DE268611C - - Google Patents
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- DE268611C DE268611C DENDAT268611D DE268611DA DE268611C DE 268611 C DE268611 C DE 268611C DE NDAT268611 D DENDAT268611 D DE NDAT268611D DE 268611D A DE268611D A DE 268611DA DE 268611 C DE268611 C DE 268611C
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- liquid
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- bottle body
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D49/00—Arrangements or devices for preventing refilling of containers
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Closures For Containers (AREA)
- Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
Description
KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT
KLASSE 64 a. GRUPPE
LINFORD SPEARING STILES in BOROUGH.OF BROOKLYN, New York.
Nichtnachfüllbare Flasche. Patentiert im Deutschen Reiche vom 26. Oktober 1912 ab.
Gegenstand der Erfindung ist eine sogenannte nichtnachfüllbare Flasche, bei der das
Nachfüllen dadurch verhütet wird, daß innerhalb des eigentlichen, zweiteilig hergestellten
Flaschenrumpfes eine besondere, geschlossene Flüssigkeitskammer angeordnet ist, die lediglich
an ihrem Boden einen mit Flüssigkeitsverschluß versehenen Auslaß besitzt, von welchem
die Flüssigkeit durch den Ringraum
to zwischen dem Flaschenrumpf und der Kammer in den Ausguß tritt. Demgemäß wird
- die Flasche erstmalig auch nicht durch' den Hals hindurch gefüllt werden, sondern durch
eine Öffnung, welche nach dem Füllen dauernd verschlossen ist. Dabei ist dafür Sorge getragen,
daß der befugte Benutzer der Flasche später den Verschluß lösen, die Flasche von
neuem füllen und mit einem neuen Verschluß versehen kann, welcher das Warenzeichen
des befugten Benutzers enthält und eine neue Originalverpackung gewährleistet. Da der Ausguß am Boden selbsttätig den
Luftzutritt absperrt, sobald eine bestimmte Flüssigkeitsmenge in das äußere Flaschengehäuse
übergetreten ist, von wo sie in der gewöhnlichen Weise ausgegossen werden kann,
so wird schließlich die Menge der auszuschänkenden Flüssigkeit selbsttätig gemessen.
Auf der Zeichnung ist Fig. 1 der Längsschnitt durch eine Ausführungsform einer niehtnachfüllbaren Flasche gemäß der Erfindung. Fig. 2 ist der Querschnitt nach y-y der Fig. 1 und Fig. 3 der Querschnitt nach x-x der Fig. 1. Fig. 4 ist der lotrechte ' Schnitt durch eine zweite Ausführungsform, und Fig. 5 ist der Querschnitt nach s-s der Fig. 4.
Auf der Zeichnung ist Fig. 1 der Längsschnitt durch eine Ausführungsform einer niehtnachfüllbaren Flasche gemäß der Erfindung. Fig. 2 ist der Querschnitt nach y-y der Fig. 1 und Fig. 3 der Querschnitt nach x-x der Fig. 1. Fig. 4 ist der lotrechte ' Schnitt durch eine zweite Ausführungsform, und Fig. 5 ist der Querschnitt nach s-s der Fig. 4.
2 ist der Rumpf des äußeren Flaschengehäuses, welcher mit dem offenen Hals 3 versehen
ist, der zeitweise mittels eines Korkes 4 wie bei einer gewöhnlichen Flasche verschlossen
werden kann. , Der Bodenteil 5 ist auf die gesamte lichte Weite des Flaschenrumpfes 2
offen und kann abgestufte Ringteile 6 und 8 und eine Ringnut 7 an der Innenfläche besitzen.
