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Trennbarer Haftverschluß Diese Erfindung bezieht sich auf eine Verbesserung
des trennbaren Haftverschlusses, speziell auf eine Verbesserung der Kunststofffadenschlaufen,
die aus einem Grundgewebe des genannten Haftverschlusses herausstehen, das so beschaffen
ist, das es den aus einem zweiten Gewebe des genannten Haftverschlusses hervorstehenden
Haken (Vorsprüngen) widersteht, Bisher ist nur ein Haftverschluß bekannt, der ebenfalls
aus zwei Geweben besteht, die exact übereinander gelegt eine Haftung erzeugen, wobei
das erste Gewebe eine gewisse Anzahl von Haken/Vorsprüngen hat, die sich in die
gleiche Anzahl Schlaufen des zweiten Gewebes, die direkt über den Haken liegen,
verankern. Bei dieser Haftverschlußart sind die Schlaufen die aus dem einen Gewebe
hervorstehen so angeordnet, daß die 2 Füße jeder Schlaufe in das Grundgewebe an
einen bestimmen Punkt hereingedrückt sind und die Schlaufe dann an diesem Punkt
hervorsteht. In US Patent Nr. 3,138,841 wird z.B. ein Haftverschluß gezeigt, der
eine Anzahl von Schlaufen, in der vorgenannten Art auf dem einen Gewebe hat und
auf dem anderen Gewebe eine Anzahl von Haken in Form von Pilzköpfen.
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Das Japan Patent Nr. 52,2mio beinhaltet ebenfalls einen Haftverschluß
mit Kunststoffschlaufen in der vorgenannten Art auf dem einen Gewebe und Haken auf
dem zweiten Gewebe, Gewebeschlaufen in der vorgenannten Art haben jedoch den Nachteil,
daß sie aufgrund ihres weichen Materials, leicht zusammenfallen, ihre ursprüngliche
Form lösen, lang und weich werden, so daß sie ihre ursprüngliche Funktion als Schlaufen
verlieren, und ihre Eigenschaft, die Haken des zweiten Gewebes straff auf zu nehmen
verlieren. Die Haken des zweiten Gewebes werden flacher und flacher, und die gewünschte
Haftfähigkeit läßt somit nach kurzem Gebrauch nach.
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Deshalb geht es in der vorliegenden Patentanmeldung um die gehärteten
Schlaufen des einen Gewebes, so daß ein Zusammenfallen und Foriverändern der Schlaufen
nur schwer möglich ist und somit eine lange Lebensdauer des Haftverschlusses gewährleistet
wird.
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Deshalb beinhaltet diese Erfindung fest verankerte Faserschlaufen
die aus der ersten Seite herausstehen, so daß ein Zusammenfallen und Lockern der
ursprünglichen Form kaum möglich und so eine lange Haltbarkeit des trennbaren Haftverschlusses
gewährleistet ist.
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Eine weitere Aufgabe dieser Erfindung ist es, einen trennbaren Haftverschluß
herzustellen mit einer äußerst hohen Haftfestigkeit zwischen der ersten und der
zweiten Seite.
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Ein trennbarer Haftverschluß entsprechend dieser Erfindung besteht
aus einer ersten und einer zweiten Seite, wobei aus der ersten Seite eine Anzahl
von Faserschlaufen in Form von Brückenbogen hervorstehen und aus der zweiten Seite
eine Anzahl von vorstehenden Elementen (Haken), die sich mit den genannten Faserschlaufen
fest verbinden. Jede dieser Faserschlaufen ist an den Enden (an 2 Füßen), die einen
bestimmten Abstand voneinander haben, mit dem Grundgewebe fest verbunden und die
einzelnen Faserschlaufen sind zick-zack-förmig angeordnet. Aufgrund der Beschaffenheit
dieser Faserschlaufen, die aus der ersten Seite hervorstehen und des Abstandes zwischen
den zwei Einatichpunkten (Füßen) in dem Grundgewebe sind die einzelnen Paserschlaufen
fest verankert und gewährleisten somit eine lange Haltbarkeitsdauer. Hinzu formt
noch, daß aufgrund der Zick-Zack-Anordnung der einzelnen Faserschlaufen (alternativ
Laufrichtung der Schlaufen) sich diese Schlaufen mit den hervorstehendon Haken der
zweiten Seite leicht verblnden und die Haftfestigkeit zwischen den beiden Seitea
sehr hoch ist. Außerdem haben die Schlaufen auf grund der Zick-Zack-Anordnung und
Beschaffenheit eine durchaus angemessene Wideratxodsfthigkeit gegen ein heftige8
Aufreißen beim öffnen des Verschlusses0 Die vorliegende Patentanmeldung wird deutlicher
mit den folgenden Erläuterungen zu den einzelnen Zeichnungen.
