DE2504094A1 - Abfangvorrichtung fuer den schlagkolben eines pneumatisch betaetigbaren eintreibwerkzeugs - Google Patents
Abfangvorrichtung fuer den schlagkolben eines pneumatisch betaetigbaren eintreibwerkzeugsInfo
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Description
Ζ/ΙΙ
Signode Corporation Glenview, Illinois/U.S.A.
Abfangvorrichtung für den Schlagkolben eines pneumatisch betätigbaren
Eintreibwerkzeugs
Die Erfindung betrifft eine Abfangvorrichtung für den Schlagkolben eines pneumatisch betätigbaren Eintreibwerkzeugs,
bestehend aus einem Zylinder, in dem der mit dem Trägerplättchen verbundene Schlagkolben axial verschiebbar
gelagert ist, einem am unteren Ende des Zylinders angeordneten Prellpuffer und einer unterhalb des
Schlagkolbens in dem Zylinder angeordneten, das Treiberplättchen umgebenden Ringkammer, die mit einem Druckmittelvorratsraum
verbunden ist, wobei eine zur Kolbenstirnfläche im wesentlichen parallele Begrenzungswand der Ringkammer
beim Auftreffen des Schlagkolbens auf den Prellpuffer unter Verringerung des Kammervolumens in Axialrichtung
begrenzt verschiebbar ist.
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ORIGINAL INSPECTED
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Aufgrund der in jüngster Zeit ergangenen Bestimmungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes ergab sich ein gesteigertes
Bedürfnis an einer Verminderung der Schallentwicklung derartiger pneumatisch betätigbarer Eintreibwerkzeuge.
Die überwiegende Anzahl der derzeit bekannten pneumatisch betätigbaren Eintreibwerkzeuge liegen mit ihrer Schallpegelspitze , insbesondere in den gefährlichen gehörschädigenden
Frequenzbereichen von 2000 - 8000 Mz, bis zu 10 dba über der von den Berufsgenossenschaften angewendeten Gehörschädlichkeitsgrenze.
Es stellt sich daher die Forderung, die Schallentwicklung derartiger Eintreibwerkzeuge zu vermindern
bzw. so zu dämpfen, daß die Schallpegelspitzen zu einem niedrigeren Frequenzbereich, der weniger gefährlich
ist, verschoben werden, oder aber den Schallpegelwert möglichst
überhaupt zu verringern.
Der bei pneumatischen Nagel- und Klammergeräten auftretende
Lärm ist im wesentlichen ein bei jedem Arbeitszyklus entstehender Impulsschall, der durch das Auftreffen des
Schlagkolbens auf einen Prellpuffer entsteht. Bekanntlich wird die Eintreibleistung pneumatischer Nagelgeräte mittels
der durch hohe Beschleunigung des Arbeitskolbens erzielten kinetischen Energie erreicht, die jedoch von dem einzutreibenden
Befestigungshauteil nur in geringem Maße aufgezehrt wird. Die Äestenergie muß von dem am unteren Ende des Zylinders
angeordneten Prellpuffer aufgenommen werden, der
den Schlagkolben in der Regel bei einer Einfederung von ca 1 mm auf Stillstand abbremsen muß. Im Augenblick des
Auftreffens des Schlagkolbens auf den Prellpuffer entsteht der hohe Spitzenschallpegel, der wiederum abhängig ist von
der Geschwindigkeit des Schlagkolbens, d.h. vom Luftdruck, mit dem das Gerät betrieben wird, von der Länge und der
Dicke des Eintreibbauteils, d.h. von der Energie, die von
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dem Eintreibbauteil aufgezehrt wird, und von der Härte des Prellpuffers, d.h. von der Lange des Bremsweges, der zur
Verzögerung der Kolbengeschwindigkeit auf Null durch Verformung des Prellpuffers zur Verfügung steht. Schlägt der
Kolben auf einen weichen Prellpuffer auf, der einen längen ren Bremsweg gestattet, so ist die Schallentwicklung wesentlich
geringer. Eine Verwendung von Prellpuffern aus einem Material mit einer geringeren Härte als 80 Shore ist jedoch
deshalb nicht möglich, weil deren Lebensdauer auf ein wirtschaftlich nicht vertretbares Maß absinkt. Natürlich könnte
auch bei einem entsprechend langen Puffer aus härterem Material
ein längerer Bremsweg und damit ein besseres Ergebnis erzielt werden, diese Maßnahme würde jedoch die Gesamtgröße des Gerätes als handgeführtes Gerät nachteilig beeinflussen.
