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DE2653809A1 - Schnellbefestigungsvorrichtung fuer eine elektrische steckverbindung - Google Patents

Schnellbefestigungsvorrichtung fuer eine elektrische steckverbindung

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Publication number
DE2653809A1
DE2653809A1 DE19762653809 DE2653809A DE2653809A1 DE 2653809 A1 DE2653809 A1 DE 2653809A1 DE 19762653809 DE19762653809 DE 19762653809 DE 2653809 A DE2653809 A DE 2653809A DE 2653809 A1 DE2653809 A1 DE 2653809A1
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DE
Germany
Prior art keywords
fastening
attached
hooks
hook
hand
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19762653809
Other languages
English (en)
Inventor
Emile Lesaint
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Socapex SA
Original Assignee
Socapex SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Socapex SA filed Critical Socapex SA
Publication of DE2653809A1 publication Critical patent/DE2653809A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R12/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, specially adapted for printed circuits, e.g. printed circuit boards [PCB], flat or ribbon cables, or like generally planar structures, e.g. terminal strips, terminal blocks; Coupling devices specially adapted for printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures; Terminals specially adapted for contact with, or insertion into, printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures
    • H01R12/70Coupling devices
    • H01R12/7005Guiding, mounting, polarizing or locking means; Extractors
    • H01R12/7011Locking or fixing a connector to a PCB
    • H01R12/7017Snap means
    • H01R12/7029Snap means not integral with the coupling device
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B2200/00Constructional details of connections not covered for in other groups of this subclass
    • F16B2200/20Connections with hook-like parts gripping behind a blind side of an element to be connected
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
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    • F16B2200/205Connections with hook-like parts gripping behind a blind side of an element to be connected the hook being a separate retainer
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T24/00Buckles, buttons, clasps, etc.
    • Y10T24/45Separable-fastener or required component thereof [e.g., projection and cavity to complete interlock]
    • Y10T24/45225Separable-fastener or required component thereof [e.g., projection and cavity to complete interlock] including member having distinct formations and mating member selectively interlocking therewith
    • Y10T24/45471Projection having movable connection between components thereof or variable configuration
    • Y10T24/45524Projection having movable connection between components thereof or variable configuration including resiliently biased projection component or surface segment
    • Y10T24/45545Projection having movable connection between components thereof or variable configuration including resiliently biased projection component or surface segment forming total external surface of projection
    • Y10T24/45581Projection having movable connection between components thereof or variable configuration including resiliently biased projection component or surface segment forming total external surface of projection having inserted end formed by oppositely biased surface segments

Landscapes

  • Insertion Pins And Rivets (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)

Description

Patentanwälte
Dipl.-Ing. Dipl.-Chem. Dip!.-Ing.
E. Prinz - Dr. G. Hauser - G. Leiser 2 6 5 3 O U 3
Ernsbergerstrasse 19
8 München 60
26. November 1976
SOCAPEX
9, rue Edouard Nieuport
92 Suresnes / Frankreich
Unser Zeichenι S 2888
Schnellbefestigungsvorrichtung für eine elektrische Steckverbindung
Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Bauelemente, mittels welchen elektrische Verbindungen und insbesondere Steckverbindungen hergestellt werden. Diese zweiteiligen Steckverbindungen enthalten einen Teil, der mit der anzuschliessenden elektrischen Schaltung fest verbunden ist, d.h. einen beweglichen Stecker, und einen Teil, der im allgemeinen mit einem feste Schaltungen tragenden Chassis fest verbunden ist, d.h. eine feste Fassung.
Jeder Teil besteht aus einem Isolierkörper und aus mehreren Leiterelementen oder Kontakten, wobei es sich beispielsweise bei den Kontakten des Steckers um Steckkontakte und bei denen der Fassung um komplementäre Kontakte, d.h. um Buchsenkontakte handelt.
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Die Befestigung der Fassungen auf dem Chassis stellt ein Problem dar, dessen bekannte Lösungen im allgemeinen eine gewisse Anzahl von Nachteilen aufweisen, insbesondere, wenn beispielsweise schnelle Montagen und Demontagen erforderlich sind, was Befestigungen durch Schrauben und Muttern ausschließt, oder wenn die Wand, an der die Befestigung vorgesehen ist, nur von einer Seite aus zugänglich ist.
Für solche Fälle sind Befestigungsvorrichtungen vorgeschlagen worden, die insgesamt die Form von Haken haben, welche auf der Seite der Fassung befestigt sind, die der Wand des Chassis gegenüberliegt, an der eine Befestigung vorgesehen ist. Es handelt sich dabei um verformbare Haken, die in einem ersten oder eingezogenen Zustand in komplementäre Öffnungen einführbar sind, welche in dieser Wand gebildet sind, und die in einem zweiten oder Ausdehnungszustand sich an die hintere Seite der Wand anlegen und sich jedem Abziehen von der Fassung, an der sie befestigt sindr widersetzen.
