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Küchengerät
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Küchengerät zum Zerkleinern von
Feld- und Gartenfrüchten mit einem relativ zum Zerkleinerungswerkzeug von Hand verschiebbar
geführten Aufnahmebehälter mit einer Durchtrittsöffnung für die zu zerkleinernden
Früchte.
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Unter Feld- und Gartenfrüchten sollen hierbei insbesondere Kartoffeln,
Möhren, Gurken, Rettiche und Zwiebeln verstanden werden. Demzufolge handelt es sich
bei dem Zerkleinerungswerkzeug um eine Reibe oder Raspel oder um ein Schnitzel-oder
Hobelwerkzeug.
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Für die Zerkleinerung derartiger Feld- und Gartenfrüchte werden vielfach
noch Handgeräte verwendet, weil Handgeräte zum einen gegenüber Motorgeräten naturgemäß
einen erheblichen Preisvorteil aufweisen, und der Einsatz von Motorgeräten bei kleineren
Fruchtmengen nicht immer lohnend ist, zum anderen aber auch, weil für bestimmte
Anwendungsfälle dem Handgerät wegen der besonderen Qualität des damit zerkleinerten
Gutes der Vorzug gegeben wird. Beispielsweise ist die für die Zubereitung von Kartoffelpuffer
wünschenswerte Konsistenz des Zerkleinerungsgutes am besten mit einer Kartoffelreibe
zu erzielen.
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Bekannte Handgeräte, beispielsweise Kartoffelreiben, besitzen jedoch
erhebliche Nachteile. Insbesondere ist hierbei die Verletzungsgefahr hervorzuheben,
die beispielsweise durch das Festhalten und Reiben der Kartoffel mit der ungeschützten
Hand stets gegeben ist. Wenngleich derartige Verletzungen in der Regel an sich nicht
besonders schwerwiegend sind, so sind sie jedoch schmerzhaft und können Anlaß zu
schwerwiegenden Infektionen sein. Darüber hinaus kann die Frucht nicht vollständig
zerkleinert werden, weil immer ein erhebliches Fruchtstück, an das die Finger angreifen,
zurückgelassen werden muß, so daß ein erheblicher Fruchtanteil als Abfall verloren
geht. Schließlich setzen sich bei den bekannten Handküchengeräten wegen Nichtausnutzung
der vollen Arbeitsfläche des Zerkleinerungswerkzeugs, d. h. wegen Einhaltung einer
bevorzugten
Arbeitsrichtung, häufig die Zerkleinerungswerkzeuge
mit zerkleinertem Gut zu, beispielsweise bei Verwendung feiner Kartoffelreiben.
Dies erfordert eine häufige Reinigung des Gerätes, wenn nicht eine merkliche Herabsetzung
der Arbeitsgeschwindigkeit in Kauf genommen werden soll.
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Als Küchengerät der eingangs bezeichneten Gattung mit einer mechanischen
Arbeitshilfe in Form eines über dem Schneidwerkzeug geradlinig verschiebbar geführten
Aufnahmebehälters ist bisher nur ein Gurkenhobel bekannt. Dieser eignet sich jedoch
nicht für anderes Zerkleinerungsgut.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Küchengerät der eingangs
bezeichneten Gattung bereitzustellen, das unter Vermeidung der geschilderten Nachteile
der bekannten Handgeräte die Verletzungsgefahr erheblich verringert, den Fruchtabfall
herabsetzt, eine Ausnutzung der vollen Zerkleinerungswerkzeugfläche gestattet und
dennoch einfach im konstruktiven Aufbau und der Bedienung ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Aufnahmebehälter
an den beiden parallel zueinander und zum in an sich bekannter Weise flächenförmigen
Zerkleinerungswerkzeug ausgerichteten Armen einer Führungsgabel verschiebbar gelagert
ist, die außerhalb des Zerkleinerungswerkzeuges um eine senkrecht zum Zerkleinerungswerkzeug
verlaufende Achse schwenkbar gelagert ist.
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Bei dieser Anordnung besitzt der Aufnahmebehälter zwei Bewegungsfreiheitsgrade,
indem er einerseits hin- und hergeschoben und andererseits um die Schwenkachse geschwenkt
werden kann.
