DE2551649A1 - Kreuz- oder klotzbodensack - Google Patents
Kreuz- oder klotzbodensackInfo
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Description
DIPL-IN8. DR. IUR D'PL.-IN6.
VOLKER BUSSE DIETRICH BUSSE
j1I?. November 1975
MOSERSTRASSE 30/34 L/Ri
Lengerich i.W., Rahestraße
1M
Kreuz- oder Klotzbodensack
Die Erfindung betrifft einen Kreuz- oder Klotzbodensack aus Papier, Kunststoffolie, Laminaten od. dgl, faltbaren Materialien;
nit einem Standboden und einem Ventilboden, der im Bereich eines seiner beiden Eckeinschläge mit einem Füllventil versehen
ist, dessen Kanal aus einer aufgeweiteten Einfüllstellung in eine Schließstellung mit flachgelegter Kanalwand verformbar
ist und bei dem die Kanalwand zumindest in einem ihrer Breite im flachgelegten Zustand entsprechenden Bereich mit einem Klebstoffauftrag
versehen ist, der aus einem klebunwirksamen in einen klebwirksamen Zustand für ein dichtes Verschließen der
flachgelegten Kanalwand überführbar ist.
Bei einem bekannten Sack dieser Art ist der Klebstoffauftrag von einem thermoplastischem Klebstoff bzw, einem Schmelzkleber,
insbesondere einer bituminösen Masse, gebildet, der bei Raumtemperatur klebunwirksam ist und durch Erhitzung in einen klebefähigen
Zustand überführt wird, um das Füllventil bei Beendi-
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(ο
gung des Füllvorgarigs durch ein Zusammenkleben der flachgelegten
Kanalwand dicht zu verschließen. Bei dem bekannten Sack erfolgt die Erwärmung des Schmelzklebers während des Füllvorganges des
Sackes z.B. durch die Wärmeeinwirkung entsprechend heißer Füllgüter auf das Füllrohr der Füllmaschine oder durch mittels
am Füllrohr angebrachter gesonderter Wärmequellen bzw, durch eine besondere Ausgestaltung des Sackhalters und dessen Ausrüstung
mit Heizmitteln. Derartige Zusatzeinrichtungen komplizieren nicht
nur die Füllmaschine, sondern unterliegen auch in hohem Maße der Verschmutzung, wodurch ihre Funktionssicherheit wesentlich
beeinträchtigt wird. Außerdem erfolgt durch die Erhitzung des Schmelzklebers während des Füllvorganges bei mit seinem Ventil am
Füllrohr der Füllmaschine hängendem Sack ein unerwünschtes Abschmieren
des erwärmten Schmelzklebers auf das Füllrohr, was dessen häufige Säuberung erforderlich macht und zu einer Beeinträchtigung
der Verkleoung der flachgelegten Kanalwand des Ventils führt.
Die Erfindung schafft hier Abhilfe und erreicht dies ausgehend von einem Kreuz- oder Klotzbodensack der eingangs angegebenen
Art dadurch, daß der Klebstoffauftrag von einem im klebunwirksamen Zustand von einem Schutzblatt abgedeckten Haftkleber gebildet ist,
das Schutzblatt einen von dem Haftkleberauftrag berührungsfrei gehaltenen Handhabungs'oereich aufweist und der Haftkleberauftrag
durch Abschälen des Schutzblattes unter Angreifen an dessen Handhabungsbereich
in den kleb v/irksamen Zustand überführbar ist. Da
der vom Schutzblatt abgedeckte Haftkleberauftrag bei Raumtemperatu
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dauernd klebfähig ist und nur durch das ein störungsfreies Aufschieben
und Halten des Sackventils am Füllrohr der Füllmaschine gewährleistende Schutzblatt daran gehindert ist, klebwirksam zu
werden, ist es bei Beendigung des Füllvorgangs und Abnahme des Sackes vom Füllrohr lediglich erforderlich, das Schutzblatt unter
Angreifen an dessen Handhabungsbereich vom Haftkleberauftrag abzu
schälen, urn diesen durch Freilegen in den klebwirksamen Zustand zu überführen, was von Hand oder z.B. mittels einer einfachen
Greifervorrichtung an der Füllmaschine geschehen kann. Durch das sodann erfolgende Flachlegen und Zusammendrücken der Kanalwand
des Füllventils werden die miteinander in Berührung gebrachten Bereiche der Kanalwand im Bereich des Haftkle'oerauftrags fest
und dauerhaft miteinander verklebt, so daß ein sicherer, dichter Verschluß des Ventils erreicht ist.