Die Hakenbefestigungsvorrichtungen weisen jedoch ebenfalls besondere Nachteile auf, die sichtbar werden, wenn die mechanischen Beanspruchungen, welche auf die Fassung im Betrieb, insbesondere bei einem Betrieb, in welchem Schwingungen auftreten, ausgeübt werden können, die mechanischen Befestigungsmöglichkeiten der verformbaren Haken überschreiten. Diese Möglichkeiten können verbessert werden, indem ihnen größere Abmessungen gegeben werden, damit ihre Auflagelänge auf der Hinterseite der Wand des Chassis, wo die. Befestigung erfolgen soll, ebenfalls größer ist.
Diese Vergrößerung wird jedoch in zahlreichen Fällen durch die Abmessungen der in der Wand angebrachten Öffnung begrenzt, die häufig durch die praktischen Anwendungszwecke vorgeschrieben sind.
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Zur Beseitigung dieses Nachteils ist bereits vorgeschlagen worden, in jeder öffnung zwei entgegengesetzte Haken zu verwenden. Da jedoch jeder Haken einerseits aus einem elastischen Basishebel und andererseits aus einer Sperrnase besteht, deren Auflagelänge vor allem die mechanische Grenze der hergestellten Befestigung festlegt, führt die Gewinnung einer maximalen Auflagelänge in einer öffnung von gegebenen Abmessungen dazu, daß die Sperrnasen mit ihrer Seitenfläche Seite an Seite angeordnet sind, während die Basishebel nach Art der beiden Klingen einer Schere angeordnet sind.
Die praktische Realisierung eines solchen Paares von Haken, auf die die Beanspruchungen einander entgegenwirkend ausgeübt werden, und zwar sowohl bei ihrer Zusammenziehung als auch bei Ihrer Ausdehnung, erfordert, daß die Basishebel über ihr Ende, das zu dem die Sperrnasen tragenden Ende entgegengesetzt ist, fest miteinander verbunden werden. Wenn sie getrennt hergestellt und unabhängig voneinander in dem Isolierkörper der Fassung verankert werden, verschlechtern nämlich die Beanspruchungen, die auf die Verankerung durch einen der Hebel, die durch diese nicht im Gleichgewicht sind, in entgegengesetzter Richtung zu dem anderen Hebel ausgeübt werden, schnell diese Verankerung.
Eine Ausführungsform einer solchen festen Verbindung kann durch die Verbindung, beispielsweise durch Schweißen oder Nieten, von zwei Einzelhaken erfolgen, wobei deren Sperrnasen einander entgegengesetzt sind. Eine solche Art der Ausführung ist jedoch bei industrieller Anwendung langwierig, erfordert Handarbeit und ist infolgedessen teuer.
Die Schnellbefestigungsvorrichtung nach der Erfindung für eine Steckverbindung weist diese Nachteile nicht auf. Die beiden Haken sind durch einen Verbindungsbereich fest miteinander verbunden, der ihren von den Sperrnasen abgewandten Enden gemeinsam ist, und die Anordnung aus den beiden Haken
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und ihrem Verbindungsbereich wird in einem Stück aus einem einzigen elastischen Material hergestellt und wird im folgenden aus Vereinfachungsgründen als Klammer bezeichnet.
Weiter erfüllt bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung der Verbindungsbereich durch seine Elastizität eine zweite Funktion, und zwar die Verankerung der elastischen Anordnung in einer Ausnehmung, die in dem Isolierkörper der Fassung angebracht ist. Während der Verbindungsbereich bei der Einführung in die Ausnehmung in zusammengedrücktem Zustand ist, nimmt er anschließend seinen Ausdehnungszustand an und die Verankerung kann verbessert werden, indem in der Ausnehmung innere Zapfen angebracht werden, an denen Teile der Klammer in Anlage kommen können.
Die Erfindung schafft, genauer gesagt, eine Schnellbefestigungsvorrichtung für eine elektrische Steckverbindung auf einer mit Befestigungsöffnungen versehenen Wand, wobei die Steckverbindung insbesondere eine aus einem Isolierkörper gebildete Fassung aufweist, die eine Befestigungsfläche und Seitenflächen hat, und wobei die Schnellbefestigung svorrichtung einerseits aus mehreren Haken, deren x^v Einführung und deren Verschiebung parallel zu einer Ebene in die bzw. in den öffnungen die Befestigung bewirkt, und andererseits aus Einrichtungen zur festen Verbindung der Haken mit dem Isolierkörper besteht, d.h. aus zusammenwirkenden Einrichtungen, die an den Haken bzw. an dem Isolierkörper angebracht sind, wobei diese Haken, die jeweils einen Basishebel und eine Sperrnase aufweisen, paarweise mit ihren einander entgegengesetzten Sperrnasen durch einen Kupplungsteil zusammengefügt sind, der die zu den Sperrnasen entgegengesetzten Enden ihrer Basishebel miteinander verbindet, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Haken in Projektion auf die Verschiebungsebene wenigstens einen gemeinsamen Teil haben und daß ihr Kupplungsteil aus ein- und demselben Material und in einem Stück mit den Haken hergestellt ist.
