DE2608386A1 - Kaumasse und verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents
Kaumasse und verfahren zu ihrer herstellungInfo
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Description
11 Kaumasse und Verfahren zu ihrer Herstellung "
Priorität: 19- März 1975, V.St.A., Nr. 559 850
Die Herstellung der bisher bekannten Kaumassen mit annehmbarem
Geschmack erfordert eine wesentlich größere Menge an Geschmacksstoffen (im allgemeinen werden 10 000 bis 15 000 ppm verwendet)
als bei anderen Nahrungsmitteln. Dies hat folgende Gründe:
1) Ein großer Teil der Geschmacksstoffe wird von der Grundmasse
vollständig absorbiert und kann daher die Geschmacksknospen nicht erreichen;
2) Kaumassen bleiben über längere Zeit, z.B. bis zu 60 Minuten,
im Mund und müssen daher ausreichend Geschmacksstoffe enthalteni damit während dieser Zeit ein annehmbarer Geschmack
erhalten bleibt;
3) das Kauen von Kaumassen regt den Speichelfluß in stärkerem Maße an als beim normalen Essen, so daß zum Ausgleich die-
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ser Verdünnung eine größere Menge an Geschmacksstoffen erforderlich
ist;
4) ein herkömmlicher Kaumassenstreifen wiegt wesentlich weniger als die meisten Einzelportionen anderer Nahrungsmittel und
muß daher einen im Verhältnis höheren Prozentsatz an Geschmacksstoffen enthalten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kaumasse mit sich unmittelbar entfaltendem, kräftigen Geschmack unter Vervrendung
von wesentlich geringeren Mengen an Gesehmacksstoffen
zu schaffen. Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst.
Die Erfindung betrifft somit den in den Ansprüchen gekennzeichneten
Gegenstand.
"Wie nachstehend erläutert, enthält das Innere der erfindungsgemäßen
Kaumasse, die vorzugsweise in Form eines Streifens vorliegt, im wesentlichen keine Geschmacksstoffteilchen, obwohl
das Innere gewünschtenfalls auch Geschmacksstoffe enthalten
kann. Auf die Oberfläche der Kaumasse, die im allgemeinen eine Dicke von etwa 1250 bis etwa 2300 Mikron .und vorzugsweise von
etwa 1750 bis etwa 1800 Mikron aufweist, sind die festen Ge- ·
schmacksstoffteilchen so aufgedruckt, daß die Feststoffteilchen in die Kaumassenoberfläche in einer Tiefe von höchstens
etwa 35 bis etwa 230 Mikron bzw. höchstens 10 % und vorzugsweise etwa 36 bis etwa 42 Mikron eindringen. Daraus ist ersichtlich,
daß die Geschmacksstoffteilchen nicht sehr tief in die Oberfläche der Kaumasse eindringen und das Innere der Kaumasse
daher im wesentlichen frei von Geschmacksstoffen ist.
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_ -ζ
Die festen Geschmacksstoffteilchen v/erden auf die Kaumassenoberfläche
in einer Menge von etwa 0,14 Ms etwa 0,54 Gewichtsprozent,
vorzugsweise etwa 0,14 Ms etwa 0,45 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gewicht des Kaumassenstreifens, aufgebracht.
Auf diese Weise entfaltet die Kaumasse sofort einen kräftigen, angenehmen Geschmack, der über eine längere Zeit
anhält.
Herkömmliche Kaumassen enthalten die Geschmacksstoffe im allgemeinen
in einer Menge von etwa 0,9 Gewichtsprozent. Die Geschmacksstoffe werden jedoch üblicherweise in die Grundmasse
eingemischt und von dieser absorbiert, so daß ein beträchtlicher Teil der Geschmacksstoffe verloren geht und die Geschmacksknospen nicht erreicht. Bei der erfindungsgemäßen Kaumasse erreichen
im wesentlichen alle Geschmacksstoffteilchen die Geschraacksknospen.
