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Vorrichtung zum Beladen insbesondere von Schiffen mit Stück- und/oder
Schüttgut.
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Beladen, insbesondere
von Schiffen mit Stück- und/oder SchUttgut, bestehend lus einem Portal mit einem
Auslegerarm und einem an dessen Ende angeordneten Senkrechtförderer, der aus einer
wendeLförmigen Förderbahn besteht.
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Das Be- und Ent.Laden von See- und Binnenschiffen mit Stückgütern
erfolgt tlurch den Transport der einzelnen Stückgüter oder durch Zusajriitienfassen
mehrerer Stückgüter in Hieven, Schlingen, Netzen oder auf Paletten mittels bordeigener
oder landseitiger Entladegeräte.
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Nacht ilig sind hierbei die zeit- und lohnaufwendijen Arbeiten, die
durch das Zusammenstellen und Auseinandernehmen der Hieven, durch das Aufheben,
Tragen und blegen der Stückgüter von Hand gegeben sind. Hinzu konmt noch der diskontinaierliche
und dabei bedingte langsame Materidlf luß .
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Um einen kontinuierlichen Materialfluß und dadurch eine größere fmschlagleistung
zu erzielen, ist es bekannt, Klemmbandförderer für den senkrechten Auf- und Abtransport
zu verwenden. Derartige Förderer sind jedoch in ihrem Einsatz sehr beschränkt, da
einerseits jeweils nur Stückgüter mit etwa den gleichen Abmessungen und andererseits
keine druckempfindlichen Güter befördert werden können.
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Zum kentenuierlichen Beladen von Schiffen werden Wendelrutschen verwendet,
die beispielsweise an einem Förderbänder E ufweisenden, höhenverschwenkbaren Auslegerarm
einer ortsbeweglichen Verladebrücke befestigt sind. Die Wendelrutschen ermöglichen
eine schnelle kontinuierliche Material beförderung.
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Ferner ist eine zweigängige Schüttgutwendel mit einem senkrech.ten
Seitenblech,bekannt, bei der die gesamte Wendel durch Drehung mit Hilfe eines Zahntriebes
auf dem Wendelboden
angehoben werden kann. Die Wendel selbst weist
eine pendelnde Aufhängung auf.
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Auch Rutschen, die aus einzelnen teleskopierbaren Rutschenabschnitten
bestehen, sind bekannt. In ausgezogenem Zustand der einzelnen Rutschenabschnitte
nehmen diese bekannten Rutschen viel Raum ein, so daß der Einsatz dieser Rutschen
beschränkt und nicht für die Beladung von Schiffen geeignet ist.
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Bei den bekannten mit einer Wendelrutsche arbeitenden Beladevorrichtungen
für Schiffe ist eine Veränderung der Abgabeseite der Vendelrutsche in Anpassung
an die Höhe des Verladegute nicht möglich, und wenn, dann nur mittels zusätzlicher
Einrichtungen, durch die eine Höhenverstellung durch Anheben oder Drehen der ganzen
einstückig ausgebildeten Wendel erfolgt.
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Zum Be- und Entladen von Schiffen mit Stück- und/oder Schüttgut ist
ferner ein Senkrechtförderer bekannt, der aus zwei wendelförmig ineinander angeordneten
Förderbahnen besteht, die als endlose Transportbänder ausgebildet sind, die den
Transport von Stückgut und Schüttgut in beiden Richtungen ermöglichen, jedoch mit
dem Nachteil, daß bei einer Abwärtsförderung keine hohe Austragsgeschwindigkeit
insbesondere für Schüttgüter am unteren abgabeseitigen Ende
des
Förderbandes erreicht wird, so daß eine Weiterbeförderung des Schüttgutes auch in
entlegene Ecken des Schiffes laderaumes nur mit zusätzlichen Einrichtungen, wie
Ableitbändern od.dgl. möglich ist.
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Ferner ist eine verfahrbare Vorrichtung zum Einlagern von Säcken,
Ballen u.dgl. für Lagerhallen und -plätzen mittels einer fahrbaren Wendelrutsche
und beweglicher Abwurfrutsche bekannt geworden, lie so beschaffen ist, daß ihr unteres
Ende hochgezogen werden kann, beispielsweise durch Ineinanderdrehen der einzelnen
Windungen, so daß der Rutschenauslauf gegenüber anderen Möglichkeiten eines Austrags
des Transportgutes an'verschiedenen Stellen der Wendelrutsche stets am unteren Ende
erfolgen kann. Wenn auch bei dieser bekannten Vorrichtung nicht von zwei ineinander
verdrehbaren Wandelrutschen Gebrauch gemacht wird, sondern das hochziehen des unteren
Wendelrutschenendes durch Ineinanderdrshen einzelner Windungen möglich ist, so ist
eine Längenerstellung eines derart ausgebildeten Senkrechtförderers auch nur durch
Ein- und Ausdrehen des Wendelrutschenendes möglich.
