DE2652881A1 - Kinder-rueckhaltevorrichtung - Google Patents
Kinder-rueckhaltevorrichtungInfo
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Description
PATENTANWALT DIPL.-PHYS. DR. HERMANN FAY
Römer-Wingard
Autogurte GmbH
Blaubeurer Straße 35
Autogurte GmbH
Blaubeurer Straße 35
7900 Ulm (Donau)
79 Ulm, 12. Nov. 1976 PG/458I sr
Kinder-Rückhaltevorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Kinder-Rückhaltevorrichtung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus einer das Kind in Rückenlage
aufnehmenden formstabilen Schale, in der das Kind gegen Herausschleudern im Falle einer Fahrzeugkollision gesichert
ist, und die durch am Fahrzeugboden hinter einem Fahrzeugsitz verankerte und von dort schräg nach vorn und
aufwärts geführte Gurte derart auf dem Sitzpolster des Fahrzeuges gehalten ist, daß das Kind mit seiner Körperachse
im wesentlichen in Längsrichtung des Kraftfahrzeuges
und geneigt gegen die Horizontale liegt.
-2-
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Bankkonto
Kinder-Rückhaltevorrichtungen, die auf dem Sitzpolster
eines Fahrzeugsitzes ruhen und durch einen Gurt, beispielsweise einen üblichen Becken-Sicherheitsgurt, in
ihrer Lage gehalten werden, schwingen bei einer Frontalkollision des Fahrzeuges normalerweise vor und zurück.
Die aus der Kompression des Sitzpolsters herrührenden Kräfte reichen nicht aus, um die hohen Drehmomente
aufzufangen, die durch die Trägheit der Rückhaltevorrichtung und des darin befindlichen Kindes entstehen.
Die resultierende heftige Drehung erzeugt bei einer das Kind in einer nach vorn blickenden Lage aufnehmenden
Rückhaltevorrichtung eine erhebliche vorwärts gerichtete Verlagerung des Kinderkopfes, der somit hart
an das Armaturenbrett oder an die Rückseite der Lehne des Vordersitzes anschlagen kann, je nach dem die Rückhaltevorrichtung
auf dem Vorder- oder Rücksitz des Fahrzeuges angeordnet ist. Ist die Rückhaltevorrichtung mit
im Fahrzeug rückwärts blickendem Kind angeordnet, kann das Kind sogar aus der Vorrichtung herausgeschleudert
werden.
Um solche heftige Drehung der Rückhaltevorrichtung zu vermeiden, werden häufig zusätzliche Haltegurte verwendet,
und zwar in einer Anordnung, daß sie das obere Ende
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der Rückhaltevorrichtung· gegenüber dem Fahrzeugaufbau
fixieren. Jedoch haben sich derartige Haltegurte im Hinblick auf die zusätzlich benötigten Beschläge und
die mit ihrem Anlegen verbundenen Umstände nicht in größerem Umfang eingeführt.
Durch die Erfindung soll im wesentlichen eine Kinder-Rückhalte
vorrichtung geschaffen werden, die auf einem
Fahrzeugsitz angeordnet werden kann und im Falle einer Fahrzeugkollision die ¥ahrscheinlichkeit schwerer Verletzungen
des Kindes wesentlich verringert. Insbesondere liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine
Kinder-Rückhaltevorrichtung so auszubilden und anzuordnen, daß heftige Vorwärtsdrehungen der Vorrichtung
mit dem Kind im Falle einer Frontalkollision des Fahrzeuges vermieden werden. Eine weitere Aufgabe der Erfindung
besteht darin, den Kopf eines in einer rückwärts gerichteten Rückhaltevorrichtung befindlichen Kindes
davor zu schützen, daß er im Falle einer Heckkollision des Fahrzeuges gegen die Rückenlehne des Fahrzeugsitzes
schlägt.
Diese Aufgaben werden bei einer Kinder-Rückhaltevorrichtung
mit den eingangs genannten Merkmalen nach der Er-
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findung dadurch gelöst, daß zwischen der Schale und dem Fahrzeugboden eine Stützvorrichtung angeordnet ist,
deren gegen nach vorn und oben gerichtete Schwenkbewegungen gesicherte Stützen die Schale beidseits gegen
den Fahrzeugboden vor dem Fahrzeugsitz abstützen, und die in Fahrzeuglängsrichtung derart vor den Gurten an
der Schale angreift, daß die durch die Anschlußpunkte der Gurte am Fahrzeugboden einerseits und an der Schale
andererseits gehende Ebene und die durch die Abstützpunkte der Stützvorrichtung am Fahrzeugboden einerseits
und an der Schale andererseits gehende Ebene gegeneinander geneigt sind und sich in einer im wesentlichen horizontalen
Geraden oberhalb des Schwerpunktes des Systems aus Schale und Kind schneiden, so daß durch die gemeinsame
Kraftwirkung der Gurte und der Stützvorrichtung die Schale sowohl gegen ein Kippen mit ihrem oberen Ende nach
vorn und abwärts um die durch die Angriffpunkte der Gurte an der Schale gehende Achse als auch gegen ein Kippen
zur Seite hin gesichert ist. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützvorrichtung ein die Schale tragendes Fahrgestell umfaßt, an das die Stützen derart gelenkig angeschlossen
sind, daß sie zwischen zwei arretierbaren Endstellungen verschwenkbar sind, in deren einer die Stützen das auf
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den Fahrzeugsitz gesetzte Fahrgestell mit der Schale nach unten gegen den Fahrzeugboden abstützen und in
der anderen einen Handbügel bilden, an dem das vom Fahrzeugsitz abgenommene Fahrgestell mit der Schale
verfahrbar ist. Schale und Stützvorrichtung können dann ohne weiteres auch als Kinderwagen verwendet werden.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen.
