DE2653809A1 - Schnellbefestigungsvorrichtung fuer eine elektrische steckverbindung - Google Patents
Schnellbefestigungsvorrichtung fuer eine elektrische steckverbindungInfo
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Description
Patentanwälte
Dipl.-Ing. Dipl.-Chem. Dip!.-Ing.
E. Prinz - Dr. G. Hauser - G. Leiser 2 6 5 3 O U 3
Ernsbergerstrasse 19
8 München 60
26. November 1976
26. November 1976
SOCAPEX
9, rue Edouard Nieuport
92 Suresnes / Frankreich
Unser Zeichenι S 2888
Schnellbefestigungsvorrichtung für eine elektrische Steckverbindung
Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Bauelemente, mittels welchen elektrische Verbindungen und insbesondere
Steckverbindungen hergestellt werden. Diese zweiteiligen Steckverbindungen enthalten einen Teil, der mit der anzuschliessenden
elektrischen Schaltung fest verbunden ist, d.h. einen beweglichen Stecker, und einen Teil, der im allgemeinen mit
einem feste Schaltungen tragenden Chassis fest verbunden ist, d.h. eine feste Fassung.
Jeder Teil besteht aus einem Isolierkörper und aus mehreren
Leiterelementen oder Kontakten, wobei es sich beispielsweise bei den Kontakten des Steckers um Steckkontakte und bei
denen der Fassung um komplementäre Kontakte, d.h. um Buchsenkontakte handelt.
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(ρ
Die Befestigung der Fassungen auf dem Chassis stellt ein Problem dar, dessen bekannte Lösungen im allgemeinen eine gewisse
Anzahl von Nachteilen aufweisen, insbesondere, wenn beispielsweise schnelle Montagen und Demontagen erforderlich
sind, was Befestigungen durch Schrauben und Muttern ausschließt, oder wenn die Wand, an der die Befestigung vorgesehen
ist, nur von einer Seite aus zugänglich ist.
Für solche Fälle sind Befestigungsvorrichtungen vorgeschlagen
worden, die insgesamt die Form von Haken haben, welche auf der Seite der Fassung befestigt sind, die der Wand des
Chassis gegenüberliegt, an der eine Befestigung vorgesehen ist. Es handelt sich dabei um verformbare Haken, die in
einem ersten oder eingezogenen Zustand in komplementäre Öffnungen einführbar sind, welche in dieser Wand gebildet
sind, und die in einem zweiten oder Ausdehnungszustand sich
an die hintere Seite der Wand anlegen und sich jedem Abziehen von der Fassung, an der sie befestigt sindr widersetzen.
Die Hakenbefestigungsvorrichtungen weisen jedoch ebenfalls besondere Nachteile auf, die sichtbar werden, wenn die mechanischen
Beanspruchungen, welche auf die Fassung im Betrieb, insbesondere bei einem Betrieb, in welchem Schwingungen
auftreten, ausgeübt werden können, die mechanischen Befestigungsmöglichkeiten der verformbaren Haken überschreiten.
Diese Möglichkeiten können verbessert werden, indem ihnen größere Abmessungen gegeben werden, damit ihre Auflagelänge
auf der Hinterseite der Wand des Chassis, wo die. Befestigung erfolgen soll, ebenfalls größer ist.
Diese Vergrößerung wird jedoch in zahlreichen Fällen durch die Abmessungen der in der Wand angebrachten Öffnung begrenzt,
die häufig durch die praktischen Anwendungszwecke vorgeschrieben sind.
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Zur Beseitigung dieses Nachteils ist bereits vorgeschlagen worden, in jeder öffnung zwei entgegengesetzte Haken zu
verwenden. Da jedoch jeder Haken einerseits aus einem elastischen Basishebel und andererseits aus einer Sperrnase
besteht, deren Auflagelänge vor allem die mechanische Grenze der hergestellten Befestigung festlegt, führt die Gewinnung
einer maximalen Auflagelänge in einer öffnung von gegebenen
Abmessungen dazu, daß die Sperrnasen mit ihrer Seitenfläche Seite an Seite angeordnet sind, während die Basishebel nach
Art der beiden Klingen einer Schere angeordnet sind.
Die praktische Realisierung eines solchen Paares von Haken, auf die die Beanspruchungen einander entgegenwirkend ausgeübt
werden, und zwar sowohl bei ihrer Zusammenziehung als auch bei Ihrer Ausdehnung, erfordert, daß die Basishebel
über ihr Ende, das zu dem die Sperrnasen tragenden Ende entgegengesetzt ist, fest miteinander verbunden werden. Wenn
sie getrennt hergestellt und unabhängig voneinander in dem Isolierkörper der Fassung verankert werden, verschlechtern
nämlich die Beanspruchungen, die auf die Verankerung durch einen der Hebel, die durch diese nicht im Gleichgewicht
sind, in entgegengesetzter Richtung zu dem anderen Hebel ausgeübt werden, schnell diese Verankerung.
