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DE2604509A1 - Kuechengeraet - Google Patents

Kuechengeraet

Info

Publication number
DE2604509A1
DE2604509A1 DE19762604509 DE2604509A DE2604509A1 DE 2604509 A1 DE2604509 A1 DE 2604509A1 DE 19762604509 DE19762604509 DE 19762604509 DE 2604509 A DE2604509 A DE 2604509A DE 2604509 A1 DE2604509 A1 DE 2604509A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
kitchen appliance
appliance according
tool
guide fork
arms
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19762604509
Other languages
English (en)
Inventor
Felix Naumann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19762604509 priority Critical patent/DE2604509A1/de
Publication of DE2604509A1 publication Critical patent/DE2604509A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J43/00Implements for preparing or holding food, not provided for in other groups of this subclass
    • A47J43/25Devices for grating

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Food-Manufacturing Devices (AREA)

Description

  • Küchengerät
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Küchengerät zum Zerkleinern von Feld- und Gartenfrüchten mit einem relativ zum Zerkleinerungswerkzeug von Hand verschiebbar geführten Aufnahmebehälter mit einer Durchtrittsöffnung für die zu zerkleinernden Früchte.
  • Unter Feld- und Gartenfrüchten sollen hierbei insbesondere Kartoffeln, Möhren, Gurken, Rettiche und Zwiebeln verstanden werden. Demzufolge handelt es sich bei dem Zerkleinerungswerkzeug um eine Reibe oder Raspel oder um ein Schnitzel-oder Hobelwerkzeug.
  • Für die Zerkleinerung derartiger Feld- und Gartenfrüchte werden vielfach noch Handgeräte verwendet, weil Handgeräte zum einen gegenüber Motorgeräten naturgemäß einen erheblichen Preisvorteil aufweisen, und der Einsatz von Motorgeräten bei kleineren Fruchtmengen nicht immer lohnend ist, zum anderen aber auch, weil für bestimmte Anwendungsfälle dem Handgerät wegen der besonderen Qualität des damit zerkleinerten Gutes der Vorzug gegeben wird. Beispielsweise ist die für die Zubereitung von Kartoffelpuffer wünschenswerte Konsistenz des Zerkleinerungsgutes am besten mit einer Kartoffelreibe zu erzielen.
  • Bekannte Handgeräte, beispielsweise Kartoffelreiben, besitzen jedoch erhebliche Nachteile. Insbesondere ist hierbei die Verletzungsgefahr hervorzuheben, die beispielsweise durch das Festhalten und Reiben der Kartoffel mit der ungeschützten Hand stets gegeben ist. Wenngleich derartige Verletzungen in der Regel an sich nicht besonders schwerwiegend sind, so sind sie jedoch schmerzhaft und können Anlaß zu schwerwiegenden Infektionen sein. Darüber hinaus kann die Frucht nicht vollständig zerkleinert werden, weil immer ein erhebliches Fruchtstück, an das die Finger angreifen, zurückgelassen werden muß, so daß ein erheblicher Fruchtanteil als Abfall verloren geht. Schließlich setzen sich bei den bekannten Handküchengeräten wegen Nichtausnutzung der vollen Arbeitsfläche des Zerkleinerungswerkzeugs, d. h. wegen Einhaltung einer bevorzugten Arbeitsrichtung, häufig die Zerkleinerungswerkzeuge mit zerkleinertem Gut zu, beispielsweise bei Verwendung feiner Kartoffelreiben. Dies erfordert eine häufige Reinigung des Gerätes, wenn nicht eine merkliche Herabsetzung der Arbeitsgeschwindigkeit in Kauf genommen werden soll.
  • Als Küchengerät der eingangs bezeichneten Gattung mit einer mechanischen Arbeitshilfe in Form eines über dem Schneidwerkzeug geradlinig verschiebbar geführten Aufnahmebehälters ist bisher nur ein Gurkenhobel bekannt. Dieser eignet sich jedoch nicht für anderes Zerkleinerungsgut.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Küchengerät der eingangs bezeichneten Gattung bereitzustellen, das unter Vermeidung der geschilderten Nachteile der bekannten Handgeräte die Verletzungsgefahr erheblich verringert, den Fruchtabfall herabsetzt, eine Ausnutzung der vollen Zerkleinerungswerkzeugfläche gestattet und dennoch einfach im konstruktiven Aufbau und der Bedienung ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Aufnahmebehälter an den beiden parallel zueinander und zum in an sich bekannter Weise flächenförmigen Zerkleinerungswerkzeug ausgerichteten Armen einer Führungsgabel verschiebbar gelagert ist, die außerhalb des Zerkleinerungswerkzeuges um eine senkrecht zum Zerkleinerungswerkzeug verlaufende Achse schwenkbar gelagert ist.