Aus dem Vorstehenden ist ersichtlich, daß zur Erzielung eines gleich starken Geschmacks über die gleiche Länge
der Zeit bei der erfindungsgemäßen Kaumasse zwischen 40 bis
85 % weniger Geschmacksstoffe erforderlich sind als bei herkömmlichen
Kaumassen.
Wie vorstehend bereits erwähnt, kann die Grundmasse der erfindungsgemäßen
Kaumasse gegebenenfalls zur weiteren Erhöhung des Geschmacks zusätzlich beispielsweise übliche flüssige Geschmacksstbffe,
wie Krauseminz-, Pfefferminz-, Nelken- oder
Zimtöl enthalten.
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Kaumassen bestehen im allgemeinen aus im wesentlichen wasserunlöslichen
kaubaren plastischen kautschukartigen Massen, wie Chiclegummi und dessen Austauschstoffen, z.B. Jelutong, Guttakay,
Kautschuk oder bestimmten eßbaren natürlichen oder synthetischen Harzen oder Wachsen. Der Grundmasse können Weichmacher,
wie Glycerin, Geschmacksstoffe, wie Wintergrün- (Gaultheria-), Krauseminz- oder Pfefferminzöl, Lakritze,Fruchtaromen oder Gewürzöle,
Zucker, wie Saccharose und Dextrose und/oder Süßstoffe zugesetzt und mit dieser innig vermischt werden. Die Kaumasse
kann gegebenenfalls noch weitere Bestandteile enthalten.
Die wasserunlösliche Grundmasse kann z.B. aus einer Grundmasse gemäß der USrPS 2 197 719 bestehen. Beispiele für typische
Grundmassenzusammensetzungen sindi
Estergummi 88
Kautschuklatexteilchen 10
Handelsübliches Sojabohnenlecithin 2
Grundmasse II
| Chicle | ■ | 30 |
| Jelutong | Sojabohnenlecithin | 60 |
| Gutta soh | 8,5 | |
| Handelsübliches | 2 | |
| Grundmasse III | ||
Teilweise oxidierter Chicle s 98
Handelsübliches Sojabohnenlecithin 2
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Jelutong (trocken) 80
Gutta siak 18
Handelsübliches Sojabohnenlecithin 2
Die wäßrige Phase besteht aus Zucker oder einem Gemisch von
Zuckern, Weichmachern oder Füllstoffen und Geschmacksstoffen. Kaumassen können folgende typische Zusammensetzung aufweisen:
Grundmasse 15 - 25 %
Saccharose 50 - 65 %
Glucose 15 - 25 %
Weichmacher oder Λ ,- <•
Füllstoffe ι - P *
Geschmacksstoffe weniger als 1 %, sowie ein dünner
Puderzuckerüberzug.
Es wurde nun festgestellt, daß erfindungsgemäße Kaumassen, die
an ihrer Oberfläche in Mikrokapseln eingeschlossen oder durch eßbare Träger sorbierte Geschmacksstoffe enthalten, das Aroma
beim Kauen freisetzen und so unmittelbar einen starken, reinen Geschmack entwickeln.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist der Geschmacksstoff z.B. in Gelatine-, Wachs- oder Polyäthylenmikrokapseln
eingeschlossen und wird in Form einer wäßrigen Aufschlämmung auf die Oberfläche der Grundmasse aufgedruckt. Die Herstellung
der Mikrokapseln erfolgt auf herkömmliche Weise durch Mischen des flüssigen Geschmacksstoffes mit einer konzentrierten wäßrigen
Gelatinelösung bei einer Temperatur unterhalb etwa 250C,
wodurch eine sehr feine, stabile Emulsion erhalten wird. Die Emulsion wird hierauf immer noch in kühlem Zustand sprühge-
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trocknet, vorzugsweise nachdem sie einer Behandlung zur Erzielung von Feuchtigkeitsbeständigkeit unterworfen worden war. Man
erhält ein feines, freifließendes Pulver, dessen Teilchen jeweils einen Kern aus dem Geschmacksstoff aufweisen, der 'von
einer trockenen Gelatinewand umgeben ist. Die Teilchengröße beträgt zwischen etwa 1 bis etwa 100 Mikron, vorzugsweise etwa
1 bis etwa 50 Mikron.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung werden die festen Geschmacksstoffteilchen mittels Sorption des Geschmacksstoffs, beispielsweise eines natürlichen ätherischen Öls, eines
synthetischen GeschmacksStoffs in Form eines Öls oder eines
anderen mit Wasser nicht mischbaren Geschmacksstoffs, durch einen eßbaren wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren
Träger, wie Gummiarabicum, Äthylcellulose, Calciumalginat, ein Dextrin, Siliciumdioxid, Stärke, einen wasserlöslichen Pflanzengummi,
ein Polysaccharid oder einen Schellack, erhalten. Die erhaltenen Teilchen haben etwa die gleiche Größe wie die Mikrokapseln.