Eine Ausführungsform einer solchen festen Verbindung kann durch die Verbindung, beispielsweise durch Schweißen oder
Nieten, von zwei Einzelhaken erfolgen, wobei deren Sperrnasen einander entgegengesetzt sind. Eine solche Art der
Ausführung ist jedoch bei industrieller Anwendung langwierig, erfordert Handarbeit und ist infolgedessen teuer.
Die Schnellbefestigungsvorrichtung nach der Erfindung für
eine Steckverbindung weist diese Nachteile nicht auf. Die beiden Haken sind durch einen Verbindungsbereich fest miteinander
verbunden, der ihren von den Sperrnasen abgewandten Enden gemeinsam ist, und die Anordnung aus den beiden Haken
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und ihrem Verbindungsbereich wird in einem Stück aus einem einzigen elastischen Material hergestellt und wird im folgenden
aus Vereinfachungsgründen als Klammer bezeichnet.
Weiter erfüllt bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
der Verbindungsbereich durch seine Elastizität eine zweite Funktion, und zwar die Verankerung der elastischen
Anordnung in einer Ausnehmung, die in dem Isolierkörper der Fassung angebracht ist. Während der Verbindungsbereich bei
der Einführung in die Ausnehmung in zusammengedrücktem Zustand ist, nimmt er anschließend seinen Ausdehnungszustand an und die
Verankerung kann verbessert werden, indem in der Ausnehmung innere Zapfen angebracht werden, an denen Teile der Klammer
in Anlage kommen können.
Die Erfindung schafft, genauer gesagt, eine Schnellbefestigungsvorrichtung
für eine elektrische Steckverbindung auf einer mit Befestigungsöffnungen versehenen Wand, wobei
die Steckverbindung insbesondere eine aus einem Isolierkörper gebildete Fassung aufweist, die eine Befestigungsfläche und Seitenflächen hat, und wobei die Schnellbefestigung
svorrichtung einerseits aus mehreren Haken, deren x^v
Einführung und deren Verschiebung parallel zu einer Ebene in die bzw. in den öffnungen die Befestigung bewirkt,
und andererseits aus Einrichtungen zur festen Verbindung der Haken mit dem Isolierkörper besteht, d.h. aus zusammenwirkenden
Einrichtungen, die an den Haken bzw. an dem Isolierkörper angebracht sind, wobei diese Haken, die
jeweils einen Basishebel und eine Sperrnase aufweisen, paarweise mit ihren einander entgegengesetzten Sperrnasen
durch einen Kupplungsteil zusammengefügt sind, der die zu den Sperrnasen entgegengesetzten Enden ihrer Basishebel
miteinander verbindet, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Haken in Projektion auf die Verschiebungsebene wenigstens
einen gemeinsamen Teil haben und daß ihr Kupplungsteil aus ein- und demselben Material und in einem Stück mit den Haken
hergestellt ist.
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Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 in einer Schnittansicht eine bekannte Befestigungsvorrichtung,
Fig. 2 in einer Schnittansicht eine weitere bekannte Befestigungsvorrichtung,
Fig. 3 eine Ausführungsform einer Klammer der Befestigungsvorrichtung
nach der Erfindung,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung,
die Fig.
5 bis 7 weitere Ausführungsformen der Vorrichtung nach der Erf indung,
Fig. 8 in perspektivischer Darstellung die mit einem
Tragkörper versehene Schnellbefestigungsvorrichtung,
die Fig. drei Ausfuhrungsformen des Tragkörpers mit
9 bis 11 elastischen Bereichen, und
die Fig. 12
und 13 zwei Ausführungsformen mit Auflageleisten.
Fig. 1 zeigt in Schnittansicht eine Steckverbindung, die mit einer bekannten Befestigungsvorrichtung versehen ist.
In dem Isolierkörper einer Fassung 1 für eine Steckverbindung ist eine Ausnehmung 2 gebildet, die außerdem mit Auflageflächen
oder Anschlägen 3 versehen ist. Die Befe-
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stigungsklammer, die durch Ausschneiden aus einer ebenen
Platte aus elastischem Material hergestellt wird, hat eine Basis 4, die auf einer Seite Verankerungsfuße 5 und auf
der anderen Seite zwei Haken trägt, die jeweils aus einem Basishebel 6 und aus einer Sperrnase 7 bestehen. Zacken 8
können, falls erforderlich, die endgültige Verankerung der Füße 5 in den Wänden 9 der Ausnehmung bewirken.
Das Einführen der Klammer in die Öffnung 10 der Wand des
Chassis, wo die Befestigung der Steckverbindung erfolgen soll, erfolgt durch Anlage der Sperrnasen 7 an den Rändern der
Öffnung 10, wobei die geneigten Teile der Sperrnasen das Zurückziehen derselben bis -zur Berührung der Basishebel bewirken.
