DE2605614A1 - Schaltungsanordnung zur pruefung des zustands der teilnehmerleitungen in einem fernmeldesystem - Google Patents
Schaltungsanordnung zur pruefung des zustands der teilnehmerleitungen in einem fernmeldesystemInfo
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Description
9761-75/H/Ro.
Ital.Anm.Nr. 20180 A/75
vom 12.2.1975
Societä Italiana Telecomunicazioni
Siemens s.p.a. Piazzale Zavattari 12, Mailand/Italien
Schaltungsanordnung zur Prüfung des Zustands der Teilnehmerleitungen in einem Fernmeldesystem.
Die Erfindung betrifft eine Schaltungsanordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei Fernmeldesystemen, die zur übertragung sowohl von
Sprachsignalen als auch von Daten dienen, sind die sich innerhalb eines bestimmten Gebietes befindenden Teilnehmer gemeinsam
an eine sogenannte Konzentrationseinheit geschaltet, die sie mit einer anderen, ähnlichen Konzentrationseinheit verbinden
kann, an welche die in einem entfernten Gebiet zusammengefaßten Teilnehmer angeschlossen sind. Die Konzentrationseinheiten sind
durch eine Anzahl Verbindungsleitungen miteinander verbunden, die normalerweise wesentlich kleiner ist als die Anzahl der
an die Konzentrationseinheiten angeschlossenen Teilnehmer. Zu jeder Konzentrationseinheit gehört ein Markierer, der die Zuteilung
einer Verbindungsleitung an einen beliebigen Teilnehmer steuert, und zwar aufgrund von Signalisierungskriterien, die
aus einer Vielzahl von mit den Konzentrationseinheiten verbundenen peripheren Einheiten kommen. Die Leitung, die einen Teil-
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nehmer mit der zugehörigen Konzentrationseinheit verbindet, wird im folgenden als "TeilnehmerleitungH bezeichnet.
Die hier beschriebene Schaltungsanordnung hat den Zweck, dem in der zentralen Vermittlungsstelle befindlichen Markierer
die Möglichkeit zu geben, die wichtigsten Informationen über die möglichen Zustände der Teilnehmerleitungen und insbesondere
darüber zu erhalten, ob der Teilnehmer anwesend oder abwesend ist. Die Schaltungsanordnung benötigt deshalb Prüfeinrichtungen,
die sich automatisch an die Teilnehmerleitung anschalten, um deren Zustand zu überprüfen. Da ein Fernmeldesystem der vorliegenden
Art Verbindungen herstellen soll, an deren Übertragungseigenschaften sehr hohe Anforderungen gestellt werden,
ist es nicht zweckmäßig, die erwähnten Prüfeinrichtungen über
Schaltglieder einzuschalten, die sich in der Verbindungsleitung
befinden, weil dadurch die Übertragungseigenschaften der Leitung verschlechtert und die Störanfälligkeit erhöht wurden.
Aufgabe der Erfindung ist demgemäß, eine Schaltungsanordnung anzugeben, die in der Lage ist, nach Aufbau einer Verbindung
zwischen zwei Teilnehmern den Zustand der Teilnehmerleitung sowie den Zustand des an sie angeschlossenen Teilnehmers
(anwesend oder abwesend) festzustellen, ohne die Informationsübertragung über die Leitung zu beeinträchtigen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 gekennzeichnete Schaltungsanordnung.
Ein bevorzugtes Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung ist in
der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 das Prinzipschaltbild einer Schaltungsanordnung gemäß der Erfindung, und
Fig. 2 eine genauere Darstellung eines Stromdiskriminators DC gemäß Fig. 1.