Dieser offene Boden des Rumpfes 2 kann dauernd durch eine als Pfropfen dienende Scheibe 9 verschlossen werden, welche
einen Flansch 10 besitzt, der sich gegen den Stufenteil 8 des Rumpfes legt. Die Verschlußplatte
9 ist ferner mit einem ringsherum laufenden Absatz 11 versehen. Zwischen diesem
Absatz 11 und dem Absatz 6 des Rumpfes 2 ist ein Gummiring 13 eingepreßt, der einen
flüssigkeitsdichten Verschluß bildet. Die Verschlußplatte wird in ihrer Lage durch Ringstücke
14 verriegelt, welche durch Federn 15 nach außen gedrückt werden. Diese Ringstücke
und Federn sind in der Ringnut 12 der Verschlußscheibe angeordnet und die Ringstücke
greifen in die -Ringnut 7 des Sockelteiles 5 des Rumpfes 2 ein. Wenn die Verschlußplatte
am Rumpf 2 befestigt ist, wird sie von den Verriegelungsstücken dauernd in ihrer Lage erhalten und kann nicht entfernt
werden, ohne daß sie in Stücke zerbricht. Die Verschlußscheibe 9 kann mit dem Namen
und dem Warenzeichen des befugten Benutzers
der Flasche versehen sein, und da diese Verschlußplatten sich in seinem ausschließlichen
Besitz befinden, kann von anderer Seite keine Ersatzscheibe angebracht werden.
Falls die Wiederbenutzung des Rumpfes und des Innenbehälters 2 nicht gewünscht wird, kann der untere Teil des Rumpfes so schwach gemacht werden, daß er brechen würde, wenn jemand versuchte, die Verschlußscheibe behufs
Falls die Wiederbenutzung des Rumpfes und des Innenbehälters 2 nicht gewünscht wird, kann der untere Teil des Rumpfes so schwach gemacht werden, daß er brechen würde, wenn jemand versuchte, die Verschlußscheibe behufs
ίο Herausnahme und Ersatzes zu zertrümmern;
auch sonst kann der Verschlußboden in beliebiger anderer geeigneter Weise durchgebildet
werden.
Innen ist der Flaschenrumpf 2 mit einem Aufnahmebehälter 22 versehen, in welchem die
später auszuschänkende Flüssigkeit untergebracht wird. Dieser Behälter ist oben mit
einem Zapfen 24 und unten mit einem Zapfen
25 versehen. Der letztere greift in ein Spurlager 16 der Verschlußscheibe 9 ein. Der
obere Zapfen 24 ist in einem Teil 21 gelagert, der im unteren Teil des Flaschenhalses 3 befestigt
ist. Dieser Teil ist mit einem unregelmäßigen Durchlaß zum Ausschänken der Flüssigkeit
versehen. Die Flüssigkeit gelangt durch eine öffnung 20 in eine Kammer 17, dann
durch einen Stutzen 19, fließt dann in entgegengesetzter Richtung und gelangt hierauf
durch die öffnung 18 in den Hals. Die öffnungen 18 und 20 sind gegen die öffnung 19
versetzt, ferner sind die öffnungen 18 und 20 voneinander durch ein kegelförmiges Übergangsstück
getrennt, so daß man keinen Draht o. dgl. durch den Hals einführen kann, um an den Innenbehälter heranzukommen. Diese
Einrichtung zur Verhütung der Einführung eines Drahtes unter gleichzeitiger Gestattung
des freien Ausfließens der Flüssigkeit kann in beliebiger anderer geeigneter Weise durchgebildet
sein, vorausgesetzt, daß sie dem angegebenen Zweck genügt, auch kann die im Hals befindliche Einrichtung ausschließlich als
Zapfenlager dienen. Der Halseinsatz kann, welche Form er auch erhalten mag, aus Metall
oder Glas bestehen.
Der Innenbehälter besitzt einen zylindrischen Rumpf, vorzugsweise von solcher Gewichtsverteilung,
daß die mit 23 bezeichnete Stelle nach unten geht, wenn die Flasche auf die Seite gelegt wird. Nahe beim Boden des
Innenbehälters befindet sich eine Trennungswand 26, welche nahe bei der Stelle 23 eine
Durchlaßöffnung 27 besitzt. Diese öffnung 27 mündet in einen Seitenkanal 28 mit geneigtem
Boden 29, der quer unter der Trennungswand
26 hinweggeht (Fig. 2) und mit seinem breiten Ende auf der der öffnung 27 gegenüberliegenden
Seite des Innenbehälters mündet.
