DE2522749A1 - Luftreifen-transportvorrichtung - Google Patents
Luftreifen-transportvorrichtungInfo
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Description
Patentanwälte 2 5 2 2 7 A
Dr. Ing. Waiter Abitz Dr. Dialer F. Morf Dr. Hans-Α. Brauns
8 Münohen fco, H1cr.zj.uu0.str. 28
22. Mai 1975 GT-811
THE GENERAL TIRE & RUBBER COMPANY One General Street, Akron, Ohio 4*1329, V. St. A,
Luftreifen-Transportvorrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen zur Herstellung von Luftreifen und insbesondere von Radialreifen
zur Verwendung ausserhalb des Strassenbereichs.
Luftreifen bestehen üblicherweise aus einer Reifenkarkasse
und einer Lauffläche. Die Karkasse besitzt zwei oder mehrere Lagen aus mit Kautschuk behandeltem Gewebe oder Metall,
welches gewöhnlich als Cordfaden oder Seil vorliegt, wobei die Lagen den Grundaufbau des Reifens bilden. Die Karkasse
weist ferner verstärkende Seitenwände und ein Paar umfangssei-
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tiger Wülste auf, welche den Reifen an einem Rand des Rades halten und ihn gegenüber demselben pneumatisch abdichten.
Die Lauffläche aus Kautschuk, die üblicherweise mit Russ gefüllt ist, ist einteilig mit der Reifenkarkasse
ausgebildet und bildet die am Boden anliegende Fläche des Reifens. Gelegentlich wird eine Gürtelanordnung zwischen
der Karkasse und der Lauffläche vorgesehen, welche abhängig von der Reifenbauart entweder mit der Karkasse oder mit der
Lauffläche angebracht werden kann.
Luftreifen werden in einzelne Gruppen eingeteilt, abhängig davon, ob die Verstärkungscordfäden in den Lagen der Karkasse
radial verlaufen oder schräg zur axialen Mittenlinie des Reifens liegen. Reifen mit schrägverlaufenden Cordfäden
sind mittels eines Flachband-Verfahrens hergestellt worden, welches unter Verwendung von Vorrichtungen arbeitet, wie
sie in den US-PSen 2 6l4 951, 2 614 952, 2 628 652,
3 171 769, 3 156 601 und 3 645 826 beschrieben sind, deren
Inhaber die Anmelderin ist.
Radialreifen wurden üblicherweise mittels eines "Torus-
angleiehs-Verfahrens" hergestellt und zwar gemäss einem Verfahren
und einer Vorrichtung, wie sie in der US-PS 5 475 254
beschrieben sind, deren Inhaberin ebenfalls die Anmelderin ist.
Die Herstellungsverfahren sowohl für Radial- als auch für Diagonalreifen sind insofern ähnlich, als die Reifen auf
einer oder mehreren im Durchmesser veränderbaren zylindrischen Trommeln aufgebaut werden. Nach dem Aufbau der Reifenkarkasse
oder des Reifens wird die Trommel in ihrem Durchmesser verringert, und der Reifen wird üblicherweise manuell
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abgenommen. Jedoch sind Reifen, die zur Verwendung abseits des Strassenbereichs bestimmt sind, sehr grosse Reifen für
Traktoren,- Planiergeräte, Erdbewegungsgeräte und dergleichen. Derartige Luftreifen sind zu gross und schwer für eine einfache
Abnahme von Hand von der Reifenaufbautrommel. Vielmehr
muss hierzu eine mechanische Abnahme- und Transportvorrichtung verwendet werden, wie sie beispielsweise in der US-PS
3 787 262 beschrieben ist.
Das genannte Problem tritt vor allem bei ausserhalb des Strassenbereichs bestimmten Radialreifen auf. Derartige
Reifen besitzen keine ausreichende Festigkeit, um sich im nicht-aufgeblasenen Zustand selbst abzustützen. Ferner
kann die unter der Einwirkung des eigenen Gewichts auftretende Verformung die Qualität des erhaltenen Reifens ernsthaft
beeinträchtigen. Daher können die Reifen nicht unmittelbar abgenommen und transportiert werden, indem der Reifen
oder die Reifenkarkasse lediglich beispielsweise an einer Krananordnung befestigt wird. Aus diesem Grunde ist die
Herstellung von Radialreifen, die zum Einsatz ausserhalb des Strassenbereichs bestimmt sind, sehr schwierig und teuer,
und selbst unter diesen Umständen war die Qualität der gefertigten Reifen und ihr quantitativer Ausstoss nicht vollständig
befriedigend.