Als Haftkleber können alle geeigneten bzw. unter dieser Bezeichnung
bekannten Klebstoffe, z.B. solche auf der Basis von Polyvinyläthern bzw. Polsisobutylen, Verwendung finden. De:r verwendete Haftkleber ist vorzugsweise so beschaffen, daß sich
die Verklebung nicht zerstörungsfrei lösen läßt, gleichgültig, ob der Haftkleberauftrag zur Durchführung der Verklebung mit eine:
klebstofffreien Gegenfläche oder nach Art von Kontaktklebern
mit einer einen gleichen Haftkleberauftrag aufweisenden Gegenfläche
in Berührung gebracht wird.
Das Schutzblatt besitzt; in an sich bekannter Weise zumindest auf
seiner dem Haftkleber zugewandten Seite eine Oberfläche von paraffinähnlicher Beschaffenheit, die sich leicht von dem Haft-
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kleberauftrag abschälen läßt. So kann das Schutzblatt z,B, aus einem Zuschnitt von (unvorbehandelter) Polyäthylenfolie oder
Silikonpapier bestehen. Der außer Berührung mit dem Haftkleberauftrag gehaltene Handhabungsbereich des Schutzblattes gewährleistet
hierbei ein einfaches Ergreifen und Abschälen des Schutzblattes.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist das Schutzblatt an seinem dem Sackinneren zugewandten Ende einen auf dem Haftkleberauftrag
aufliegenden Umschlag auf, wobei der Handhabungsbereich von dem sich über den Umschlag nach außen hin erstreckenden
Teil des Schutzblattes gebildet ist. Hierdurch ist bei einer reinen Ziehbewegung ein Abschälen des Schutzblattes senkrecht
zur Ebene des Haftkleberauftrags bereits vorgegeben, so daß
sich das Schutzblatt in kürzester Zeit entfernen läßt.
Urn mit Sicherheit zu gewährleisten, daß die flachgelegte Kanalwand
des Füllventils über ihre gesamte Breite für den dichten VentilVerschluß mit sich selbst verklebt wird, weist das in
seiner Breite der des Haftkleberauftrags entsprechende Schutzblatt eine Breite auf, die größer als die Breite der flachgelegten
Kanalwand ist, wobei die Breite der flachgelegten Kanalwand gleich der Bodenbreite sein kann und die über die Bodenseitenfalzlinien
überstehenden Längsränder des Schutzblattes beim Schließen der Bodenseitenumschläge mit umfaltbar sein können.
Der Haftkleberauftrag kann in an sich bekannter Weise unmittelbar
auf dem Eckeinschlag in dessen dem Sackinneren zugewandten
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A"
Randbereich angeordnet sein. Statt dessen kann der Haftkleberauftrag
auf einem mit dem Eckeinschlag fest verbundenen Trägerzettel angeordnet sein, der außerdem als Außentaschenventilschlauci
oder als den Eckeinschlag zum Sackinneren hin überragender Ventilschlauch
ausgebildet sein kann.