In dieser Position soll der minimale Abstand zwischen den Enden der Sperrnasen höchstens gleich der Breite
D der öffnung 10 sein. Die Auflagelänge der Sperrnasen wird auf diese Weise auf einen Wert begrenzt, von dem weiter
oben angegeben worden ist, daß er in zahlreichen praktischen Fällen unzureichend ist.
Fig. 2 zeigt in Schnittansicht eine Steckverbindung, die mit einer anderen bekannten Befestigungsvorrichtung versehen
ist. Gleiche Teile tragen gleiche Bezugszahlen. Die Klammer wird durch die Verbindung von zwei Haken hergestellt,
die einander entgegengesetzt sind, aber in dem vorliegenden Fall mit ihren Basishebeln Seite an Seite nach Art der
Klingen einer Schere angeordnet sind. Zur oben erwähnten Kompensation der entgegenwirkenden Beanspruchungen erfolgt
die feste Verbindung der beiden Basishebel durch Nieten 20 und 21, welche die Enden der Basishebel miteinander verbinden.
Die Verankerung erfolgt durch Zacken 8 dieser Enden, die mittels einer Presse in ihre endgültige Lage gebracht werden.
Die Seite-an-Seite-Anordnung der Hebel gestattet die Verwendung von Sperrnasen mit wesentlich größerer Auf-
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lagelänge als in dem Fall der Anordnung von Fig. 1, und
zwar größenordnungsmäßig mit der doppelten Länge.
Die feste Verbindung der beiden unabhängigen Haken hat jedoch die weiter oben angegebenen Nachteile.
Fig. 3 zeigt eine erste Ausführungsform der Klammer der Schnellbefestigungsvorrichtung nach der Erfindung.
Die Klammer besteht einerseits aus zwei Haken, die jeweils
aus einem Hebel 6 und aus einer Sperrnase 7 bestehen, und andererseits aus einem Verbindungsbereich 15, der die Enden
der Hebel miteinander verbindet, welche zu den die Sperrnasen tragenden entgegengesetzt sind. Dieser Bereich wird
in einem Stück mit den Haken und aus demselben elastischen Material wie diese hergestellt. Die gesamte Klammer wird vorzugsweise
durch Ausschneiden aus einem ebenen Band und anschließendes Umbiegen hergestellt, um die erforderliche
Scherenklingenanordnung zu erhalten.
Die Elastizität des Verbindungsbereiches 15 trägt in vorteilhafter
Weise zur Verbesserung der Gesamtelastizität der Basishebel 6 der Klammer bei. Sie hält darüberhinaus die
einander gegenüberliegenden parallelen Flächen der Haken auf Abstand, wodurch ihre eventuellen Reibungen verringert
werden.
Schließlich erfolgt die Verankerung in dem Isolierkörper der Fassung, wie bereits dargelegt, durch Zacken 8.
Die Ausführungsform (A) wird in einer zu den Verbindungshebeln parallelen Geraden umgebogen. Die Ausführungsform (B)
wird in einer zu diesen Hebeln senkrechten Geraden umgebogen. Diese Ausführungsform ist für die Fabrikation besonders vor-
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teilhaft, denn sie gestattet das Zerschneiden eines durchgehenden Bandes geringer Breite , und zwar mit geringen Materialverlusten
.
Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform der Schnellbefestigungsvorrichtung
nach der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform erfolgt die Verankerung der · Befestigungsklammer
durch Vorsprünge 30, die an der Klammer angebracht sind und mit Innenzapfen von komplementärer Form zusammenwirken
können, welche in der in dem Isolierkörper der Fassung angebrachten Ausnehmung gebildet sind und weiter unten beschrieben
werden.
In der Ausführungsform (A) sind die Vorsprünge 30 elastisch an der Klammer mittels elastischer Zungen 40 befestigt.
Bei den Ausführungsformen (B) und (C) erfordert jedoch die
vorteilhafte Ausnutzung eines der Merkmale der Erfindung nicht das Vorhandensein dieser elastischen Zungen.
Zu diesem Zweck erfolgt das Umbiegen des elastischen Teils der Klammer, der die Verbindung der Haken bewirkt, derart,
daß die Hebel einen Winkel 50 bilden, wenn die Klammer frei ist.
Bei dem Einsetzen in die Ausnehmung wird der Teil 15 zusammengedrückt,
die Hebel werden im wesentlichen parallel und die elastische Ausdehnungskraft, die so erzeugt wird, sorgt für
die Anlage der Vorsprünge 30 an den Wänden der Ausnehmung,
wo die inneren Zapfen angeordnet sind, von denen mehrere Varianten nun beschrieben werden.
Fig. 5 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Schnittansicht eines Isolierkörpers einer Fassung für eine Steck-
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Verbindung, der mit einer Ausnehmung versehen ist, die einen Teil der Befestigungsvorrichtung nach der Erfindung
bildet.