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Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 in einer Schnittansicht eine bekannte Befestigungsvorrichtung,
Fig. 2 in einer Schnittansicht eine weitere bekannte Befestigungsvorrichtung,
Fig. 3 eine Ausführungsform einer Klammer der Befestigungsvorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung,
die Fig.
5 bis 7 weitere Ausführungsformen der Vorrichtung nach der Erf indung,
Fig. 8 in perspektivischer Darstellung die mit einem
Tragkörper versehene Schnellbefestigungsvorrichtung,
die Fig. drei Ausfuhrungsformen des Tragkörpers mit 9 bis 11 elastischen Bereichen, und
die Fig. 12
und 13 zwei Ausführungsformen mit Auflageleisten.
Fig. 1 zeigt in Schnittansicht eine Steckverbindung, die mit einer bekannten Befestigungsvorrichtung versehen ist.
In dem Isolierkörper einer Fassung 1 für eine Steckverbindung ist eine Ausnehmung 2 gebildet, die außerdem mit Auflageflächen oder Anschlägen 3 versehen ist. Die Befe-
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stigungsklammer, die durch Ausschneiden aus einer ebenen Platte aus elastischem Material hergestellt wird, hat eine Basis 4, die auf einer Seite Verankerungsfuße 5 und auf der anderen Seite zwei Haken trägt, die jeweils aus einem Basishebel 6 und aus einer Sperrnase 7 bestehen. Zacken 8 können, falls erforderlich, die endgültige Verankerung der Füße 5 in den Wänden 9 der Ausnehmung bewirken.
Das Einführen der Klammer in die Öffnung 10 der Wand des Chassis, wo die Befestigung der Steckverbindung erfolgen soll, erfolgt durch Anlage der Sperrnasen 7 an den Rändern der Öffnung 10, wobei die geneigten Teile der Sperrnasen das Zurückziehen derselben bis -zur Berührung der Basishebel bewirken. In dieser Position soll der minimale Abstand zwischen den Enden der Sperrnasen höchstens gleich der Breite D der öffnung 10 sein. Die Auflagelänge der Sperrnasen wird auf diese Weise auf einen Wert begrenzt, von dem weiter oben angegeben worden ist, daß er in zahlreichen praktischen Fällen unzureichend ist.
Fig. 2 zeigt in Schnittansicht eine Steckverbindung, die mit einer anderen bekannten Befestigungsvorrichtung versehen ist. Gleiche Teile tragen gleiche Bezugszahlen. Die Klammer wird durch die Verbindung von zwei Haken hergestellt, die einander entgegengesetzt sind, aber in dem vorliegenden Fall mit ihren Basishebeln Seite an Seite nach Art der Klingen einer Schere angeordnet sind. Zur oben erwähnten Kompensation der entgegenwirkenden Beanspruchungen erfolgt die feste Verbindung der beiden Basishebel durch Nieten 20 und 21, welche die Enden der Basishebel miteinander verbinden. Die Verankerung erfolgt durch Zacken 8 dieser Enden, die mittels einer Presse in ihre endgültige Lage gebracht werden.
Die Seite-an-Seite-Anordnung der Hebel gestattet die Verwendung von Sperrnasen mit wesentlich größerer Auf-
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lagelänge als in dem Fall der Anordnung von Fig. 1, und zwar größenordnungsmäßig mit der doppelten Länge.
Die feste Verbindung der beiden unabhängigen Haken hat jedoch die weiter oben angegebenen Nachteile.
Fig. 3 zeigt eine erste Ausführungsform der Klammer der Schnellbefestigungsvorrichtung nach der Erfindung.
Die Klammer besteht einerseits aus zwei Haken, die jeweils aus einem Hebel 6 und aus einer Sperrnase 7 bestehen, und andererseits aus einem Verbindungsbereich 15, der die Enden der Hebel miteinander verbindet, welche zu den die Sperrnasen tragenden entgegengesetzt sind. Dieser Bereich wird in einem Stück mit den Haken und aus demselben elastischen Material wie diese hergestellt. Die gesamte Klammer wird vorzugsweise durch Ausschneiden aus einem ebenen Band und anschließendes Umbiegen hergestellt, um die erforderliche Scherenklingenanordnung zu erhalten.
Die Elastizität des Verbindungsbereiches 15 trägt in vorteilhafter Weise zur Verbesserung der Gesamtelastizität der Basishebel 6 der Klammer bei. Sie hält darüberhinaus die einander gegenüberliegenden parallelen Flächen der Haken auf Abstand, wodurch ihre eventuellen Reibungen verringert werden.
Schließlich erfolgt die Verankerung in dem Isolierkörper der Fassung, wie bereits dargelegt, durch Zacken 8.
Die Ausführungsform (A) wird in einer zu den Verbindungshebeln parallelen Geraden umgebogen. Die Ausführungsform (B) wird in einer zu diesen Hebeln senkrechten Geraden umgebogen. Diese Ausführungsform ist für die Fabrikation besonders vor-
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teilhaft, denn sie gestattet das Zerschneiden eines durchgehenden Bandes geringer Breite , und zwar mit geringen Materialverlusten .
Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform der Schnellbefestigungsvorrichtung nach der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform erfolgt die Verankerung der · Befestigungsklammer durch Vorsprünge 30, die an der Klammer angebracht sind und mit Innenzapfen von komplementärer Form zusammenwirken können, welche in der in dem Isolierkörper der Fassung angebrachten Ausnehmung gebildet sind und weiter unten beschrieben werden.
In der Ausführungsform (A) sind die Vorsprünge 30 elastisch an der Klammer mittels elastischer Zungen 40 befestigt.
Bei den Ausführungsformen (B) und (C) erfordert jedoch die vorteilhafte Ausnutzung eines der Merkmale der Erfindung nicht das Vorhandensein dieser elastischen Zungen.
Zu diesem Zweck erfolgt das Umbiegen des elastischen Teils der Klammer, der die Verbindung der Haken bewirkt, derart, daß die Hebel einen Winkel 50 bilden, wenn die Klammer frei ist.
Bei dem Einsetzen in die Ausnehmung wird der Teil 15 zusammengedrückt, die Hebel werden im wesentlichen parallel und die elastische Ausdehnungskraft, die so erzeugt wird, sorgt für die Anlage der Vorsprünge 30 an den Wänden der Ausnehmung, wo die inneren Zapfen angeordnet sind, von denen mehrere Varianten nun beschrieben werden.
Fig. 5 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Schnittansicht eines Isolierkörpers einer Fassung für eine Steck-
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Verbindung, der mit einer Ausnehmung versehen ist, die einen Teil der Befestigungsvorrichtung nach der Erfindung bildet.
Die Ausnehmung 2, die zur Aufnahme der Klammer bestimmt ist, ist mit Paaren von Zapfen 61 und 62 versehen, die einander gegenüberliegend angeordnet sind und zwischen die die Vorsprünge 30 der in Fig. 4 dargestellten Klammer eindringen können. Die Klammer gemäß der Ausführungsform (C) von Fig.4 stützt sich außerdem mit ihrem Verbindungsbereich 15 auf diesen Zapfen ab. Es sei angemerkt, daß das Einführen der zusammengedrückten Klammer von dem einen oder von dem anderen Ende der Ausnehmung aus erfolgen kann.
Fig. 6 zeigt in einer perspektivischen Schnittdarstellung eine Ausführungsform des Isolierkörpers einer Fassung und zwei Aüsführungsformen der Klammer nach der Erfindung. Diese Ausführungsformen bieten den Vorteil, d"aß die Klammer leicht aus der Fassung herausziehbar ist. Zu diesem Zweck sind die Zapfen der Ausnehmung nur auf der Außenseite derselben an der Stelle 61 und die VorSprünge 30 der Klammer nur auf einer einzigen Seite derselben vorgesehen. Schließlich ist in der entsprechenden Außenwand der Fassung eine Öffnung 53 gebildet.
Wenn eine Klammer der Steckverbindung herausgezogen werden soll, beispielsweise zum Trennen der Steckverbindung von dem Chassis, wird durch Einführen eines Stiftes oder Werkzeuges in die öffnung 53 in der Richtung 54 die Klammer zusammengedrückt, die Vorsprünge 30 werden von ihrer Anlage an den inneren Zapfen 51 gelöst und die feste Verbindung zwischen der Klammer und der Steckverbindung kann so getrennt werden.
Das Einführen eines Stiftes oder Werkzeuges in die Öffnung kann auch in dem Fall von Vorteil sein, in welchem dieselbe Art von Steckverbindung an Wänden mit verschiedener Dicke zu befestigen ist. 709822/0807
Gemäß der Erfindung sind dann mehrere Gruppen von inneren Zapfen abgestuft in der Ausnehmung 2 vorgesehen und der Stift oder das Werkzeug gestattet das Einstellen der Länge der Haken entsprechend der jeweiligen Dicke.
Fig. 7 zeigt in einer perspektivischen Schnittdarstellung eine Ausführungsform des Isolierkörpers einer Fassung, die mit der Vorrichtung nach der Erfindung versehen ist. Bei dieser Ausfuhrungsform verschließt eine geschlossene Wand 70 den oberen Teil der Ausnehmung 2 der Klammer. Diese Wand verhält sich für die Klammer wie ein Anschlag, der dieselbe Funktion wie die Gruppe von oberen Zapfen der Fig. 5 und 6 hat.
Als Beispiel für die Größenordnungen sei angegeben, daß eine Steckverbindung, die an einem Chassis zu befestigen war, dessen vorgeschriebene Befestigurigsöffnungen kreisförmige Löcher mit einem Durchmesser von 3,2 mm waren, eine Zugkraft von 10 daN pro Klammer ausgehalten hat, also beinahe das Dreifache des Wertes, der der entsprechend dem Stand der Technik von Fig. 1 ausgeführten Klammer entspricht.
Fig. 8 zeigt in Form einer perspektivischen Ansicht die mit einem Tragkörper versehene Schnellbefestigungsvorrichtung.
Das Vorsehen dieses Tragkörpers bringt eine Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der in den Fig. 3 bis 7 dargestellten Erfindung mit sich.