Unter Verzicht auf eine Vorgabe der Abschälbewegung des Schutzblattes
vom Haftkleberauftrag ist es auch möglich, den Haftkleberauftrag auf einem Trägerzettel, dessen Breite etwa der
Bodenbreite entspricht, anzuordnen und von einem Schutzblatt gleicher Breite abzudecken, dessen Außenrand den Handhabungsbereich bildet, indem hier das Schutzblatt außer Berührung mit
dem Haftkleberauftrag gehalten ist. Statt dessen kann der Haftkleberauftrag auf einem Trägerzettel, der mit einem Längsrandbereich
die Bodenbreite überragt, angeordnet und von einem Schutzblatt gleicher Breite abgedeckt sein, dessen seinerseits
die Bodenbreite überragender Längsrandbereich den Handhabungsbereich bildet.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüche und der nachstehenden Beschreibung in Verbindung mit
der Zeichnung, in der mehrere Ausführungsbeispiele des Gegenstands der Erfindung schematisch veranschaulicht sind. In der
Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf das zu einem offenen Kreuzboden aufgezogene Ende eines Sackwerkstücks im Bereich der
Ventileoke zur Veranschaulichung eines ersten Aus-
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führungsbeispiels der Erfindung,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Ventilecke nach Fig, I
in der Ebene der Bodenmxttelbruchlinxe,
Fig. 3 eine Ansicht entsprechend Fig. 1 zur Veranschauliche
eines zweiten Ausführungsbexspxels der Erfindung,
Fig. 4 einen Längsschnitt entsprechend Fig. 2 durch die Ventilecke nach Fig. 3,
Fig. 5 eine Ansicht entsprechend Fig. 1 und 3 zur Veranschaulichung eines dritten Ausführungsbeispiels der
Erfindung,
Fig. 6 einen Längsschnitt entsprechend Fig, 2 und 4 durch di
Ventilecks nach Fig. 5,
Fig. 7 eine Draufsicht auf ein zu einem geschlossenen Kreuzboden
geformtes Sackende im Bereich seiner Ventilecke zur Veranschaulichung eines vierten Ausführungsbexspxels
der Erfindung,
Fig. 8 einen Querschnitt durch die Ventilecke nach Fig. 73
Fig. 9 einen Längsschnitt durch die Ventilecke nach Fig. 7
in der Ebene der Bodenmxttelbruchlinxe }
Fig. 10 eine Ansicht entsprechend Fig. 9, jedoch bei verschlossener,
flachgelegter Kanalwand,
Fig. 11 eine Ansicht entsprechend Fig. 7 zur Veranschaulichun
eines fünften Ausführungsbexspxels der Erfindung, und
Fig. 12,13 Ansichten entsprechend den Fig» 8, 9 und 10 der
und 14
Ventilecke nach Fig. 11,
Bei den in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispielen
ist eir> einlagiger Kreuscodenventilsack, z.B. aus Papier, ledig-
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lieh im Bereich dar Ventilecke des Kreuzbodens dargestellt. Die
Fig.l bis 6 zeigen den Kreuzboden im noch offenen, d,h. noch
nicht fertiggestellten geschlossenen. Zustand. Bei 1 ist die Bodenmittelbruchlinie
und bei 2 und 3 sind die beiden Bodenseitenfalzlinien jeweils strichpunktiert veranschaulicht. Die beiden Bodenseji
tenuiiischläge des Kreuzbodens sind mit 4 bzw, 5 und der ventilbildende
Eckeinschlag ist mit 6 bezeichnet. Durch Einschnitte in den Schnittkanten des das Sackausgangswerkstück bildenden
Schlauchabschnitts sind die Bodenseitenumschläge 4 und 5 in an sich bekannter Weise verbreitert bzw. zum Eckeinschlag 6
hin verlängert, wodurch dieser, bezogen auf die äußeren Schnittkanten
7 und 8 der Bodenseitenumschläge 4,5 , einen zum Sackinneren hin gerichteten Fortsatz 9 aufweist.
Auf dem Fortsatz 9 des Eckeinschlags 6 ist ein Haftkleberauftrag 10 in Form eines Querstreifens angeordnet, der sich beidseits
des Fortsatzes 9 über diesen hinaus auf die Bodenseitenumschläge 4,5 erstreckt. Der Haftkleberauftrag 10 ist von einem
als Ganzes mit 11 bezeichneten Schutzblatt abgedeckt. Das Schutzblatt
11 besitzt an seinem dem Sackinneren zugewandten Ende einen auf dem Haftkleberauftrag 10 aufliegenden Umschlag 12 mit
zum Sackinneren gerichteter Faltkante. Der den Umschlag 12 nach außen überragende Bereich des Schutzblattes 11 bildet einen Handhabungsbereich
13 zum Ergreifen des Schutzblattes 11 und dessen Abschälen vom Haftkleberauftrag 10, wobei durch den Umschlag 9
bei einer reinen Ziehbewegung das Abschälen des Schutzblattes
vorn Haftkleberauftra~ 10 bereits vorgegeben ist.