Im folgenden wird die Erfindung an in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert;
es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Kinder-Rückhaltevorrichtung nach der Erfindung mit zusammengelegter
bzw. eingezogener Stützvorrichtung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Stützvorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine im Maßstab vergrößerte Teilansicht der Befestigung
der Stützvorrichtung an der Schale der Rückhait evorrichtung,
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Fig. 4 . die Rückhaltevorrichtung nach Fig. 1 in einer Stirnansicht, bzw. teilweise geschnitten,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch die Rückhaltevorrichtung
nach den Fig. 1 und 4,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch eine die Stützvorrichtung in ihrer zusammengelegten Stellung fixierende
Riegeleinrichtung,
Fig. 7 einen Längsschnitt durch eine Fangkörperanordnung an der erfindungsgemäßen Rückhaltevorrichtung,
Fig. 8 eine Darstellung der Rückhaltevorrichtung bei rückwärts gerichteter Anordnung der Schale auf
dem Fahrzeugsitz,
Fig. 9 die von der Rückhaltevorrichtung nach Fig. 8 und
dem Kinde angenommene Lage im Falle einer fron- """ talen Fahrzeugkollision,
Fig. 10 eine der Fig. 9 ähnliche Darstellung der Situation im Falle einer Heckkollision des Fahrzeuges,
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Fig. 11 die Rückhaltevorrichtung mit einer anderen
Ausführungsform der Stützvorrichtung in einer
nach vorn gerichteten Anordnung der Schale auf dem Fahrζ eugs i t ζ,
Fig. 12 die von der Rückhaltevorrichtung nach Fig. 11
im Falle einer frontalen Fahrzeugkollision angenommene Lage,
Fig. 13 eine im Maßstab vergrößerte seitliche Teilansicht der Stützvorrichtung der Rückhaltevorrichtung nach
den Fig. 11 und 12,
Fig. 1 *f eine teilweise Vorderansicht der Stützvorrichtung
nach Fig. 13,
Fig. 15 und 16 die Stützvorrichtung nach den Fig. 13 und ik
in vergrößerter Seiten- und Vorderansicht ,
Fig. 17 und 18 verformbare Stützen der Stützvorrichtung vor und nach einer Kollision,
Fig. 19 eine seitliche Teilansicht einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kinder-Rück-
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haltevorrichtung für den Fall einer Gurtanordnung
mit einem Schultergurt,
Fig. 20 und. 21 Vorder- und Seitenansichten einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 22 ein Schema zur Erläuterung des kinematischen Verhaltens der erfindungsgemäßen Kinder-Rückhaltevorrichtung
in der Ausführungsform nach
Fig. 11 und im Falle einer frontalen Kollision,
Fig. 23 schematisch in einer Schrägansicht die Schale
der Kinder-Rückhaltevorrichtung mit zwei Paaren von Befestigungsstücken für die Stützvorrichtung,
Fig. 24 eine Seitenansicht des Gegenstandes der Fig. in seiner rückwärts gerichteten Anordnung auf
einem Fahrzeugsitz, wobei die Stützvorrichtung am Boden der Schale befestigt ist,
Fig. 25 ein Schema zur Darstellung des kinematischen Verhaltens
der Rückhaltevorrichtung nach Fig. 24 im Falle einer.Frontalkollision,
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Fig. 26 eine weitere Ausführungsform der Erfindung mit
einer als Fahrgestell ausgebildeten Stützvorrichtung in rückwärts gerichteter Anordnung auf dem
Fahrzeugsitz,
Fig. 27 den Gegenstand nach Fig. 26 bei vom Fahrzeug abgenommener Stützvorrichtung und Schale mit in ihre
Stellung als Handbügel zum Verfahren des Fahrgestelles geschwenkten Stützen.
In der in den Fig. 1 bis 8 dargestellten Ausführungsform
der Erfindung besteht die Kinder-Rückhaltevorrichtung aus
einer Schale 10, an der eine allgemein mit 12 bezeichnete Stützvorrichtung montiert ist. Die Schale 10 besteht aus
einem formstabilen Kunststoff und bildet eine etwa rechteckige Aufnahme für das Kind. Sie besitzt an Jeder Seitenwand
16, aus der Mitte zu einer der beiden Stirnwände 20 hin versetzt, eine Öffnung 14. Das Innere der Schale 10
ist mit einem Energie absorbierenden Polster 20 ausgekleidet, das aus einem unter Energieverzehrung verformbaren,
im wesentlichen unelastischen Kunststoffschaum besteht. Das
Polster 22 ist im wesentlichen so geformt, daß die Schale
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das Kind in einer Rückenlage aufnimmt, in der der Kopf des Kindes in der Nähe des von den Öffnungen T 4
entfernteren Schalenendes liegt.
Die Stützvorrichtung 12 besteht aus einem Paar von Stützen 24, die in der Nähe ihres einen Endes durch
eine im allgemein U-förmige Klammer 26 parallel zueinander
verbunden sind. Mit ihrem anderen Ende sind die Stützen 2k gelenkig bei 28 an Metallhalter 30 angeschlossen,
die an beiden Seitenwänden der Schale 10 angenietet sind. Im 'Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis
sind die Metallhalter 30 im Bereich des von den Öffnungen 14 entfernteren Schalenendes befestigt. Jeder Halter besitzt
einen als Anschlag dienenden Flansch 32, der eine Drehung der Stützen 2k gegen den Uhrzeigersinn - gesehen
in Fig. 3 - begrenzt. Wobei die durch den Flansch 32 bestimmte
Endstellung der Stützen 2k in den Fig. 9 und 10 dargestellt ist. Am Boden Jk der Schale 10 ist verschiebbar
ein aus einer Blattfeder bestehender Riegel 36 geführt,
der bei seiner Verschiebung in Richtung zu den Haltern 30 hin unter die Klammer 26 greift und dadurch die
Stützenvorrichtung 12 in ihrer zusammengelegten oder einge·
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zogenen, in. den Fig. 1 und 4 dargestellten Lage hält.
An jeder Seitenwand 16 der Schale ist etwas vor und
über den Öffnungen 14 ein Versteifungselement 38 angebracht,
das mehrere im wesentlichen vertikal übereinander liegende Öffnungen 40 (Fig. i) besitzt. Mit
Hilfe dieser Öffnungen 40 kann an der Schale 10 ein Fangkörper 42 verstellbar befestigt werden. Der Fangkörper
42 besteht aus einem starren, im wesentlichen. J-förmigen Rahmen 44 und einem Paar beidseits den. Rahmen
begrenzender Stirnwände 46, wobei die Breite des Fangkörpers 42 der lichten Feite der Schale 10 entspricht.
