DE2553386A1 - Staubfangvorrichtung fuer eine koks- trockenloeschanlage - Google Patents
Staubfangvorrichtung fuer eine koks- trockenloeschanlageInfo
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- C10B—DESTRUCTIVE DISTILLATION OF CARBONACEOUS MATERIALS FOR PRODUCTION OF GAS, COKE, TAR, OR SIMILAR MATERIALS
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Description
DR. .JOACHIM STEFFENS 2553388
DIPLOM-CHEMIKER UNO PATENTANWALT
D-8032 LOCHHAM MÖNCHEN MOZARTSTRASSE 24 TELEFONi (089) «7 25 51
TELEX· (05) 29830 stoff d
27. November 1975
Nippon Kokan Kabushiki Kaisha
1-2 Marunouchi-1-chome, Chiyoda-ku, Tokyo/Japan
Staubfangvorrichtung für eine Koks-Trockenlöschanlage
Die Erfindung betrifft eine Staubfangvorrichtung für eine
Koks-Trockenlöschanlage, mit deren Hilfe die Staubbildung während der Einfüllung des garen Kokses in die Trockenlöschanlage
verhindert werden kann.
Bei einem herkömmlichen Typ einer Koks-Trockenlöschanlage wird der aus dem Koksofen ausgetragene gare Koks in einen
Kokskübel eingefüllt, welcher mit einem Wagen zur Löschanlage gefahren, dort hochgehoben, zu einer Stelle oberhalb des
Oberteils der Löschanlage gebracht und auf die an diesem Oberteil befindliche Auflage gestellt wird. Dann werden die
im unteren Teil des Kübels angeordnete Auslaßklappe und der Verschlußdeckel der im Oberteil der Löschanlage befindlichen
Füllöffnung gleichzeitig geöffnet. Eine bewegliche Schüttrinne wird in eine solche Stellung gebracht, daß sie
die Unterkante des Kokskübels und die Füllöffnung umschließt und dadurch die Staubentwicklung während der Einfüllung des
Kokses in die Löschanlage verringert. Ein Nachteil dieser
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Anordnung besteht darin, daß die Schüttrinne so konstruiert ist, daß sie an die Stelle des Verschlußdeckels geschoben
wird und somit zwischen der Unterkante des Kokskübels und dem Oberteil der Iiöschanlage rings um die Koksfüll Öffnung
aufgrund der mechanischen Beschränkungen zwangsläufig ein gewisser Spielraum frei bleibt, durch welchen bei der Einfüllung
des Kokses in die Löschanlage jeweils eine große Staubmenge freigesetzt wird. Es muß daher als unvermeidlich in
Kauf genommen werden, daß sich bei der Einfüllung des Kokses in die Löschanlage eine aus der Vereinigung des Staubes und
des aus dem Inneren der Löschanlage aufsteigenden, eine hohe Temperatur aufweisenden Luftstroms resultierende, beträchtliche
Menge an schwarzem Rauch entwickelt.
Ein auf die Lösung des vorgenannten Problems gerichtetes Ziel der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zum Verhindern
der Staubentwicklung zur Verfügung zu stellen, welche so konstruiert ist, daß der bei der Umfüllung des Kokses
aus einem Kokskübel in eine Trockenlöschanlage entwickelte Staub in wirksamer Weise aufgefangen wird und der Öffnung
und Schließung des am Oberteil der Löschanlage angebrachten Deckels sowie der Verschiebung einer beweglichen
Schüttrinne kein Hindernis entgegensteht.