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Dadurch kann der Aufnahmebehälter zu jeder Stelle des flächenförmigen
Zerkleinerungswerkzeuges geführt werden, so daß dessen volle Arbeitsfläche ausgenutzt
werden kann, wodurch
ein Zusetzen der Werkzeugfläche ausgeschlossen
ist, zumindest aber die Zeitintervalle bis zur Abreinigung des Werkzeuges verlängert
werden. Die Führung des Aufnahmebehälters relativ zum Zerkleinerungswerkzeug steht
im Belieben der Bedienungsperson. Beispielsweise kann der Aufnahmebehälter in sich
nach und nach ändernder Richtung hin- und hergeschoben werden, wie es auch möglich
ist, den Aufnahmebehälter relativ zur Führungsgabel ortsfest zu belassen und lediglich
durch Schwenkbewegungen der Führungsgabel eine Relativbewegung zwischen dem Aufnahmebehälter
und dem Zerkleinerungswerkzeug herbeizuführen. Außerdem sind natürlich beliebige
überlagerte Schiebe-Schwenk-Bewegungen möglich. Bei allen Bewegungsmöglichkeiten
befindet sich das zu zerkleinernde Gut im Aufnahmebehälter und wird durch ständiges
Nachfüllen ersetzt. Der Arbeitsangriff erfolgt dabei im wesentlichen am Aufnahmebehälter
selbst, so daß eine Verletzungsgefahr weitgehend ausgeschlossen ist. Der auf das
Zerkleinerungsgut aus zuüb ende Druck im Aufnahmebehälter kann von Hand oder mit
Hilfe eines Nachführstempels aufgebracht werden. Von besonderer Wichtigkeit ist,
daß die zu zerkleinernden Früchte praktisch restlos zerkleinert werden können, weil
der Rest der vorangehenden Frucht jeweils von der nachfolgenden Frucht nachgeschoben
wird. Lediglich von der letzten Frucht bleibt ein geringer Rest übrig, der jedoch
insbesondere dann nicht ins Gewicht fällt, wenn ein Nachführstempel Anwendung findet.
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In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Aufnahmebehälter
mit seiner Durchtrittsöffnung für die zu zerkleinernden Früchte zwischen den beiden
Armen der Führungsgabel angeordnet. Bei dieser Anordnung besitzen daher beide Arme
etwa denselben Abstand zur Werkzeugfläche, d. h. die Arme befinden sich in einer
zur Ebene der Werkzeugfläche parallelen Ebene. Die Anordnung der Durchtrittsöffnung
des
des Aufnahmebehälters zwischen den beiden Armen erfordert einen
beträchtlichen Armabstand, was der Führungsbasis der Schiebeführung des Aufnahmebehälters
auf den Armen zugute kommt. Wenn daher die mit den Armen zusammenwirkenden Führungsflächen
am Aufnahmebehälter entsprechend angeordnet und bemessen sind, erhält man eine leichtgängige
und verkantungssichere Schiebeführung des Aufnahmebehälters an der Führungsgabel.
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Im Verfolg des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, daß die beiden
Seitenkanten des Zerkleinerungswerkzeuges in Richtung der Schwenkachse konvergierend
verlaufen. Auf diese Weise erhält die Zerkleinerungswerkzeugfläche die geometrische
Form eines gleichschenkligen Trapezes, so daß alle Flächenbereiche durch eine entsprechende
Schiebe- und/oder Schwenkbewegung des Aufnahmebehälters bequem erreicht werden können.
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Außerdem kann aufgrund dieser geometrischen Anordnung der Aufnahmebehälter
auch in der Nähe der beiden Seitenkanten des Zerkleinerungswerkzeugs geradlinig
hin- und hergeschoben werden, d. h. ohne zusätzliche Schwenkbewegung.