  • Bei dieser Anordnung besitzt der Aufnahmebehälter zwei Bewegungsfreiheitsgrade, indem er einerseits hin- und hergeschoben und andererseits um die Schwenkachse geschwenkt werden kann.
  • Dadurch kann der Aufnahmebehälter zu jeder Stelle des flächenförmigen Zerkleinerungswerkzeuges geführt werden, so daß dessen volle Arbeitsfläche ausgenutzt werden kann, wodurch ein Zusetzen der Werkzeugfläche ausgeschlossen ist, zumindest aber die Zeitintervalle bis zur Abreinigung des Werkzeuges verlängert werden. Die Führung des Aufnahmebehälters relativ zum Zerkleinerungswerkzeug steht im Belieben der Bedienungsperson. Beispielsweise kann der Aufnahmebehälter in sich nach und nach ändernder Richtung hin- und hergeschoben werden, wie es auch möglich ist, den Aufnahmebehälter relativ zur Führungsgabel ortsfest zu belassen und lediglich durch Schwenkbewegungen der Führungsgabel eine Relativbewegung zwischen dem Aufnahmebehälter und dem Zerkleinerungswerkzeug herbeizuführen. Außerdem sind natürlich beliebige überlagerte Schiebe-Schwenk-Bewegungen möglich. Bei allen Bewegungsmöglichkeiten befindet sich das zu zerkleinernde Gut im Aufnahmebehälter und wird durch ständiges Nachfüllen ersetzt. Der Arbeitsangriff erfolgt dabei im wesentlichen am Aufnahmebehälter selbst, so daß eine Verletzungsgefahr weitgehend ausgeschlossen ist. Der auf das Zerkleinerungsgut aus zuüb ende Druck im Aufnahmebehälter kann von Hand oder mit Hilfe eines Nachführstempels aufgebracht werden. Von besonderer Wichtigkeit ist, daß die zu zerkleinernden Früchte praktisch restlos zerkleinert werden können, weil der Rest der vorangehenden Frucht jeweils von der nachfolgenden Frucht nachgeschoben wird. Lediglich von der letzten Frucht bleibt ein geringer Rest übrig, der jedoch insbesondere dann nicht ins Gewicht fällt, wenn ein Nachführstempel Anwendung findet.
  • In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Aufnahmebehälter mit seiner Durchtrittsöffnung für die zu zerkleinernden Früchte zwischen den beiden Armen der Führungsgabel angeordnet. Bei dieser Anordnung besitzen daher beide Arme etwa denselben Abstand zur Werkzeugfläche, d. h. die Arme befinden sich in einer zur Ebene der Werkzeugfläche parallelen Ebene. Die Anordnung der Durchtrittsöffnung des des Aufnahmebehälters zwischen den beiden Armen erfordert einen beträchtlichen Armabstand, was der Führungsbasis der Schiebeführung des Aufnahmebehälters auf den Armen zugute kommt. Wenn daher die mit den Armen zusammenwirkenden Führungsflächen am Aufnahmebehälter entsprechend angeordnet und bemessen sind, erhält man eine leichtgängige und verkantungssichere Schiebeführung des Aufnahmebehälters an der Führungsgabel.
  • Im Verfolg des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, daß die beiden Seitenkanten des Zerkleinerungswerkzeuges in Richtung der Schwenkachse konvergierend verlaufen. Auf diese Weise erhält die Zerkleinerungswerkzeugfläche die geometrische Form eines gleichschenkligen Trapezes, so daß alle Flächenbereiche durch eine entsprechende Schiebe- und/oder Schwenkbewegung des Aufnahmebehälters bequem erreicht werden können.
  • Außerdem kann aufgrund dieser geometrischen Anordnung der Aufnahmebehälter auch in der Nähe der beiden Seitenkanten des Zerkleinerungswerkzeugs geradlinig hin- und hergeschoben werden, d. h. ohne zusätzliche Schwenkbewegung.
