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DE2659765A1 - Verfahren und verpackung zur bewahrung des hygienischen zustandes von waeschereimaessig bearbeiteter waesche - Google Patents

Verfahren und verpackung zur bewahrung des hygienischen zustandes von waeschereimaessig bearbeiteter waesche

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Publication number
DE2659765A1
DE2659765A1 DE19762659765 DE2659765A DE2659765A1 DE 2659765 A1 DE2659765 A1 DE 2659765A1 DE 19762659765 DE19762659765 DE 19762659765 DE 2659765 A DE2659765 A DE 2659765A DE 2659765 A1 DE2659765 A1 DE 2659765A1
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DE
Germany
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laundry
autoclave
film
packaging
wrapping
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DE19762659765
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English (en)
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DE2659765B2 (de
DE2659765C3 (de
Inventor
Geb Gerlach Marion Kuntze
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE2659765A1 publication Critical patent/DE2659765A1/de
Publication of DE2659765B2 publication Critical patent/DE2659765B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2659765C3 publication Critical patent/DE2659765C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61LMETHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
    • A61L2/00Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor
    • A61L2/02Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor using physical phenomena
    • A61L2/04Heat
    • A61L2/06Hot gas
    • A61L2/07Steam
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D65/00Wrappers or flexible covers; Packaging materials of special type or form
    • B65D65/02Wrappers or flexible covers
    • B65D65/22Details
    • B65D65/24Tabs or other projections for locating contents
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F95/00Laundry systems or arrangements of apparatus or machines; Mobile laundries 
    • D06F95/002Baskets or bags specially adapted for holding or transporting laundry; Supports therefor
    • D06F95/004Bags; Supports therefor
    • D06F95/006Bags for holding the laundry during washing

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
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  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