Im Hinblick auf die Dämpfung des Spitzenschallpegels,
der beim Auftreffen des Schlagkolbens auf den Prellpuffer
entsteht, ergibt sich daher das Problem, eine Abfangvorrichtung
zu schaffen, die ein weicheres Aufschlagen des Kolbens und damit eine geringere Schallentwicklung gewährleistet,
ohne daß dadurch die Große des Eintreibwerkzeugs oder dessen Lebensdauer nachteilig beeinflußt wird.
Aus der DT-OS 1.503.202 ist bereits eine Abfangvorrichtung der eingangs genannten Art für den Schlagkolben eines
Zertrummungswerkzeugs zum Verdichten von Erdboden oder zum
Zertrümmern von Gestein bekannt. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist die Ringkammer über eine mit einer Drossel versehene
Leitung mit einem eine Hydraulikflüssigkeit enthaltenden Speicherbehälter verbunden. In diesem Speicherbehälter
ist eine mit Gas gefüllte elastische Blase angeordnet, die eine Verdrängung der in der Ringkammer enthaltenen Hydraulikflüssigkeit in den Speicherbehälter zuläßt, wobei das Völu-
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men der Gasblase abnimmt und der Gasdruck dementsprechend
zunimmt. In dem gleichen Maße wie der Gasdruck zunimmt,
nimmt auch der Druck der Hydraulikflüssigkeit in der Ringkammer
zu, sodaß die Bewegung der Begrenzungswand der Ringkammer und des auf diese auftreffenden Schlagkolbens abgebremst
wird. Nachdem der Schlagkolben bis zum Stillstand abgebremst wurde, dehnt sich die Gasblase wieder auf ihr
ursprüngliches Volumen aus, um die Hydraulikflüssigkeit aus
dem Speicherbehälter in die Ringkammer zurück zu befördern.
Diese bekannte Abfangvorrichtung mag sich zwar für Zertrümmerungswerkzeuge
eignen, die einen sehr schweren Schlagkolben aus Stahl besitzen,' Sie eignet sich jedoch nicht für
Werkzeuge zum Eintreiben von Befestigungsbauteilen, die einen extrem stark beschleunigten und in Leichtbauweise ausgeführten
Schlagkolben von nur wenigen Gramm besitzen, da infolge des im wesentlichen adiabatischen Verhaltens der
in der Ringkammer befindlichen Hydraulikflüssigkeit dem Schlagkolben ein nahezu starrer Widerstand entgegengesetzt
würde, sodaß keine Schalldämpfung erzielt werden könnte.
Bei dieser bekannten Abfangvorrichtung wäre auch die auf den Schlagkolben ausgeübte Bremskraft vom Arbeitsdruck des
Werkzeugs unabhängig, mit der Folge, daß die Bremskraft nicht in der erforderlichen Weise an die Geschwindigkeit
des Schlagkolbens angepaßt werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte Abfangvorrichtung hinsichtlich der erzielbaren Dämpfung
des Spitzenschallpegels zu verbessern, der beim Auftreffen des verhältnismäßig leichten Schlagkolbens eines
Eintreibwerkzeugs auf den Prellpuffer entsteht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Ringkammer über eine Bohrung mit dem Druckluftvorrats-
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raum des Eintrexbwerkzeugs verbunden ist.
Durch diese Maßnahme wird einerseits eine von dem Betriebsdruck
des Eintreibwerkaeugs abhängige Luftpufferung erzielt, und andererseits kann die in der Ringkammer enthaltene
Druckluft beim Auftreffen des Schlagkolbens auf die Begrenzungswand der Ringkammer durch deren Bohrung teilweise
in den Druckluftvorratsraum zurückgetrieben werden, wodurch
das Eintreten eines schädlichen adiabatischen Zustandes verhindert und eine weichere Abbremsung des Schlagkolbens erzielt
wird, was zu der gewünschten Verminderung des Aufprallschalls führt.
Die Erfindung läßt sich sowohl bei Eintreibwerkzeugen
anwenden, die nach dem Differentialkolbenprinzip arbeiten,
als auch bei solchen, die nach dem Rückstaukammerprinzip arbeiten. In dem ersten Fall ist die unterhalb des Schlagkolbens
in dem Zylinder angeordnete Ringkammer unmittelbar mit dem Druckluftvorratsraum des Eintrexbwerkzeugs verbunden,
während sie im zweiten Fall über die Rückstaukammer mit dem Druckluftvorratsraum verbunden ist.