In Fig. 1 sind die für die Erfindung wesentlichen Schaltkreise
von zwei Teilnehmergeräten AU, und AU- dargestellt, die
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an eine erste bzw. an eine zweite Konzentrationseinheit CE, bzw. CE2 über eine Vierdraht-Leitung angeschlossen sind, welche
eine gleichzeitige übertragung in beiden Richtungen ermöglicht. Zum Durchschalten einer Verbindung werden Relaiskontakte IC und
K, durch Steuerimpulse von Markierern M, und M2 betätigt. Die
Markierer M1, M2 koppeln also die Teilnehmergeräte AU, und AU2
mit der der jeweiligen Verbindung zugeteilten übertragungsleitung,
die aus einer Anzahl (nicht vollständig dargestellter) an die Konzentrationsseite der Einheiten CE, und CE- angeschlossener
Leitungen ausgewählt wird. Die übertragungsleitung weist eine Sendeschleife und eine Empfangsschleife auf, an deren
Enden die Zweirichtungs-Leitungsübertrager TL, und TL2 geschaltet
sind. Da die auf der Seite des Teilnehmergerätes AU, angeschlossenen Einheiten mit denjenigen übereinstimmen, die auf
der Seite des Teilnehmergerätes AU2 angeschlossen sind, werden
nur die Erstgenannten beschrieben werden.
An den über die Teilnehmerleitung mit den Wicklungshälften
des Teilnehmergerätes AU, verbundenen Wicklungshälften des Zweirichtungs-Leitungsübertragers TL1 ist ein sogenannter
Phantomkreis vorhanden, der vom entsprechenden Markierer M1
über eine erste Speisequelle AP1 oder über eine zweite Speisequelle
AP2 mit umgekehrter Polarität gespeist werden kann. Die Speisequellen sind an den Phantomkreis über einen Stromdiskriminator
DC1 angeschlossen, der an seinen Ausgängen αχ,
d2, d3 nnd d4 die Stromwerte anzeigt, die auf den den Phantomkreis
mit den Speisequellen verbindenden Adern 1 und 2 festgestellt werden. Die Ausgänge d1, d2, d~ und d. sind an ein
logisches (sequentielles) Schaltwerk RL1 geschaltet, das
aufgrund der Signalwerte an den Ausgängen des Stromdiskriminators
das Ergebnis der durchgeführten Prüfungen feststellt.
Auf der Seite des Teilnehmergerätes AU1 ist der Phantomkreis
mit einer Signalisierungsschaltung CS1 verbunden, welche
die An- bzw. Abwesenheit des betreffenden Teilnehmers meldet. Die Signalisierungsschaltung CS1 enthält einen Schalter a,
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der bei der für den Fall, daß der Teilnehmer abwesend ist,
dargestellten Schalterstellung "2" den Phantomkreis mit einem ersten Stromzweig verbindet, der in Reihe einen Widerstand R
und eine Diode D1 enthält. Die Diode D1 wird in diesem Fall
durch die erste Speisequelle AP1 direkt vorgespannt. Bei der
Schalterstellung "1" für den Fall, daß der Teilnehmer anwesend ist, wird stattdessen der Phantomkreis mit einem zweiten Stromzweig
verbunden, der in Reihe einen Widerstand R« und eine
Diode D2 enthält, die durch die zweite Speisequelle AP2 direkt
(in Durchlaßrichtung) vorgespannt wird. Die in der dargestellten Weise mit den übrigen Schaltungselementen verbundene Reihenschaltung
aus der Diode D2 und dem Widerstand R2 kann vom Teilnehmer
mit einem Kontakt g kurzgeschlossen werden, den der Teilnehmer schließt, wenn er (rufend) den Aufbau einer Verbindung
anfordert oder (gerufen) auf einen Anruf antwortet. Der Schalter a kann vom Teilnehmer von Hand oder auch selbsttätig betätigt
werden, falls das Teilnehmergerät nicht für einen Verbindungsaufbau zur Verfügung steht, z.B. infolge Ausfalls der Netzspannung
und somit der Speisespannung beim Teilnehmergerät.
