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Die Erfindung betrifft ein auf- und abbaubares Bühnenpodest, welches aus gleichartigen, von Hand höhenverstellbaren, mit Ober- und Unterrahmen versehenen rechteckigen Podestböcken besteht, die an zwei gegenüberliegenden Längsseiten über jeweils zwei Scheren abgestützt sind, wobei die mit einem Ende an einem Eckpunkt des Unterrahmens angelenkten Scherenschenkel an ihrem anderen, oberen Ende an Seitenholmen des Oberrahmens in verschiedenen Stellung arretierbar sind.
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Derartige über Scheren abgestützte Podestböcke zur variablen Gestaltung von Bühnenpodesten sind beispielsweise durch die DE-PS 23 05 145 oder durch das DE-GM 74 19 994 bekannt. Solche Podestböcke werden unmittelbar nebeneinander angeordnet und auf die jeweils gewünschte Höhe eingestellt, wobei sie untereinander verspannt werden. Die bekannten Bühnenpodeste sind dabei unabhängig von dem jeweiligen Anwendungsbereich und der jeweiligen Höheneinstellung stets ausschließlich aus Podestböcken zusammengesetzt, was mit einem erheblichen Kostenaufwand und umständlichen Aufbauarbeiten verbunden ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Bühnenpodest zu schaffen, bei dem der Gesamtaufwand für die Mehrzahl der praktischen Anwendungsfälle deutlich reduziert ist.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß für den Fall einer hohen Bühnenpodesteinstellung Zwischenplatten vorgesehen sind, die zwischen die Längssseiten der Podestböcke einfügbar und an deren Oberrahmen befestigbar sind. Die erfindungsgemäße Lösung geht von der Tatsache aus, daß höhenverstellbare Podestböcke mit Stützscheren bei hoher Einstellung wesentlich stärker belastbar als bei niedriger Einstellung sind, da bei zunehmender Podestbockhöhe günstigere Hebelverhältnisse vorliegen. Podestböcke mit Stützscheren sind also hinsichtlich größerer Höheneinstellungen überdimensioniert, so daß problemlos Zwischenplatten eingefügt werden können, ohne daß es zu einer Überlastung käme. Gerade die hohe Einstellung von Bühnenpodesten tritt in der Praxis besonders häufig auf, während sehr niedrige Bühnen eher als Ausnahme zu betrachten sind. Durch die erfindungsgemäßen Zwischenplatten müssen nun für hoch einzustellende Bühnenbereiche nur wesentlich weniger Podestböcke eingesetzt werden, indem beispielsweise alternierend Podestböcke und Zwischenplatten nebeneinander angeordnet werden. Da die Zwischenplatten wesentlich preiswerter als die höhenverstellbaren Podestböcke sind, werden die Gesamtanschaffungskosten für ein auf- und abbaubares Bühnenpodest erheblich gesenkt. Zum anderen ergeben sich sehr viel raumsparendere Ablagerungsmöglichkeiten für ein abgebautes Bühnenpodest, da die Zwischenplatten eine wesentlich geringere Stapelhöhe als die vollständig zusammengeklappten Podestböcke besitzen. Angesichts der im allgemeinen begrenzten Lagerräume ist diese raumsparendere Stapelbarkeit von entscheidender praktischer Bedeutung. Entsprechend der niedrigen Höhe und dem geringen Gewicht der Zwischenplatten ist auch deren An- und Abtransport rascher zu bewerkstelligen, so daß sich das neuartige Bühnenpodest auch durch eine schnellere Auf- und Abbaubarkeit auszeichnet.
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Durch die DE-PS 8 04 129 ist zwar eine zerlegbare und mit Hilfe vieler Wagen transportable Zirkus- Zuschauertribüne bekannt, bei der zwischen jeweils zwei auf Wagen fest montierten Sitzreihen bzw. Treppen noch eine zweite Reihe, die selbst keinen gesonderten Unterbau aufweist, eingefügt werden kann. Die dortige Zuschaubertribüne ist aber in keiner Weise höhenverstellbar, so daß die Belastbarkeit unveränderlich ist. Grundlage für die Auslegung der dortigen Wagen ist vielmehr die Zahl der Sitze, d. h. der maximal zu erwartenden Zuschauerzahl. Beim Einfügen von zusätzlichen Sitzreihen ohne Unterbau ist daher eine entsprechend stabilere Auslegung der Wagen erforderlich, womit eine Vereinfachung im Sinne der Erfindung nicht gegeben ist.
