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Isolier-Ummantelungsschlauch sowie Vorrichtung zur Herstellung desselben
Die Erfindung betrifft einen zur Isolation, insbesondere Wärmeisolation von Rohren,
dienenden Ummantelungsschlauch, dessen längsgesehlitzte, aus Schaumstoff bestehende
Schlauchwandung außenseitig mit einer Abdeckfolie ausgestattet ist.
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Gattungsgemäße Schaumstoff-Schläuche werden in Gebäuden zur Isolation
beispielsweise von Heißwasser-Rohren verwendet. Rolche Schläuche erfüllen zwar den
Zweck einer guten Wärmeisolation, stellen jedoch im Brandfalle eine erhebliche Gefährdung
dar. Die entflammten Isolationschläuche können nämlich den Brand, der möglicherweise
nur in einem Raum entstanden ist, in kürzester Zeit auf andere Räume und sogar Stockwerke
des Gebäudes übertragen. Dieser Nachteil tritt insbesondere dann auf, wenn für den
angestrebten Zweck vorteilhafte, in eine außenliegende Abdeckfolie einges chäumte
Schaumstoff-Schläuche verwendet werden, bei denen eine direkte Verbindung zwischen
der Abdeckfolie und dem Schaumstoffmaterial besteht.
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Aufgabe der Erfindung ist es, insbesondere, d.h.
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zusätzlich zu den sich aus Beschreibung und Ansprüchen ergebenden
Aufgabenstellungen, einen gattungsgemäßen Ummantelungsschlauch in herstellungstechnisch
einfacher
Weise gebrauchsvorteilhaft auszubilden, derart, daß die innenliegenden Schaumstoffabschnitte
bei möglichen Bränden vor dem Flammenangriff geschützt bleiben, sowie eine einfache
Vorrichtung zur Herstellung solcher Ummantelungsschläuche anzugeben.
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Diese Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 bzw. 3 angegebene Erfindung
gelöst.
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Der Unteranspruch stellt eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung
dar.
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Zufolge solcher Ausgestaltung ist ein gattungsgemäßer Ummantelungsschlauch
von erhöhtem Gebrauchswert sowie eine vorteilhafte Vorrichtung zur Herstellung desselben
geschaffen. Der Schlauch ist so günstig ausgebildet, daß er bei kontinuierlich arbeitenden
Herstellungsverfahren in einem Arbeitsgang als Fertigprodukt ausgestaltet werden
kann.
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Trotz der guten Feuersicherheit der außenliegenden
Abdeckfolie
besitzt diese noch eine ausreichende Flexibilität um ohne erhöhten Arbeitsaufwand
in die Rohrform gebogen zu werden. Die Abdeckfolie besteht dabei vorteilhafterweise
aus einer Asbestfolie, die eine sehr hohe Feuersicherheit bietet.
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Um einen zusätzlichen Schutz zu erhalten, der verhindert, daß die
Asbestfolie nach verstärktem Flammenangriff zerbröckelt und somit die ungeschützten
Schaumstoff-Abschnitte freigibt, ist die Asbestfolie zusätzlich auf der Außenseite
mit einer Brandschutzfarbe beschichtet, welche bei Flammwirkung aufschäumt und das
Zerbröckeln der Asbestfolie verhindert. Als Brandschutzfarbe können geeignete Fabrikate
verwendet werden, die beispielsweise unter der Bezeichnung Unitherm bereits auf
dem Markt befindlich sind. Der Vorteil dieser Brands cbutz farbe besteht nicht nur
darin, daß die Folie eine zusätzliche Stabilisierung insbesondere im Brandfalle
erhält sondern außerdem beeinträchtigt die Schatzfarbe die Flexibilität der Asbestfolie
nicht, mo daß die Folie bereits vor Biegen in die Rohrform mit der Brandschutzfarbe
versehen werden
kann. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung bietet
darüber hinaus noch den weiteren Vorteil, daß die Asbestfolie für eine günstige,
innige Haftverbindung mit dem geschäumten Schaumstoff ohne zusätzliche Klebemittel
eine ausreichende Porosität aufweist und außerdem jedoch auch die Möglichkeit des
Verklebens bietet, so daß im Verwendungsfall des Fertigproduktes die in geschlitzter
Form radial aufgesetzten Ummantelungs-Schläuche unter Nutzung vorgesehener überlappungszonen
wieder zu einem geschlossenen Schlauch verklebt werden können. Jedoch entstehen
durch die neuerungsgemäße Ausgestaltung nicht nur die genannten Gebrauchsvorteile,
sondern durch die mit der Brandschutzfarbe beschichtete Asbestfolie läßt sich auch
das Herstellungsverfahren günstig beeinflussen, d.h. die erfindungsgemäßen Ummantelungsschläuche
müssen nicht auf vertikal arbeitenden Vorrichtungen, welche eine erhebliche Bauhöhe
aufweisen müssen hergestellt werden, sondern durch das günstige Verhalten der Asbestfolie
können bei kontinuierlicher Herstellung horizontal arbeitende Vorrichtungen verwendet
werden, da dank der günstigen
Stabilität des Folienmateriales, welche
ein Absenken oder Durchhängen der freien, zum Rohr ungebogenen Abschnitte vermeidet,
ergibt sich eine völlig gleichmäßige und ausfüllende Ausschäum#.