Die beschriebene Schaltungsanordnung gibt dem Markierer M1 (entsprechende Überlegungen gelten für den Schaltungsteil
mit dem Markierer M2) die Möglichkeit, Informationen über
folgende Zustände bezüglich der Teilnehmerleitung zu erhalten:
Beim rufenden Teilnehmer ist die Teilnehmerleitung betriebsbereit;
beim rufenden Teilnehmer hat eine Ader Masse- oder Batterieschluß;
der rufende Teilnehmer führt eine kurze Belegung durch;
der rufende Teilnehmer führt eine kurze Belegung durch und schaltet um auf "Teilnehmer abwesend";
beim rufenden Teilnehmer ist die Teilnehmerleitung unterbrochen
;
der gerufene Teilnehmer ist abwesend;
beim gerufenen Teilnehmer hat eine Ader Masse- oder Batterieschluß;
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der gerufene Teilnehmer ist frei und anwesend; beim gerufenen Teilnehmer ist die Teilnehmerleitung unterbrochen
.
Diese Informationen werden vom Schaltwerk RL1 festgestellt,
nachdem es für die Speisung des Phantomkreises durch die Speisequelle AP. gesorgt hat. Falls eine eingehendere Untersuchung
notwendig ist, bewirkt das Schaltwerk durch Erzeugung eines Steuersignals am Ausgang b die Speisung des Phantomkreises
durch die Speisequele AP2.
Im folgenden wird zwischen "Starkströmen" und "Schwachströmen" unterschieden. Im ersten Fall handelt es sich um
Ströme, die einen vorgegebenen Wert überschreiten, wenn im Phantomkreis keine Widerstände eingeschaltet sind, während
mit "Schwachströmen" Ströme gemeint sind, die den vorgegebenen
Wert nicht überschreiten, was dann der Fall ist, wenn in den Phantomkreis zusätzliche Widerstände geschaltet sind, wie z.B.
der Widerstand R- oder R». Wenn nun die Speiseadern 1 und 2 für den Phantomkreis von zwei "Starkströmen" durchflossen sind,
aktiviert der Stromdiskriminator DC, (oder entsprechend der Stromdiskriminator DC2) seine Ausgänge d. und d2, d.h. er erzeugt
entsprechende Ausgangssignale. Wenn die Speiseadern 1 und 2 dagegen von "Schwachströmen" durchflossen sind, erzeugt
der Stromdiskriminator entsprechende Ausgangssignale an seinen
Ausgängen dg und d..
Es sollen nun die möglichen Zustände bezüglich der Teilnehmerleitung
und ihrer Feststellung durch das Schaltwerk RL, (oder RL2) ausführlicher erläutert werden:
Zur Feststellung, daß beim rufenden Teilnehmer die Teilnehmerleitung
betriebsbereit ist, speist das Schaltwerk RL, den Phantomkreis aus der Speisequelle AP, und erkennt den betreffenden
Zustand daran, daß die logische Funktion d^ d2 dg d"4
erfüllt ist. Bei diesem Zustand steht nämlich der Schalter a auf der Stellung "1", und der Kontakt g ist geschlossen. In
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den Speiseadern 1 und 2 für den Phantomkreis fließen daher "Starkströme", weil keine Widerstände eingeschaltet sind.
Um festzustellen, daß beim rufenden Teilnehmer eine Ader Masse- oder Batterieschluß hat, speist das Schaltwerk RL, den
Phantomkreis aus der Speisequelle AP,, wobei es die logische Funktion 3χ d2 d3 d4 + d1 d2 d3 d4 feststellt. Falls nämlich
bei einer der beiden Teilnehmerschleifen ein Masseschluß vorhanden
ist, wird, da der Pluspol der Speisequelle AP, an Masse liegt, die Speiseader 2 des Phantomkreises von "Starkstrom"
durchflossen, während in der Ader 1 kein Strom fließt, da ihre beiden Endpunkte auf gleichem Potential liegen. Ähnliche Überlegungen
gelten für den Fall, daß eine Ader beide Teilnehmerschleifen unbeabsichtigt mit dem Minuspol der Batterie verbunden
ist. In diesem Fall fließt in der Speiseader 1 des Phantomkreises ein "Starkstrom", während die Ader 2 stromlos ist, da
nun an dieser Ader keine Spannungsdifferenz vorhanden ist.