Eine speziell für ein nach dem Differentialkolbenprinzip arbeitendes Eintreibwerkzeug geeignete Ausführungsform der
Erfindung ist im Anspruch 2 angegeben.
Die in den Ansprüchen 3 und 4 angegebenen Ausführungsformen lassen sich sowohl bei Eintreibwerkzeugen anwenden, die
nach dem Differentxalkolbenprinzip arbeiten, als auch bei
solchen, die nach dem Rückstaukammerprinzip arbeiten.
einiger
Die Erfindung wird im folgenden anhand-|eh?eie# in den
Zeichnungen dargestellter bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt:
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Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erste Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine zweite Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine dritte Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 4 einen Längsschnitt durch eine vierte Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 5 eine Darstellung gemäß Fig. 4, wobei
sich der Schlagkolben jedoch in seinem unteren Totpunkt befindet; und
Fig. 6 einen Längsschnitt durch eine fünfte Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 1 zeigt einen Längsschnitt eines pneumatisch betätigbaren Eintreibwerkzeugs, das einen gestuften
Zylinder 1 besitzt, in dem ein als Differentialkolben ausgebildeter Schlagkolben 2, dessen oberer Flansch
2a einen größeren Durchmesser aufweist als sein unterer Flansch 2b, axial verschiebbar geführt ist. Mit
dem Schlagkolben 2 ist ein Treiberplättchen 4 verbunden, das in dem Zylinder 1 nach unten ragt, um ein
(nicht gezeigtes) Befestigungsbauteil, beispielsweise einen Nagel in ein Werkstück einzutreiben. Am oberen
Ende des Treiberplättchens 4 ist ein Hals 3 befestigt. Auf dem Hals 3 des Treiberplättchens 4 ist
eine an der Zylinderwand 1 anliegende Dichtscheibe 5, die vorzugsweise aus einem schlagfesten Kunststoff
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bestellt, axial verschiebbar gelagert. Der Hals 3 des
Trexberplättchens 4 ist mit einem Bund 6 versehen, an dem sich die Dichtscheibe 5 abstützt. Die Zylinderwand
1 ist im oberen Bereich mit Bohrungen-.9 versehen, die den Innenraum des Zylinders mit einem von
dem Werkzeuggehäuse begrenzten Druckluftvorratsraum 7 verbinden. Wenn das Eintreibwerkzeug an eine (nicht
gezeigte) Druckluftquelle angeschlossen wird, so werden der Druckluftvorratsraum 7 sowie der Ringräum 8
zwischen den beiden Kolbenflanschen 2a und 2b mit
Druckluft gefüllt. In dem unteren Kolbenflansch 2b sind Bohrungen 10 angeordnet, durch welche die Druckluft in die von dem unteren Kolbenflansch 2b und der
Dichtscheibe 5 begrenzte Ringkammer 12 einströmen kann, sodaß die Dichtscheibe 5 gegen den Bund 6 angepreßt
wird.
Wird durch Öffnen eines Ventils die Oberseite des Kolbenflansches 2a schlagartig mit Druckluft beaufschlagt,
so wird der Schlagkolben 2 zusammen mit dem Treiberplättchen 4 nach unten getrieben, um einen
Arbeitshub auszuführen. In einem bestimmten Abstand vom unteren Totpunkt des Schlagkolbens 2 gelangt die
Dichtscheibe 5 mit einem Prellpuffer 11 in Eingriff, der sich an einer Bodenplatte des Zylinders 1 abstützt.
Das hat zur Folge, daß die Dichtscheibe 5 von dem Bund 6 abgehoben und in Richtung auf den
unteren Kolbenflansch 2b verschoben wird. Dabei wird die in der von der Dichtscheibe 5 und dem unteren
Kolbenflansch 2b begrenzten Ringkammer 12 enthaltene Luft durch die Bohrungen 10 in den oberen Ring-
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raum 8 und durch die Bohrungen 9 in der Zylinderwand in den Druckluftvorratsraum 7 teilweise zurückgedrängt.
