DE2531263A1 - Verfahren zum gegenseitigen verbinden von ineinander zu steckenden teilen und nach diesem verfahren hergestellte vorrichtung - Google Patents
Verfahren zum gegenseitigen verbinden von ineinander zu steckenden teilen und nach diesem verfahren hergestellte vorrichtungInfo
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Description
- Verfahren zum gegenseitigen Verbinden von ineinander zu steckenden Teilen und nach diesen Verfahren hergestellte Vorrichtung.
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum gegenseitigen Verbinden von ineinander zu steckenden Teilen, von denen das innere sit einer Endstück in das hohle, an Umfang geschlossene Stirnende des anderen äußeren Teils (Eingriffsteil) einsteckbar und anschließend mit diesen fest verbindbar ist, sowie eine nach diesen Verfahren hergestellte Vorrichtung.
- Es sind eine Reihe von Verbindungen bekannt, durch die zwei oder mehrere Jerkstflcke zu Bauteilen zusaniengesetzt werden.
- Das vorliegende Verfahren bezieht sich auf die Herstellung von forischlüssigen Verbindungen von Werkstücken, die unter den Oberbegriff der Prägeverbindungen fallen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfaches Verfahren zur Herstellung einer forinschlüssigen Verbindung von Werkstücken zu schaffen, welches ohne großen Arbeits- und Zeitaufwand durchführbar ist und durch welches eine hochbelastbare Verbindung geschaffen wird, die gegen axiales Verschieben und gegen Verdrehen gesichert ist. Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß in das im hohlen Eingriffsteil zu befestigende Endstück des inneren Teils am Umfang wenigstens eine Vertiefung eingebracht und nach Zusammenstecken der Teile am Außenumfang des Eingriffsteils, fluchtend zur Verbindung des inneren Teils, dessen Mantel für einen forischlüssigen Eingriff in die Vertiefung nach innen verformt wird. Neben den Vorteil der einfachen Herstellung und der hohen Festigkeit wirkt sich bei einer nach diesem Verfahren hergestellten Verbindung das optisch gute Aussehen der Verbindungsstelle günstig aus, da man in Gegensatz zu herkönlichen Verfahren, wie bei Schraub-, Niet- oder Schweißverbindungen, keine zusätzlichen Verbindungsmittel benötigt, die insbesondere auf glatten Oberflächen das Erscheinungsbild der miteinander verbundenen Bauteile stören.
- Bei dem erfindungsgeiäßen Verfahren wird es als besonders günstig angesehen, wenn an einander diametral gegenüberliegenden Umfangsstellen an einzusteckenden inneren Teil Vertiefungen eingebracht werden und der Mantel des äußeren Eingriffsteils zu diesen Vertiefungen fluchtend nach innen verformt wird.
- Die Erfindung bezieht sich auch insbesondere auf eine Vorrichtung, bestehend aus mindestens zwei teilweise ineinandergesteckten Teilstücken, die gemäß dem in den Ansprüchen 1 und 2 definierten Verfahren miteinander fest verbunden sind und die dadurch gekennzeichnet sind, daß das in das äußere Teilstück (Eingriffsteil) eingeschobene andere innere Teilstück (Innenstück) am Umfang mindestens eine Vertiefung aufweist und das Eingriffsteil mit nach innen gerichteten Vorsprüngen formschlüssig in diese Vertiefung eingreift. Die Verbindung ist besonders formstabil und vom Erscheinungsbild her optimal, wenn die Vertiefungen kalottenförmig sind.