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Entsprechend der Breite des Haftkleberauftrags 10 weist das
Schutzblatt 11 eine Breite auf, die etwa das Doppelte der Breite der flachgelegten Kanalwand des vom Eckeinschlag 6 gebildeten
Füllventils beträgt, wobei die Breite der flachgelegten Kanalwand
bei dem dargestellten. Beispiel der Bodenbreite, d,h, dem
Quermaß zwischen den Bodenseitenfalzlinien 2 und 3> gleich ist.
Beim Umfalten der Bodenseitenumschläge 4 und 5 um die Bodenseitenfalzlinien
2 und 3 zum Schließen des Bodens unter Verwendung bei der Sackherstellung üblicher (nicht dargestellter) Klebstoff aufträge
erfolgt im Bereich des Eckeinschlags 6 lediglich eine Verklebung der Bodenseitenumschläge 4 und 5 miteinander,nicht
jedoch mit dem Eckeinschlag 6, der sodann mit den Bodenseitenumschlägen 4,5 das Füllventil mit seinem Einfüllkanal ausbildet.
Beim Umfalten der Bodenseitenumschläge 4 und 5 um die Bodenseitenfalzlinien
2,3 werden die über diese überstehenden Längsränder des Schutzblattes 11 mit umgefaltet, so daß das Schutzblatt
6 im geschlossenen Kreuzboden im wesentlichen eine Schlauchform
einnimmt.
Das den Haftkleberauftrag 10 abdeckende Schutzblatt 11 geviährleistet
ein ordnungsgemäßes Aufschieben des vom Eckeinschlag 6 gebildeten Ventils auf das Füllrohr einer Füllmaschine. Bei Beendigung
des Füllvorgangs und Abnahme des Sackes vom Füllrohr wird das Schutzblatt 11 durch Angreifen am Handhabungsbereich
vom Haftkleberauftrag 10 mühelos abgeschält. Dank des Umschlags
10-läßfc sich dieses Abschälen des Schutzblattes 11 auch dann
mühelos bewerkstelligen, wenn, wie bei dem dargestellten Beispiel,
das Schutzblatt 11 ir, fertigen Sackboden im wesentlichen schlauch-
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förmig geformt ist. Eine mehr oder weniger vollständige Schlauchbildung
des Schutzblattes 11 bei entsprechender Breite des Haftkleberauftrags 10 ist jedoch nicht wesentlich, da der verwendete
Haftkleber sowohl mit sich selbst als auch mit einer klebstofffreien Gegenfläche fest verklebt. Jedoch sollte die Breite des
Haftkleberauftrags 10 und damit die Breite des Schutzblattes 11 aus Sicherheitsgründen die Ventilkanalbreite, wenn auch nur
geringfügig, übersteigen, damit stets eine Verklebung der flachgelegten Kanalwand auf ihrer gesamten Breite beim Zusammendrücken
des Ventils erreicht wird.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 3 und k ist der vom
Schutzblatt 11 abgedeckte Haftkleberauftrag 10 auf einem Trägerzettel 14 angeordnet, der als Außentaschenventilschlauch ausgebildet
ist. Hierzu ist der Trägerzettel 14 mit einem nach außen
offenen Umschlag 15 auf dem Portsatz 9 des Eckeinschlags 6 mittels
eines Klebstoffauftrags 16, der von einem bei der Papiersackherstellung
üblichen Leim gebildet sein kann, befestigt.