Die Ausnehmung 2, die zur Aufnahme der Klammer bestimmt ist,
ist mit Paaren von Zapfen 61 und 62 versehen, die einander gegenüberliegend angeordnet sind und zwischen die die Vorsprünge
30 der in Fig. 4 dargestellten Klammer eindringen können. Die Klammer gemäß der Ausführungsform (C) von Fig.4
stützt sich außerdem mit ihrem Verbindungsbereich 15 auf diesen Zapfen ab. Es sei angemerkt, daß das Einführen der
zusammengedrückten Klammer von dem einen oder von dem anderen Ende der Ausnehmung aus erfolgen kann.
Fig. 6 zeigt in einer perspektivischen Schnittdarstellung eine Ausführungsform des Isolierkörpers einer Fassung und
zwei Aüsführungsformen der Klammer nach der Erfindung. Diese
Ausführungsformen bieten den Vorteil, d"aß die Klammer
leicht aus der Fassung herausziehbar ist. Zu diesem Zweck
sind die Zapfen der Ausnehmung nur auf der Außenseite derselben an der Stelle 61 und die VorSprünge 30 der Klammer
nur auf einer einzigen Seite derselben vorgesehen. Schließlich ist in der entsprechenden Außenwand der Fassung eine
Öffnung 53 gebildet.
Wenn eine Klammer der Steckverbindung herausgezogen werden soll, beispielsweise zum Trennen der Steckverbindung von
dem Chassis, wird durch Einführen eines Stiftes oder Werkzeuges in die öffnung 53 in der Richtung 54 die Klammer
zusammengedrückt, die Vorsprünge 30 werden von ihrer Anlage an den inneren Zapfen 51 gelöst und die feste Verbindung
zwischen der Klammer und der Steckverbindung kann so getrennt werden.
Das Einführen eines Stiftes oder Werkzeuges in die Öffnung
kann auch in dem Fall von Vorteil sein, in welchem dieselbe Art von Steckverbindung an Wänden mit verschiedener Dicke
zu befestigen ist. 709822/0807
Gemäß der Erfindung sind dann mehrere Gruppen von inneren
Zapfen abgestuft in der Ausnehmung 2 vorgesehen und der Stift oder das Werkzeug gestattet das Einstellen der
Länge der Haken entsprechend der jeweiligen Dicke.
Fig. 7 zeigt in einer perspektivischen Schnittdarstellung eine Ausführungsform des Isolierkörpers einer Fassung, die
mit der Vorrichtung nach der Erfindung versehen ist. Bei dieser Ausfuhrungsform verschließt eine geschlossene Wand
70 den oberen Teil der Ausnehmung 2 der Klammer. Diese Wand verhält sich für die Klammer wie ein Anschlag, der dieselbe
Funktion wie die Gruppe von oberen Zapfen der Fig. 5 und 6 hat.
Als Beispiel für die Größenordnungen sei angegeben, daß eine
Steckverbindung, die an einem Chassis zu befestigen war, dessen vorgeschriebene Befestigurigsöffnungen kreisförmige
Löcher mit einem Durchmesser von 3,2 mm waren, eine Zugkraft von 10 daN pro Klammer ausgehalten hat, also beinahe das
Dreifache des Wertes, der der entsprechend dem Stand der Technik von Fig. 1 ausgeführten Klammer entspricht.
Fig. 8 zeigt in Form einer perspektivischen Ansicht die mit einem Tragkörper versehene Schnellbefestigungsvorrichtung.
Das Vorsehen dieses Tragkörpers bringt eine Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der in den Fig. 3 bis 7 dargestellten
Erfindung mit sich.
Die Benutzung der Klammern gemäß diesen Figuren erfordert nämlich, daß der Isolierkörper der Fassung mit Ausnehmungen
versehen ist, die speziell ausgebildet sind, um die Fassungen aufnehmen zu können.
Dieses Erfordernis stellt einen gewerblichen Nachteil dar, der zu einer Beschränkung werden kann, weil die Steckver-
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bindungen der Art, auf die sich die vorliegende Erfindung bezieht,
eine sehr ausgedehnte Verwendung in einer Form gefunden haben, bei welcher ihre Befestigung an den Chassis
durch seitliche Teile erfolgt, welche im allgemeinen aus demselben Material wie der Isolierkörper der Fassung hergestellt
und mit Durchgangslöchern zur Aufnahme von Befestigungsschrauben
oder -bolzen versehen sind.
Gewerblich haben die Erfordernisse der Herstellung solcher Fassungen somit seit langem zur Anfertigung von sehr genauen
und sehr teueren Formen geführt, in welchen die durchbrochenen Seitenteile vorgesehen sind, die im folgenden zur Vereinfachung
als Befestigungsösen bezeichnet werden. Im übrigen sind die für die Steckverbindungen benutzten Längen auf eine
kleine Anzahl von genormten Werten begrenzt, um die entsprechenden Investitionen für die Herstellung zu reduzieren.