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In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen werden, daß die Zwischenplatten an den mittleren Längsbereich der Oberrahmen-Seitenholme des Podestbockes durch Befestigungsglieder angeschlossen sind, welche in den Verstellweg der oberen Enden der Scherenschenkel eingreifen und die Höheneinstellung der Podestböcke auf eine zulässige Mindesthöhe begrenzen. Hierdurch wird sichergestellt, daß die Zwischenplatten nicht irrtümlich zwischen Podestböcken eingefügt werden können, welche auf eine solch niedrige Höhe eingestellt sind, daß ein Zwischenfügen von Zwischenplatten aus Belastungsgründen nicht mehr zulässig ist.
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Weitere Erfindungsmerkmale, welche die Form der Zwischenplatten und eine zweckmäßige Ausbildung der Befestigungsmittel zum Anschluß der Zwischenplatten an den Podestböcken betreffen, sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Der Gegenstand der Erfindung wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert, wobei zeigt
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Fig. 1 ein aus höhenverstellbaren Podestböcken und Zwischenplatten aufgebautes Bühnenpodest,
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Fig. 2 einen Podestbock, dessen Plattform über höhenverstellbare Scheren abgestützt ist,
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Fig. 3 in Draufsicht eine erste Ausführungsform einer Zwischenplatte,
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Fig. 4 eine zweite Ausführungsform einer Zwischenplatte,
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Fig. 5 eine Seitenansicht auf die Zwischenplatte nach Fig. 3,
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Fig. 6 einen Schnitt gemäß den Schnittlinien VI-VI in den Fig. 3 und 4,
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Fig. 7 eine dreieckige Zwischenplatte in Draufsicht,
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Fig. 8 eine Stirnansicht auf zwei Podestböcke mit einer in Querfluchtung dazwischen angeordneten Zwischenplatte,
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Fig. 9 eine Draufsicht zu Fig. 8,
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Fig. 10 in vergrößertem Maßstab einen Detailbereich X aus Fig. 8 und
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Fig. 11 einen Schnitt gemäß der Linie XI-XI in Fig. 10.
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Fig. 1 zeigt in Draufsicht ein auf- und abbaubares Bühnenpodest, welches aus höhenverstellbaren Podestböcken 1 bis 11, rechteckigen Zwischenplatten 12 bis 15, quadratischen Zwischenplatten 16, 17 und einer dreieckigen Zwischenplatte 18 aufgebaut ist.
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Die Podestböcke 1 bis 11 sind identisch ausgebildet und besitzen beispielsweise den in Fig. 2 gezeigten Aufbau aus einer Plattform 19, in Fig. 2 gestrichelt gezeigt, einem rechteckigen Oberrahmen 20 und einem rechteckigen Fußrahmen 21von jeweils etwa der Größe der Plattform 19 und aus vier, paarweise an zwei gegenüberliegenden Seiten des Podestbockes angeordneten Scheren 22, 23, 24, 25, welche jeweils mit ihren zwei Schenkeln im Bereich der beiden übereinander liegenden Eckpunkten von Oberrahmen 20 und Fußrahmen 21 angelenkt sind. Bei jeder Schere endet der am Eckpunkt des Oberrahmens angelenkte Schenkel 26 im Kreuzungspunkt 27 der beiden Scherenschenkel 26, 28, wobei der Kreuzungspunkt in der Längsmitte des jeweils längeren Schenkels 28 liegt und der kürzere Schenkel 26 jeweils die halbe Länge des längeren Schenkels besitzt. Der Podestbock ist sowohl zu seiner vertikalen Quermittelebene als zu seiner vertikalen Längsmittelebene symmetrisch ausgebildet, und die Plattform 19 besitzt beispielsweise eine Abmessung von 1 × 2 m.
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Die oberen Enden der längeren Schenkel 28 sind jeweils an einem Schlitten 29 angelenkt, der auf dem Seitenholm 30 bzw. 31 des Oberrahmens verschiebbar geführt und in verschiedenen, durch Rastöffnungen 32 der Seitenholme definierten Stellungen arretierbar ist. Die Schlitten 29 besitzen jeweils einen federbelasteten Rastbolzen 33, welche über Bowdenzug-Verstellmechanismen 34 aus der jeweiligen Rastöffnung 32 herausgezogen werden können. Wie Fig. 2 ohne weiteres erkennen läßt, bewegen sich beim Absenken der Plattform 19 an jedem Seitenholm 30, 31 die beiden Schlitten 29 aufeinander zu.
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Die Zwischenplatten 12 bis 15 besitzen den in den Fig. 3, 5 und 6 gezeigten Aufbau und bestehen jeweils aus einer Plattform 35 und einem rechteckigen Tragrahmen 36, wobei vorteilhafterweise diese Platten identisch wie die Plattform 19 und der Oberrahmen 20 des Bühnenpodestes ausgebildet sind. Der Tragrahmen 36 ist an allen Seiten mit Löchern 37 zur Aufnahme von Befestigungsschrauben versehen. Tragrahmen 36 und Oberrahmen 19 besitzen beim Ausführungsbeispiel I-Profil, so daß die Rahmen an allen Seiten einen nach außen hin offenen U-Kanal aufweisen.