  • Verfahren und Verpackung zur Bewah-
  • rung des hygienischen Zustandes von wäschereimäßig bearbeiteter Wäsche.
  • Im Zuge des allgemeinen Bemühens des Gesundheitswesens, die Wirkung von Krankheitserregern soweit wie möglich einzudämmen, wird in zunehmendem Maße versucht, die für Krankenhäuser und dgl.
  • Institute bestimmte Wäsche, wie z.B. Bettzeug, Nachthemden oder Kittel, bis zur eigentlichen Benutzung keimfrei zu halten. Mit der Bezeichnung keimfrei ist dabei ein Zustand gemeint, bei dem die normalerweise schrankfertige Wäsche nicht nur den erforderlichen Reinheitszustand aufweist, sondern zusätzlich auch noch durch Desinfektion oder ggfs. sogar durch Sterilisation von Krankheitserregern befreit worden ist.
  • Generell sind zur Erzeugung von keimfreien Gebrauchsgegenständen mehrere Verfahren bekannt, wobei unter diesen solche in einer Gruppe zusammengefaßt werden können, bei denen die Entkeimung mit Hilfe von Bedampfungs- und Evakuierintervallen innerhalb eines Autoklaven vorgenommen wird. Ein in dieser Hinsicht typisches Behandlungsverfahren sieht vor, daß zunächst durch Evakuieren die im Autoklaven und in den Gegenständen vorhandene Luft entfernt wird, daß danach Wasserdampf (mit einer Temperatur von 750C oder 105°C bei der Desinfektion und mit einer Temperatur von ca. 130°C bei der Sterilisation) in den Autoklaven geleitet wird, daß dieser anschließend wieder durch Evakuieren entfernt wird, und daß schließlich gefilterte Umgebungsluft in den Autoklaven eingelassen wird, wobei die Evakuierungs- und Bedampfungsvorgänge gegebenenfaI#s mehrfach hintereinander wiederholt werden konnen. Bis unmittelbar vor dem offenen des Autoklaven können die so behandelten Gegenstände je nach den angewandten Bedingungen als desinfiziert oder sterilisiert bezeichnet werden, was Messungen an entsprechend ausgeführten Anlagen gezeigt haben Der unmittelbaren Anwendung dieses an sich sehr guten Autoklavenverfahrens auf wäschereimäßig behandelte Wäsche steht jedoch entgegen, daß es sehr schwierig ist, den im Autoklaven erreichbaren hygienischen Zustand auch bis zum tatsächlichen Verbrauch der Wäsche aufrechtzuerhalten. Dazu wäre es nämlich erforderlich, daß für die Verpackung und den Transport der Wäsche absolut dichte, gut entkeimte Behälter zur Verfügung stehen und daß das Füllen der Behälter von Bedienungspersonen ausgeführt wird, die in Abständen stets neu desinfizierte Handschuhe und einen entsprechenden Gesichts- und Haarschutz tragen Besonders diese von der menschlichen Zuverlässigkeit abhängende Phase in der Handhabung entkeimter Wäsche stellt ein großes Risiko dar, weil die Gefahr der neuerlichen Kontaminierung der Wäsche nicht erkennbar ist und deshalb ohne aufwendige Messungen auch keine Kontrollmöglichkeit gegenüber irgendwelchen Unzulänglichkeiten möglich sind. Im übrigen müssen aber auch die am Ort der Verwendung leergewordenen Behälter zum Autoklaven zurückgebracht und vor der erneuten Verwendung wieder entkeimt werden, und zusätzlich könnten noch Probleme entstehen durch die Kennzeichnung der einzelnen Behälter, denn diese sollen ja erst unmittelbar vor Benutzung der Wäsche geöffnet werden und nicht jedesmal dann, wenn jemand den Inhalt des Behälters erfahren möchte.
  • Die vorgenannten Schwierigkeiten haben dazu geführt, daß das Autoklavenverfahren bislang nicht in der Praxis für die Entkeimung von wäschereimäßig behandelter Wäsche eingesetzt worden ist. Es konnte allenfalls im Krankenhausbetrieb in den Laufweg der Wäsche integriert werden, indem z.B. in Operationssälen ein Behandlungsautoklav aufgestellt wurde, aus dem die keimfreie Wäsche zur alsbaldigen Benutzung entnommen wurde. Sobald jedoch eine Verpackung und ein Transport der Wäsche in Frage kommen, wie dies für wäschereimäßig behandelte Wäsche bei gewerblichen Wäschereien und auch bei Zentralwäschereien von Krankenhäusern grundsätzlich der Fall ist, mußte man sich bisher mit einem unsicheren und meistens relativ schlechten hygienischen Zustand der Wäsche begnügen.
  • Mit der Erfindung soll das Autoklavenverfahren nunmehr auch für die Entkeimung von wäschereimäßig behandelter Wäsche praktikabel werden, indem ein einfach und preiswert durchführbarer, menschliche Unzulänglichkeiten ausschließender und daher außerordentlich sicherer Weg zur Bewahrung des im Autoklaven erreichbaren hygienischen Zustandes der Wäsche geschaffen wird. Die se Aufgabe löst die Erfindung dadurch, daß die Wäsche vor der Behandlung in dem Autoklaven mit einer zugleich als spätere Verpackung dienenden, mit feinen Gasdurchtrittsöffnungen versehenen und im übrigen dicht verschlossenen Folienumhüllung versehen wird.