Die vorliegende Erfindung beseitigt diese Schwierigkeiten und Nachteile bekannter Reifenaufbauvorrichtungen. Die Erfindung
stellt eine Vorrichtung zur Abnahme und zum Transport einer Karkasse und von vollständigen Luftreifen, die zur Verwendung
ausserhalb des Strassenbereichs bestimmt sind, ohne Verformung des Reifens durch sein eigenes Gewicht, zur VerfUgung.
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Durch die Erfindung wird eine Luftreifen-Transportvorrichtung geschaffen, die zur Abnahme und zum Transport
eines Luftreifens oder eines Teils desselben dient, beispielsweise einer Reifenkarkasse, einer Gürtelanordnung
oder einer Glirtellaufflächenanordnung, von einer im Durchmesser
veränderbaren Reifenaufbautrommel, an welcher die Anordnung aufgebaut wird. Die Erfindung eignet sich besonders
zur Abnahme und zum Transport mindestens von Teilen von sehr grossen, zur Verwendung abseits des Strassenbereichs
bestimmten Luftreifen, ohne dass eine Durchbiegung und Verformung des Reifens unter dessen Eigengewicht eintritt.
Die Reifen-Transportvorrichtung enthält einen Transport-Käfigrahmen,
vorzugsweise mit einstellbarer Länge, welcher umfangseitig um einen Teil eines Luftreifens angeordnet
werden kann, welcher an einer im Durchmesser einstellbaren Reifenaufbautrommel aufgebracht ist. Der Transport-Käfigrahmen
hält gleitbar eine Anzahl von Halterungen, welche um den Käfigrahmen vorzugsweise in umfangseitigen Gruppen,
die im axialen Abstand voneinander liegen, angeordnet sind. Die Halterungen sind radial nach innen bewegbar, um einen
an der einstellbaren Aufbautrommel angeordneten Abschnitt
eines Luftreifens mindestens benachbart den einander gegenüberliegenden axialen Endabschnitten der Reifenaufbautrommel
zu erfassen.
Der Transport-Käfigrahmen wird von einem Transport-Basiselement
gehalten, welches längs der axialen Mittenlinie des Transport-Käfigrahmens beweglich ist und welches vorzugsweise
in seiner Länge einstellbar ist, um nach der Einstellung den Käfigrahmen abzustützen. Das Transport-Basis-
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element bewegt den Käfigrahmen, wobei mindestens ein Teil des Luftreifens horizontal im Käfigrahmen erfasst ist,
damit dieser Teil des Luftreifens von der im Durchmesser einstellbaren Reifenaufbautrommel abgenommen wird.
Vorzugsweise weist jede Halterung eine winklig verlaufende Reifenanlagefläche auf, welche sich radial nach innen
gegen die axiale und radiale Mittenlinie des Transport-Käfigrahmens erstreckt. Auf diese Weise können die Halterungen
den Abschnitt des Luftreifens besser erfassen, um ihn abzunehmen und weiterzutransportieren, wie dies anschliessend
näher beschrieben wird. Ferner weist die Transportvorrichtung vorzugsweise einen Antrieb für die Halterungen
auf, welcher gleichzeitig mindestens eine umfangseitige Gruppe der Halterungen radial nach innen bewegt,
damit sie den Abschnitt des Luftreifens auf der Reifenaufbautrommel
erfassen. Gemäss einer bevorzugten Ausfiihrungsform
ist ein Antrieb für jede umfangseitige Gruppe der Halterungen vorgesehen, um die Halterungen der uirtfangseitigen
Gruppe unabhängig von den anderen anzutreiben.
Vorzugsweise ist ferner ein Drehantrieb vorgesehen, um mindestens einen Teil und vorzugsweise den gesamten Transport-Käfigrahmen
zu drehen, um die Achse des Käfigrahmens im wesentlichen vertikal einzustellen. Schliesslich ist vorzugsweise
eine abnehmbare Anordnung vorgesehen, welche mindestens einen Teil des Käfigrahmens und mindestens einige
der Halterungen umfasst. Vorzugsweise umfasst die abnehmbare Anordnung die umfangseitige Gruppe der Halterungen, welche
an der Oberseite der Transportvorrichtung liegt, wenn der Abschnitt des Luftreifens vertikal angeordnet ist. Die
abnehmbare Anordnung kann sich vom Transport-Basiselement
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lösen, während die Halterungen desselben den Luftreifen an mindestens einem axialen Endabschnitt erfassen, so dass
der Abschnitt des Luftreifens vom Transport-Basiselement und dem übrigen Käfigrahmen wegtransportiert werden kann,
ohne dass ein Verbiegen und Verformen des Luftreifens
unter seinem eigenen Gewicht erfolgt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen und gegenwärtig bevorzugter Verfahren zur Herstellung
derselben.
