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DE2531697A1 - Vorrichtung zum ausschenken von fluessigkeiten - Google Patents

Vorrichtung zum ausschenken von fluessigkeiten

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Publication number
DE2531697A1
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DE
Germany
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valve
container
liquid
generating element
pressure generating
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DE19752531697
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Dieter Dorsch
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GRITTMANN, GUENTER, 7519 EPPINGEN, DE
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Publication date
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    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B67D1/04Apparatus utilising compressed air or other gas acting directly or indirectly on beverages in storage containers
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    • B67D1/1256Anti-dripping devices

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Description

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Anmelder: Dieter Dorsch, 7100 Heilbronn, Tscherningstraße 22
Vorrichtung zum Ausschenken von Flüssigkeiten
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausschenken von Flüssigkeiten, insbesondere Getränken aus verschlossenen Behältern.
Das Ausschenken von kohlensäurehaltigen Getränken, insbesondere Bier aus Kleingebinden bis ca. 5 Liter, wurde bisher in der Weise vorgenommen, daß mit mehr oder weniger komplizierten Zapfgeräten das Bier aus den Behältern mittels Kohlensäure über ein Biersteigrohr herausgedrückt wurde.
Der Vorteil derartiger Geräte gegenüber dem Anstich mit Bierhahn und Luftpfeife besteht hauptsächlich darin, daß das Bier, auf dem auch im angestochenen Zustand ein Druckpolster ruht, seine gebundene Kohlensäure weitestgehend behält, was eine Lagerung desselben
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im angestochenen Zustand ohne Beeinflussung der Bierqualität ermöglicht.
Der Nachteil derartiger Geräte besteht darin, daß diese bedingt durch verschiedene technische Anforderungen, wie beispielsweise Reduzierung des Kohlensäurehochdruckes von ca. 60 atü auf Niederdruck von ca. 1 atü, störungsanfällig sind und in der Herstellung relativ hohe Kosten verursachen, wodurch diesen Geräten bisher auch kein Durchbruch zum Massenbierkonsum gelang.
Ein weiterer großer Nachteil der Geräte besteht in der Explosionsgefahr der Patronen oder Bierbehälter. Außerdem verteuert sich der Bierpreis für den Verbraucher bei Verwendung von Kohlensäurepatronen um ca. 10 von Hundert.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Ausschenken von Flüssigkeiten, insbesondere Getränken zu schaffen, die eine einfache Handhabung für den Verbraucher ohne Explosionsgefahr ermöglicht, eine Lagerung der Getränke im angestochenen Zustand ohne Qualitätsverminderung gestattet und wirtschaftlich hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Ausschenken von Flüssigkeiten, insbesondere Getränken, aus verschlossenen Behältern gelöst, bei der eine Verriegelungseinrichtung zum Festlegen der Vorrichtung auf dem Behälter, ein ventilgesteuerter Einlaß für & ein Druckmedium sowie ein verschließbarer Auslauf für die Flüssigkeit vorgesehen
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ist und die dadurch gekennzeichnet ist, daß das Druckmedium Luft ist, die durch ein Druckerzeugungselement über ein Rückschlagventil in das Behälterinnere oberhalb des Flüssigkeitsspiegels einführbar ist und der Auslauf für die Flüssigkeit mit der tiefsten Stelle des Behälterinneren in Verbindung steht.
Eine solche Vorrichtung läßt sich leicht auf einen Behälter dichtend aufsetzen und befestigen. Durch Betätigen des Flüssigkeitsabsperrventils läßt sich bei unter Druck stehenden Flüssigkeiten, beispielsweise Bier, unmittelbar nach dem Anstechen ohne vorherige Betätigung des Druckerzeugungselementes unter Ausnutzung des Eigendruckes eine bestimmte Menge der Flüssigkeit abzapfen. Nach dem Abbau des Eigendruckes wird das Druckerzeugungselement so lange betätigt, bis der Druck erreicht ist, der den gewünschten Flüssigkeitsstrahl ausfließen läßt. Somit kann die gewünschte Schaumbildung herbeigeführt werden, die Je nach Temperatur des Bieres druckabhängig ist. Der in den Behälter durch das Druckerzeugungselement über einen Kanal im Anstechrohr eingebrachte Druck wird durch ein besonderes Rückschlagventil, welches bei unterschiedlichen, auch ganz geringen (von 0 ansteigenden) Drucken dicht schließt, gehalten. Dieses Rückschlagventil kann leicht so ausgelegt werden, daß es mit Hilfe einer Feder auch im drucklosen Zustand in seinen Ventilsitz gedrückt wird und dichtet. Zur öffnung des Rückschlagventils ist je nach Federabstimmung und wirksamer Fläche ein ganz bestimmter Druck, der über das Druckerzeugungselement in das Gehäuse kommt, erforderlich. Aus diesem Grund
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wird die Federkraft des Rückschlagventils in einem bestimmten Verhältnis zur wirksamen Dichtfläche desselben ausgelegt, so daß ein öffnen erst erfolgt, wenn das Produkt aus Druck mal wirksamer Fläche größer ist als die Schließkraft der Feder. Diese Aussage hat Gültigkeit, wenn im Behälter ein druckloser Zustand herrscht. Baut sich durch Betätigung des Druckerzeugungselements im Behälter ein Druckpolster auf, so ist zur öffnung des Rückschlagventils ein entsprechend höherer Druck erforderlich. Dieser höhere Druck wird erreicht durch den entsprechenden Kraftaufwand bei der Betätigung des Druckerzeugungselementes.