Gegenstand der Erfindung ist somit eine Staubfangvorrichtung für eine Koks-Trockenlöschanlage mit einer Staubfanghaube,
welche derart an einem Laufkran für den Transport eines mit dem aus einem Koksofen ausgetragenen Koks beladenen Koksförderkübels
zur Trockenlöschanlage angebracht ist, daß die obere Fläche und die äußere Seitenwand des Kübels von der
Staubfanghaube umschlossen werden, wenn der Kübel am Laufkran hängt, einer stationären, ständig oberhalb der Koksfüllöffnung
im Oberteil der Trockenlöschanlage in der Weise angeordneten Haube, daß die Oberkante der stationären Haube
an die Unterkante der Staubfanghaube unter Ausbildung einer
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praktisch zusammenhängenden Haube angrenzt, einer an einem Ende mit der stationären Haube verbundenen und am anderen
Ende an einen Staubsammler angeschlossenen Saugleitung,
einer unterhalb der stationären Haube angeordneten beweg-. liehen Schüttrinne, welche für einen abwechselnden Stellungstausch
mit einem Verschlußdeckel für die Koksfüllöffnung der Trockenlöschanlage vorgesehen ist, und einem
an der Unterkante der Schüttrinne befindlichen Flansch, welcher so eingerichtet ist, daß seine Umfangskante bei
einer Senkung des Kübels von der im Oberteil der Löschanlage rings um die KoksfüllÖffnung ausgebildeten und mit Wasser
gefüllten Ringnut aufgenommen wird, wobei die bewegliche Schüttrinne so eingerichtet ist, daß sie durch das Gewicht
des Kübels in einem dem Ausmaß des Eingreifens der Umfangskante in die Ringnut entsprechenden Ausmaß gesenkt wird,
wodurch die Ausbreitung von schwarzem Rauch und Staub während der Einfüllung des Kokses in die Löschanlage verhindert
wird.
Es folgt eine kurze Erläuterung der Zeichnungen.
Die verschiedenen Merkmale und Vorteile der Erfindung werden durch die nachstehende detaillierte, auf die beigefügten
Zeichnungen bezugnehmende Beschreibung näher erläutert. Von den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Ausführungsform einer Staubfangvorrichtung, welcher veranschaulicht, wie die KoksfüllÖffnung im Oberteil
einer Trockenlöschanlage, welche durch die Klappe verschlossen war, geöffnet wird;
Fig. 2 einen ähnlichen Querschnitt wie Fig. 1, welcher
eine Vorrichtung veranschaulicht, bei der die Koksfüllöffnung geöffnet und die bewegliche Schüttrinne über die
KoksfüllÖffnung geschoben wurden;
Fig. 3 einen ähnlichen Querschnitt wie Fig. 1, welcher
veranschaulicht, wie die Schüttrinne durch das Herab-
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lassen des Kübels gesenkt wird;
Fig. 4 einen ähnlichen Querschnitt wie Fig. 1, welcher eine
Vorrichtung veranschaulicht, bei der der Kübel von der in Fig. 3 gezeigten Stelle weiter herabgelassen wurde, wobei
die Koksauslaßklappe am Boden des Kübels geöffnet ist; und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht, welche im einzelnen die Konstruktion des einen Bestandteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
darstellenden Oberteils der Löschanlage veranschaulicht.
Nachstehend werden die bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsformen
beschrieben.
In den Fig. 1 bis 5 bezeichnen 1 den Oberteil einer Koks- -Trockenlöschanlage zum Löschen von garem heißem
Koks und 2 einen Kokskübel zur Förderung des heißen Kokses von der Koksseite eines Koksofens zur Löschanlage, an dessen
Unterteil sich die Bodenklappen 18 befinden, welche jeweils über ein als Gelenk dienendes Scharnier 17 drehbar
mit dem Boden verbunden sind, so daß der im Kokskübel 2 befindliche
heiße Koks im Falle einer Öffnung der Bodenklappen 18 herausfällt und durch die Öffnung im Boden oder den
Koksauslaß 19 entladen wird. Der mit dem heißen Koks beladene
Kokskübel 2 wird normalerweise mit Hilfe eines selbst angetriebenen oder von einer Elektrolok gezogenen Förderwagens
zu einer am Transportweg zur Löschanlage befindlichen Stelle geführt und anschließend mit Hilfe des auf erhöhten
Tragbalken fahrenden Laufkrans 3 emporgehoben und zu einer unmittelbar oberhalb der Löschanlage befindlichen
Position gebracht. Während der Kübel 2 am Förderwagen ruht, werden die Bodenklappen aufgrund eben dieser Ruheposition
geschlossen gehalten, wogegen sie dann, wenn der Kübel 2 am Laufkran 3 hängt, mit Hilfe der Drähte 20 sowie des
Gleitstabes 21, welche vom Haken 22 des Krans 3 gezogen
werden, geschlossen gehalten werden.