In den Zeichnungen zeigen
Figur 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemässen Luftreifen-Transportvorrichtung,
die umfangseitig um einen Teil eines Luftreifens angeordnet ist, welcher sich auf einer Reifenaufbautrommel mit einstellbarem
Durchmesser befindet,
Figur 2 eine Seitenansicht in Schnittdarstellung längs der Linie 2-2 der Figur 1,
Figur 3 einen Querschnitt längs der Linie 3-3 der Figur 1,
Figur 4 einen Querschnitt mit weggebrochenen Teilen längs der Linie 4-4 der Figur 1,
Figur 5 einen Querschnitt längs der Linie 5-5 der Figur 1,
Figur 6 eine Draufsicht auf das Basiselement der in Figur dargestellten Luftreifen-Transportvorrichtung,
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Figur 7 eine Seitenansicht in Schnittdarstellung, welche der Figur 2 entspricht und die Transportvorrichtung
in vertikaler Lage zeigt, und
Figur 8 eine Teilseitenansicht in Schnittdarstellung entsprechend der Figur 2, welche die Abnahme und
den Transport eines Teils des Luftreifens von der Reifenaufbautrommel mit veränderlichem Durchmesser
darstellt.
In Figur 1 ist eine Luftreifen-Transportvorrichtung zur
Abnahme und zum Wegtransport mindestens eines Teils eines Luftreifens von einer Reifenaufbautrommel mit veränderlichem
Durchmesser dargestellt. Die Ansicht ist vom zugangsseitigen Ende der Reifenaufbautrommel, von welchem die Trommel
freitragend absteht.
Die Luftreifen-Transportvorrichtung besteht aus einem
Transport-Käfigrahmen 10, welche umfangsseitig um beispielsweise eine Reifenkarkasse 11 eines grossen, für die Verwendung
abseits des Strassenbereichs bestimmten Reifens angeordnet ist, der sich auf einer Reifenaufbautrommel 12 mit
verstellbarem Durchmesser befindet. Der Transport-Käfigrahmen 10 weist einen unteren Klemmring 15 und einen oberen
Klemmring 14 sowie einen Verstärkungsring 15 auf, welcher
zwischen den Ringen IJ und 14 liegt. Jeder der Ringe IJ,
und 15 weist zwei parallel ringförmige Platten 16 und 17 auf, die im Abstand voneinander angeordnet sind, und welche mittels
rechtwinklig zu den Platten angeordneten rohrförmigen Abstandsstlicken 18 verstärkt werden, die in Abständen von
näherungsweise 30°, 90°, 120°, 210°, 270° und 300° um den
Ring verteilt sind. Die Ringe IJ, 14 und 15 sind mittels
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einstellbarer Teleskopelemente 19, 20 und 21 miteinander verbunden, welche vorzugsweise im symmetrischen Abstand
horizontal um eine verstellbare Reifenaufbautrommel 12 angeordnet sind, wobei das Teleskopelement 19 am Boden
des Transport-Käfigrahmens liegt.
Jedes verstellbare Teleskopelement des Transport-Käfigrahmens 10 weist ein erstes äusseres Rohrstück 22 auf, welches starr
am unteren Klemmring 15 und am Verstärkungsring 15 befestigt
ist, sowie ein zweites äusseres Rohrstück 23* welches starr
mit dem oberen Klemmring 14 verbunden ist. Jedes der Rohrstücke 22 und 23 nimmt ein inneres verstellbares Rohrstück
24 auf, dessen gegenüberliegende Endabschnitte in die äusseren Rohrstücke 22 und 23 eingeschoben sind. Jedes innere Rohrstück
24 besitzt ferner Löcher 25, die im gleichen Abstand voneinander längs des Rohrstücks angeordnet sind.
Der Transport-Käfigrahmen 10 wird aus anschliessend beschriebenen
Gründen in seiner Länge verstellt, indem Stifte 26 in entsprechende Löcher 25 in die inneren Rohrstücke 24 eingesetzt
werden und die inneren Rohrstücke 24 in die ersten äusseren Rohrstücke 22 verschoben werden, bis die Stifte 26
an den Endabschnitten 27 der ersten Rohrstücke 22 anliegen. Anschliessend werden Stifte 28 in entsprechende Löcher 25
neben den Endabschnitten der inneren Rohrstücke 24 eingesetzt und der obere Klemmring 14 wird eingestellt, indem die
äusseren Rohrstücke über die inneren Rohrstücke 24 verschoben werden, bis die Stifte 28 in Anlage mit den Endabschnitten
29 der zweiten Rohrstücke 23 gelangen. Vorzugsweise wird diese Einstellung aus praktischen Gründen vorgenommen,
wenn die verstellbare Reifenaufbautrommel im Abstand von der Transportvorrichtung liegt, wobei der Transport-Käfigrahmen
vertikal angeordnet ist, wie anschliessend in Verbindung
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mit Figur 7 beschrieben wird.