Da die Luft beim Herunterdrücken des Druckerzeugungselementes vor und nach dem Rückschlagventil komprimiert ist, läßt sich durch Festlegung eines bestimmten Hubes für das Druckerzeugungselement auch ein maximal möglicher Höchstdruck, der unter dem Berstdruck des Behälters liegt, festlegen. Somit ist die Gefahr einer Behälterexplosion, wie sie beispielsweise bei defekten Kohlensäurezapfgeraten besteht, vollkommen ausgeschaltet.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird anhand der Zeichnungen, in denen ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei das Flüssigkeitsabsperrventil in geschlossenem Zustand dargestellt ist; und
Fig. 2 einen Schnittverlauf A-A der Vorrichtung gemäß Fig. 1.
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Die dargestellte Ausführungsform besteht aus einem einstückigen Gehäuse 1, das alle für die Funktion der Vorrichtung wichtigen Bauteile aufweist. Die Vorrichtung kann auch mehrteilig ausgebildet werden, wobei insbesondere das Druckerzeugungselement in einem gesonderten Gehäuse (nicht dargestellt) eingesetzt sein kann, das dicht mit dem die übrigen Bauteile aufweisenden Gehäuse verbindbar ist. Auf diese Weise kann das Druckerzeugungselement auch beispielsweise als Ersatz für den die Kohlensäurekapsel enthaltenden Behälter dienen, so daß anstelle der Kohlensäurezufuhr bei bekannten Zapfanlagen auch Druckluft verwendet werden kann.
Das Gehäuse 1 (Fig. 1 und 2) umfaßt als Verriegelungselemente ausgebildete Bügel 2 und 2 sowie einen auf diesen Bügeln, zwischen deren Enden angeformten Ansatz 4, der zur Aufnahme und Führung des Druckerzeugungselementes 10 dient. Die Verriegelung am Behälterrand R und damit Festlegung der Vorrichtung an dem zu entleerenden Behälter kann in irgendeiner bekannten Weise erfolgen, so beispielsweise durch Rastrasen 2a bzw. J5a, Schrauben oder Klemmen (nicht dargestellt).
Um die Vorrichtung starr auf der Oberseite des zu entleerenden Behälters B zu halten und zu vermeiden, daß der das Druckerzeugungselement 10 enthaltende, nach oben abstehende Ansatz 4 hin und her bewegt werden kann, wird zweckmäßig eine Abstützung 9 vorgesehen, die auf der Unterseite mindestens eines Bügels befestigt und so hoch ist, daß sie bei aufgesetztem Bügel den Abstand zwischen Bügel und Oberseite des Behälterdeckels
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überbrückt. Da der nach oben stehende Rand der herkömmlichen Behälter In der Höhe genormt 1st, 1st dieser Abstand bei allen Behältern im wesentlichen gleich. Die Abstützung 9 1st vorzugsweise langgezogen und der Rundung des Behälterrandes angepaßt.
Der Ansatz 4 ist vorzugsweise zylindrisch und seine Wand ist nach unten verlängert und bildet einen Sitz für das Anstechrohr 5 j das gleichzeitig als Steigrohr ausgebildet ist, durch das die Flüssigkeit hochgedrückt wird. Am oberen Ende dieses Anstechrohres 5 ist ein Paßstück 5a vorgesehen, das in den Sitz 7 eingesetzt und hier beispielsweise mittels eines Dichtringes 8 dichtend festgelegt wird. Sitz 7 und Paßstück 5a können in Form eines Schnappverschlusses ausgeführt sein, wodurch ein sicheres Einsetzen des Anstech-/ Steigrohres 5 in das Gehäuse 1 auch für jeden Nichtfachmann möglich ist.