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Eine besonders vorteilhafte Vorrichtung weist erfindung#gemäß ein
in den von der Asbestfolie durchlaufenden Rohr angeordnetes, als Hohlring ausgebildetes
Rakel auf, welches im Bereich eines vorstehenden Bundes mit Spritzlöchern ausgestattet
ist und welches sich in Durchlaufrichtung der Asbestfolie gesehen jenseits dieser
Löcher kegelstumpfförmig verjüngt. Diese Ausgestaltung begünstig die horizontale
Arbeitsweise der Vorrichtung, indem die auSschäumende Schaumstoffmasse über das
Rakel gleichmäßig zugeführt werden kann und bei entsprechend bemessenem Druck günstig
auf die Arbeitsgeschwindigkeit der Vorrichtung abstimmbar ist.
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Außerdem wird durch das Rakel ein gleichmäßiger Auftrag der später
aufschäumenden Schaumstoffmasse erzielt,
wodurch sich hinsichtlich
des Rohrquerschnittes weitgehendst gleiche Dichten des Materialgefüges ergeben.
Außerdem bringt die günstige kegelstumpfförmige Verjüngung des diesseits der Spritzlöcher
vorgesehenen Rakel-Abschnittes den Vorteil, daß im Anspritzbereich der Schaumstoffmasse
an die Asbestfolien-Innenwandung ein Freiraum geschaffen ist, der auch bei längerer
Gebrauchszeit ein Verkleben einzelner Düsen verhindert und dadurch stets eine gleichbleibend
gute Verteilung der Schaumstoffmasse gewährleistet. Diese Ausgestaltung ist gleichfalls
dann von Vorteil, wenn die Vorrichtung nach Stillstand wieder in Betrieb genommen
wird, da keine Klumpungen im Bereich der Spritzlöcher verbleiben können, welche
bei längerem Stillstand erhärten und dann später den freien Austritt der Aufschäummasse
bei Wieder-Inbetriebnahme verhindern.
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Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand zeichnerisch veranschaulichter
Ausführungsbeispiele
näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 einen erfindungsgemäßen
Ummantelungsschlauch, Fig. 2 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Herstellung dieses Schlauches, Fig. 3 einen Querschnitt im Bereich
des Schneidmessers der Vorrichtung und Fig. 4 das Spritz-Rakel in Einzeldarstellung.
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Der erfindungsgemäße Ummantelungsschlauch 30 besteht aus einer Schaumstoff-Schlauchwandung
5, welche von einer außenliegenden Asbestfolie 7 umgeben wird und einen zusätzlichen
Innen-Auskleidungsschlauch 5 besitzt, der für einen störungsfreien Transport bei
der Herstellung, d.h. beim Ausschäumen des Schlauches dient.
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Die Asbestfolie ist zur Verbesserung ihrer Feuerfestigkeit zusätzlich
mit einer Schicht B Brandschutzfarbe beschichtet, welche bei Angriff einer Flamme
F im Flammbereich wie unter X veranschaulicht aufschäumt und dadurch verhindert,
daß die Asbestfolie bei längerem Flammenangriff zerbröckelt.
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Der erfindungsgemäße Ummantelungsschlauch 30 ist mit einer Längsschlitzung
L versehen, welche Innenauskleidung 5, Schaumstoff-Schlauchwandung S und Asbestfolie
7 durchsetzt, wobei die Asbestfolie in diesem Bereich der Längsschlitzung L einen
überlappenden Abschnitt 7' besitzt, welcher nach radialem Aufsetzen des Ummantelungsschlauches
auf das zu isolierende Rohr über die Längsschlitzung L hinweg mit dem jenseits liegenden
Folienabschnitt verklebt wird, so daß wieder ein geschlossener Schlauch entsteht.
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Der Ummantelungsschlauch kann in einfachster Weise auf der in Fig.
2 dargestellten erfindungsgemäßen
Vorrichtung hergestellt werden.
Diese Vorrichtung kann in Vertikal- oder Horizontalbetrieb arbeiten.
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Die Vorrichtung 1 besteht dabei aus einem nicht näher veranschaulichten
Traggestell, welches eine oberseitige Tragplatte 3 besitzt. Auf dieser Tragplatte
3 sitzen eine ebenfalls nicht dargestellte Vorratsrolle, welche den flachgedrückten
Innen-Auskleidungsschlauch 5 trägt und eine Vorratsrolle, welche die streifenförmige
Asbestfolie 7 trägt.
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Beide Folien 5, 7 werden gemeinsam in einen Ausschäumabschnitt 9 der
Vorrichtung eingeführt.
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Der Ausschäumabschnitt besteht aus einem zylindrischen, vertikal angeordneten
Rohr 15, welches eine Durchbrechung 16 der Tragplatte 3 durchragt und sich oberhalb
der Tragplatte 3 zu einer Einlauftülle 13 erbreitert.