Wie ersichtlich, befindet sich ein kleiner Spielraum 30 zwischen dem Innenbehälter 22
und dem Flaschenrumpf 2, ferner ein kleiner Raum zwischen dem Boden des Innenbehälters
und der Verschlußplatte 9. Die Größe dieser Räume ist wichtig aus Gründen, welche
weiter unten auseinanderzusetzen sind.
Angenommen, der Innenbehälter sei gefüllt worden, bevor er in die Flasche eingesetzt
wird; der Rumpf 2 wird dann umgekehrt,, und der ebenfalls umgekehrte Behälter wird
mit dem Zapfen 24, der in das· Spurlager 21 eingreift, in den Rumpf eingesetzt. Alsdann
wird die Verschluß plat te 9 in ihre Gebrauchslage niedergestoßen und mittels der Ring-
stücke 14 verriegelt. Wenn dann der Hals 3 verkorkt worden ist, ist die Flasche marktfertig.
Wird nun die Flasche in die aus Fig. 1 ersichtliche Lage gedreht, so läuft eine gewisse
Flüssigkeitsmenge durch die Öffnung 27 und den Kanal 28, während Luft längs der Unterfläche
der Trennungswand 26 und durch die öffnung 27 in den Innenbehälter eindringt.
Dieser Vorgang setzt sich fort, bis die Flüssigkeit die Zwischenwand 26 erreicht, wie dies
bei 31 angedeutet ist; dann kann keine Luft mehr in den Innenbehälter eintreten und
demgemäß fließt auch keine Flüssigkeit mehr aus. Die Flüssigkeitsmenge, welche sich außerhalb
des Innenbehälters befindet, ist gleich der Menge, welche man auf einmal ausschänken
will. Diese Menge kann man beliebig groß bemessen, indem man den Raum zwischen
dem Flaschenrumpf und der Außenfläche des Innenbehälters unterhalb der Trennungswand .
26 entsprechend groß bemißt. Wenn die abgemessene Flüssigkeitsmenge durch den Hals 3
ausgegossen ist, und alsdann die Flasche wieder aufrecht gestellt wird, fließt selbsttätig
eine zweite bestimmte Menge unten ein, und so fort, bis der Innenbehälter leer ist.
Wird der untere Teil des Behälters aus dunklerem oder undurchsichtigem Glas und
der Außenrumpf aus klarem Glas angefertigt, so kann man dem Käufer anzeigen, daß die
Flasche die richtige Flüssigkeitsmenge enthält. " Steht die Flüssigkeit im Raum 30 wesentlich
oberhalb der Stelle 31, so kann der Käufer annehmen, daß in den Flaschenhals eine kleine
Menge einer anderen Flüssigkeit eingegossen worden ist. Durch den Hals aber kann der
Innenbehälter nicht nachgefüllt werden, weil dort die Luft nicht entweichen und folglich
keine Flüssigkeit zum Eintreten gebracht werden kann. Der Innenbehälter kann nur gefüllt
werden, wenn er sich außerhalb des flachen Rumpfes in umgekehrter Stellung befindet.
Wird die Flasche auf die Seite gelegt, so veranlaßt das Übergewicht auf der Seite 23
den Behälter, sich so zu drehen, daß die öffnung 27 nach unten und das offene Ende des
Kanals 28 nach oben gelangt. Augenscheinlich kann bei dieser Lage keine Luft durch
die Öffnung 27 eindringen und folglich auch keine Flüssigkeit nach außen gelangen. Ebenso
wenig kann Flüssigkeit ins Innere gelangen. Es erhellt also, daß die Flasche in keiner
Weise nachfüllbar ist, sondern nur dann wieder benutzt werden kann, wenn die Verschlußplatte
herausgebrochen ist. Nach dem neuen Füllen muß dann eine neue Verschlußplatte eingesetzt werden. Dadurch ist aber die Originalpackung
wieder hergestellt.
