DE2659765B2 - Verfahren zur Bewahrung des hygienischen Zustandes von wäschereimäßig bearbeiteter Wäsche - Google Patents
Verfahren zur Bewahrung des hygienischen Zustandes von wäschereimäßig bearbeiteter WäscheInfo
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Description
Im Zuge des allgemeinen Bemühens des Gesundheitswesens, die Wirkung von Krankheitserregern soweit
wie möglich einzudämmen, wird in zunehmendem Maße versucht, die für Krankenhäuser und dgL Institute
bestimmte Wäsche, wie z.B. Bettzeug, Nachthemden oder Kittel, bis zur eigentlichen Benutzung keimfrei zu
halten. Mit der Bezeichnung »keimfrei« ist dabei ein Zustand gemeint, bei dem die normalerweise schrankfertige Wäsche nicht nur den erforderlichen Reinheitszustand aufweist, sondern zusätzlich auch noch durch
Desinfektion oder ggfs. so^ar dur J\ Sterilisation von
Krankheitserregern befreit worden ist
Generell sind zur Erzeugung vck keimfreien Gebrauchsgegenständen mehrere Verfahren bekannt,
wobei unter diesen solche in einer Gruppe zusammengefaßt werden können, bei denen die Entkeimung mit
Hilfe von Bedampfungs- und Evakuierungsintervallen innerhalb eines Autoklaven vorgenommen wird. Ein in
dieser Hinsicht typisches Behandlungsverfahren sieht vor, daß zunächst durch Evakuieren die im Autoklaven
und in den Gegenständen vorhandene Luft entfernt wird, daß danach Wasserdampf (mit einer Temperatur
von 75°C oder 1050C bei der Desinfektion und mit einer
Temperatur von ca. 130° C bei der Sterilisation) in den Autoklaven geleitet wird, daß dieser anschließend
wieder durch Evakuieren entfernt wird, und daß schließlich gefilterte Umgebungsluft in den Autoklaven
eingelassen wird, wobei die Evakuierungs- und Bedampfungsvorgänge gegebenenfalls mehrfach hintereinander
wiederholt werden können. Bis unmittelbar vor dem öffnen des Autoklaven können die so behandelten
Gegenstände je nach den angewandten Bedingungen als desinfiziert oder sterilisiert bezeichnet werden, was
Messungen an entsprechend ausgeführten Anlagen gezeigt haben.
Der unmittelbaren Anwendung dieses an sich sehr guten Autoklavenverfahrens auf wäschereimäßig behandelte Wäsche steht jedoch entgegen, daß es sehr
schwierig ist, den im Autoklaven erreichbaren hygienischen Zustand auch bis zum tatsächlichen Verbrauch
der Wäsche aufrechtzuerhalten. Dazu wäre es nämlich erforderlich, daß für die Verpackung und den Transport
der Wäsche absolut dichte, gut entkeimte Behälter zur Verfügung stehen und daß das Füllen der Behälter von
Bedienungspersonen ausgeführt wird, die in Abständen stets neu desinfizierte Handschuhe und einen entsprechenden Gesichts- und llaarschutz tragen. Besonders
diese von der menschlichen Zuverlässigkeit abhängende
Phase in der Handhabung entkeimter Wäsche stellt ein
großes Risiko dar, weil die Gefahr der neuerlichen Kontaminierung der Wäsche nicht erkennbar ist und
deshalb ohne aufwendige Messungen auch keine Kontrollmöglichkeit gegenüber irgendwelchen Unzulänglichkeiten möglich sind. Im übrigen müssen aber
auch die am Ort der Verwendung leergewo. denen Behälter zum Autoklaven zurückgebracht und vor der
erneuten Verwendung wieder entkeimt werden, und
ίο zusätzlich könnten noch Probleme entstehen durch die
Kennzeichnung der einzelnen Behälter, aenn diese sollen ja erst unmittelbar vor Benutzung der Wäsche
geöffnet werden und nicht jedesmal dann, wenn jemand
den Inhalt des Behälters erfahren möchte.