Der Haftkleberauftrag 10 ist, wiederum in Form eines sich über
die Bodenseitenfalzlxnien 2,3 hinauserstreckenden Querstreifens, etwa im mittleren Bereich des Trägerzetteis 14 angeordnet, der
beim Schließen des Bodens zum Schlauch geformt wird. Nach dem Abschälen des Schutzblattes 11 und Zusammendrücken des vom Trägerzettel
Ik gebildeten Ventilschläuches unter Verkleben seiner
Kanalwand läßt sich dieser als Sicherheit gegen mechanische Beschädigungen zum Sackinneren hin umknicken, und in die zwischen
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ihm und dem Eckeinschlag 6 gebildete Tasche einstecken, wie es
bei sogenannten Außentaschenventilen an sich bekannt ist. Es versteht sich im übrigen, daß der Trägerzettel 14, wie ebenfalls
an sich bekannt, beim Schließen der Bodenseitenklappen 4 ,5 durch entsprechende Klebstoffaufträge zum Ventilschlauch, im vorliegenden
Falle jedoch unter Mitnahme des Schutzblattes 11, geformt wird
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Pig, 5 und 6 ist der Haftkleberauftrag
10 auf einem Trägerzettel 17 angeordnet, der beim Schließen des Kreuzbodens, unter Mitnahme des Schutzblattes 11,
zu einem Ventilschlauch geformt wird, der den Eckeinschlag 6 zum Sackinneren hin überragt. Der Trägerzettel 17 weist einen Umschlag
l8 mit zum Sackäußeren gerichteter Paltkante auf, mit dem er
mittels eines üblichen Leimauftrags 19 fest mit dem Eckeinschlag verbunden ist. Der Haftkleberauftrag 10 ist in einem den Eckeinschlag
6 übergreifenden Bereich des Trägerzettels 17 auf diesem angeordnet. Nach Abschälen des Schutablattes' 11 wird der vom
Trägerzettel 17 gebildete Ventilschlauch durch dessen Flachlegen und Zusammendrücken unter Verklebung im Bereich des Haftkleberauftrags
10 dicht verschlossen.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 7 bis 10 und 11 bis ist der Kreuzboden durch Umfalten und Verkleben der Bodenseitenumschläge
4 und 5 bereits geschlossen. Auf die Außenseite der Bodenseitenumschläge 4,5 ist in an sich bekannter Weise ein Bodendeckblatt
20 geklebt. Mit den Bodenseitenuraschlägen 4,5 und dem Eckeinschlag 6 ist ein Ventilschlauch 21 verklebt, der in seinem
dem Sackinneren zugewandten Bereich mit einem die Verklebung mit
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den Bodenseitenumschlägen 4,5 und dem Eckeinschlag herstellenden
Umschlag 22 mit zum Sackinneren gerichteter Faltkante versehen isi und einen über den Umschlag 22 bzw. die Schmalkante des Bodendeckblattes
20 hinausragenden Überstand 23 zum Sackäußeren.hin aufweist. 'Der Ventilschlauch 21 ist in an sich bekannter Weise
beim Schließen des Kreuzbodens aus einem ursprünglich flachliegenden Ventilzettel zum Ventilschlauch geformt worden.
Der Haftkleberauftrag 10' ist auf einem Trägerzettel 25 angeordne
dessen Breite die Bodenbreite bzw. die Breite des Ventilschlauchs 21 in dessen flachgelegtem Zustand geringfügig übersteigt und der
mit der unteren Hälfte der Kanalwand des Ventilschlauchs 21 zumindest auf einem Teil dessen axialer Länge symmetrisch zur
Bodennittelbruchlinie 1 fest verklebt ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Pig, 7 bis 10 ist der Trägerzettel 25 von einem Schutzblatt 26 gleicher Breite und Länge
abgedeckt, dessen Außenrandbereich den Handhabungsbereich 13' bildet. Hierzu ist der Trägerzettel 25 in seinem dem Handhabungsbereich 13' gegenüberliegenden Außenrandbereich vom Klebstoffauftrag
10' freigehalten, im übrigen aber vollflächig mit diesem versehen.
