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DE2522979A1 - Verfahren zur herstellung einer mikroporoesen folie - Google Patents

Verfahren zur herstellung einer mikroporoesen folie

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Publication number
DE2522979A1
DE2522979A1 DE19752522979 DE2522979A DE2522979A1 DE 2522979 A1 DE2522979 A1 DE 2522979A1 DE 19752522979 DE19752522979 DE 19752522979 DE 2522979 A DE2522979 A DE 2522979A DE 2522979 A1 DE2522979 A1 DE 2522979A1
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DE
Germany
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microporous film
plate
microporous
film
films
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19752522979
Other languages
English (en)
Inventor
Nobuo Hiratsuka
Masaru Horiguchi
Sumio Ohtani
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fujifilm Holdings Corp
Original Assignee
Fuji Photo Film Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from JP5847274A external-priority patent/JPS556406B2/ja
Application filed by Fuji Photo Film Co Ltd filed Critical Fuji Photo Film Co Ltd
Publication of DE2522979A1 publication Critical patent/DE2522979A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B01D69/108Inorganic support material
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

P 9233 23. Mai 1975
No. 210, Nakanuma, Minami Ashigara-Shi, Kanagawa, Japan
Verfahren zur Herstellung einer mikroporösen Folie
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer mikroporösen Folie; sie betrifft insbesondere ein Verfahren zur Herstellung einer mikroporösen Folie für Filtrierzwecke, die eine große Menge Flüssigkeit hindurchläßt.
Mikroporöse Folien, d.h. Folien, die in einer ihrer Oberflächen feine Poren aufweisen, sind bereits bekannt (vgl. z.B. C. Gelman et al, "Anal. Chem.", 22 C6), 29 A (1965)) und sie werden in großem Umfange als Filter und dgl. verwendet.
509849/0917
TELEFON (OBO) 23 28 62 TELEX 05-30 380 TELEaRAMMEMONAPAT
mikroporöse Folie besteht im allgemeinen hauptsächlich aus einem Celluloseester, einem Celluloseäther, regenerierter Cellulose, Polyvinylchlorid, Polyacrylnitril, einem Polyamid, einem Alginat, Gelatine oder dgl., wie in den US-Patentschriften 1 421 34-1, 3 133'132, 2 944 017 und 2 783 894-, in den japanischen Patentpublikationen ITr. I5 698/1968, 33 313/1970, 59 586/1973 und 40 050/1973 sowie im Sartorius Membrane Catalog (1970) und im Gelman Catalog (1969) und dgl. beschrieben. Die Porengröße der feinen Poren in nach bekannten Verfahren hergestellten mikroporösen Folien liegt im allgemeinen innerhalb des Bereiches von etwa 0,01 bis etwa 8/U und dieser Bereich eignet sich für die Verwendung zum Filtrieren. Das heißt, die Merkmale des sogenannten Membranfilters beruhen darauf, daß die Porengröße im allgemeinen gleichmäßig ist im Vergleich zu anderen Filtern, daß die Porosität hoch ist und daß der Filtrierwiderstand gering ist.
Konventionelle Membranfilter haben jedoch den Nachteil, daß die Menge an zurückgehaltenen Teilchen gering ist und daß die Poren der Filter sich schnell verstopfen (zusetzen), da die Filter die Teilchen nur auf ihren Oberflächen voneinander trennen.
Man ist daher seit langem auf der Suche nach mikroporösen Folien, die eine große Menge Teilchen zurückhalten, eine große Menge Flüssigkeit hindurchlassen und deren Poren sich nur langsam zusetzen (verstopfen). Entsprechende Versuche mit mikroporösen Folien haben nun ergeben, daß in den bisher hergestellten Membranfiltern sich die Porengröße in Richtung der Dicke der Folie diskontinuierlich ändert. Das heißt, wenn ein Membranfilter nach dem vorstehend beschriebenen bekannten Verfahren hergestellt wird, ändert sich die Porengröße des erhaltenen Filters kontinuierlich trompentenförmig in Richtung der Dicke der Folie. Dies ergibt sich aus Fig. 1 der beiliegenden Zeichnungen, die ein konventionelles Membranfilter
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im Schnitt zeigt, "bei dem die schraffierten Flächen die porenfreien Flächen "bedeuten Bei dem konventionellen Membranfilter ist die Porengröße an der Oberfläche B etwa 1-bis 2-mal größer als die Porengröße an der Oberfläche A und die Porengröße in dem inneren Abschnitt des Filters ist etwa 2- bis 100-mal größer als diejenige an der Oberfläche A.