Der Zustand, daß ein rufender Teilnehmer eine kurze Belegung durchführt, ergibt sich dann, wenn ein Teilnehmer einen
Verbindungswunsch für eine solange Zeit zu erkennen gibt, daß beim Markierer M. mit der untersuchung des Zustandes der zugehörigen
Teilnehmerleitung begonnen wird, und wenn der Teilnehmer dann die Verbindungsanforderung sofort unterbricht. In
diesem Fall führt die Speisung des Phantomkreises durch die Speisequelle AP. zu der logischen Funktion cL cL d3 d*. Hierbei
befindet sich der Schalter a in der Stellung "1", und der Stromdiskriminator DC1 meldet keinen Stromdurchgang, weil die
Speisequelle AP1 die Diode D2 in Sperr-Richtung vorspannt.
Anschließend speist das Schaltwerk RL1 den Phantomkreis aus
der Speisequelle AP2 und stellt die logische Funktion d^ ä"2 d3 d
fest. Nun spannt nämlich die Speisequelle AP2 die Diode D2 in
Durchlaßrichtung vor, und der Stromdiskriminator DC1 zeigt an,
daß infolge des Spannungsabfalls am Widerstand R2 "Schwachströme"
fließen.
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Falls der rufende Teilnehmer eine kurzzeitige Belegung durchführt und dann auf "Teilnehmer abwesend" umschaltet, ergibt
sich aus der Speisung des Phantomkreises durch die Speisequelle AP. die logische Funktion d, d_ d- d., weil sich der
Schalter a in der Stellung "2" befindet und der Stromdiskriminator
DC1 infolge des Spannungsabfalls am Widerstand R1 "Schwachströme"
meldet.
Beim rufenden Teilnehmer kann die Teilnehmerleitung unterbrochen sein, weil die Relaiskontakte der Konzentrationseinheit
nicht geschlossen sind. In diesem Fall führt die Speisung des Phantomkreises durch die Speisequelle AP1 zu der logischen
Funktion cL d2 d3 d.. Infolge der Unterbrechung einer der Teilnehmerschleifen
fließen keine Ströme. Es ergibt sich also der gleiche logische Zustand wie in dem Fall, daß ein Teilnehmer
eine kurze Belegung durchführt. Der Zustand der Leitungsunterbrechung beim rufenden Teilnehmer wird jedoch dadurch unterschieden,
daß der Phantomkreis aus der Speisequelle AP2 gespeist
wird, worauf das Schaltwerk RL1 den vorliegenden Fall aus der
logischen Funktion d^ d2 cL d"4 erkennt.
Wenn der gerufene Teilnehmer abwesend ist, ergibt sich bei Speisung des Phantomkreises aus der Speisequelle AP1 die logische
Funktion S1 d„ d_ d.. Hier steht nämlich der Schalter a
in der Stellung "2", und der Stromdiskriminator DC1 meldet
"Schwachströme" infolge des Spannungsabfalls am Widerstand R1.
Um festzustellen, daß beim gerufenen Teilnehmer eine Ader Masse- oder Batterieschluß hat, speist das Schaltwerk RL2 den
Phantomkreis aus der Speisequelle AP1 und erkennt die logische
Funktion d\ d2 (d- d. + 3~ d^) + d1 d2. Dies ergibt sich daraus,
daß der Schalter a in der Stellung "1" steht und, je nachdem, ob eine der Adern der Teilnehmerschleifen Masse- oder Batterieschluß
hat, ein "Schwachstrom" entweder über die Speiseader 1 oder über die Speiseader 2 des Phantomkreises fließt. Es können
aber auch "Starkströme" auf der Ader 1 oder auf der Ader 2 vorhanden sein, je nachdem, ob der Masse- oder Batterieschluß
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die eine oder die andere Teilnehmerschleife betrifft.
Wenn der gerufene Teilnehmer frei und anwesend ist, stellt das Schaltwerk RL2 bei Speisung des Phantomkreises aus der
Speisequelle AP1 die logische Funktion d. cL cL d, fest, weil
die Diode D~ in Sperr-Richtung vorgespannt wird und der Stromdiskriminator
DC2 daher keinen Strom meldet. Anschließend
speist das Schaltwerk RL2 den Phantomkreis aus der Speisequelle
AP2, welche die Diode D2 direkt (in Durchlaßrichtung) vorspannt,
und infolge des Spannungsabfalls am Widerstand R2 erzeugt der
Stromdiskriminator DC2 die Funktion d. cL d_ d..