Obgleich gemäß Fig. 1 der mit Übergewicht versehene Teil 23 des Innenbehälters 22 sich
auf der nämlichen Seite wie die Öffnung 27 befindet, kann auch, wie in Fig. 4 gezeigt ist,
die umgekehrte Anordnung getroffen sein. Da auch in diesem Falle wieder der das Übergewicht
enthaltende Teil 23 nach unten gelangt, wenn die Flasche auf die Seite gelegt ■ wird,
so hält der Innenbehälter 22 die Flüssigkeit gerade so zurück, als wäre sie in einem Behälter
abgeschlossen; denn die Öffnung 27 gelangt in diesem Falle nach oben. In diesem
Falle ist der Luftverschluß bei der Öffnung 27 nicht erforderlich, denn der Luftverschluß
wird an dem nunmehr unten befindlichen Ende des-Kanals 28 hergestellt. Dadurch wird
die Flüssigkeit, welche sich oberhalb der unteren Begrenzungskante der Öffnung 27 befindet,
daran verhindert, aus dem Innenbehälter auszufließen, ausgenommen von jenem Betrag,
der notwendig ist, um den Kanal 28 zu füllen. In diesem Fall wird also die Flüssigkeit sowohl
durch den Luftverschluß als auch durch die Hochlegung der Öffnung 27 zurückgehalten.
Der Luftverschluß ist wesentlich; denn wenn er nicht vorgesehen wäre, könnte man
eine Flüssigkeitsmenge durch den Hals 3 einführen und in den Innenbehälter hineinbringen.
Gemäß Fig. 4 wird ferner der Rumpfteil 2 an seinem Halsstück statt am Sockel verschlossen,
ohne daß dadurch die Einbringung des Innenbehälters erschwert ist. Der Rumpf 2 ist also an seinem Boden geschlossen und
mit dem Bodenstück zusammen als einteiliger Körper ausgebildet. Hingegen ist der Rand
des Flaschenrumpfes oben mit einer Nut versehen. Der Flaschenhals 3 ist am Boden mit
einem Flanschteil ga versehen, der sich an den oberen Rand des Flaschenrumpfes dicht
anschließt, indem sein Umfang in die Randnut des Rumpfes paßt und darin verkittet
wird.
Claims (4)
1. Nichtnachfüllbare Flasche, gekennzeichnet durch eine besondere, seitlich und
oben geschlossene und nur an ihrem Boden mit einem mit Flüssigkeitsverschluß versehenen Auslaß versehene Flüssigkeitskammer, die, in den zweiteiligen Flaschenrumpf
eingesetzt, diesen annähernd ausfüllt, so daß die aus dem Boden des Innenbehälters
austretende Flüssigkeit in abgemessenen Mengen durch den Ringraum zwischen dem Flaschenrumpf und dem
Innenbehälter in den als- Ausguß dienenden Hals gelangt.
2. Flasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaß am Boden
des Innenbehälters in einer Trennungswand liegt und mit dem Ringraum innerhalb
des Flaschenkörpers durch einen seitlichen Kanal in Verbindung steht, der sich unterhalb der Trennungswand befindet und
eine geneigte Unterfläche besitzt.
3. Flasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Flüssigkeitskammer
innerhalb des Flaschenrumpfes auf Zapfen drehbar gelagert und so mit einem Übergewicht versehen ist, daß sie
sich von selbst in eine Lage einstellt, bei welcher der Flüssigkeitsverschluß besteht.
4. Flasche nach Ansprüchen 1 bis, 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausfiußöffnung (27) in der Trennungswand (26) dem Gegengewicht (23) gegenüberliegt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE268611C true DE268611C (de) |
Family
ID=525564
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT268611D Active DE268611C (de) |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE268611C (de) |
-
0
- DE DENDAT268611D patent/DE268611C/de active Active
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