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Am Laufkran 3 ist die Staubfanghaube 4 in der Weise fest
angebracht» daß- die Oberseite und äußere Seitenwand des
Kübels 2 vcwi üfar umschlossen werden, wenn der Kübel 2 am
Kran 3 hängt. Katürlich weist die Staubfanghaube 4 an ihrer
Oberseite eine öffxamg für das Drahtseil 23 und die Rolle
auft mit deren Hilfe der Haken 22 gehoben und gesenkt wird.
Wenn der Koksfeübel 2 in der Haube. 4 untergebracht ist und am
Laufkran. 3 Maagt,, Ikmsa. sich letzterer somit in Bewegung setzen.
Fest am Oberteil der Trockenlöschanlage 1 angebracht ist
ferner em paar van durch die Verstrebungen 25 getragenen
Auflagen· 10 aar Unterstützung des Kokskübels 2. Eine stationäre
Haube 9 ist in der Weise fest an den Verstrebungen
25 angebracht,, daß die Unterkante der am Kran 3 montierten Staubfanghaube 4 nahe an die Oberkante der stationären
Haube 9 heranreicht. Die an den (nicht gezeigten) Staubsammler angeschlossene Saugleitung 11 ist so mit der stationären
Haube 9 verbunden t daß sie den in der Haube entwickelten
Staub absaugt. Die Höhe der Oberkante der stationären Haube 9 wird so gewählt, daß sie die Unterkante
der Staubfanghaube 4 praktisch berührt (so daß lediglich
ein kleiner Spielraum zwischen den beiden Kanten frei bleibt), wenn sich der Kran 3 unmittelbar oberhalb des Oberteils der
Löschanlage 1 befindet. Man kann beispielsweise mit Hilfe
einer Feineinstellungsvorrichtung (wie eines Druckluftzylinders) die Staubfanghaube 4 am Kran 3 eine geringe Strekke
vertikal verschieben, so daß die Hauben 4 und 9 praktisch miteinander in Berührung kommen und dabei eine zusammenhängende
Haube bilden.. Der Spielraum zwischen den Hauben
und 9 ist natürlich nur deshalb notwendig, damit der Druck in dem von den Hauben 4 und 9 eingeschlossenen Raum durch
Ansaugen von Luft durch die Saugleitung 11 unter den außen
herrschenden Atmosphärendruck herabgesetzt wird. Bs ist
daher lediglich notwendig, die Höhe der stationären. Haube
so zu bemesjssa» daB dHes® eine im Hinblick auf die Kapazität
des mit ihr verbundenen. Staubsammlers geeignete Bduseaslori
aufweist·
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Im Oberteil der Löschanlage befindet sich unterhalt) der stationären
Haube 9 der atsf den Schienen 26 bewegliche Laufwagen
6, welcher den Deckel 5 zum. ¥ erschließen der Koksfüllöffnung
8 der Ecischanlage t sowie eine bei der Einfüllung des
Kokses ihre Funktion erfüllende, bewegliche Schüttrinne 7
aufweist. Bei" Deckel 5 sowie die bewegliche Schüttrinne 7 können entsprechend, der Bewegung des Laufwagens 6 abwechselnd
über die Koksfüll öffnung, 8 gefahren werden.
Fig. 1 zeigffe,,, dal der Deekel 5 derart am Laufwagen 6 angebracht
Ist/ daß er· entsprechend der Bewegung der Kolbenstange
des Zylinders 27 über die Öelenkstange 28 vertikal verschoben
wird. Wenn der Deckel 5 somit zur Öffnung des Kokseinlasses
angehoben wird, so> e-rfoülgt dies bis zu einer Stelle, bei der
der Deekel meht mt dem fahrenden Laufwagen in Berührung kommt,
Bei der beseiirlebenem itasfüforungsförm 1st die am Laufwagen 6
angebracht© bewegliche Scshüttrinne 7 derart auf den Federn H
gelagert. Cvgl. Fig;» 1ί oder 2) f. daß sie durch deren Federkraft
bis zu einer Stelle angeloben wird,, welche das Fahren des
Laufwageaas 5 bei aaaige&©foen>em Deckel 5 nicht behindert. Ein
Paar vom Bügel» 15 ist am der beweglichen Schüttrinne 7 in
der WeIsse £©srfc aomg^taraesM;,, daß letztere beim Herablassen des
Kübels 2 n>ac& umten g,egpm die Federn 14 gedrückt wird, bevor
der Kübel 2 siadT dem JandDLagern 1Ό aufsitzt« Die Höhe der Bügel
15 ward s© gewäWLt<R dlaß sich die Schüttrinne 7 in emporgehobener·
StieOüLüiOig titem-ksüJ® der Auflager 10 befindet, wie am
besten aiais Fig., 2
Es ist ffenmeor ESJBeKkmalügp diaß die bewegliche Schüttrinne 7
am. uoaterea Ifaie eimern !"lansseh, 13 mit eimer sich nach unten.