Sie werden in Form einer nichtwässrigen Aufschlämmung der Teilchen, z.B. in stabilisierten Orangenterpenen, Essigsäur
eäthylester oder Zuckerglasur, verwendet.
Die den Geschmacksstoff enthaltenden Mikrokapseln, bzw. die durch einen eßbaren Träger sorbierten Geschmacksstoffteilchen
werden auf- die Kaumasse gemäß dem direkten oder indirekten Tiefdruckverfahren aufgebracht. Die verwendeten Tiefdruckzylinder
weisen etwa 30 bis etwa 120 Linien oder Zellen/cm und eine Zellentiefe von etwa 20 bis etwa 230 Mikron auf. In
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diesem Fall werden die Geschmacksstoffe in Form von Zellen
mit einer Breite von etwa I/30 bis etwa 1/120 cm und einer Tiefe
von etwa 20 bis etwa 230 Mikron aufgebracht. Rändelzylinder können etwa 3 bis etwa 85 Linien oder Zellen/cm und eine Zellentiefe
von etwa 20 bis etwa 230 Mikron aufweisen. In diesem Fall werden die Geschmacksstoffe in Form von Zellen mit einer
Breite von etwa I/3 bis etwa 1/85 cm und einer Tiefe von etwa
20 bis etwa 230 Mikron aufgebracht.
Die Menge des auf die Oberfläche der Kaumasse aufgebrachten Geschrnacksstoffs
hängt von der Anzahl und der Tiefe der Zellen, der Teilchengröße, der Konzentration der Geschmacksstoffteilchen
in der wäßrigen Aufschlämmung bei Verwendung von Mikrokapseln, bzw. der Konzentration in der nichtwässrigen Aufschlämmung
bei Verwendung von sorbierten Geschmacksstoffen, sowie davon ab, ob die Teilchen nur auf einer oder auf beiden Oberflächen
des Kaumassenstreifens aufgebracht werden.
Die Geschmacksstoffteilchen können auf den Kaumassenstreifen in
parallelen Reihen oder in beliebiger anderer regelmäßiger oder unregelmäßiger Anordnung, je nach dem wie der Druckzylinder
geätzt ist, angeordnet sein.
Die hier verwendeten Ausdrücke "Sorption", "sorbieren" bzw. "sorbiert" beziehen sich auf die Fähigkeit der Geschmacksstoffe,
sich an den eßbaren Träger durch Absorption und/oder Adsorption zu binden.
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Die Beispiele erläutern die Erfindung.