Dadurch wird das Eintreten eines schädlichen adiabatischen Zustandes verhindert und eine weichere Abbremsung
des Schlagkolbens 2 erreicht, was zu der gewünschten
Verminderung des Aufprallschalles führt.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abfangvorrichtung wird die in ihrem
Volumen veränderbare Ringkammer 112 von der Bodenplatte 101 des Zylinders, von der Zylinderwand 100 und von
einer Dichtscheibe 105 begrenzt. Die Dichtscheibe ist dabei mit einem das Treiberplättchen 104 umgebenden
Hals 103 versehen, der in einer Bohrung der Bodenplatte 101 des Zylinders axial verschiebbar gelagert
ist und mit einem Kragen 106 an der Unterseite der Bodenplatte des Zylinders anliegt. Bei diesem
Ausführungsbeispxel stützt sich der Prellpuffer 111 auf der dem Schlagkolben 102 zugekehrten Oberseite
der Dichtscheibe 105 ab. Wenn der Schlagkolben 102 in der Nähe seines unteren Totpunkts mit seinem unteren
Kolbenflansch 102b mit dem Prellpuffer 111 in Eingriff gelangt, so verschiebt er diesen zusammen
mit der Dichtscheibe 105 in Richtung auf die Bodenplatte
101 des Zylinders. Dadurch wird die in der von der Dichtscheibe 105, der Bodenplatte 101 des
Zylinders und der Zylinderwand 100 begrenzten Ringkammer 112 enthaltene Druckluft durch die in der Zylinderwand
100 angeordnete Bohrung 110 teilweise in den Druckluftvorratsraum 107 zurückgedrängt, wodurch
eine vom Betriebsdruck des Werkzeugs abhängige pneumatische Pufferung bzw. Verzögerung des Schlagkolbens
102 bewirkt wird.
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Bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abfangvorrichtung wird die in ihrem Volumen veränderbare Ringkammer 212 von dem
Prellpuffer 211 gebildet. Zu diesem Zweck ist der aus einem elastischen Material hergestellte Prell-'
puffer 211 als hohler Ring ausgebildet, der das Treiberplättchen 204 umgibt und sich an der Bodenplatte
201 des Zylinders abstützt. Die Wandung des Prellpuffers 211 ist mit einer Öffnung 213 versehen,
die mit einer in der Zylinderwand 200 angeordneten Bohrung 210 fluchtet. Wenn der Schlagkolben
202 in der Nähe seines unteren Totpunkts mit seinem unteren Flansch 202b auf den Prellpuffer 211 aufschlägt,
so wird dieser unter Verringerung seines Kammervolumens gegen die Bodenplatte 201 des Zylinders gedrückt. Die in der von dem Prellpuffer 211
gebildeten Ringkammer 212 enthaltene Druckluft wird daher durch die Öffnung 213 des Prellpuffers 211 und
durch die Öffnung 210 der Zylinderwand 200 teilweise in den Druckluftvorratsraum 207 zurückgedrängt.
Wie dies vorstehend erläutert wurde, wird mit der erfindungsgemäßen Abfangvorrichtung eine vom
Betriebsdruck abhängige pneumatische Pufferung bzw. Verzögerung des Schlagkolbens bewirkt, wodurch der
beim Auftreffen des Schlagkolbens auf den Prellpuffer
entstehende Spitzenschallpegel beträchtlich gesenkt werden kann. Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Abfangvorrichtung wurden in Verbindung mit einem nach dem Differentialkolbenprinzip arbeitenden Eintreibwerkzeug
erläutert. Die Erfindung läßt sich je-
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doch in gleich vorteilhafter Weise auch bei solchen Exntrexbwerkzeugen anwenden, die nach dem Rückstaukammerprinzip
arbeiten.
Die in den Fig. 4 und 5 gezeigte Ausführungsform der Erfindung wird anhand eines pneumatisch betätigbaren
Exntreibwerkzeugs erläutert, bei dem der in einem Zylinder 300 auf- und abbeweglich angeordnete Schlagkolben
302 als Flachkolben ausgebildet ist.