  • Die Erfindung sieht somit eine Folienverpackung der Wäsche vor, die vor der Autoklavenbehandlung angebracht wird, die während der Autoklavenbehandlung die Wäsche den Evakuier- und Bedamfpunggsvorgängen voll zugänglich macht, und die nach der Autoklavenbehandlung das Wäschepaket gegen äußere Einwirkungen schützt.
  • Dazu ist eine Folie erforderlich, die so ausreichend gasdurchlässig ist, daß die Verpackung ohne Zerstörung die Evakuier- und Bedampfungsvorgänge überstehen kann, und bei der andererseits die einzelnen Gasdurchtrittsöffnungen so klein sind, daß sie keine Quelle für eine Re-Kontaminierung der behandelten Wäsche bilden können.
  • Zunächst kann für die Zwecke der Erfindung an solche Folien gedacht werden, die eine materialeigene Porosität besitzen. Die bekannten Folien dieser Art folgen jedoch der Evakuier- und Bedampfungsversorgung des Autoklaven zu langsam, werden leicht zerstört und sind außerdem auch für eine Wegwerf-Verpackung von Wäsche viel zu teuer. Überraschend wurde aber gefunden, daß eine übliche gasdichte und nachträglich mit feinen Gasdurchtrittsöffnungen versehene Folie für die Zwecke der Erfindung ausgezeichnet brauchbar ist, sofern die einzelnen Öffnungen klein genug sind und die Flächendichte der Öffnungen eine rasche Evakuierung und Bedampfung des Autoklaven erlaubt.
  • Als sehr brauchbar für die Zwecke der Erfindung hat sich eine genadelte Folie erwiesen, die dadurch charakterisiert ist, daß zur Erzeugung der Poren kein Material aus dem Folienverband herausgetrennt wird, wie beim Schneiden oder Stanzen, sondern daß die Folie nur mit Nadeln angestochen wird,also die ursprüngliche Materialmenge erhalten bleibt. Durch die Nadelung entstehen nämlich im Folienmaterial, je nach Art und Eindringungstiefe der verwendeten Nadeln, kegelartig oder auch sternartig verlaufende Öffnungen, die eine gewisse Ventilwirkung zeigen, indem sie bei den Evakuier- und Bedampfungsvorgängen einen ausreichenden Gasdurchtritt ermöglichen, im stationären Zustand (also bei Druckgleichheit auf beiden Seiten) hingegen nahezu geschlossen sind.
  • Alternativ zur Nadelung kann die Folie aber auch durch Funken oder entsprechende Verfahren fein perforiert werden.
  • In einem praktischen Beispiel wurde eine thermoplastische Folie von etwa 25 - 30 zm Stärke verwendet, die mit konischen Nadeln mit einem Basis-Druckmesser von etwas weniger als 1 mm genadelt wurde. Da die Nadeln normalerweise nicht bis zu ihrer Basis in die Folie eindringen und da außerdem das Folienmaterial etwas plastisch verformbar und fließfähig ist, ergaben sich Durchtrittsöffnungen mit einem wirksamen Durchmesser von durchweg weniger als 0,3 mm. Die Öffnungen waren dabei in einem regelmäßigen quadratischen Muster mit etwa 1,5 cm Abstand angeordnet. Bei noch kleinerem Durchschnittsdurchmesser der einzelnen Öffnungen muß die Flächendichte der Öffnungen entsprechend erhöht werden.
  • Versuche haben gezeigt, daß in derartige Folien vor der Beschickung des Autoklaven eingehüilte Wäsche die gleiche Behandlung erfährt, wie wenn die Wäsche ohne Umhüllung in den Autoklaven gebracht wäre. Andererseits sind aber die porengroßen Löcher klein genug, um nach der Behandlung in dem Autoklaven eine erneute Kontaminierung bei der Handhabung eines erfindungsgemäß verpackten Wäschepaketes zu verhindern. Das liegt vor allem daran, daß infolge der kleinen Porengröße kein nennenswerter Gasaustausch zwischen dem Wäschepaket und der äußeren Umgebung stattfindet.
  • Selbst ein Angreifen, Hochheben und Hinwerfen eines in dieser Weise verpackten Wäschepaketes stört nicht, denn es hat im allgemeinen zur Folge, das innerhalb der Verpackung befindliche Gas durch den damit verbundenen Quetschvorgang durch die Poren abzugeben und nicht etwa anzusaugen. Im übrigen verhindert die kleine Porengröße auch das Eindringen von z.B. aufgetropfter Flüssigkeit in das Wäschepaket, denn die Oberflächenspannung der einzelnen Tropfen ist zu groß, als daß diese in die Poren eindringen können.
  • Zunächst wurde befürchtet, daß während der Behandlung in dem Autoklaven wegen der ziemlich großen Gasmengen, die aus der Wäsche austreten und in sie hineindringen, und wegen des sehr heftigen Gaswechsels die als Hülle dienende Folie platzen würde.
  • Es hat sich jedoch gezeigt, daß sich die Folie allenfalls bläht bzw. eng an die darin befindliche Wäsche anlegt, daß im übrigen aber die Folie mit derselben Porengröße aus dem Autoklaven herauskommt, mit der sie auch hineingebracht wurde. Das erfindungsgemäße Verfahren sieht also im Prinzip eine Verpackung vor, die außerhalb des Autoklaven voll wirksam ist, innerhalb des Autoklaven jedoch sozusagen außer Wirkung gebracht ist.