- Das erfindungsgemäße Verfahren ist auch insbesondere für die Herstellung von Eckverbindungen günstig. Bisher war das Herstellen solcher Verbindungen besonders zeitaufwendig, weil man zunächst die Gehrungsschnitte herstellen mußte. Die derartig zugeschnittenen Verbindungsteile wurden dann durch Schweißen befestigt. Schweißstellen neigen zur Rostbildung und bewirken außerdem einen starken Verzug der Werkstücke. Genaue Maße konnten deshalb nicht eingehalten werden. Die Erfindung sieht bei einer solchen Vorrichtung mit mindestens zwei im Winkel zueinander angeordneten Schenkeln, die beide ein diese mindestens teilweise umgebendes äußeres Teilstück (Eingriffsteil) aufweisen und durch Verprägen entsprechend dem vorgenannten Verfahren fest miteinander verbunden sind, vor, daß die inneren Teilstücke einstückig ausgebildet sind. Um Roststellen zu vermeiden, ist es zweckmäßig, daß mindestens eines der gegenseitig fest miteinander verbundenen Teilstücke aus nichtrostendem Material besteht.
- Die Erfindung ist nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. Hierin zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Verbindungsteil gemäß der Erfindung, Fig. 2 einen Schnitt längs Linie 2 - 2 in Fig. 1, Fig. 3 ein Eckverbindungsstück in Draufsicht, Fig. 4 einen Schnitt längs Linie 4 - 4 in Fig. 3.
- Die miteinander tu verbindenden Werkstücke 10 und 12 werden im dargestellten Ausführungsbeispiel durch einen massiven, rechteckförmigen, leistenartigen Körper 10 sowie einem Zylinderrohrstück 12, ebenfalls mit rechteckigem Querschnitt, gebildet. Der Innenkörper 10 ist mit einem Teilstück passend in das Rohrstück 12 eingeschoben, so daß das Rohrstück das Innenstück im Bereich a überlappt.
- Zur Herstellung einer forischlüssigen Verbindung der beiden Werkstücke 10 und 12 weist das Innenteil kalottenförmige Ausnehmungen 14, 16 auf. An der diametral gegenüberliegenden Seite sind ebenfalls Ausnehmungen 14' und 16' vorgesehen. Nach dem Zusanenstecken der Teile 10 und 12 werden an den über den Vertiefungen liegenden Stellen des Mantels des äußeren Teils ebenfalls Vertiefungen 17, 18 bzw. 17', 18' eingedrückt, wobei das äußere Rohr sich verformt und in den Vertiefungen 14, 16; 14', 16' anliegt. Es ist dadurch eine verdrehungs- und verschiebungssichere Verbindung zwischen den Werkstücken 10 und 12 geschaffen. Von außen sieht man lediglich die kalottenförmigen Vertiefungen 17, 18 bzw. 17', 18', die eher als eine Zierde anzusehen sind und das äußere Erscheinungsbild des Werkstücks nicht stören.
- Die Vertiefungen werden vorzugsweise mittels einer hydraulischen Zange vorgenommen. Der Zeit- und Arbeitsaufwand ist denkbar gering.
- Das erfindungsgemäße Verfahren ist mit besonderem Vorteil bei Eckverbindungsstücken anwendbar, die in den Fig. 3 und 4 dargestellt sind. Der rechteckförmige Innenkörper 20 besteht aus zwei einstückig miteinander verbundenen, im rechten Winkel zueinander angeordneten Schenkeln 20a, 20b. Das Eckstück 20b weist gegenüber den freien Schenkel stücken 20a, 20b Abstufungen h auf, so daß beim Oberstülpen der Rohrstücke 22, 23 ein übergangs los er Anschluß geschaffen ist.
- Wie beim vorhergehenden Ausführungsbeispiel, sind die Schenkelstücke 20a, 20b mit nebeneinander liegenden kalottenförmigen Vertiefungen 24, 26, 28, 29 versehen, die mit diametral gegenüberliegenden, entsprechenden Vertiefungen 24', 26' und 28', 29' (29' ist nicht sichtbar) fluchten. Auf beide Schenkelenden wird jeweils ein rohrfcrmiges Eingriffsteil 22, 23 gesteckt, welches durch Eindrücken von Vertiefungen an den den Ausnehmungen 24, 26, 28, 29 entsprechenden Stellen mit dem Innenteil in Eingriff gelangt, wodurch beide Teile formschlüssig verbunden sind. In entsprechender Weise ist es möglich, auch beispielsweise in drei Ebenen, also auch vertikal zur Zeichenebene, Bauteile miteinander zu verbinden.
