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DE259757C - - Google Patents

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Publication number
DE259757C
DE259757C DENDAT259757D DE259757DC DE259757C DE 259757 C DE259757 C DE 259757C DE NDAT259757 D DENDAT259757 D DE NDAT259757D DE 259757D C DE259757D C DE 259757DC DE 259757 C DE259757 C DE 259757C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
line
pump
liquid
pressure
ventilation
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DENDAT259757D
Other languages
English (en)
Publication of DE259757C publication Critical patent/DE259757C/de
Active legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B67D7/00Apparatus or devices for transferring liquids from bulk storage containers or reservoirs into vehicles or into portable containers, e.g. for retail sale purposes
    • B67D7/06Details or accessories
    • B67D7/32Arrangements of safety or warning devices; Means for preventing unauthorised delivery of liquid
    • B67D7/3245Arrangements of safety or warning devices; Means for preventing unauthorised delivery of liquid relating to the transfer method
    • B67D7/3272Arrangements of safety or warning devices; Means for preventing unauthorised delivery of liquid relating to the transfer method using pumps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Pipeline Systems (AREA)
  • Structures Of Non-Positive Displacement Pumps (AREA)
  • Jet Pumps And Other Pumps (AREA)

Description

PATENTAMT.
PAÄOTSCHRIFT
' - M 259757 KLASSE 81 e. GRUPPEM:
. Zusatz zum Zusatzpatent 259756.
Patentiert im Deutschen Reiphe vom 3. November 1910 ab. Längste Dauer: 1. August 1925.
• Bei der Anlage zur Förderung feuergefährlicher Flüssigkeiten durch eine Pumpe unter Nachtritt eines Schutzgases von geringem Überdruck gemäß Zusatzpatent 259756 wird eine Belüftungsleitung für die Pumpe in den Lagerbehälter für die feuergefährliche Flüssigkeit,
1." jedoch nur bis zu einem derartigen Abstand von dem Flüssigkeitsspiegel geführt, daß ihr die feuergefährliche Flüssigkeit nur mittels des Schutzgasüberdruckes durch ein zweites, unten in die feuergefährliche Flüssigkeit eintauchendes, oben an das Standrohr der Pumpendruckleitting angeschlossenes Rohr zugehöben werden kann. Dabei ist die Belüftungsleitung so hoch zu führen, daß ihre Gesamthöhe den in der Pumpe zum Ansaugen der feuergefährlichen Flüssigkeit durch die Saugleitung zu erzeugenden Unterdruck mit Sicherheit übersteigt, damit nicht ein Übersaugen der Flüssigkeit durch die
Belüftungsleitung und damit eine Aufhebung des Flüssigkeitsverschlusses der letzteren eintritt. Diese außerordentlich zuverlässig arbeitende Sicherheitseinrichtung stößt nun bei beschränkter Bauhöhe insofern auf gewisse Schwierigkeiten, als bei dem geringen spezifischen Gewicht der meisten feuergefährlichen ■ Flüssigkeiten die Belüftungslcitung meist noch ein beträchtliches Stück über die Zapfstelle hinausgeführt werden muß.
Die Erfindung folgt dem Leitgedanken, diese Beschränkung der Anordnung nach dem Zusatzpatent 259756 dadurch.zu beseitigen, daß die Belüftungsleitung ohne den sonst erforderlichen Sicherheitsbogen als mit der Hauptsaugleitung parallel geschaltete Saugleitung zur Pumpe geführt wird, während die Aufhebung des Flüssigkeitsverschlusses nun dadurch vermieden wird, daß Von der Druckseite der Pumpe eine Flüssigkeitsmenge in die Tauchung zurückgeführt wird, die mindestens der durch die Bclüftungsleitung entnommenen Menge entspricht. Da ja die Bclüftungsleitvng im Verhältnis zur Hauptsaugleitung nur einen verhältnismäßig geringen Querschnitt zu erhalten braucht, so ist die durch sie geförderte Flüssigkeitsmenge derart unbcdeutend, daß von der Druckseitc der Pumpe der erforderliche Rückfluß in genügendem Maße zurückgeleitet werden kann, ohne daß die Nut?- .fördermenge der Pumpe wesentlich beeinträchtigt wird. Auf die Wirkung der Belüftungsleitung, bei Fehlen des Schutzgasübcrdruckcs die Pumpe außer Betrieb zu setzen, hat der Umstand, daß hiei" durch sie eine ständige Förderung stattfindet, gar keinen Einfluß.
Um nun die für das Wiederauffüllen des Flüssigkeitsverschlusscs erforderliche Rückflußleitung nach eingetretener Auslösung der Sicherheitseinrichtung gleich als Schutzgasumführungslcitung bcnut/cn zu können, wird diese nicht an den unteren bleibenden Flüssigkcits-Verschluß angeschlossen, sondern oberhalb des Flüssigkeitsspiegels desselben in das Rohr ein-
