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Verfahren und Verpackung zur Bewah-
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rung des hygienischen Zustandes von wäschereimäßig bearbeiteter Wäsche.
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Im Zuge des allgemeinen Bemühens des Gesundheitswesens, die Wirkung
von Krankheitserregern soweit wie möglich einzudämmen, wird in zunehmendem Maße
versucht, die für Krankenhäuser und dgl.
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Institute bestimmte Wäsche, wie z.B. Bettzeug, Nachthemden oder Kittel,
bis zur eigentlichen Benutzung keimfrei zu halten. Mit der Bezeichnung keimfrei
ist dabei ein Zustand gemeint, bei dem die normalerweise schrankfertige Wäsche nicht
nur den erforderlichen Reinheitszustand aufweist, sondern zusätzlich auch noch durch
Desinfektion oder ggfs. sogar durch Sterilisation von Krankheitserregern befreit
worden ist.
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Generell sind zur Erzeugung von keimfreien Gebrauchsgegenständen
mehrere Verfahren bekannt, wobei unter diesen solche in einer Gruppe zusammengefaßt
werden können, bei denen die Entkeimung mit Hilfe von Bedampfungs- und Evakuierintervallen
innerhalb eines Autoklaven vorgenommen wird. Ein in dieser Hinsicht typisches Behandlungsverfahren
sieht vor, daß zunächst durch Evakuieren die im Autoklaven und in den Gegenständen
vorhandene Luft entfernt wird, daß danach Wasserdampf (mit einer Temperatur von
750C oder 105°C bei der Desinfektion und mit einer Temperatur von ca. 130°C bei
der Sterilisation) in den Autoklaven geleitet wird, daß dieser anschließend wieder
durch Evakuieren entfernt wird,
und daß schließlich gefilterte Umgebungsluft
in den Autoklaven eingelassen wird, wobei die Evakuierungs- und Bedampfungsvorgänge
gegebenenfaI#s mehrfach hintereinander wiederholt werden konnen. Bis unmittelbar
vor dem offenen des Autoklaven können die so behandelten Gegenstände je nach den
angewandten Bedingungen als desinfiziert oder sterilisiert bezeichnet werden, was
Messungen an entsprechend ausgeführten Anlagen gezeigt haben Der unmittelbaren Anwendung
dieses an sich sehr guten Autoklavenverfahrens auf wäschereimäßig behandelte Wäsche
steht jedoch entgegen, daß es sehr schwierig ist, den im Autoklaven erreichbaren
hygienischen Zustand auch bis zum tatsächlichen Verbrauch der Wäsche aufrechtzuerhalten.
Dazu wäre es nämlich erforderlich, daß für die Verpackung und den Transport der
Wäsche absolut dichte, gut entkeimte Behälter zur Verfügung stehen und daß das Füllen
der Behälter von Bedienungspersonen ausgeführt wird, die in Abständen stets neu
desinfizierte Handschuhe und einen entsprechenden Gesichts- und Haarschutz tragen
Besonders diese von der menschlichen Zuverlässigkeit abhängende Phase in der Handhabung
entkeimter Wäsche stellt ein großes Risiko dar, weil die Gefahr der neuerlichen
Kontaminierung der Wäsche nicht erkennbar ist und deshalb ohne aufwendige Messungen
auch keine Kontrollmöglichkeit gegenüber irgendwelchen Unzulänglichkeiten möglich
sind. Im übrigen müssen aber auch die am Ort der Verwendung leergewordenen Behälter
zum Autoklaven zurückgebracht und vor der erneuten Verwendung wieder entkeimt werden,
und zusätzlich könnten noch Probleme entstehen durch die Kennzeichnung der einzelnen
Behälter, denn diese sollen ja erst unmittelbar vor Benutzung der Wäsche geöffnet
werden und nicht jedesmal dann, wenn jemand den Inhalt des Behälters erfahren möchte.