Die Benutzung der Klammern gemäß diesen Figuren erfordert nämlich, daß der Isolierkörper der Fassung mit Ausnehmungen versehen ist, die speziell ausgebildet sind, um die Fassungen aufnehmen zu können.
Dieses Erfordernis stellt einen gewerblichen Nachteil dar, der zu einer Beschränkung werden kann, weil die Steckver-
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bindungen der Art, auf die sich die vorliegende Erfindung bezieht, eine sehr ausgedehnte Verwendung in einer Form gefunden haben, bei welcher ihre Befestigung an den Chassis durch seitliche Teile erfolgt, welche im allgemeinen aus demselben Material wie der Isolierkörper der Fassung hergestellt und mit Durchgangslöchern zur Aufnahme von Befestigungsschrauben oder -bolzen versehen sind.
Gewerblich haben die Erfordernisse der Herstellung solcher Fassungen somit seit langem zur Anfertigung von sehr genauen und sehr teueren Formen geführt, in welchen die durchbrochenen Seitenteile vorgesehen sind, die im folgenden zur Vereinfachung als Befestigungsösen bezeichnet werden. Im übrigen sind die für die Steckverbindungen benutzten Längen auf eine kleine Anzahl von genormten Werten begrenzt, um die entsprechenden Investitionen für die Herstellung zu reduzieren.
Eine solche gewerbliche Situation hat somit den Nachteil, daß die Gefahr einer Begrenzung der vorteilhaften Benutzung der Erfindung gemäß den Fig. 3 bis 7 besteht, da sie einerseits zur Herstellung von sehr teueren neuen Formen führen müßte und andererseits die Benutzer wegen Besorgnis hinsichtlich der Amortisierung der Kosten der alten Formen von ihrer Anwendung abhalten könnte.
Die Erfindung gemäß Fig. 8 und den folgenden Figuren beseitigt diesen Nachteil. Sie gestattet die Benutzung von vorhandenen Steckverbindungen mit seitlichen Ösen und läßt ihnen die Vorteile der Befestigung der Klammern gemäß den Fig. 3 bis 7 zuteil werden.
Im Prinzip benutzt die Erfindung direkt die in jeder Befestigungsöse der bekannten Steckverbindungen vorhandene Öffnung, um darin eine Klammer zu befestigen und um eine optimale gegenseitige geometrische Anpassung der Klammer und der öffnung vorzunehmen. Gemäß der Erfindung ist die Einfügung eines Zwischenblockes oder Zwischenstückes vorgesehen, dessen
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Form für die erforderlichen Abmessungskompensationen sorgt und das "Spiel" vernachlässigbar macht.
Die Vorrichtung besteht aus einem Tragkörper 101 und aus einer Klammer 102 der weiter oben bereits beschriebenen und beispielsweise in Fig. 4A dargestellten Art.
Eine solche Klammer hat zwei Basishebel 103 und 104, die mit zwei Sperrnasen 105 und 106 versehen sind, welche paarweise durch einen Kupplungsteil miteinander verbunden sind, der aus einem U-förmigen Teil 107 mit zwei Schenkeln besteht, welche zu den Basishebeln senkrecht sind.
Der Tragkörper 101, der insgesamt quaderförmig ist, hat insbesondere zwei parallele Hauptauflageflächen 108 und 109, in denen ein Innenkanal 110 mündet. Eine der beiden Hauptauflageflächen 109 ist zur Anlage an einer Fläche 111 der Befestigungsöse 112 einer Steckverbindung 113 bestimmt, die teilweise dargestellt ist. Die Querpositionierung des Tragkörpers in bezug auf die Öse erfolgt durch einen zylindrischen Zapfen 114, dessen äußere Kontur im Querschnitt im wesentlichen die gleichen Abmessungen wie die im Querschnitt betrachtete innere Kontur des Befestigungsloches 115 der Öse hat, das in dem Fall von Fig. 8 oval ist. Der Innenkanal 110 durchquert den zylindrischen Positionierungszapfen, der so in zwei Teile getrennt ist.
Die Schnellbefestigungsvorrichtung wird folgendermaßen benutzt: Die Steckverbindung wird mit der Wand eines Chassis in Berührung gebracht, auf dem sie befestigt werden soll; das Loch 115 ihrer Befestigungsöse wird gegenüber einer öffnung 117 angeordnet, die in der Wand gebildet ist und größenordnungsmäßig dem Loch 115 analog ist. Der Tragkörper wird dann auf die Befestigungsöse aufgesetzt, wobei der Positionierungszapfen 114 in das Loch 115 der öse eindringt. Die Be-
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festigungsklaitimer wird dann in den Innenkanal 110 eingeführt, wobei ihre Arme 103 und 104 zusammengedrückt werden, damit sich die Sperrnasen 1-0.5 und 106 in das Innere der Innenkontur des Kanals zurückziehen. Die in der Richtung des Pfeils 120 ausgeübte Längskraft hält die Sperrnasen bei dem Durchqueren der Wand 116 in ihrer zurückgezogenen Lage.
Schließlich, nach dem Durchqueren der Wand, nehmen die Hebel 103 und 104 wieder ihre normale Form an und die Sperrnasen 105 und 106 springen über die Kontur der öffnung vor und bewirken so die gewünschte Befestigung.