Eine solche gewerbliche Situation hat somit den Nachteil, daß die Gefahr einer Begrenzung der vorteilhaften Benutzung
der Erfindung gemäß den Fig. 3 bis 7 besteht, da sie einerseits zur Herstellung von sehr teueren neuen Formen führen müßte
und andererseits die Benutzer wegen Besorgnis hinsichtlich der Amortisierung der Kosten der alten Formen von ihrer Anwendung
abhalten könnte.
Die Erfindung gemäß Fig. 8 und den folgenden Figuren beseitigt diesen Nachteil. Sie gestattet die Benutzung von vorhandenen
Steckverbindungen mit seitlichen Ösen und läßt ihnen die Vorteile der Befestigung der Klammern gemäß den Fig. 3
bis 7 zuteil werden.
Im Prinzip benutzt die Erfindung direkt die in jeder Befestigungsöse
der bekannten Steckverbindungen vorhandene Öffnung, um darin eine Klammer zu befestigen und um eine optimale
gegenseitige geometrische Anpassung der Klammer und der öffnung vorzunehmen. Gemäß der Erfindung ist die Einfügung
eines Zwischenblockes oder Zwischenstückes vorgesehen, dessen
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Ais
Form für die erforderlichen Abmessungskompensationen sorgt und das "Spiel" vernachlässigbar macht.
Die Vorrichtung besteht aus einem Tragkörper 101 und aus einer Klammer 102 der weiter oben bereits beschriebenen und
beispielsweise in Fig. 4A dargestellten Art.
Eine solche Klammer hat zwei Basishebel 103 und 104, die mit
zwei Sperrnasen 105 und 106 versehen sind, welche paarweise durch einen Kupplungsteil miteinander verbunden sind, der aus
einem U-förmigen Teil 107 mit zwei Schenkeln besteht, welche zu den Basishebeln senkrecht sind.
Der Tragkörper 101, der insgesamt quaderförmig ist, hat insbesondere
zwei parallele Hauptauflageflächen 108 und 109, in denen ein Innenkanal 110 mündet. Eine der beiden Hauptauflageflächen
109 ist zur Anlage an einer Fläche 111 der Befestigungsöse 112 einer Steckverbindung 113 bestimmt, die
teilweise dargestellt ist. Die Querpositionierung des Tragkörpers in bezug auf die Öse erfolgt durch einen zylindrischen
Zapfen 114, dessen äußere Kontur im Querschnitt im wesentlichen die gleichen Abmessungen wie die im Querschnitt betrachtete
innere Kontur des Befestigungsloches 115 der Öse hat, das in dem Fall von Fig. 8 oval ist. Der Innenkanal 110 durchquert
den zylindrischen Positionierungszapfen, der so in zwei Teile getrennt ist.
Die Schnellbefestigungsvorrichtung wird folgendermaßen benutzt: Die Steckverbindung wird mit der Wand eines Chassis
in Berührung gebracht, auf dem sie befestigt werden soll; das Loch 115 ihrer Befestigungsöse wird gegenüber einer öffnung
117 angeordnet, die in der Wand gebildet ist und größenordnungsmäßig
dem Loch 115 analog ist. Der Tragkörper wird dann auf die Befestigungsöse aufgesetzt, wobei der Positionierungszapfen
114 in das Loch 115 der öse eindringt. Die Be-
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41-
festigungsklaitimer wird dann in den Innenkanal 110 eingeführt,
wobei ihre Arme 103 und 104 zusammengedrückt werden, damit sich die Sperrnasen 1-0.5 und 106 in das Innere der
Innenkontur des Kanals zurückziehen. Die in der Richtung des Pfeils 120 ausgeübte Längskraft hält die Sperrnasen bei dem
Durchqueren der Wand 116 in ihrer zurückgezogenen Lage.
Schließlich, nach dem Durchqueren der Wand, nehmen die Hebel 103 und 104 wieder ihre normale Form an und die Sperrnasen
105 und 106 springen über die Kontur der öffnung vor und bewirken so die gewünschte Befestigung.
Auf diese Weise wird durch die Vorrichtung mit dem Tragkörper eine Befestigung der Steckverbindung auf der Wand des
Chassis erzielt, deren Qualität gleich der ist, die durch die Befestigungsvorrichtung gemäß· den Fig. 3 bis 7 erzielt
wird, ohne daß eine Steckverbindung mit einer besonderen, den Befestigungsklamraern nach der Erfindung angepaßten Form
erforderlich ist.