Am unteren Ende des Zylinders 300 ist ein Prellpuffer
311 angeordnet, der sich auf einer Dichtscheibe 305 abstützt. Diese Dichtscheibe 305 besitzt einen
Hals 303, der in einem Ringflansch 314 der Bodenplatte 301 des Zylinders 300 mit Dichtsitz verschiebbar
geführt ist. Die Dichtscheibe 305 begrenzt daher zusammen mit der Zylinderwand 300 und der Bodenplatte
301 des Zylinders eine in ihrem Volumen veränderliche Ringkammer 312. Diese Ringkammer 312 steht über
eine in der Zylinderwand 300 angeordnete Bohrung 313 mit dem Druckluftvorratsraum 307 des Exntreibwerkzeugs
in Verbindung. Die Dichtscheibe 305 ist demzufolge unter der Einwirkung der Druckluft an einer ringförmigen
Verengung 315 der Zylinderwand 300 angeschlagen. Unterhalb der ringförmigen Verengung 315 sind in der Zylinderwand
300 breite Durchbrüche 316 vorgesehen. Ferner sind am unteren Ende der Zylinderwand 300 zusätzliche
Bohrungen 310 vorgesehen, die mit einem elastischen O-Rxng 317 verschlossen sind. In die das Treiberplättchen
304 aufnehmende Mittelbohrung 318 der Dichtscheibe 305 ist ein Dichtungsring 319 eingesetzt, dessen Innendurchmesser
kleiner ist als der Außendurchmesser
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einer an der Bodenplatte 301 des Zylinders angeordneten Nase 320, in der das Treiberplättchen 304 mit
Dichtsitz verschiebbar geführt ist.
Wenn in bekannter Weise der Arbeitsraum des Zylinders
300 über ein pneumatisches Ventil mit dem Druckluftvorratsraum 307 verbunden und die Oberseite des
Schlagkolbens 302 mit Druckluft beaufschlagt und damit der Eintreibvorgang ausgelöst wird t so wird der
Schlagkolben 302 nach unten getrieben, wobei die in dem Zylinder 300 enthaltene atmosphärische Luft durch
die Mittelbohrungen 321 und 318 des Prellpuffers 311 und der Dichtscheibe 305 und durch in der Bodenplatte
301 angeordnete Öffnungen 322 aus dem Zylinder ins Freie entweicht.
Wenn nun der Schlagkolben 302 am Ende seines Arbeitshubes auf den Prellpuffer 311 aufschlägt, so
wird dieser gemeinsam mit der Dichtscheibe 305 nach unten getrieben, wobei die in der Ringkammer 312
enthaltene Luft unter Aufweitung des O-Rings 317
durch die Bohrungen 310 in den Druckluftvorratsraum 307 zurückgedrängt wird. Im Verlauf der Abwärtsbewegung
der Dichtscheibe 305 werden die in
der Zylinderwand 300 angeordneten breiten Durchbrüche 316 von der Dichtscheibe 305 freigegeben (siehe Fig. 5), sodaß Druckluft aus dem Vorratsraum 307
direkt unter den Schlagkolben 302 gelangt und diesen abbremst.
Gleichzeitig gelangt der in der Mittelbohrung 318 der Dichtscheibe 305 angeordnete Dichtungsring 319
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mit der Treiberführungsnase 320 in Dichtungsberührung,
sodaß die durch die Durchbrüche 316 in den Zylinder einströmende Druckluft nicht durch die Öffnungen
ins Freie entweichen kann.
Wenn nun das pneumatische Ventil in bekannter Weise umgesteuert wird, so kann die oberhalb des Schlagkolbens
302 in dem Arbeitsraum des Zylinders 300 befindliche Druckluft ins Freie entweichen. Der Schlagkolben 302 wird daher unter dem Einfluß der durch
die Durchbrüche 316 in den Zylinder 300 einströmenden
Druckluft nach oben getrieben.
Das Treiberplättchen 304 besitzt eine Einschnürung 323, die sich im oberen Totpunkt des Schlagkolbens
302 im Bereich der Treiberführungsnase 320 befindet. Wenn der Schlagkolben 302 in seinen oberen
Totpunkt zurückgekehrt ist (siehe Fig. 4), so wird demzufolge zwischen der Einschnürung 323 des Treiberplättchens
304 und der dieses aufnehmenden Bohrung der Führungsnase 320 ein Spalt gebildet, durch
den die unterhalb des Schlagkolbens 302 in dem Zylinder 300 befindliche Druckluft ins Freie entweichen
kann. Das hat jedoch wiederum zur Folge, daß die Oberseite der Dichtscheibe 305 schließlich mit
einem geringeren Druck beaufschlagt wird als ihre Unterseite, weil die Ringkammer 312 über die Bohrungen
313 mit dem Druckluftvorratsraum 307 stets in Verbindung steht.