  • Die mit Hilfe der Erfindung erzielbaren Vorteile sind beträchtlich. Nach dem Belüften des Autoklaven können die Wäschepakete ohne weiteres berührt, gestapelt, transportiert und aufbewahrt werden. Der Reinheitszustand der mit den Wäschepaketen in Kontakt kommenden Geräte oder menschliche Körperteile ist dabei unerheblich, solange Gewalt und grobe Verschmutzungen von der Folie ferngehalten werden.
  • Bei Verwendung einer Klarsichtfolie z.B. aus Polyäthylen oder Polypropylen kann jeder, der die Wäsche später benutzen will einer Packung ansehen, welche Teile sich darin befinden; es braucht also nicht die Packung zur Feststellung des Inhalts geöffnet zu werden. Bei der Verpackung von z.B. Bettwäsche in Sets zur Verwendung in Krankenhäusern braucht die Verpackung erst unmittel bar vor dem Neubeziehen eines Bettes geöffnet zu werden, bis dahin ist die Wäsche also keimfrei. Es gibt auch keinerlei Rücktransport der Hüllen, diese werden lediglich abgezogen und weggeworfen.
  • Ein weiterer Vorteil liegt in einem verbesserten Schutz des Wäschepaketes gegen Kondenswasserverunreinigungen während des Autoklavenvorganges. Die Beschickung des Autoklaven wird im allgemeinen mit Hilfe von fahrbaren, mehretagigen Gestellen durchgeführt, wobei die zu entkeimende Wäsche in kleineren Paketen auf den regalartigen Etagen der Gestelle abgelegt wird. Es befinden sich also neben der Wäsche immer noch irgendwelche Transportgeräte während des Entkeimungsvorganges innerhalb des Autoklaven, an denen sich der für den Entkeimungsvorgang notwendige Wasserdampf niederschlägt und Kondenswasser-Tropfen bildet. Diese Tropfen sind zwar keine Keimträger, sie können aber Korrosionsprodukte enthalten, die durch die bei einer ständig auf die Gestelle einwirkende Feuchtigkeit an Schweißnähten oder Scharnieren entstehen Falls im Verlauf einer Bedampfung ein solcher Tropfen in das Wäschepaket gelangt,ist dadurch zwar noch keine Kontaminierung aufgetreten, aber es besteht die Gefahr, daß an dieser Stelle dann die Wäsche äußerlich verunreinigt ist. Durch die Folienpackung des Wäschepaketes ist auch dieser Kondenswasser-Verunreinigung entgegengewirkt.
  • Das Verschließen der Hülle wird am einfachsten mit Hilfe eines Schweißvorganges vorgenommen, wobei die Wäsche zwischen eine Unter- und Oberfolie gelegt wird, die bereits an einer der vier Seiten miteinander verbunden sein kann, und anschließend werden dann die restlichen drei Seiten oder alle vier Seiten mit Hilfe einer üblichen Folien-Schweißeinrichtung miteinander verschweißt. Vorzugsweise ist mit dem Schweißvorgang ein Trennvorgang verbunden, der die überschüssigen, außerhalb der Schweißnaht liegenden Abschnitte der Folie entfernt.
  • Als Material für die Folie ist jeder Thermoplast verwendbar, solange seine Verschweißtemperatur deutlich oberhalb der bei den verschiedenen Entkeimungsverfahren üblichen Temperaturen liegt. Anderenfalls würde nämlich während der Behandlung der Kunststoff der Folie mit der Wäsche eine Klebeverbindung eingehen, die im Anfangsstadium leicht durch Abziehen der Folie kurz vor Gebrauch der Wäsche beseitigt werden kann, im fortgeschrittenen Stadium jedoch eine bleibende Verunreinigung der Wäsche zur Folge hat. Bevorzugt ist die Erfindung für die Desinfektion, also für Autoklaven-Temperaturen von 750C oder 1050C entwickelt worden. Sie ist jedoch gleichermaßen auch für die bei höheren Temperaturen von ca. 1300C ablaufende Sterilisation geeignet.
  • Die Erfindung weist nicht nur den Vorteil der einfacheren Handhabung der entkeimten Wäsche auf, sondern läßt auch eine weniger auf absolute Sauberkeit gerichtete Behandlung des Autoklaven zu. Da dieser sich bei jeder Charge selbst entkeimt, die Wäsche aber aufgrund der erfindungsgemäßen Hülle vor einem erneuten Keime befall nach der Behandlung sicher ist, kann die Entleerung des Autoklaven ohne große hygienische Sicherheitsmaßnahmen vor sich gehen, also mit normal gekleideten Personen,die aus normal kontaminierten Räumen den Autoklaven betreten, bzw handhaben Die beiliegende Zeichnung veranschaulicht das Prinzip der Erfindung. Ein Stapel 1 von z.B. üblich gewaschener, getrockneter, gemangelter und gelegter Wäsche ist mit einer Folienverpackung 2 dicht geschlossen umhüllt. Die Folie ist dabei, wie der vergrößerte Ausschnitt zeigt, mit einer Anzahl von feinen Gasdurchtrittsöffnungen 3 versehen. Mir dieser Verpackung wird der Wäschestapel 1 in einen Autoklaven eingelegt, darin behandelt, anschließend zum Verbrauchsort transportiert und dort bis zum endgültigen Verbrauch gelagert.
  • -Ansprüche - Leerseite