Die zwei Stirnwände 46 sind mit großen Öffnungen 48 versehen. Der Rahmen 44 ist dick mit einem energieverzehrenden
Belag 50 aus einem unelastisch verformbaren. Werkstoff
versehen. Die Stirnwände 46 des Fangkörpers 42 besitzen koaxiale Öffnungen 52, die mit einer der Öffnungen 40 der
Schale 10 fluchten. Durch die Öffnungen 52 und die mit
ihnen fluchtenden beiden Öffnungen 40 kann ein Stab gesteckt werden, der den Fangkörper schwenkbar um den
Stab als Achse mit der Schale verbindet. Jede Seitenwand 46 des Fangkörpers 42 besitzt weiter zwei oder mehr
vertikal übereinander liegende Öffnungen 56, durch die
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wahlweise ein Stab 58 gesteckt werden kann, dessen
Enden auf dem oberen Rand der Seitenwände 16 der
Schale 10 aufliegen. Die Vielzahl der Öffnungen 40
in der Schale 10 und der Öffnungen 56 im Fangkörper
42 bietet die Möglichkeit, den Fangkörper in verschiedenen, jeweils der Größe des in der Rückhaltevorrichtung zu sichernden Kindes angepaßten Stellungen an
der Schale 10 zu befestigen. Den Öffnungen 14 in
den Seitenwänden 16 sind Öffnungen 48 im Fangkörper 42 zugeordnet. Diese Öffnungen 48 im Fangkörper 42 und die Öffnungen 14 in den Seitenwänden i6 sind genügend groß, daß sie immer zumindest teilweise fluchten, unabhängig davon, welche der Öffnungen 40 und 56 für die Befestigung des Fangkörpers an der Schale tatsächlich benutzt werden.
Enden auf dem oberen Rand der Seitenwände 16 der
Schale 10 aufliegen. Die Vielzahl der Öffnungen 40
in der Schale 10 und der Öffnungen 56 im Fangkörper
42 bietet die Möglichkeit, den Fangkörper in verschiedenen, jeweils der Größe des in der Rückhaltevorrichtung zu sichernden Kindes angepaßten Stellungen an
der Schale 10 zu befestigen. Den Öffnungen 14 in
den Seitenwänden 16 sind Öffnungen 48 im Fangkörper 42 zugeordnet. Diese Öffnungen 48 im Fangkörper 42 und die Öffnungen 14 in den Seitenwänden i6 sind genügend groß, daß sie immer zumindest teilweise fluchten, unabhängig davon, welche der Öffnungen 40 und 56 für die Befestigung des Fangkörpers an der Schale tatsächlich benutzt werden.
Die Vorrichtung nach den Fig. 1 bis 7 ist speziell so
gestaltet, daß die Schale 10 rückwärts gerichtet auf
einem Fahrzeugsitz 60 angeordnet werden kann, wie dies in Fig. 8 gezeigt ist. (Die Angabe "rückwärts" bzw. "vorwärts gerichtet" bedeutet hier wie im folgenden die Richtung, in der das in der Schale befindliche Kind bei entsprechender Anordnung der Schale im Fahrzeug blickt). Die
gestaltet, daß die Schale 10 rückwärts gerichtet auf
einem Fahrzeugsitz 60 angeordnet werden kann, wie dies in Fig. 8 gezeigt ist. (Die Angabe "rückwärts" bzw. "vorwärts gerichtet" bedeutet hier wie im folgenden die Richtung, in der das in der Schale befindliche Kind bei entsprechender Anordnung der Schale im Fahrzeug blickt). Die
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Stützen 2k sind in ihrer Länge so gestaltet, daß sie
die Schale 10 in einer rückwärts gerichteten, geneigten Stellung halten, in der die Längsachse des Kindes mit der Horizontalen einen Winkel von 30 - k5° bildet. Mit 62
ist ein üblicher Beckengurt bezeichnet, dessen Enden bei 66 am Boden 6k des Fahrzeuges verankert sind. Der Gurt ist durch die miteinander fluchtenden Öffnungen 14, k8 geführt und soweit angezogen, daß die Schale mit ihrer hinteren TJnterkante in das Sitzpolster 68 und mit ihrem hinteren oberen Rand in die Rückenlehne 70 gedrückt wird.
die Schale 10 in einer rückwärts gerichteten, geneigten Stellung halten, in der die Längsachse des Kindes mit der Horizontalen einen Winkel von 30 - k5° bildet. Mit 62
ist ein üblicher Beckengurt bezeichnet, dessen Enden bei 66 am Boden 6k des Fahrzeuges verankert sind. Der Gurt ist durch die miteinander fluchtenden Öffnungen 14, k8 geführt und soweit angezogen, daß die Schale mit ihrer hinteren TJnterkante in das Sitzpolster 68 und mit ihrem hinteren oberen Rand in die Rückenlehne 70 gedrückt wird.
¥ie im folgenden noch ausführlicher beschrieben werden
wird, streckt sich der Sicherheitsgurt 62 im Falle einer Frontalkollision des Fahrzeuges geringfügig und ermöglicht
dadurch der Schale 10 eine entsprechend geringe Versetzung nach vorn. Die Dabei auftretende Schwenkbewegung
der Stützen 2k wird jedoch bei Erreichen der in
Fig. 9 gezeigten Stellung blockiert, so daß das höhere Vorderende der Schale keine nach unten gerichtete Schwenkbewegung von nennenswerter Größe ausführen kann. Im Ergebnis wird der gesamte Körper des Kindes, besonders sein Kopf und seine Schultern, lediglich tiefer in und gegen das
Fig. 9 gezeigten Stellung blockiert, so daß das höhere Vorderende der Schale keine nach unten gerichtete Schwenkbewegung von nennenswerter Größe ausführen kann. Im Ergebnis wird der gesamte Körper des Kindes, besonders sein Kopf und seine Schultern, lediglich tiefer in und gegen das
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Stoßenergie verzehrende Polster 22 gepreßt und gleichzeitig durch die vom unteren Teil des Fangkörpers k2
ausgeübte Rückhaltefunktion dagegen gesichert, in Fahrzeugrichtung schräg nach vorn aufwärts aus der Schale
herausgeschleudert zu werden. Im Falle einer Heckkollision oder eines Rückpralls nach einer Frontalkollisxon
führt die Schale 10 eine Drehbewegung aufwärts und gegen den Uhrzeigersinn aus, wie es in Fig. 10 gezeigt ist.