Beim gerufenen Teilnehmer kann die Teilnehmerleitung dadurch unterbrochen sein, daß beide Adern gebrochen oder wegen
Nichtschließen der Relaiskontakte K, der Konzentrationseinheit CE2 unterbrochen sind. Das Schaltwerk RL2 speist den Phantomkreis
aus der Speisequelle AP, und stellt die logische Funktion d\ cL cL d. fest. Anschließend speist es den Phantomkreis aus
der Speisequelle AP2, worauf sich wieder die Funktion d. cL cL
ergibt.
Gemäß Fig. 2 sind die Speiseadern 1 und 2 für den Phantomkreis an einen Schalter C geführt, welcher den Phantomkreis
mit der Speisequelle AP koppelt. Der Schalter C verbindet die Speiseader 1 des Phantomkreises in der Stellung I mit dem
Minuspol der Speisequelle AP (entsprechend der Speisequelle AP2 in Fig. 1) und in der Stellung II mit dem Pluspol (entsprechend
Speisequelle AP, in Fig. 1). Die umschaltung erfolgt in Abhängigkeit von einem Steuerimpuls, der am Ausgang b des
Schaltwerkes RL, erzeugt wird.
Der mit den Speiseadern des Phantomkreises in der in Fig. 2 dargestellten Weise gekoppelte Stromdiskriminator DC enthält
Differenzverstärker AD1, AD2, AD3 und AD^. Der erste Eingang
der Differenzverstärker AD1 und AD2 ist mit dem Pluspol der
Speisequelle AP verbunden, während der erste Eingang der Differenzverstärker AD3 und AD. mit dem Minuspol verbunden ist.
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Der zweite Eingang der Differenzverstärker ist jeweils an einen
anderen Anzapfungspunkt eines Spannungsteilers geschaltet, der die Widerstände R3, R4, R5, Rß und R7 enthält und an eine
Spannungsquelle -V angeschlossen ist. Die an den jeweiligen zweiten Eingang der Differenzverstärker angelegten Bezugsspannungen des Spannungsteilers sind mit Vr,, Vr„, Vr _ und Vr4
bezeichnet. Dem Ausgang des Differenzverstärkers AD, ist ein das logische Produkt bildendes Verknüpfungsglied N, nachgeschaltet,
dessen zweiten, invertierenden Eingang das Ausgangssignal des Differenzverstärkers AD2 zugeführt ist. In ähnlicher
Weise ist an den Ausgang des vierten Differenzverstärkers AD4
ein das logische Produkt bildendes Verknüpfungsglied N2 geschaltet,
an dessen zweiten, invertierenden Eingang das Ausgangssignal des dritten Differenzverstärkers AD3 angelegt ist.
Zur Erläuterung der Wirkungsweise der hier beschriebenen Schaltungsanordnung sei angenommen, daß die Speiseader 1 des
Phantomkreises von "Starkstrom" durchflossen wird und in der Speiseader 2 kein Strom fließt. In diesem Fall liegt der erste
Eingang der beiden ersten Differenzverstärker AD, und AD2 auf
einem Potential, das die Bezugsspannungen Vr. und Vr2 überschreitet.
Dieser Zustand wird durch Ausgangssignale der Differenzverstärker AD1 und AD2 angezeigt, so daß ein entsprechendes
Signal am Ausgang d, (des zweiten Differenzverstärkers AD2) erzeugt wird, während ein entsprechendes Signal
am Ausgang d3 (des Verknüpfungsgliedes N,) verhindert wird.