Auf diese Weise wird durch die Vorrichtung mit dem Tragkörper eine Befestigung der Steckverbindung auf der Wand des Chassis erzielt, deren Qualität gleich der ist, die durch die Befestigungsvorrichtung gemäß· den Fig. 3 bis 7 erzielt wird, ohne daß eine Steckverbindung mit einer besonderen, den Befestigungsklamraern nach der Erfindung angepaßten Form erforderlich ist.
Es sei angemerkt, daß die Länge des Posxtionierungszapfens 114, der die Aufgabe hat, den Innenkanal in bezug auf das Loch 114 der Befestigungsöse zu zentrieren, normalerweise kleiner ist als die Dicke dieser Öse. Es ist jedoch als weitere Ausgestaltung der Erfindung möglich, ihr einen Wert zu geben, der größer als diese Dicke ist, wodurch er nach der Befestigung in die Öffnung 117 der Wand des Chassis hinein vorsteht, an dem die Befestigung erwünscht ist. Wenn die Außenkontur und die Inrienkontur des Zapfens bzw. der öffnung im Querschnitt vergleichbare Abmessungen haben, erfüllt der Zapfen dann die zusätzliche Aufgabe der Positionierung der Steckverbindung in bezug auf das Chassis.
Fig. 9 zeigt eine besonders vorteilhafte Ausführungsform des Tragkörpers. Dieser Tragkörper hat Schlitze 121 und 122,
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deren Richtung zu der Richtung 120, in der die Kräfte wirken, die bei dem Anbringen und Befestigen der Steckverbindung ausgeübt werden, und anschließend, nach der Befestigung, zu der Richtung der Kräfte senkrecht ist, welche bestrebt sind, die Steckverbindung von der Wand zu trennen, an der sie befestigt ist.
Aus der Verwendung dieser Schlitze ergibt sich eine Möglichkeit der Annäherung der beiden Hauptflächen 108 und 109 des Tragkörpers mit elastischen Rückholkräften, die nach der Be-
festigung bestrebt sind, die Steckverbindung gegen die Wand zu drücken. Aus diesem Mechanismus ergeben sich zwei Vorteile, nämlich einerseits die Möglichkeit, eine Steckverbindung auf Wänden befestigen zu können, die unterschiedliche Dicken haben, welche zwischen zwei Grenzwerten liegen, die mit den Elastizitätsgrenzv/erten des Tragkörpers verknüpft sind, und andererseits ein gutes Verhalten der hergestellten Befestigung in Anwendungsfällen', in welchen mechanische Schwingungen auf die Chassis ausgeübt werden, an denen die Steckverbindungen befestigt sind,
Fig. 10 zeigt eine Variante der Ausführungsform von Fig. 2, bei der die benutzten elastischen Kräfte durch Verwendung von elastischen Zungen 131 und 132 erzielt werden, die normalerweise nach außen über die Außenkontur der Hauptauflageflächen 109 oder der unteren Fläche vorstehen, welche für eine Anlage an der Befestigungsöse der Steckverbindung vorgesehen ist. Die Verformung der Zungen erzeugt, wenn sie an der Befestigungsöse in Anlage sind, die erforderlichen elastischen Kräfte mit den gleichen Ergebnissen wie in dem Fall der Vorrichtung von Fig. 9.
Fig. 11 zeigt eine weitere Ausfuhrungsform der Erfindung, die sich auf den zylindrischen Positionierungszapfen 114 bezieht. Die Außenkontur dieses Zapfens hat, im Querschnitt betrachtet,
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Abmessungen, die im wesentlichen gleich der ebenfalls im Querschnitt betrachteten Innenkontur des Befestigungsloches der Öse sind, und bei der Verbindung, die durch Eindringen des Zapfens in das Loch erfolgt, handelt es sich um eine Verbindung "mit weicher Reibung". In den Anwendungsfällen, insbesondere wenn die Steckverbindung an einer vertikalen Wand zu befestigen ist, kann es äußerst nützlich sein, daß der Tragkörper fest mit der Steckverbindung verbunden wird, selbst bevor die Befestigung an der Wand erfolgt.
Eine erste Anordnung besteht darin, zwischen den beiden Elementen ein negatives "Spiel" zu erzeugen, das zu einer Verbindung führt, die auf "harter Reibung" beruht und von der Eigenelastizität des Materials Gebrauch macht, aus welchem der Positionierungszapfen hergestellt ist, vergrößert durch das Vorhandensein der Längsschlitze, die er trägt.
Eine in Fig. 11 dargestellte zweite Anordnung bewirkt eine bessere feste Verbindung. Sie besteht vor allem aus der Verwendung von seitlichen Riegeln T4O und 141, die an dem Positionierungszapfen angebracht sind und in ihrer zurückgezogenen Lage das Befestigungsloch 115 der Öse 112 durchqueren können, um sich anschließend voneinander zu entfernen und sich auf der entgegengesetzten Fläche der Öse abzustützen. Eine in Fig. 11 dargestellte Ausführungsvariante besteht darin, in dieser Fläche der Öse einen Teil 142 mit verringerter Dicke vorzusehen, der das Abstützen der Riegel gestattet, ohne daß diese über die untere Ebene der entgegengesetzten Fläche der öse vorstehen.