Vorzugsweise ist eine Anzahl der.Halterungen 30 symmetrisch
um den oberen Klemmring 13 und den unteren Klemmring 14 Jeweils in zwei umfangsseitigen Gruppen angeordnet. Jede
Halterung 30 ist am Ring 12 oder 14 gleitbar befestigt,
damit sie zwecks Erfassung der Reifenkarkasse 11, oder dergleichen, radial beweglich ist, welche auf der verstellbaren
Reifenaufbautrommel 12 benachbart den gegenüberliegenden axialen Endabschnitten der Reifenaufbautrommel aufgebracht
ist. Jede Halterung besitzt zwei U-förmig ausgebildete Elemente 31 und 32, die sich parallel von einem Halterungskopf
33 weg erstrecken. Die U-förmig ausgebildeten Elemente 31 und 32 liegen Rücken an Rücken im Abstand voneinander
und sind mit Nuten 34 und 34a versehen, um die Halterung
gleitbar auf einem I-förmigen Halteglied 35 zu führen, welches
zwischen den ringförmigen Plat.ten 16 und 17 der Klemmringe
13 oder 14 angeordnet ist.
Jede Halterung 30 weist eine winklige Reifenanlagefläche J>6
auf, die vorzugsweise gekrümmt ausgebildet ist. Die Reifenanlagefläche 36 ist radial einwärts gegen die axiale und
radiale Mittenlinie des Transport-Käfigrahmens 10 abgewinkelt, damit die Anlagefläche die Reifenkarkasse vorzugsweise
benachbart dem Wulstring ergreifen kann und die Form der Karkasse während der Abnahme und des Transportes in der
nachfolgend beschriebenen Weise beibehalten wird.
Vorzugsweise ist ein Antrieb 37 für jede umfangsseitige
Gruppe der Halterungen 30 vorgesehen, welcher gleichzeitig
jede Halterung 30 der Gruppe radial nach innen zwecks Erfassung
der Reifenkarkasse 11 bewegt. Jeder Antrieb 37 besteht
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aus einer Zahnstange 38, die starr längs eines jeden der U-förmig ausgebildeten Elemente 31 angeordnet ist und mit
einem Zahnrad 39 in Eingriff steht, das starr auf einer
Welle 40 befestigt ist. Die Welle 40 erstreckt sich durch das I-förmige Halteglied 35 und wird durch dieses drehbar
getragen. Am Ende einer jeden Welle 40 ist starr ein Antriebsrad 41 befestigt, während daneben ein lose laufendes Rad 42
drehbar radial zur ringförmigen Platte und längs derselben angeordnet ist. Zwischen jeder Halterung 30 ist längs des
Klemrarings ferner ein lose laufendes Rad 43 angeordnet, welches
drehbar an der ringförmigen Platte angebracht ist. Endlose Antriebsketten 44 erstrecken sich umfangsseitig um
den Transportrahmen 10 in der Nachbarschaft der axialen Enden desselben und stehen mit den Antriebsrädern 41 und lose laufenden
Rädern 42 und 43 in Eingriff, um in der dargestellten Weise einen gleichzeitigen radialen Antrieb für die Halterungen
30 zu schaffen. Lose laufende Räder 43A und 43B, sowie Einstellschrauben 43C, mittels welcher das Rad 43b beweglieh ist,
sind zwecks Verstellung der Spannung der Antriebsketten 44 vorgesehen.
Jede Antriebskette 44 wird ihrerseits angetrieben, indem die Welle 40' an der Halterung 30 gemäss Figur 5 verlängert ist
und an ihr ein zweites Stirnrad 45 starr befestigt ist. Das
Stirnrad 45 steht in Eingriff mit einer Zahnstange 46, welche Über einen Zahnstangenadapter 47 mittels einer Schraubenwinde
48 angetrieben wird. Die Schnecke 49 der Schraubenwinde 48 ist auf einer gemeinsamen Welle 50 mit dem Stirnrad
51 verbunden, welches in Eingriff mit einem Stirnrad 52
steht. Das Stirnrad 52 ist seinerseits auf einer gemeinsamen
Welle 53 mit dem Handrad 54 verbunden.