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geführt, das dem Ende der Belüftungsleitimg die: feuergefährliche Flüssigkeit zuhebt. Auf diese Weise fällt dann mit der Belüftungsleitung auch immer die Rückflußleitung leer, so daß das Schutzgas ohne Erzeugung wesentlicher Druckunterschiede im steten Kreislauf rund gepumpt werden kann. Man kann die Rückflußleitung natürlich auch in den unteren Flüssigkeitsverschluß eintauchen lassen, muß
ίο sie aber dann gleichzeitig, in der erläulerten Weise anschließen.
DiG Zeichnung Zeigt eine Anlage im Aufriß, bei der der gekennzeichnete Erfindungsgedanke ausgeführt worden ist.
Aus dem Lagerbehälter α wird mittels der Saugleitung b die feuergefährliche Flüssigkeit durch die Pumpe c entnommen und durch die Druckleitung d zum Zapfhahn e befördert. Die Leitungen b und d sind mit zusammenhängenden und an den Lagerbehälter α angeschlossenen Mantelrohren. g und η versehen, die durch eine Leitung h von der Stahlflasche f aus mit Schutzgas unter geringem Überdruck angefüllt werden. In das Abteil a1 des Lagerbehälters α taucht
nun das Rohr q ein, das unter dem Überdruck des Schutzgases die feuergefährliche Flüssigkeit der Belüftungsleitung m zuhebt, die nun auf kürzestem Wege zum ■ Saugraum der Pumpe c geführt ist. Von der Druckleitung d der Pumpe c zweigt die Leitung ^1 ab, die auf dem anderen Ende mit dem Rohre q in unmittelbarer Verbindung sjeht. In die Leitung q1 ist dabei der Hahn ν eingeschaltet, während an das Rohr q der Ausgleichsbehälter r angeschlossen ist.
Die Anlage arbeitet nun in folgender Weise: Beim Vorhandensein des der Anlage zugrunde gelegten Schutzgasüberdruckes wird beim Betrieb der Pumpe c die feuergefährliche Flüssigkeit sowohl aus dem Lagerbehälter α dvirch die . 40 Leitung b als auch aus dem Abteil a1 durch die Leitung m gefördert. Während nun die Hauptmenge der Flüssigkeit aus dem Zapfhahn β ausfließt, gelangt eine bestimmte Teilmenge durch die Leitung q1 immer in das Rohr q zurück und hält hier den Tauchverschluß für die Leitung m aufrecht. Durch Einstellung des Drosselhahnes v, der mit Abstellen der einen Leitung gleichzeitig die andere weiter öffnet, kann man dabei diese Rückflußmenge so bestimmen, daß sie unter allen Umständen die durch die Leitung m geförderte Menge übersteigt. Im normalen Betriebe findet damit durch die Leitungen q, tn, Pumpe c und Leitung q1 eine stete Förderung im Kreislauf statt, während
die aus Sicherheitsgründen zugegebene ÜberpchuWmengü Über die Überlauf kante des Abteils a1 in den Lagerbehälter α gelangt.
Bläst nun der Schutzgasüberdruck in der Anlage ab, so fällt der Flüssigkeitsspiegel in dem j
δο Rohr q bis in die Höhe der Uberlaufkante des j Abteils ßl zurück und gibt so das Ende der j 757
Leitung?« frei. Die Leitung wi läuft leer, und die Pumpe c erhält »falsche Luft«, so daß sie außer Betrieb gelangt. Der zum Ausgleich der durch die bewegten Flüssigkeitssäulen erzeugten Druckunterschiede erforderliche Ausgleichsbehälter r ist unmittelbar an das Rohr q oberhalb des Flüssigkeitsspiegels in letzterem angeschlossen, : und zwar derart, daß bei etwa höherem Ansteigen in ihn hineingelangte feuergefährliche Flüssigkeit immer wieder frei auslaufen kann.
Beim, Weiterbetrieb der Pumpe c wird nun das durch die Belüftungsleitung m geförderte Schutzgas immer durch die ebenfalls leergelaufene Leitung q1 wieder zurückgeführt, so daß ein steter Kreislauf gegeben ist. Da die beiden Leitungen m und q1 hier Flüssigkeitsförderleitungen geworden sind, so sind sie beide mit einer Schutzgassicherung zu versehen, wozu sie zweckmäßig nebeneinander gelegt und ge- 8q meinsanr ummantelt werden.
Die Leitung q1 hat auch noch den Zweck, bei vorzeitigem Schluß des Zapfhahnes e als Überlaufleitung zu dienen, indem dabei die gesamte Fördermenge durch sie zurück in den Lagerbehälter α gelangt,
Um aber in einem solchen Falle die Flüssigkeitsförderung überhaupt zu unterbrechen, empfiehlt sich eine Weiterbildung, gemäß der beim Schluß des Zapfhahnes e ein gesonderter Schutzgasanschluß zu dem Raum oberhalb des Flüssigkeitsspiegels in Rohr q hergestellt wird. Auf diese Weise wird ein Druckausgleich geschaffen, der die Flüssigkeitssäule in das Rohr q zurückfallen läßt und den Tauch Verschluß für die Belüftungsleitung m aufhebt. Beim Weiter- ' pumpen findet also wie beim Abpfeifen des Schutzgases nur ein Kreisen des. Schutzgases statt.
Zu diesem Zwecke ist der Hahn e mit einer zweiten Bohrung w versehen, die den Schutzgasanschluß χ mit der zum Ausgleichsbehälter r ■ führenden Leitung y in Verbindung setzt. Man kann die Leitung y auch an das Rohr q1 anschließen, da das Schutzgas ebenfalls zu dem Flüssigkeitsverschluß gelangen kann; auch kann man die Leitung y unmittelbar in den Saugraum .' der Pumpe führen.