Auf die Dichtscheibe 305 wirkt daher ein nach
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oben gerichteter Kraftüberschuß ein, sodaß die Dichtscheibe 305 in ihre Ausgangslage nach oben verschoben
wird, bis sie an der ringförmigen Verengung 315 des Zylinders 300 zur Anlage gelangt. Im Verlauf dieser
Bewegung gibt der in der Mittelbohrung 318 der Dichtscheibe 305 angeordnete Dichtungsring 319 die Treiberführungsnase
320 frei, wogegen die Dichtscheibe 305 die in der Zylinderwand 300 angeordneten Durchbrüche
316 wieder verschließt. Damit ist. der in Fig. 4 gezeigte Ausgangszustand wieder hergestellt,
und das Eintreibwerkzeug ist für einen erneuten Arbeitsvorgang einsatzbereit.
Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß die Bewegung des Schlagkolbens 302 nicht allein
vom Prellpuffer 311 und von dem durch die Ringkammer 312 gebildeten Luftkissen, sondern darüberhinaus auch
von der durch die Durchbrüche 316 in den Kolbenrückhubraum des Zylinders einströmenden Druckluft abgebremst
wird.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 4 und 5 wird die Rückführung der Dichtscheibe in ihre obere
Ausgangslage dadurch bewirkt, daß die Unterseite der Dichtscheibe mit einem höheren Druck beaufschlagt
wird als die Oberseite. Der für die Rückführung der Dichtscheibe erforderliche Kraftüberschuß in Aufwärtsrichtung
kann aber auch dadurch erzielt werden, daß die von der Druckluft beaufschlagte Querschnittsfläche an der Unterseite der Dichtscheibe größer ist
als an der Oberseite. Dieser Gedanke ist bei der ab-
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gewandelten Ausführungsform nach Fig. 6 verwirklicht.
Die in Fig. 6 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abfangvorrichtung weicht von derjenigen
nach den Fig. 4 und 5 insofern ab, als die
Einschnürung am Treiberplättchen entfällt, da die von der Druckluft auf die Dichtscheibe ausgeübte
aufwärts gerichtete Kraft in jedem Fall größer ist als die abwärts gerichtete Kraft. *
Dies wird durch eine Erweiterungsstufe 415 des Zylinders 400 erreicht, die gleichzeitig als Begrenzung
für die Aufwärtsbewegung der Dichtscheibe 405 dient, die mit einer entsprechenden Erweiterungsstufe
426 versehen ist. Oberhalb der Erweiterungsstufe
415 ist die Zylinderwand 400 mit Durchbrüchen 416 versehen, die von der Dichtscheibe 405 abgedeckt
sind, wenn sich diese in ihrer oberen Ausgangsstellung befindet, und die von der Dichtscheibe 405
freigegeben werden, wenn diese beim Auftreffen des
Schlagkolbens 402 auf den Prellpuffer 411 nach unten geschoben wird. Die Wirkungsweise dieser Durchbrüche
416 ist daher die gleiche wie bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 4 und 5.
In dem Bereich zwischen den Durchbrüchen 416 und der Erweiterungsstufe 415 ist in der Zylinderwand
ein Dichtring 424 angeordnet, und unterhalb der Erweiterungsstufe 415 ist ein Dichtring 425 am Umfang
der Dichtscheibe 405 angeordnet. Der zwischen den Erweiterungsstufen 415 und 426 der Zylinderwand 400
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und der Dichtscheibe 405 gebildete Ringraum steht über
eine in der Dichtscheibe 405 angeordnete Bohrung 427 mit der Atmosphäre in Verbindung.
Wenn sich die Dichtscheibe 405 in ihrer abgesenkten
Stellung (vgl. Fig. 5) befindet/so wird ihre Ober- und Unterseite mit dem gleichen Druck beaufschlagt, da
der Innenraum des Zylinders 400 über die Durchbrüche 416 und die Ringkammer 412 über die Bohrung 413 mit
dem Druckluftvorratsraum 407 in Verbindung stehen.