Der den Haftkleberauftrag 10' tragende Trägerzettel 25 mit seinem
Schutzblatt 26 überragt die Außenkante des Ventilschlauchs 21 in der Weise, daß nach Abschälen des Schutzblattes 26 nicht nur
die Kanalwand des Ven-ilschlauches 21 flach zusammengedrückt und
miteinander verklebt- -.-,-erden kann, sondern darüber hinaus auch
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nach Umknicken des Ventilschlauches 21 der aus diesem herausragende
äußere Bereich des Trägerzettels 25 auf das Bodendeckblatt 20 aufgeklebt werden kann, wie es Fig. 10 zeigt. Dies
bietet eine erhöhte Sicherheit der Ventilöffnung vor mechanischen Beschädigungen.
Das Ausführungsbeispxel nach dsn Fig. 11 bis 1H unterscheidet
sich von dem nach den Fig. 7 bis 10 lediglich durch eine andere Ausgestaltung des Schutzblattes 26' hinsichtlich seines
Handhabungsbereiches 13" (Fig. 12). Der Trägerzettel 25' überragt hierbei mit einem vom iHaftkleberauftrag 10' freigehaltenen Längsrandbereich
27 die Breite des Ventilschlauchs 21 in dessen flachgelegtem
Zustand. Das Schutzblatt 26' besitzt die gleiche Breite und Länge wie der Trägerzettel 25' und deckt den im übrigen
vollflächigen Haftkleberauftrag 10' vollständig ab. Beim Schließer
des Kreuzbodens werden der vom Haftkleberauftrag 10' freigehalten?
Längsrand 27 des Trägerzettels 25' und der diesem gegenüberliegende
Handhabungsbereich 13" des Schutzblattes .26' nach innen gefaltet, wie es Fig. 12 zeigt. Der Haftkleberauftrag 10' ist
hierbei wiederum symmetrisch zur Bodenmittelbruchlinie 1 angeordnet und übersteigt geringfügig die Breite des flachgelegten
Ventilschlauchs 21. Während die Fig. 11 bis 13 wie die Fig. 7 bis 9 den Ventilschlauch 21 im einfüllbereiten Zustand zeigen,
ist in Fig. lH wiederum der mittels des Haftkleberauftrags 10'
flach zusammengeklebte j mit seinem äußeren Überstand 23
umgeknickte Ventilschlauch 21 bei auf dem Bodendeckblatt 20 aufgeklebtem Trägerzettei 25' veranschaulicht.
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Es versteht sich, daß bei der zeichnerischen Darstellung der Ausführungsbeispiele der gegenseitige Abstand der einzelnen Materiallagen
durch vergrößerte Darstellung der Klebstoffaufträge aus Gründen der Deutlichkeit vergrößert dargestellt ist, wie auch
an Stelle des zeichnerisch dargestellten einlagigen Papiersackes einlagige Säcke aus Kunststoffolie oder Laminaten sowie mehrlagige
Säcke aus Papier, Kunststoffolie oder Laminaten bzw. Kombinationen dieser Werkstoffe mit dem beschriebenen Ventil ausgerüstet werden
können, wobei ferner anstelle von Leimaufträgen zur festen gegenseitigen Verbindung der Materiallagen entsprechend dem gewählten
Sackwerkstoff auch andere Verbindungsarten, ζ,Β, Heißsiegeln
oder Schmelzkleben, Anwendung finden können.
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Claims (14)
- Patentansprüche:1,1 Kreuz- oder Klotzbodensack aus Papier, Kunststoffolle, Laminaten od. dgl. faltbaren Materialien, mit einem Standboden und einem Ventilboden, der im Bereich eines seiner beiden Eckeinschläge mit einem Füllventil versehen ist, dessen Kanal aus einer aufgeweiteten Einfüllstellung in eine Schließstellung mit flachgelegter Kanalwand verformbar ist und bei dem die Kanalwand zumindest in einem ihrer Breite im flachgelegten Zustand entsprechenden Bereich mit einem Klebstoffauftrag versehen ist, der aus einem klebunwirksamen in einen klebwirksamen Zustand für ein dichtes Verschließen der flachgelegten Kanalwand überführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoffauftrag (10;10') von einem im klebunwirksamen Zustand von einem Schutzblatt (11:26; abgedeckten Haftkleber gebildet ist, das Schutzblatt einen von dem Haftkleberauftrag berührungsfrei gehaltenen Handhabungsbereich (13;13';13Π) aufweist und der Haftkleberauftrag durch Abschälen des Schutzblattes unter Angreifen an dessen Handhabungsbereich in den kleb-wirksamen Zustand überführbar ist.