Die vorgenannten Schwierigkeiten haben dazu geführt, daß das Autoklavenverfahren bislang nicht in
der Praxis für die Entkeimung von wäschereimäßig behandelter Wäsche eingesetzt worden ist Es konnte
allenfalls im Krankenhausbetrieb in den Laufweg der
Wäsche integriert werden, indem z. B. in Operationssälen ein Behandlungsautoklav aufgestellt wurde, aus dem
die keimfreie Wäsche zur alsbaldigen Benutzung entnommen wurde. Sobald jedoch eine Verpackung und
ein Transport der Wäsche in Frage kommen, wie dies
für wäschereimäßig behandelte Wäsche bei gewerblichen Wäschereien und auch bei Zentralwäschereien von
Krankenhäusern grundsätzlich der Fall ist, mußte man sich bisher mit einem unsicheren und meistens relativ
schlechten hygienischen Zustand der Wäsche begnügen.
Durch die DE-AS 12 88 975 ist bereits eine mit Belüftungsperforationen versehene Schutzhaube bekannt, die für Transport- und Lagereinheiten bestimmt
ist, welche auf einer Ladeplatte aufgebaut sind. Diese
Schutzhaube wird von einem an seinem einen Ende
abgeschlossenen Kunststoffschlauch gebildet und die
Perforationen sind längs der Kanten der Transporteinheit angeordnet, also an denjenigen Stellen, die keinen
Wasseransammlungen unterliegen. Durch die bekannte Schutzhaube soll nämlich sowohl die Bildung von
Kondenswasser im Inneren der Schutzhülle als auch das Eindringen von äußerer Feuchtigkeit vermieden werden. Diesem gleichen Zweck dient auch eine weiterhin
durch die DE-OS 1586421 bekannte Abdeckhaube aus
faltbarer Kunststoffolie, die ebenfalls ein auf einer
Ladeplatte gestapeltes Stückgut schrumpfartig umschließt Anstelle von Perforationen ist die bekannte
Abdeckhaube jedoch von einem Be- und Entlüftungsgerät in Form eines Rohres oder eines offenen Hnhlprofils
durchsetzt, welches an der Innenseite und an der
Außenseite der Abdeckhaube miteinander kommunizierende Luftöffnungen aufweist Ähnlich wie zuvor sind
dabei die Durchdringungsstellen des Be- und Entlüftungsgerätes sowie die außenliegenden Luftöffnungen
an einer solchen Stelle angeordnet, die gegen
Wenn sich auch die bekannten Schutzhauben bzw. Abdeckhauben aus Kunststoffolie in der Praxis für die
Verpackung von auf einer Ladeplatte gestapeltes Stückgut bewährt haben, um die Bildung von Kondens
wasser und das Eindringen von Feuchtigkeit zu
verhindern, so sind diese bekannten Abdeckhauben für die Entkeimung von wäschereimäßig behandelter
Wäsche nicht brauchbar. Hier steht nämlich nicht die Kondenswasserbildung oder das Eindringen von Was
ser im Vordergrund, sondern entscheidend ist, die
Wäsche erst einmal keimfrei zu machen, und diese Keimfreiheit möglichst auch während des Transportes
der Wäsche zu ihrem Bestimmungsort aufrechtzuerhal-
ten. Hierfür sind die zum Abdecken von Stückgütern vorgesehenen Abdeckhauben nicht geeignet.
Mit der Erfindung soll das oben angegebene
Autoklavenverfahren nunmehr auch für die Entkeimung von wäschereimäßig behandelter Wäsche praktikabel 5
werden, indem ein einfach und preiswert durchführbarer, menschliche Unzulänglichkeiten ausschließender
und daher außerordentlich sicherer Weg zur Bewahrung des im Autoklaven erreichbaren hygienischen
Zustande der Wäsche geschaffen wird.
Diese Aufgabe löst die Erfindung dadurch, daß die Wäsche vor der Behandlung in dem Autoklaven mit
einer zugleich als spätere Verpackung dienenden, mit feinen Gasdurchtrittsöffnungen mit einem wirksamen
Durchmesser von weniger als 0,3 mm versehenen und im übrigen dicht verschlossenen Folienumhüllung
versehen wird.