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Die vorgenannten Schwierigkeiten haben dazu geführt, daß das Autoklavenverfahren
bislang nicht in der Praxis für die Entkeimung
von wäschereimäßig
behandelter Wäsche eingesetzt worden ist. Es konnte allenfalls im Krankenhausbetrieb
in den Laufweg der Wäsche integriert werden, indem z.B. in Operationssälen ein Behandlungsautoklav
aufgestellt wurde, aus dem die keimfreie Wäsche zur alsbaldigen Benutzung entnommen
wurde. Sobald jedoch eine Verpackung und ein Transport der Wäsche in Frage kommen,
wie dies für wäschereimäßig behandelte Wäsche bei gewerblichen Wäschereien und auch
bei Zentralwäschereien von Krankenhäusern grundsätzlich der Fall ist, mußte man
sich bisher mit einem unsicheren und meistens relativ schlechten hygienischen Zustand
der Wäsche begnügen.
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Mit der Erfindung soll das Autoklavenverfahren nunmehr auch für die
Entkeimung von wäschereimäßig behandelter Wäsche praktikabel werden, indem ein einfach
und preiswert durchführbarer, menschliche Unzulänglichkeiten ausschließender und
daher außerordentlich sicherer Weg zur Bewahrung des im Autoklaven erreichbaren
hygienischen Zustandes der Wäsche geschaffen wird. Die se Aufgabe löst die Erfindung
dadurch, daß die Wäsche vor der Behandlung in dem Autoklaven mit einer zugleich
als spätere Verpackung dienenden, mit feinen Gasdurchtrittsöffnungen versehenen
und im übrigen dicht verschlossenen Folienumhüllung versehen wird.
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Die Erfindung sieht somit eine Folienverpackung der Wäsche vor, die
vor der Autoklavenbehandlung angebracht wird, die während der Autoklavenbehandlung
die Wäsche den Evakuier- und Bedamfpunggsvorgängen voll zugänglich macht, und die
nach der Autoklavenbehandlung das Wäschepaket gegen äußere Einwirkungen schützt.
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Dazu ist eine Folie erforderlich, die so ausreichend gasdurchlässig
ist, daß die Verpackung ohne Zerstörung die Evakuier- und Bedampfungsvorgänge überstehen
kann, und bei der andererseits die
einzelnen Gasdurchtrittsöffnungen
so klein sind, daß sie keine Quelle für eine Re-Kontaminierung der behandelten Wäsche
bilden können.
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Zunächst kann für die Zwecke der Erfindung an solche Folien gedacht
werden, die eine materialeigene Porosität besitzen. Die bekannten Folien dieser
Art folgen jedoch der Evakuier- und Bedampfungsversorgung des Autoklaven zu langsam,
werden leicht zerstört und sind außerdem auch für eine Wegwerf-Verpackung von Wäsche
viel zu teuer. Überraschend wurde aber gefunden, daß eine übliche gasdichte und
nachträglich mit feinen Gasdurchtrittsöffnungen versehene Folie für die Zwecke der
Erfindung ausgezeichnet brauchbar ist, sofern die einzelnen Öffnungen klein genug
sind und die Flächendichte der Öffnungen eine rasche Evakuierung und Bedampfung
des Autoklaven erlaubt.
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Als sehr brauchbar für die Zwecke der Erfindung hat sich eine genadelte
Folie erwiesen, die dadurch charakterisiert ist, daß zur Erzeugung der Poren kein
Material aus dem Folienverband herausgetrennt wird, wie beim Schneiden oder Stanzen,
sondern daß die Folie nur mit Nadeln angestochen wird,also die ursprüngliche Materialmenge
erhalten bleibt. Durch die Nadelung entstehen nämlich im Folienmaterial, je nach
Art und Eindringungstiefe der verwendeten Nadeln, kegelartig oder auch sternartig
verlaufende Öffnungen, die eine gewisse Ventilwirkung zeigen, indem sie bei den
Evakuier- und Bedampfungsvorgängen einen ausreichenden Gasdurchtritt ermöglichen,
im stationären Zustand (also bei Druckgleichheit auf beiden Seiten) hingegen nahezu
geschlossen sind.
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Alternativ zur Nadelung kann die Folie aber auch durch Funken oder
entsprechende Verfahren fein perforiert werden.