Der Fangkörper kZ ist ersichtlich mit seinem allgemein
mit 72 bezeichneten oberen Ende so gestaltet, daß dieses Ende bei richtiger Befestigung des Fangkörpers über die
oberen Ränder der Seitenwände 16 erheblich vorsteht.
Wenn daher die Schale 10 auf- und rückwärts schwenkt, preßt sich das obere Ende 72 des Fangkörpers in die Rückenlehne
70 und verhindert dadurch, daß der Kopf des Kindes gegen die Rückenlehne anschlägt. Der Rumpf des Kindes legt sich
gleichsam faltend um den J-förmigen Fangkörper, jedoch können dabei keine Verletzungen des Kindes auftreten, weil
der Polsterbelag 50 auf dem Fangkörper aus einem im wesentlichen
unelastisch kompressiblen Material besteht. Führt eine Heckkollision zu einem Rückprall, so wird sich die Schale
anschließend nach vom im allgemeinen in die in Fig. 9 gezeigte
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Lage drehen, in der die Stoßkräfte durch, das Polster
22 absorbiert werden. In jedem dieser Fälle wird die gegenseitige Lage von Kopf, Nacken und Rücken des Kindes
nur unwesentlich geändert, so daß ernste Verletzungen
eines/
des Kopfes und die Gefahr Genickbruches vermieden werden.
des Kopfes und die Gefahr Genickbruches vermieden werden.
Eine zweite Ausführungsform der Erfindung ist in den Fig.
11 bis i6 dargestellt. In dieser Anordnung besitzen zwar
die Schale 10 und der Fangkörper 42 im wesentlichen die
schon beschriebene Ausführungsform, jedoch ist die Stützvorrichtung
7k anders gestaltet. Diese Stützvorrichtung besteht aus einem Paar parallel im Abstand gehaltener
Stützen 76, die an ihrem oberen Ende durch einen Querstab
78 einstückig verbunden sind, so daß sie eine Stützvorrichtung
in Form eines umgekehrten U bilden. Jede Stütze J6 ist durch ein zweites U-förmiges Element versteift, das
aus einem mittleren gekrümmten Abschnitt 80 und einem Paar seitlicher Ringglieder 82 besteht. In der Normalstellung
der Vorrichtung sind die Stützen 76 mit ihrem oberen Ende bei 84 rückwärts gekrümmt bis zu ihrem Anschluß am Querstab
78. Entsprechend sind die Ringglieder 82 nach oben
und rückwärts um den Querstab 78 herum und dann bei 86
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nach vorn gebogen. Sie sind bei 88 und 90 mit den
Stützen j6 verschweißt.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 12 bis 16 ist
die Stützvorrichtung 7h gelenkig ein die Vorderwand
18 der Schale 10 nahe ihrem oberen Hände mittels eines
Paares von Haltern 92 angeschlossen, von welchen jeder eine flache Basisplatte 9^ besitzt, mit der er an der
Fand 18 befestigt ist. An seinem oberen Ende ist jeder Halter in einem Abschnitt 96 kreisförmig zurückgebogen
und an seinem unteren Ende mit einem Paar von je eine Öffnung formenden Aufnahmen 98 für einen Bolzen 100 versehen.
Dieser Bolzen 100 trägt drehbar eine Riegelplatte 102, die so gestaltet ist, daß ihr freies Ende das Ende
des rückwärts gebogenen Abschnittes $6 hintergreift und
gegen dieses Ende im Uhrzeigersinn, gesehen entsprechend der Darstellung in Fig. 16, durch eine Schraubenfeder
104 vorgespannt ist. Der die Stützen 76 verbindende Querstab
78 kann daher in den zurückgebogenen Abschnitt $6
der Halter 92 eingeschnappt und darin durch das freie Ende der Riegelplatte 102 festgehalten werden (Fig. 15).
Soll die Stützvorrichtung von der Schale abgenommen werden, so wird die Riegelplatte 102 gegen die Vorspannung
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der Feder 10^ zurückgedrückt, so daß das freie Ende
der Riegelplatte vom Querstab 78 freikommt und dieser
von den Haltern abgenommen werden kann. Seitliche Verschiebungen der Stützvorrichtung lh werden durch einstückig an eine oder jede der Basisplatten 9^ angeformte Ohren 106 verhindert. Diese Ohren 106 verhindern auch
Schwenkbewegungen der Stützenvorrichtung 7^ in einer
Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn aus der in Fig. 15 dargestellten Lage.
der Riegelplatte vom Querstab 78 freikommt und dieser
von den Haltern abgenommen werden kann. Seitliche Verschiebungen der Stützvorrichtung lh werden durch einstückig an eine oder jede der Basisplatten 9^ angeformte Ohren 106 verhindert. Diese Ohren 106 verhindern auch
Schwenkbewegungen der Stützenvorrichtung 7^ in einer
Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn aus der in Fig. 15 dargestellten Lage.
Im Ausführungsbeispiel nach den Fig. 11 bis 16 ist die
Schale 10 entsprechend der Darstellung in Fig. 11 vorwärts gerichtet auf dem Fahrzeugsitz angeordnet. Falls
erforderlich können die unteren Enden der Stützen J6 an
Verschiebungen vorwärts in Fahrzeugrichtung dadurch gehindert werden, daß sie in irgend einer geeigneten Weise,
beispielsweise durch Haken 108, mit dem Fahrzeugsitz oder dem Fahrzeugboden verbunden sind. Wird der Sicherheitsgurt
62 angezogen, so wird hierdurch die Schale nach unten und rückwärts in das Sitzpolster 68 und die Rückenlehne 70
gedrückt, wie dies die Fig. 11 zeigt.
