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DE2608386A1 - Kaumasse und verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents

Kaumasse und verfahren zu ihrer herstellung

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Publication number
DE2608386A1
DE2608386A1 DE19762608386 DE2608386A DE2608386A1 DE 2608386 A1 DE2608386 A1 DE 2608386A1 DE 19762608386 DE19762608386 DE 19762608386 DE 2608386 A DE2608386 A DE 2608386A DE 2608386 A1 DE2608386 A1 DE 2608386A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
microns
chewing
chewing mass
mass
microcapsules
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19762608386
Other languages
English (en)
Inventor
Frank Witzel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Life Savers Inc
Original Assignee
Life Savers Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from US05/559,850 external-priority patent/US3962463A/en
Application filed by Life Savers Inc filed Critical Life Savers Inc
Publication of DE2608386A1 publication Critical patent/DE2608386A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23GCOCOA; COCOA PRODUCTS, e.g. CHOCOLATE; SUBSTITUTES FOR COCOA OR COCOA PRODUCTS; CONFECTIONERY; CHEWING GUM; ICE-CREAM; PREPARATION THEREOF
    • A23G4/00Chewing gum
    • A23G4/18Chewing gum characterised by shape, structure or physical form, e.g. aerated products
    • A23G4/20Composite products, e.g. centre-filled, multi-layer, laminated

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Polymers & Plastics (AREA)
  • Confectionery (AREA)