Fließt jedoch in der Speiseader 1 des Phantomkreises "Schwachstrom" , so liegt am ersten Eingang der Differenzverstärker AD,
und AD2 ein Potential, das die Bezugsspannung Vr, überschreitet,
nicht aber die Bezugsspannung Vr2. Infolgedessen erzeugt
nur der Differenzverstärker AD1 sein Ausgangssignal. Das
Fehlen eines Ausgangssignals des Differenzverstärkers AD2
und die Aktivierung des DifferenζVerstärkers AD1 werden durch
das Verknüpfungsglied N1 durch Erzeugung eines Signals am
Ausgang d3 angezeigt. Welche Signale bei anderen Fällen erzeugt
werden, ergeben sich für den Fachmann ohne weitere Erklärungen.
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Claims (3)
- - 10 -P atentansprücheSchaltungsanordnung zur Prüfung des Zustands der Teilnehmerleitungen in einem Fernmeldesystem für Sprache und Daten, bei welchem zur Verbindung zwischen zwei Teilnehmern an deren Teilnehmergeräte jeweils zwei Äderpaare angeschlossen sind, die zu je einer Konzentrationseinheit führen, welche die Teilnehmergeräte mit einer für die Herstellung der Verbindung zugeteilten übertragungsleitung verbinden, an deren Enden jeweils ein Zweirichtungs-Leitungsübertrager vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß an den über die Teilnehmerleitung mit den beiden Wicklungshälften des jeweiligen Teilnehmergerätes (Au1 bzw. AU2) verbundenen beiden Wicklungshälften sowohl des vom rufenden Teilnehmer als auch des vom gerufenen Teilnehmer belegten Zweirichtungs-Leitungsübertragers (TL1 bzw. TL2) ein Phantomkreis gebildet ist, an welchen auf der Seite der Zweirichtungs-Leitungsübertrager (TL1 bzw. TL2) ein Stromdiskriminator (DC1 bzw. DC2) angeschlossen ist, der den Phantomkreis entweder aus einer ersten Speisequelle (AP1) oder aus einer zweiten Speisequelle (AP2) mit gegenüber der ersten Speisequelle umgekehrter Polarität speist und an einem ersten und an einem zweiten Ausgang (d, und d2) anzeigt, ob in den Speiseadern (1 und 2) des Phantomkreises ein einen vorgegebenen Wert überschreitender Strom fließt, während er an einem dritten und an einem vierten Ausgang (d, und d.) anzeigt, ob in den Speiseadern (1, 2) des Phantomkreises ein einen vorgegebenen Wert nicht überschreitender Strom fließt; daß ein logisches Schaltwerk (RL1 bzw. RL2) vorhanden ist, das auf die Ausgangssignale des Stromdiskrisxinators (DC1 bzw. DC2) anspricht, die Speisung des Phantomkreises steuert und den Zustand der Teilnehmerleitung ermittelt; und daß der Phantomkreis auf der Seite des Teilnehmergerätes (AU1 bzw. AU2) mit einer Signalisierungsschaltung (CS1 bzw. CS2) verbunden ist, die dem Schaltwerk (RL1 bzw. RL2) meldet, ob der betreffende Teilnehmer an- oder abwesend ist.609837/0667260SR14
- 2.) Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Signalisierungsschaltung (CS, bzw. CS2) einen Schalter (a) enthält, der den Phantomkreis entweder mit einem ersten Stromzweig verbindet, welcher aus einer mit einem Widerstand (R1) in Reihe liegenden Diode (D1) gebildet ist, die von der ersten Speisequelle (AP1) in Durchlaßrichtung vorgespannt ist, oder mit einem zweiten Stromzweig, welcher eine mit einem Widerstand (R2) in Reihe liegende Diode (D,) enthält, die von der zweiten Speisequelle (AP2) in Durchlaßrichtung vorgespannt ist, und daß der zweite Stromzweig vom Teilnehmer mittels eines Kontaktes (g) kurzgeschlossen werden kann, wenn dieser den Aufbau einer Verbindung anfordert oder auf einen Anruf antwortet.
- 3.) Schaltungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , daß der Schalter (a) der Signalisierungsschaltung von Hand oder selbsttätig betätigbar ist, wenn das Teilnehmergerät (AU1 bzw. AU2) nicht für ein Gespräch verfügbar ist.609837/0667
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