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Ventilsäcke aus Papier und ein Verfahren zum Herstellen und Einbringen
einer Ventileinlage Die Erfindung betrifft Ventilsäcke aus Papier und ein Verfahren
zum Herstellen und Einbringen einer Ventileinlage als gefaltetes Deckblatt in den
offenen Sackboden eines Ventilsackes.
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Es ist ein Ventilsack bekanntgeworden, dessen Ventilkanal mit Trockenklebstoff
versehen ist, der vor dem Verschließen des Ventils durch ein entfernbares Schutzbiatt
abgedeckt ist.
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Ein solches Schutzblatt muß man jedoch von Hand entfernen, bevor
man die einander zugeordneten Klebstoffstreifen miteinander verbinden kann, um das
Ventil zu schließen, was zu umständlich ist.
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Es ist auch ein Verfahren zum Verschließen von Ventilsäcken bekannt,
welches dadurch gekennzeichnet ist, daß als Klebstoff ein thermoplastischer Klebstoff,
insbesondere eine bituminöse Masse, verwendet und während des Füllvorganges durch
eine an der Füllvorrichtung angebrachte Heizvorrichtung klebfähig gemacht wird.
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Ein solcher thermoplastischer Klebstoff, der z. B. aus einer bituminösen
Masse besteht, muß zwar nach dem Füllvorgang einer Wärmewirkung ausgesetzt werden,
um ihn klebfähig zu machen, weil er bei normaler Temperatur nicht klebt, so daß
dann die Klebekraft des thermoplastischen Klebstoffes vor dem Gebrauch der Säcke,
d. h. vor dem Sackfüllvorgang, nicht wirksam wird.
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Es hat sich jedoch gezeigt, daß ein solcher thermoplastischer Klebstoff,
insbesondere eine bituminöse Masse, unter gewissen Umständen in unerwünschter Weise
auch schon am ungefüllten Sack wirksam werden kann, z. B. dann, wenn die Säcke im
ungefüllten Zustand in zu warmen Räumen lagern, und insbesondere dann, wenn sie
dabei auch noch einem Druck ausgesetzt sind, z. B. dadurch, wenn sie gestapelt sind.
Aus diesem Grunde ist es zweckmäßig, auch einen solchen im Innern des Sackventils
befindlichen thermoplastischen Klebstoff mit Isolierstreifen zu versehen, damit
dadurch ein unerwünschtes Zusammenkleben des Sackventils vermieden wird.
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Es ist bei Ventilsäcken nicht mehr neu, daß beim ungefüllten Sack
der Klebstoff im Innern des Ventils durch einen Schutzteil abgedeckt ist, welcher
beim Aufschieben des Sackventils auf den Füllrüssel der Sackfüllmaschine von diesem
in eine die Klebstoffstellen freilegende Lage gebracht wird.
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Bei diesem bekannten Ventilverschluß für Säcke, Beutel od. dgl. aus
Papier ist die Innenwandung des Sackventils mit einer nur mit gleichartiger Klebstoffschicht
verklebenden Klebemasse versehen, wobei eine unmittelbare Berührung der Klebstoffschichten
vor der Bodenentfaltung sowie bis zur Füllung der Säcke durch eine geeignete, beim
gefüllten Sack entfernbare Schutzschicht verhindert ist.
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Bei diesem bekannten Ventilverschluß findet ein fertig vorbereitetes
Einlagenblatt Verwendung, welches durch Kleben mit seiner unteren Fläche auf den
zur Ventilbil-
dung dienenden Dreieckeinschlag des noch offenen Ventilbodens befestigt
ist.
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Die obere Fläche des Einlagenblattes ist mit einem besonderen Klebstoffauftrag
versehen, der die bekannte Eigenschaft besitzt, auf seiner Unterlage, d. h. auf
der Oberfläche des Einlagenblattes, festzuhaften und so zu erhärten, daß er in diesem
Zustand mit dem Papier od. dgl., das keinen gleichen Klebstoffauftrag besitzt, nicht
verklebt, jedoch zwei aufeinandergedrückte Klebstoffschichten sich innig miteinander
verbinden. Beispielsweise sollen Kleber auf der Basis von Latex oder künstlichem
Kautschuk bzw. deren chemischen Zusammensetzungen diese Bedingungen erfüllen.
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Das Einlagenblatt ist mit einer Zunge versehen, die beim noch ungefüllten
Sack so umgefaltet ist, daß sie den besonderen an der Oberfläche des Einlagenblattes
befindlichen Klebstoffauftrag in den zwischen den Faltlinien der Sackbodenseitenumschläge
liegenden Bereich überdeckt.