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In einem praktischen Beispiel wurde eine thermoplastische
Folie
von etwa 25 - 30 zm Stärke verwendet, die mit konischen Nadeln mit einem Basis-Druckmesser
von etwas weniger als 1 mm genadelt wurde. Da die Nadeln normalerweise nicht bis
zu ihrer Basis in die Folie eindringen und da außerdem das Folienmaterial etwas
plastisch verformbar und fließfähig ist, ergaben sich Durchtrittsöffnungen mit einem
wirksamen Durchmesser von durchweg weniger als 0,3 mm. Die Öffnungen waren dabei
in einem regelmäßigen quadratischen Muster mit etwa 1,5 cm Abstand angeordnet. Bei
noch kleinerem Durchschnittsdurchmesser der einzelnen Öffnungen muß die Flächendichte
der Öffnungen entsprechend erhöht werden.
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Versuche haben gezeigt, daß in derartige Folien vor der Beschickung
des Autoklaven eingehüilte Wäsche die gleiche Behandlung erfährt, wie wenn die Wäsche
ohne Umhüllung in den Autoklaven gebracht wäre. Andererseits sind aber die porengroßen
Löcher klein genug, um nach der Behandlung in dem Autoklaven eine erneute Kontaminierung
bei der Handhabung eines erfindungsgemäß verpackten Wäschepaketes zu verhindern.
Das liegt vor allem daran, daß infolge der kleinen Porengröße kein nennenswerter
Gasaustausch zwischen dem Wäschepaket und der äußeren Umgebung stattfindet.
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Selbst ein Angreifen, Hochheben und Hinwerfen eines in dieser Weise
verpackten Wäschepaketes stört nicht, denn es hat im allgemeinen zur Folge, das
innerhalb der Verpackung befindliche Gas durch den damit verbundenen Quetschvorgang
durch die Poren abzugeben und nicht etwa anzusaugen. Im übrigen verhindert die kleine
Porengröße auch das Eindringen von z.B. aufgetropfter Flüssigkeit in das Wäschepaket,
denn die Oberflächenspannung der einzelnen Tropfen ist zu groß, als daß diese in
die Poren eindringen können.
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Zunächst wurde befürchtet, daß während der Behandlung in dem Autoklaven
wegen der ziemlich großen Gasmengen, die aus der
Wäsche austreten
und in sie hineindringen, und wegen des sehr heftigen Gaswechsels die als Hülle
dienende Folie platzen würde.
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Es hat sich jedoch gezeigt, daß sich die Folie allenfalls bläht bzw.
eng an die darin befindliche Wäsche anlegt, daß im übrigen aber die Folie mit derselben
Porengröße aus dem Autoklaven herauskommt, mit der sie auch hineingebracht wurde.
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht also im Prinzip eine Verpackung vor, die außerhalb
des Autoklaven voll wirksam ist, innerhalb des Autoklaven jedoch sozusagen außer
Wirkung gebracht ist.
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Die mit Hilfe der Erfindung erzielbaren Vorteile sind beträchtlich.
Nach dem Belüften des Autoklaven können die Wäschepakete ohne weiteres berührt,
gestapelt, transportiert und aufbewahrt werden. Der Reinheitszustand der mit den
Wäschepaketen in Kontakt kommenden Geräte oder menschliche Körperteile ist dabei
unerheblich, solange Gewalt und grobe Verschmutzungen von der Folie ferngehalten
werden.
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Bei Verwendung einer Klarsichtfolie z.B. aus Polyäthylen oder Polypropylen
kann jeder, der die Wäsche später benutzen will einer Packung ansehen, welche Teile
sich darin befinden; es braucht also nicht die Packung zur Feststellung des Inhalts
geöffnet zu werden. Bei der Verpackung von z.B. Bettwäsche in Sets zur Verwendung
in Krankenhäusern braucht die Verpackung erst unmittel bar vor dem Neubeziehen eines
Bettes geöffnet zu werden, bis dahin ist die Wäsche also keimfrei. Es gibt auch
keinerlei Rücktransport der Hüllen, diese werden lediglich abgezogen und weggeworfen.