- Um Roststellen an den Verbindungsstellen zu vermeiden, ist es zweckmäßig, wenn zumindest eines der miteinander verbundenen Teilstücke aus nichtrostendem Material besteht. So ist es günstig, wenn das massive Innenteil aus Aluminium und das äußere Rohrteil aus Stahl besteht.
- Eine spezielle Vorbehandlung der miteinander zu verbindenden Teile ist nicht erforderlich. Die Maße können exakt eingehalten werden, ohne daß ein Verziehen der Teile erfolgt. Gehrungsschnitte, wie sie bisher bei Eckverbindungen erforderlich waren, erübrigen sich.
- Das beschriebene Verfahren ist nicht nur bei miteinander zu verbindenden Körpern mit rechteckigem Querschnitt anwendbar, sondern die Teile können beliebige Querschnittsformen, wie z.B. kreisförmige, vieleckige usw., haben.
Claims (9)
- PatentansprücheVerfahren zum gegenseitigen Verbinden von ineinander zu steckenden Teilen, von denen das innere mit einem Endstück in das hohle, am Umfang geschlossene Stirnende des anderen äußeren Teils (Eingriffsteil) einsteckbar und anschließend mit diesem fest verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß in das im hohlen Eingriffsteil zu befestigende Endstück des inneren Teils am Umfang mindestens eine Vertiefung eingebracht und nach Zusammenstecken der Teile am Außenumfang des Eingriffsteils, fluchtend zur Vertiefung des inneren Teils, dessen Mantel für einen formschlüssigen Eingriff in die Vertiefung nach innen verformt wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an einander diametral gegenüberliegenden Umfangsstellen am einzusteckenden Teil Vertiefungen eingebracht und der Mantel des äußeren Eingriffsteils zu diesen Vertiefungen fluchtend nach innen verformt wird.
- 3. Vorrichtung, bestehend aus mindestens zwei teilweise ineinandergesteckten Teilstücken, die gemäß dem in den Ansprüchen 1 und 2 definierten Verfahren miteinander fest verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß das in das eine äußere Teilstück (Eingriffsteil) (12; Fig. 1) eingeschobene andere, innere Teilstück (10) am Umfang mindestens eine Vertiefung (14, 16) aufweist und das äußere Teilstück (Eingriffsteil) mit nach innen gerichteten Vorsprüngen (17, 18) formschlüssig in die Vertiefung eingreift.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilstücke (10, 12; Fig. 1) an wenigstens zwei, einander diametral gegentiberliegenden, Umfangs teilen miteinander formschlüssig im Eingriff sind.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (14, 16) kalottenförmig sind.
- 6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 5, gekennzeichnet durch mindestens zwei im Winkel zueinander angeordnete Schenkel (20a, 20b), die beide ein diese mindestens teilweise umgebendes äußeres Teilstück (Eingriffsteil) (22, 23) aufweisen und durch Vorprägen entsprechend den Ansprüchen 1 und 2 fest miteinander verbunden sind, wobei die inneren Teilstücke (20) einstückig ausgebildet sind.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch drei miteinander verbundene, im Winkel zueinander angegordnete Teile, die nit einem diese zumindest teilweise Uberlappenden zylindrischen Teilstück in formschlüssigem Eingriff sind.
- 8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Teilstück durch ein zylindrisches, vorzugsweise im Querschnitt rechteckförmiges Rohrstück (12; 22, 23) gebildet ist und das innere Teilstück (10; 20) in dieses Rohrstück passend eingreift.
- 9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der gegenseitig fest miteinander verbundenen Teilstücke aus nichtrostendem Material besteht.Leerseite
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