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Dieser bekannte Ventilverschluß für Säcke, Beutel, od. dgl. aus Papier
hat den Nachteil, daß man die über die Klebstoffschicht umgeschlagene Zunge mit
Hilfe des Füllrohres nicht ohne Schwierigkeiten aus ihrer die Klebstoffschicht überdeckenden
Lage in eine die Klebstoffschicht freilegende Lage bringen kann.
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Beim Aufschieben des Sackfüllventils auf das Füllrohr der Füllmaschine,
welches in üblicher Weise geschehen soll, wird durch die untere vordere Kante des
Füllrohres die Zunge nicht in wirksamer Weise so erfaßt, daß die Zunge dabei aus
ihrer über die Klebstoffschicht umgeschlagenen Lage in eine die Klebstoffschicht
freilegende Strecklage gebracht wird.
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Die beim fertigen, noch ungefüllten Sack gegen die Innenfläche der
unteren Hälfte des Ventilkanals flach
anliegende Zunge wird beim
Aufschieben des Sackventils auf dasFüllrohr derFüllmaschine durch die untere vordere
Kante des runden Füllrohres nicht ohne weiteres, und zwar nur dann berührt, wenn
man das Sackventil beim Aufschieben auf das Füllrohr so nach oben drückt, daß der
untere Teil der Innenfläche des Sackventils gegen den unteren Teil der Außenfläche
des Füllrohres anliegt, weil in üblicher Weise das Ventil des Sackes nicht bei Paßsitz
auf das Füllrohr geschoben wird.
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Aber auch dann, wenn tatsächlich ein Paßsitz zwischen der Innenfläche
des Ventils und der Außenfläche des Füllen rohres vorhanden ist, wird beim Aufschieben
des Sackventils auf das Füllrohr der Füllmaschine die Zunge nicht hinreichend von
der unteren Kante des Füllrohres erfaßt, weil dafür die glatt gegen den unteren
Teil der Innenfläche des Sackventils anliegende Kante der Zunge ungeeignet ist.
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Die untere, vordere Kante des Füllrohres gleitet nämlich beim Aufschieben
des Sackventils auf das Füllrohr der Füllmaschine ohne jede Hemmung über die an
sich dünne Zunge des Einlagenblattes hinweg, so daß die Zunge ihre umgeschlagene
Lage dabei beibehält.
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Diese Nachteile werden erfindungsgemäß dadurch behoben, daß bei einem
mehrlagigen Sack die obere Lage des ventilbildenden Sackbodeneckeinschlages mit
einem nach der Sackecke zu umschlagenen, den Klebstoff abdeckenden Rand versehen
ist, wobei der in Sackbodenbreite liegende Teil durch leicht lösbare Klebstoffstellen
mit den außerhalb der Seitenumschlag-Falzhnien im Bereich der Seitenumschläge liegenden,
mit den Seitenumschlägen umgeschlagenen Teilen des Randes verbunden ist.
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Hierdurch wird erreicht, daß für das Freilegen der Klebstoffstellen
kein besonderer Handgriff mehr erforderlich ist, so daß das Freilegen der Klebstoffstellen
einfacher ist als bisher und daher auch das Füllen der Säcke einfacher und schneller
durchführbar ist, weil durch die schnellere Handhabung des zu füllenden Sackes der
Gesamtfüllvorgang beschleunigt wird, indem man nunmehr die Säcke mit dem Ventil
in rascherer Folge nacheinander auf den Füllrüssel der Sackfüllmaschine bringen
kann als bisher.
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Es ist dabei nicht notwendig, für das Abdecken der Klebstoffstellen
einen besonderen Abdeckstreifen zu verwenden, weil der umgeschlagene Rand aus der
oberen Lage des ventilbildenden Eckeinschlages gebildet ist, so daß bei dieser Ausführungsform
kein zusätzlicher Klebstoff notwendig ist. Da der ventilbildende Eckeinschlag bei
einem mehrlagigen Sack nach dem Sackinnern zu immer stark genug ist, kann der Rand
aus dem ventilbildenden Eckeinschlag, d. h. aus dessen oberer Lage, gebildet werden.
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Eine andere Ausführungsform besteht darin, daß der Ventilkanal mit
einem quer zum Ventilkanal verlaufenden, gefalteten Deckblatt versehen ist, dessen
Ränder oben und unten im Ventilkanal so festgeklebt sind, daß die von diesen Rändern
ausgehende, zum Überdecken der Klebstoffstellen dienende Falte mit ihrer geschwächten,
z. B. perforierten Faltkante, nach der Sackecke zu gerichtet ist.