Es sei angemerkt, daß die Länge des Posxtionierungszapfens
114, der die Aufgabe hat, den Innenkanal in bezug auf das Loch 114 der Befestigungsöse zu zentrieren, normalerweise
kleiner ist als die Dicke dieser Öse. Es ist jedoch als weitere Ausgestaltung der Erfindung möglich, ihr einen Wert
zu geben, der größer als diese Dicke ist, wodurch er nach der Befestigung in die Öffnung 117 der Wand des Chassis hinein
vorsteht, an dem die Befestigung erwünscht ist. Wenn die Außenkontur und die Inrienkontur des Zapfens bzw. der öffnung
im Querschnitt vergleichbare Abmessungen haben, erfüllt der Zapfen dann die zusätzliche Aufgabe der Positionierung
der Steckverbindung in bezug auf das Chassis.
Fig. 9 zeigt eine besonders vorteilhafte Ausführungsform
des Tragkörpers. Dieser Tragkörper hat Schlitze 121 und 122,
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deren Richtung zu der Richtung 120, in der die Kräfte wirken,
die bei dem Anbringen und Befestigen der Steckverbindung ausgeübt werden, und anschließend, nach der Befestigung, zu
der Richtung der Kräfte senkrecht ist, welche bestrebt sind, die Steckverbindung von der Wand zu trennen, an der sie befestigt
ist.
Aus der Verwendung dieser Schlitze ergibt sich eine Möglichkeit der Annäherung der beiden Hauptflächen 108 und 109 des
Tragkörpers mit elastischen Rückholkräften, die nach der Be-
festigung bestrebt sind, die Steckverbindung gegen die Wand zu drücken. Aus diesem Mechanismus ergeben sich zwei
Vorteile, nämlich einerseits die Möglichkeit, eine Steckverbindung auf Wänden befestigen zu können, die unterschiedliche
Dicken haben, welche zwischen zwei Grenzwerten liegen, die mit den Elastizitätsgrenzv/erten des Tragkörpers verknüpft
sind, und andererseits ein gutes Verhalten der hergestellten Befestigung in Anwendungsfällen', in welchen mechanische
Schwingungen auf die Chassis ausgeübt werden, an denen die Steckverbindungen befestigt sind,
Fig. 10 zeigt eine Variante der Ausführungsform von Fig. 2, bei der die benutzten elastischen Kräfte durch Verwendung
von elastischen Zungen 131 und 132 erzielt werden, die normalerweise
nach außen über die Außenkontur der Hauptauflageflächen
109 oder der unteren Fläche vorstehen, welche für eine Anlage an der Befestigungsöse der Steckverbindung vorgesehen
ist. Die Verformung der Zungen erzeugt, wenn sie an der Befestigungsöse in Anlage sind, die erforderlichen elastischen
Kräfte mit den gleichen Ergebnissen wie in dem Fall der Vorrichtung von Fig. 9.
Fig. 11 zeigt eine weitere Ausfuhrungsform der Erfindung, die
sich auf den zylindrischen Positionierungszapfen 114 bezieht. Die Außenkontur dieses Zapfens hat, im Querschnitt betrachtet,
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Abmessungen, die im wesentlichen gleich der ebenfalls im Querschnitt betrachteten Innenkontur des Befestigungsloches
der Öse sind, und bei der Verbindung, die durch Eindringen des Zapfens in das Loch erfolgt, handelt es sich um eine
Verbindung "mit weicher Reibung". In den Anwendungsfällen,
insbesondere wenn die Steckverbindung an einer vertikalen Wand zu befestigen ist, kann es äußerst nützlich sein, daß
der Tragkörper fest mit der Steckverbindung verbunden wird, selbst bevor die Befestigung an der Wand erfolgt.
Eine erste Anordnung besteht darin, zwischen den beiden Elementen ein negatives "Spiel" zu erzeugen, das zu einer
Verbindung führt, die auf "harter Reibung" beruht und von der Eigenelastizität des Materials Gebrauch macht, aus
welchem der Positionierungszapfen hergestellt ist, vergrößert durch das Vorhandensein der Längsschlitze, die er trägt.
Eine in Fig. 11 dargestellte zweite Anordnung bewirkt eine
bessere feste Verbindung. Sie besteht vor allem aus der Verwendung von seitlichen Riegeln T4O und 141, die an dem
Positionierungszapfen angebracht sind und in ihrer zurückgezogenen
Lage das Befestigungsloch 115 der Öse 112 durchqueren
können, um sich anschließend voneinander zu entfernen und sich auf der entgegengesetzten Fläche der Öse
abzustützen. Eine in Fig. 11 dargestellte Ausführungsvariante
besteht darin, in dieser Fläche der Öse einen Teil 142 mit verringerter Dicke vorzusehen, der das Abstützen der Riegel
gestattet, ohne daß diese über die untere Ebene der entgegengesetzten Fläche der öse vorstehen.
Die Herstellung des dünner gemachten Teils 142 stellt einen einfachen Arbeitsgang dar, der an den gepreßten oder gespritzten
Steckverbindungen, die benutzt werden, in Serie ausgeführt werden kann und ihren Gesamtherstellungspreis
nicht wesentlich erhöht.