Die Erfindung sieht somit eine Folienverpackung der Wäsche vor, die vor der Autoklavenbehandlung
angebracht wird, die während der Autoklaventehandlung der Wäsche den Evakuier- und Bedampfungsvorgängen voll zugänglich macht, und die nach der
Autoklavenbehandlung das Wäschepaket gegen äußere Einwirkungen schützt Dazu ist eine Folie erforderlich,
die so ausreichend gasdurchlässig ist, daß die Verpakkung ohne Zerstörung die Evakuier- und Bedampfungsvorgänge überstehen kann, und bei der andererseits die
einzelnen Gasdurchtrittsöffnungen so klein sind, daß sie keine Quelle für eine Re-Kontaminierung der behandelten Wäsche bilden können.
Zunächst kann für die Zwecke der Erfindung an solche Folien gedacht werden, die eine materialeigene
Porosität besitzen. Die bekannten Folien dieser Art folgen jedoch der Evakuier- und Bedampfungsversorgung des Autoklaven zu langsam, werden leicht zerstört
und sind außerdem auch für eine Wegwerf-Verpackung von Wäsche viel zu teuer. Überraschend wurde aber
gefunden, daß "ine übliche gasdichte und nachträglich mit feinen Gafdurchtrittsöffnungen versehene Folie für
die Zwecke der Erfindung ausgezeichnet brauchbar ist, sofern die einzelnen Offnungen klein genug sind und die
Flächendichte der Offnungen eine rasche Evakuierung und Bedampfung des Autoklaven erlaubt
Als sehr brauchbar für die Zwecke ehr Erfindung hat
sich eine genadelte Folie erwiesen, die dadurch charakterisiert ist daß zur Erzeugung der Poren kein
Material aus dem Folienverband herausgetrennt wird, wie beim Schneiden oder Si^wizen, sondern daß die Folie
nur mit Npdein angestochen wird, also die ursprüngliche
Matenalmenoe erhalten ble'bt Durch die Nadelung
entstehen nämlich im Folienmaterial, je nach Art und Eindringungstiefe der verwendeten Nadeln, kegelartig
oder auch sternartig verlaufende Offnungen, die eine gewisse Ventilwirkung zeigen, indem sie bei den
Evakuier- und Bedampfungsvorgängen einen ausreieilenden Gasdurchtritt ermöglichen, im stationären
Zustand (also bei Druckglekhheit auf beiden Seiten) hingegen nahezu geschlossen sind. Alternativ zur
Nadelung kann die Folie aber auch durch Funken oder entsprechende Verfahren fein perforiert werden. μ
In einem praktischen Beispiel wurde eine thermoplastische Folie von etwa 25—30 μπι Stärke verwendet, die
mit konischen Nadeln mit einem Basis-Durchmesser von etwas weniger als I mm genadelt wurde. Da die
Nadeln normalerweise nie*!! bis zu ihrer Basis in die
Folie eindringen und da außerdem das Fjlienmaterial etwas plastisch verformbar und fließfähig ist, ergaben
sich Durchtrittsöffnungen r <t einem wirksamen Durchmesser von durchweg weniger als 0,3 mm. Die
Öffnungen waren dabei in einem regelmäßigen quadratischen Muster mit etwa 1,5 cm Abstand angeordnet Bei
noch kleinerem Durchschnittsdurchmesser der einzelnen Öffnungen muß die Flächendichte der Öffnungen
entsprechend erhöht werden.
Versuche haben gezeigt, daß in derartige Folien vor der Beschickung des Autoklaven eingehüllte Wäsche
die gleiche Behandlung erfährt, wie wenn die Wäsche ohne Umhüllung in den Autoklaven gebracht wäre.
Andererseits sind aber die porengroßen Löcher klein genug, um nach der Behandlung in dem Autoklaven eine
erneute Kontaminierung bei der Handhabung eines erfindungsgemäli verpackten Wäschepaketes zu verhindern. Das liegt vor allem daran, daß infolge der kleinen
Porengröße kein nennenswerter Gasaustausch zwischen dem Wäschepaket und der äußeren Umgebung
stattfindet Selbst ein Angreifen, Hochheben und Hinwerfen eines in dieser Weise verpackten Wäschepaketes stört nicht denn es hat im allgemeinen zur Folge,
daß innerhalb der Verpackung befindliche Gas durch den damit verbundenen Quetschvorgang durch die
Poren abzugeben und nicht etwa anzusaugen. Im übrigen verhindert die kleine Porengröße auch das
Eindringen von z. B. aufgetropfter Flüssigkeit in das Wäschepaket denn die Oberflächenspannung der
einzelnen Tropfen ist zu groß, als daß diese in die Poren eindringen können.