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Hierdurch wird erreicht, daß man die Einlage als gefaltetes Deckblatt
auch maschinell in den Sackboden einbringen kann, und zwar kann sie jede gewünschte
Lage auf dem ventilbildenden Sackbodeneckeinschlag einnehmen, sie braucht nämlich
nicht von der inneren Randkante des ventilbildenden Sackbodeneckeinschlages auszugehen.
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Es ist besonders zweckmäßig, daß die zum Abdecken des Klebstoffes
dienenden Schutzteile an ihren dem Klebstoff zugewendeten Flächen mit einem Trennstoff
versehen sind.
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Hierdurch wird erreicht, daß die Schutzteile keine Verbindung mit
dem eigentlichen Klebstoff eingehen, so daß dadurch vermieden wird, daß die Schutzteile
mit den Klebstoffstellen zusammenkleben.
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Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Herstellen und Einbringen
einer Ventileinlage als gefaltetes Deckblatt in den offenen Sackboden eines Ventilsackes.
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Dieses Verfahren besteht darin, daß eine Papierbahn passender Breite
von einer Vorratsrolle abgezogen, mit Klebstoff und gegebenenfalls mit einem Trennstoff
versehen, dann perforiert und einer Faltvorrichtung zugeführt wird und von einer
solchen gefalteten Papierbahn gefaltete Deckblätter passender Länge abgetrennt und
in noch offene Sackventilböden eingelegt und festgeklebt werden, wonach die Sackböden
durch Umlegen und Verkleben der Sackbodenseitenumschläge geschlossen werden.
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Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, auf maschinellem Wege die
Ventileinlage besonders rasch in den Sackboden einzubringen.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch
veranschaulicht. Es zeigt Fig. 1 das Ende eines Ventilsackes mit einem aufgespreizten
Sackboden, Fig. 2 den in Fig. 1 dargestellten Sackboden mit einem nach der Sackecke
zu umgeschlagenen, mit kleinen Klebstoffstellen versehenen Rand, Fig. 3 den in Fig.
2 dargestellten Sackboden, wobei ein Sackbodenseitenumschlag umgelegt ist, Fig.
4 den geschlossenen Sackboden, Fig. 5 eine Sackbodenecke im fast geöffneten Zustand,
mit einem Füllrüssel, Fig. 6 eine für sich gebildete Einlage, Fig. 7 die in Fig.
6 veranschaulichte Einlage im Sackventil und Fig. 8 die Durchführung des Verfahrens
zum Herstellen und Einlegen einer Ventileinlage.
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Das in Fig. 1 der Zeichnung dargestellte Ende eines Ventilsackes
2 hat einen aufgespreizten Sackboden, der durch Umlegen der Sackbodenseitenumschläge
3 und 4 an den Linien a-b und c-d in an sich bekannter Weise geschlossen und verklebt
wird. Dieser Ventilsack 2 besteht aus mehreren Lagen und hat einen ventilbildenden
Eckeinschlag 5. Die obere Lage des ventilbildenden Eckeinschlages 5 ist mit Trennschnitten
6 und 7 versehen, so daß ein umschlagbarer Rand 8 entsteht, der an der Linie e-f
nach der Sackecke 9 zu für sich umgeschlagen wird.
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Durch die Trennschnitte 6 und 7 entstehen auch umschlagbare Teile
10 und 11. Der eine Trennschnitt 6 verläuft kerbenförmig, so daß der Rand 8 kerbenförmig
so ausgespart ist, daß die tiefste Stelle 12 dieser Aussparung mit der Linie e-f
zusammenfällt, an der der Rand 8 umgeschlagen wird. Bis etwa zu dieser Linie e-f
ist der Rand 8 nach dem Sackinnern zu mit einem Trennstoff 13 versehen. Dieser Trennstoff
ist in Fig. 1 durch eine Schraffur 13 angedeutet. Etwa von der Linie e-f ausgehend
und nach der Sackecke 9 zu ist der ventilbildende Sackbodeneckeinschlag 5 mit dem
zum Verschließen des Sackventils dienenden Klebstoffstreifen 14 versehen, der etwa
die Breite des Randes 8 hat und in Fig. 1 gesprenkelt dargestellt ist. Wenn der
Rand 8 in Richtung der Sackbodeneclie 9 umgefaltet ist, dann deckt dieser Rand 8
den Klebstoff 14 ab.
