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DE2531730A1 - Vorrichtung zur handhabung von rinnenfoermigen profilabschnitten fuer den untertaegigen streckenausbau - Google Patents

Vorrichtung zur handhabung von rinnenfoermigen profilabschnitten fuer den untertaegigen streckenausbau

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DE2531730A1
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DE
Germany
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support beam
support
clamping
clamping yoke
trough
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DE19752531730
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DE2531730B2 (de
DE2531730C3 (de
Inventor
Hans Seek
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bochumer Eisenhuette Heintzmann GmbH and Co KG
Original Assignee
Bochumer Eisenhuette Heintzmann GmbH and Co KG
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Priority to DE19752531730 priority Critical patent/DE2531730C3/de
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Publication of DE2531730B2 publication Critical patent/DE2531730B2/de
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    • E21F13/00Transport specially adapted to underground conditions
    • E21F13/006Equipment transport systems
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
    • B66C1/00Load-engaging elements or devices attached to lifting or lowering gear of cranes or adapted for connection therewith for transmitting lifting forces to articles or groups of articles
    • B66C1/10Load-engaging elements or devices attached to lifting or lowering gear of cranes or adapted for connection therewith for transmitting lifting forces to articles or groups of articles by mechanical means
    • B66C1/62Load-engaging elements or devices attached to lifting or lowering gear of cranes or adapted for connection therewith for transmitting lifting forces to articles or groups of articles by mechanical means comprising article-engaging members of a shape complementary to that of the articles to be handled

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Description

ΡΑΤΞ NTAN WALTE Z b W I 'OU
DR.-ING. W. STUHLMANN - DIPL.-ING. R. WILLERT DR.-ING. P. H. OIDTMANN
AKTBN-NR. 4I3/258O7 463 BOCHUM, I5.7
Postschließfach 24BO Fernruf O 23 21/14O 61 Ihr Zeichen Bergstraße 159
Telegr.: Stuhlmannpatent
Bochumer Eisenhütte Heintzmann & Co., Bochum, Bessemerstraße 80
Vorrichtung zur Handhabung von rinnenförmigen Profilabschnitten für den untertägigen Streckenausbau
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur gemeinsamen Handhabung von stapelartig ineinandergelegten rinnenförmigen Profilabschnitten für den untertägigen Streckenausbau.
Die im untertägigen Streckenausbau zur Anwendung gelangenden rinnenförmigen Profilabschnitte werden bislang zum Transport zwischen dem Herstellerwerk und der Schachtanlage zu mehreren ineinandergelegt und solchermaßen zu einem Paket gestapelt durch Spannbänder zusammengehalten. Das Ineinanderlegen und Stapeln erfolgt unabhängig davon, ob es sich um gerade oder gekrümmte Rinnenprofilabschnitte handelt. Die derart paketierten Rinnenprofilabschnitte können dann schichtweise übereinandergelegt transportiert werden. Wieviele Rinnenprofilabschnitte zu einem Paket gestapelt werden, hängt einerseits von der Art des zur Verfügung stehenden Transportmittels und andererseits von der Länge und dem Metergewicht der Profilabschnitte ab.
Auf der Schachtanlage werden die Pakete in der Regel durch Zerstörung der Spannbänder auseinandergenommen und die Rinnenprofilabschnitte jeweils für sich oder in kleineren Gruppen nach unter Tage gebracht. Dort erfolgt dann der Transport in der Weise, daß mehrere Profilabschnitte mit Ketten umschlungen und durch die jeweils zur Verfügung stehenden Transportmittel an den Einbauort verbracht werden.
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ffechteilig ist bei dem bisherigen Transport vom Herstellerwerk bis zum Einbauort der hohe personelle und zeitliche Aufwand durch die verschiedenen Handhabungsvorgänge beim Bündeln und Entbündeln. Ferner sind in der verschiedensten Weise ausgebildete Hilfsvorrichtungen erforderlich, insbesondere für den untertägigen Transport, wie z.B. Ketten und Klemmvorrichtungen. Zusätzliche Beachtung muß darüber hinaus den Vorschriften für den Transport der Profilabschnitte mit Hängebahnen geschenkt werden. Auch ist eine stete Gefährdung der Bergleute gegeben, da ein exakter Zusammenhalt mehrerer Rinnenprofilabschnitte während des untertägigen Transportes aufgrund der hier herrschenden besonderen Bedingungen nicht immer gewährleistet werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur gemeinsamen Handhabung von stapelartig ineinandergelegten rinnenförmigen Profilabschnitten zu schaffen, die einen einwandfreien Transport von paketartig gestapelten Rinnenprofilabschnitten vom Herstellerwerk bis zum untertägigen Einbauort ermöglicht, ohne daß ein solches Paket zwischenzeitlich auseinandergenommen werden muß und die mit dem Transport beauftragten Personen, beispielsweise die Bergleute, besonderen Gefährdungen durch schwierige sowie umständliche und zeitaufwendige Handarbeit svorgänge ausgesetzt sind.