Wie aus Fig. 6 ersichtlich ist, wird die Dichtscheibe 405 an ihrer Unterseite im Bereich einer Ringfläche mit Druckluft beaufschlagt, deren Außendurchmesser
dem Innendurchmesser der Erweiterungsstufe 415
des Zylinders 400 entspricht und deren Innendurchmesser dem Außendurchmesser des Halses 403 der Dichtscheibe
405 entspricht. Andererseits wird die Dichtscheibe 405 an ihrer Oberseite im Bereich einer Ringfläche mit
Druckluft beaufschlagt, deren Außendurchmesser dem Innendurchmesser
des Zylinders 400 entspricht, und deren Innendurchmesser dem Innendurchmesser des in der Mittelbohrung 418 der Dichtscheibe 405 angeordneten Dichtungsrings
419 entspricht.
Durch eine entsprechende Abstimmung der genannten Durchmesser wird erreicht, daß die von der Druckluft
beaufschlagte Querschnittsfläche der Dichtscheibe 405
an der Unterseite größer ist als an ihrer Oberseite. Dieser Umstand hat einen nach oben gerichteten Kraft-
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Überschuß zur Folge, der ausreicht, um die abgesenkte Dichtscheibe 405 in ihre obere Ausgangslage zurückzubewegen.
Die verstärkte Abbremsung des Schlagkolbens 402 beruht darauf, daß die von der Druckluft
beaufschlagte Unterseite des Schlagkolbens 402 eine
größere Fläche aufweist als die Unterseite der Dichtscheibe 405.
größere Fläche aufweist als die Unterseite der Dichtscheibe 405.
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Claims (6)
- PatentansprücheAbfangvorrichtung für den Schlagkolben eines pneumatisch betätigbaren Eintreibwerkzeugs, bestehend aus einem Zylinder, in dem der mit dem Treiberplättchen verbundene Schlagkolben axial verschiebbar gelagert ist, einem am unteren Ende des Zylinders angeordneten Prellpuffer und einer unterhalb des Schlagkolbens in dem Zylinder angeordneten, das Treiberplättchen umgebenden Ringkammer, die mit einem Druckmittelvorratsraum verbunden ist, wobei eine zur Kolbenstirnfläche im wesentlichen parallele Begrenzungswand der Ringkammer beim Auftreffen des Schlagkolbens auf den Prellpuffer unter Verringerung des KammerVolumens in Axialrichtung begrenzt verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringkammer (12; 112; 212; 312; 412) über eine Bohrung (9, 10; 110; 210, 213; 313; 413) mit dem Druckluftvorratsraum (7; 107; 207; 307; 407) des Eintreibwerkzeugs verbunden ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringkammer (12) von dem unteren Flansch (2b) des als Differentialkolben ausgebilde-60 9 832/0117ten Schlagkolbens (2), von der Zylinderwand (1) und von einer auf einem Hals (3) des Treiberplättchens .(4) axial verschiebbar angeordneten Dichtscheibe (5) gebildet ist, daß die Dichtscheibe (5) mit der dem Prellpuffer (11) zugekehrten Stirnfläche an einem Bund (6) des Treiberplättchens (4) anliegt und in der Nähe des unteren Totpunkts des Schlagkolbens (2) mit dem Prellpuffer (11) in Eingriff gelangt, und daß die Bohrung (10) in dem unteren Flansch (2b) des Schlagkolbens (2) angeordnet ist und in einen zwischen dem oberen und dem unteren Flansch (2a, 2b) des Schlagkolbens angeordneten Ringraum (8) einmündet, der über eine in der Wand des Zylinders (1) angeordnete Bohrung (9) stets mit dem Druckluftvorrat sraum (7) verbunden ist. (Fig. 1)
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringkammer (112) von einer Bodenplatte (101) des Zylinders, von der Zylinderwand (100) und von einer Dichtscheibe (105) gebildet ist, daß die Dichtscheibe (105) mit einem das Treiberplättchen (104) umgebenden Hals (103) versehen ist, der in einer Bohrung der Bodenplatte (101) des Zylinders axial verschiebbar gelagert ist und mit einem Kragen (106) an der Unterseite der Bodenplatte (101) anliegt, daß die Bohrung (110) in der Zylinderwand (100) angeordnet ist, und daß die verschiebbare Dichtscheibe (105) auf ihrer dem Kolben (102) zugekehrten Oberseite den Prellpuffer (111) abstützt. (Fig. 2)
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn-609832/01 1 72504034zeichnet, daß der Prellpuffer (211) ein das Treiber-. plättchen (204) umgebender und sich an der Bodenplätte (201) des Zylinders abstützender hohler Ring aus elastischem Material ist, dessen Innenraum die Ringkammer (212) bildet, die über eine in dem Prellpuffer (211) angeordnete Öffnung (213) und eine mit dieser fluchtende Bohrung (210) in der Zylinderwand (200) mit dem Druckluftvorratsraum (207) verbunden ist.(Fig. 3)
- 5. Vorrichtung nach Anspruch lt dadurch gekennzeichnet, daß die Ringkammer (312) von einer Bodenplatte (301) des Zylinders, von der Zylinderwand (300) und von einer Dichtscheibe (305) gebildet ist, daß die Dichtscheibe (305) mit einem das Treiberplättchen (304) umgebenden Hals (303) versehen ist, der in einem Ringflansch (314) der Bodenplatte (301) des Zylinders axial verschiebbar gelagert ist, daß die Dichtscheibe (305) auf ihrer dem Schlagkolben (302) zugekehrten Oberseite den Prellpuffer (311) abstützt, daß die Ringkammer (312) über eine in der Zylinderwand (300) angeordnete Bohrung (313) mit dem Druckluftvorratsraum (307) verbunden ist, daß die Zylinderwand (300) mit einer die Aufwärtsbewegung der Dichtscheibe (305) begrenzenden ringförmigen Verengung (315) versehen ist, daß in der Zylinderwand (300) Durchbrüche (316) angeordnet sind, die den Kolbenrückhubraum des Zylinders mit dem Druckluftvorratsraum (307) verbinden, daß die Dichtscheibe (305) in ihrer oberen Ausgangsstellung die Durchbrüche (316) abdeckt und in ihrer abgesenkten Stellung freigibt, daß die Dichtscheibe (305) in ihrer abgesenkten Stel-609832/0 117lung mit einem in ihrer Mittelbohrung (318) angeordneten Dichtungsring (319) mit einer von der Bodenplatte (301) des Zylinders nach oben ragenden Treiberführungsnase (320) in Dichtungseingriff gelangt, daß die Bodenplatte (301) in dem Bereich zwischen dem Ringflansch (314) und der Treiberführungsnase (320) mit einer Öffnung (322) versehen ist, und daß das Treiberplättchen (304) mit einer Einschnürung (323) versehen ist, die in der oberen Ausgangsstellung des Schlagkolbens (302) im Bereich der Treiberführungsnase (320) angeordnet ist und zusammen mit dieser einen Ringspalt bildet. (Fig. 4 und 5)
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringkammer (412) von einer Bodenplatte (401) des Zylinders, von der Zylinderwand (400) und von einer Dichtscheibe (405). gebildet ist, daß die Dichtscheibe (405) mit einem das Treiberplättchen (404) umgebenden Hals (403) versehen ist, der in einem Ringflansch (414) der Bodenplatte (401) des Zylinders axial verschiebbar gelagert ist, daß die Dichtscheibe (405) auf ihrer dem Schlagkolben (402) zugekehrten Oberseite den Prellpuffer (411) abstützt, daß die Ringkammer (412) über eine in der Zylinderwand (400) angeordnete Bohrung (413) mit dem Druckluftvorratsraum (407) verbunden ist, daß die Zylinderwand (400) mit einer die Aufwärtsbewegung der Dichtscheibe (405) begrenzenden ringförmigen Verengung (415) versehen ist, daß in der Zylinderwand (400) Durchbrüche (416) angeordnet sind, die den Kolbenrückhubraum des Zylinders mit dem Druckluftvorratsraum (407) verbinden, daß die Dichtscheibe (405) in6 09832/0117ihrer oberen Ausgangsstellung die Durchbrüche (416) abdeckt und in ihrer abgesenkten Stellung freigibt, daß die Dichtscheibe (405) in ihrer abgesenkten Stellung mit einem in ihrer Mittelbohrung (413) angeordneten Dichtungsring (419) mit einer von der Bodenplatte (401) des Zylinders nach oben ragenden Treiberführungsnase (420) in Dichtungseingriff gelangt, daß die Bodenplatte (401) in dem Bereich zwischen dem Ringflansch (414) und der Trexberführungsnase (420) mit einer Öffnung (422) versehen ist, und daß die mit Druckluft beaufschlagte Querschnittsfläche an der Unterseite der Dichtscheibe (405) größer ist als die mit Druckluft gleichen Drucks beaufschlagte Querschnittsfläche an der Oberseite der Dichtscheibe. (Fig. 6)60983 2/0117
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