Daraus ist zu ersehen, daß die Poren in den engen Abschnitten des Filters sich verstopfen (zusetzen), d.h. an ihrer Oberfläche, ungeachtet der Tatsache, ob die Flüssigkeit von der Oberfläche A oder von der Oberfläche B her hindurchfließt.
Bei neueren Untersuchungen wurde nun gefunden, daß eine mikroporöse Folie mit trapezförmigen Poren auf sehr bequeme Weise dadurch hergestellt werden kann, daß man eine mikroporöse Folie entlang einer Ebene senkrecht zur Richtung der Dicke der Folie aufspaltet.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung einer mikroporösen Folie anzugeben, die eine große Menge Teilchen zurückhält, eine große Menge Flüssigkeit hin-durchläßt und deren Poren sich durch die Teilchen nicht schnell verstopfen (zusetzen).
Es wurde nun gefunden, daß dieses Ziel dadurch erreicht werden kann, daß man eine mit einer Platte haftend verbundene mikroporöse Folie aus einem lösungsmittellöslichen Harz in der V/eise abzieht, daß sich die mikroporöse Folie entlang einer Ebene senkrecht zur Richtung der Dicke der Folie in zwei Folien aufspaltet.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung einer mikroporösen Folie, das dadurch gekennzeichnet ist, daß man eine mikroporöse Harzfolie mit einer Platte haftend verbindet und dann die mikroporöse Folie von der Platte abzieht,
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wobei sich die mikroporöse Folie in zwei mikroporöse Folien aufspaltet.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die "beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine vergrößerte Querschnittsansicht einer nach einem konventionellen Verfahren hergestellten mikroporösen Folie;
Fig. 2 bis 4 Querschnittsansichten von bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, die den Abziehvorgang zeigen;
Fig. 5 eine vergrößerte Querschnittsansicht der Oberfläche einer nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten mikroporösen Folie; und
Fig. 6 eine Querschnittsansicht einer mit einem Vorfilter versehenen konventionellen mikroporösen Folie.
Die Aufspaltung bzw. Auftrennung einer mikroporösen Folie entlang einer Ebene senkrecht zur Richtung ihrer Dicke in zwei Folien kann entweder dadurch erzielt werden, daß man die mikroporöse Folie mit einer Platte verbindet, auf welcher die mikroporöse Folie sehr gut haftet, und dann die mikroporöse Folie abzieht, oder dadurch, daß man eine Polymerisatlösung auf eine Platte mit einem guten Haftvermögen aufgießt, so dais sich eine mikroporöse Folie auf der Platte bildet, und dann die erhaltene mikroporöse Folie abzieht. Der hier verwendete Ausdruck "Bindung" besagt, daß die mikroporöse Folie an der Platte haftet oder durch Kohäsion oder anderweitig an dieser vorübergehend befestigt ist.
Als Platte kann irgendeine der Platten verwendet werden, die glatte Oberflächen aufweisen und eine mikroporöse Folie tragen können, vorzugsweise ohne daß eine Trennung zwischen
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der Platte und der mikroporösen Folie auftritt. Zu solchen Trägern gehören Glasplatten, Metallplatten, Folien (Platten) aus Kunstharzen, wie Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid, Polystyrol, Polymethacrylaten, Polyacrylamiden, Polyäthylen, Polypropylen, Polyamiden, Polycarbonaten, Celluloseestern, Polyäthern und dgl. sowie Papier und Laminate davon. Von der Handhabung her betrachtet wird eine flexible Folie (Platte) bevorzugt verwendet.
Die Verfahren zur Verbesserung der Haftung der mikroporösen Folie an der Platte können grob in zwei Typen eingeteilt werden: bei dem einen Typ handelt es sich um eine physikalische oder chemische Behandlung oder· eine Kombination davon und bei dem anderen Typ um das Aufbringen eines Klebstoffes auf den Träger oder um eine Kombination aus den beiden genannten Typen.
Der zuerst genannte Verfahrenstyp wird hauptsächlich bei Kunstharzfolien (-platten) angewendet und umfaßt die Anwendung einer Koronaentladung, einer UV-Bestrahlung, das Waschen mit Alkali oder einer Säure und dgl., wie in den US-Patentschriften 2 94-3 937, 3 4-75 193, 3 615 557 und 3 590 107 sowie in der britischen Patentschrift 1 215 234- beschrieben. Der zuletzt genannte Verfahrenstyp ist ein praktisches Verfahren, das in großem Umfange angewendet werden kann,ungeachtet der Art des Trägers. Diese Verfahren sind auf dem Gebiet der Kunstharzfolien (-platten) an sich bekannt.