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Fig. 1 zeigt einen Querschnitt des trennbaren Haftver- J schlusses
in geschlossenem Zustand.
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Fig. 2 ist eine Grundrißzeichnung des Gewebes der ersten-Seite von
dem trennbaren Haftverschluß entsprechend dieser Erfindung.
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Fig. 2a zeigt einen perspektivisch gesehenen Ausschnitt von Fig. 2
Fig. 3 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der Beschaffenheit des Grundgewebes von
einer Variante der ersten Seite, entsprechend dieser Erfindung.
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Fig. 3a zeigt einen perspektivisch gesehenen Ausschnitt der Fig. 3.
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Fig. 4 zeigt einen Querschnitt des Grundgewebes von Fig. 3.
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Fig. 5 zeigt eine Grundrißzeichnung der zweiten Seite des trennbaren
Haftverschlusses dieser Erfindung.
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Fig. 6 ist eine Querschnittszeichnung des Stückes A-A von Fig. 5.
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Fig. 7 ist eine vergrößerte Ausschnittszeichnung eines hervorstehenden
Hakens aus der zweiten Seite des trennbaren Haftverschlusses von Fig. 5.
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Fig. 8 ist eine Querschnittszeichnung einer Variante der zweiten Seite.
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Imfolgenden beziehen wir uns nun auf die einzelnen Zeichnungen und
den dazugehörigen Bezuganummorn.
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Fig. 1. die erste Seite 20 und die zweite Seite 21 sind mit einander
verbundene d.h. der Haftver6chluß ist geschlossen.
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Eine Anzahl von bogenförmigen oder parabolisch geformten Paserschlaufen
22 stehen aus der ersten Seite 20 hervor und
und die Enden ) Füße)
jeder Faserschlaufe 22 sind in dem Grundmaterial 25 der ersten Seite 20 fest verankert
mit einem entsprechenden Abstand.
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Eine Anzahl von Haken 26 stehen aus dem Grundmaterial 27 der zweiten
Seite 21 hervor und der Fuß eines jeden Hakens 26 ist in dem Grundmaterial 27 befestigt.
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In verschlossenem Zustand der SEiten 20 und 21, wie in Fig.1 gezeigt,
fassen die hervorstehenden Haken 26 in die Paserschlaufen 22 und die beiden Seiten
sind so nicht leicht voneinander lösbar.
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Fig. 2 zeigt einen Teil des Gewebes der ersten Seite 2o aus dem die
Faserschlaufen 22 in Form von Brückenbogen herausstehen. Die genannten Faserschlaufen
22 sind zick-zack-förmig angeordnet, wie Fig. 2 gezeigt und jedes Ende (jeder Fuß)
23 und 24 einer jeden Schlaufe ist mit einem gewissen Abstand voneinander in dem
Grundmaterial 25 befestigt. Dieses Grundmaterial 25 besteht aus synthetischen Fasern,
wie Polyamide und die synthetischen Faserschlaufen 22 bestehen vorzugsweise aus
Nylon.
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Eine Methode um dieses Grundmaterial der ersten Seite 20, wie in Fig.
2 gezeigt, herzustellen ist die, daß Nylon-Grne in geeigneten Abständen zwischen
Schuß- und Kettfadenaaus Polyamide-Garnan mit hoher Schruipfungseigenschaft eingewebt
warden. Um das Grundmaterial 25 zu erhalten, wird du auf die vorgenannte Art gewebte
Material in heißes Wasser, 98e celsius 10 Minuten eingetaucht, so daß die Polyamide-Garne
in das Gewebe so stark zusammenschrumpfen, auf z.B. 1/4 der Originalausdehnung,
und die nicht schrumpfenden Nylon-Garne ans Gewebe in Form von Faserschlaufen herausstehen.
Das auf diese Art hergestellte Gewebe wird diagonal geschnitten na das Grundgewebe
der ersten Seite wie in Fig. 2 gezeigt, zu erhalten. In diesem Fall betrugt der
Abstand zwischen den einzelnofl 2-fenenden 23 und 24 ca. 2 mm und die Dichtheit
der Schlaufen 22 beträgt 100 Schlaufen auf 1 qa. Dies Schlaufen können gut im einzelne
Fasern gespalten werden.
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Die Rückseite des Grundmaterials 25 wird mit Earz behandelt um eine
gewisse Festigkeit zu erhalten, die eine leichtere Handhabung des trennbaren Raftvers
chlus ses ermöglicht.