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Fig. 4 zeigt eine quadratisch ausgebildete Zwischenplatte 16, deren Seitenlänge gleich der Breite der Plattform 19 der Podestböcke ist. Im übrigen ist die Platte 16 nach Fig. 4 in gleicher Weise aufgebaut wie die Zwischenplatte nach Fig. 3 aus einer Plattform 35 a und einem Tragrahmen 36 a.
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Fig. 7 zeigt ferner noch in Draufsicht eine rechtwinklige, gleichschenklige dreieckige Zwischenplatte 18, bei welcher die Länge der Kathetenseite gleich der Breite der Plattform 19 der Podestböcke ist. Auch diese Platte ist mit einem Tragrahmen 38 von I-Profil versehen.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 sind in der oberen Reihe alternierend Podestböcke 1, 2, 3 und Zwischenplatten 12, 13 - in Querrichtung fluchtend - mit ihren Längsseiten nebeneinander angeordnet, die einmal an ihren Stirnenden über plattenförmige Riegel 39 (vergl. auch die Fig. 8 bis 11) und zum anderen jeweils im Bereich ihrer Längsmitte über weitere Befestigungsglieder miteinander verbunden sind. Die an den Stirnenden verwendeten Riegel 39 bestehen aus einer Stahlplatte, die in die äußeren U-Kanäle eines benachbarten Podestbock-Oberrahmens 20 und Zwischenplatten-Tragrahmen 36 mit engem Spiel eingefügt sind und angeschweißte Schraubbolzen 40 aufweisen, welche durch entsprechende Löcher 32 bzw. 37 der benachbarten Rahmen 20, 36 gesteckt und durch Flügelmuttern 41 festgespannt sind.
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Wie insbesondere aus den Fig. 9 und 10 ersichtlich ist, umfassen die in der Längsmitte der Bühnenpodeste angeordneten Befestigungsglieder in die U-Kanäle benachbarter Oberrahmen 20 und Tragrahmen 36 mit engem Spiel einfügbare Balken, beispielsweise aus Holz, welche von, die beiden Rahmen 20, 36 miteinander verspannenden Schraubenbolzen 43 durchsetzt sind. Die Balken 42 liegen im Verstellweg der Schlitten 26 und weisen eine solche Länge auf, daß ein gewisser Mindestabstand zwischen den beiden Schlitten 26 an einem Seitenholm 30 bzw. 31 und damit eine bestimmte Mindesthöhe des Podestbockes nicht unterschritten werden können.
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Wie in Fig. 1 ferner am Beispiel der Podestböcke 4 bis 9 gezeigt ist, können die Zwischenplatten 14, 15 auch, - um ihre halbe Länge versetzt -, zwischen jeweils zwei Paaren von Podestböcken eingefügt werden, wobei nunmehr an den Enden der Seitenholme der Tragrahmen 36 angeordnete Löcher 37 zur Befestigung ausgenützt werden. Bei dieser versetzten Anordnung werden die Podestböcke 4 bis 9 sowohl in Quer- als auch in Längsrichtung der Bühne automatisch durch die eingefügten Zwischenplatten 14, 15 miteinander verspannt, so daß sich die sonst üblichen Mittel zum gegenseitigen Verspannen aller Podestböcke erübrigen.
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Während zwischen den Podestböcken 4, 5 bzw. 7 und 8 quadratische Öffnungen 44, 45 freigelassen sind, sind an den entsprechenden Stellen zwischen den Podestböcken 5/6 und 8/9 quadratische Platten 16, 17 gemäß Fig. 4 angeordnet, die im Bereich der Längsmitte der benachbarten Podestböcke wiederum unter Verwendung der Balken 42 und im Bereich der Stirnenden der Podestböcke unter Verwendung der plattenförmigen Riegel 39 befestigt werden. Die in Fig. 1 noch gezeigte dreieckige Zwischenplatte 18 ist unter Verwendung von in die Rahmenprofile eingelegten Kupplungsbalken 46 und Spannschrauben 43 an den Stirnseiten der beiden rechtwinklig zueinander angeordneten Podestböcke 9, 11 angebracht.
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Wie in Fig. 1 nur beispielsweise angedeutet ist, erhöhen die Zwischenplatten 12 bis 18 die Variationsmöglichkeiten beim Aufbau eines Bühnenpodestes, wobei der Gesamtaufwand beträchtlich gesenkt ist und zur Befestigung der Zwischenplatten nur wenige, einfach gestaltete Befestigungsmittel erforderlich sind, die zugleich die Aufgabe der Gesamtverspannung aller Bühnenpodestelemente untereinander übernehmen, so daß die sonst erforderlichen Spannmittel entfallen.