Die Herstellung des dünner gemachten Teils 142 stellt einen einfachen Arbeitsgang dar, der an den gepreßten oder gespritzten Steckverbindungen, die benutzt werden, in Serie ausgeführt werden kann und ihren Gesamtherstellungspreis nicht wesentlich erhöht.
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Fig. 12 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung zur Herstellung der gewünschten Befestigung an Wänden, die zwei unterschiedliche Dicken haben.
Zur Erzielung dieses Ergebnisses wird die Tatsache ausgenutzt, daß die Befestigungsklammer 102 in den Innenkanal in zwei um 180° gegeneinander versetzten Ausrichtungen eingesetzt werden kann und daß der Tragkörper mit einer Randleiste 150 versehen wird, die auf einer der Seiten der oberen Hauptfläche 108 vorsteht. Bei einer gegebenen Ausrichtung der Befestigungsklammer ruht ihr gemeinsamer Befestigungsbereich 107 auf der Hauptfläche 108 (Fig. 12a); bei der entgegengesetzten Ausrichtung ruht dieser Bereich auf der vorspringenden Randleiste 150 (Fig. 12b). Die Befestigung der Steckverbindung kann so in den Fällen von zwei Wänden erfolgen, deren Dicken sich um die Höhe dieser Randleiste unterscheiden.
Fig. 13 zeigt eine weitere Ausführungsform, in welcher gleichzeitig sämtliche oben beschriebenen und in den Fig. 9 und 12 dargestellten Maßnahmen benutzt werden. Der für die Erfindung kennzeichnende Innenkanal ist hier in zwei um 90 gegeneinander versetzten Richtungen 160 und 161 ausgebildet, die vier getrennte Positionen für die Befestigungsklammer 102 gestatten, und der Tragkörper 101 ist mit Elastizitätsschlitzen 121 und 122 versehen.' Schließlich ist die obere Auflagefläche 108 auf drei Seiten mit Randleisten 162, und 164 versehen, welche unterschiedliche Höhen haben und auf denen sich der Verbindungsbereich 107 der Klammer abstützen kann.
unter diesen Bedingungen kann die Befestigungsvorrichtung nach der Erfindung praktisch an jeden frei gewählten Wert in einem durchgehenden breiten Bereich von Chassiswanddicken angepaßt werden, wobei die Elastizität des Tragkörpers die Erzielung von Zwischenhöhen ermöglicht, die zwischen zwei
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festen Werten der Höhen der Randleisten liegen.
Es sei im übrigen angemerkt, daß die begrenzte Anzahl von" Höhen der Randleisten vergrößert werden kann, indem diesen eine Auflagefläche gegeben wird, die nicht mehr zu der Hauptauflagefläche 108 des Tragkörpers 101 parallel ist, sondern in der Höhe zunehmend veränderlich ist, wobei ihnen insgesamt eine Wendelform gegeben wird, und indem ihnen ein zylindrischer Innenkanal zugeordnet wird, der durch einfache Drehung der Klammer um die Achse dieses Kanals eine Befestigung für einen großen Dickenbereich der Chassiswände ermöglicht, ohne daß ein elastischer Tragkörper erforderlich ist.
Die gute Schwingungsfestigkeit kann dann vorteilhafterweise durch Verriegelungszacken vergrößert werden, die auf der wendeiförmigen Randleiste verteilt sind und mit dem Verbindungsbereich, der sich daran abstützen kann, wie bei einer Zahnstange zusammenwirken.
Es sei außerdem angemerkt, daß in allen diesen Gebrauchsfällen die obere Hauptauflagefläche geometrisch freigegeben ist und daß die Klammer von ihr vorsteht. Die Erfindung schließt aber die Möglichkeit ein, um diese Fläche herum Seitenwände anzuordnen, die so hoch sind, daß der obere Teil der Klammer in dem so gebildeten Hohlraum enthalten ist. Eine passende Wahl der Höhe dieser Wände schafft dann das vorteilhafte Ergebnis einer optischen Anzeige über die korrekte Herstellung der Befestigung, denn im gegenteiligen Fall ragt die Klammer über den oberen Rand des Hohlraums vor.
Schließlich sei angemerkt, daß zwar in den Fig. 8 bis 13 und in ihrer zugehörigen Beschreibung die Befestigungsklammer als von dem Tragkörper unabhängig dargestellt worden ist, daß jedoch die Merkmale einer Festlegung der Klammer
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durch seitliche Zacken, wie sie in Fig. 3B dargestellt sind, Teil der Erfindung sind.