  • Der Aufnahmebehälter besitzt vorteilhaft im wesentlichen die Gestalt eines geraden Rohrabschnittes und ist an seinem dem Zerkleinerungswerkzeug zugekehrten Ende mit zwei gegenüberliegenden Flanschvorsprüngen versehen, die jeweils eine Durchgangsbohrung für den zugeordneten Arm der Führungsgabel aufweisen.Ein derartig ausgebildeter Aufnahmebehälter läßt sich nicht nur einfach herstellen, sondern besitzt auch in den genannten Durchgangsbohrungen die vorstehend erwähnten Führungsflächen für eine verkantungsfreie Schiebeführung des Aufnahmebehälters an der Führungsgabel. Die Flanschabmessungen können in jedem Fall so ausreichend gewählt werden, daß hinreichend lange Durchgangsbohrungen erhalten werden. Die Aus- bildung des Aufnahmebehälters als Rohrabschnitt führt zu einer im Querschnitt kreisrunden Durchtrittsöffnung für die zu zerkleinernden Früchte, so daß tote Ecken im Aufnahmebehälter ausgeschlossen sind. Außerdem ist der kreisrunde Querschnitt des Aufnahmebehälters für die Führung eines Nachführstempels besonders geeignet.
  • Die Verletzungsgefahr wird noch weiter herabgesetzt, wenn die vorerwähnten Flanschvorsprünge Teil eines vollständig um den Aufnahmebehälter herumgeführten Fingerschutzflansches sind.
  • Bei der Bedienung des erfindungsgemäßen Küchengeräts ruhen die Finger der Bedienungshand auf dem Fingerschutzflansch und können daher mit der Werkzeugfläche, beispielsweise mit der Reibe, nicht in Berührung kommen, es sei denn durch grobe Unachtsamkeit.
  • In einer bevorzugten Ausführuwsform sind die Arme der Führungsgabel an ihrem Schwenklagerende durch ein einstückig daran anschließendes und damit in einer Ebene befindliches Kreisbogenstück miteinander verbunden, das einen Winkel von größer als 180 Grad einnimmt und in einer Ringnut eines aus einem das Zerkleinerungswerkzeug aufnehmenden Geräterahmen vorspringenden Schwenklagervorsprungs geführt ist. Die so ausgebildete Führungsgabel zeichnet sich durch einen besonders einfachen Aufbau aus und kann beginnend mit den freien Gabelenden in einfacher Weise auf den Schwenklagervorsprung aufgeschoben werden, wobei das Kreisbogenstück der Arme der Führungsgabel in der Ringnut einrastet. Hierdurch ergibt sich eine problemlose Schwenklagerung der Führungsgabel, die nach Entfernung des Aufnahmebehälters ohne weiteres, d. h.
  • ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen, auch wieder mit ihrem Kreisbogenstück aus der Ringnut ausgerastet werden kann, beispielsweise zum Zwecke der Reinigung des Gerätes.
  • Für das Anbringen und Abnahmen der Führungsgabel ist es besonders vorteilhaft, wenn der Nutgrund der Ringnut zwei gegenüberliegende, parallel zueinander und quer zur Längsachse des Geräterahmens verlaufende Abschnitte aufweist, deren gegenseitiger Abstand etwa dem lichten Abstand der Arme der Führungsgabel entspricht. Diese Abschnitte im Nutgrund gestatten ein einfaches Aufschieben der Führungsgabel von der Seite des Gerätes her, ohne daß dabei die Arme der Führungsgabel federnd gespreizt werden müßten. Wenn die Führungsgabel bis zur Anlage ihres Kreisbogenstücks an den Nutgrund der Ringnut aufgeschoben ist, erfolgt durch Schwenkbewegung der Führungsgabel eine Verriegelung derselben am Schwenklagervorsprung. In allen Arbeitsstellungen der Führungsgabel ist die erwähnte Verriegelung wirksam.
  • In Übereinstimmung mit der erwähnten Trapezform der Zerkleinerungswerkzeugfläche ist vorgesehen, daß die seitlichen Leisten des Geräterahmens etwa tangential zur Ringnut verlaufen.
  • Durch eine entsprechend tief bemessene Ringnut ergibt sich zugleich eine einem Abheben der Führungsgabel vom Zerkleinerungswerkzeug entgegenwirkende Führung der Gabel, so daß auf eine zusätzliche Führung derselben verzichtet werden kann.