Gemäß der Erfindung kennzeichnet sich die Lösung dieser Aufgabe durch einen stangenartigen Tragholm, der an einem Ende mit einer Transporthalterung versehen und der mit dem gegenüberliegenden Ende auf dem Boden einer mit ihren freien Schenkeln zur Transporthalterung weisenden Stützwanne befestigt ist, wobei der Längenbereich des Tragholms zwischen der Transporthalterung und der Stützwanne einen Führungs- und Arretierungsabschnitt für ein mit seinen freien Schenkeln zur Stützwanne weisendes, gegebenenfalls mehrteiliges klauenartiges Spannjoch bildet.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt es nunmehr, bei mehrfacher Benutzung, d.h. Wiederverwendung, Rinnenprofile zu stapeln, die so gestapelten Profile miteinander paketartig zu verspannen und diese Pakete in gebündelter, geschlossener Form vom Herstellerwerk bis zum untertägigen Einbauort zu verbringen. Nach dem Fertigen der Rinnenprofile ist folglich nur noch ein einmaliges Verspannen notwendig. Dieser Verspannungszustand wird dann während der verschiedenen Transportschritte bis zum Einsatzort aufrechterhalten. Es entfallen jegliche Hilfsvorrichtungen, wie Kettenbänder oder, zusätzliche Verspannungseinrichtungen. Hierbei ist von wesentlicher Bedeutung, daß die Vorrichtung beliebig oft wiederverwendbar ist. Sie besitzt ein nur geringes Gewicht und kommt dadurch den untertägigen Anforderungen im Hinblick auf die leichte Handhabung durch die Bergleute besonders entgegen. Ihre Rückführung zum Herstellerwerk unterliegt keinen Problemen. Verbunden mit dem geringen Gewicht ist der weitere Vorteil, daß die Gesamtnutzlast einer Einschienenhängebahn nur unwesentlich oder gar nicht beeinträchtigt wird. Es wird sowohl der personelle als auch der zeitliche Aufwand erheblich herabgesetzt.
Von den zu paketierenden Rinnenprofilabschnitten werden zunächst die beiden in der Lage untersten Abschnitte beiderseits des zentralen Tragholms mit einem Rinnenflansch in den Bereich zwischen den Innenflächen der Stützwannenschenkel und den diesen frontal gegenüberliegenden Außenflächen des Tragholms eingesetzt. Die nächsten Rinnenprofilabschnitte werden dann in der erforderlichen Anzahl darüber gestapelt, wobei zuletzt mit Hilfe des Spannjoches die so beiderseits des Tragholms gestapelten Rinnenprofilabschnitte transportsicher miteinander verspannt werden. Mt Hilfe der am freien Ende des Tragholms angeordneten Transporthalterung können die derart gestapelten Rinnenprofilabschnitte auf dem gesamten Transportweg durch Kräne oder Zughübe leicht manipuliert und folglich ohne schwere und gefähr-
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liehe Handarbeit bewegt werden. In diesem Zusammenhang hat es keine Bedeutung, ob die derart verspannten Rinnenprofilabschnitte nebeneinander flachliegend oder übereinander aufrechtstehend gehandhabt werden.
Im Rahmen der Erfindung ist es von Vorteil, daß die Schenkel der Stützwanne und die Schenkel des mit Spiel am Tragholm entlang verschiebbaren SpannJoches mit Bezug auf die Längsachse des Tragholms etwa entsprechend der Neigung der Rinnenprofilstege zum Rinnenprofilboden abgespreizt sind. Diese Neigung, die etwa 20 bis 40°, vorzugsweise etwa 30°, betragen kann, ermöglicht es, daß mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung Profile unterschiedlicher Querschnitte verspannt werden können. Zweckmäßigerweise ist dabei die Stützwanne aus einem trapezförmig gebogenen Placheisenabschnitt gebildet.
Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal der Erfindung kennzeichnet sich dadurch, daß das Spannjoch eine am Tragholm festlegbare, trapezförmig gebogene Druckplatte aufweist. Diese Druckplatte übergreift klauenartig die beiderseits des Tragholms gestapelten Rinnenprofilabschnitte und zentriert diese somit sowohl untereinander als auch mit Bezug auf den Tragholm.