Zunächst wurde befürchtet daß während der Behandlung in dem Autoklaven wegen der ziemlich
großen Gasmengen, die aus der Wäsche austreten und in sie hineindringen, und wegen des sehr heftigen
Gaswechsels die als Hülle dienende Folie platzen würde. Es hat sich jedoch gezeigt, daß sich die Folie allenfalls
bläht bzw. eng an die darin befindliche Wäsche anlegt, daß im übrigen aber die Folie mit derselben Porengröße
aus dem Autoklaven herauskommt mit der sie auch hineingebracht wurde. Das erfindungsgemäße Verfahren sieht also im Prinzip eine Verpackung vor, die
außerhalb des Autoklaven voll wirksam ist innerhalb des Autoklaven jedoch sozusagen außer Wirkung
gebracht ist.
Die mit Hilfe der Erfindung erzielbaren Vorteile sind beträchtlich. Nach dem Belüften des Autoklaven
können die Wäschepakete ohne weiteres berührt, gestapelt transportiert und aufbewahrt werden. Der
Reinheitszustand der mit den Wäschepaketen in Kontakt kommenden Geräte oder menschliche Körperteile ist dabei unerheblich, solange Gewalt und grobe
Verschmutzungen von der Folie ferngehalten werden.
Bei Verwendung einer Klarsichtfolie z. B. aus Polyäthylen oder Polypropylen kann jeder, der die
Wäsche später benutzen will, einer Packung ansehen, welche Teile sich dann befinden; es braucht aijo nicht
die Packung zur Feststellung des Inhalts geöffnet zu werden. Bei der Verpackung von z. B. Bettwäsche in
Sets zur Verwendung in Krankenhäusern braucht die Verpackung erst unmittelbar vor dem Neubeziehen
eines Bettes geöffnet zu werden, bis dahin ist die Wäsche also keimfrei. Es gibt auch keinerlei Rücktransport der Hüllen, diese werden lediglich abgezogen und
weggeworfen.
Ein weiterer Vorteil liegt in einem verbesserten Schutz des Wäschepaketes gegen Kondenswasserverunreinigungen während des Autoklavenvorganges. Die
Beschickung des Autoklaven wird im allgemeinen mit Hilfe von fahrbaren, mehretagigen Gestellen durchgeführt, wobei die zu entkeimende Wäscht· in kleineren
Paketen auf den regelartigen Etagen der Gestelle abgelegt wird. Es befinden sich also neben der Wäsche
immer noch irgendwelche Transportgeräte während des Entkeimungsvorganges innerhalb des Autoklaven,
an denen sich der für den Entkeimungsvorgang notwendige Wasserdampf niederschlägt und Kondenswasser-Tropfen
bildet. Diese Tropfen sind zwar keine Keimträger, sie können aber Korrosionsprodukte
enthalten, die durch die bei einer ständig auf die Gestelle einwirkende Feuchtigkeit an Schweißnähten oder
Scharnieren entstehen. Falls im Verlauf einer Bedampfung ein solcher Tropfen in das Wäschepaket gelangt, ist
dadurch zwar noch keine Kontaminierung aufgetreten, aber es besteht die Gefahr, daß an dieser Stelle dann die
Wäsche äußerlich verunreinigt ist. Durch die Folienpakkung des Wäschepaketes ist auch dieser Kondenswasser-Verunreinigung
entgegengewirkt.