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Der Aufnahmebehälter besitzt vorteilhaft im wesentlichen die Gestalt
eines geraden Rohrabschnittes und ist an seinem dem Zerkleinerungswerkzeug zugekehrten
Ende mit zwei gegenüberliegenden Flanschvorsprüngen versehen, die jeweils eine Durchgangsbohrung
für den zugeordneten Arm der Führungsgabel aufweisen.Ein derartig ausgebildeter
Aufnahmebehälter läßt sich nicht nur einfach herstellen, sondern besitzt auch in
den genannten Durchgangsbohrungen die vorstehend erwähnten Führungsflächen für eine
verkantungsfreie Schiebeführung des Aufnahmebehälters an der Führungsgabel. Die
Flanschabmessungen können in jedem Fall so ausreichend gewählt werden, daß hinreichend
lange Durchgangsbohrungen erhalten werden. Die Aus-
bildung des
Aufnahmebehälters als Rohrabschnitt führt zu einer im Querschnitt kreisrunden Durchtrittsöffnung
für die zu zerkleinernden Früchte, so daß tote Ecken im Aufnahmebehälter ausgeschlossen
sind. Außerdem ist der kreisrunde Querschnitt des Aufnahmebehälters für die Führung
eines Nachführstempels besonders geeignet.
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Die Verletzungsgefahr wird noch weiter herabgesetzt, wenn die vorerwähnten
Flanschvorsprünge Teil eines vollständig um den Aufnahmebehälter herumgeführten
Fingerschutzflansches sind.
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Bei der Bedienung des erfindungsgemäßen Küchengeräts ruhen die Finger
der Bedienungshand auf dem Fingerschutzflansch und können daher mit der Werkzeugfläche,
beispielsweise mit der Reibe, nicht in Berührung kommen, es sei denn durch grobe
Unachtsamkeit.
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In einer bevorzugten Ausführuwsform sind die Arme der Führungsgabel
an ihrem Schwenklagerende durch ein einstückig daran anschließendes und damit in
einer Ebene befindliches Kreisbogenstück miteinander verbunden, das einen Winkel
von größer als 180 Grad einnimmt und in einer Ringnut eines aus einem das Zerkleinerungswerkzeug
aufnehmenden Geräterahmen vorspringenden Schwenklagervorsprungs geführt ist. Die
so ausgebildete Führungsgabel zeichnet sich durch einen besonders einfachen Aufbau
aus und kann beginnend mit den freien Gabelenden in einfacher Weise auf den Schwenklagervorsprung
aufgeschoben werden, wobei das Kreisbogenstück der Arme der Führungsgabel in der
Ringnut einrastet. Hierdurch ergibt sich eine problemlose Schwenklagerung der Führungsgabel,
die nach Entfernung des Aufnahmebehälters ohne weiteres, d. h.
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ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen, auch wieder mit ihrem Kreisbogenstück
aus der Ringnut ausgerastet werden kann, beispielsweise zum Zwecke der Reinigung
des Gerätes.
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Für das Anbringen und Abnahmen der Führungsgabel ist es besonders
vorteilhaft, wenn der Nutgrund der Ringnut zwei gegenüberliegende, parallel zueinander
und quer zur Längsachse des Geräterahmens verlaufende Abschnitte aufweist, deren
gegenseitiger Abstand etwa dem lichten Abstand der Arme der Führungsgabel entspricht.
Diese Abschnitte im Nutgrund gestatten ein einfaches Aufschieben der Führungsgabel
von der Seite des Gerätes her, ohne daß dabei die Arme der Führungsgabel federnd
gespreizt werden müßten. Wenn die Führungsgabel bis zur Anlage ihres Kreisbogenstücks
an den Nutgrund der Ringnut aufgeschoben ist, erfolgt durch Schwenkbewegung der
Führungsgabel eine Verriegelung derselben am Schwenklagervorsprung. In allen Arbeitsstellungen
der Führungsgabel ist die erwähnte Verriegelung wirksam.
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In Übereinstimmung mit der erwähnten Trapezform der Zerkleinerungswerkzeugfläche
ist vorgesehen, daß die seitlichen Leisten des Geräterahmens etwa tangential zur
Ringnut verlaufen.
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Durch eine entsprechend tief bemessene Ringnut ergibt sich zugleich
eine einem Abheben der Führungsgabel vom Zerkleinerungswerkzeug entgegenwirkende
Führung der Gabel, so daß auf eine zusätzliche Führung derselben verzichtet werden
kann.