Auf der dem Sitz 7 abgekehrten Seite der Bügel 2, 3 ist der Ansatz 4 für das Druckerzeugungselement 10 angeformt. Dieser Ansatz 4 bildet demnach das Gehäuse für das Druckerzeugungselement 10 und im Gehäuseboden ist eine öffnung vorgesehen, in der ein Rückschlagventil 11 eingesetzt ist. Die öffnung im Gehäuseboden bildet gleichzeitig den Dichtsitz 12 für den Ventilstößel, der zweckmäßig kegelförmig 1st. Das Druckerzeugungselement 10 ist als Luftpumpe ausgeführt, die mit Hilfe eines Kolbens K betätigt wird. Sie kann in bezug auf die Führung im Ansatz 4 durch einen membranartigen Dichtring 24 abgedichtet sein. Dieser hat seine
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Dichtfunktion nur beim Hineindrücken des Kolbens K, da er mit seinen Dichtkanten am Umfang an die Führung fest angepreßt wird. Beim Herausziehen des Kolbens K entsteht sofort nach dem Schließen des Rückschlagventils 11 ein Vakuum zwischen der Innenwand des Ansatzes 4 und dem Kolben, wodurch sich der membranartige Dichtring an der Dichtkante umlegt und während des Herausziehens des Kolbens Luft einströmt.
Ein Bügel der Verriegelungseinrichtung ist auch als Durchlaufkanal für die auszuschenkende Flüssigkeit ausgeführt. In der dargestellten Ausführungsform ist es der Bügel J (rechts in den Fig.). Zu diesem Zweck ist durch den Bügel J ein Flüssigkeitskanal IJ geführt, der bei eingesetztem Anstechrohr 5 mit dem Durchlaufkanal 6a in dem Steigrohr des Anstechrohres kommuniziert. An dem freien Ende des Bügels J mündet der Flüssigkeitskanal 15 nach außen, und nahe dieses Endes ist die Wand des Bügels durchbohrt, um eine öffnung Jb aus dem Flüssigkeitskanal 15 in den Auslauf 14 zu schaffen. In die nach außen mündende öffnung des Flüssigkeitskanals IJ ist das Absperrventil I5 eingesetzt, das durch axiale Bewegung den Auslauf 14 mit dem Flüssigkeitskanal IJ verbindet oder von diesem trennt.
Das Absperrventil I5 besteht aus einem Pfropfen 15a, der gegenüber der Wand des Flüssigkeitskanals IJ durch Dichtringe 16, I7 und 18 (Fig. 2) abgedichtet ist. Ausgehend von seinem dem Flüssigkeitskanal IJ zugekehrten Ende weist der Pfropfen 15a eine axiale Bohrung 15b auf, die vor dem gegenüberliegenden, geschlossenen
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Ende des Pfropfens in einem Winkel abgebogen ist und in eine nach außen führende Querbohrung 15b1 übergeht. Das dem Flüssigkeitskanal 1J> gegenüberliegende Ende des Pfropfens 15a ist als Betätigungsglied I9 für das Absperrventil I5 ausgebildet. Durch das aus dem offenen Ende des Flüssigkeitskanals I^ vorstehende Betätigungsglied 19 wird, der Pfropfen 15a des Absperrventils 15 im Flüssigkeitskanal I^ axial verschoben. Wenn durch dieses Verschieben des Absperrventils der Dichtring vor und der Dichtring 18 hinter die in den Auslauf 14 mündende Bohrung Jb in der Wand des Bügels J5 zu liegen kommt, gelangt die Querbohrung 15b1 im Pfropfen 15a unmittelbar über den Auslauf 14 und die Flüssigkeit kann ausfließen. Der Bewegungsablauf des Absperrventils 15 in bezug auf Hub und Verdrehung kann durch eine Längsnut 20 im Betätigungsglied I9 (Fig. 1) begrenzt werden, in die ein Bolzen 22 eingreift, der im Gehäuse 1 bzw. der Wand des Bügels 3 verankert ist. Als Gegenstütze beim Drücken des Betätigungsgliedes I9 des Absperrventils 15 kann ein am Gehäuse 1 angeformter Steg 21 dienen. Das Absperrventil 15 ist vorzugsweise durch eine Druckfeder 2;5 gespannt, derart, daß nach Loslassen des Betätigungsgliedes I9 das Absperrventil unter dem Federdruck selbsttätig schließt.
Durch Anordnung des Absperrventils I5 in der Nähe des Auslaufes wird neben der einfachen Bauweise auch noch der Vorteil erzielt, daß ein langes Nachtropfen der Restflüssigkeit, wie es bei bekannten Zapfgeräten mit langem Auslaufrohr oft üblich ist, vermieden wird.