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Diese Rückseitenbearbeitung wird mit einer Harznischung von 95 z Acryl-Earz
und 59 Melamine-Barz vorgenommen, dann erfolgt eine ca. 1o Minuten lanze Ritzeeinvirkung
von 12o° Cei.
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Fig. 3 und Fig. 4 zeigen eine Variante der ersten Seite 20 des trennbaren
Haftverschlusses entsprechend dieser Erfindung. Das Gewebe der ersten Seite 20 wird
so hergestellt, daß bogen- oder parabolähnliche Schlaufen 22 in Anordnung wie Brückenbogen
in ein gehäkelten Grundmaterial 25 mit synthetischen Kettfäden 28 und synthetischen
Schußfäden 29 gebildet werden. Der Abstand der Schlaufenenden 23 und 24 beträgt
ca. 2 mm, wie bereits bei dem Grundgewebe in Fig. 2 erwähnt. Die Dichtheit der Schlaufen
22 und die Harzbearbeitung der Rückseite ist ähnlich wie in Fig, 2.
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Um die Schlaufen zu erhalten werden in diesem Fall synthetische Fasergarne
in ein Grundmaterial 25 schlaufenförmig eingehäkelt, in der Art wie bereits zuvor
beschrieben.
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Fig. 5 und Fig. 6 zeigen Ausschnitte der zweiten Seite des dieser
Patentanmeldung zugrundeliegenden trennbaren Haftverschlusses, in denen eine Anzahl
von pilz (champignons)- -artigen Haken 26 aus dem Grundmaterial 27 dieser zweiten
Seite 21 hervorstehen. Diese pilzartigen Haken 26 bestehen aus Kappen 30 und Schaften
31, siehe Fig. 7, und greifen mit dem äußeren Abriß 32 der Kappen 30 in die Schlaufen
22 der ersten Seite 20.
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Um die zweite Seite des trennbaren Haftverschlusses wie in Fig. 5
und Fig. 6 gezeigt herzustellen, werden synthetische Fasergarne wie Polypropyrene
in geeigneten Abständen in dem aus sythetischen Fasern wie Nylon hergestellten Grundmateyial
27, schlaufenförmig aufgebaut (angehäuft).
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Diese Schlaufen werden aufgeschnitten und die Spitzen der aufgeschnittenen
Schlaufen werden zu den vorgenannten Kappen 30 geschmolzen mittels Erhitzung von
360 - 380°Celsius, Die Dichtheit der Haken 26 wird auf 60 Haken pro qcm des Grundmaterials
27 festgesetzt. Die RtLckseite des Grundmaterials 27 wird mit einer Harzmischung
behandelt um ein leichteres Handhaben zu ermöglichen, wie bereits zuvor bei der
ersten Seite 20 erwähnt0 Hier jedoch wird eine Harz-Mischung von 709 Acryl-Harz
und 309 Melamine-Harz aufgetragen und für ca. 10 Minuten bei 120°Celsius erhitzt.
Durch die RUckseitenbehandlung mit dieser Mischung wird die zweite Seite 21 des
trennbaren Haftverschlusses steifer als die erste Seite 20, die mit einer Harzmischung
in einem anderen Verhältnis bearbeitet wird, wie bereits in Fig. 2 beschrieben Diese
größere Steifheit der zweiten Seite ist zu empfehlen, da-icse Hakenseite neist von
Rand abgezogen wird.
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Fig. 8 zeigt eine Variante der zweiten Seite 21 dieses der Anmeldung
zugrundeliegenden Haftsystems, aus der in diesem Fall essen hervorstehen. Diese
ösenartigen Haken werden hergestellt durch Auflaufen von Schlaufen in dem Grund
gewebe 27 und Herausschneiden von Teilen dieser Schlaufen zu öffnungen 33.
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Die anderen Einzelheiten sind gleich denen der zweiten Seite 21 wie
in Fig. 5 und Fig. 6 beschrieben.
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Der besondere Vorteil dieser Erfindung ist, daß ein trennbares Haftsystem
vorliegt, mit hoher Haltbarkeitidauer und großer Haftfestigkeit, wie zuvor im einzelnen
beschrieben.
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Im Vorstehenden haben wir nun die Erfindung und wie sie in die Praxis
umgesetzt wird im einzelnen beschrieben und es ist ersichtlich, daß unzählige Möglichkeiten
einer Variation, Ausweitung, Anwendung, etc. nach ähnliches Prinzip bestehend i:a
Ursprung aber nicht von diesem Haftsystem trennbar sind. Deshalb begrenzen wir diese
Erfindung auf den Bereich folgender