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Fig. 12 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung zur
Herstellung der gewünschten Befestigung an Wänden, die zwei unterschiedliche Dicken haben.
Zur Erzielung dieses Ergebnisses wird die Tatsache ausgenutzt, daß die Befestigungsklammer 102 in den Innenkanal in
zwei um 180° gegeneinander versetzten Ausrichtungen eingesetzt werden kann und daß der Tragkörper mit einer Randleiste
150 versehen wird, die auf einer der Seiten der oberen
Hauptfläche 108 vorsteht. Bei einer gegebenen Ausrichtung der Befestigungsklammer ruht ihr gemeinsamer Befestigungsbereich
107 auf der Hauptfläche 108 (Fig. 12a); bei der entgegengesetzten Ausrichtung ruht dieser Bereich auf der vorspringenden
Randleiste 150 (Fig. 12b). Die Befestigung der
Steckverbindung kann so in den Fällen von zwei Wänden erfolgen, deren Dicken sich um die Höhe dieser Randleiste unterscheiden.
Fig. 13 zeigt eine weitere Ausführungsform, in welcher gleichzeitig
sämtliche oben beschriebenen und in den Fig. 9 und 12 dargestellten Maßnahmen benutzt werden. Der für die Erfindung
kennzeichnende Innenkanal ist hier in zwei um 90 gegeneinander versetzten Richtungen 160 und 161 ausgebildet,
die vier getrennte Positionen für die Befestigungsklammer 102 gestatten, und der Tragkörper 101 ist mit Elastizitätsschlitzen 121 und 122 versehen.' Schließlich ist die obere
Auflagefläche 108 auf drei Seiten mit Randleisten 162,
und 164 versehen, welche unterschiedliche Höhen haben und auf denen sich der Verbindungsbereich 107 der Klammer abstützen
kann.
unter diesen Bedingungen kann die Befestigungsvorrichtung
nach der Erfindung praktisch an jeden frei gewählten Wert in einem durchgehenden breiten Bereich von Chassiswanddicken
angepaßt werden, wobei die Elastizität des Tragkörpers die Erzielung von Zwischenhöhen ermöglicht, die zwischen zwei
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festen Werten der Höhen der Randleisten liegen.
Es sei im übrigen angemerkt, daß die begrenzte Anzahl von"
Höhen der Randleisten vergrößert werden kann, indem diesen eine Auflagefläche gegeben wird, die nicht mehr zu der
Hauptauflagefläche 108 des Tragkörpers 101 parallel ist, sondern
in der Höhe zunehmend veränderlich ist, wobei ihnen insgesamt eine Wendelform gegeben wird, und indem ihnen ein
zylindrischer Innenkanal zugeordnet wird, der durch einfache Drehung der Klammer um die Achse dieses Kanals eine Befestigung
für einen großen Dickenbereich der Chassiswände ermöglicht, ohne daß ein elastischer Tragkörper erforderlich
ist.
Die gute Schwingungsfestigkeit kann dann vorteilhafterweise
durch Verriegelungszacken vergrößert werden, die auf der
wendeiförmigen Randleiste verteilt sind und mit dem Verbindungsbereich,
der sich daran abstützen kann, wie bei einer Zahnstange zusammenwirken.
Es sei außerdem angemerkt, daß in allen diesen Gebrauchsfällen die obere Hauptauflagefläche geometrisch freigegeben
ist und daß die Klammer von ihr vorsteht. Die Erfindung schließt aber die Möglichkeit ein, um diese Fläche herum
Seitenwände anzuordnen, die so hoch sind, daß der obere Teil der Klammer in dem so gebildeten Hohlraum enthalten
ist. Eine passende Wahl der Höhe dieser Wände schafft dann das vorteilhafte Ergebnis einer optischen Anzeige über die
korrekte Herstellung der Befestigung, denn im gegenteiligen Fall ragt die Klammer über den oberen Rand des Hohlraums
vor.
Schließlich sei angemerkt, daß zwar in den Fig. 8 bis 13
und in ihrer zugehörigen Beschreibung die Befestigungsklammer als von dem Tragkörper unabhängig dargestellt worden
ist, daß jedoch die Merkmale einer Festlegung der Klammer
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durch seitliche Zacken, wie sie in Fig. 3B dargestellt sind, Teil der Erfindung sind.