Bei dem Klebstoff, der erfindungsgemäß verv/endet werden kann, kann es sich um irgendeinen Klebstoff handeln, der die Plat be und die mikroporöse Folie ausreichend fest miteinander verbinden kann. Zu diesen Klebstoffen gehören Stärke, Dextrin, Gelatine, Polyvinylacetat, Celluloseester, Melaminkondensate, Epoxyharze, Polyvinylalkohol, Neoprenkautsch.uk, Siliconkautschuk, Polyester und dgl. Obgleich der verwendete Klebstoff variiert in Abhängigkeit von der Art des Trägers und
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des Materials der mikroporösen Folie, kann ein geeigneter Träger vom Fachmanne an Hand von einfachen Routineversuchen, leicht ausgewählt werden. Andererseits kann die mikroporöse Folie, die direkt oder unter Verwendung eines Klebstoffes auf den Träger aufgebracht wird, leicht hergestellt werden durch Aufgießen oder Aufbringen einer Polymerisatlösung in Form einer Schicht auf an sich bekannte Yieise. Polymerisat lösungen und die bei der Herstellung von mikroporösen Folien angewendeten verschiedenen Arbeitsgänge sind in den oben genannten Patentschriften sowie in den US-Patentschriften 3 129 159 und 3 4-28 584 und dgl. beschrieben.
In dem erfindungsgemäßen Verfahren können mit Vorteil auch bekannte Bindemittel, Zusätze und Methoden, wie z.B. Gieß- und Trocknungsmethoden und dgl., angewendet werden', wie beispielsweise in der US-Patenbschrift 3 5^7 809 und in der japanischen Patentschrift zl-0 050/73 beschrieben. Die auf dem Träger gebildete oder damit verbundene mikroporöse Folie kann zweckmäßig Poren einer Größe von etwa 0,01 bis 10/u auf jeder Oberfläche aufweisen, wobei Poren mit einer Größe von etwa 0,1 bis /U bevorzugt sind. Die Poren im Innern der mikroporösen Folie sind im allgemeinen etwa 2- bis etwa 100-mal größer als die
Poren auf den Oberflächen.
Die mit dem Träger wie vorstehend angegeben haftend verbundene bzw. auf diesen aufgeklebte mikroporöse Folie wird dann von dem Träger abgezogen. Das Abziehen ist in dem erfindungs gemäß en Verfahren wichtig zur Erzielung eines Membranfilters mit verhältnismäßig großen Poren. Der Abziehvorgang unterliegt jedoch keinen speziellen Beschränkungen. Der einfachste Abziehvorgang besteht darin, daß man den Träger oder die mikroporöse Folie so umbiegt, daß sie einen spitzen Winkel miteinander bilden, um durch die Differenz zwischen dem Krümmungsradius des Trägers und demjenigen der mikroporösen Folie eine Spannung zu erzeugen. Wenn die Haftfestigkeit zwischen dem Träger und der mikroporösen Folie ausreicht, wird die mikroporöse Folie einer inneren Spaltung unterworfen, was zu einer Aufspaltung (Auf-
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trennung) der Folio in zwei Folien entlang einer Ebene rechtwinklig zur Richtung ihrer Dicke führt. Es wird angenommen, daß dies darauf zurückzuführen ist, daß der Teil mit einer großen Porengröße im Innern der mikroporösen Folie dünn ist und eine geringe Festigkeit aufweist.
Die Fig. 2 bis 4 der "beiliegenden Zeichnungen zeigen bevorzugte Ausführungsformen des Abziehens der mikroporösen Folie nach dem erfindungsgemäßen Verfahren. In der Fig. 2 wird die mikroporöse Folie 2, die mit der Platte 1 verbunden ist, durch Umbiegen unter Verwendung einer Walze 3 abgezogen. In der Fig. 3 wird die mikroporöse Folie 2 durch Umbiegen der mikroporösen Folie unter Verwendung einer Ansaugtrommel 4 und durch Umbiegen der Platte unter Verwendung eines Abziehstabes 5 von der Platte 1 abgezogen.