Das Verschließen der Hülle wird am einfachsten mit Hilfe eines Schweißvorganges vorgenommen, wobei die
Wäsche zwischen eine Unter- und Oberfolie gelegt wird, die bereits an einer der vier Seiten miteinander
verbunden sein kann, und anschließend werden dann die restlichen drei Seiten oder alle vier Seiten mit Hilfe
einer üblichen Folien-Schweißeinrichtung miteinander verschweißt. Vorzugsweise ist mit dem Schweißvorgang
ein Trennvorgang verbunden, der die überschüssigen, außerhalb der Schweißnaht liegenden Abschnitte der
Folie entfernt
Als Material für die Folie ist jeder Thermoplast verwendbar, solange seine Verschweißtemperatur deutlich
oberhalb der bei den verschiedenen Entkeimungsverfahren üblichen Temperaturen liegt. Anderenfalls
würde nämlich während der Behandlung der Kunststoff der Folie mit der Wäsche eine Klebeverbindung
eingehen, die im Anfangsstadium leicht durch Abziehen der Folie kurz vor Gebrauch der Wäsche beseitigt
werden kann, im fortgeschrittenen Stadium jedoch eine ■>
bleibende Verunreinigung der Wäsche zur Folge hat. Bevorzugt ist die Erfindung für die Desinfektion, also für
Autoklaven-Temperaturen von 75°C oder 105°C entwickelt worden. Sie ist jedoch gleichermaßen auch
für die bei höheren Temperaturen von ca. 130° C
ίο ablaufende Sterilisation geeeignet.
Die Erfindung weist nicht nur den Vorteil der einfacheren Handhabung der entkeimten Wäsche auf.
sondern läßt auch eine weniger auf absolute Sicherheit gerichtete Behandlung des Autoklaven ?.u. Da dieser
sich bei jeder Charge selbst entkeimt, die Wäsche aber aufgrund der erfindungsgemäßen Hülle vor einem
erneuten Keimbefall nach der Behandlung sicher ist. kann die Entleerung des Autoklaven ohne große
hygienische Sicherheitsmaßnahmen vor sich gehen, also mit normal gekleideten Personen, die aus normal
kontaminierten Räumen den Autoklaven betreten bzw. handhaben.
Die beiliegende Zeichnung veranschaulicht das Prinzip der Erfindung. Ein Stapel 1 von z. B. üblich
gewaschener, getrockneter, gemangelter und gelegter Wäsche ist mit einer Folienverpackung 2 dicht
geschlossen umhüllt. Die Folie ist dabei, wie der vergrößerte Ausschnitt zeigt, mit einer Anzahl von
feinen Gasdurchtrittsöffnungen 3 versehen. Mit dieser Verpackung wird der Wäschestapel 1 in einen
Autoklaven eingelegt, darin behandelt, anschließend zum Verbrauchsort transportiert und dort bis zum
endgültigen Verbrauch gelagert.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Verfahren zur Bewahrung des hygienischen Zustandes von wäschereimäßig bearbeiteter und
mittels eines Autoklaven entkeimter Wäsche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wäsche
(1) vor der Behandlung in dem Autoklaven mit einer zugleich als spätere Verpackung dienenden, mit
feinen Gasdurchtrittsöffnungen (3) mit einem wirksamen Durchmesser von weniger als 0,3 mm
versehenen und im übrigen dicht verschlossenen Folienumhüllung (2) versehen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gasdurchtrittsöffnungen (3) in
einem regelmäßigen quadratischen Muster mit 1,5 cm Abstand angeordnet sind.
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|---|---|---|---|
| DE19762659765 DE2659765C3 (de) | 1976-12-29 | 1976-12-29 | Verfahren zur Bewahrung des hygienischen Zustandes von wäschereimäßig bearbeiteter Wäsche |
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| DE19762659765 DE2659765C3 (de) | 1976-12-29 | 1976-12-29 | Verfahren zur Bewahrung des hygienischen Zustandes von wäschereimäßig bearbeiteter Wäsche |
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| DE2659765A1 DE2659765A1 (de) | 1978-07-06 |
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| DE19762659765 Expired DE2659765C3 (de) | 1976-12-29 | 1976-12-29 | Verfahren zur Bewahrung des hygienischen Zustandes von wäschereimäßig bearbeiteter Wäsche |
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- 1976-12-29 DE DE19762659765 patent/DE2659765C3/de not_active Expired
Also Published As
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