Wand 12 aufweist, deren unteres
S'cMlttrlnne 7 in eine im Oter-■fceü
&®τ üioaciBnaiauLage T&mgs» tee» alle KoksfmELocfftoKBg; B
11S edüäsgjreif\ „ woäiarcik ein was»—
- 7 serdichter Abschluß geschaffen wird.
Die Höhe der Oberkante der beweglichen Schüttrinne 7 wird so gewählt, daß die Schüttrinne 7 in angehobener Stellung
in eine unterhalb der stationären Haube 9 befindliche Position bewegbar ist. In der dargestellten Ausführungsform
weist die stationäre Haube 9 an einer Seite ein Paar von Öffnungen 29, in welche die Bügel 15 eingeführt werden können,
sowie ein Paar von denselben Zweck erfüllenden Schlitzen 30 auf, die sich in den vorstehenden Seiten der stationären
Haube 9 öffnen (vgl. Fig. 5). Es besteht die Möglichkeit, daß das in dem durch die Hauben 4 und 9 umschlossenen Raum
durch Luftansaugung über die Saugleitung 11 erzeugte Vakuum
aufgrund eines Luftzutritts durch die Öffnungen 29 und die Schlitze 30 sowie den beim Hinabdrücken der beweglichen
Schüttrinne 17 zwischen dieser und den vorstehenden Seiten der stationären Haube 9 freibleibenden Zwischenraum zusammenbricht.
Bei der beschriebenen Ausführungsform weist die stationäre Haube 9 - wie Fig. 5 zeigt - eine Wand 31 auf, so
daß die Peripherie der Bodenöffnung in der stationären Haube 9 und die Oberkante der beweglichen Schüttrinne 7 derart
übereinandergreifen, daß die Verschiebung der beweglichen
Schüttrinne 7 zur und von der Position unterhalb der stationären Haube 9 nicht behindert wird. Die bewegliche Schüttrinne
7 ist ferner mit einem Verschlußdeckel 32 ausgestattet.
Anstelle des Verschlußdeckels 32 kann der Laufwagen 6 mit einem stationären Doppelmantel ausgerüstet sein, welcher
nicht vertikal verschiebbar ist, so daß die bewegliche Schüttrinne 7 allein innerhalb des Mantels nach unten gedrückt
wird.
Wie die Fig. 1 bis 4 schematisch zeigen, kann die Antriebseinrichtung
für den Laufwagen 6 aus einem Zylinder 33 bestehen,
welcher den Laufwagen 6 über einen Gelenkmechanismus 34 hin und her bewegt. Der Laufwagen 6. kann jedoch auch einen Antriebsmotor
35 aufweisen, welcher ferngesteuert sein kann (vgl. Fig. 5).
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Zusätzlich zu der durch die Ringnut 16 gebildeten Wasserdichtung
(vgl. die Fig.) kann der Deckel 5 einen Flansch 37 mit einer nach unten vorstehenden Umfangswand 36 aufweisen, wodurch eine
Wasserdichtung für den Deckel 5 gebildet wird. Dadurch verhindert man das Entweichen des Staubes, welcher ansonsten
durch den Spielraum zwischen der Koksfüllöffnung 8 und dem Deckel 5 austreten würde.