Beispiel 1
Aus den nachstehend, aufgeführten Bestandteilen wird eine Kaumasse
mit Pfefferminzgeschmack hergestellt:
Grundmasse 21,6 Gew.-Teile
Maisstärkesirup, 44° Bef 18,0 " "
Puderzucker 60,4 " "
Lecithin 0,2 " "
Die geschmolzene Grundmasse (Temperatur 1210C) wird in einen
herkömmlichen Pfleiderer-Kneter verbracht. Maisstärkesirup und
Lecithin werden zugegeben und mit der Grundmasse 5 Minuten vermischt. Puderzucker wird eingetragen und hierauf weitere 5 Minuten
mit den anderen Bestandteilen vermischt. Die Masse wird aus dem Kessel ausgetragen, in Laibe von 11,34 kg geschnitten
und auf etwa 32 bis 49°C abkühlen gelassen. Hierauf wird die Masse mittels einer herkömmlichen Gimpel-Maschine auf eine
Dicke von 0,178 cm heruntergewalzt und in Streifen von 7,26 cm Breite und 41,9 cm Länge geschnitten. Nach 12- bis 18-stündigem
Abkühlen kann die Masse bedruckt werden.
Der Kaumassenstreifen wird hierauf in eine Druckmaschine, die
mit Tiefdruckzylindern ausgerüstet ist, geleitet und auf beiden Oberflächen mit einer wäßrigen Aufschlämmung des in Mikrokapseln
eingeschlossenen Geschmacksstoffs bedruckt. Der tatsächliche Pfefferminzölgehalt der wäßrigen Aufschlämmung beträgt 15,6 So.
Das Bedrucken erfolgt mittels einer modifizierten Maschine mit
(breaking machine).
Umleitwalzen/ Aus der Maschine werden automatisch aus einem Be-
Umleitwalzen/ Aus der Maschine werden automatisch aus einem Be-
L -I
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hälter Streifen von 7,26 cm Breite und 41,9 cm Länge mit einer
Geschwindigkeit von 270 Streifen/Min, ausgetragen. Die Streifen werden zwischen zwei Tiefdruckzylindern eingespeist, die bei
Streifen mit einer Dicke von 0,178 ein in einem Abstand von etwa
0,127 cm voneinander angeordnet sind. Die Zylinder weisen jeweils 69 Linien oder Zellen/cm auf. Der obere Zylinder weist
eine Zellentiefe von 38 bis 42 Mikron und eine Zellenwandstärke (Abstand zwischen zwei parallelen Zellen) von 25 Mikron auf.
Der untere Zylinder weist eine Zellentiefe von 36 bis 38 Mikron
und eine Zellenwandstärke von 20 bis 25 Mikron auf. Auf diese Weise werden die Mikrokapseln, die 80 % Geschmacks stoff enthalten,
auf die Kaumasse gedruckt. Nach dem Bedrucken weist der Kaumassenstreifen eine Dicke von etwa 0,142 cm auf und enthält
etwa 0,14 Gewichtsprozent Geschmacksstoff, der an beiden Oberflächen aufgebracht ist; die Mikrokapseln dringen auf der einen
Oberfläche in eine Tiefe von 38 bis 42 Mikron und auf der anderen Oberfläche in eine Tiefe von 36 bis 38 Mikron ein.
Nach dem Verfahren von Beispiel 1 wird eine Kaumasse mit Citronengeschmack
hergestellt, die die nachstehende Zusammensetzung aufweist:
Grundmasse (enthält kein CaCOJ 21,6 Teile
Maisstärkesirup, 44° Be1 18,0 "
Puderzucker 59,4 M
Citronensäure (Pulver) , 1,0 M
Lecithin 0,2 M
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Die wäßrige Aufschlämmung der mikroverkapselten Geschmacksstoff teilchen enthält 15,7 % citronenöl; die fertige Kaumasse
hat eine Dicke von 0,142 cm und enthält etwa 0,14 Gewichtsprozent an den Oberflächen aufgebrachten Geschmacksstoff.
Die Mikrokapseln dringen in die Oberflächen der Kaumasse in einer Tiefe von 38 bis 42 Mikron bzw. 36 bis 38 Mikron ein.