Im Falle einer Frontalkollision wird die Schale 10 mit
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-Indarin befindlichen Kind geringfügig nach vorn und
abwärts in das Sitzpolster 68 verlagert, weil sich der Sicherheitsgurt 62 zumindest geringfügig dehnt. Wenn
auch die.Kollision dazu führen mag, daß der Körper des Kindes die in Fig. 12 dargestellte Lage einnimmt, verhindert dennoch die Anordnung und Form des Fangkörpers 42 und die Tatsache, daß dieser sich unmittelbar über das Becken und vor dem Kopf und der Brust des Kindes
erstreckt, jede ernsthafte Verletzung des Kindes. Ersichtlich ist eine Versetzung der Stützvorrichtung fk in Vorwärtsrichtung ausgeschlossen, so daß die Schale 10, obwohl sie geringfügig in Vorwärtsrichtung versetzt wird, im wesentlichen eine Drehbewegung ausführt, und zwar in der Darstellung nach Fig. 12 in der dem Uhrzeigersinn entgegengesetzten Richtung. Im Ergebnis wird der Kopf des Kindes nur wenig nach vorn verlagert und die Wahrscheinlichkeit von Peitschenschnurverletzungen verringert. Gleichzeitig haben die Reibungskräfte der Schale gegenüber dem Sitzpolster 68, das weiter zusammengedrückt wird, zur Folge, daß die Schale mit dem Kind weich abgebremst wird und die Rückprallkräfte verringert werden.
auch die.Kollision dazu führen mag, daß der Körper des Kindes die in Fig. 12 dargestellte Lage einnimmt, verhindert dennoch die Anordnung und Form des Fangkörpers 42 und die Tatsache, daß dieser sich unmittelbar über das Becken und vor dem Kopf und der Brust des Kindes
erstreckt, jede ernsthafte Verletzung des Kindes. Ersichtlich ist eine Versetzung der Stützvorrichtung fk in Vorwärtsrichtung ausgeschlossen, so daß die Schale 10, obwohl sie geringfügig in Vorwärtsrichtung versetzt wird, im wesentlichen eine Drehbewegung ausführt, und zwar in der Darstellung nach Fig. 12 in der dem Uhrzeigersinn entgegengesetzten Richtung. Im Ergebnis wird der Kopf des Kindes nur wenig nach vorn verlagert und die Wahrscheinlichkeit von Peitschenschnurverletzungen verringert. Gleichzeitig haben die Reibungskräfte der Schale gegenüber dem Sitzpolster 68, das weiter zusammengedrückt wird, zur Folge, daß die Schale mit dem Kind weich abgebremst wird und die Rückprallkräfte verringert werden.
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Um den Kopf des Kindes zusätzlich, sanft abzubremsen
und auf inn ausgeübte Stoßkräfte zu reduzieren, können die Stützen selbst so gestaltet sein, daß sie sich,
unter Belastung geringfügig verformen. Entsprechend Fig. 17 können die Stützen 76 aus einem nicht federnden
nachgiebigen Material bestehen und mit ihren unteren Enden in Schleifen 110 geformt sein. Diese
Schleifen 110 sind so gestaltet, daß sie sich verformen und dadurch eine zusätzliche und in ihrer Größe
kontrollierbare Abbremsung ergeben, wenn die Trägheitskräfte der Schale und des darin befindlichen Kindes einen
vorgegebenen hohen Fert erreichen. Wenn sich dann die Schleifen 110 zu der in Fig. 18 dargestellten Konfiguration
verformt haben, werden die Stützen 76 wieder starr und widerstehen einer weiteren Abwärtsbewegung des vorderen
Schalenendes.
Soll die Schale in rückwärts gerichteter Anordnung auf dem Fahrzeugsitz mit Hilfe derselben kurzen Stützvorrichtung
74 gehalten werden, so kann dies dadurch erreicht werden, daß am Boden der Schale ein zweites Paar von Haltern
oder äquivalenten Haltemitteln montiert wird, wie es
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"η
bei 112 in den Fig. 12 und 2k dargestellt ist. Dadurch
entsteht die Möglichkeit, dieselbe Schale und Stützvorrichtung wahlweise in Anordnungen mit vorwärts oder
rückwärts blickendem Kind zu verwenden. Wird die Stützvorrichtung 7^ entfernt, kann die Schale in üblicher
Weise als Kinderbett oder dergl. verwendet werden. Handelt
es sich bei den Gurten 62 um einen Dreipunkt-Becken-Schultergurt
und ist es umständlich oder schwierig, den Beckengurt durch die Öffnungen in der Schale und dem
Fangkörper zu legen, so können die Seitenwände der Schale den Gurt aufnehmende Kerben 114 entsprechend Fig. 19 aufweisen.
Der Fangkörper 42 kann entsprechend mit einer ähnlichen
U-förmigen Kerbe 116 zur Unterbringung des Beckengurtes
versehen sein.
In den Fig. 20 und 21 ist eine weitere Ausführungsform der
Kinder-Rückhaltevorrichtung dargestellt, und zwar mit einer an sich bekannten Schale 118, die auf dem Fahrzeugsitz
durch einen Sicherheitsgurt 120 festgehalten wird. Die Schale 118 besteht aus einem sich etwa horizontal erstreckenden
Tunnelabschnitt 122 und aus einem aufwärts und
nach vorne geneigten, Kopf und Brust des Kindes schützenden
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Fangkörper 124. In dieser Anordnung sitzt das Kind unmittelbar auf dem Fahrzeugsitz. Die Schale 118 übergreift
das Kind, wobei der Tunnelabschnitt 122 die
Beine des Kindes aufnimmt und der Fangkörper 124 etwas vor dem Kopf und der Brust des Kindes liegt. IJm die
Schale 118 im Falle einer Frontalkollision an einer Drehung abwärts und nach vorn zu hindern, ist eine Stützkonstruktion
126 gelenkig bei 128 an die Schale angeschlossen. Die Stützkonstruktion 126 ist von einer Torsionsfeder
130 die Uhrzeigerrichtung vorgespannt, während
ein Anschlag 127 Vorwärtsdrehungen der Stützkonstruktion auf die in Fig. 21 gezeichnete Stellung begrenzt. Die
Stützkonstruktion 126 und der Sicherheitsgurt 120 sind so angeordnet, daß sie im Falle einer Frontalkollision
gemeinsam die Schale 118 an einer Drehung nach vorn und abwärts hindern. Der gepolsterte Fangkörper 124 verhindert
übermäßige Vorwärtsbewegungen des Kinderkopfes und schließt die Möglichkeit ernster Verletzungen des
Kopfes, des Nackens und der Brust des Kindes aus.