Claims (6)

  1. A n 5 p r u c h e 1. Verfahren zur Bewahrung des hygienischen Zustandes von wäschereimäßig bearbeiteter und mittels eines Autoklaven entkeimter Wäsche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wäsche vor der Behandlung in dem Autoklaven mit einer zugleich als spätere Verpackung dienenden,,mit feinen Gasdurchtrittsöffnungen versehenen und im übrigen dicht verschlossenen Folienumhüllung versehen wird.
  2. 2. Verpackung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung aus einer mit feinen Gasdurchtrittsöffnungen (3) versehen, im übrigen dicht verschlossenen Folienumhüllung (2) besteht.
  3. 3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine klarsichtige, vom Material her gasdichte Folie (2) verwendet wird, die vor dem Einhüllen der Wäsche mit feinen Gasdurchtrittsöffnungen (3) versehen ist.
  4. 4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gasdurchtrittsöffnungen (3) mit Hilfe eines Nadelvorganges in die Folie (2) eingebracht sind
  5. 5. Verpackung nach einem der Ansprüche 2-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (2) durch Schweißen verschlossen ist.
  6. 6. Verpackung nach einem der Ansprüche 2-5, dadurch gekennzeichnet, daß als Folie (2) Polyäthylen oder Polypropylen verwendet ist.
DE19762659765 1976-12-29 1976-12-29 Verfahren zur Bewahrung des hygienischen Zustandes von wäschereimäßig bearbeiteter Wäsche Expired DE2659765C3 (de)

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DE2659765A1 true DE2659765A1 (de) 1978-07-06
DE2659765B2 DE2659765B2 (de) 1980-04-17
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2006071828A1 (en) * 2004-12-23 2006-07-06 G & K Services, Inc. Garment processing with biological sanitization and inspection procedures

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WO2006071828A1 (en) * 2004-12-23 2006-07-06 G & K Services, Inc. Garment processing with biological sanitization and inspection procedures
US7402178B2 (en) 2004-12-23 2008-07-22 G & K Services, Inc. Garment processing with biological sanitization and inspection procedures
US7402179B2 (en) 2004-12-23 2008-07-22 G & K Services, Inc. Garment processing with biological inspection procedures

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