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Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, eine Vorrichtung zum Beladen
von Schiffen zu schaffen, mit der eine Förderung von Stück- und/oder Schüttgütern
in senkrechter Richtung von oben nach unten möglich ist und die in ihrer
Länge
verstellbar ist, und zwar in Anlassung an den jeweiligen Tiefgang des Schiffes oder
an die jeweilige Höhe des Verladegutes während des Ladevorganges,ohne daß dabei
der Auslegerarm mit dem Senkrechtförderer verschwenkt werden muß und ohne daß zusätzliche
mechanische Einrichtungen am Senkrechtförderer vorgesehen sind.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Vorrichtung zum Beladen , insbesondere
von Schiffen mit Stück- und/ oder Schüttgut gemäß der eingangs beschriebenen Art
vorgeschlagen, die gemäß der Erfindung in der Weise ausgebildet ist, daß die Förderbahn
als spiralfederartiger Rutschenkörper und längenveränderbar ausgebildet ist.
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Die Förderbahn ist hierbei als Wendelrutsche aus federndelastischen
\.rerkstoffen mit einer in dem Wendelrutschenkörper angeordneten Spiralfeder aus
Feder stahl ausgebildet und mittels Einrichtungen in ihrer Länge ein- und ausziehbar.
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Um den Wendelrutschenkörper in seiner Länge verstellen zu können,
ist cer Wendelrutschenkörper mit seinen beiden Enden zwischen den beiden Enden eines
am freien Ende des Auslegerarmes artgeordneten und in Längsrichtung teleskopierbaren
Trägerrohres an diesem befestigt. Das Trägerrohr ist hierzu
mit
einem unteren mittels einer Antriebseinrichtung längenverfahrbaren Ausschnitt versehen,
an dessen unterem freien Ende das untere freie Ende des Wendelrutschenkörpers befestigt
ist, dessen ebenfalls freies Ende an das obere freie Ende des feststehenden Trägerrohrstababschnittes
angeschlossen ist.
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Um das Aust.ragsende des Wendelrutschenkörpers in bezug auf die Abaurfrichtung
verändern zu können, ist nach einem weiteren Merkmal der''Erfindung der ein- und
ausfahrbare Abschnitt des Trägerrohres um seine Längsachse verdrehbar ausgebildet,
so daß bei einem Verdrehen des ein- uxid aus fahrbaren Abschnittes des Trägerrohres
das Austrac,sende des Wendelrutschenkörpers um die Senkrechtfördelerlängsachse verschwenkbar
ist. Auf diese Weise ist es möglich, das Transport- bzw. Verladegut an jeder beliebigen
Stelle eines Laderaumes eines Schiffes ablegen zu können.
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Um beim Ausziehen des Wendelrutschenkörpers eine sich über den gesamten
Wendelrutschenkörper gleschmäßig erstreckende Ausdehnung zu erreichen, ist der Wendelkörper
im Bereich des feststehenen Trägerrohres mittels im Abstand voneinander angeordneten
Tragarmen mit auf dem Tragrohr verschieblich angeordneten Hülsen auf dem Trägerrohr
geführt, wobei jede am Wendelrutschenkörper
befestigte Führungshülse
zwischen zwei am Außenumfang des Trägerrohres vorgeseheen Begrenzungsanschlägen
verschiebbar ist.
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Eine derart ausgebildete Vorrichtung ermöglicht den Transport von
großen Mengen an Schüttgut in Laderäume von Schiffen in kürzester Zeit. Die Längenverstellbarkeit
des gesamten Senkrechtförderers in Anpassung an den jeweiligen Tiefgang des Schiffes
während des Verladevorganges ist nunmehr möglich, ohne daß dabei der Auslegerarm
mit dem Senkrechtförderer verschwenkt werden muß. Lediglich durch Ein- oder Ausziehen
des Wendelrutschenkörpers wird die Längenveränderung erreicht.
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Hinzu kommt als weiterer Vorteil die Verdrehbarkeit des Wendelrutschenkörpers,
wodurch das Abgabeende des Wendelrutschenkörpers jede gewünschte bzw. erforderliche
Stellung in einem Schwenkkreis von 3600 einnehmen kann.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung beipsielsweise dargestellt,
und zwar zeigt: Fig. 1 eine verfahrbare Beladevorrichtung mit einem höhenverschwenkbaren
Auslegerarm und mit an diesem befestigten Senkrechtförderer in einer Seitenansicht,
Fig.