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Es reicht demnach völlig aus, wenn die freien Enden der Arme der Führungsgabel
der äußeren Querleiste des Geräterahmens aufliegen. Durch diese Auflage wird zugleich
sichergestellt, daß die Arme einen unveränderbaren Abstand zur Zerkleinerungswerkzeugfläche
haben.
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Die Erfindung eröffnet die vorteilhafte Möglichkeit, daß das Zerkleinerungswerkzeug
auswechselbar im Geräterahmen angeordnet ist. Auf diese Weise kann das erfindungsgemäße
KUchengerät als Mehrzwecksgerät für die Zerkleinerung der eingangs erwähnten Feld-
und Gartenfrüchte eingesetzt werden. Hierzu ist lediglich das Zerkleinerungswerkzeug
auszutauschen, beispielsweise eine Raspel gegen eine Reibe.
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Um einen schnellen Werkzeugaustausch bei dennoch sicherer Werkzeugaufnahme
zu gewährleisten, ist es zweckmäßig, wenn der Geräterahmen auf seiner dem Aufnahmebehälter
zugekehrten Seite eine umlaufende stufenförmige Vertiefung aufweist, in welche das
Zerkleinerungswerkzeug eingelegt ist. Hierbei ist es von Vorteil, wenn das Zerkleinerungswerkzeug
mindestens an seinen dem Schwenklagervorsprung und der äußeren Querleiste des Geräterahmens
benachbarten Seitenkanten mit nach oben gerichteten Abkantungen versehen ist, denen
bei in die stufenförmige Vertiefung eingelegtem Zerkleinerungswerkzeug die Arme
der Führungsgabel aufliegen. Eine zusätzliche Befestigung des durch die stufenförmige
Vertiefung festgelegten Zerkleinerungswerkzeugs ist entbehrlich, weil diese Aufgabe
von der Führungsgabel in Verbindung mit den nach oben gerichteten Abkantungen des
Zerkleinerungswerkzeuges übernommen wird.
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Während die Führungsgabel zweckmäßig aus einem Metallrundstab oder
einem Kunststoffrundstab mit Metallkern geformt ist, können der Geräterahmen und
der Aufnahmebehälter zweckmäßig aus einem formbeständigen Kunststoff gespritzt sein.
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Das Zerkleinerungswerkzeug selbst kann in herkömmlicher Ausführung
aus einem harten Metallblech bestehen, jedoch stehen hierfür auch harte Kunststoffe
zur Verfugung.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand der ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnungen erläutert. Darin zeigt: Fig. 1 eine
teilweise aufgebrochene Draufsicht auf das erfindungsgemäße Küchengerät, und Fig.
2 einen Längsschnitt durch das Küchengerät entsprechend der Linie II-II in Fig.
1.
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Der allgemein mit der Bezugszahl 1 bezeichnete Geräterahmen besteht
aus den beiden seitlichen Leisten 2 und 3, der äußeren Querleiste 4 und einer der
äußeren Querleiste 4 gegenüberliegenden Platte 5, welche den allgemein mit der Bezugszahl
6 bezeichneten Schwenklagervorsprung trägt. Die seitlichen Leisten 2 und 3 sind
über die äußere Querleiste 4 hinaus zu Aufstellfüßen 7 bzw. 8 verlängert. Der Geräterahmen
1 begrenzt einen trapezförmigen Raum, welcher das Zerkleinerungswerkzeug, im dargestellten
Beispiel eine Kartoffelreibe 9, herausnehmbar und auswechselbar aufnimmt. Die Kartoffelreibe
9 ruht auf der im Geräterahmen 1 umlaufenden stufenförmigen Vertiefung 10 und ist
an ihren beiden parallel zueinander verlaufenden Seitenkanten mit den nach oben
gerichteten Abkantungen 28 und 29 versehen.
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Die allgemein mit 11 bezeichnete Führungsgabel liegt den Ab-und kantungen
28, 29/ion der Nähe des Schwenklagervorsprungs 6 der Platte 5 auf, während die freien
Enden ihrer Arme 12 und 13 auf der äußeren Querleiste 4 des Geräterahmens 1 ruhen.
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Wie Fig. 1 veranschaulicht, sind die Arme 12, 13 der Führungsgabel
11 parallel zueinander ausgerichtet. Die Parallelität der Arme mit der Kartoffelreibe
9 geht aus Fig. 2 hervor.