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Ein weiterer Vorteil liegt in einem verbesserten Schutz des Wäschepaketes
gegen Kondenswasserverunreinigungen während des Autoklavenvorganges. Die Beschickung
des Autoklaven wird im allgemeinen
mit Hilfe von fahrbaren, mehretagigen
Gestellen durchgeführt, wobei die zu entkeimende Wäsche in kleineren Paketen auf
den regalartigen Etagen der Gestelle abgelegt wird. Es befinden sich also neben
der Wäsche immer noch irgendwelche Transportgeräte während des Entkeimungsvorganges
innerhalb des Autoklaven, an denen sich der für den Entkeimungsvorgang notwendige
Wasserdampf niederschlägt und Kondenswasser-Tropfen bildet. Diese Tropfen sind zwar
keine Keimträger, sie können aber Korrosionsprodukte enthalten, die durch die bei
einer ständig auf die Gestelle einwirkende Feuchtigkeit an Schweißnähten oder Scharnieren
entstehen Falls im Verlauf einer Bedampfung ein solcher Tropfen in das Wäschepaket
gelangt,ist dadurch zwar noch keine Kontaminierung aufgetreten, aber es besteht
die Gefahr, daß an dieser Stelle dann die Wäsche äußerlich verunreinigt ist. Durch
die Folienpackung des Wäschepaketes ist auch dieser Kondenswasser-Verunreinigung
entgegengewirkt.
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Das Verschließen der Hülle wird am einfachsten mit Hilfe eines Schweißvorganges
vorgenommen, wobei die Wäsche zwischen eine Unter- und Oberfolie gelegt wird, die
bereits an einer der vier Seiten miteinander verbunden sein kann, und anschließend
werden dann die restlichen drei Seiten oder alle vier Seiten mit Hilfe einer üblichen
Folien-Schweißeinrichtung miteinander verschweißt. Vorzugsweise ist mit dem Schweißvorgang
ein Trennvorgang verbunden, der die überschüssigen, außerhalb der Schweißnaht liegenden
Abschnitte der Folie entfernt.
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Als Material für die Folie ist jeder Thermoplast verwendbar, solange
seine Verschweißtemperatur deutlich oberhalb der bei den verschiedenen Entkeimungsverfahren
üblichen Temperaturen liegt. Anderenfalls würde nämlich während der Behandlung der
Kunststoff der Folie mit der Wäsche eine Klebeverbindung eingehen, die im Anfangsstadium
leicht durch Abziehen der Folie kurz vor
Gebrauch der Wäsche beseitigt
werden kann, im fortgeschrittenen Stadium jedoch eine bleibende Verunreinigung der
Wäsche zur Folge hat. Bevorzugt ist die Erfindung für die Desinfektion, also für
Autoklaven-Temperaturen von 750C oder 1050C entwickelt worden. Sie ist jedoch gleichermaßen
auch für die bei höheren Temperaturen von ca. 1300C ablaufende Sterilisation geeignet.
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Die Erfindung weist nicht nur den Vorteil der einfacheren Handhabung
der entkeimten Wäsche auf, sondern läßt auch eine weniger auf absolute Sauberkeit
gerichtete Behandlung des Autoklaven zu. Da dieser sich bei jeder Charge selbst
entkeimt, die Wäsche aber aufgrund der erfindungsgemäßen Hülle vor einem erneuten
Keime befall nach der Behandlung sicher ist, kann die Entleerung des Autoklaven
ohne große hygienische Sicherheitsmaßnahmen vor sich gehen, also mit normal gekleideten
Personen,die aus normal kontaminierten Räumen den Autoklaven betreten, bzw handhaben
Die beiliegende Zeichnung veranschaulicht das Prinzip der Erfindung. Ein Stapel
1 von z.B. üblich gewaschener, getrockneter, gemangelter und gelegter Wäsche ist
mit einer Folienverpackung 2 dicht geschlossen umhüllt. Die Folie ist dabei, wie
der vergrößerte Ausschnitt zeigt, mit einer Anzahl von feinen Gasdurchtrittsöffnungen
3 versehen. Mir dieser Verpackung wird der Wäschestapel 1 in einen Autoklaven eingelegt,
darin behandelt, anschließend zum Verbrauchsort transportiert und dort bis zum endgültigen
Verbrauch gelagert.
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-Ansprüche -
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