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Am unteren freien Ende trägt das Rohr 15 unter Zwischenschaltung eines
Tragrohres 17 eine ringsumlaufende Energiequelle 18, welche beispielsweise durch
Infrarot-Bestrahlung den Ausschäumprozess der Ausschäummasse A beschleunigt.
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Die freitragende Fixierung dieser Energiequelle sowie dem von ihr
getragenen Rohr 15 erfolgt durch unterseitig der Tragplatte 3 vertikal ausgerichtete
Stützträger 19.
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Vom unterseitigen, offenen Ende des Rohres 15 her ist zentral ein
Dorn 20 eingeführt, welcher mit Austrittsöffnungen 21 für Druckluft versehen ist.
Der Dorn wird in seiner zentralen Lage im Rohr 15 von einer endseitigen Dornhalterung
22 gehalten, welche ebenfalls an einem der Stützträger 19 sitzt.
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Die oberseitige Dornspitze 23 ragt innerhalb des Rohres 15 über den
Bereich der Energiequelle 18
hinaus und wird dort von dem trichterförmigen
Ende 24 eines Führungsrohres 12 für den Innen-Auskleidungsschlauch 5 überfangen.
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Das Führungsrohr 12 ist für die günstigste Ausrichtung verstellbar
an einem Stellarm 14 angeordnet.
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Das trichterförmige Ende 24 des Führungsrohres 12 ist dabei mit einem
Rakel 26 verbunden, indem es in einer zentrale Bohrung dieses Rakels 26 befestigt
ist. Das Rakel 26 ist als Hohlring ausgebildet und besitzt nach außen weisende,
auf dem Umfang gleichmäßig verteilte Spritzlöcher 51.
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Die hier noch relativ dickflüssige Ausschäummasse A wird über dieses
Rakel 26 der Innenwandung der Asbestfolie 7 zugeführt, indem ein Einfüllstutzen
28, der die Masse A zuführt, in einen axialen Einfüllkanal 52 des Rakels 26 hineinragt
und unter wählbarem Druck die Ausschäummasse A in den Hohlring-Raum R1 des Rakels
drückt, von wo aus die Ausschäummasse durch die Spritzlöcher 51 gegen die Innenwandung
der Asbestfolie gespritzt wird.
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Um den Bereich der Spritzlöcher 51 von #lumpunp#n des Ausschäummateriales
freizuhalten, sind die Spritzlöcher im Bereich eines quers chnittsstärkeren Bundes
53 angeordnet, welcher sich jenseits der Spritzlöcher zu einem kegelstumpfförmigen
Abschnitt 54 verjüngt.
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Vor Einspritzen der Ausschäummasse wird die streifenförmige Asbestfolie
7 in die Einlauftülle 13 eingeführt und legt sich dann bei Weitertransport in den
tieferliegenden zylindrischen Abschnitt des Rohres 15 gleichfalls rohrförmig um.
Der so gebildete Außenschlauch führt sich durch einen zwischen dem Rakel 26 und
dem Rohr 15 verbleibenden Ringspalt 55.
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Gleichzeitig ist über das Führungsrohr 12 der Innen-Auskleidungsschlauch
5 über die Dornspitze 23 auf den Dorn 20 gelangt. Asbestfolie 7 und Innenauskleidungsschlauch
5 werden nun mit gleicher Geschwindigkeit
weitertransportiert,
wobei nunmehr die Zuführung der Ausschäummasse A durch das Rakel 26 erfolgt.
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Bei kontinuierlichem Weitertransport von Innen-und AuZenschlauch mit
der aufgespritzten Ausschäummasse A gelangt letztere nun in den Bereich der Energiequelle
18, mittels welcher der Ausschäumprozess so beschleunigt wird, daß nach Verlassen
des energie gespeisten Abschnittes der Ringraum R zwischen Folienwand 7 und Innenauskleidungsschlauch
5 vollständig mit Schaum S ausgefüllt ist.
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Nach Verlassen des energiegespeisten Abschnittes läuft der Ummantelungsschlauch
30 an einer Abweisführung 31 vorbei, welche mittels einer dachförmig ansteigenden
Steuerfläche den überlappenden Abschnitt 7' der Asbestfolie 7 vom Querschnitt des
Schlauches 30 abhebt.
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Nach Abheben des überlappenden Abschnittes 7' läuft der Schlauch 30
auf ein Messer 32 zu, welches die Schaumstoffmasse S sowie den Innenauskleidungsschlauch
5 schneidet und somit ohne Beschädigung des überlappenden Abschnittes 7' die Längsschlitzung
L bewirkt.
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Darauf folgend kann zusätzlich noch mittels einer nicht näher veranschaulichten
Einrichtung auf die Innenseite des überlappenden Abschnittes 71 eine Klebegummierung
aufgetragen werden.
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her Ummantelungsschlauch 3o besitzt nunmehr bei kontinuierlicher Herstellung
in einem Arbeitsgang bereits seine Gebrauchs form und muß nur noch entsprechend
gewählter Abmaße abgelängt werden.