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Der Schwenklagervorsprung 6 besitzt im wesentlichen die Form eines
Kreiszylinders. In die Außenumfangsfläche dieses Kreiszylinders ist die Ringnut
14 eingeformt, welche das die Arme 12 und 13 der Führungsgabel 11 miteinander verbindende
Kreisbogenstück 15 aufnimmt. Der Innendurchmesser des Kreisbogenstücks 15 entspricht
etwa dem Durchmesser der Ringnut 14 am Nutgrund 16 und ist vorzugsweise etwas größer
als dieser. Die Ringnut 14 befindet sich mit ihrer unteren Seitenwand 17 in einer
Ebene mit der Platte 5. Die obere Seitenwand 18 der Ringnut 14 liegt den Enden der
Arme 12 und 13 der Führungsgabel 11 auf und verhindert dadurch ein Abheben der Führungsgabel
11 vom Geräterahmen 1.
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Die das Aufstecken und Abnehmen der Führungsgabel 11 erleichternden
Abschnitte 19 und 20 des Nutgrundes 16 sind am besten aus Fig. 1 erkennbar. Es ist
ersichtlich, daß diese die Schwenklagerführung des Kreisbogenstücks 15 am Nutgrund
16 im Arbeitsbereich des allgemein mit der Bezugszahl 21 bezeichneten Aufnahmebehälters
nicht behindern. Die (gedachte) Schwenklagerachse ist in Fig. 1 bei 22 markiert.
Der Schwenklagervorsprung 6 weist die zentrale Durchgriffsöffnung 23 auf, die konzentrisch
zur Ringnut 14 bzw. zur Schwenklagerachse 22 angeordnet ist und ein sicheres Festhalten
des Küchengeräts bei der Arbeit ebenso ermöglicht wie ein Aufhängen desselben an
einem Wandhaken od. dgl..
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Der rohrabschnittförmige Aufnahmebehälter 21 besitzt an seinem unteren
Ende den um ihn herumgeführten Fingerschutzflansch 24, der an gegenüberliegenden
Seiten mit den Durchgangsbohrungen 25 und 26 versehen ist, mit deren Hilfe der Aufnahmebehälter
21 an den Armen 12, 13 der Führungsgabel 11 verschiebbar geführt ist. Wie Fig. 1
verdeutlicht, befindet sich die Durchtrittsöffnung 27 des Aufnahmebehälters 21 im
Raum zwischen den Armen 12 und 13.
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Wie aus der Zeichnung ohne nähere Erläuterung hervorgeht, kann der
Aufnahmebehälter 21 auf der Führungsgabel 11 verschoben und/oder um die Schwenklagerachse
22 verschwenkt werden. Bei der Bewegung des Aufnahmebehälters 21 relativ zu der
in den Zeichnungen aus Vereinfachungsgründen nur abgebrochen dargestellten Kartoffelreibe
9 dient der Fingerschutzflansch 24 in vorteilhafter Weise zugleich als Anschlagglied,
indem er durch Anschlag an die Seitenwände der stufenförmigen Vertiefung 10 (Fig.
2) dafür sorgt, daß die effektive Arbeitsfläche des Zerkleinerungswerkzeugs nicht
verlassen wird. Selbstverständlich kann der Aufnahme-
behälter
21 etwa ausgehend von seiner in den Figuren gezeigten Stellung durch Anheben unter
elastischer Verformung der Führungsgabel 11 über die seitlichen Leisten 2 oder 3
des Geräterahmens 1 hinwegbewegt werden, wie es für das Herausnehmen der Kartoffelreibe
9 und des Aufnahmebehälters 21 sowie für ein gründliches Reinigen des Küchengerätes
erforderlich ist.
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Das erfindungsgemäße Küchengerät besteht aus nur vier Teilen, nämlich
dem Geräterahmen 1, der Führungsgabel 11, dem Zerkleinerungswerkzeug, beispielsweise
der Kartoffelreibe 9, und dem Aufnahmebehälter 21. Diese Teile können auf einfache
Weise und ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen zusammengebaut oder auseinandergenommen
werden.
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- Ansprüche -
L e e r s e i t e