Bei jeder der dargestellten Ausführungsformen ist ersichtlich,
daß sich je eine Stütze 24, 76, 126 an beiden Seiten
der Schale 10, 118 befindet. Im Falle einer seitlichen
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Kollision verleihen die seitlich auseinander liegenden Stützen der Vorrichtung die erforderliche Querstabilität
und verhindern übermäßige Drehungen der Schale in einer zum Sitzpolster senkrechten Ebene. Diese Anordnung
verhindert entsprechend übermäßige seitliche Verlagerungen des Kindes und trägt so zu einer weiteren
Verringerung der Verletzungen bei.
Bei jeder der dargestellten Ausführungsformen ist ersichtlich,
daß die Rückhaltevorrichtung in Verbindung mit dem Fahrzeug sich im Falle einer Frontalkollision nach
Art eines Gelenkviereckes verhält. Das eine Element dieses,
Gelenkviereckes ist der Fahrzeugboden 6h. Ein weiteres Element ist der Sicherheitsgurt 26. Das dritte Element ist die
Stützvorrichtung 12, 7k, 126, und das vierte Element ist
die formstabile Schale 10, 118. In jeder der dargestellten
Ausführungsformen ist der dehnbare Sicherheitsgurt 62 von
seinen Ankerpunkten 66 aus aufwärts und nach vorne geführt.
Entsprechend ;Lst die Stützvorrichtung gegenüber dem Verlauf des Sicherheitsgurtes geneigt. Die unteren Stützenenden
sind gegen Vorwärtsbewegungen gesichert und die oberen Stützenenden in ihrer Position relativ zur Schale fixiert.
Ebenso ist der sich durch die Öffnungen in der Schale erstreckende Sicherheitsgurt relativ zur Schale fixiert.
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Im Ergebnis bildet in Fig. 22 und 25 der Fahrzeugboden
zwischen dem Ankerpunkt 66 und den mit 132 bezeichneten
Punkten, in welchen die Stützen dem Fahrzeugboden aufsitzen, eine feste Seite A des Gelenkviereckes.
Eine durch den "Verankerungspunkt 66 und den mit 13^ bezeichneten,
die den Sicherheitsgurt aufnehmende Öffnung 14 darstellenden Punkt gezogene Linie bestimmt die zweite
Seite Bdes Gelenkvierecks, Die dritte Seite C des Gelenkvierecks
bestimmt sich durch die Gerade zwischen dem unteren Stützenende, also dem Punkt 132, und dem Gelenkpunkt
136 der Verbindung zwischen der Stütze und der
Schale. Die vierte Seite des Gelenkvierecks ergibt sich durch die Gerade D zwischen den beiden an der Schale festen
Punkte 13^ und 136. Selbstverständlich besteht dieses Gelenkviereck
auf beiden Seiten der Schale, und beide Gelenkvierecke arbeiten in derselben Feise. In Wirklichkeit
definieren die Punkte 132, 134, I36 und 138 horizontale Gelenkachsen,
die sich quer zum Fahrzeug erstrecken.
In der normalen Ruhelage schneiden sich die mit B und C
bezeichneten Geraden im Punkte E. In den beschriebenen und dargestellten Anordnungen liegen die Geraden A, B,
C und D so zueinander, daß der Schnittpunkt E über dem
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Massenschwerpunkt CG des aus der Rückhaltevorrichtung
und dem darin befindlichen Kind gebildeten Gesamtsystems liegt. Dies ist ein wesentliches Merkmal der Erfindung.
Die Bedeutung dieses Merkmals in einer Frontalkollision ergibt sich am besteh aus einer Betrachtung des in den
Fig. 22 und 25 dargestellten kinematischen Verhaltens.
Fig. 22 erläutert die Kinematik bei vorwärts und Fig. die Kinematik bei rückwärts gerichteter Schale. Bei
einer Frontalkollision sind die im Massenschwerpunkt CG angreifenden Trägheitskräfte des Kindes und der Rückhaltevorrichtung
nach vorn in Richtung des Pfeiles 138 gerichtet. Da sich der Sicherheitsgurt geringfügig dehnt,
bewegt sich der Punkt 13^ längs eines der Kurve i40 entsprechenden
Weges, was dazu führt, daß der Punkt 136, der
die Gelenkverbindung zwischen der Stützvorrichtung und der Schale darstellt, sich längs der Kurve 142 bewegt. Der
Schnittpunkt E zwischen den Geraden B und C, der die Momentanachse der Drehung der Schale repräsentiert, bewegt
sich auf einem gebogenen Weg längs der Kurve i44,
während der Schwerpunkt CG sich längs des gebogenen Weges 146 bewegt. Ersichtlich liegt die Bewegungsbahn des Schwerpunktes
CG immer unter der Bewegungsbahn des Punktes E.
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Das vorstehend beschriebene Verhalten des Gelenkvierecks A, B, C und D bedeutet, daß sich die Schale 10
allgemein in einer Richtung entgegen dem Uhrzeiger dreht. Dieser Drehung wird in erster Linie durch die aufwärts gerichteten
Kräfte ¥iderstand geleistet, die durch das Sitzpolster auf die untere Kante der Schale und durch die dabei
auftretende Reibung ausgeübt werden. Dies führt zu einer weichen Abbremsung, wobei die Schale etwa die in den Fig.
22 und 25 durch gestrichelte Linien angedeutete Stellung
annimmt. Im Ergebnis bewegt sich der Punkt 13k in die mit
13^' bezeichnete Lage, Der Punkt I36 bewegt sich in die mit
I361 bezeichnete Lage und der Punkt E bewegt sich längs der Kurve
1kh in die mit E1 bezeichnete Lage. Gleichzeitig bewegt
sich der Schwerpunkt längs des Weges 146 in die mit
CG1 bezeichnete Lage.
