir einen kurzen Armansatz 118 aus, in den jedoch di«
gleiche Schneckennut 62 wie in die Führungswelle 471 eingeformt ist. Dieser Armansatz endet in einer
Radialebene zur Drehachse 52.
Die Mittelebene 120 eines mit dem Aufnehmer synchronisierten Hakenbandes 121 ist in Verlängerung
der Drehachse 52 etwas unterhalb von dieser angeordnet und läuft im Uhrzeigersinn in Fig. 13 um. Dabe
werden die etwa rechtwinklig abgebogenen Haken 122 dicht an der Radialebene 119 entlang nach unter
bewegt, kurz bevor eine Einschnürung einer Wurst schleife dort vom Annansatz abläuft und dadurch so au
den Haken gelangt, daß sie weitergefördert werdet kann. Abweichend von der Darstellung können die
Haken auch etwas nach aufwärts gekrümmt sein, um eir unbeabsichtigtes Heruntergleiten der Wurstschleifen zi
verhindern. Dann sollte die Mittelebene des Hakenban des etwas angehoben werden.
Die Einzelheiten der verschiedenen Darstellunger können ohne weiteres miteinander kombiniert werden
So lassen sich Aufnehmer mit zylindrischen unc schneckenförmigen Führungswellen gegeneinandei
austauschen. Die Drehachse des Aufnehmers kann se zur Waagerechten geneigt sein, daß die Wurstschleifer
auf der Führungswelle ggf. ohne Schneckenwendel un< ohne Abstreifelemente weitergleiten, wie sich auch ar
einen Armansatz entsprechend Fig. 13 ggf. mechanise!
ni weiter zu befördernde schrägstehende Aufhängestäb(
anschließen können.
Fig. 14 zeigt eine selbständige Aufnahmeeinheit, be
der eine Aufhängevorrichtung 5' und eine Zuführvor
richtung 123 an einem Maschinengestell 7" angebracht sind und durch einen gemeinsamen Motor 124 über ein
erstes stufenlosen Getriebe 125 angetrieben werden. Dieses stufenlose Getriebe treibt über eine Welle 126
und eine elektromagnetische Schaltkupplung 127 eine Welle 761 an, die der Welle 76 aus F i g. 3 entspricht.
Auch die nachgeschalteten Teile der Aufhängevorrichtung entsprechen der Darstellung in den F i g. 3 bis 5, so
daß auf diese Teile nicht weiter eingegangen werden muß.
Von der Welle 126 wird über Zahnräder 128 ein zweites stufenloses Getriebe 129 und von diesem über
Winkelradpaare 130, 131 die Zuführvorrichtung 123 angetrieben, die in bekannter Weise zwei Förderbänder
132,133 umfaßt, welche eine Wurstkette von oben und unten zentrierend umschließen und in der waagerechten
Austrittsachse 53 der Aufhängevorrichtung zuführen. Zwischen der Zuführvorrichtung und der Aufhängevorrichtung ist eine Lichtschranke 136 mit einer Lampe 134
und einem lichtempfindlichen Tastschalter 135 angebracht. Die Lichtschranke ist so durch die Bahn der
zugeführten Würste 32 gelegt, daß der Tastschalter 135 nur dann kurz anspricht, wenn eine Einschnürung 33
durchläuft.
Ferner ist auf der Welle 761 dreheinstellbar ein Nocken 137 befestigt, der einen Aufhänge-Tastschalter
138 betätigt. Das Übersetzungsverhältnis zwischen der Welle 761 und der Zuführvorrichtung 123 kann durch
Grobeinstellung des stufenlosen Getriebes 129 von Hand wenigstens ungefähr so eingestellt werden, daß
die Zeit für eine Umdrehung der Welle 761 etwa gleich ist der Zeit zum Zuführen einer Wurstlänge. Durch
Dreheinstellen des Nockens 137 auf der Welle kann auch eine Anpassung an die Dreheinstellung des
Aufnehmers 461 erreicht werden.
Beide Tastschalter 135 und 138 sind über Leitungen
141, 148 an ein Vergleichs-Korrekturgerät 139 angeschlossen, das die Folge und Zeitdifferenz zwischen
jeweils zwei Impulsen vergleicht und dann über Leitung 140 eine motorische Verstellvorrichtung für das
stufenlose Getriebe 129 steuert Auf diese Weise wird
to selbsttätig sichergestellt, daß einander zugeordnete
Antriebsgeschwindigkeiten an Aufhängevorrichtung und Zuführvorrichtung erreicht werden und daß zum
anderen am Auslaß der Zuführvorrichtung jeweils ein Wurstanfang bzw. eine Einschnürung liegt, wenn die
Der Tastschalter 135 ist ferner über Leitung 141 an ein Steuergerät 142 angeschlossen, das über Leitung 143
die elektromagnetische Kupplung 127 steuert Daher wird die Aufhängevorrichtung erst in Gang gesetzt,
wenn die erste Wurst aus der Zuführvorrichtung 123 austritt und der Tastschalter 135 einen Dunkelimpuls
erhält. Durch ein Verzögerungsglied wird die Kupplung 127 geöffnet, wenn am Tastschalter 135 ein Hellsignal
langer auftritt, als es durch eine Einschnürung 33
verursacht sein kann.
Damit nun der Aufnehmer jeweils in einer eindeutig bestimmten Drehsteilung angehalten wird, ist am
Hüllring 61 ein Nocken, eine Vertiefung o. dgl. 144 angeformt und wird von einem dritten Tastschalter 145
abgetastet, der über Leitung 146 im Steuergerät 142 das Abschalten der Kupplung 127 so lange verzögert, bis
der Aufnehmer die vorgegebene Drehlage erreicht hat.
Claims (34)
1. Aufhängevorrichtung für Würste, die in einer gemeinsamen schlauchförmigen Hülle durch Einschnürungen
dieser Hülle voneinander getrennt sind ■> und der Aufhängevorrichtung in Längsrichtung der
Würste zugeführt werden, mit einem Aufnehmer, der einen Aufnehmerarm aufweist und im Bereich
des Austritts der Würste aus einer Zuführvorrichtung drehbar geführt ist und synchron zu dieser in
derart angetrieben wird, daß der Aufnehmer eine Umdrehung in einem Zeitraum ausführt, in dem die
Zuführvorrichtung eine ganze Mehrzahl von Würsten ausstößt, wodurch der Wurststrang durch den
ihn unterfassenden Aufnehmerarm gleichförmig in Schleifen mit einer vorgegebenen Anzahl Würste
geformt und an einer weiterführenden Transportvorrichtung aufgehängt wird, dadurch gekennzeichnet,
daß die Drehachse (52) des Aufnehmers (46) zur Austrittsachse (53) der Würste (32) etwas seitlich versetzt ist (x) und der
Aufnehmerarm (48), der von einem in der Drehachse angeordneten Armansatz (91) wenigstens radial
wegragt, auf seiner in Umlaufrichtung vornliegenden Angriffsseite tangential bzw. glattflächig (64) in r
den Umfang des Armansatzes übergeht und so durch die Auslaßbahn der Würste hindurchgeführt ist, daß
er diese zum Armansatz in der Drehachse hinleitet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmerarm (48) zu der zur
Austrittsachse (53) etwa parallelen Drehachse (52) schräggestellt ist, insbesondere mit ihr einen Winkel
von 50 bis 70° einschließt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmerarm (48, 481)
einen langgestreckten Querschnitt hat und mit einer vorzugsweise abgerundeten Schmalseite (64) gegen
die Würste (32) bewegbar ist (F i g. 6-8).
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Aufnehmerarmes
(481) im Auftreffbereich eine Breite (b) hat, die wenigstens gleich ist dem Einfachen, und eine Höhe
(h), die wenigstens gleich ist dem Doppelten des kleinsten Durchmessers der zu verarbeitenden
Würste (32).
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich an den Armansatz
(91) eine etwa entlang der Drehachse (52) verlaufende Führung für die an dieser aufzuhängenden
Wurstschleifen anschließt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung eine mit dem Armansatz
(91) fest verbundene und von diesem nach rückwärts wegragende Führungswelle (47) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch die Ausbildung der Führungswelle als
Schneckenwelle (471) mit einer Steigung (s), die größer ist als der Durchmesser der dicksten zu
verarbeitenden Würste, wobei der Aufnehmerarm eine tangentiale Fortsetzung der Schneckenwendel
bildet (F ig. 6).
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmer (46) frei
vorragend mittels einer am hinteren Ende der Führungswelle (47) angebrachten Halterung (44)
antreibbar gelagert ist (F i g. 1).
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Aufnehmer (46) an
einem bewegbar geführten Träger (35) gelagert und durch dessen Verstellung in und außer Wirkstellung
zu bringen ist
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegbare Träger (35) als
um gleiche Teilungswinkel schwenkbarer Revolver ausgebildet ist, der unter diesen Teilungswinkeln
zueinander versetzte Halterungen (44) und Antriebsmittel (45) für die einzelnen Aufnehmer (46) aufweist
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jede Führungswelle (47) mit
einem Zahnrad (45) verbunden ist das in der Wirkstellung mit einem exzentrisch zur Revolver-Schwenkachse
(34) angeordneten Antriebsrad (43) in Eingriff zu bringen ist
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmerarm (481) außen an einem zur Drehachse (42) zentrischen
Hüllring (61) befestigt ist, der die Austrittsachse (53) der Würste (32) umschließt und zur Lagerung des
Aufnehmers (461) dient (F i g. 6).