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In Fig. 2 der Zeichnung ist der Rand 8 in seiner umgeschlagenen Lage
veranschaulicht. Infolge des kerbenförmig ausgebildeten Trennschnittes 6 entsteht
nach dem Umfalten des Randes 8 eine Abschrägung 15. Der umgefaltete Rand 8 ist von
oben mit punktiert aufgetragenen Klebstoffstellen 16 versehen. Bei diesem Klebstoff
16 handelt es sich um einen Klebstoff, der eine leicht lösbare Verbindung gewährleistet.
Die Klebstoffstellen 16 dienen
dazu, daß der Rand 8, soweit er beim
fertigen Sack oben in der Ventilöffnung liegt, mit dem Rand 8, soweit er beim fertigen
Sack in der Ventilöffnung unten liegt, leicht lösbar verbunden wird, damit der Rand
8 die Ventilöffnung von oben und von unten her absperrt, wenn das Ventil durch Zusammendrücken
so weit geöffnet wird, um das Sackventil auf den Füllrüssel der Sackfüllmaschine
bringen zu können.
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In Fig. 3 der Zeichnung ist der Sackbodenseitenumschlag 3 in einer
umgeschlagenen Lage veranschaulicht.
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Wenn der Sackbodenseitenumschlag 3 diese umgeschlagene Lage einnimmt,
dann verbindet sich der Teil 17 des Randes 8, welcher außerhalb der Falzlinie c-d
des Sackbodenseitenumschlages 3 liegt, mit Klebstoffstellen 16, so daß zwischen
diesen Teilen des Randes 8 eine leicht lösbare Verbindung besteht. Wenn der Sackbodenseitenumschlag
4 geschlossen wird, dann verbindet sich der Teil 18 des umgeschlagenen Randes 8,
welcher außerhalb der Falzlinie a-b des Sackbodenseitenumschlages 4 liegt, ebenfalls
mit Klebstoffstellen 16. Der Teil 10, welcher durch den Trennschnitt 6 losgelöst
worden ist, kann dabei die in Fig. 2 und 3 veranschaulichte umgeschlagene Lage einnehmen.
Er kann aber auch in einer nicht umgeschlagenen Lage bei 19 auf den Sackbodeneckeinschlag
5 festgeklebt werden. Der durch den Trennschnitt 7 losgelöste Teil 11 wird zweckmäßig
bei 20 auf den Sackbodeneckeinschlag 5 festgeklebt. Die durch den kerbförmig ausgebildeten
Trennschnitt 6 entstandene Abschrägung 15 ist dann zweckmäßig, wenn der Teil 18
des umgeschlagenen Randes 8 den Rand 21 des Sackbodenseitenumschlages 3 beim Nichtvorhandensein
dieser Abschrägung 15 überdecken wurde, nachdem der Sackbodenseitenumschlag 4 geschlossen
ist und die in Fig. 4 der Zeichnung erkennbare Lage einnimmt.
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Wenn das Sackventil eines solchen fertigen Sackbodens in an sich
bekannter Weise geöffnet wird, indem man es zusammendrückt, damit es auf den Füllrüssel
der Sackfüllmaschine gebracht werden kann, dann nimmt der Rand 8 etwa eine in Fig.
5 der Zeichnung erkennbare Ausgangslage ein, die beim weiteren Öffnen des Ventils
in Richtung der Pfeile 22 und 23 mehr und mehr in eine Strecklage übergeht, so daß
der von unten her in Richtung der Sackecke 9 zu umgeschlagene Rand 8 und der von
oben her in Richtung der Sackecke 9 zu umgeschlagene Rand 8 an den Klebstoffstellen
16 gelöst wird.
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Beim Aufschieben des Sackventils auf den Füllrüssel 24 der Sackfüllmaschine
werden die miteinander verbundenen Ränder in Richtung der Pfeile 25 und 26 in eine
Strecklage gebracht. Der Klebstoff 14 ist dann vollständig freigelegt.
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Nach dem Füllvorgang des Sackes wird der Sack von dem Füllrüssel
24 der Sackfüllmaschine gezogen, und dann wird das Sackventil zusammengedrückt,
damit sich die einander zugeordneten Klebstoffstellen 14 miteinander verbinden,
wodurch das Sackventil hermetisch geschlossen ist.
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In Fig. 6 der Zeichnung ist ein gefaltetes Deckblatt 45 veranschaulicht,
welches so in den Ventilkanal festgeklebt wird, daß es quer zum Ventilkanal verläuft.