Ist daher die Schale vorwärts gerichtet wie in Fig. 22, so
dreht sie sich entgegen dem Uhrzeigersinn um den sich vorwärt sbewegenden Punkt E als Achse derart, daß das obere
Schalenende abwärts und das untere Schalenende vorwärts schwenkt unter gleichzeitiger Ausübung erheblicher abwärts
auf das Sitzpolster gerichteter Druckkräfte. Ist die Schale wie in Fig. 25 rückwärts gerichtet, verlagert sich das obere
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Schalenende in rückwärtiger Richtung und das untere
Schalenende in Vorwärtsrichtung, wobei die Schale wiederum erhebliche abwärts gerichtete Druckkräfte auf
das Sitzpolster ausübt. Diese auf das Sitzpolster ausgeübten verhältnismäßig hohen Druckkräfte zusammen mit
den damit verbundenen Reibungskräften erzeugen die gewünschte kontrollierte Abbremsung und dämpfen sehr erheblich
die Rückprallwirkung. Das Endergebnis dieser Kombinationswirkung ist im wesentlichen entgegengesetzt
dem, das im Falle einer Frontalkollision bei üblichen bekannten Kinder-Rückhaltevorrichtungen auftritt. Der Körper
des Kindes wird sanft abgebremst, und es wird wirksam verhindert, daß der Kopf des Kindes hart gegen die Fahrzeugkonstruktion
anschlagen kann. Dies ist höchst wünschenswert besonders im Fall relativ kleiner Fahrzeuge, wo die
Gefahr, hart anzuschlagen, erheblich größer ist.
Zusätzlich bringt die Erfindung weitere Vorteile. Die schwachen,schräg abfallenden, weichen Schultern eines
Kindes sind mechanisch nicht geeignet, ein Herausschleudern des Kindes aus der Rückhaltevorrichtung mit Hilfe von Schultergurten
ohne schwere Verletzungen des Kindes zu verhindern, selbst wenn das Kind nicht durch den Gurt hindurchschlüpfen
sollte. Wenn die das Kind aufnehmende Schale nach der Erfin-
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dung rückwärts gerichtet auf dem Fahrzeugsitz angeordnet
ist, dreht eine Frontalkollision die Schale lediglich in eine mehr horizontale Lage. Das Rückgrat
des Kindes wird dabei nicht soweit verbogen, daß das Kind aus der Schale herausgeschleudert werden könnte.
Wie aus Fig. 9 ersichtlich ist, werden der Kopf und der Rumpf nur tief in das weiche, stoßabsorbierende Kissen
22 gedrückt und der Rumpf wird durch den Fangkörper KG
in der Schale gesichert.
Ein weiterer Vorteil der rückwärts gerichteten Anordnung der Schale bei einer Frontalkollision besteht darin, daß
die Masse des kindlichen Kopfes der Bewegung der Fahrzeugmasse schon in einem sehr frühen Stadium der Abbremsung
folgt. Sowohl die Masse des Kindes als auch die des Fahrzeuges werden dadurch in etwa vergleichbaren Raten abgebremst.
Bei den üblichen bekannten Kinder-Rückhaltevorrichtungen setzen dagegen die Schale und der Kopf des Kindes
ihre voran und abwärts gerichtete Bewegung auch dann noch fort, wenn das Fahrzeug bereits zur Ruhe gekommen ist,
so daß die plastische Verformung des Fahrzeuges selbst nicht zum Vorteil einer Abbremsung auch der Schale und
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des Kopfes genutzt -werden kann«
Bei der Ausführungsform der Erfindung nach Fig. 26
umfaßt die allgemein mit 20 bezeichnete Stützvorrichtung ein die Schale 10 tragendes Fahrgestell 201 mit
Rädern 203. Die Stützen 202 sind gelenkig an das Fahrgestell
201 angeschlossen, und zwar derart, daß sie zwischen zwei Endstellungen, in welchen sie jeweils
arretierbar sind, verschwenkt werden können. Die eine dieser Endstellungen zeigt Fig. 26. Die Stützen 202
sind nach unten geschwenkt und stützen die mit dem Fahrgestell 201 auf den Fahrzeugsitz gesetzte Schale 10 in
der bereits ausführlich besprochenen Weise nach unten gegen den Fahrzeugboden 6k ab. In der Zeichnung ist
dabei der Fall der rückwärts gerichteten Anordnung der Schale auf dem Fahrzeugsitz dargesteJLt, jedoch ist bei
entsprechender Ausbildung der Stützvorrichtung selbstverständlich
auch die ebenfalls schon ausführlich besprochene, vorwärts gerichtete Anordnung der Schale
möglich. Die zweite Endstellung der Stützen 202 1st aus Fig. 27 erkennbar. In ihr sind die Stützen aufwärts
gerichtet, so daß sie einen Handbügel 204 bilden, mit dessen Hilfe das vom Fahrzeugsitz abgenommene Fahrgestell
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mit der Schale nach Art eines kleinen leichten
Kinderwagens verfahren werden kann.
Ein Vergleich der Fig. 2.6 und 27 läßt im übrigen erkennen,
daß die Stützen 202 in der Länge verstellbar sind, so daß sie den jeweiligen Erfordernissen in der Stützstellung nach
Fig. 26 und in der Fahrstellung nach Fig. 27 angepaßt werden
können und die jeweils richtige Länge haben. Im Ausführungsbeispiel wird dies dadurch erreicht, daß die Stützen
202 aus zwei Abschnitten bestehen, die gelenkig miteinander verbunden sind und in der Fahrstellung in gerader Linie auseinander
geklappt eine günstige Höhe für die Handbügel 204
ergeben, zusammengeklappt entsprechend Fig. 26 aber die erforderliche Stützhöhe für die Schale 10 ergeben. In beiden
Klappstellungen können die Stützenabschnitte durch geeignete Mittel gegeneinander fixiert werden.