Mit Hilfe der vorstehend beschriebenen Konstruktion arbeitet die erfindungsgemäße Staubfangvorrichtung wie folgt. Wie
Fig. 1 zeigt, wird der Kokskübel 2, welcher vor der Löschanlage mit Hilfe des Kraus 3 von einem Laufwagen abgehoben
wurde, in der am Kran 3 angebrachten Staubfanghaube aufgenommen und anschließend zu einer über dem Oberteil der Löschanlage
1 befindlichen Stelle gebracht, wo die Unterkante der Staubfanghaube mit der Oberkante der stationären Haube 9 in
Berührung (oder in deren Nähe) gebracht wird, so daß sich
die Hauben 4 und 9 zu einer zusammenhängenden, einheitlichen Haube vereinigen. Dann wird der Deckel 5 vor dem Öffnen der
Klappe im unteren Teil des Kübels 2 mit Hilfe des Zylinders 27 geöffnet. Die bewegliche Schüttrinne 7 wird mit dem Laufwagen
6 unter die stationäre Haube 9 gefahren und an eine oberhalb der Koksfüllöffnung 8 befindliche Stelle gebracht
(vgl. Fig. 2).
Wenn dies der Fall ist (vgl. Fig. 3), wird der Haken 22 des Krans 3 unter gleichzeitiger Inbetriebnahme des über die
Saugleitung 11 mit der stationären Haube 9 verbundenen Staubsammlers
herabgelassen, wodurch der Kübel 2 allmählich gesenkt wird. Dabei werden zunächst die Bügel 15 in der in
Fig. 3 gezeigten Weise durch den Kübel 2 herabgedrückt, wodurch die bewegliche Schüttrinne 7 nach unten verschoben
wird. In der Folge greift die Umfangswand 12 an ihrem unteren Ende allmählich in die Ringnut 16 ein. Wenn der Kübel 2 mit
Hilfe des Krans 3 weiter herabgelassen wird, wird die bewegliche Schüttrinne 7 ebenfalls weiter herabgedrückt, so
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daß durch die Urafangswand 12 und die Ringnut 16 eine Wasserdichtung
gebildet wird und gleichzeitig der Kübel 2 auf den Auflagern 10 aufsitzt. Eine weitere Senkung des Hakens 22
bewirkt, daß der Gleitstab 21 hinabsinkt und die Drähte 20 erschlaffen läßt. Als Folge davon öffnen sich die Bodenklappen
18 des Kübels 2, so daß der Koks durch die Koksfüllöffnung 8 über eine Reihe von durch die Staubfanghaube 4,
die stationäre Haube 9 und die bewegliche Schüttrinne 7 begrenzten,
geschlossenen Räumen in die Löschanlage 1 eingefüllt wird. Der Staubsammler wird während dieser Zeitspanne
natürlich in Betrieb gehalten, so daß der während der Koksumfüllung entwickelte Staub ständig abgesaugt wird. Auf
diese Weise wird die Zerstreuung des Staubes nach außen wirksam verhindert.
Die zur vorgenannten Senkung der beweglichen Schüttrinne 7 erforderliche Kraft kann leicht durch Änderung der Hebebedingungen
des Krans 3 zur Verfügung gestellt werden. Jegliche gegenseitige Behinderung des Oberteils der Löschanlage 1
bzw. des unteren Endes der beweglichen Schüttrinne 7 läßt sich beispielsweise durch richtige Bemessung der Spannweite
der Feder 14 und der Dimension der Umfangswand 12 beseitigen, wodurch das freie und ungehinderte Fahren des Förderwagens
gewährleistet ist.
Indem man jene Teile der stationären Haube 9 und der beweglichen Schüttrinne 7, welche einander während der Verschiebung
der Schüttrinne zu der unterhalb der stationären Haube befindlichen Stelle nicht stören, so konstruiert, daß sie
übereinandergreifen können, und indem man die Dimensionen der betreffenden T.eile sorgfältig auf das Ausmaß der Senkung
abstimmt, läßt sich ferner der Spielraum, welcher während der vorgenannten erzwungenen Abwärtsbewegung der beweglichen
Schüttrinne 7 zwischen der Unterkante der stationären Haube und der Oberkante der beweglichen Schüttrinne 7 frei bleiben
kann, bis zu einem solchen Grad verringern, daß der aufgrund der
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Luftabsaugung durch, die Saugleitung 11 in dem durch, die beiden
Hauben umgrenzten Raum erzeugte Unterdruck bei einem vorbestimmten Wert gehalten wird. Diese Konstruktion kann unter
Berücksichtigung der Kapazität des Staubsammlers in mannigfaltiger Weise erfolgen. Ferner kann die vertikale Verschiebung
der beweglichen Schüttrinne 7, welche bei der beschriebenen Ausführungsform mit Hilfe der Federn H erzielt wird,
natürlich auch durch beliebige andere Einrichtungen, wie Zylinder oder Gelenkmechanismen, bewirkt werden.