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Mittels dieser Anordnung können die Halterungen 30 jeder umfangsseitig angeordneten Gruppe von Halterungen unabhängig
voneinander angetrieben werden, um gleichzeitig radial einwärts zu gleiten und die Reifenkarkasse 11
im Bereiche eines jeden axialen Endabschnitts derselben zu erfassen. Dabei ist eine grosse mechanische Untersetzung
von beispielsweise 20 : 1 oder mehr vorgesehen, so dass mittels einer geringen Drehkraft an jedem Handrad 54 eine
grosse radial gerichtete Kraft durch jede Halterung 30
an der Reifenkarkasse 11 ausgeübt wird. Auf diese Weise wird die Reifenkarkasse mittels der Halterungen fest erfasst
und ohne Verformung sowohl in horizontaler als auch vertikaler Lage gehalten.
Der Transport-Käfigrahmen 10 wird von einer Basisplatte
getragen, welche sich zwischen den Klemm- und Verstärkungsringen 13 und 15 auf der Transportbasis 56 erstreckt. Die
Transport basis 56 ist gleitbar zur axialen Bewegung der verstellbaren
Reifenaufbautrommel 12 angeordnet, und zwar mittels kugelgelagerter Buchsen 57* 58 und 59* die auf parallelen,
im Abstand voneinander angeordneten Schienen 60 und 6l verschiebbar sind. Die Buchsen 57* 58 und 59 erstrecken
sich vom Hauptrahmen 62 zu jeder -Schiene 60 und 6l, um die Basis 56 abzustützen. Der Hauptrahmen 62 trägt seinerseits
drehbar die Käfigverstellung 63. Die Käfigverstellung 63 weist ein erstes Hohlprofil 64 mit rechteckförmigem Querschnitt
auf, welches mit den Basisplatten 65 verbunden ist. Die Basisplatten 65 werden mittels eines Zapfens 66 schwenkbar
von wiegenartigen Halterungen 67 aufgenommen, die an beiden Seiten der Käfigverstellung 63 ausserhalb derselben angeordnet
sind und einen Teil des Hauptrahmens 62 bilden.
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Die Käfigverstellung 63 weist ferner eine einstellbare
Käfigbefestigung 68 auf, welche aus einem zweiten Hohlprofil 69 mit rechteckförmigem Querschnitt gebildet wird,
welches in das erste Hohlprofil 64.eingreift. Das zweite
Hohlprofil 69 ist innerhalb des ersten Hohlprofils 64 mittels Rollen 70 beweglich, die drehbar in Rollenhalterungen
71 am Eingangsende des Hohlprofils aufgenommen werden,
sowie mittels Rollen 72, die durch Jochelemente 73 am Ende 7^ des ersten Hohlprofils 64 gehalten werden. Das
zweite Hohlprofil 69 ist ebenfalls auf Rollen 75 abgestützt, welche in einem Joch 76 benachbart dem Endabschnitt
77 des Hauptrahmens 62 gehalten werden.
Die einstellbare Käfigbefestigung 68 weist ferner eine Käfigführung
78 auf, welche sich vom Endabschnitt 69A des zweiten Hohlprofils 69 nach oben erstreckt und an ihrem oberen Ende
eine einstellbare Platte oder Aufnahmefläche 79 aufweist. Die Käfigbefestigung 68 kann somit verstellt werden, indem
das zweite Hohlprofil 69 im ersten Hohlprofil 64 verschoben wird, bis die Aufnahmefläche 79 in Eingriff mit einer zugeordneten
Trägerplatte 80 gelangt, welche sich ausgehend vom oberen Klemmring 14 des Transport-Käfigrahmens 10 erstreckt.
Anschliessend wird ein Stift 8l in entsprechende Löcher 82 und 83 durch das erste Hohlprofil 64 sowie das zweite Hohlprofil
69 gesteckt, um die Käfigverstellung in ihrer Länge zu verriegeln.
Damit trägt die Basis 56 den Transport-Käfigrahmen 10 sowohl
am unteren Klemmring IJ als auch am oberen Klemmring 14, wobei
Änderungen in der Länge des Transport-Käfigrahmens 10 möglich sind.