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Leerseite
Claims (22)
1.jKinder-Rückhaltevorrichtung für Kraftfahrzeuge, bestehend
aus einer das Kind in Rückenlage aufnehmenden formstabilen Schale, in der das Kind gegen Herausschleudern
im Falle einer Fahrzeugkollision gesichert ist, und die durch am Fahrzeugboden hinter einem Fahrzeugsitz
verankerte und von dort schräg nach vorn und aufwärts geführte Gurte derart auf dem Sitzpolster des
Fahrzeuges gehalten ist, daß das Kind mit seiner Körperachse im wesentlichen in Längsrichtung des Kraftfahrzeuges
und geneigt gegen die Horizontale liegt, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Schale (1O, 118)
und dem Fahrzeugboden (64) eine Stützvorrichtung (12, 20, 74,126) angeordnet ist, deren gegen nach vorn und
oben gerichtete Schwenkbewegungen gesicherte Stützen (24, 76, 202) die Schale (1O, 118) beidseits gegen den Fahrzeugboden
(64) vor dem Fahrzeugsitz (60) abstützen, und die in Fahrzeuglängsrichtung derart vor den Gurten (62,
120) an der Schale (1O, 118) angreift, daß die durch die
Anschlußpunkte (66, 134) der Gurte (62, 120) am Fahrzeugboden
(64) einerseits und an der Schale (1O, 118) ander-
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erseits gehende Ebene (β) und. die durch, die Abstützpunkte
(i32, I36) der Stützvorrichtung (12, 74, 126) am
Fahrzeugboden (64) einerseits und an der Schale (iO, 118) andererseits gehende Ebene (c) gegeneinander geneigt sind
und sich in einer im wesentlichen horizontalen Geraden. (Ε) oberhalb des Schwerpunktes (CG) des Systems aus
Schale und Kind schneiden, so daß durch die gemeinsame Kraftwirkung der Gurte (62, 120) und der Stützvorrichtung
(12, 74 126) die Schale (iO, 118) sowohl gegen ein
Kippen mit ihrem oberen Ende nach vorn und abwärts um die durch die Angriffspunkte (134) der Gurte an der Schale
gehende Achse als auch gegen ein Kippen zur Seite hin gesichert
ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schale (1O, 118) so auf dem Fahrzeugsitz (60) angeordnet
ist, daß die Längsachse des Kindes unter einem ¥inkel von 30° bis 75 gegen die Horizontale geneigt ist.
3· Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützen (24, 76) gelenkig an die Schale (1O, 118) angeschlossen sind.
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4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützen (24, 76) im Bereich des
in Fahrzeuglängsrichtung vorderen Schalenendes an die Schale (lO, 118) angeschlossen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3ι dadurch gekennzeichnet, daß
zur Sicherung der Stützen (24) gegen nach vorn und oben gerichtete Schwenkbewegungen an der Schale (lO) Anschlagflansche
(32) für die Stützen (24) vorgesehen sind, welche
die Schwenkbewegung der Stützen in Vorwärtsrichtung begrenzen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (24) aus der durch die Anschlagflansche (32)
bestimmten Endstellung in rückwärtiger Richtung verschwenkbar sind.
7· Vorrichtung nach Anspruch 3t dadurch gekennzeichnet, daß
die Schwenkbewegung der Stützen in rückwärtiger Richtung begrenzt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß
zur Sicherung der Stützen (76) gegen nach vorn und oben
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gerichtete Schwenkbewegungen fahrzeugfeste, die unteren Enden der Stützen erfassende Halter (iO8) vorgesehen
sind.
9· Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schale (io) einen Boden (3*0 und eine
Stirnwand (18) besitzt und an beiden zum Anschluß der Stützvorrichtung (12, 74) Halter (92, 112) derart trägt,
daß die Stützen (24, 76) bei vorwärts gerichteter Anordnung
der Schale (1O) an der Stirnwand (18) und bei rückwärts gerichteter Anordnung der Schale (io) am Boden (3*0
anschließbar sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stützen (24, 76) zur Abstützung der Schale (io) in
vorwärts gerichteter geneigter Anordnung eingerichtet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,' daß die Stützen (24, 76) zur Abstützung der Schale (1O) in
rückwärts gerichteter geneigter Anordnung eingerichtet sind.
12. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützen (24, 76) zumindest teilweise aus
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einem im wesentlichen unelastischen Werkstoff bestehen
und plastischer Verformungen fähig sind, wenn eine im Sinne eines Zusammendrückens der Stützen
wirkende Kraft eine vorgegebene Größe übersteigt (Fig. 17, 18).
13. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schale (io) in einer vorwärts gerichteten geneigten Lage auf dem Fahrzeugsitz (60) angeordnet ist, wobei sie am
vorderen unteren Ende dem Sitzpolster (68) aufliegt, mit dem oberen hinteren Ende der Rückenlehne (70) anliegt und
am vorderen oberen Ende von den Stützen (7*0 gehalten ist. ·
14. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schale (1O) in einer rückwärts gerichteten geneigten Lage auf dem Fahrzeugsitz (60) angeordnet ist, wobei sie
am hinteren unteren Ende dem Sitzpolster (68) aufliegt und am vorderen oberen Ende durch die Stützen (24) gehalten
ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Fangkörper (42) vorgesehen ist, der an der Schale (io) in einer Stellung montiert ist, in welcher er sich über das
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Becken und vor Kopf und Brust des Kindes erstreckt und
mit einem Ende (72) nach, oben aus der Schale (1O) so
weit vorstent, daß im Falle einer Frontalkollision, wenn
die Schale sich aufwärts und rückwärts dreht, dieses Ende (72) in Fahrzeugrichtung nach hinten weiter als der Kopf
des in der Schale befindlichen Kindes vorsteht und dadurch ein Anschlagen des Kopfes an der Rückenlehne (70)
des Fahrzeugsitzes (60) verhindert.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Fangkörper (42) vorgesehen ist, der an der Schale (1O) in einer Stellung montiert ist, in der er sich über das
Becken des Kindes und vor dessen Brust und Kopf erstreckt*
17· Vorrichtung nach Anspruch i6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Fangkörper (42) und das Innere der Schale (to) mit einem Energie absorbierenden Ferkstoff geringer elastischer
Rückfederung gepolstert sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
der Fangkörper (42) leicht abnehmbar an der Schale (1O) montiert ist.
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19. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
der Fangkörper (42) in Anpassung an die Größe des Kindes in seiner Lage gegenüber der Schale (1O) einstellbar ist*.
20. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 1.9» dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützen (24, 76) abnehmbar an der Schale (io) befestigt sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schale (1O) an mehreren in Längsrichtung der Schale verteilten Stellen Halter (92, 112) zum lösbaren Anschluß
der Stützen (24, 76) aufweist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (20) ein die Schale (1O) tragendes
Fahrgestell (201) umfaßt, an das die Stützen (202) derart
gelenkig angeschlossen sind, daß sie zwischen zwei arretierbaren Endstellungen verschwenkbar sind, in deren einer die
Stützen das auf den Fahrzeugsitz (60) gesetzte Fahrgestell (201) mit der Schale (1O) nach unten gegen den Fahrzeugboden
(64) abstützen und in der anderen einen Handbügel bilden, an dem das vom Fahrzeugsitz abgenommene Fahrgestell mit der
Schale verfahrbar ist.
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