Eine erste vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß das Spannjoch aus einer trapezförmig gebogenen Druckplatte , einem annähernd parallel zum Steg dieser Druckplatte im Abstand verlaufenden Deckblech sowie zwei die Druckplatte und das Deckblech miteinander verbindenden, etwa trapezförmigen äußeren Stegblech gebildet ist.
In diesem Zusammenhang ist es dann zweckmäßig, daß der Führungs- und Arretierungsabschnitt des Tragholms in diametral einander gegenüberliegender Anordnung zwei flügelartig abstehende, parallel zum Tragholm verlaufende Spannrippen mit in
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Reihe liegenden Durchbrechungen zur Aufnahme von Spannkeilen aufweist.
Das quer zur Längsrichtung der Rinnenprofilabschnitte sich erstreckende und mit seinen Schenkeln an den Außenflächen der Profilstege sich anlegende Spannjoch kann folglich mit Hilfe von Spannkeilen, die in die Durchbrechungen in den Spannrippen eingeführt werden, in Längsrichtung des Tragholms verschoben und damit die Rinnenprofilabschnitte miteinander verspannt werden. Die Rinnenprofilabschnitte können allerdings auch in anderer Weise miteinander verspannt und durch die Keile lediglich in ihrer Lage gesichert werden. Um einen Verlust der Keile zu vermeiden, sind diese zweckmäßigerweise z.B. durch eine Kette am Spannjoch befestigt.
Um die Sicherheit des Verspannungszustandes zu erhöhen, können in diesem Zusammenhang gemäß der Erfindung die Spannrippen jeweils mindestens zwei Reihen von in Längsrichtung zueinander auf Lücke versetzt angeordneten Durchbrechungen aufweisen. Die zueinander versetzten Durchbrechungen gewährleisten dann eine relativ kleine Teilung für das Einführen der Spannkeile.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung wird darin gesehen, daß dem Spannjoch ein von dem Tragholm längs durchsetztes Klemmgehäuse mindestens mittelbar zugeordnet ist und durch quergerichtete Spannkeile am Tragholm festlegbar ist. Hierbei wird das Spannjoch folglich ausschließlich durch Reibungskontakt zwischen dem Klemmgehäuse, dem Tragholm und mindestens einem zwischen dem Klemmgehäuse und dem Tragholm eintreibbaren Spannkeil am Tragholm festgelegt.
Im Rahmen dieser Ausführungsform kann es dann zweckmäßig sein, daß das Klemmgehäuse starr mit dem Spannjoch ver-
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bunden ist. In diesem Falle besteht das Spannjoch lediglich aus einer trapezförmig gebogenen Druckplatte und aus dem außen auf der Druckplatte befestigten Klemmgehäuse. Gegebenenfalls können noch Stützrippen zwischen dem Klemmgehäuse und der Druckplatte vorgesehen sein, um die Stabilität des gesamten Spannjoches zu erhöhen.
3h anderen Einsatzfällen kann es demgegenüber von Vorteil sein, wenn das Klemmgehäuse durch zwei am Tragholm geführte, in entgegengesetzte Richtungen flügelartig abstehende Klemmarme gegenüber dem Spannjoch distanziert ist, wobei die Klemmarme sich über Querkeile am Spannjoch abstützen. Die Klemmarme weisen hierbei jeweils zwei in der Höhe und seitlich versetzte Querrippen auf, die den Tragholm von zwei Seiten angreifen und beim Verkanten der Klemmarme in Längsrichtung des Tragholms lagesichernd wirken. Durch Verschieben des Spannjoches zusammen mit den Klemmarmen und dem Klemmgehäuse und Festlegung des letzteren kann beim Bündeln zunächst eine Vorverspannung der paketierten Rinnenprofilabschnitte eingeleitet werden. Beim zusätzlichen Eintreiben der Querkeile zwischen das Spannjoch und die freien Enden der Klemmarme wird dann die transportsichere Endverspannung hergestellt.
Bei der Ausgestaltung des Spannjoches mit flügelartigen Klemmarmen besteht eine weitere Gestaltungsmöglichkeit darin, daß die freien Enden der Klemmarme zum Tragholm parallel verlaufende Führungsgehäuse tragen, in denen mittels Querkeil verschiebbare Zapfen angeordnet sind,die jeweils mit einem dem Spannjoch zugeordneten Druckkopf zusammenwirken. Im Rahmen dieser Ausführungsform ist mithin auf jeder Seite des Tragholms ein Druckkopf vorgesehen, der klauenartig jeweils den Boden nur eines Rinnenprofilabschnittes, und zwar des obersten der auf dieser Seite gestapelten Rinnenprofilabschnitte umfaßt.