Der Antrieb 84 ist vorzugsweise vorgesehen, um den Transportrahmen
10 und die an ihm gleitbar angeordneten Halterungen
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aus einer horizontalen in eine im wesentlichen vertikale Stellung zu verdrehen, in welcher die Mittenachse des Käfigrahmens
10 im wesentlichen vertikal liegt. Der Antrieb 84 enthält eine Schneckenübertragung 85, welche mittels Halterungen
86 starr am Hauptrahmen 62 befestigt ist. Die Schnecke 87 der Schneckenübertragung 85 ist mittels einer
Schwenkwelle 88 an den äusseren Endabschnitten derselben mit den Basisplatten 65 der Käfigverstellung 6j>
verbunden. Die Antriebswelle 89 der Schneckenübertragung 85 steht im Eingriff mit der Sehnecke 87 und wird über eine Kupplung
90 und eine Untersetzung 91 durch einen Luftmotor 92 oder dergleichen angetrieben. Die Untersetzung 91 und der Luftmotor
92 werden mittels einer Motorhalterung 95 am Gehäuse
94 der SchneckenUbertragung 85 befestigt, so dass sich die
gesamte Anordnung mit der Schneckenübertragung 85 bewegen kann.
Während des Betriebes erzeugt der Antrieb 84 eine Drehung der Käfigverstellung 63 der Basis 56, so dass der Transport-Käfigrahmen
10 mit seiner Achse gemäss Figur 7 eine im wesentlichen vertikale Stellung annimmt. Der Luftmotor 92 arbeitet
infolge der Schneckenübertragung 85 mit einem grossen Untersetzungsverhältnis,
so dass die Reifenkarkasse 11 beträchtlicher Grosse, die innerhalb des Käfigrahmens 10 angeordnet
ist, mühelos aus einer horizontalen in eine vertikale Lage verdreht werden kann. Ferner erfolgt der Antrieb kraftschlüssig,
so dass der Käfigrahmen 10 in jeder Winkellage zwischen der horizontalen und vertikalen nach Wunsch angehalten
werden kann, wie auch der Käfigrahmen 10 aus der vertikalen in die horizontale Lage abgesenkt werden kann. Dabei
ist ersichtlich, dass sich die Basisplatten 65 zum Anschlag
95 erstrecken, welcher an den Halterungen 86 anliegt, um den
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Käfigrahmen 10 abzustutzen und ihm genügend Stabilität
zu verleihen, wenn sich der Käfigrahmen in seiner vertikalen Lage befindet.
Gemäss Figur 8 ist eine lösbare Anordnung 96 vorgesehen,
welche den oberen Klemmring 14 und die an diesem umfangsseitig gleitbar angeordnete Gruppe von Halterungen 30 umfasst.
Ein Laufkran oder dergleichen kann somit überkopf angeordnet werden, um die Reifenkarkasse 11 zu fördern, indem der
nicht dargestellte Kran mittels eines Bolzens 97 und einer Kette 98 mit dem oberen Klemmring 14 verbunden wird. Vorzugsweise
ist ferner eine Sicherheitskette 99 über eine am Klemmring 14 angreifende Anordnung 100 mit dem Kranhaken
verbunden.
Beim Betrieb der Transportvorrichtung wird zunächst der Transport-Käfigrahmen 10 in horizontaler Stellung axial
von der einstellbaren Reifenaufbautrommel 12 wegbewegt. Die Transportvorrichtung wird entweder von Hand oder selbsttätig
axial längs der Schienen 6ö und 6l auf den kugelgelagerten Buchsen 57* 58 und 59 verschoben, die am Umfang
der Reifenaufbautrommel 12 angeordnet sind, bis die Klemmringe 13 und 14 symmetrisch um die radiale Mittenlinie der
Reifenaufbautrommel benachbart den axialen Endabschnitten
der Trommel liegen, wie dies aus Figur 2 ersichtlich ist. Gegebenenfalls wird eine Einstellung vorgenommen, indem die
Teleskopelemente 19, 20 und 21 mit der verstellbaren Käfigbefestigung 68 zusammengeschoben werden, bevor diese Bewegung
erfolgt, um die Klemmringe 13 und 14 in der gewünschten
Weise einstellen zu können. Durch die Anordnung der verstellbaren Aufnahmefläche 79 unter dem oberen Klemmring 14
wird eine Halterung für den Transport-Käfigrahmen 10 geschaffen,
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so dass ein Durchhängen und Pestsetzen des Transport-Käfigrahraens
mit der Re if enauf baut romrael während des Abnahmevorgangs vermieden wird.