  • Es reicht demnach völlig aus, wenn die freien Enden der Arme der Führungsgabel der äußeren Querleiste des Geräterahmens aufliegen. Durch diese Auflage wird zugleich sichergestellt, daß die Arme einen unveränderbaren Abstand zur Zerkleinerungswerkzeugfläche haben.
  • Die Erfindung eröffnet die vorteilhafte Möglichkeit, daß das Zerkleinerungswerkzeug auswechselbar im Geräterahmen angeordnet ist. Auf diese Weise kann das erfindungsgemäße KUchengerät als Mehrzwecksgerät für die Zerkleinerung der eingangs erwähnten Feld- und Gartenfrüchte eingesetzt werden. Hierzu ist lediglich das Zerkleinerungswerkzeug auszutauschen, beispielsweise eine Raspel gegen eine Reibe.
  • Um einen schnellen Werkzeugaustausch bei dennoch sicherer Werkzeugaufnahme zu gewährleisten, ist es zweckmäßig, wenn der Geräterahmen auf seiner dem Aufnahmebehälter zugekehrten Seite eine umlaufende stufenförmige Vertiefung aufweist, in welche das Zerkleinerungswerkzeug eingelegt ist. Hierbei ist es von Vorteil, wenn das Zerkleinerungswerkzeug mindestens an seinen dem Schwenklagervorsprung und der äußeren Querleiste des Geräterahmens benachbarten Seitenkanten mit nach oben gerichteten Abkantungen versehen ist, denen bei in die stufenförmige Vertiefung eingelegtem Zerkleinerungswerkzeug die Arme der Führungsgabel aufliegen. Eine zusätzliche Befestigung des durch die stufenförmige Vertiefung festgelegten Zerkleinerungswerkzeugs ist entbehrlich, weil diese Aufgabe von der Führungsgabel in Verbindung mit den nach oben gerichteten Abkantungen des Zerkleinerungswerkzeuges übernommen wird.
  • Während die Führungsgabel zweckmäßig aus einem Metallrundstab oder einem Kunststoffrundstab mit Metallkern geformt ist, können der Geräterahmen und der Aufnahmebehälter zweckmäßig aus einem formbeständigen Kunststoff gespritzt sein.
  • Das Zerkleinerungswerkzeug selbst kann in herkömmlicher Ausführung aus einem harten Metallblech bestehen, jedoch stehen hierfür auch harte Kunststoffe zur Verfugung.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand der ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnungen erläutert. Darin zeigt: Fig. 1 eine teilweise aufgebrochene Draufsicht auf das erfindungsgemäße Küchengerät, und Fig. 2 einen Längsschnitt durch das Küchengerät entsprechend der Linie II-II in Fig. 1.
  • Der allgemein mit der Bezugszahl 1 bezeichnete Geräterahmen besteht aus den beiden seitlichen Leisten 2 und 3, der äußeren Querleiste 4 und einer der äußeren Querleiste 4 gegenüberliegenden Platte 5, welche den allgemein mit der Bezugszahl 6 bezeichneten Schwenklagervorsprung trägt. Die seitlichen Leisten 2 und 3 sind über die äußere Querleiste 4 hinaus zu Aufstellfüßen 7 bzw. 8 verlängert. Der Geräterahmen 1 begrenzt einen trapezförmigen Raum, welcher das Zerkleinerungswerkzeug, im dargestellten Beispiel eine Kartoffelreibe 9, herausnehmbar und auswechselbar aufnimmt. Die Kartoffelreibe 9 ruht auf der im Geräterahmen 1 umlaufenden stufenförmigen Vertiefung 10 und ist an ihren beiden parallel zueinander verlaufenden Seitenkanten mit den nach oben gerichteten Abkantungen 28 und 29 versehen.
  • Die allgemein mit 11 bezeichnete Führungsgabel liegt den Ab-und kantungen 28, 29/ion der Nähe des Schwenklagervorsprungs 6 der Platte 5 auf, während die freien Enden ihrer Arme 12 und 13 auf der äußeren Querleiste 4 des Geräterahmens 1 ruhen.
  • Wie Fig. 1 veranschaulicht, sind die Arme 12, 13 der Führungsgabel 11 parallel zueinander ausgerichtet. Die Parallelität der Arme mit der Kartoffelreibe 9 geht aus Fig. 2 hervor.