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Sind die Zapfen dann noch asymmetrisch und gegebenenfalls drehbar mit den Druckköpfen verbunden, so kann ein solches Spannjoch Rinnenprofilabschnitten unterschiedlicher Ausbildung und Größe mit nur wenigen Handgriffen sofort angepaßt werden.
Es kann ferner zweckmäßig sein, daß die Länge des Spannjoches kürzer als die zweifache Breite eines Rinnenprofils zuzüglich der Dicke des Tragholms bemessen ist. Diese Ausbildung ermöglicht es, die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung verspannten Rinnenprofilabschnitte einwandfrei während des Transportes übereinander zu schichten und somit einen geringen Transportraum auszunutzen. Empfehlenswert ist es hierbei weiterhin, daß das Spannjoch breiter als die Stützwanne bemessen ist, deren Breite die Dicke des Tragholms nur geringfügig übersteigt.
Um in die Stützwanne Profile unterschiedlicher Querschnitte einwandfrei einsetzen zu können,tennzeichnet sich in weiterer Ausgestaltung der Erfindung ein vorteilhaftes Merkmal dadurch, daß der mittlere Abstand zwischen den Innenflächen der Stützwannenschenkel und den diesen zugewendeten Außenflächen des Tragholms etwa gleich der Breite der Rinnenprofilf!ansehe bemessen ist.
Die Rutschsicherheit der derart miteinander verspannten Rinnenprofilabschnitte in der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann dadurch noch verbessert werden, daß die einander gegenüberliegenden Flächen der Stützwanne und des SpannJoches mit einer rutschfesten Auflage versehen sind. Eine solche Auflage kann beispielsweise aus Gummi gebildet sein.
Für den leichteren Transport der gestapelten und verspannten Rinnenprofilabschnitte im untertägigen Bereich kann es
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erfindungsgemäß von Vorteil sein, daß die Stützwanne im Bereich der dem Spannjoch abgewendeten Längskanten mit nach außen abgewinkelten Arretierungsblechen versehen ist. Durch die Arretierungsbleche werden folglich kanalartige Bereiche geschaffen, die entsprechend gestaltete Querholme umgreifen, welche auf einem palettenartigen Grubenwagen vorgesehen sind.
Die Stabilität des zentralen Tragholms wird bei gleichzeitiger Verminderung des Gewichtes dadurch erhöht, daß der Tragholm aus einem weitgehend vierkantigen Hohlprofil gebildet ist.
Schließlich ist es erfindungsgemäß zweckmäßig, daß die Transporthalterung aus einem ösenartigen Aufhängering gebildet ist. Ein solcher Aufhängering kann fest oder lösbar, beispielsweise aufsteckbar, mit dem Tragholm verbunden sein. Besonders für den Kranbetrieb sowie für den Zughubbetrieb unter Tage ist durch eine ösenartige Transporthalterung eine schnelle und problemlose Handhabung gegeben.
Zur Anpassung an insbesondere schwierige untertägige Bedingungen kann es endlich von Vorteil sein, daß die Transporthalterung neben einem zentralen ösenartigen Aufhängering einen auf das Ende des Tragholms aufsteckbaren Querbalken aufweist, der zwei in bezug auf den Tragholm unterschiedlich lange Hebelarme mit endseitigen Aufhängeringen besitzt.
Dabei besteht die Möglichkeit, den zentralen Aufhängering starr mit dem Querbalken zu verbinden. Die unterschiedlich langen Hebelarme gestatten es also, die verspannten Rinnenprofilabschnitte auch geneigt zu transportieren, was ganz besonders einer erleichterten Handhabung von gebogenen Rinnenprofilabschnitten in engen untertägigen Betrieben entgegenkommt.
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Die Erfindung ist nachstehend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 in der Seitenansicht gemäß einer ersten Ausführungsform zwei der erfindungsgemäßen Vorrichtungen, durch welche gekrümmte Rinnenprofilabschnitte miteinander verspannt werden.