Description

11 Kaumasse und Verfahren zu ihrer Herstellung "
Priorität: 19- März 1975, V.St.A., Nr. 559 850
Die Herstellung der bisher bekannten Kaumassen mit annehmbarem Geschmack erfordert eine wesentlich größere Menge an Geschmacksstoffen (im allgemeinen werden 10 000 bis 15 000 ppm verwendet) als bei anderen Nahrungsmitteln. Dies hat folgende Gründe:
1) Ein großer Teil der Geschmacksstoffe wird von der Grundmasse vollständig absorbiert und kann daher die Geschmacksknospen nicht erreichen;
2) Kaumassen bleiben über längere Zeit, z.B. bis zu 60 Minuten, im Mund und müssen daher ausreichend Geschmacksstoffe enthalteni damit während dieser Zeit ein annehmbarer Geschmack erhalten bleibt;
3) das Kauen von Kaumassen regt den Speichelfluß in stärkerem Maße an als beim normalen Essen, so daß zum Ausgleich die-
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ser Verdünnung eine größere Menge an Geschmacksstoffen erforderlich ist;
4) ein herkömmlicher Kaumassenstreifen wiegt wesentlich weniger als die meisten Einzelportionen anderer Nahrungsmittel und muß daher einen im Verhältnis höheren Prozentsatz an Geschmacksstoffen enthalten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kaumasse mit sich unmittelbar entfaltendem, kräftigen Geschmack unter Vervrendung von wesentlich geringeren Mengen an Gesehmacksstoffen zu schaffen. Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst.
Die Erfindung betrifft somit den in den Ansprüchen gekennzeichneten Gegenstand.
"Wie nachstehend erläutert, enthält das Innere der erfindungsgemäßen Kaumasse, die vorzugsweise in Form eines Streifens vorliegt, im wesentlichen keine Geschmacksstoffteilchen, obwohl
das Innere gewünschtenfalls auch Geschmacksstoffe enthalten kann. Auf die Oberfläche der Kaumasse, die im allgemeinen eine Dicke von etwa 1250 bis etwa 2300 Mikron .und vorzugsweise von etwa 1750 bis etwa 1800 Mikron aufweist, sind die festen Ge- · schmacksstoffteilchen so aufgedruckt, daß die Feststoffteilchen in die Kaumassenoberfläche in einer Tiefe von höchstens etwa 35 bis etwa 230 Mikron bzw. höchstens 10 % und vorzugsweise etwa 36 bis etwa 42 Mikron eindringen. Daraus ist ersichtlich, daß die Geschmacksstoffteilchen nicht sehr tief in die Oberfläche der Kaumasse eindringen und das Innere der Kaumasse daher im wesentlichen frei von Geschmacksstoffen ist.
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_
Die festen Geschmacksstoffteilchen v/erden auf die Kaumassenoberfläche in einer Menge von etwa 0,14 Ms etwa 0,54 Gewichtsprozent, vorzugsweise etwa 0,14 Ms etwa 0,45 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gewicht des Kaumassenstreifens, aufgebracht. Auf diese Weise entfaltet die Kaumasse sofort einen kräftigen, angenehmen Geschmack, der über eine längere Zeit anhält.
Herkömmliche Kaumassen enthalten die Geschmacksstoffe im allgemeinen in einer Menge von etwa 0,9 Gewichtsprozent. Die Geschmacksstoffe werden jedoch üblicherweise in die Grundmasse eingemischt und von dieser absorbiert, so daß ein beträchtlicher Teil der Geschmacksstoffe verloren geht und die Geschmacksknospen nicht erreicht. Bei der erfindungsgemäßen Kaumasse erreichen im wesentlichen alle Geschmacksstoffteilchen die Geschraacksknospen. Aus dem Vorstehenden ist ersichtlich, daß zur Erzielung eines gleich starken Geschmacks über die gleiche Länge der Zeit bei der erfindungsgemäßen Kaumasse zwischen 40 bis 85 % weniger Geschmacksstoffe erforderlich sind als bei herkömmlichen Kaumassen.
Wie vorstehend bereits erwähnt, kann die Grundmasse der erfindungsgemäßen Kaumasse gegebenenfalls zur weiteren Erhöhung des Geschmacks zusätzlich beispielsweise übliche flüssige Geschmacksstbffe, wie Krauseminz-, Pfefferminz-, Nelken- oder Zimtöl enthalten.
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Kaumassen bestehen im allgemeinen aus im wesentlichen wasserunlöslichen kaubaren plastischen kautschukartigen Massen, wie Chiclegummi und dessen Austauschstoffen, z.B. Jelutong, Guttakay, Kautschuk oder bestimmten eßbaren natürlichen oder synthetischen Harzen oder Wachsen. Der Grundmasse können Weichmacher, wie Glycerin, Geschmacksstoffe, wie Wintergrün- (Gaultheria-), Krauseminz- oder Pfefferminzöl, Lakritze,Fruchtaromen oder Gewürzöle, Zucker, wie Saccharose und Dextrose und/oder Süßstoffe zugesetzt und mit dieser innig vermischt werden. Die Kaumasse kann gegebenenfalls noch weitere Bestandteile enthalten.
Die wasserunlösliche Grundmasse kann z.B. aus einer Grundmasse gemäß der USrPS 2 197 719 bestehen. Beispiele für typische Grundmassenzusammensetzungen sindi