  • Der Schwenklagervorsprung 6 besitzt im wesentlichen die Form eines Kreiszylinders. In die Außenumfangsfläche dieses Kreiszylinders ist die Ringnut 14 eingeformt, welche das die Arme 12 und 13 der Führungsgabel 11 miteinander verbindende Kreisbogenstück 15 aufnimmt. Der Innendurchmesser des Kreisbogenstücks 15 entspricht etwa dem Durchmesser der Ringnut 14 am Nutgrund 16 und ist vorzugsweise etwas größer als dieser. Die Ringnut 14 befindet sich mit ihrer unteren Seitenwand 17 in einer Ebene mit der Platte 5. Die obere Seitenwand 18 der Ringnut 14 liegt den Enden der Arme 12 und 13 der Führungsgabel 11 auf und verhindert dadurch ein Abheben der Führungsgabel 11 vom Geräterahmen 1.
  • Die das Aufstecken und Abnehmen der Führungsgabel 11 erleichternden Abschnitte 19 und 20 des Nutgrundes 16 sind am besten aus Fig. 1 erkennbar. Es ist ersichtlich, daß diese die Schwenklagerführung des Kreisbogenstücks 15 am Nutgrund 16 im Arbeitsbereich des allgemein mit der Bezugszahl 21 bezeichneten Aufnahmebehälters nicht behindern. Die (gedachte) Schwenklagerachse ist in Fig. 1 bei 22 markiert. Der Schwenklagervorsprung 6 weist die zentrale Durchgriffsöffnung 23 auf, die konzentrisch zur Ringnut 14 bzw. zur Schwenklagerachse 22 angeordnet ist und ein sicheres Festhalten des Küchengeräts bei der Arbeit ebenso ermöglicht wie ein Aufhängen desselben an einem Wandhaken od. dgl..
  • Der rohrabschnittförmige Aufnahmebehälter 21 besitzt an seinem unteren Ende den um ihn herumgeführten Fingerschutzflansch 24, der an gegenüberliegenden Seiten mit den Durchgangsbohrungen 25 und 26 versehen ist, mit deren Hilfe der Aufnahmebehälter 21 an den Armen 12, 13 der Führungsgabel 11 verschiebbar geführt ist. Wie Fig. 1 verdeutlicht, befindet sich die Durchtrittsöffnung 27 des Aufnahmebehälters 21 im Raum zwischen den Armen 12 und 13.
  • Wie aus der Zeichnung ohne nähere Erläuterung hervorgeht, kann der Aufnahmebehälter 21 auf der Führungsgabel 11 verschoben und/oder um die Schwenklagerachse 22 verschwenkt werden. Bei der Bewegung des Aufnahmebehälters 21 relativ zu der in den Zeichnungen aus Vereinfachungsgründen nur abgebrochen dargestellten Kartoffelreibe 9 dient der Fingerschutzflansch 24 in vorteilhafter Weise zugleich als Anschlagglied, indem er durch Anschlag an die Seitenwände der stufenförmigen Vertiefung 10 (Fig. 2) dafür sorgt, daß die effektive Arbeitsfläche des Zerkleinerungswerkzeugs nicht verlassen wird. Selbstverständlich kann der Aufnahme- behälter 21 etwa ausgehend von seiner in den Figuren gezeigten Stellung durch Anheben unter elastischer Verformung der Führungsgabel 11 über die seitlichen Leisten 2 oder 3 des Geräterahmens 1 hinwegbewegt werden, wie es für das Herausnehmen der Kartoffelreibe 9 und des Aufnahmebehälters 21 sowie für ein gründliches Reinigen des Küchengerätes erforderlich ist.
  • Das erfindungsgemäße Küchengerät besteht aus nur vier Teilen, nämlich dem Geräterahmen 1, der Führungsgabel 11, dem Zerkleinerungswerkzeug, beispielsweise der Kartoffelreibe 9, und dem Aufnahmebehälter 21. Diese Teile können auf einfache Weise und ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen zusammengebaut oder auseinandergenommen werden.
  • - Ansprüche - L e e r s e i t e

Claims (15)

  1. Ansprüche 1. Küchengerät zum Zerkleinern von Feld- und Gartenfrüchten mit einem relativ zum Zerkleinerungswerkzeug von Hand verschiebbar geführten Aufnahmebehälter mit einer Durchtrittsöffnung für die zu zerkleinernden Früchte, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (21) an den beiden parallel zueinander und zum in an sich bekannter Weise flächenförmigen Zerkleinerungswerkzeug (9) ausgerichteten Armen (12, 13) einer Führungsgabel (11) verschiebbar gelagert ist, die außerhalb des Zerkleinerungswerkzeuges um eine senkrecht zum Zerkleinerungswerkzeug verlaufende Achse (22) schwenkbar gelagert ist.
  2. 2. Küchengerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (21) mit seiner Durchtrittsöffnung (27) für die zu zerkleinernden Früchte zwischen den beiden Armen (12, 13) der Führungsgabel (11) angeordnet ist.
  3. 3. Küchengerät nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seitenkanten des Zerkleinerungswerkzeugs (9) in Richtung der Schwenkachse (22) konvergierend verlaufen.
  4. 4. Küchengerät nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (21) im wesentlichen die Gestalt eines geraden Rohrabschnittes besitzt und an seinem dem Zerkleinerungswerkzeug (9) zugekehrten Ende mit zwei gegenüberliegenden Flanschvorsprüngen versehen ist, die jeweils eine Durchgangsbohrung (25, 26) für die zugeordneten Arme (12, 13) der Führungsgabel (11) aufweisen.
  5. 5. Küchengerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Flanschvorsprünge Teil eines vollständig um den Aufnahmebehälter (21) herumgeführten Fingerschutzflansches (24) sind.
  6. 6. Küchengerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (12, 13) der Führungsgabel (11) an ihrem Schwenklagerende durch ein einstückig daran anschließendes und damit in einer Ebene befindliches Kreisbogenstück (15) miteinander verbunden sind, das einen Winkel von größer als 180 Grad einnimmt und in einer Ringnut (14) eines aus einem das Zerkleinerungswerkzeug (9) aufnehmenden Geräterahmen (1) vorspringenden Schwenklagervorsprungs (6) geführt ist.
  7. 7. Küchengerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Nutgrund (16) der Ringnut (14) zwei gegenüberliegende, parallel zueinander und quer zur Längsachse des Geräterahmens (1) verlaufende Abschnitte (19, 20) aufweist, deren gegenseitiger Abstand etwa dem lichten Abstand der Arme (12, 13) der Führungsgabel 01)entspricht.
  8. 8. Küchengerät nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenklagervorsprung (6) mit einer konzentrisch zur Ringnut (14) angeordneten Durchgriffsöffnung (23) versehen ist.
  9. 9. Küchengerät nach den Ansprüchen 3 und 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Leisten (2, 3) des Geräterahmens (1) etwa tangential zur Ringnut (14) verlaufen.
  10. 10. Küchengerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden der Arme (12, 13) der Führungsgabel (11) der äußeren Querleiste (4) des Geräterahmens (1) aufliegen.
  11. 11. Küchengerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Zerkleinerungswerkzeug (9) auswechselbar im Geräterahmen (1) angeordnet ist.
  12. 12. Küchengerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Geräterahmen (1) auf seiner dem Aufnahmebehälter (21) zugekehrten Seite eine umlaufende stufenförmige Vertiefung (10) aufweist, in welche das Zerkleinerungswerkzeug (9) eingelegt ist.
  13. 13. Küchengerät nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Zerkleinerungswerkzeug (9) mindestens an seinen dem Schwenklagervorsprung (6) und der äußeren Querleiste (4) des Geräterahmens (1) benachbarten Seitenkanten mit nach oben gerichteten Abkantungen (28, 29) versehen ist, denen bei in die stufenförmige Vertiefung (10) eingelegtem Zerkleinerungswerkzeug die Arme (12, 13) der Führungsgabel (11) aufliegen.
  14. 14. Küchengerät nach einem der Ansprüche 1, 2, 4, 6, 7, 10 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsgabel (11) aus einem Metallrundstab oder einem Kunststoffrundstab mit Metallkern geformt ist.
  15. 15. Küchengerät nach den Ansprüchen 1, 2 und 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Geräterahmen (1) und der Aufnahmebehälter (21) aus einem formbeständigen Kunststoff gespritzt sind.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0579231A1 (de) * 1992-07-15 1994-01-19 David Raz Schneidgerät für Gemüse und dergleichen

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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