2 die aus einem Wendelrutschenkörper bestehende Förderbahn in der normalen Arbeitsstellung
in einer Seitenansicht, Fig. 3 den Wendelrutschenkörper in gedehntem Zustand in
einer Seitenansicht, Fig. 4 den Wendelrutschenkörper in einem senkrechten Querschnitt
und Fig. 5 einen am Tragrohr des Senkrechtförderers befestigten Nendelrutschenkörperabschnitt,
teils in Ansicht, teils in einem senkrechten Schnitt.
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Gemäß Fig. 1 besteht die Beladevorrichtung für Schiffe aus einem verfahrbaren
Portal lo mit einer Drehsäule 11, die mit einem Schwenkgetriebe in Verbindung steht.
Benachbart der horizontaLen Brückenplattform ist an der Drehsäule 11 ein heb- und
senkbarer Auslegerarm 12 bei 13 befestigt. Am freien Ende des Auslegerarmes ist
ein Senkrechtförderer 15 schwenkbar angebracnt. Um zu erreichen, daß der Senkrechtförderer
15 immer eine senkrechte Stellung einnimmt, ist eine Parallelführung im Ausleqerarm
12 vorgesehen, die
aus einem Parallelgestänge besteht. An dem oberen
freien Ende der aus zwei Teilen lla,llb bestehenden Drehsäule 11, die bei 18 schwenkbar
miteinander verbunden sind, ist ein Ausleger 19 mit einem Gegengewicht 20 vorgesehen,
der mit dem Auslegerarm 12 über Halteseile oder angelenkte Haltestangen 21 verbunden
ist. Die Heb- und Senkbewegung des Auslegerarmes 12 erfolgt mittels hydraulischer
Arbeitszylinder 22.
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Der Auslegerarm 12 ist gemäß Fig. 1 rohr- oder kastenförmig ausgebildet
und allseitig mit einer Verkleidung versehen. Im Innenraum des Auslegerarmes 12
ist ein Transportband 30 angeordnet, das über Antriebs- und Leitrollen geführt ist.
Dem Transportband 30 ist ein Zuführband 31 vorgeschaltet, das vorzugsweise als seitlich
flexibles Kurvenförderband ausgebildet ist, um eine Gutzufuhr in jeder Schwenkstellung
der Drehsäule 11 mit dem Auslegerarm 12 zu gewährleisten. Das Zuführband 31 ist
auf der verschwenkbaren Plattform der Drehsäule 11 angeordnet, jedoch aufgabeseitig
an der Portalplattform befestigt. Dem Zuführband 31, das nicht als flexibles Kurvenförderband
ausgebildet zu sein braucht, kann noch ein weiteres Zuführband vorgeschaltet sein.
Häufig werden jedoch die zu verladenlen Güter direkt von einem landseitig angeordneten
Förderband an das Zuführband 30 oder 31 abgegeben.
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Die Förderbänder 30 und 31 bestehend aus endlosen, flachen oder muldenförmigen
Gurten aus Baumwolle, Gummi, Stahlband oder Kunststoff; sie sind über Leit- oder
Führungsrollen geführt, von denen die Umlenkwalzen jeweils als Antriebswalzen ausgebildet
sind und mit Antriebsmotoren in Verbindung stehen; die von einer Kanzel 32 steuerbar
sind (Fig. 1). Die Antriebe für die Förderbänder 30,31 können jedoch auch von einem
gemeinsamen Antrieb abgeleitet sein.
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Das freie Ende des Auslegerarmes 12 trägt den Senkrechtförderer 15,
der aus einem feststehenden, zylindrischen Tragrohr 35 besteht, das an seinem oberen
freien Ende 35a eine Plattform 39 aufweist (Fig. 2).
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Das feststehende Tragrohr 35 ist mit einem in Tragrohrlängsrichtung
teleskopierbaren Abschnitt 45 versehen, der mittels eines bei 38 angedeuteten Antriebes
ein- und ausfahrbar in Pfeilrichtung X ist. Das freie untere Ende dieses ein- und
ausfahrbaren Tragrohrabschnittes 45 ist bei 45a angedeutet.
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Neben der Längenverfahrbarkeit des Tragrohrabschnittes 45 ist dieser
Tragrohrabschnitt mittels eines bei 48 angedeuteten Antriebes in Pfeilrichtung Y
um die Tragrohrlängsachse verdrehbar.