Der Antrieb 37 wird anschliessend von Hand oder selbsttätig betätigt, um die Halterungen in den beiden umfangsseitigen
Gruppen von Halterungen radial einwärts zu bewegen, damit sie die Reifenkarkasse 11 an den einander gegenüberliegenden
axialen Endabschnitten der Reifenaufbautrommel 10 erfassen. Die Reifenaufbautrommel 10 wird anschliessend
im Durchmesser verkleinert, so dass die Reifenkarkasse 11 im Transport-Käfigrahmen 10 verbleibt. Da die Flächen 36
der Halterungen 30 radial einwärts gegen die axiale und radiale
Mittenlinie der Reifenaufbautrommel geneigt sind, wird
die Reifenkarkasse 11 über ihre Längserstreckung unter axialer Spannung gehalten und kann sich nicht durchbiegen und unter
Einwirkung ihres eigenen Gewichts verformen.
Die Transportvorrichtung wird anschliessend mit der im Transport-Käfigrahmen 10 gehaltenen Reifenkarkasse 11 axial
längs der Schienen 60 und 6l entweder von Hand oder selbsttätig bewegt, bis der Transport-Käfigrahmen 10 das äussere
Ende der Reifenaufbauvorrichtung freigibt. Anschliessend wird der Antrieb 84 entweder von Hand oder selbsttätig betätigt,
um den Transport-Käfigrahmen 10 und die Käfigverstellung 63 zu drehen, so dass die axiale Mittenlinie des
Transport-Käfigrahmens 10 und der in diesem angeordneten Reifenkarkasse 11 vertikal liegt. Ein nicht-dargestellter
Laufkran wird dann über der Transportvorrichtung herangefahren und mit der Kette 98 der lösbaren Anordnung 96 verbunden.
Anschliessend werden die Halterungen 30 des unteren Klemmrings 13 von der Reifenkarkasse 11 gelöst und die lös-
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bare Anordnung 96 mit der darin angeordneten Reifenkarkasse 11 wird vom übrigen Teil des Transport-Käfigrahmens
10 und der Transportvorrichtung zum anschliessenden Aufbringen der Gürtelanordnung und der Lauffläche und zum
nachfolgenden Vulkanisieren wegbewegt. Die Reifenkarkasse wird an ihrem Umfang am äussersten axialen Endbereich
desselben gleichmässig gehalten, so dass sie sich während des Transportes nicht verformt oder durchbiegt.
Nachdem die Reifenkarkasse 11 an anderer Stelle abgelegt wurde, werden die Halterungen 30 der lösbaren Anordnung
von der Reifenkarkasse gelöst,und die lösbare Anordnung
wird mittels des Laufkrans zum Transport-Käfigrahmen 10 zurückgeführt. Der Transport-Käfigrahmen 10 wird dann in
die horizontale Stellung abgesenkt, und die Transportvorrichtung steht für ihre erneute Verwendung bereit.
Weitere Abänderungen sind möglich, und diese werden von der Erfindung im Rahmen der Ansprüche mitumfasst. Beispiels
weise wurde die Erfindung in Verbindung mit dem Abnehmen und dem Transport einer Reifenkarkasse beschrieben, die für
einen zum Einsatz abseits des Strassenbereichs bestimmten Reifen dient, jedoch kann die Erfindung auch zum Abnehmen
und zum Transport einer Gürtelanordnung, einer Gürtel- und Laufflächenanordnung oder eines vollständigen Radial- oder
Diagonalreifens zur Verwendung abseits des Strassenbereichs dienen sowie zum Transport eines beliebigen anderen Luftreifens
·
- 16 -509849/0365
Claims (14)
- Patentansprüche( 1·/ Luftreifen-Transportvorrichtung zur Abnahme und zum Transport mindestens eines Teils eines Luftreifens von einer im Durchmesser verstellbaren Reifenaufbautrommel, gekennzeichnet durchA. einen Transport-Käfigrahmen (10), welcher umfangsseitig um einen Teil eines Luftreifens angeordnet werden kann, welcher sich auf einer Reifenaufbautrommel (12) befindet, deren Durchmesser verkleinert werden kann,B. eine Anzahl von Halterungen 00), die um den Transport-Käfigrahmen gleitbar angeordnet sind, und welche radial nach innen bewegt werden können, um den Teil des Luftreifens zu erfassen, welcher sich auf der Reifenaufbautrommel mindestens an den gegenüberliegenden axialen Endabschnitten derselben befindet undC. eine Basis (56), welche den Transport-Käfigrahmen (10) trägt und diesen mit mindestens einem Teil des darin gehaltenen Luftreifens horizontal bewegt, um den Teil des Luftreifens von der im Durchmesser verkleinerbaren Reifenaufbautrommel abzunehmen.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Transport-Käfigrahmen (10) eine Einrichtung (65) zur Einstellung des Transport-Käfigrahmens bezüglich seiner axialen Länge auf v/eist.- 17 -509849/0365GT-811 Z0ZZ/^
- 3· Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen (30) in zwei umfangsseitig angeordneten Gruppen angeordnet sind und den genannten Teil des Luftreifens in Richtung nach innen und benachbart einem jeden axialen Endabschnitt der im Durchmesser ver-. kleinerbaren Reifenaufbautrommel (12) erfassen.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3* dadurch gekennzeichnet, dass jede Halterung (30) eine winklig ausgebildete Reifenaufnahmefläche (36) aufweist, welche sich radial nach innen gegen die axiale und radiale Mittenlinie des Transport-Käfigrahmens erstreckt.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 3* ferner gekennzeichnet durch einen Antrieb (37)» um mindestens einen Satz der genannten Halterungen (30) gleichzeitig radial einwärts zu bewegen, damit der genannte Teil des Reifens erfasst wird, welcher sich auf der im Durchmesser verkleinerbaren Reifenaufbautrommel (12) befindet.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (37) für jede Gruppe umfangsseitig angeordneter Halterungen (30) vorgesehen ist, um diese Gruppe von Halterungen unabhängig voneinander zu bewegen.