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Während des Anstechens wird vom Anstechrohr 5 im Behälter eine seinem Volumen entsprechende Flüssigkeitsmenge verdrängt und führt unter Umständen zu ungewollter Drucksteigerung des ohnehin hohen Anstechdruckes. Um dieses zu vermeiden, kann im Gehäuse eine mit dem Behälterinneren kommunizierende Kammer 25 vorgesehen sein, die dem Volumen des Anstechdegens entspricht, wodurch eine Druckerhöhung während des Anstechens verhindert wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist leicht zu handhaben und kann von jedermann ohne Schwierigkeiten bedient werden. Sie ist nicht storungsanfällig und sie ermöglicht nicht nur eine Lagerung von Getränken im angestochenen Zustand, sondern die Getränke können auch kostensparender gezapft werden als mit herkömmlichen Kohlensäurezapfgeräten. Es besteht ferner keine Explosionsgefahr, da kein zu hoher Druck in den Behälter gelangen kann und nicht mit gefährlichen Kohlensäurepatronen hantiert werden muß.
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Claims (1)

  1. Ansprüche
    Vorrichtung zum Ausschenken von Flüssigkeiten, insbesondere von Getränken aus verschlossenen Behältern, bei der eine Verriegelungseinrichtung zum Pestlegen der Vorrichtung auf dem Behälter, ein ventilgesteuerter Einlaß für ein Druckmedium sowie ein verschließbarer Auslauf für die Flüssigkeit vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckmedium Luft ist, die durch ein Druckerzeugungselement (10) über ein Rückschlagventil (11) in das Behälterinnere oberhalb des FlUssigkeitsspiegels einführbar ist und der Auslauf (14) für die Flüssigkeit mit der tiefsten Stelle des Behälterinneren in Verbindung steht.
    S. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckerzeugungselement (10) eine Luftpumpe, ein Gummiballen oder ein Blasebalg ist.
    >. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckerzeugungselement (10) in einem Gehäuse eingesetzt ist, das fest oder lösbar ist der Vorrichtung verbunden ist.
    4. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückschlagventil (11) so ausgelegt ist, daß es auch im drucklosen Zustand dicht schließt und in einer den Einlaß bildenden öffnung (5t>) in einer Wand des Gehäuses des Druckerzeugungselementes (10) eingesetzt ist, wobei die öffnung in einen engen, in das Behälterinnere führenden Luftkanal (6) mündet.
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    5· Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückschlagventil (11) einen federgespannten Ventilkopf mit Dichtungsring (12) aufweist.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslauf (14) für die Flüssigkeit durch ein Absperrventil (15) verschließbar ist.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem ventilgesteuerten Einlaß ein Anstechrohr (5) verbindbar ist, das gleichzeitig als Steigrohr ausgebildet und mit dem Luftkanal (6) versehen ist.
    8. Vorrichtung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis J, dadurch gekennzeichnet, daß ein einstückiges Gehäuse (1) vorgesehen ist, das als Verriegelungseinrichtung zwei -»örfe- auf dem Behälterrand befestigbare Bügel (2 und 3) aufweist, auf den Bügeln zwischen deren Enden ein ein Gehäuse bildender zylindrischer Ansatz (4) zur Aufnahme und Führung des Druckerzeugungselementes (10) angeformt ist, wobei in einer Öffnung des Bodens des Ansatzes (4) das Rückschlagventil (11) eingesetzt ist und ein nach unten vorstehender Rand der Wand des Ansatzes den Dichtsitz für das hier einsetzbare Anstechrohr (5) bildet, und daß durch einen der Bügel Q) ein Flüssigkeitskanal (IJ) durchgeführt ist, der einerseits mit einer Durchflußöffnung (6a) im Steigrohr des Anstechrohres (5) kommuniziert und andererseits im Auslauf (14) mündet und in den das Absperrventil (15) eingesetzt ist, mit dem der Auslauf verschließbar ist.
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    9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Absperrventil (I5) im Flüssigkeitskanal (I3) aus einem axial verschiebbaren Pfropfen (15a) besteht, der ausgehend von seinem dem Flüssigkeitskanal (13) zugekehrten Ende eine axiale Bohrung (15b) aufweist, die vor dem gegenüberliegenden Ende des Pfropfens (15a) in einem Winkel abgebogen ist und in eine nach außen führende Querbohrung (15b!) übergeht, und daß der Pfropfen gegenüber der Innenwand des Flussigkeitskanals (I3) durch Dichtringe (16, 17, 18) abgedichtet ist.
    10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das dem Flüssigkeitskanal (1^) abgekehrte Ende des Pfropfens (15a) aus dem offenen Ende des Flüssigkeitskanals vorsteht und als Betätigungsglied (19) für das Absperrventil (I5) ausgebildet ist.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem Sehälter zugekehrten Seite mindestens eines Bügels (3) der Verriegelungseinrichtung eine Absützung (9) vorgesehen ist, die den Abstand zwischen dem den Behälter verschließenden Deckel und der Unterseite des Bügels (j5) überbrückt.
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