Man erkennt aus der vorstehenden Beschreibung, daß mit Hilfe der Erfindung - unabhängig von der Art der Löschanlage mit
neuer oder alter Bauweise - die während der Einfüllung des Kokses in die Löschanlage drohende Staubentwicklung in
wirksamer Weise durch eine einfache Anordnung bzw. Vorrichtung verhütbar ist und daß außerdem keine Gefahr einer Behinderung
der Verschiebung des Deckels und der beweglichen Schüttrinne besteht, wodurch ein wichtiger Beitrag zur Wahrung
guter Arbeitsbedingungen und Verhinderung der Umweltverschmutzung geleistet wird.
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Claims (8)
1. Staubfangvorrichtung für eine Koks-Trockenlöschanlage
mit einem Laufkran zur Beförderung eines von der Koksseite eines Koksofens her mit heißem Koks beladenen Kokskübels
zu einer anderen Stelle oberhalb des Oberteils einer Trockenlöschanlage, bestehend aus einer am Laufkran
dauernd befestigten ersten Haube, welche die obere Fläche und eine äußere Seitenwand des Kokskübels umschließt, wenn
dieser am Laufkran hängt, oberhalb einer im Oberteil der Trokkenlöschanlage
befindlichen Koksfüllöffnung fest angebrachten Auflagern zur Unterstützung des am Laufkran
hängenden Kokskübels beim Umfüllen des im Kübel befindenden Kokses in die Löschanlage, einer fest mit den Auflagern
verbundenen zweiten Haube, welche die Auflager umschließt und dafür eingerichtet ist, mit der ersten Haube
eine einheitliche Haube zu bilden, wenn der Kokskübel mit Hilfe des Laufkrans auf die Auflager gestellt wird, sowie
einer Schüttrinne, welche zum Positionstausch mit einem Deckel zum Verschließen der Koksfüllöffnung in der Trokkenlöschanlage
befähigt sowie zur Ausbildung einer einheitlichen Haube zusammen mit der zweiten Haube eingerichtet
ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie außerdem einen am unteren Ende der Schüttrinne angebrachten
Plansch mit einer abwärts gerichteten Umfangswand, eine auf das Gewicht des Kokskübels ansprechende
Einrichtung zum Herablassen der Schüttrinne sowie eine im Oberteil der Löschanlage rings um die Koksfüllöffnung
ausgebildete und Wasser enthaltende Ringnut aufweist, in welche die Umfangswand des Flansches beim Herablassen
der Schüttrinne unter Bildung eines wasserdichten Abschlusses eingreifen kann.
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3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum der zweiten Haube über eine Leitung
mit einer Saugöffnung eines Staubsammlers verbunden ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet,
daß der Laufkran eine Hebeeinrichtung mit Feineinstellung zur vertikalen Verschiebung der ersten Haube aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schüttrinne und der Deckel am selben Laufwagen
angebracht sind und daß dieser eine Einrichtung zum Öffnen und Schließen des Deckels aufweist, mit deren Hilfe
der Deckel zu eine" oberhalb der Bewegungsebene des
Laufwagens befindlichen Stelle angehoben werden kann, und eine elastische bzw. federnde Einrichtung aufweist,
mit deren Hilfe das untere Ende der Schüttrinne an einer oberhalb der Bewegungsebene des Laufwagens befindlichen
Stelle gehalten wird, wenn das Gewicht des Kokskübels nicht auf der Schüttrinne lastet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die auf das Gewicht des Kokskübels ansprechende
Einrichtung zum Hinablassen der beweglichen Schüttrinne aus einem Paar von an der Schüttrinne angebrachten Bügeln
besteht, die über die Auf lager höhenmäßig emporsteigen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Haube eine rings um eine Öffnung in ihrem unteren Teil ausgebildete Umfangswand aufweist, welche
zur Überlappung mit der Oberkante der beweglichen Schüttrinne ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegliche Schüttrinne eine äußere Hülle zum Umschließen
eines zwischen der Schüttrinne und der zweiten Haube freibleibenden Spielraums aufweist.
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Applications Claiming Priority (1)
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