- 7· Luftreifen-Transportvorrichtung zur Abnahme und zum Transport mindestens eines Teils eines Luftreifens von einer im Durchmesser verkleinerbaren Reifenaufbautrommel weg, gekennzeichnet durchA. einen Transport-Käfigrahmen (10), welcher umfangsseitig um einen Teil des Luftreifens angeordnet wer-- 18 509849/0365GT-811den kann, welcher sich auf einer im Durchmesser verkleinerbaren Reifenaufbautrommel (12) befindet,B. eine Anzahl von Halterungen (30), die im Abstand voneinander um den Transport-Käfigrahmen gleitbar angeordnet sind und radial einwärts bewegt werden können, um den Teil des Luftreifens zu erfassen, welcher auf der im Durchmesser verkleinerbaren Reifenaufbautrommel (12) mindestens benachbart den axialen Endabschnitten derselben angeordnet ist,C. eine Basis (56), welche den Transport-Käfigrahmen (10) trägt und diesen mit mindestens einem Teil des darin angeordneten Luftreifens horizontal bewegt, um diesen Teil des Luftreifens von einer im Durchmesser verkleinerbaren Reifenaufbautrommel (12) abzunehmen,D. einen Antrieb (84), um mindestens einen Teil des Transport-Käfigrahmens (10) zu verdrehen, damit die Mittenachse desselben im wesentlichen vertikal angeordnet ist, undE. eine lösbare Anordnung (96)* welche aus mindestens einem Teil des Transport-Käfigrahmens (10) besteht und mindestens einige der Halterungen (30) aufweist, welche von der Basis (56) lösbar sind, während die Halterungen (30) den Luftreifen mindestens benachbart einem axialen Endabschnitt erfassen, um diesen Teil des Luftreifens zu bewegen.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Transport-Käfigrahmen (10) eine Vorrichtung (63) zur Verstellung des Transport-Käfigrahraens (10)- 19 -509849/0365GT-811- οίο -bezüglich der axialen Lange desselben aufweist.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen (30) in zwei umfangsseitig ange-1 ordneten Gruppen angeordnet sind und den Abschnitt des Luftreifens einwärts benachbart einem jeden axialen Endabschnitt der im Durchmesser verkleinerbaren Reifenaufbautrommel erfassen.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, dass jede Halterung eine winklig angeordnete Reifenaufnahmefläche aufweist, die sich radial nach innen gegen die axiale und radiale Mittenlinie des Transport-Käfigrahmens (10) erstreckt.
- 11· Vorrichtung nach Anspruch 9, ferner gekennzeichnet durch einen Antrieb (37)* um mindestens eine umfangsseitig angeordnete Gruppe der Halterungen radial einwärts zu bewegen, damit diese den Teil des Luftreifens erfassen, welcher auf der im Durchmesser verkleinerbaren Reifenaufbautrommel liegt.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (37) für jede umfangsseitige Gruppe von Halterungen vorhanden ist, um diese Gruppe von Halterungen unabhängig voneinander anzutreiben.
- 1^· Vorrichtung nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare Anordnung (96) nur eine umfangsseitige Gruppe von Halterungen (30) aufweist.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass jede Halterung (30) eine winklige Reifenauflagefläche aufweist, welche sich radial einwärts gegen die axiale und radiale Mittenlinie des Transport-Käfigrahmens(10) erstreckt.509849/0365
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |