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Fußgymnastik-Sandale
Fußgymnastik-Sandalen, die zur
Aktivierung der Fußmuskulatur und damit zur Vorbeugung, Linderung und Behebung von
Fehlbildungen des Fußes dienen, sind bereits bekannt. Derartige Fußgymnastik-Sandalen
weisen gewöhnlich eine, durch einen Riemen am Fuß gehaltene, Laufsohle auf, deren
dem Fuß zugewandte Oberfläche dem Fußgewölbe angepaßt ist. Der Riemen ist über dem
Rist des Fußes-angebracht, so daß die Sohle nur von dem Rist des Fußes aus mit der
Sohle des Fußes in Berührung gebracht wird.
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Bei einer bekannten Art der Fußgymnastik-Sandale erstreckt sich unterhalb
der Zehenwölbung über die ganze Breite der Laufsohle ein bogenformig verlaufender
Wulst, um welchen beim Gebrauch der Sandale be Gehen die Zehen herumgreifen und
so die Zehen zu einer aktiven Betätigung anregen. Eine solche Greifbewegung der
Zehen, die zu der gewmnschten Stärklmg der Zehen- und Fußmuskulatur führt, wird
bei der Benutzung der Sandale ganz zwangsläufig durchgeführt, da es andernfalls
nicht möglich ist, die-Sandale in Kontakt mit der Fußsohle zu halten und ein Abfallen
der Sandale zu verhindern. Derartige Fußgymnastik-Sandalen besitzen jedoch noch
schwerwiegende Nachteile.
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Eine Weiterentwicklung dieser Fußgymnastik-Sandale sah daher vor,
daß der Zehengreifwulst modifiziert wurde. Bei diesen bekannten Fußgymnastik-Sandalen
ist der Wulst so ausgebildet, daß er von der fußaußenseitig liegenden Außenkante
der Sohle ausgehend zunächst nach der mittleren Zehe hin ansteigt und dann verhältnismäßig
steil abfallend in die bekannte, auf der Sohle im Bereich des Großzehenballens vorgesehene,
als Balenbett dienende Vertiefung einmündet. Bei Verwendung einer derartigen Fußgymnastik-Sandale
wird erreicht, daß bei einwärts gerichteter Großzehe (hallux valgus), diese durch
den in das Großzehenballenbett verhältnismäßig steil abfallenden Wulst von der benachbarten
Zehe seitlich abgedrückt wird. Dadurch wird dem genannten Fußleiden entgegen gearbeitet.
Bei Verwendung dieser bekannten Fußgymnastik-Sandalen ist aber die Gefahr nicht
auszuschließen, daß im Bereich der Großzehe eine Verdrehung stattfindet, insbesondere
wenn die Fußmuskulatur des Trägers schwächer als normal ausgebildet ist. Dadurch
kann das Tragen der Fußgymnastik
-Sandale mit einem zusätzlichen
Gefühl der Unbequemlichkeit verbunden sein, oder es ist sogar bei besonders ausgedehntem
Gebrauch der Sandalen das Auftreten von Schmerzen nicht auszuschließen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Fußgymnastik-Sandale
die einerseits eine optimale Gymnastikwirkung auf die Füße des Trägers ausübt, andererseits
jegliche eventuell auftretenden nachteiligen Einwirkungen vermeidet oder auf ein
Minimum beschränlct.
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Gegenstand der Erfindung ist eine Fußgymnastik-Sandale mit einer durch
einen ein- oder mehrteiligen Riemen am Vorfuß gehaltenen Sohle, die auf ihrer am
Fuße anliegenden und dem Fußgewölbe angepaßten Oberseite mit einem bogenförmigen
Zehengreifwulst versehen ist, der von der Fußaußenseite ausgehend ansteigt und dann
verhältnismäßig steil abfällt, und im Bereich vor dem Bett des Großzehenballens
eine Vertiefung für die Zehenbeere-der Großzehe aufweist, die nun dadurch gekennzeichnet
ist, daß der Zehengreifwulst, der unterhalb der kleinen Zehen Zwei bis Fünf, vorzugsweise
Zwei bis Vier verläuft, im Bereich der Zehe Zwei bzw.
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zwischen dieser und der Großzehe nahezu senkrecht abfällt und in die
Vertiefung für die Zehenbeere der Großzehe einmündet.
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Durch diese Ausbildung des Fußbettes ist gewährleistet, daß die Großzehe
beim Stehen oder Auftreten des Trägers völlig geradebleibt, ohne daß eine Verdrehung
bzw. Verwringung zu befürchten ist, während für die übrigen Zehen, insbesondere
auch für die der Großzehe benachbarten Kleinzehe Zwei eine optimale Ausnützung der
Gymnastikwirkung durch den Zehengreifwulst ermöglicht wird.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Zehengreifwulstes wird außerdem
die Großzehe in völlig gerader Lage fixiert und dadurch sehr wirksam einer Hallux-ValguaTendenz
in verstärktem Maße entgegengewirkt.
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Die Figuren 1 bis 3 erläutern bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Fußgymnastik-Sandale näher.
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Die Figur 1 ist eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Sandale
für den linken Fuß, bei der der Riemen lediglich angedeutet wurde.
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Die Figur 2 ist ein Längsschnitt durch die in Figur 1 gezeigte Sandale
in Richtung II - II, wobei die Pfeile in Figur 1 die Blickrichtung anzeigen.
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Die Figur 3 ist ein Querschnitt durch die in Figur 1 gezeigte Sandale
in Richtung III - III, wobei die Pfeile die Blickrichtung anzeigen.
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Figur 1 stellt eine Draufsicht auf die Laufsohle 1 dar. Es ist ersichtlich,
daß die dem Fuß zugewandte Oberseite der LaufsohS 1 dem Fußgewölbe angepaßt ist.
Im Fersenteil der Sandale befindet sich eine flache Vertiefung 2 für die Ferse.
Von der Ferse her gesehen liegt vor dem Zehengreifwulst 3 vorzugsweise eine Vertiefung
für die Ballen der Zehen. Der Zehengreifwulst 3 beginnt fußaußenseitig entweder
unterhalb der Zehe Fünf oder vorzugsweise unterhalb der Zehe Vier. Im Bereich der
Zehe Zwei bzw. zwischen dieser und der Großzehe fällt der Zehengreifwulst 3 unter
Bildung einer senkrechten oder nahezu senkrechten Kante 4 ab. An der Oberseite der
Laufsohle 1 ist zur besseren Lagerung der Großzehe eine an sich bekannte zusätzliche
Vertiefung 5 für die Großzehe vorgesehen.
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Bei einer speziellen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sandale
ist die Vertiefung 5 an den Stellen, an denen der Großzehenballen und die Großzehenbeere
an der Laufsohle aufliegen, noch stärker ausgeprägt, d.h. daß an diesen Stellen
die Vertiefungen noch tiefer in die Laufsohle hineinreichen. Dadurch wird zwangsläufig
zwischen diesen vertieften Punkten ein mehr oder weniger ausgeprägter Steg gebildet.
Die Höhe dieses Stegs
überschreitet das Niveau des Ballenbettes
der Zehe Drei bis Fünf nicht. Er liegt in Höhe der hinteren hälfte des hinteren
Abfalles des Zehengreifwulstes.
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Das Sohlenstück kann zum Beispiel Nylon-verstärkt z.B. mit festen
Metallstäben oder Bändern, um es verhältnismäßig starr zu machen, oder aus anderen
harten Kunststoffmaterialien bestehen. Auf der Oberfläche kann eine etwa 2 bis 4
mm dicke Schicht aus einem elastischen Material, wie z.B. Leder, Gummi oder Kunststoff,
das gegebenenfalls verschäumt - wie Polyurethanschaum - sein kann, aufgetragen werden.
Ein solcher elastischer Überzug kaun über die gesamte Sohlenfläche oder nur teilweise,
wie z.B. über den Teil der Ferse unter dem Fußgewölbe, aufgebracht sein.
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Die Laufsohle 1 ist mit einem Riemen 7 versehen, der in der Zeichnung
abgebrochen dargestellt ist. Der Riemen 7 wird in zwei Teilen dargestellt, die jeweils
durch Schrauben oder ndere Mittel, wie z.B. Nägeln, an der Seite der Sohle befestigt
sind. Beide Teile werden mit einer Schnalle geschlossen. Der Riemen kann auch aus
einem Stück bestehen. Es kann ein beliebiger Riemen sein, nur muß er so beschaffen
sein, daß beim Tragen der Sandale der Sohlenteil an dem Rist des Trägers hängt,
wobei die Plantaroberfläche im Bereich der Metatarsalknöpfe und Wölbung mit der
Oberseite der Sohle in Kontakt gebracht wird. Der Riemen kann mit einem anderen
austauschbar sein und kann leicht entfernbar sein aufgrund der Stift- bzw.
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Schraubverbindungen, mit denen der Riemen an der Sohle befestigt ist.
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In der Figur 2, die - wie bereits angegeben - einen Längsschnitt durch
die Figur 1 darstellt, haben die Bezugszeichen die gleiche Bedeutung wie in Figur
1. Vorzugsweise ist die Laufsohle 1 an der Unterseite mit einem Belag 6 versehen.
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In der Figur 3 ist ein Querschnitt durch die in Figur 1 gezeigte Sandale
dargestellt, in der die Bezugszeichen dieselbe Bedeutung wie in Figur 1 und 2 haben.
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Wie die Figur 3 zeigt, verläuft der Zehengreifwulst von der Sohlenaußenkante
her zunächst in Richtung zur Körpermitte hin ansteigend und fällt dann etwa kurz
vor der Großzehe nahezu senkrecht ab. Allgemein kann gesagt werden, daß die durch
den Abfall des Zehengreifwulstes gebildete obere Kante vorteilhaft abgerundet ist.
Dadurch wird es ermöglicht, daß durch das Ballenbett die Großzehe völlig waagerecht
gelagert; wird. Beim Gebrauch der Sandale können also keinerlei Torsionskräfte auf
die Großzehe einwirken, dadurch wird auch die geringste Verarwingung völlig vermieden,
was eine beschwerdefreie Dauerbenutzung der erfindungsgemäßen 'Sußgymnastik-Sandale
ermöglicht.
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Der Wulst erstreckt sich von der Außenseite des Sohlenstückes oder
angrenzend an die Außenseite des Sohlenstückes unter der kleinen Zehe, quer über
das Sohlenstück, vorzugsweise in einer Wölbung verlaufend entsprechend dem Metatarsalbogen
unter den Zehen und steigt dann zur zweiten Zehe hin an. Wie aus der Zeichnung ersichtlich
ist, kann der Wulst zur Großzehe hin breiter werden.
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Die erfindungsgemäße Sandale weist vorzugsweise eine einstückige Laufsohle
auf, die Laufsohle kann aber auch aus mehreren Stücken bestehen und/oder mit einem
Absatz versehen sein. Die Laufsohle kann z.B. aus Holz, Kunststoff, wobei letzterer
mit Verstärkungselementen, wie z.B. Glasfasern oder Metall, versehen sein kann,
bestehen.
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Auf der unteren Laufseite kann ein Belag,z.B. aus den üblichen für
Schuhe verwendeten Sohlenmaterialien oder aus anderen rutschlemmenden Stoffen, wie
Leder, Gummi, Kautschuk, Kunstleder oder Kunststoff, vorzugsweise poröses Gummi,
wie z.B. Zellkrepp, angebracht sein.
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Der ein- oder mehrteilige Riemen kann aus allen in der Schuh--herstellung
üblichen Materialien, wie Leder, Kunstleder, Gummi, Kunststoff, Stoff bzw. Textilien,
pflanzlichen Stoffen (Stroh) oder auch biegsamen Metallbändern bestehen. Er kann
mit einer Schnalle oder ähnlichen Vorrichtungen (Druckknöpfe) zu schließen sein.