Pig. 2 einen Vertikalschnitt durch die Rinnenprofilabschnitte der Fig. 1 mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Stirnansicht entsprechend der Linie II-II,
Fig. 3 die Vorrichtung in der Seitenansicht in
einer weiteren Ausführungsform bei miteinander verspannten gebogenen Rinnenprofilabschnitten,
Fig. 4 einen Vertikalschnitt durch die Rinnenprofilabschnitte der Fig. 3 mit der dort verwendeten Vorrichtung in Stirnansicht sowie bei abgenommener Transporthalterung gemäß der Lini IV-IV der Fig. 3,
Fig. 5 die Vorrichtung in der Seitenansicht in einer dritten Ausführungsform bei miteinander verspannten gebogenen Rinnenprofilabschnitten,
Fig. 6 einen Vertikalschnitt durch die Rinnenprofilabschnitte der Fig. 5 mit der dort verwendeten Vorrichtung in Stirnansicht sowie bei abgenommener Transporthalterung gemäß der Linie VI-VI der Fig. 5,
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Pig. 7 zwei in der Ausführungsform der Pig. 5 und verwendete Klemmarme in der Draufsicht,
Fig. 8 die Vorrichtung in der Seitenansicht in
einer vierten Ausführungsform bei miteinander verspannten gebogenen Rinnenprofilabschnitten,
Fig. 9 einen Vertikalschnitt durch die Rinnenprofilabschnitte der Fig. 8 mit der dort verwendeten Vorrichtung in Stirnansicht sowie bei abgenommener Transporthalterung gemäß der Linie IX-IX der Fig. 8,
Fig. 10 den Endbereich der in der Ausführungsform der Fig. 8 und 9 verwendeten Klemmarme in Ansicht und
Fig. 11 den Endbereich der in der Ausführungsform der Fig. 8 und 9 verwendeten Klemmarme im Vertikalschnitt.
Mit 1 sind in den Figuren durchweg bogenförmig gekrümmte Rinnenprofilabschnitte bezeichnet, die durch Ineinanderlegen paketförmig gestapelt sind. In den Pig. 2,4,6 und 9 sind dabei zwecks Erhaltung der Übersichtlichkeit nur die oberen und unteren Rinnenprofilabschnitte näher dargestellt.
Zum Transport der solchermaßen gestapelten Rinnenprofilabschnitte 1 zwischen dem Herstellerwerk und dem untertägigen Einbauort dienen die nachstehend näher beschriebenen Vorrichtungen. Dabei sind in den Fig. 1, 3» 5 und 8 beispielsweise jeweils zwei dieser Vorrichtungen veranschaulicht, welche in Längsrichtung der Rinnenprofilabschnitte im geeigneten Abstand voneinander angeordnet sind.
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Alle Ausführungsformen dieser Vorrichtungen umfassen einen zentralen stangenartigen Tragholm 2, der über seine gesamte Länge aus einem Vierkanthohlprofil gebildet ist. Auch ein anderes Profil ist denkbar.
An einem Ende ist der zentrale Tragholm 2 auf dem Boden 6 einer trapezförmigen Stützwanne 3 befestigt. Dabei weisen die abgewinkelten Schenkel k der aus einem Flacheisenabschnitt gebildeten Stützwanne 3 annähernd in Richtung des Tragholmes. Die Breite der Stützwanne ist nur unwesentlich größer als die Dicke des Tragholms bemessen. Das überstehende Maß entspricht weitgehend dem erforderlichen Schweißnahtquerschnitt. Mit Bezug auf die Längsachse des Tragholms nach außen abgespreizten Schenkel 4 verlaufen etwa unter einem Winkel, der der Neigung der Stege 5 eier Rinnenprofilabschnitte annähernd entspricht, d.h. die Neigung der Schenkel entspricht etwa einem Winkel von 20 bis 40°, vorzugsweise 30°. Die Innenflächen der Schenkel 4 sowie des Bodens 6 der Stützwanne 3 sind mit einer rutschfesten Auflage 7, beispielsweise aus Gummi, versehen. Der mittlere Abstand der Schenkel H von den Außenflächen des Tragholms 2 entspricht etwa der Breite der Plansche 8 der Rinnenprofilabschnitte 1.
Bsi der Ausführungsform der Fig. 1 und 2 sind auf den in Längsrichtung der zu verspannenden Rinnenprofilabschnitte 1 liegenden Außenflächen des Tragholms 2 flügelartig abstehende Spannrippen 9 befestigt. Die Höhe der Spannrippen entspricht etwa der Dicke des Tragholms. Jede der beiden mit Bezug auf den Tragholm diametral einander gegenüberliegenden Spannrippen weisen zwei Reihen von rechteckigen Durchbrechungen 10, 11 auf. Dabei sind die näher zum Tragholm 2 hin liegenden Durchbrechungen 11 zu den äußeren Durchbrechungen 10 auf Lücke versetzt angeordnet .
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Die Durchbrechungen 10, 11 dienen zum Einführen von Spannkeilen 12, deren Punktion und Wirkungsweise nachstehend noch näher erläutert ist.
In Längsrichtung des Tragholms 2 ist in etwa paralleler Anordnung zur Stützwanne 3 ein trapezförmiges Spannjoch 13 mit Spiel verschiebbar. Das mit seinen Schenkeln lh zur Stützwanne 3 weisende Spannjoch 13 setzt sich aus einer trapezförmig gebogenen Druckplatte 15, einem zum Boden dieser Druckplatte im Abstand weitgehendjparallel verlaufenden Deckblech 16 sowie aus zwei äußeren, die Druckplatte 15 und das Deckblech 16 miteinander verbindenden trapezförmigen Stegblechen 17 zusammen.
Die Neigung der Innenflächen der Schenkel 14 entspricht auch beim Spannjoch 13 weitgehend der Neigung der Stege 5 der Rinnenprofilabschnitte 1. Die Länge des Spannjoches ist kleiner als die zweifache Breite der Rinnenprofilabschnitte 1 zuzüglich der Dicke des Tragholms 2 bemessen. Die aus der Fig. 1 hervorgehende Breite des Spannjoches 13 ist größer als die Breite der Stützwanne 3 und auch breiter als die doppelte Höhe der Spannrippen 9 zuzüglich der Dicke des Tragholms bemessen. Durch die Längenbemessung des Spannjoches 13 bildet die durch die Außenkante der Rinnenprofilabschnitte 1 verlaufende, strichpunktiert gezeichnete Linie 18 in den Fig. 2, 4, 6 und 9 die äußere Begrenzung der solchermaßen paketierten Rinnenprofilabschnitte, so daß bei horizontal hintereinanderliegenden Profilabschnitten eine einwandfreie Schichtung mehrerer solcher Pakete übereinander gewährleistet ist.
Auch die Innenflächen der Schenkel I1I und des Bodens des Spannjoches 13 sind mit einer rutschfesten Auflage 19, beispielsweise aus Gummi, ausgerüstet.
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Nach dem Stapeln der verschiedenen Rinnenprofilabschnitte kann durch mehrmaliges Nachsetzen der Spannkeile 12 in den Durchbrechungen 10 und 11 jedes der beiden seitlich des Tragholmes gestapelten Pakete verspannt und lagegesichert werden. Ein Verlust der Spannkeile 12 wird durch eine Kette 20 vermieden, die die Keile mit dem Spannjoch 13 verbindet.
Das Spannjoch der Ausführungsform der Fig. 3 und 4 besteht lediglich aus einer trapezförmig gebogenen Druckplatte 22, auf deren der Stützwanne 3 abgewendeten Oberfläche ein Klemmgehäuse 23 befestigt ist. Rippenartige Stege 24 erhöhen die Stabilität des Spannjoches.
Das Klemmgehäuse wird von dem Tragholm 2 längs durchsetzt. Zur Festlegung des Klemmgehäuses 23 am Tragholm und damit zur Festlegung des Spannjoches dient ein Spannkeil 25^ der zwischen einer Außenfläche des Tragholmes und einer Gegenfläche im Klemmgehäuse eintreibbar ist.
Das Spannjoch kann von Hand, mechanisch mittels Schraubspindel oder hydraulisch durch Schubkolbengetriebe gegen die Rinnenprofilabschnitte angedrückt werden.
Die Transporthalterung für die Vorrichtung gemäß der Ausführungsform der Fig. 3 und 4 als auch für die Vorrichtungen der Fig. 5 bis 11 besteht aus einem zweiarmigen Querbalken 25 3 der mit einem zentralen Gehäuse 26 auf den der Stützwanne 3
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gegenüberliegenden Endabschnitfy des Tragholms 2 aufschiebbar ist. Das Gehäuse wird mit einem Querbolzen 28 am Tragholm festgelegt. Der Querbalken weist zwei unterschiedlich lange Hebelarme 29 und 30 auf, an deren freien Endabschnitten ringförmige Aufhängeösen 31 vorgesehen sind. Kopfseitig des Gehäuses 26 ist eine weitere ringförmige Aufhängeöse 32 befestigt. Je nachdem welche der drei Aufhängeösen zur Handhabung genutzt wird, kann dem verspannten Rinnenprofilpaket eine bestimmte Schräglage gegeben
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werden, die sowohl Vereinfachungen beim Verladen und Entladen bewirkt als auch eine bessere Manipulation in den engen untertägigen Transportwegen ermöglicht.
Bei der AusfUhrungsform der Fig. 5 bis 7 ist wiederum ein Spannjoch 13 verwendet worden, das in seinem Grundaufbau demjenigen der Ausführungsform der Fig. 1 und 2 gleicht. Das heißt, dieses Spannjoch setzt sich ebenfalls aus einer trapezförmig gebogenen, die Böden der Rinnenprofilabschnitte 1 klauenartig umfassenden Druckplatte 15, einem Deckblech 16 und zwei seitlichen, Druckplatte und Deckblech miteinander verbindenden Stegblechen 17 zusammen. Wie Fig. 5 erkennen läßt, besitzt dieses Spannjoch aber eine geringere Breite als das Spannjoch der Fig. 1 und 2.
Das Spannjoch 13 wird mit Hilfe von Spannkeilen 33 gegen die Rinnenprofilabschnitte 1 gedrückt. Die Spannkeile werden zwischen in den seitlichen Endbereichen des Spannjoches vorgesehene Anschlagbleche 34 und entsprechende Gegendruckflächen in den freien Endabschnitten von vom Tragholm flügelartig abstehenden Klemmarmen 35 eingetrieben.
Die aus der Fig. 7 näher erkennbaren Klemmarme 35 sind in der Ansicht (Fig. 6) etwa dreieckig gestaltet und bestehen aus zwei seitlichen Stegblechen 36, die durch drei Querrippen 37, 38 und 39 miteinander verbunden sind. Die Querrippen 37 und 39 liegen etwa in einer Höhe in den beiden Endabschnitten eines Klemmarmes am unteren Rand der Stegbleche 36, während die Querrippe 38 zu den Querrippen 37 und 39, in der Höhe versetzt, etwa im mittleren Längenbereich angeordnet ist.
Die Querrippen 37 und 38 begrenzen in der Draufsicht (Fig. 7) zusammen mit den Stegblechen 36 eine Durchtrittsöffnung 40 für den Tragholm 2. Wenn die Klemmarme 35 folglich gegen den
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- 15 Tragholm verkantet werden, klemmen sie sich an diesem fest.
Die Beeinflussung der Klemmarme geschieht durch ein am Tragholm entlang verschiebbares Klemmgehäuse 4l, das durch einen Querkeil 42 am Tragholm festlegbar ist. Bei verspanntem Klemmgehäuse 4l ist es mithin möglich, eine weitere Verspannung der Rinnenprofilabschnitte 1 dadurch zu erreichen, daß die Spannkeile 33 tiefer zwischen die Klemmarme 35 und das Spannjoch 13 eingetrieben werden.
Bei der Ausführungsform der Fig. 8 bis 11 weisen die Klemmarme 43 endseitig ein weitgehend parallel zum Tragholm 2 sich erstreckendes Pührungsgehäuse 44 auf. In dem Führungsgehäuse ist jeweils ein Zapfen 45 mittels Querkeile HS längsverschieblich angeordnet. Der Zapfen 45 steht mit einem Druckkopf 47 in Verbindung, der klauenartig einen Boden des jeweilig oberen Rinnenprofilabschnittes umfaßt. Der Zapfen 45 ist am Druckkopf 47 asymmetrisch befestigt. Gegebenenfalls ist eimdrehbare Verbindung vorgesehen. Dadurch ist eine Anpassung des Druckkopfes an verschiedene Rinnenprofilabschnitte möglich.
Sollen die in den Figuren gestapelten und verspannten Rinnenprofilabschnitte 1 in der gezeichneten vertikalen Anordnung auf einem palettenartigen Grubenwagen transportiert werden, kann es zweckmäßig sein, an den dem Spannjoch 13 abgewendeten Längskanten 48 der Stützwanne 3 mit Bezug auf die Längsachse des Tragholms 2 nach außen abgewinkelte Arretierungsbleche 49 zu befestigen. Diese Arretierungsbleche bilden dann zusammen mit dem Boden der Stützwanne 3 einen kanalartigen Bereich, der entsprechende Querbohlen auf dem Grubenwagen überfaßt.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche:
    Vorrichtung zur gemeinsamen Handhabung von stapelartig ineinandergelegten rinnenförmigen Profilabschnitten für den untertägigen Streckenausbau, gekennzeichnet durch einen stangenartigen Tragholm (2), der an einem Ende mit einer Transporthalterung (21 bzw. 25, 32) versehen und der mit dem gegenüberliegenden Ende auf dem Boden (6) einer mit ihren freien Schenkeln (4) zur Transporthalterung (21 bzw. 25, 32) weisenden Stützwanne (3) befestigt ist, wobei der Längenbereich des Tragholms (2) zwischen der Transporthalterung (21 bzw. 25, 32) und der Stützwanne (3) einen Führungs- und Arretierungsabschnitt für ein mit seinen freien Schenkeln (14) zur Stützwanne (3) weisende -., gegebenenfalls mehrteiliges klauenartiges Spannjoch (13) bildet.
    2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Schenkel (4) der Stützwanne (3) und die Schenkel (14) des mit Spiel am Tragholm (2) entlang verschiebbaren und an diesem festlegbaren Spannjoches (13) mit Bezug auf die Längsachse des Tragholmes (2) etwa entsprechend der Neigung der Rinnenprofilstege (5) zum Rinnenprofilboden (5a) abgespreizt sind.
    3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Stützwanne (3) aus einem trapezförmig gebogenen Placheisenabschnitt gebildet ist.
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    H. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannjoch (13) eine am Tragholm (2) festlegbare, trapezförmig gebogene Druckplatte (15, 22) aufweist.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet , daß das Spannjoch (13) aus einer trapezförmig gebogenen Druckplatte (15), einem annähernd parallel zum Steg dieser Druckplatte (15) im Abstand verlaufenden Deckblech (16) sowie zwei die Druckplatte (15) und das Deckblech (16) miteinander verbindenden, etwa trapezförmigen äußeren Stegblechen (17) gebildet ist.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungs- und Arretierungsabschnitt des Tragholms (2) in diametral einander gegenüberliegender Anordnung zwei flügelartig abstehende, parallel zum Tragholm (2) verlaufende Spannrippen (9) mit in Reihe liegenden Durchbrechungen (10, 11) zur Aufnahme von Spannkeilen (12) aufweist.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Spannrippen (9) jeweils mindestens zwei Reihen von in Längsrichtung zueinander auf Lücke versetzt angeordneten Durchbrechungen (10, 11) aufweisen.
    8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß dem Spannjoch (13) ein von dem Tragholm (2) längs durchsetztes Klemmgehäuse (23, 41) mindestens mittelbar zugeordnet ist und durch quergerichtete Spannkeile (25a, 42) am Tragholm (2) festlegbar ist.
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    9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß das Klemmgehäuse (23) starr mit dem Spannjoch (13) verbunden ist.
    10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß das Klemmgehäuse (41) durch zwei am Tragholm (2) geführte, in entgegengesetzte Richtungen flügelartig abstehende Klemmarme (35, M3) gegenüber dem Spannjoch (13) distanziert ist, wobei die Klemmarme (35, 43) sich über Querkeile (33, 46) am Spannjoch (13) abstützen.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet , daß die freien Enden der Klemmarme (43) zum Tragholm (2) parallel verlaufende Führungsgehäuse (44) tragen, in denen mittels Querkeil (46) verschiebbare Zapfen (45) angeordnet sind, die jeweils mit einem dem Spannjoch (13) zugeordneten Druckkopf (47) zusammenwirken.
    12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Zapfen (45) asymmetrisch und gegebenenfalls verdrehbar mit den Druckköpfen (47) verbunden sind.
    13. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Spannjoches (13) kürzer als die zweifache Breite eines Rinnenprofils (1) zuzüglich der Dicke des Tragholms (2) bemessen ist.
    14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannjoch (13) breiter als die Stützwanne (3) bemessen ist, deren Breite die Dicke des Tragholms (2) nur geringfügig übersteigt .
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    15. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Abstand zwischen den Innenflächen der Stützwannenschenkel (4) und den diesen zugewendeten Außenflächen des Tragholms (2) etwa gleich der Breite der Rinnenprofilflansche (8) bemessen ist.
    16. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die einander gegenüberliegenden Flächen der Stützwanne (3) und des Spannjoches (13) mit einer rutschfesten Auflage (7, 19) versehen sind.
    17. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützwanne (3) im Bereich der dem Spannjoch (13) abgewendeten Längskanten (48) mit nach außen abgewinkelten Arretierungsblechen (49) versehen ist.
    18. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragholm (2) aus einem weitgehend vierkantigen Hohlprofil gebildet ist.
    19. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Transporthalterung aus einem ösenartigen Aufhängering (21) gebildet ist.
    20. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 19, dadurch gekennzeichnet , daß die Transporthalterung neben einem zentralen ösenartigen Aufhängering (32) einen auf das Ende (27) des Tragholms (2) aufsteckbaren Querbalken (25) aufweist, der zwei in bezug auf den Tragholm (2) unterschiedlich lange Hebelarme (29» 30) mit endseitigen Aufhängeringen (3D besitzt.
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