- 2. Sack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzblatt (11) an seinem dem Sackinneren zugewandten Ende einen auf dem Haftkleberauftrag (10) aufliegenden Umschlag (12) aufweist und der Handhabungsbereich (13) von dem sich über den Umschlag nach außen hin erstreckenden Teil des Schutzblattes gebildet ist.
- 3. Sack nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,709823/0382daß das in seiner Breite der des Haftkleberauftrags (10) entsprechende Schutzblatt (11) eine Breite aufweist, die größer als die Breite der flachgelegten Kanalwand ist, wobei die Breite der flachgelegten Kanalwand gleich der Bodenbreite ist und die über die Bodenseitenfalzlinien (2,3) überstehenden Längsränder des Schutzblattes beim Schließen der Bodenseitenumschläge (4j5) mit umfaltbar sind.
- 4. Sack nach Anspruch 33 dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Schutzblattes (11) etwa das Doppelte der Bodenbreite beträgt.
- 5- Sack nach einem der Ansprüche 1 bis ks dadurch gekennzeichnet 3 daß der Haftkleberauftrag (10) in an sich bekannter Weise unmittelbar auf äem Eckeinschlag (6) in dessen dem Sackinneren zugewandten Randbereich (9) angeordnet ist.
- 6. Sack nach einem der Ansprüche 1 bis k> dadurch gekennzeichnet 3 daß der Haftkleberauftrag (10) auf einem mit dem Eckeinschlag (6) fest verbundenen Trägerzettel (14-17) angeordnet ist.
- 7. Sack nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daßder Trägerzettel (14) als Außentaschenventilschlauch ausgebildet ijst
- 8. Sack nach Anspruch 65 dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerzettel (17) als den Eckeinschlag (6) zum Sackinneren hin überragender Ventilschlauch ausgebildet ist.709823/0382
- 9- Sack nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Haftkleberauftrag (10) auf dem Trägerzettel (l4;17) von dessen dem Sackinneren zugewandten Randbereich nach außen versetzt angeordnet ist.
- 10. Sack nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Haftkleberauftrag (10) in Form eines Querstreifens im Bereich zwischen der dem Sackinneren zugewandten Randkante und der Außenkante des Trägerzettels (l4;17) angeordnet ist.
- 11. Sack nach Anspruch i; dadurch gekennzeichnet, daß der Haftkleberauftrag (10') auf einem Trägerzettel (25), dessen Breite e:wa der Bodenoreice entspricht, angeordnet und von einem Schutzblatt (26) gleicher Breite abgedeckt ist, dessen Außenrand den Handhabe:-gsbereich (13') bildet,
- 12. Sack nach Anspruch I3 dadurch gekennzeichnet, daß der Haftkleberauftrag (10l.) auf einem Trägerzettel (25'), der mit einem Längsrandbereich (27) die Bodenbreite überragt, angeordnet und von einem Schutzblatt (26') gleicher Breite abgedeckt ist, dessen seinerseits die Bodenbreite überragender Längsrandbereich den Handhabungsbereich (13") bildet.
- 13- Sack nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerzettel (25;25') in wesentliehen vollflächig mit dem Haftkleberauftrag (IG1) versehen ist.
- 14. Sack r.&ch einer, oder mehreren der Ansprüche 11 bis 13,709823/0382dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerzettel (25;25!) mit dem Kanal eines mit seinem äußeren Endbereich (23) den Eckeinschlag (6) -frei übergreifenden Ventilschlauches (21) fest verbunden ist und eine dessen Außenkante zum Sackäußeren hin überragende Länge besitzt.709823/0382
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- 1976-11-18 NL NL7612867A patent/NL7612867A/xx not_active Application Discontinuation
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