In der Fig. 4 wird die mit der Platte 1 verbundene mikroporöse Folie 2 an der Stelle, an der die Poren im Innern groß sind, in eine mikroporöse Folie (Gegenstand der Erfindung) 2a und in eine mikroporöse Folie (nicht Gegenstand der Erfindung) 2b aufgetrennt. Die mikroporöse Folie 2b wird zu einer mikroporösen Folie (Gegenstand der Erfindung) 2a, wenn sie von der Platte 1 abgezogen wirdJ sie kann aber auch so wie sie ist weggeworfen werden.
Bei der so hergestellten mikroporösen Folie, wie sie in Fig. dargestellt ist, kann das Verhältnis zwischen der Porengröße an der Oberfläche A und derjenigen an der Oberfläche B etwa 1:2 bis etwa 1:100, vorzugsweise 1:4 bis 1:100 betragen. Wenn die mikroporöse Folie zum Filtrieren verwendet wird, wirkt die Schicht, welche die großen Poren enthält, als Vorfilter, der verhältnismäßig grobe Teilchen in der Mutterlauge abtrennt, und die die kleinen Poren enthaltende Schicht dient der Abtrennung viel kleinerer Teilchen, v/odurch die Verstopfung (das Zusetzen) des Filters hinausgezögert wird und die Menge der Flüssigkeit, die hindurchlaufen kann, erhöht wird, bis sie etwa 1,5- his 5~&al größer ist als die Flüssigkeitsmenge, die durch ein konventionelles Filter laufen kann.
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Andererseits ist bei einem Membranfilter, der auf einer Seite einen Vorfilter aus einem Filterpapier oder Filtertuch aufweist, wie er nach dem in der japanischen Patentpublikation ITr. 19 217/1973 beschriebenen Verfahren erhalten wird und in der Fig. 6 dargestellt ist, ein mikroporöses Element (Vorfilter 6) mit einer Schicht (Membranfilter) 7 versehen, die eine große Anzahl von feinen Poren aufweist, so daß ein Teil der feinen Poren des Membranfilters 7 durch die Teilchen auf der Oberfläche des Vorfilters 6 verstopft wird. Deshalb ist bei dem in der Fig. 6 dargestellten Filter die Filtriergeschwindigkeit um etwa 30 bis etwa 4-0 % geringer als bei alleiniger Verwendung des Membranfilters.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte mikroporöse Folie ist im wesentlichen ein einziges Element und ihre Porengröße ändert sich kontinuierlich trapezförmig in Sichtung der Dicke der Schicht. Da die Poren, die in dem Vorfilter enthalten und groß sind, durchgehend (kontinuierlich) mit den Poren verbunden sind, die in dem Membranfilter enthalten und klein sind,, gehen alle feinen Poren des Filters von der einen Oberfläche bis zu der gegenüberliegenden Oberfläche. Deshalb ist bei der erfindungsgemäß hergestellten mikroporösen Folie die Filtriergeschwindigkeit praktisch die gleiche wie bei einer nach dem konventionellen Verfahren hergestellten mikroporösen Folie und die Neigung zum Verstopfen (Zusetzen) ist gering und die filtrierbare Menge ist groß..
Das heißt, da die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte mikroporöse Folie die Fähigkeit hat, die Teilchen ausgezeichnet zurückzuhalten und sich im Laufe der Filtrierzeit nur langsam zusetzt, kann die erfindungsgemäße mikroporöse Folie zum Filtrieren einer großen Flüssigkeitsmenge verwendet werden. Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte mikroporöse Folie kann allgemein für die Reinigung und Filtrierung, für die Entfernung von Bakterien und für die Stabili-
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sierung von flüssigen Nahrungsmitteln, wie Bier, \7ein, Sake (Reisv/ein), Fruchtsäften und dgl., für die Reinigung von Luft, für die vollständige Entfernung von Bakterien aus Pharmazeutika, für die Ultrafiltrierung von Proteinen, für die Filtrierung von Photoresistlösungen, für den Nachweis und die Analyse von Bakterien, für die Untersuchung von Abwasser und dgl. sowie als Membran für die Elektrophorese und als Umkehrosmosemembran verwendet werden.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele näher erläutert, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein. Die darin angegebenen Teile, Prozentsätze, Verhältnisse und dgl. beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf das Gewicht.