Grundmasse I
Estergummi 88
Kautschuklatexteilchen 10
Handelsübliches Sojabohnenlecithin 2
Grundmasse II
Chicle 30
Jelutong Sojabohnenlecithin 60
Gutta soh 8,5
Handelsübliches 2
Grundmasse III
Teilweise oxidierter Chicle s 98
Handelsübliches Sojabohnenlecithin 2
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Grundmasse IV
Jelutong (trocken) 80
Gutta siak 18
Handelsübliches Sojabohnenlecithin 2
Die wäßrige Phase besteht aus Zucker oder einem Gemisch von Zuckern, Weichmachern oder Füllstoffen und Geschmacksstoffen. Kaumassen können folgende typische Zusammensetzung aufweisen:
Grundmasse 15 - 25 %
Saccharose 50 - 65 %
Glucose 15 - 25 %
Weichmacher oder Λ ,- <•
Füllstoffe ι - P *
Geschmacksstoffe weniger als 1 %, sowie ein dünner Puderzuckerüberzug.
Es wurde nun festgestellt, daß erfindungsgemäße Kaumassen, die an ihrer Oberfläche in Mikrokapseln eingeschlossen oder durch eßbare Träger sorbierte Geschmacksstoffe enthalten, das Aroma beim Kauen freisetzen und so unmittelbar einen starken, reinen Geschmack entwickeln.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist der Geschmacksstoff z.B. in Gelatine-, Wachs- oder Polyäthylenmikrokapseln eingeschlossen und wird in Form einer wäßrigen Aufschlämmung auf die Oberfläche der Grundmasse aufgedruckt. Die Herstellung der Mikrokapseln erfolgt auf herkömmliche Weise durch Mischen des flüssigen Geschmacksstoffes mit einer konzentrierten wäßrigen Gelatinelösung bei einer Temperatur unterhalb etwa 250C, wodurch eine sehr feine, stabile Emulsion erhalten wird. Die Emulsion wird hierauf immer noch in kühlem Zustand sprühge-
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trocknet, vorzugsweise nachdem sie einer Behandlung zur Erzielung von Feuchtigkeitsbeständigkeit unterworfen worden war. Man erhält ein feines, freifließendes Pulver, dessen Teilchen jeweils einen Kern aus dem Geschmacksstoff aufweisen, der 'von einer trockenen Gelatinewand umgeben ist. Die Teilchengröße beträgt zwischen etwa 1 bis etwa 100 Mikron, vorzugsweise etwa 1 bis etwa 50 Mikron.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung werden die festen Geschmacksstoffteilchen mittels Sorption des Geschmacksstoffs, beispielsweise eines natürlichen ätherischen Öls, eines synthetischen GeschmacksStoffs in Form eines Öls oder eines anderen mit Wasser nicht mischbaren Geschmacksstoffs, durch einen eßbaren wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Träger, wie Gummiarabicum, Äthylcellulose, Calciumalginat, ein Dextrin, Siliciumdioxid, Stärke, einen wasserlöslichen Pflanzengummi, ein Polysaccharid oder einen Schellack, erhalten. Die erhaltenen Teilchen haben etwa die gleiche Größe wie die Mikrokapseln. Sie werden in Form einer nichtwässrigen Aufschlämmung der Teilchen, z.B. in stabilisierten Orangenterpenen, Essigsäur eäthylester oder Zuckerglasur, verwendet.
Die den Geschmacksstoff enthaltenden Mikrokapseln, bzw. die durch einen eßbaren Träger sorbierten Geschmacksstoffteilchen werden auf- die Kaumasse gemäß dem direkten oder indirekten Tiefdruckverfahren aufgebracht. Die verwendeten Tiefdruckzylinder weisen etwa 30 bis etwa 120 Linien oder Zellen/cm und eine Zellentiefe von etwa 20 bis etwa 230 Mikron auf. In
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diesem Fall werden die Geschmacksstoffe in Form von Zellen mit einer Breite von etwa I/30 bis etwa 1/120 cm und einer Tiefe von etwa 20 bis etwa 230 Mikron aufgebracht. Rändelzylinder können etwa 3 bis etwa 85 Linien oder Zellen/cm und eine Zellentiefe von etwa 20 bis etwa 230 Mikron aufweisen. In diesem Fall werden die Geschmacksstoffe in Form von Zellen mit einer Breite von etwa I/3 bis etwa 1/85 cm und einer Tiefe von etwa 20 bis etwa 230 Mikron aufgebracht.
Die Menge des auf die Oberfläche der Kaumasse aufgebrachten Geschrnacksstoffs hängt von der Anzahl und der Tiefe der Zellen, der Teilchengröße, der Konzentration der Geschmacksstoffteilchen in der wäßrigen Aufschlämmung bei Verwendung von Mikrokapseln, bzw. der Konzentration in der nichtwässrigen Aufschlämmung bei Verwendung von sorbierten Geschmacksstoffen, sowie davon ab, ob die Teilchen nur auf einer oder auf beiden Oberflächen des Kaumassenstreifens aufgebracht werden.
Die Geschmacksstoffteilchen können auf den Kaumassenstreifen in parallelen Reihen oder in beliebiger anderer regelmäßiger oder unregelmäßiger Anordnung, je nach dem wie der Druckzylinder geätzt ist, angeordnet sein.
Die hier verwendeten Ausdrücke "Sorption", "sorbieren" bzw. "sorbiert" beziehen sich auf die Fähigkeit der Geschmacksstoffe, sich an den eßbaren Träger durch Absorption und/oder Adsorption zu binden.