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Das Tragrohr 35 mit seinem ein- und ausfahrbaren Abschnitt 45 trägt
einen spiralfederartig ausgebildeten Rutschenkörper 50 als Förderbahn. Dieser Wendelrutschenkörper
50 ist mit seinem oberen Ende 50a am oberen Ende 35a des Tragrohres 35 und mit seinem
unteren Ende 50b am untere freien Ende des ein- und ausfahrbaren Abschnittes 45
befestigt, so daß bei einem Ausfahren des Abschnittes 45 aus dem Tragrohr 35 der
Wendelrutschenkörper 50 in seiner Länge gedehnt wird (Fig. 3).
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Der Wendelrutschenkörper 50 besteht aus federnd-elastischen Werkstoffen,
wie Gummi, Kunststoffen od.dgl. und ist auf einer Spiralfeder 55 aus Federstahl
angeordnet, die auch in den Wendelrutschenkörper 50 eingearbeitet sein kann, wie
dies in Fig. 4 dargestellt ist. Aufgrund der Verwendung einer Spiralfeder 55 aus
Federstahl hat diese Spiralfeder das Bestreben, vom ausgezogenen Zustand in ihre
Ausgangsstellung zurückzufedern. Dadurch, daß der Wendelrutschenkörper ebenfalls
aus federnd-elastischen Werkstoffen besteht, paßt sich der Wendelrutschenkörper
jeder Längendehnung der Spiralfeder 55 an. Vorzugsweise ist die Spiralfeder 55 in
dem Wendelrutschenkörper 50 bzw. an dem Wendelrutschenkörper 50 verschieblich gehalten.
FUr die Herstellung des Wendelrutschenkörpers 50 werden insbesondere solche federnd-elastischen
Werkstoffe verwendet, die ein Rückstellvermögen aufwelten.
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Um den Wendelrutschenkörper 50 bei einer Längenveränderung an dem
Tragrohr 35 fiihren zu können, ist der Wendelrutschenkörper 50 mit Tragarmen 60
versehen, die an ihrem freien Ende Führungshülsen 61 tragen, die auf dem Tragrohr
35 verschieblich gelagert sind. Um einen gleichmäBigen Abstand der Wendel des Wendelrutschenkörpers
o im ausgezogenen Zustand des Wendelkörpers zu erreichen, sind die Führungshülsen
61 an den Tragarmen 6o zwischen jeweils zwei am Umfang des Tragrohres 35 anqeordneten
Begrenzungsanschlägen 36,37 geführt. Bei 62 Sn Fig. 5 angedeutete Gelenke geben
dem Gesamtsystem eine gewisse Beweglichkeit.
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Die Erfindung ist nicht beschränkt auf die vorangehend beschriebenen
und in der Zeichnung dargestellten Ausfuhrungsformen. Abweichungen in der Ausbildung
des Tragrohres und seines ein- und ausfahrbaren Abschnittes liegen ebenso im Rahmen
der Erfindung wie eine andersartige Ausbildung des Wendelrutschenkörpers. Neben
den vorangehend erwähnten Werkstoffen für die Herstellung des Wendelrutschenkörpers
können auch andere Werkstoffe zur An-Wendung gelangen, und zwar insbesondere solche
Werkstoffe, die eine gewisse Eigenelastizität aufweisen und eine entsprechende Dehnung
zulassen. Werden für die Herstellung des Wendelrutschenkörpe-rs keine elastischen
metallischen
Werkstoffe verwendet, so ist es vorteilhaft, wenn
die Förderbahn des Wendelrutschenkörpers eine metallische Beschichtung aufweist,
beispielsweise in aufgedampfter Form. Aufgrund dieser ausbildung ist eine hohe Transportgeschwindigkeit
des Transportgutes auf dem Wendelrutschenkörper gewährleistet.
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Die vorangehend beschriebene Vorrichtung kann darüber hinaus auch
so gestaltet sein, daß das Tragrohr 35 keinen ein- und ausfahrbaren Abschnitt 45
aufweist, wenn nur eine Verschwenkmöglichkeit des Austragsendes des Wendelrutschenkörpers
gefordert wird. Am unteren freien Ende 35b des Tragrohres 35 ist dann lediglich
eine Drehscheibe vorgesehen, die mit dem Antrieb 48 verbunden ist. Das untere freie
Ende 5ob des Wendelrutschenkörpers 50 ist dann an dieser Drehscheibe befestigt.
Durch Verdrehen der Drehscheibe erfolgt die Änderung der Abwurfrichtung.
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- Patentansprüche -