Beispiel 1 Zusammensetzung 1 Teile
Celluloseacetat (Acetylierungs-
grad: 39,6) . 6
Glycerin 1
Methylenchlorid 5^
Methanol 35
Wasser 5
Die vorstehend angegebenen Komponenten wurden miteinander gemischt unter Bildung einer einheitlichen Lösung, die in zwei Portionen aufgeteilt wurde.
Eine dieser Portionen wurde auf eine Platte aus rostfreiem Stahl gegossen, die mit Nitrocellulose als Klebstoff in einer Dicke von etwa 1/u beschichtet worden war (erfindungsgemäßes Verfahren)^und die andere Portion wurde auf eine Platte aus rostfreiem Stahl gegossen, die keiner Behandlung unterworfen worden war (konventionelles Verfahren)·'Die auf diese Weise beschichteten rostfreien Stahlplatten wurden 2 Stpnden lang
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- ίο -
bei Raumtemperatur (d.h. bei 20 bis 30°C) und dann 30 Minuten lang bei 800C getrocknet, wobei sich mikroporöse Folien mit einer Filmdicke von etwa "120/u auf den Platten aus rostfreiem Stahl bildeten. Dann wurden die mikroporösen Folien auf die in der Fig. 2 dargestellte Weise abgezogen.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte mikroporöse Folie wurde, wie in der Fig. 4- angegeben, abgezogen, wobei ein Teil der mikroporösen Folie mit einer Dicke von etwa 10/u auf der Platte 1 zurückblieb. Zu diesem Zeitpunkt betrug der Gehalt der Folie an flüchtigem Material 0,5 %· Die Eigenschaften der dabei erhaltenen mikroporösen Folie sind weiter unten angegeben.
Beispiel 2
Fach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 1 wurden mikroporöse Folien hergestellt. Die mikroporösen Folien wurden unter Verwendung einer wäßrigen 1 η NaOH-Lösung etwa 1 Stunde lang bei 23°C verseift, mit V/asser gewaschen und getrocknet, wobei mikroporöse Folien aus regenerierter Cellulose gebildet wurden. In jedem Falle betrug der Acetylierungsgrad etwa 0,4.
Beispiel 3
Zusammensetzung 2 Teile
Nitrocellulose 15
Me t hylf orm i at 44
Äthanol 33
Wasser 7
Polyoxyäthyleno ety!phenyläther 1
Die vorstehend angegebenen Komponenten wurden miteinander gemischt unter Bildung einer einheitlichen Lösung, die dann in zwei Portionen aufgeteilt wurde.
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Eine dieser Portionen wurde auf eine Glasplatte gegossen, die mit Celluloseacetat in einer Dicke von etwa 0,5/U· beschichtet worden war, und die andere Portion wurde auf eine Glasplatte gegossen, die keiner Behandlung unterzogen worden war. Die auf diese Weise beschichteten Glasplatten wurden 1 Stunde lang bei Raumtemperatur getrocknet, wobei mikroporöse Folien mit einer Dicke von etwa 160/u darauf gebildet wurden. Die so hergestellten mikroporösen Folien wurden unter Anwendung des in &er Fig. 2 dargestellten Verfahrens von den Glasplatten abgezogen.
Die nach dem erf indungs gemäß en Verfahren hergestellte mikroporöse Folie lieferte eine mikroporöse Folie mit einer Dicke von etwa 130/u. Zu diesem Zeitpunkt betrug der Gehalt der erhaltenen mikroporösen Folie an flüchtigen Bestandteilen 25 % und durch 1-stündiges Erhitzen auf 1000C wurde der Gehalt an flüchtigen Bestandteilen auf unter 1 % herabgesetzt.
Beispiel 4- Zusammenjsetzung 5 Teile
alkohollösliches Nylon
(CM 4000, Handelsbezeichnung der
Firma Toray Industries, Ltd.) '16
Methanol 50
Wasser 23
Dioxan 10
Die vorstehend angegebenen Komponenten wurden miteinander gemischt unter Bildung einer einheitlichen Lösung, die dann in zwei Portionen aufgeteilt wurde.