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Die Beispiele erläutern die Erfindung.
Beispiel 1
Aus den nachstehend, aufgeführten Bestandteilen wird eine Kaumasse mit Pfefferminzgeschmack hergestellt:
Grundmasse 21,6 Gew.-Teile
Maisstärkesirup, 44° Bef 18,0 " "
Puderzucker 60,4 " "
Lecithin 0,2 " "
Die geschmolzene Grundmasse (Temperatur 1210C) wird in einen herkömmlichen Pfleiderer-Kneter verbracht. Maisstärkesirup und Lecithin werden zugegeben und mit der Grundmasse 5 Minuten vermischt. Puderzucker wird eingetragen und hierauf weitere 5 Minuten mit den anderen Bestandteilen vermischt. Die Masse wird aus dem Kessel ausgetragen, in Laibe von 11,34 kg geschnitten und auf etwa 32 bis 49°C abkühlen gelassen. Hierauf wird die Masse mittels einer herkömmlichen Gimpel-Maschine auf eine Dicke von 0,178 cm heruntergewalzt und in Streifen von 7,26 cm Breite und 41,9 cm Länge geschnitten. Nach 12- bis 18-stündigem Abkühlen kann die Masse bedruckt werden.
Der Kaumassenstreifen wird hierauf in eine Druckmaschine, die mit Tiefdruckzylindern ausgerüstet ist, geleitet und auf beiden Oberflächen mit einer wäßrigen Aufschlämmung des in Mikrokapseln eingeschlossenen Geschmacksstoffs bedruckt. Der tatsächliche Pfefferminzölgehalt der wäßrigen Aufschlämmung beträgt 15,6 So. Das Bedrucken erfolgt mittels einer modifizierten Maschine mit
(breaking machine).
Umleitwalzen/ Aus der Maschine werden automatisch aus einem Be-
L -I
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hälter Streifen von 7,26 cm Breite und 41,9 cm Länge mit einer Geschwindigkeit von 270 Streifen/Min, ausgetragen. Die Streifen werden zwischen zwei Tiefdruckzylindern eingespeist, die bei Streifen mit einer Dicke von 0,178 ein in einem Abstand von etwa 0,127 cm voneinander angeordnet sind. Die Zylinder weisen jeweils 69 Linien oder Zellen/cm auf. Der obere Zylinder weist eine Zellentiefe von 38 bis 42 Mikron und eine Zellenwandstärke (Abstand zwischen zwei parallelen Zellen) von 25 Mikron auf. Der untere Zylinder weist eine Zellentiefe von 36 bis 38 Mikron und eine Zellenwandstärke von 20 bis 25 Mikron auf. Auf diese Weise werden die Mikrokapseln, die 80 % Geschmacks stoff enthalten, auf die Kaumasse gedruckt. Nach dem Bedrucken weist der Kaumassenstreifen eine Dicke von etwa 0,142 cm auf und enthält etwa 0,14 Gewichtsprozent Geschmacksstoff, der an beiden Oberflächen aufgebracht ist; die Mikrokapseln dringen auf der einen Oberfläche in eine Tiefe von 38 bis 42 Mikron und auf der anderen Oberfläche in eine Tiefe von 36 bis 38 Mikron ein.
Beispiel 2
Nach dem Verfahren von Beispiel 1 wird eine Kaumasse mit Citronengeschmack hergestellt, die die nachstehende Zusammensetzung aufweist:
Grundmasse (enthält kein CaCOJ 21,6 Teile
Maisstärkesirup, 44° Be1 18,0 "
Puderzucker 59,4 M
Citronensäure (Pulver) , 1,0 M Lecithin 0,2 M
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Die wäßrige Aufschlämmung der mikroverkapselten Geschmacksstoff teilchen enthält 15,7 % citronenöl; die fertige Kaumasse hat eine Dicke von 0,142 cm und enthält etwa 0,14 Gewichtsprozent an den Oberflächen aufgebrachten Geschmacksstoff. Die Mikrokapseln dringen in die Oberflächen der Kaumasse in einer Tiefe von 38 bis 42 Mikron bzw. 36 bis 38 Mikron ein.
Beispiel 3
Nach dem Verfahren von Beispiel 1 wird eine Kaumasse mit Krauseminzgeschmack hergestellt, die die nachstehende Zusammensetzung aufweist:
Grundmasse 21,6 Teile
Maisstärkesirup, 44° Be1 20,0 "
Puderzucker 58,4 "
Lecithin ' 0,2 "
Die wäßrige Aufschlämmung der in Mikrokapseln eingeschlossenen Geschmacksstoffteilchen enthält 16,1 % Krauseminzöl; die fertige Kaumasse hat eine Dicke von 0,142 cm und enthält etwa 0,14 Gewichtsprozent an· den Oberflächen aufgebrachten Geschmacksstoff. Die Mikrokapseln dringen in die Oberflächen der Kaumasse in einer Tiefe von 38 bis 42 Mikron bzw. 36 bis 38 Mikron ein.
Beispiel 4
Nach dem Verfahren von Beispiel 3, jedoch unter Verwendung einer 50prozentigen Aufschlämmung von durch Gummiarabicum sorbierten Geschmacksstoffteilchen, die 30 % Krauseminzöl enthalten, in Zuckerglasur wird eine Kaumasse mit Krauseminzge-
L _
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schmack hergestellt. Die fertige Kaumasse hat eine Dicke von 0,142 cm und enthält etwa 0,45 Gewichtsprozent an den Oberflächen aufgebrachten Geschmacksstoff. Die Goschmacksstoffteilchen dringen in die Oberflächen in einer Tiefe von 38 bis 42 Mikron, bzw. 36 bis 38 Mikron ein/
L -1
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Claims (8)