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Aüfnehmerarm (481) am auslaßseitigen Ende des Hüllringes (61) innen
angeschlossen ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmer (44,
461) in Richtung seiner Drehachse (52) gegenüber dem Auslaß einer Wurstzuführung (22) über einen
solchen Verstellweg einstellbar ist, daß er gegenüber dem Wurstauslaß einen Abstand von höchstens zwei
Wurstlängen der kürzesten und wenigstens 0,8 Längen der längsten zu behandelnden Würste (32)
hat.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmer (46, 461) mit seiner Lagerung quer zur Austrittsachse
(53) der Zuführvorrichtung verstellbar angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmer (46, 4öl) mit
seiner Lagerung in zwei Koordinatenrichtungen (x, y) quer zur Auslaßachse der Zuführvorrichtung
verstellbar angeordnet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die maximale Querverstellung
der Drehachse (52) zur Auslaßachse wenigstens waagerecht (x) größer ist als der größte
Durchmesser der zu behandelnden Würste (32).
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmer (461)
an einem Aufnehmerträger (351) gelagert ist, der um eine zur Drehachse (52) parallele Einstellachse (76)
auf einem Exzenter (82) schwenkeinstellbar gelagert ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb des
Aufnehmers (461) mit einem veränderlichen, jeweils ein ganzes vielfaches Übersetzungsverhältnis aufweisenden
Anschlußgetriebe (F i g. 3 und 9) an den Antrieb der Wurstmaschine bzw. Zuführvorrichtung
angeschlossen ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußgetriebe auf
parallele Wellenzapfen bzw. Kupplungen (83, 94) aufsteckbare Wechselräder (86,87) aufweist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Wechselräder (86, 87)
jeweils in gesonderten, auswechselbaren Halterungen (85) zusammengefaßt sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stufen-Schaltgetriebe
(Fig.9) vorgesehen ist, das insbesondere τ
wahlweise auf die zur Aufnahme der Wechselräder dienenden Wellenzapfen bzw. Kupplungen (83, 94)
aufsteckbar ist
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmerträ- so
ger (351) und ein Exzenterarm (65) jeweils als wenigstens einseitig geschlossenes Getriebegehäuse
ausgebildet sind.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Exzenterarm (65) in frei i"·
wählbaren Dreheinstellungen durch Spannvorrichtungen (69,71,72) gegenüber dem Aufnehmerträger
(351) und einem Maschinengestell (7') verspannbar ist
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis j<;
24, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehstellung des Aufnehmerarms (48) beim Angriff an den
Würsten (32) einstellbar ist
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis
25, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlaufge- 2ϊ
schwindigkeit des Aufnehmers (461), insbesondere zyklisch derart veränderbar ist, daß sie beim
Auftreffen des Aufnehmerarms (481) auf die Würste (32) gegenüber der mittleren Umlaufgeschwindigkeit
herabgesetzt ist. so
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß dem Aufnehmer (461) ein
Getriebe mit zyklisch veränderlichem Übersetzungsverhältnis wie ein Ellipsenradgetriebe (95, 96)
vorgeschaltet ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch einen e.itlang der Führungswelle (47) angeordneten
Bandförderer (115) mit zwischen den einzelnen Wurstschleifen eingreifenden Förderfingern
(116).
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 und 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Armansatz (118) bzw. die Führungswelle an der Aufnahmestelle für eine Transportvorrichtung (121)
endet, die mit dem Aufnehmer derart synchronisiert ist, daß sie die von seinem Ende abgeleiteten
Wurstschleifen aufeinanderfolgend aufnimmt.
30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängevorrichtung
(5') mit einer von der Wurstherstellung unabhängigen Zuführvorrichtung (123) für
eine Wurstkette synchronisiert und zu einer selbständigen Maschineneinheit mit wenigstens
einem gesonderten Antriebsmotor (124) zusammengefaßt ist (F ig. 14).
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Aufhänge- und
Zuführvorrichtung (5', 123) ein stufenloses Getriebe (129) eingeschaltet ist, das nach Synchron-Tastwerten
durch einen Vergleichs-Korrekturgerät (139) selbsttätig verstellbar ist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß in der Zuführbahn der
Würste (32) ein die Einschnürungen (33) berührungsfrei abtastender Zuführ-Tastschalter (135) etwa
einer Lichtschranke (136) und an der Aufhängevorrichtung (5') ein Aufhänge-Tastschalter (138) derart
angebracht ist, daß dem Vergleichs-Korrekturgerät
(139) bei Synchronlajf gleichzeitig Impulse beider
Tastschalter (135,138) zugeführt werden.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängevorrichtung (5)
durch den Zuführ-Tastschalter (135) ein- und abschaltbar ist.
34. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschaltung der Aufhängevorrichtung
(5') zusätzlich durch einen die Stellung des Aufnehmers (461) abtastenden Schalter (145)
steuerbar ist
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