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Claims (20)

  1. Patentansprüche :
    Schnellbefestigungsvorrichtung zur Befestigung einer elektrischen Steckverbindung,die insbesondere eine aus einem Isolierkörper mit einer Befestigungsfläche und mit Seitenflächen bestehende Fassung aufweist, an einer mit Befestigungsöffnungen versehenen Wand, mit mehreren Haken, die durch Einführen und Verschieben parallel zu einer Ebene in den öffnungen die Befestigung bewirken,und mit Einrichtungen zur festen Verbindung der Haken mit dem Isolierkörper,die zusammenwirken und an den Haken bzw. an dem Isolierkörper angebracht sind, wobei die Haken jeweils einen Basishebel und eine Sperrnase aufweisen, die paarweise mit"zueinander entgegengesetzten Sperrnasen durch einen Kupplungsteil miteinander verbunden sind, der die von den Sperrnasen abgewandten Enden der Basishebel miteinander verbindet, dadurch gekennzeichnet, daß die Haken (6, 7) in Projektion auf die Verschiebungsebene wenigstens einen gemeinsamen Teil haben und daß ihr Kupplungsteil (15) aus ein- und demselben Material wie die Haken und in einem Stück mit denselben hergestellt ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsteil aus einem U-förmigen Teil mit zwei Schenkeln besteht, die zu den Basishebeln senkrecht sind.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsteil aus einem U-förmigen Teil mit zwei Schenkeln besteht, die zu den Basishebeln parallel sind.
  4. 4. Vorrichtung nach Ansprach 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammenwirkenden Einrichtungen, die einerseits an den Haken angebracht sind, mehrere mit Zacken versehene Elemente umfassen, welche an wenigstens
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    ORIGINAL INSPECTED.
    einem der Basishebel angebracht sind, und daß die zusammenwirkenden Einrichtungen, die andererseits an dem Isolierkörper angebracht sind, mehrere Ausnehmungen umfassen, in denen die Positionierung der Haken durch Anlage der Elemente an inneren Anlagezapfen und die Befestigung der Haken durch Eindringen der Zacken in die Wände der Ausnehmungen erfolgt.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammenwirkenden Einrichtungen, die einerseits an den Haken angebracht sind, mehrere zu den Basishebeln senkrechte Vorsprünge umfassen, und daß die zusammenwirkenden Einrichtungen, die andererseits an dem Isolierkörper angebracht sind, Ausnehmungen umfassen, die in der Auflagefläche münden und wenigstens an zwei ihrer einander gegenüberliegenden Wände mit Auflagezapfen versehen sind.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammenwirkenden Einrichtungen, die einerseits an den Haken angebracht sind, Ausnehmungen umfassen, welche in der Auflagefläche münden und wenigstens auf einer einzigen ihrer Wände, die eine der Seitenflächen bilden, mit inneren Auflagezapfen versehen sind, wobei die Seitenfläche mit einer öffnung zum Einführen eines Werkzeuges versehen ist.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zu den Basishebeln senkrechten Vorsprünge an den Haken durch elastische Einrichtungen befestigt sind.
  8. 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren Auflagezapfen in den Ausnehmungen in mehreren senkrecht zu der Befestigungsfläche verteilten Stufen angeordnet sind.
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  9. 9. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel des Kupplungsteils vor dem Einführen der Haken in die Ausnehmungen einen von Null verschiedenen Winkel miteinander bilden.
  10. 10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammenwirkenden Einrichtungen, die an dem 'Körper angebracht sind, einerseits aus Befestigungsösen mit gegebener Dicke bestehen, die mit einem Loch versehen sind, und andererseits aus einem Zwischenkörper, der zwei parallele Hauptauflageflächen und einen in diesen Flächen mündenden Innenkanal hat, wobei die obere der beiden Flächen als Auflage für die an den Haken angebrachten Einrichtungen und die untere der beiden Flächen als Auflage für eine der Ösen dient.
  11. 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Fläche einen Positionierungszapfen aufweist, durch den der Innenkanal hindurchführt und dessen Außenkontur im Querschnitt Abmessungen hat, die, ebenfalls im Querschnitt betrachtet, im wesentlichen gleich denen der Innenkontur des Loches der Befestigungsöse sind.
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Positionierungszapfen eine Höhe hat, die höchstens gleich der gegebenen-Dicke ist.
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Positionierungszapfen seitliche Haken trägt, die im Querschnitt über seine Außenkontur vorspringen und mit Ausnehmungen zusammenwirken, die an den Befestigungsösen angebracht sind.
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungszapfen eine Höhe hat, die größer ist als die gegebene Dicke.
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    ** " 2653803
  15. 15. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenkörper mit Elementen versehen ist, die in der zu den Hauptflächen senkrechten Richtung elastisch sind.
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Elemente aus Bereichen des Zwischenkörpers be- -t Λ stehen, die durch Schlitze begrenzt sind, deren Richtung zu den Hauptflächen im wesentlichen parallel ist.
  17. 17. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente verformbare Zungen sind, die an der unteren Hauptfläche des Zwischenkörpers angebracht sind.
  18. 18. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Hauptfläche mehrere Teile mit unterschiedlicher Höhe aufweist, die die zusammenwirkenden Einrichtungen abstützen, welche an den Haken angebracht sind.
  19. 19. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile zu einer wendeiförmigen Rampe angeordnet sind.
  20. 20. Steckverbindung, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einer Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19 versehen ist.
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