  1. Patentansprüche
    Kaumasse in Streifenform mit einer Dicke von etwa 1250 Ms etwa 2300 Mikron, dadurch gekennzeichnet, daß auf mindestens einer Oberfläche der Kaumasse feste Geschmacksstoffteilchen aufgedruckt sind, die in die Oberfläche in einer Tiefe von etwa 35 Ms etwa 230 Mikron eindringen, wobei das Innere der Kaumasse im wesentlichen frei von Geschmacksstoffen ist und die Kaumasse einen Gehalt an Geschmacksstoffen von etwa 0,14 Ms etwa 0,54 Gewichtsprozent, bezogen auf die Kaumasse, aufweist.
  2. 2. Kaumasse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die festen Geschmacksstoffteilchen in Form von Mikrokapseln vorliegen.
  3. 3. Kaumasse nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mikrokapseln eine Teilchengröße von etwa 1 bis etwa 100 Mikron aufweisen.
  4. 4. Kaumasse nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß die Mikrokapseln eine Teilchengröße von etwa 1 Ms etwa 50 Mikron aufweisen.
  5. 5. Kaumasse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die festen Geschmacksstoffteilchen aus durch einen eßbaren Träger sorbierten Geschmacksstoffen bestehen.
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  6. 6. Kaumasse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen an beiden Oberflächen mit den festen Geschmacksstoff teilchen bedruckt ist.
  7. 7. Kaumasse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die festen Geschmacksstoffteilchen in die Oberfläche der Kaumasse in einer Tiefe von höchstens 35 bis 45 Mikron eindringen.
  8. 8. Verfahren zur Herstellung der Kaumasse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die Kaumasse herunterwalzt und in Streifen schneidet und zwischen zwei Zylinder einführt, wobei mindestens ein Zylinder ein Druckzylinder mit etwa 3 bis etwa 120 Linien/cm und einer Zellentiefe von etwa 20 bis etwa 230 Mikron ist und daß man mittels des Druckzylinders auf mindestens eine Oberfläche der Kaumasse eine Aufschlämmung von festen Geschmacksstoffteilchen in einer Menge von etwa 0,14 bis etwa 0,54 Gewichtsprozent Geschmacksstoff, bezogen auf das Gewicht der Kaumasse, aufbringt.·
    9· Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß man als Aufschlämmung der festen Geschmacksstoffteilchen eine wäßrige Aufschlämmung von in Mikrokapseln eingeschlossenen Geschmacksstoffen verwendet.
    ORIGINAL INSPECTED
    609840/0692
DE19762608386 1975-03-19 1976-03-01 Kaumasse und verfahren zu ihrer herstellung Withdrawn DE2608386A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
US05/559,850 US3962463A (en) 1972-04-03 1975-03-19 Chewing gum having surface impregnated, microencapsulated flavor particles

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE2608386A1 true DE2608386A1 (de) 1976-09-30

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Family Applications (1)

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JP (1) JPS593177B2 (de)
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DK (1) DK76676A (de)
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FR (1) FR2304297A1 (de)

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JPS51115960A (en) 1976-10-13
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