Dieses Deckblatt hat Ränder 27 und 28, die oben und unten im Ventilkanal so festgeklebt
sind, daß die von diesen Rändern ausgehende, zum Überdecken der Klebstoffstellen
14, 14 dienende Falte mit einer geschwächten, z. B. perforierten Faltkante 29 nach
der Sackecke 9 zu gerichtet ist. Die geschwächte, z. B. perforierte Stelle ist durch
kleine Kreise 30 veranschaulicht. Dieses gefaltete Deckblatt 45 ist an der oberen
Fläche 31 und an der unteren Fläche 32 mit normalem Klebstoff versehen, der dazu
dient, das Deckblatt im Sackventil festzukleben, wie es in Fig. 7 erkennbar ist.
Die Flächen 33 und 34 sind mit Klebstoff 14
versehen, der zum Verschließen des Sackventils
dient. Die Flächen 35 und 36 des Deckblattes sind mit einem Trennstoff 13 versehen.
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Dieses in Fig. 6 der Zeichnung dargestellte, gefaltete Deckblatt
45 kann im Sackventil die in Fig. 7 der Zeichnung dargestellte Lage einnehmen. Die
Lage des gefalteten Deckblattes 45 im Sackventil kann jedoch auch eine andere sein,
d. h., das Deckblatt kann mehr nach der Sackecke 9 zu eingelegt sein.
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Im übrigen ist die Wirkungsweise beim Aufschieben des Sackventils
auf den Füllrüssel der Sackfüllmaschine die gleiche wie bei der in Fig. 5 der Zeichnung
veranschaulichten Ausführungsform, nur mit dem Unterschied, daß beim Aufschieben
des Sackventils auf den Füllrüssel der Sackfüllmaschine keine Klebstoffstellen 16
gelöst werden, sondern die Einlage an der geschwächten, z. B. perforierten Faltkante
29 durchbrochen wird.
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In Fig. 8 der Zeichnung ist das Verfahren zum Herstellen und Einlegen
der Ventileinlage als gefaltetes Deckblatt in den offenen Sackboden des Ventilsackes
veranschaulicht. Eine Papierbahn 37 wird dabei von einer Vorratsrolle 38 abgezogen
und über Leitrollen hinweggeführt. Die Bahn wird durch ein Zugrollenpaar 39 gezogen.
Durch eine Klebstoffauftragevorrichtung 40 wird der Klebstoff 14 aufgetragen, und
durch eine Auftragevorrichtung 41 wird der Trennstoff 13 der Bahn 37 zugeführt.
Die Bahn 37 kann dabei über einen erwärmten Zylinder 42 laufen.
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Durch ein Perforierwerk 43 wird die Bahn 37 in passenden Abständen
perforiert und dann einer Faltvorrichtung 44 zugeführt. Von einer solchen gefalteten
Papierbahn 37 werden dann Deckblätter 45 passender Länge abgetrennt.
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Ein solches gefaltetes Deckblatt ist in Fig. 6 im noch aufgespreizten
Zustande veranschaulicht, und in Fig. 7 ist es in das Sackventil eingeklebt. Diese
Deckblätter 45 liegen dabei mit ihren Enden 46 und 47 zwischen den Linien a-b und
c-d der Sackbodenseitenumschläge 3 und 4 des Sackbodeneckeinschlages 5.
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PATENTASPRUCHE: 1. Ventilsack aus Papier mit einem Klebstoffstreifen
im Innern des Ventils, durch den nach dem Füllen das Ventil verschlossen wird und
wobei beim ungefüllten Sack der Klebstoff im Innern des Ventils durch einen Schutzteil
abgedeckt ist, welcher beim Aufschieben des Sackventils auf den Füllrüssel der Sackfüllmaschine
von diesem in eine die Klebstoffstellen freilegende Lage gebracht wird, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einem mehrlagigen Sack (2) die obere Lage des ventilbildenden
Sackbodeneckeinschlages (5) mit einem nach der Sackeclre (9) zu umgeschlagenen,
den Klebstoff (14) abdeckenden Rand (8) versehen ist, wobei der in Sackbodenbreite
liegende Teil durch leicht lösbare Klebstoffstellen (16) mit den außerhalb der Seitenumschlagfalzlinien
(a-b und c-d) im Bereich der Seitenumschläge (3 und 4) liegenden, mit den Seitenumschlägen
umgeschlagenen Teilen (17 und 18) des Randes (8) verbunden ist.