Eine dieser Portionen wurde auf eine Polyäthylenterephthalat (PET)-Folie gegossen, die mit einem Vinylacetatharz beschichtet worden war, und die andere Portion wurde auf eine unbehandelte ΡΞΤ-Folie gegossen. Die auf diese Weise beschichteten PET-Folien
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wurden 5 Stunden lang bei 23°c und dann 4-0 Minuten lang bei 90°C getrocknet, wobei mikroporöse Folien mit einer Dicke von etwa 200/U darauf gebildet wurden. £>ie so hergestellten mikroporösen Folien wurden unter Verwendung einer Ansaugtroinmel und eines Äbziehstabes, wie in der Fig. 3 dargestellt, abgezogen, wobei mikroporöse Folien mit einer Dicke von etwa 120/u erhalten wurden. Bei der zuerst genannten mikroporösen Folie blieb ein Teil der mikroporösen Folie auf der Platte zurück, wie es in Fig. 4 dargestellt ist.
Beispiel 5
Auf einer unbehandelten Glasplatte wurde eine mikroporöse Folie aus Polyvinylchlorid hergestellt und die so hergestellte mikroporöse Folie wurde in zwei Folien aufgespalten. Auf die Seite der einen Folie, die mit der Glasplatte in Kontakt gewesen war, wurde ein Klebestreifen aufgeklebt und dann abgezogen, Die Oberflächenschicht, die an den Klebestreifen gebunden 7/ar, wurde ebenfalls abgezogen.
Die Eigenschaften der in jedem der vorstehend beschriebenen Beispiele hergestellten Folien sind in der folgenden Tabelle angegeben.
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cn ο co co *«· co ···%
Beispiel 1 Tabelle B Beispiel 3 Beispiel 4 B Beispiel 5
aCD bC2) Beispiel 2 0,4 A B A 1,0 A B
0,5 0,5 A 40 0,8 0,8 1,0 40 0,6 0,6
Porengröße Cu) z}.) 90 50 0,4 5 60 50 60 1.4 50 35
Filtriergeschwin
digkeit am Anfangt
30 6 60 16 9 29 M 8 '
durchschnittliche
Filtriergeschwin
digkeit ^ ^
20
Fußnoten: (1) A= hergestellt nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren
(2) B= hergestellt nach dem konventionellen Ver
fahren
(3) Porengröße = durchschnittliche Porengröße auf der Seite, die nicht mit der Platte in Eontakt stand, gemessen nach der Quecksilberinjektionsmethode
(4·) Filtriergeschwindigkeit am Anfang: Filtriermenge
ρ .
(ml/cm /Min.) während einer Minute beim Filtrieren von Bier am Anfang, das keiner Filtriervorbehandlung unterworfen worden war, nach dem Fermentieren und Filtrieren unter einem Druck von 1 kg/cm
(5) durchschnittliche Filtriergeschwindigkeit: durch-
schnittliche Filtriermenge (ml/cm /Min.) über einen Zeitraum von 20 Minuten bei Verwendung von Bier, das keiner Filtrierbehandlung unterworfen worden war, nach dem Fermentieren, wie oben an-
gegeben, unter einem Druck von 1 kg/cm .
Die Erfindung wurde zwar vorstehend unter. Bezugnähme auf bevorzugte Ausführungsformen näher erläutert, es ist jedoch für den Fachmann selbstverständlich, daß sie darauf keineswegs beschränkt ist, sondern daß diese in vielerlei Hinsicht abgeändert und modifiziert werden können, ohne daß dadurch der Rahmen der vorliegenden Erfindung verlassen wird.
Patentansprüche:
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Claims (6)

Pat entansprüche
1. Verfahren zur Herstellung einer mikroporösen Folie, dadurch gekennzeichnet, daß man eine mikroporöse Harzfolie mit einer Platte haftend verbindet und die mikroporöse Folie von der Platte abzieht, so daß sich die mikroporöse Folie in zwei mikroporöse Folien aufspaltet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die mit der Platte verbundene mikroporöse Folie in der · Weise abzieht, daß die mikroporöse Folie entlang einer Ebene senkrecht zur Richtung der Dicke der mikroporösen Folie in zwei Folien aufgespalten wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man die mit der Platte verbundene mikroporöse Folie durch Umbiegen der mikroporösen Folie oder der Platte abzieht.
4-, Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3* dadurch gekennzeichnet, daß man als Platte eine Glasplatte, eine Metallplatte, eine Kunstharzplatte, Papier oder ein Laminat davon verwendet.
5. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche Λ bis 4·, dadurch gekennzeichnet, daß man die mikroporöse Folie in der V/eise mit der Platte haftend verbindet, daß man eine Harzlösung auf die Platte aufgießt und die Harzschicht trocknet.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Platte verwendet, die vorher mit einera Klebstoff ■ beschichtet worden ist.
509849/0917
Le e rs e ι te
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