Nach dem Verfahren von Beispiel 1 wird eine Kaumasse mit Krauseminzgeschmack
hergestellt, die die nachstehende Zusammensetzung aufweist:
Grundmasse 21,6 Teile
Maisstärkesirup, 44° Be1 20,0 "
Puderzucker 58,4 "
Lecithin ' 0,2 "
Die wäßrige Aufschlämmung der in Mikrokapseln eingeschlossenen Geschmacksstoffteilchen enthält 16,1 % Krauseminzöl; die fertige
Kaumasse hat eine Dicke von 0,142 cm und enthält etwa 0,14 Gewichtsprozent an· den Oberflächen aufgebrachten Geschmacksstoff.
Die Mikrokapseln dringen in die Oberflächen der Kaumasse in einer Tiefe von 38 bis 42 Mikron bzw. 36 bis
38 Mikron ein.
Nach dem Verfahren von Beispiel 3, jedoch unter Verwendung einer 50prozentigen Aufschlämmung von durch Gummiarabicum
sorbierten Geschmacksstoffteilchen, die 30 % Krauseminzöl enthalten,
in Zuckerglasur wird eine Kaumasse mit Krauseminzge-
L _
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schmack hergestellt. Die fertige Kaumasse hat eine Dicke von 0,142 cm und enthält etwa 0,45 Gewichtsprozent an den Oberflächen
aufgebrachten Geschmacksstoff. Die Goschmacksstoffteilchen
dringen in die Oberflächen in einer Tiefe von 38 bis 42 Mikron, bzw. 36 bis 38 Mikron ein/
L -1
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Claims (8)
- PatentansprücheKaumasse in Streifenform mit einer Dicke von etwa 1250 Ms etwa 2300 Mikron, dadurch gekennzeichnet, daß auf mindestens einer Oberfläche der Kaumasse feste Geschmacksstoffteilchen aufgedruckt sind, die in die Oberfläche in einer Tiefe von etwa 35 Ms etwa 230 Mikron eindringen, wobei das Innere der Kaumasse im wesentlichen frei von Geschmacksstoffen ist und die Kaumasse einen Gehalt an Geschmacksstoffen von etwa 0,14 Ms etwa 0,54 Gewichtsprozent, bezogen auf die Kaumasse, aufweist.
- 2. Kaumasse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die festen Geschmacksstoffteilchen in Form von Mikrokapseln vorliegen.
- 3. Kaumasse nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mikrokapseln eine Teilchengröße von etwa 1 bis etwa 100 Mikron aufweisen.
- 4. Kaumasse nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß die Mikrokapseln eine Teilchengröße von etwa 1 Ms etwa 50 Mikron aufweisen.
- 5. Kaumasse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die festen Geschmacksstoffteilchen aus durch einen eßbaren Träger sorbierten Geschmacksstoffen bestehen.609840/0692
- 6. Kaumasse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen an beiden Oberflächen mit den festen Geschmacksstoff teilchen bedruckt ist.
- 7. Kaumasse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die festen Geschmacksstoffteilchen in die Oberfläche der Kaumasse in einer Tiefe von höchstens 35 bis 45 Mikron eindringen.
- 8. Verfahren zur Herstellung der Kaumasse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die Kaumasse herunterwalzt und in Streifen schneidet und zwischen zwei Zylinder einführt, wobei mindestens ein Zylinder ein Druckzylinder mit etwa 3 bis etwa 120 Linien/cm und einer Zellentiefe von etwa 20 bis etwa 230 Mikron ist und daß man mittels des Druckzylinders auf mindestens eine Oberfläche der Kaumasse eine Aufschlämmung von festen Geschmacksstoffteilchen in einer Menge von etwa 0,14 bis etwa 0,54 Gewichtsprozent Geschmacksstoff, bezogen auf das Gewicht der Kaumasse, aufbringt.·9· Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß man als Aufschlämmung der festen Geschmacksstoffteilchen eine wäßrige Aufschlämmung von in Mikrokapseln eingeschlossenen Geschmacksstoffen verwendet.ORIGINAL INSPECTED609840/0692
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| FR (1) | FR2304297A1 (de) |
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Legal Events
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