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Claims (20)
- Patentansprüche :Schnellbefestigungsvorrichtung zur Befestigung einer elektrischen Steckverbindung,die insbesondere eine aus einem Isolierkörper mit einer Befestigungsfläche und mit Seitenflächen bestehende Fassung aufweist, an einer mit Befestigungsöffnungen versehenen Wand, mit mehreren Haken, die durch Einführen und Verschieben parallel zu einer Ebene in den öffnungen die Befestigung bewirken,und mit Einrichtungen zur festen Verbindung der Haken mit dem Isolierkörper,die zusammenwirken und an den Haken bzw. an dem Isolierkörper angebracht sind, wobei die Haken jeweils einen Basishebel und eine Sperrnase aufweisen, die paarweise mit"zueinander entgegengesetzten Sperrnasen durch einen Kupplungsteil miteinander verbunden sind, der die von den Sperrnasen abgewandten Enden der Basishebel miteinander verbindet, dadurch gekennzeichnet, daß die Haken (6, 7) in Projektion auf die Verschiebungsebene wenigstens einen gemeinsamen Teil haben und daß ihr Kupplungsteil (15) aus ein- und demselben Material wie die Haken und in einem Stück mit denselben hergestellt ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsteil aus einem U-förmigen Teil mit zwei Schenkeln besteht, die zu den Basishebeln senkrecht sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsteil aus einem U-förmigen Teil mit zwei Schenkeln besteht, die zu den Basishebeln parallel sind.
- 4. Vorrichtung nach Ansprach 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammenwirkenden Einrichtungen, die einerseits an den Haken angebracht sind, mehrere mit Zacken versehene Elemente umfassen, welche an wenigstens709 8 22/0807ORIGINAL INSPECTED.einem der Basishebel angebracht sind, und daß die zusammenwirkenden Einrichtungen, die andererseits an dem Isolierkörper angebracht sind, mehrere Ausnehmungen umfassen, in denen die Positionierung der Haken durch Anlage der Elemente an inneren Anlagezapfen und die Befestigung der Haken durch Eindringen der Zacken in die Wände der Ausnehmungen erfolgt.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammenwirkenden Einrichtungen, die einerseits an den Haken angebracht sind, mehrere zu den Basishebeln senkrechte Vorsprünge umfassen, und daß die zusammenwirkenden Einrichtungen, die andererseits an dem Isolierkörper angebracht sind, Ausnehmungen umfassen, die in der Auflagefläche münden und wenigstens an zwei ihrer einander gegenüberliegenden Wände mit Auflagezapfen versehen sind.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammenwirkenden Einrichtungen, die einerseits an den Haken angebracht sind, Ausnehmungen umfassen, welche in der Auflagefläche münden und wenigstens auf einer einzigen ihrer Wände, die eine der Seitenflächen bilden, mit inneren Auflagezapfen versehen sind, wobei die Seitenfläche mit einer öffnung zum Einführen eines Werkzeuges versehen ist.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zu den Basishebeln senkrechten Vorsprünge an den Haken durch elastische Einrichtungen befestigt sind.
- 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren Auflagezapfen in den Ausnehmungen in mehreren senkrecht zu der Befestigungsfläche verteilten Stufen angeordnet sind.709822/0807
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel des Kupplungsteils vor dem Einführen der Haken in die Ausnehmungen einen von Null verschiedenen Winkel miteinander bilden.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammenwirkenden Einrichtungen, die an dem 'Körper angebracht sind, einerseits aus Befestigungsösen mit gegebener Dicke bestehen, die mit einem Loch versehen sind, und andererseits aus einem Zwischenkörper, der zwei parallele Hauptauflageflächen und einen in diesen Flächen mündenden Innenkanal hat, wobei die obere der beiden Flächen als Auflage für die an den Haken angebrachten Einrichtungen und die untere der beiden Flächen als Auflage für eine der Ösen dient.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Fläche einen Positionierungszapfen aufweist, durch den der Innenkanal hindurchführt und dessen Außenkontur im Querschnitt Abmessungen hat, die, ebenfalls im Querschnitt betrachtet, im wesentlichen gleich denen der Innenkontur des Loches der Befestigungsöse sind.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Positionierungszapfen eine Höhe hat, die höchstens gleich der gegebenen-Dicke ist.
- 13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Positionierungszapfen seitliche Haken trägt, die im Querschnitt über seine Außenkontur vorspringen und mit Ausnehmungen zusammenwirken, die an den Befestigungsösen angebracht sind.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungszapfen eine Höhe hat, die größer ist als die gegebene Dicke.709822/0807** " 2653803
- 15. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenkörper mit Elementen versehen ist, die in der zu den Hauptflächen senkrechten Richtung elastisch sind.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,daß die Elemente aus Bereichen des Zwischenkörpers be- -t Λ stehen, die durch Schlitze begrenzt sind, deren Richtung zu den Hauptflächen im wesentlichen parallel ist.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente verformbare Zungen sind, die an der unteren Hauptfläche des Zwischenkörpers angebracht sind.
- 18. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Hauptfläche mehrere Teile mit unterschiedlicher Höhe aufweist, die die zusammenwirkenden Einrichtungen abstützen, welche an den Haken angebracht sind.
- 19. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile zu einer wendeiförmigen Rampe angeordnet sind.
- 20. Steckverbindung, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einer Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19 versehen ist.709B22/Q807
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