Claims (5)

  1. Patent-An Sprüche:
    i. Anlage zur Förderung feuergefährlicher Flüssigkeiten durch eine Pumpe gemäß Zusatzpatent 259756, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungsleitung (in) für die Pumpe (c) als eine mit der Hauptsaugleitung (b) parallel geschaltete Saugleitung ausgebildet ist, während von der Druckseite der Pumpe (c) durch ein Rohr (ql) eine mindestens der aus dem Flüssigkeitsverschluß der Belüftungsleitung (in) entnommenen Flüssig- xao keit entsprechende Teilmenge ständig in den Tauchbehälter (q) zurückgeführt wird, so
    daß die für die Belüftungslcitung (m) sonst erforderliche Sicherheitshöhe erübrigt wird.
  2. 2. Anlage nach Ansprach i, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückflußleitung (q1)
    5 oberhalb des Flüssigkeitsspiegels in dem Tauchverschluß in den Tauchbehälter (q) eingeleitet wird, welcher der Belüftungslcitung (in) unter dem Scluitzgasüberdruek die feuergefährliche Flüssigkeit zuhebt, so
    ίο daß die bei Auslösung der Sicherung ebenfalls leerlaufende Rückflußleitung (q1) gleich als Schutzgasumführung dienen kann.
  3. 3. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in die Druckleitung (d) der Pumpe (c) ein Drosselhahn (v) eingeschaltet ist, der mit allmählichem Abschluß der Druckleitung (d) die Rückflußleitung (qx) weiter öffnet und mit dessen Hilfe die Rückflußmenge derart eingestellt weiden
  4. ao kann, daß sie die Fördermenge der Belüftungsleitung (in) übersteigt oder ihr mindestens gleichkommt.
    . 4. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgleichsbehälter (r) an den Tauchbehälter (q) oberhalb des normalen Flüssigkeitsspiegels angeschlossen ist, so daß die bei etwaigem höheren Druck in ihn hineingelangte feuergefährliche Flüssigkeit immer wieder frei in den Tauchbehältcr (q) zurückfließen kann. ■
  5. 5. Anlage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß mit Schluß des Zapfhahnes (e) zwangläufig ein gesonderter Schutzgasanschluß (x) zu dem Raum oberhalb des Flüssigkeitsverschlusscs der Belüftungsleitung (m) oder zur Saugseite der Pumpe (c) hergestellt wird, so daß bei weiterlaufender Pumpe infolge Druckausgleichs nur ein Kreisen des Schutzgases eintreten kann.
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
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